t n e m e g a n a Vorwurfsm B S A r e d n e in Einrichtung endhilfe g u J d n u r e d n Ki ng Eine Handreichu Impressum Herausgeber: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. Sülzburgstraße 140 50937 Köln Telefon: (0221) 47 60 5-0 Fax: (0221) 47 60 5-288 E-Mail: [email protected] Internet: www.asb.de www.facebook.com/asb.de Konzeption und Text Arnd Kortwig, Referent Kinder- und Jugendhilfe im ASB-Bundesverband, Bundesqualitätszirkel Kindertageseinrichtungen im ASB-Bundesverband Layout de haar grafikdesign, Köln Auflage 2012 © ASB-Bundesverband Köln Zum Leseverständnis Um den Lesefluss zu verbessern, wird im nachfolgenden Text ausschließlich die männliche Form genutzt. Gemeint ist dennoch grundsätzlich die männliche sowie die weibliche Form. Im Text wird grundsätzlich von Kind/Kindern gesprochen. Gemeint sind damit Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. In Einzelfällen ist der Inhalt aber auch auf junge Erwachsene übertragbar. Inhalt Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.1 Handlungsnotwendigkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.2 Emotionen vs. Versachlichung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2. 2.1 2.2 2.3 Allgemeine Bereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommunikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datenschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 In der Einrichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Trägerverantwortung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einrichtungsleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Beschuldigte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . „Informant“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Weitere Einrichtungen desselben Trägers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ASB-Gremien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 10 11 12 13 14 15 16 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Eltern und Kinder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eltern des betroffenen Kindes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vormünder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das betroffene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geschwister und andere Familienangehörige. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elternschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andere Kinder in der Einrichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 17 18 18 19 20 20 8 8 8 9 5. Strafverfolgungsbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 6. Öffentlichkeit und Medien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 7. Unterstützungssysteme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 8. Weitere Bereiche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 8.1 Kostenträger, Jugendamt, Aufsichtsbehörden und Co.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 8.2 Kooperationspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 9. Schlussbemerkung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3 Vorwort Die in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Fälle von Missbrauch und Misshandlung, insbesondere in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, haben viele Menschen entsetzt. Die Abscheulichkeit der Taten, aber auch das Ausmaß, in dem Mädchen und Jungen zu Opfern wurden, sind und bleiben kaum zu fassen. Vorwiegend Männer nutzten das Vertrauen der ihnen anvertrauten Kinder aus und schädigten sie für ihr ganzes Leben. Die Politik reagierte mit einem Runden Tisch „sexueller Missbrauch“, betroffene Einrichtungen versprachen schonungslose Aufklärung oder zumindest wollten sie aktiv werden. Täter wurden überführt und vor Gericht gestellt, soweit ihre Taten nicht längst verjährt waren und die Opfer wurden vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben gehört. Doch hören Missbrauch und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche damit auf? Es ist bekannt, dass potenzielle Täter Einrichtungen gezielt auswählen, um engen Kontakt mit Kindern pflegen zu können. Hinzu kommt der sukzessive Aufbau einer festen emotionalen Beziehung zu Kindern und Jugendlichen, unter deren Ausnutzung sie dann alle Grenzen weit überschreiten. Folglich sind die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Strukturen – nach der Familie und dem familiären Nahbereich – der Ort, an dem Kinder am häufigsten Opfer von Missbrauch werden. 4 Kinderheime, Wohngruppen, Tagesgruppen, Kindertagesstätten, Jugendklubs und alle anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im ASB müssen sich dessen bewusst sein und alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um ihren Schützlingen einen sicheren Ort zum Leben bieten zu können. Fachpersonal benötigt das entsprechende Fachwissen, um mit schwierigen Situationen umgehen zu können, selbst dann, wenn besorgte Eltern in ihrer Einschätzung einmal falsch liegen und Mitarbeiter zu Unrecht einer Tat beschuldigen. Der ASB-Bundesverband möchte mit dieser Handreichung Eckpunkte ansprechen, die für den Umgang mit Vorwürfen gegen Einrichtungen oder einzelne Mitarbeiter zu beachten sind. Dieses Vorwurfsmanagement kann dabei helfen, Kinder und Jugendliche zu schützen, Täter zu erkennen und die Existenz der Einrichtung zu sichern – unabhängig von der Art der vorgeworfenen Gewalt. Die Kinder- und Jugendhilfe des ASB steht hinter ihrem Leitbild „Jedes Kind ist einmalig“ und diese Einmaligkeit gilt es, zu schützen. 1. Einleitung Vorwürfe gegen eine Einrichtung oder dort Mitarbeitende wiegen zunächst schwer, unabhängig davon, ob sie berechtigt oder unberechtigt sind. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Gewalt gegen Kinder handelt. Begleitet sind diese Vorwürfe natürlich auch immer von vielen Emotionen, die der Klärung des Sachverhaltes manchmal im Wege stehen. Eltern oder andere Beteiligte haben sich in der Regel viele Gedanken gemacht, ehe sie sich an die Einrichtung wenden und den Verdacht äußern, dass ihren Kindern etwas widerfahren ist, dass nicht angemessen oder sogar strafrechtlich relevant ist. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert werden, fühlen sich vermutlich „kalt erwischt“, insbesondere dann, wenn vorab keine Anzeichen erkennbar waren. Oft sind Einrichtungen, aus unterschiedlichen Gründen, nicht in der Lage, adäquat mit der Situation umzugehen: Unwissenheit, Bagatellisierungstendenzen oder Negieren der vorgeworfenen Inhalte erschweren einen angemessenen Umgang mit der Situation. Nichtsdestotrotz tun die Einrichtung und alle ihre Mitarbeiter gut daran, solche Vorwürfe ernst zu nehmen und auf keinen Fall unter den Teppich zu kehren. Schließlich hängt das Wohl der Kinder und ihrer Eltern sowie das der Mitarbeitenden und nicht zuletzt auch der gute Ruf einer Einrichtung hieran. Dieser kann innerhalb kürzester Zeit durch ein schlechtes Vorwurfsmanagement zerstört werden. Als Teil des Kinderschutzes und aus Gründen der Weiterentwicklung der Fachlichkeit in Bezug auf unterschiedliche Formen von Gewalt gegen Kinder und den Umgang damit sollten die nachfolgenden Punkte betrachtet und beherzigt werden. 1.1 Handlungsnotwendigkeiten Kinder in Einrichtungen stehen immer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum pädagogischen Fachpersonal, das sie betreut. Dieses ist gleichbedeutend mit einem Machtgefälle, das im günstigsten Falle aufgrund der Fachlichkeit des Personals, der Haltung der Mitarbeitenden, der Rahmenbedingungen, der Partizipation der Kinder sowie anderer Faktoren eher gering ausfällt. Umso schwerer wiegt der Missbrauch dieses Verhältnisses durch die Menschen, die eigentlich für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich sind. Die Themenbereiche, die bei einer vermeintlichen, vermuteten oder tatsächlichen Grenzüberschreitung des pädagogischen Personals gegen ein Kind tangiert werden, sind vielfältig. Diese Handreichung soll darum die Bereiche aufgreifen, die vordergründig Beachtung finden sollten, wenn die Einrichtung mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird. Es geht dabei um Handlungsnotwendigkeiten, bei denen der Schutz der Kinder immer im Vordergrund stehen muss. Im Resultat beschäftigt sie sich demnach mit einer Bandbreite an möglichen Konsequenzen, beginnend bei der Verbesserung der Dienstleistung, über die fachliche und persönliche Weiterentwicklung des Personals und der Einrichtung, bis hin zur sofortigen Trennung von Opfer und Täter. Selbst wenn die Informationen vielfältig sind, erheben sie jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich auf einige Bereiche hinweisen, die eng mit dem Vorwurfsmanagement verwoben und zur Vorbeugung von grenzüberschreitendem Verhalten von Mitarbeitenden gegen Kinder von großer Wichtigkeit sind. 5 Einleitung Für den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen ist es heutzutage selbstverständlich, dass die Mitarbeiter entsprechend geschult, insoweit erfahrene Fachkräfte ansprechbar sind, und ein Ablaufplan für §8a-Fälle vorhanden ist. Tritt innerhalb einer Einrichtung eine entsprechende Gefährdung auf, die durch das Personal verursacht wird, muss mithilfe eines Interventionsplans die Gefährdung abgewendet und der Schutz des Kindes wieder gesichert werden. Die Partizipation von Kindern in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kann häufig verbessert werden. Sie ist ein wichtiger Baustein im Bezug auf die Verhinderung von Gewalt und Missbrauch, aber auch für die pädagogische Arbeit und die Förderung des Selbstbewusstseins der Kinder. Hier anknüpfend müssen sich die Einrichtungen fachlich weiterentwickeln und eine fachliche und ethische Grundhaltung entwickeln. Pädagogische Richtlinie und Handlungsleitlinien dürfen nicht dem Zufall überlassen werden, sondern sind in einem Prozess mit den pädagogischen Mitarbeitern zu entwickeln. Nur Mitarbeitende, die wissen, welches Verhalten von ihnen erwartet wird, können ihre Arbeit daran ausrichten. Ebenso müssen Sanktionen von Leitungsseite klar benannt werden, sollten diese nicht eingehalten werden. Die Haltung pädagogischer Fachleute ist neben der organisatorischen und strukturellen Weiterentwicklung entscheidend für den Schutz von Kindern in einer Einrichtung. Auch pädagogisch geschulte Mitarbeiter liegen nicht immer richtig und können Fehler machen. Massives Fehlverhalten ist zumeist leicht erkennbar, während die Grauzone bis dorthin groß ist. Die Definition dieser Grauzone ist Teil einer Fehlerkultur, die von der Einrichtung in Zusammenarbeit mit 6 ihren Mitarbeitenden sowie den Eltern und Kindern zu entwickeln ist. Fehlverhalten von pädagogischem Personal darf kein Tabu sein und im Sinne der Fähigkeit zur Selbstreflexion muss sich jeder Einzelne dem Thema öffnen. Abschließend soll noch das Thema Beschwerdemanagement genannt werden. Der Umgang mit Beschwerden ist Teil der Dienstleistung der verschiedenen Einrichtungen für Kinder und ihre Eltern. Er ist aber auch Teil der Qualitätsentwicklung und kann ebenfalls zum Schutz von Kindern beitragen. 1.2 Emotionen vs. Versachlichung Es verlangt sehr viel Disziplin und Selbstkontrolle, in emotionalen Extremsituationen einen kühlen Kopf zu bewahren und mit einem eher sachlichen Blick auf die Dinge eine Lösung anzustreben bzw. den emotionalen Druck zu verringern. Der Vorwurf der Gewalt gegen Kinder ist eine dieser Extremsituationen, an der viele Menschen beteiligt sind und deren Gefühle ganz unterschiedlich sein können. Eltern können wütend, traurig, verzweifelt und aufgeregt sein. Kinder können gehemmt, deprimiert, überfordert und verletzt sein. Pädagogisches Personal kann von Aufregung, Aktionismus bis hin zu Unverständnis bewegt sein. Eines ist diesen Emotionen gleich – sie haben alle ihre Berechtigung. Es ist legitim und allzu menschlich, dass in einer Situation, in der Eltern das Wohl des eigenen Kindes gefährdet sehen oder das Personal einer Grenzüberschreitung beschuldigt wird, das Handeln zunächst von Gefühlen geleitet ist. Sie sind notwendig und müssen thematisiert werden, um letztlich die Situation zu überstehen und irgendwann abschließen zu können. Für die weitere Verarbeitung der Situation ist jedoch eine Versachlichung notwendig, um eine Klärung herbeiführen zu können. Sie kann gelingen, wenn sich insbesondere das pädagogische Personal seiner Emotionen bewusst wird. Die Eltern müssen unterstützt werden, die eigenen Gefühle einordnen und zulassen zu können. Ein organisatorischer Rahmen bietet die notwendige Sicherheit und den Halt für diese Arbeit. Darum sind Emotionen und Versachlichung sehr gegensätzliche, aber notwendige Stränge in einem Vorwurfsmanagement, um zu guter Letzt ein für alle Beteiligten positives oder zumindest akzeptables Ergebnis zu erzielen. 7 Allgemeine Bereiche 2. Allgemeine Bereiche 2.1 Dokumentation In der überwiegenden Zahl der Fälle werden Vorwürfe mündlich erhoben. Eltern oder andere Melder berichten ihre Sichtweise meist aufgeregt und unstrukturiert, aber mit dem Ziel, Sie über den jeweiligen Vorwurf informieren zu wollen. Dabei wird es Ihnen schwerfallen, sich alle Details auf Anhieb zu merken. Noch schwerer wird es sein, anderen Beteiligten aus der Einrichtung aus der Erinnerung heraus den Sachverhalt ähnlich detailliert wiederzugeben, wie er Ihnen selbst erklärt wurde. n. hriftlich festhalte sc n ne io at m or Inf ren. ehen dokumentie Das interne Vorg itung tion zur Aufarbe ta en um ok D ie D . des Falls nutzen Aus dieser Sichtweise heraus ist deutlich, dass die Dokumentation des Vorwurfs absolut notwendig ist. Angefangen beim schriftlichen Festhalten aller Informationen aus dem Erstkontakt, über Gesprächsprotokolle von Zwischengesprächen, die durchaus auch von den Gesprächsbeteiligten abgezeichnet werden sollten, über den lückenlosen Nachweis über das interne Vorgehen gilt die Devise: Lieber zu viel als zu wenig aufschreiben! Aber auch intern dient die Dokumentation einem wichtigen Zweck, nämlich der Aufarbeitung eines Fallgeschehens. In der Nachbetrachtung ist es wichtig, den Verlauf von Anfang bis Ende noch einmal nachzuvollziehen und zu reflektieren. Nur so wird die Einrichtung den Fall verarbeiten, tatsächlich abschließen und Verbesserungspotenziale im Rahmen des Vorwurfsmanagements identifizieren können. 8 Auf die Dokumentation ist deshalb so viel Wert zu legen, da es natürlich rechtlich relevant werden könnte, wenn Sie von Polizei oder Gericht um eine Aussage gebeten werden. 2.2 Kommunikation Allgemein soll an dieser Stelle für eine offene und zugewandte Kommunikation plädiert werden. Nicht nur in Krisensituationen sollte ein respektvoller Umgang miteinander selbstverständlich sein, sondern auch im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Menschen, die mit dem ASB in Kontakt treten. Zu den Grundregeln der Kommunikation gehört es, dem Gegenüber mit Wertschätzung und Empathie zu begegnen. Kommunikationsübungen können das Bewusstsein für die eigene Art der Kommunikation schärfen und somit die alltäglichen Begegnungen mit Kunden und im Kreise der Mitarbeiter vereinfachen. Mit entsprechendem Wissen und regelmäßiger Übung wird es im Ernstfall einfacher sein, notwendige Gespräche in der beschriebenen Form zu führen. Darunter fällt auch der schwierigste Teil, nämlich dem Beschuldigten trotz aller Vorwürfe offen, ehrlich, klar und wertschätzend zu begegnen. Darüber hinaus ist eine einfache, klare Sprache von Vorteil. Benennen Sie Dinge, um sie zu klären, ehe Sie die Aussage Ihres Gesprächspartners zum unikasparente Komm ine offene, tran E tion wählen. egen. len Umgang pfl Einen respektvol he tändliche Sprac Eine klare, vers wählen. Anlass für Spekulationen oder Interpretationen nehmen. Verschlüsseln Sie den Inhalt Ihrer Aussagen nicht, denn Sie können nicht davon ausgehen, dass er dann noch verstanden wird. wurden. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, lassen Sie sich vorsichtshalber von der Schweigepflicht entbinden. Im Übrigen ist es immer sinnvoll, transparent und nachvollziehbar zu handeln. 2.3 Datenschutz In den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gehen die pädagogischen Fachkräfte täglich mit den persönlichen Daten von Eltern und Kindern um. Dabei dürfen sie nur die Daten erheben und verarbeiten, die für die Arbeit unbedingt erforderlich sind. Eine Weitergabe darf, außer im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung, nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten oder der Personen selbst geschehen. Entsprechende Paragrafen zum Datenschutz finden sich zum Beispiel im SGB I §35, im StGB §203 und im SGB X §67. Daneben ist die Einrichtung auch verpflichtet, die personenbezogenen Daten des beschuldigten Mitarbeiters zu schützen, selbst wenn das aufgrund der Umstände eines Falles emotional schwerfallen kann. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Datenschutzrichtlinien und gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Im Vorwurfsmanagement erhält die Einrichtung Kenntnis über sensible Daten, die zum einen das betroffene Kind und zum anderen das beschuldigte Personal betreffen. Für die weitere Bearbeitung des Falles müssen natürlich relevante Daten festgehalten und zumindest innerhalb der Einrichtung auch weitergegeben werden. Teilweise kommt es, in Abhängigkeit vom Fallgeschehen, ebenfalls dazu, dass persönliche Daten Außenstehenden bekannt gemacht werden sollen. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Wahrung des Datenschutzes hingewiesen. Die betroffenen Familien haben ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Daten geschützt werden und ausschließlich befugte Personen über den Fall informiert werden. chuld auch der Bes un r de in K , rn Elte chutz Recht auf den S digte haben ein ihrer Daten. von ch Entbindung na r nu en rf dü Daten en icht weitergegeb pfl ge ei w ch S r de werden. Anonyme Fallberatungen sind davon ausgenommen, solange Dritte nicht vom Fallgeschehen auf die beteiligten Personen schließen können. Ausgenommen sind auch die Fälle, in denen Sie von der Schweigepflicht für bestimmte Zwecke entbunden 9 In der Einrichtung 3. In der Einrichtung 3.1 Trägerverantwortung Der Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe hat ein großes Interesse daran, sich in entsprechenden pädagogischen Feldern zu profilieren und über qualitativ hochwertige Arbeit einen guten Ruf aufzubauen. Gleichsam ist ihm wichtig, dass dieser Ruf geschützt und gewahrt bleibt. Dieses gelingt zum einen über die Dienstleistung für Kinder, Jugendliche und Eltern, aber auch über die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und dem Kostenträger. Unvorhergesehene Vorfälle, insbesondere wenn sie durch fahrlässiges Handeln entstehen, und Vorwürfe gegen die Einrichtung oder einzelne Mitarbeiter zeugen nicht nur von einer Gefährdung der betreuten Kinder, sondern bringen die Einrichtung und den Träger in Verruf. Demnach muss sich auch der Träger seiner Verantwortung in Bezug auf den Kinderschutz und auf die Etablierung eines Vorwurfsmanagements bewusst sein. Der Träger . ngsbereiche fest legt Verantwortu n itarbeiter für de sensibilisiert M Kinderschutz. ren. sparentes Verfah an tr n ei r fü gt sor enchtliche Angeleg klärt personalre heiten. Zunächst einmal sind die Personalverantwortlichen (Geschäftsführung, Vorstand) des Trägers aufgefordert, Verantwortungsbereiche zu klären und Mitarbeitern notwendige Kompetenzen zu geben. In präventiver Absicht gilt es, Mitarbeiter für den Kinderschutz zu sensibilisieren und mit dem entsprechenden Wissen auszustatten. Daneben ist ein Vorwurfsmanagement passend für den Träger/ die Einrichtung zu erarbeiten, ein Ablaufplan zu 10 erstellen und das Vorgehen allen Mitarbeitenden bekannt und transparent zu machen. Nur informierte Mitarbeiter können adäquat und fachlich versiert agieren. Dazu gehören auch notwendige sowie geforderte Belehrungen in unterschiedlichen Feldern. Grundsätzlich sind diese Vorarbeiten nicht ohne den Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen durch den Träger realisierbar und aufgrund von Personalwechseln und Weiterentwicklungen ein fortlaufender Prozess. Hat ein Träger ein entsprechendes Gerüst geschaffen, wird der Ernstfall deutlich einfacher und sicherer bearbeitet und die Gefahr eines dauerhaften Schadens reduziert werden können. Im Falle X müssen die zuvor festgestellten Verantwortlichen wissen, wen sie über den Vorfall informieren müssen und dürfen. Sie müssen ihre Kompetenzen in der weiteren Fallbearbeitung klar haben und auch sicher sein, dass die Fallführung in ihren Händen liegt. Bei Unsicherheiten diesbezüglich sollten die Absprachen federführend durch die Personalverantwortlichen noch einmal erneuert werden. Ihnen obliegt, in ihrer Verantwortung und ebenso ihrer Fürsorgepflicht den Mitarbeitenden gegenüber, auch die Klärung von personalrechtlichen Angelegenheiten. Dieses kann zum Beispiel die Freistellung eines beschuldigten Mitarbeiters sein, aber auch die Abmahnung oder Kündigung bei erwiesener Schuld eines Mitarbeiters. Für die anderen Mitarbeiter sollten sie personelle Notwendigkeiten im Blick halten und beispielsweise offen für Absprachen sein oder Gelder für Supervision zur Verfügung stellen. Ein verantwortungsvoller Umgang, ein transparentes Vorgehen und ein allen bekanntes Vorwurfsmanagement werden dazu beitragen, dass der Träger und dessen verantwortliche Mitarbeiter ihre Handlungssouveränität auch gegenüber dem Kostenträger wahren können. 3.2 Einrichtungsleitung Mit Beschwerden aller Art haben es Leitungskräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe täglich zu tun. Ein Beschwerdemanagementsystem zum Umgang damit ist daher sinnvoll und hilfreich, um die Kunden zufriedenzustellen und die Qualität der Arbeit weiter zu verbessern. Weit mehr als eine Beschwerde und zumindest vom Gefühl her der „Supergau“ ist für eine Einrichtung der Vorwurf von Gewalt der Mitarbeiter gegen die Kinder. Die Einrichtungsleitung ist in diesem Fall automatisch in einer Schlüsselrolle für das weitere Vorgehen, sofern sie nicht selbst von dem Vorwurf betroffen ist. Als „Schaltzentrale“ kümmert sich die Leitung darum, die interne Kommunikation zu lenken, die Moderation zu übernehmen und letztlich die Fallverantwortung zu klären, wenngleich diese in den meisten Fällen bei ihr verbleiben dürfte. Sie benötigt Rückendeckung vonseiten der Geschäftsführung, aber auch aus dem Team heraus und klärt daher möglichst schnell nach Bekanntwerden des Vorwurfs weitere Zuständigkeiten, trifft gezielte und konkrete Absprachen und bindet alle notwendigen Personen ein. Was zu tun ist, wer einzubeziehen ist oder wie weiter vorgegangen werden kann, hängt letztlich von der Qualität eines Vorwurfs ab. Diese wird sinnvollerweise mindestens von zwei befugten Personen gemeinsam eingeschätzt. In Abhängigkeit dessen, was einem Kind in Ihrer Einrichtung passiert sein soll, gilt es zunächst, die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Beobachten Sie mehr als sonst und holen Sie sich durch geschicktes Erfragen weitere Informationen bei anderen, ohne dabei etwas vom Vorwurf preiszugeben. Der Schutz des Kindes geht auf jeden Fall vor und muss hergestellt werden, sollte es Zweifel daran geben, dass es in der Einrichtung sicher ist. Eng damit zusammen hängt aber auch der Schutz des Beschuldigten. sleitung Die Einrichtung rschutz. k auf den Kinde richtet den Blic ein. ät des Vorwurfs lit ua Q e di zt ät sch eitere trale“ für das w ist die „Schaltzen Vorgehen. en Prozesse. steuert die intern Momunikation und om K e rn te in kt len deration. Eine neue Gruppeneinteilung, eine vorübergehende Beurlaubung oder eine Suspendierung auf unbestimmte Zeit können notwendige Maßnahmen sein. In jedem Falle sind (arbeits-)rechtliche Aspekte zu klären und auszuloten. In der Folge werden viele Gespräche erforderlich sein, um den Fall zu klären und notwendige Maßnahmen zu treffen. Eltern haben ein Recht darauf, gehört zu werden und detailliert von ihren Vermutungen, Beobachtungen und Vorwürfen zu berichten. Sie benötigen größtmögliche Transparenz. Kinder sind selbstverständlich in einer entwicklungsangemessenen Form zu beteiligen und ihre Standpunkte sollten in entsprechender Weise in Entscheidungen eingebunden sein. Insbesondere in strafrechtlich relevanten Fällen gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen ist. Ein Beschuldigter hat demnach nicht nur ein Interesse daran, sondern auch ein Recht darauf, von gegen ihn gerichteten Vorwürfen zu erfahren. Strafverfolgungsbehörden, Beratungsstellen und Kooperationspartner können in jedem Fall für eine anonyme Fallberatung einbezogen werden. Weitere offene Besprechungen sind vom Fallverlauf abhängig und immer sauber im Sinne des Datenschutzes zu führen. Für die Gespräche mit Eltern, Kind und Beschuldigtem gilt grundsätzlich, diese immer im Beisein 11 In der Einrichtung eines Dritten durchzuführen. Ob nun ein weiteres Teammitglied, eine weitere Leitungskraft oder gar ein Anwalt oder die Polizei anwesend ist – mehr Teilnehmer hören und sehen mehr, können beruhigend wirken und dienen der Sicherheit. Augen und Ohren haben jedoch auch andere Eltern oder Personen im weiteren Umkreis der Kita. Neugier, Sorge und berechtigtes Interesse mischen sich und können zusätzlich zu weiterer Unruhe in der Kita führen. Je nach Tragweite des Falles ist die Einrichtungsleitung ebenso gefordert, beispielsweise im Elternrat, auf Elternabenden oder gezielt bei anderen Eltern für Transparenz zu sorgen. Dasselbe gilt für andere Beteiligte. Erneut gilt der Hinweis auf die Beachtung des Datenschutzes. An einem bestimmten Punkt müssen Sie als Einrichtungsleitung Ihr Team informieren. In der Anfangszeit wird die Aufregung groß sein und eventuell entwickeln sich kaum überblickbare teamdynamische Prozesse, die weder für die Fallaufklärung noch für die Einrichtung gut sind. Die schwierige Aufgabe dabei ist es, das Team möglichst transparent in das Fallgeschehen und die bisherigen Absprachen einzuweihen und einzubeziehen. Weitere Schritte sind mit den Teammitgliedern abzustimmen, und eine gemeinsame Sprachregelung ist zu treffen. Auch muss völlig klar sein, wer überhaupt Informationen nach außen geben darf. Die Auseinandersetzung mit dem Thema, dem Vorwurf und den beteiligten Personen kann natürlich schnell an die eigenen Kraftreserven und die des Teams führen. Auch in einer schwierigen Phase wie der Fallbearbeitung liegt es nicht nur im Interesse der Einrichtungsleitung, sich vor Überforderung zu schützen. Supervision und die Suche nach weiterer Unterstützung dienen als Ausgleich und als Hilfe, um weiterhin strukturiert vorgehen zu können. 12 Die Lenkung der Teamprozesse ist darüber hinaus deshalb wichtig, um nach Beendigung des Falles eine Aufarbeitung durchführen zu können. Jeder Vorfall, aber auch jeder unbegründete Vorwurf, sollte Anlass zur Qualitätsentwicklung und Verbesserung bieten. Dieses kann nur gelingen, wenn das Team den Prozess mit beschreitet und ein aktives Interesse daran hat. Neue Regelungen für die Zukunft bieten nicht nur für die Kinder mehr Sicherheit und Klarheit, sondern auch für das Team sowie die Eltern. 3.3 Der Beschuldigte Der Umgang mit dem Beschuldigten ist wahrscheinlich der schwierigste im ganzen Prozess des Vorwurfsmanagements. Einerseits wird dort ein Teammitglied angegangen, das bisher vermutlich als schätzenswert galt und dem man einen Übergriff niemals zutrauen würde. Andererseits stehen dort glaubhaft vorgetragene Vorwürfe im Raum, die den Schutz von Kindern in der Einrichtung in Frage stellen und erst einmal Aufregung mit sich bringen. Im Umgang mit beschuldigten Mitarbeitern ist Besonnenheit angeraten. Unabhängig vom Vorwurf und davon, ob dieser gerechtfertigt ist, muss auch in diesem Bezug ein respektvoller Umgang Grundsatz sein. Nur offene, vertrauensvolle und lösungsorientierte Gespräche können Erfolg versprechend sein. gten it dem Beschuldi Der Umgang m beruht auf Besonnenheit, Respekt, Tranparenz, Vorwürfe, der Qualität der gen. rechtlichen Belan al on rs pe ie w so Welche Gespräche zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Beteiligten stattfinden sollten, hängt jedoch stark vom jeweiligen Vorwurf ab. Je massiver die Vorwürfe, desto eher sollten Sie zunächst alle strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen klären, ehe Sie den Beschuldigten mit dem Inhalt konfrontieren und klärende Gespräche mit ihm führen. Auch können ein strategisches Vorgehen und eine Vorstrukturierung der Gespräche sinnvoll sein. Selbst wenn Sie von der Unschuld Ihres Teammitgliedes ausgehen, müssen Sie in der Lage sein, offen über mögliche arbeitsrechtliche Schritte sprechen zu können, die ja auch eine vorübergehende Suspendierung aus Schutz und Fürsorge bedeuten können. Sie sollten transparent über anstehende Maßnahmen berichten und diese klar äußern, um Sicherheit im Prozess zu erlangen und diese zu demonstrieren. In manchen Fällen sind Maßnahmen mit dem Beschuldigten sicherlich zu besprechen, in anderen muss von den Personalverantwortlichen eine entsprechende Vorgabe gemacht werden. Denn sowohl bei erwiesener Schuld als auch bei erwiesener Unschuld sind damit alle nötigen Schritte unternommen worden, um Kinder, Mitarbeitende und Beschuldigte zu schützen. Unterstützend kann ebenfalls dem Beschuldigten Supervision angeboten werden. Ob ein Gespräch zwischen Beschuldigtem und Eltern sowie Kind stattfinden sollte, hängt maßgeblich vom Vorwurfsinhalt und davon ab, ob dieser gerechtfertigt ist. Bei zu vernachlässigenden Vorfällen könnte eine Entschuldigung die Wogen glätten und ein Weiterarbeiten ermöglichen. Hierin lägen auch die Chancen, Verbesserungsvorschläge gemeinsam zu erarbeiten und die Qualität in der Einrichtung voranzubringen. Bei anderen Vorfällen könnte eine Art Täter-Opfer-Ausgleich sinnvoll s chuldigter hat da es B ht ec nr U Ein zu tion. ndige Rehabilita Recht auf vollstä sein, um den Fall abschließen zu können. Gehen Sie immer davon aus, dass der Boden so bereitet werden muss, dass Eltern, Kinder und die Einrichtung mit all ihren Beschäftigten zukünftig weiter zusammenarbeiten können. Ein Gespräch erscheint auch dann nötig, wenn der Vorwurf nachweislich nicht richtig ist. In diesem Falle könnte der gesamte Ablauf mit den Eltern und möglicherweise dem Kind noch einmal aufgearbeitet und im gemeinsamen Gespräch abgeschlossen werden. In diesen Gesprächen liegt ebenso die Chance, Verbesserungsmöglichkeiten für die Arbeit zu finden. Denn schließlich ist es irgendwann aus bestimmten Gründen zu dem Vorwurf gekommen und dieses möchte die Einrichtung für die Zukunft vermeiden. Spätestens das muss auch der Zeitpunkt sein, ab dem an der vollständigen Rehabilitation des Beschuldigten gearbeitet wird. Träger, Leitungskräfte, andere Teammitglieder sowie die Elternschaft müssen diesen Prozess aktiv vorantreiben. 3.4 „Informant“ In der Regel ist davon auszugehen, dass Eltern einen Vorwurf erheben, wenn sie davon überzeugt sind, dass ihrem Kind etwas Schlimmes widerfahren ist. Sie werden diesen Vorwurf an geeigneter Stelle anbringen und sich offen auseinandersetzen wollen. Es geht ihnen dabei um den Schutz ihres Kindes, Gerechtigkeit oder Wiedergutmachung. Anders kann der Fall gelagert sein, wenn einer Kollegin etwas auffällt und sie diese Beobachtungen mit der Leitung oder im Kollegenkreis besprechen will. 13 In der Einrichtung Der Informant mmen. wird ernst geno wird gehört. f Anonymität. hat ein Recht au Eine weitere Möglichkeit ist eine anonyme Meldung, auch wenn dieser Fall vermutlich selten auftreten wird. Der Wunsch nach Anonymität ist zunächst einmal legitim und zu respektieren. Sichern Sie diese Anonymität zu. Für Rückfragen sollten Sie aber zumindest nach einer Telefonnummer fragen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sanft darauf hinzuwirken, dass der Melder seine Anonymität aufgeben kann. Werben Sie für Offenheit und überzeugen Sie damit, dass Ihnen das Wohl des Kindes und die Klärung des Falles wichtig sind. Im Erstgespräch gilt es, zunächst einmal ruhig zu bleiben. Der Melder wird selbst angespannt und emotional belastet sein. Er möchte, dass man ihm zuhört, er möchte Informationen loswerden und sich nicht zuletzt dadurch auch entlasten. Dieses ist oft gleichbedeutend mit einer gewissen Aufregung und zuweilen unstrukturiertem Erzählen. Es ist die Aufgabe desjenigen, der das Gespräch annimmt, diesem Struktur zu geben, um das vorgeworfene Geschehen möglichst umfassend in Erfahrung zu bringen. Fragen Sie gezielt, konkret und detailliert nach. Eine Hilfe kann dabei sein, sich für diesen Fall ein Formblatt anzufertigen, auf dem die wichtigsten Eckpunkte genannt sind und Informationen strukturiert eingetragen werden können. Das Erstgespräch wird Ihnen am besten gelingen, wenn Sie Ihr Verständnis äußern, auf den Melder eingehen und insbesondere sachlich bleiben. 14 Je nach Fallgeschehen und Notwendigkeit sollten Sie ein persönliches Gespräch anbieten. Versichern Sie aber auf jeden Fall, dass dem Vorwurf nachgegangen wird und eine Klärung im Interesse aller Beteiligten steht. Melder, die nicht direkt Betroffene oder in der Einrichtung tätig sind, können den Wunsch nach einer Rückmeldung zur Fallklärung äußern. Dieser Wunsch ist verständlich, möchte doch auch der Melder den Fall für sich abschließen. Leider ist der Wunsch aber auch nicht umfassend zu erfüllen. Der Datenschutz verbietet Ihnen, personenbezogene Daten unbefugt an Dritte weiterzugeben. Dieses umfasst ebenfalls Informationen, durch die recht eindeutig auf Personen oder damit verwobene Sachverhalte rückgeschlossen werden kann. Sagen Sie deutlich, dass Sie rechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sie können aber eine Rückmeldung anbieten, in der Sie den Fall als geklärt anzeigen, ohne weitere Inhalte zu nennen. 3.5 Team Wenn das Team der Mitarbeiter nicht bereits etwas mitbekommen oder geahnt hat, wird es zu gegebener Zeit von der Einrichtungsleitung informiert. Es ist je nach Vorwurf auch im Kreise der Kollegen trotz hoher Fachlichkeit mit sehr viel Aufregung und unterschiedlichen Emotionen zu rechnen. Das Team ist unter Anleitung der Leitung also gefordert, die Situation zu erfassen, Ruhe zu bewahren, die verschiedenen Gefühle zu benennen und damit umzugehen. Erst dann kann das Team damit beginnen, den eigentlichen Fall in Angriff zu nehmen, indem Informationen ausgetauscht werden. Für den Umgang mit Personen, die nicht dem Team angehören, muss eine gemeinsame Sprachregelung gefunden werden. Diese sollte ebenfalls von Ruhe geprägt sein. Sie dient dazu, Panik zu vermeiden Das Team nal ng in der emotio benötigt Begleitu ation. belastenden Situ arenz. verdient Transp Kind. utzraum für das ch S n de t lte ta es g nturf zur Qualitätse nutzt jeden Vorw wicklung. und Klarheit zu signalisieren. In der Außenwirkung ist die Loyalität einzelner Teammitglieder der Einrichtung gegenüber zu bewahren und vereinbarte Maßnahmen einzuhalten. Inhaltlich muss der Schutzraum für das Kind wieder hergestellt werden. Erhöhte Aufmerksamkeit, intensiveres Beobachten oder auch Gespräche mit Kindern in entwicklungsangemessener und spielerischer Form, die erst nach rechtlicher Rücksprache und der Klärung des weiteren Vorgehens stattfinden dürfen, können Bestandteile dessen sein. Dabei kann das ein Auftrag der Bezugserzieherin sein oder die Aufgabe wird an ein anderes Teammitglied oder mehrere Erzieherinnen speziell vergeben. Den Kindern und auch den Eltern muss Sicherheit geboten werden, auch was den Schutz des betroffenen Kindes vor anderen Kindern oder sogar anderen Eltern betrifft. Die Belastung kann für das Team oder einzelne Mitglieder über einen längeren Zeitraum sehr hoch sein und an Grenzen der Kräfte führen. Mitarbeiterinnen müssen über den Zusammenhalt im Team für Entlastung sorgen, wollen sie dauerhaft leistungsfähig bleiben. Ein sensibler Umgang und eine gewisse Fürsorge füreinander sowie die Sorge um sich selbst sind Bestandteile der physischen und psychischen Gesundheit. Bei Bedarf sollten Supervision oder andere unterstützende Maßnahmen eingefordert werden. Abschließend muss mit allen Beteiligten das Ende des Falles bestimmt werden. Erst wenn alle notwendigen Schritte gegangen sind und damit der Fall abgeschlossen ist, kann mit der Aufarbeitung begonnen werden. Dabei sollte der Fall noch einmal von allen Seiten betrachtet werden, um Verbesserungspotenziale aufzuspüren. Aber auch das Verhalten der Mitarbeiter kann Teil einer Reflexion sein, um persönlich daran zu wachsen. Für die Zukunft der Einrichtung und die fachliche Weiterentwicklung dienen alle Nacharbeiten dem Aufbau eines offenen Umgangs mit Fehlern, was letztlich auch Prävention bedeutet. Ebenso kann der Fallinhalt für die vorbeugende Arbeit mit den Kindern genutzt werden. 3.6 Weitere Einrichtungen desselben Trägers Häufig hat der ASB verschiedene Einrichtungen in seiner Trägerschaft, die ähnliche Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern anbieten oder aber für diese Personenkreise eng zusammenarbeiten. Bei Vorwürfen gegen Mitarbeitende birgt das die Gefahr, dass Menschen „alles über einen Kamm scheren“. So ein Vorkommnis kann sich wie ein Lauffeuer ausbreiten und die Arbeit anderer ASB-Einrichtungen ebenfalls erschweren. Sie müssen also in das Vorwurfsmanagement verbindlich mit eingebunden werden. Das vermittelt allen Beteiligten Sicherheit und stärkt das Vertrauen der Kunden in die Einrichtungen. Bei Bedarf und somit bei entsprechenden Fällen müssen andere Einrichtungen desselben Trägers von den Vorwürfen erfahren, zumindest die Leitungskräfte müssen darüber Kenntnis erhalten. Daneben ist es sehr wichtig, ihnen das bisherige und weitere Vorgehen zu schildern, damit sie auf 15 In der Einrichtung Anfrage darüber Auskunft geben können. Eine weitere Möglichkeit ist, einen Ansprechpartner zu benennen, der sich exklusiv um Anfragen kümmert. Mitarbeitende würden dann direkt an diese Person vermitteln. Im Sinne der Qualitätssicherung sind verschiedene Vorwurfsfälle unterschiedlicher Intensität enorm hilfreich für die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen. Über die Analyse der Fallinhalte können Maßnahmen entwickelt werden, die die Arbeit noch erfolgreicher gestalten. Daneben ist jeder einzelne Fall für die fachliche Weiterentwicklung des Personals zu nutzen. Mitarbeiter sollten jeden Vorwurf – und im Kleinen jede Beschwerde – zum Anlass nehmen, ihre Arbeit zu reflektieren und damit ihren Erfahrungshorizont erweitern. Wenn dieses innerhalb eines Trägers einrichtungsübergreifend gelingt, wird das Qualitätsniveau steigen können. tungen Weitere Einrich arf informiert. werden bei Bed ebenfalls zur nutzen Vorwürfe klung. Qualitätsentwic 3.7 ASB-Gremien Qualität und Öffentlichkeitswirksamkeit sind entscheidend dafür, ob eine Einrichtung weitere ASB-Gremien über einen Vorwurf informieren sollte. Selbst wenn in der überwiegenden Anzahl an Fällen davon auszugehen ist, dass Einrichtung und Träger mit ihrem Vorwurfsmanagement erfolgreich schwierige Situationen überwinden können, kann der Ruf des ASB insgesamt Schaden nehmen, sollte es sich um massive Grenzüberschreitungen handeln. 16 Landesvorstände, Landesgeschäftsführer und die verschiedenen Gremien auf der Bundesebene können dabei helfen, das Krisenmanagement zu verbessern und Unterstützung für den Umgang mit ähnlichen Situationen geben. Zum Beispiel könnten Fachreferenten mit ihrem Wissen weiterhelfen. Die Entscheidung über das Einschalten weiterer Gremien liegt beim Träger einer Einrichtung. 4.Eltern und Kinder 4.1 Eltern des betroffenen Kindes Es ist unwahrscheinlich, dass sich Eltern (Personensorgeberechtigte) Vorwürfe gegen Mitarbeiter einer Einrichtung ausdenken und diese bewusst nutzen, um einzelne Personen oder die Einrichtung selbst in Verruf zu bringen. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass sich Eltern sehr lange und genau überlegen, ob sie Vorwürfe erheben sollen und bei wem sie dieses tun. In der Regel ist davon auszugehen, dass Mütter und Väter ihre Kinder kennen, ihr Verhalten einschätzen können und Veränderungen feststellen, die sie in Sorge versetzen. Aus dieser Sorge heraus kommen sie, z. B. durch Befragen ihres Kindes, an den Punkt, an dem sie einen aus ihrer Sicht berechtigten Vorwurf erheben. emotional entlastet werden, dass Fachkräfte ihnen signalisieren, die richtige Entscheidung getroffen zu haben, indem sie sich öffnen. Eltern wollen darüber hinaus sicher sein, dass ihr Kind ab jetzt geschützt ist. Alle Mitarbeiter, die zuerst mit einem Vorwurf konfrontiert sind, haben die schwere Aufgabe, diesen auszuhalten und Eltern dabei sehr ernst zu nehmen. Niemandem ist damit geholfen, wenn sich Fachkräfte in eine Abwehrhaltung begeben und eine Klärung des Vorwurfes dadurch erschweren oder sogar unmöglich machen. Die Eltern des betroffenen Kindes wollen sicher gehen, dass sie gehört werden und man ihr Ansinnen nicht einfach abtut. Dazu gehört auch, dass sie in dem Sinne Für die erste Zeit kann es gut sein, dass Eltern zusätzliche Unterstützung bekommen. Bieten Sie diese an, in dem Sie Gesprächsangebote unterbreiten oder an andere Hilfestellen verweisen. Möglicherweise sind Eltern ebenfalls für Hinweise für den Umgang mit ihrem Kind in dieser außergewöhnlichen Situation dankbar. Eltern können vom Fachwissen des pädagogischen Personals profitieren. Die Eltern ernst n Befürchtungen re ih it m n de er w genommen. den in sicheren Hän müssen ihr Kind wissen. ätzend oll und wertsch werden respektv behandelt. n arenz im weitere benötigen Transp Vorgehen. . d und Begleitung erhalten Beistan Es steht außer Frage, dass Vorwürfe geklärt werden müssen. Signalisieren Sie Transparenz und den Willen, den Fall aufzuarbeiten. Versichern Sie, dass der Schutz des Kindes über allem steht. Vereinbaren Sie das weitere Vorgehen mit den Eltern, in dem Sie beispielsweise eine Zeitschiene und weitere Gespräche anbieten. Wichtig ist zudem, die Eltern über wichtige Entwicklungen und Maßnahmen zu informieren, wenn es der Datenschutz erlaubt. Zeigen Sie die größtmögliche Offenheit. Im weiteren Fallablauf muss irgendwann die Entscheidung getroffen werden, ob ein Kind weiterhin die Einrichtung besucht. Dies ist eine Entscheidung, die letztlich die Eltern treffen müssen, aber bei der Sie sie unterstützen sollten. Werben Sie für Vertrauen in die Einrichtung, wenn Sie der Auffassung sind, dass die weitere Zusammenarbeit möglich, sinnvoll und gut ist. Unterstützen Sie aber auch eine Entscheidung der Eltern gegen Ihre Einrichtung. Letztlich bieten gemeinsam vorbereitete Entscheidungen deutlich größere Chancen, den weiteren Weg positiv zu gestalten oder eine Trennung ohne „böses Blut“ herbeizuführen. 17 Eltern und Kinder Wenn diese Entscheidung nicht bereits vorher getroffen wurde, kann sie Teil eines Abschlussgesprächs sein. Dieses ist in jedem Fall sinnvoll, um den Fall abzuschließen. Das Abschlussgespräch sollte den Rahmen bieten, noch einmal den Fallverlauf zu reflektieren, positive wie negative Aspekte herauszustellen, und ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis sowie gleichzeitig das Ende im Prozess des Vorwurfsmanagements zu finden. Vieles von dem, was die Eltern eines Kindes betrifft, ist auf den Vormund übertragbar. Auch er kann einen Vorwurf erheben und dabei stark emotional sein. Auch er will Transparenz und Offenheit sowie die Sicherheit, dass mit seinem Vorwurf adäquat umgegangen wird und Lösungen im Sinne des Kindeswohls gesucht werden. Auch er muss intensiv in den Ablauf eingebunden werden, um für das Kind gute Entscheidungen treffen zu können. Natürlich können Eltern in ihrer Einschätzung auch falsch liegen und ungerechtfertigte Vorwürfe machen. Schuldzuweisungen nützen in diesem Fall niemandem. Sie würden letztlich nur dazu führen, dass ein gemeinsames Arbeiten zukünftig verhindert wird. Es ist aber wichtig, die Hintergründe der Vorwürfe mit den Eltern genau zu analysieren, Verbesserungspotenziale der Einrichtung aufzudecken und den Eltern respektvoll andere Handlungsweisen für die Zukunft anzubieten. Insbesondere müssen sie auch wissen, dass sie ebenfalls für die vollständige Rehabilitation des Beschuldigten verantwortlich sind und ihren Teil dazu beitragen müssen. In der Regel werden Sie mit dem Vormund sachlicher und fachlicher zusammenarbeiten, da er entsprechend ausgebildet ist und einen professionell angemessenen emotionalen Abstand zum Fallgeschehen wahren kann. Häufig verfügt er über Fachwissen und ein weites Netzwerk im sozialen Bereich. Beides sollten Sie aktiv bei der Klärung des Falles nutzen. Darüber hinaus hat ein Amtsvormund kurze Wege innerhalb der Verwaltung. Daher gilt zu beachten, dass positive wie negative Informationen hier schnell fließen. 4.2 Vormünder Ein Vormund ist vom Gericht für das Kind bestellt, wenn Eltern ihren Pflichten als Personensorgeberechtigte aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr nachkommen können. Der Vormund hat die Aufgabe, das Kind in bestimmten festgelegten Belangen rechtlich zu vertreten. Oftmals handelt es sich dabei um Mitarbeiter des Jugendamtes. Aber auch Einzelvormünder aus Vereinen oder Personen aus dem familiären Umfeld sind als Vormund denkbar. In der Regel ist Ihnen als Einrichtungsleitung bekannt, ob ein Kind rechtlich durch einen Vormund vertreten wird; dieser hat seine Vertretungsberechtigung nachgewiesen. 18 4.3 Das betroffene Kind Vermutlich kann niemand so richtig nachempfinden, was in Kindern vorgeht, die Opfer von Gewalt geworden sind, wenngleich sich Erzieher sehr viel Mühe damit geben. Die Grenzen des Kindes wurden massiv überschritten; es hatte wahrscheinlich das beängstigende Gefühl, ausgeliefert zu sein. Nun befindet sich das betroffene Kind vielleicht in der Situation, dass seine Welt durch ein schreckliches Ereignis erschüttert wurde, es sich seinen Vertrauten gegenüber offenbart hat oder jemand davon weiß, aber es geht weiter in die Einrichtung und im ungünstigsten Fall trifft es auch noch auf den Menschen, der ihm etwas angetan hat. In der Literatur sind die Lebenswelten dieser Kinder ausführlich beschrieben. Für die Einrichtungen stellt sich die Frage, wie die pädagogischen Mitarbeiter ab dem Zeitpunkt der Erhebung eines Vorwurfes mit dem Kind umgehen. Wie grundsätzlich im Einrichtungsalltag gilt auch hier, dass Kinder und Jugendliche ernst genommen und wertgeschätzt werden müssen. Insbesondere in Krisensituationen sind sie sehr stark darauf angewiesen, damit sie sich überhaupt öffnen können. Außerdem ist das ein Vorgehen, mit dem Sicherheit signalisiert wird. Und diese Sicherheit brauchen betroffene Kinder sehr dringend, um ihr Vertrauen in zumindest bestimmte Personen bestätigt zu sehen. Hiermit ist allerdings keine übertriebene Aufmerksamkeit oder ein dauerndes Umsorgen gemeint. Ziel ist es, möglichst schnell die Normalität im Alltag wiederherzustellen unter sensibler Beachtung der Bedürfnisse des Kindes. Wie intensiv sich das Einrichtungsteam um das betroffene Kind kümmern muss, hängt in erster Linie von den erwarteten und tatsächlich festgestellten Auswirkungen des Vorfalls ab. Zunächst sollte dieses durch Beobachtungen und Gespräche geklärt werden. Ein offenes Ohr haben und dem Kind zeigen, dass insbesondere die Bezugserzieher als Gesprächspartner für es da sind, sollte selbstverständlich sein. Bei Bedarf können dem Kind Rückzugsmöglichkeiten angeboten werden, womit gemeint ist, dass es vor Fragen anderer Kinder und Eltern – so gut es geht – geschützt wird. Häufig ist es im Einrichtungsalltag üblich, dass therapeutische Maßnahmen dort durchgeführt werden. In diesem besonderen Fall sollte das auch ermöglicht werden. In Absprache mit den Eltern können Kinder in angemessener Weise auch über den Ablauf innerhalb t Das Kind benötig m. einen Schutzrau zuhören. Menschen, die . t normalen Alltag einen möglichs hkeiten. Rückzugsmöglic ehen. das weitere Vorg er üb n ne io at m Infor der Einrichtung, anstehende Gespräche, Konsequenzen und Ähnliches informiert werden. 4.4 Geschwister und andere Familien angehörige Neben der klassischen Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kind, bietet die heutige Gesellschaft den Platz für andere Formen des Zusammenlebens. Familienkonstellationen sind vielfältig. So können neben den Eltern und Geschwistern auch neue Partner, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten und andere Personen Kontakt zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe pflegen. Entscheidend für den Umgang oder die Intensität der Zusammenarbeit mit Ihnen im Krisenfall sind die räumliche und emotionale Nähe zu Eltern und betroffenem Kind. Demnach kann der erweiterte familiäre Personenkreis z. B. auch den Patenonkel oder die enge Freundin der Familie umfassen. Sie alle sind in der Regel sehr viel stärker emotional berührt als andere Beteiligte, und folglich enger in den Klärungsprozess einzubeziehen. Für erwachsene Personen gilt im Vorwurfsmanagement immer, dass sie in ihrem Anliegen ernst genommen werden müssen und Transparenz im weiteren Vorgehen hergestellt werden muss. Sie sind je nach Notwendigkeit in die Klärung des Sachverhaltes mit einzubeziehen – natürlich immer in Absprache mit den Personensorgeberechtigten und unter Wahrung des Datenschutzes. Falls der Kontakt mit den Eltern des Kindes einmal abbrechen oder ins Stocken geraten sollte, sind andere Erwachsene möglicherweise diejenigen, die als Bindeglied tätig werden können und so den weiteren Dialog aller Beteiligten fördern. Geschwister übernehmen oftmals für ihren Bruder oder ihre Schwester die Verantwortung und drohen in schwierigen Situationen daran zu zerbrechen. Ihre Bedürfnisse dürfen beim klärenden Vorgehen der 19 Eltern und Kinder Einrichtung nicht übersehen werden, insbesondere wenn sie selbst in der Einrichtung betreut werden. Pädagogische Fachkräfte können Geschwisterkinder altersgerecht in den Klärungsprozess einbeziehen, ihnen emotionale Stütze sein und bei Bedarf auch für sie weitere Unterstützung einfordern. 4.5 Elternschaft Bekanntermaßen können sich wahre und unwahre Sachverhalte gleichermaßen schnell verbreiten. Vorwürfe, bei denen es sich um die Sicherheit der Kinder oder gar deren Schädigung dreht, werden zu Aufregung in der Elternschaft führen. Sie werden verunsichert sein, ihre Kinder schützen wollen und vielleicht auch irrational reagieren, indem sie beispielsweise das Kind vorübergehend aus der Einrichtung nehmen. Mit einer Versachlichung der Debatte ist es möglich, die Emotionen etwas in den Hintergrund zu drängen und über das eigentliche Fallgeschehen zu diskutieren. Dazu müssen Emotionen bei Eltern aber erst einmal erkannt und benannt werden. Erst danach ist eine lösungsorientierte Herangehensweise möglich. Hierzu ist es erforderlich, die Elternschaft über Vorfälle zu informieren, soweit das datenschutzrechtlich oder auch vor dem Hintergrund von Strafverfolgung möglich ist. Eltern müssen sich sicher sein können, dass ihren Kindern in der Einrichtung nichts Ähnliches passieren kann und dass die Verantwortlichen alles unternehmen, um das Geschehen aufzuarbeiten. Signalisieren Sie den Eltern Ihre Gesprächsbereitschaft. Erläutern Sie je nach Offenheit und Qualität das Fallgeschehen und sagen Sie Ihre ernst gemeinte Unterstützung zu, sollten Eltern weitere Bedarfe äußern. Im Laufe des Prozesses werden Sie den Fall abschließen und für alle Beteiligten einen Endpunkt finden. Auch die Elternschaft muss das Gefühl erlangen, dass der Fall nun beendet ist und die qualitativ 20 ng der Situation Die Versachlichu rnschaft. beruhigt die Elte iert itschaft signalis re be hs äc pr es G r. ugt Gerüchten vo Offenheit und be hochwertige Arbeit in Ihrer Einrichtung der Kinderund Jugendhilfe weitergehen kann. Ohne Beendigung bleiben Vorwürfe ein andauernder Schrecken. 4.6 Andere Kinder in der Einrichtung Es ist nicht ausgeschlossen, dass andere Kinder in Ihrer Einrichtung etwas von der Aufregung, den Emotionen oder gar dem Geschehen selbst mitbekommen. Sie benötigen gegebenenfalls Unterstützung, um mit den eigenen Gefühlen zurechtzukommen. Je nach Offenheit des Falles und des Fallgeschehens können Sie die Fragen der Kinder ehrlich und kindgerecht beantworten. Sie können auch hier Transparenz herstellen und damit zum Schutz sowie zur emotionalen Entlastung aller Kinder beitragen. Auch Kinder schätzen ein Gesprächsangebot und werden dieses annehmen, wenn sie ausreichend Vertrauen und einen entsprechenden Gesprächsbedarf verspüren. Genauso wie für das betroffene Kind muss für alle Kinder ein Schutzraum hergestellt werden. Sie müssen weiter von der Qualität der Arbeit für ihre Entwicklung profitieren und dabei der Einhaltung ihrer Grenzen sicher sein können. Inbegriffen hierin ist, dass sie nicht als Informanten dienen und nicht für die Zwecke der Fallaufklärung instrumentalisiert werden dürfen. Nach Abschluss eines Fallgeschehens können die geklärten Vorwürfe zur Präventionsarbeit mit den anderen Kindern in Ihrer Einrichtung genutzt werden. 5.Strafverfolgungsbehörden Bei konkreten Vorfällen müssen die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten individuell geklärt werden. Hierzu ist am besten juristischer Rat einzuholen. Damit können die internen rechtlichen Herausforderungen bewältigt werden. Anders sieht es mit strafrechtlichen Maßnahmen aus. Der Punkt, an dem eine Einrichtung von sich aus entsprechende Schritte einleiten sollte, ist nicht leicht herauszufinden. Zunächst sollten sich Leitungskräfte möglichst sicher sein, dass ein Straftatbestand vorliegt, um niemanden falsch zu beschuldigen. Auf jeden Fall ist es Leitungsaufgabe, in der Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten die Notwendigkeiten und Möglichkeiten für diesen Schritt zu erörtern. Darüber hinaus hängt das Vorgehen von den Bedürfnissen des betroffenen Kindes oder Jugendlichen ab. Ist es für deren weitere Entwicklung wichtig, einen Strafantrag zu stellen? Und halten sie dem dadurch entstehenden Druck durch eventuelle Befragungen oder eine Gerichtsverhandlung stand? Eine Anzeigepflicht gibt es in dem Sinne nicht, es kann aber ein wichtiger Schritt im Fallgeschehen sein. Einrichtungen sollten im Team und im Zusammenwirken mit den Eltern und auch Kindern die zunächst notwendigen Schritte besprechen und danach entscheiden. Falles für die Fortführung der Arbeit in der Einrichtung wertvoll und darum aktiv zu betreiben, um das Vertrauen von Eltern, Kindern, Jugendlichen und auch der Öffentlichkeit wiederherzustellen. Mitarbeitende, die als Zeugen befragt werden, sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Sie müssen die Wahrheit sagen und dementsprechend Fakten und selbst wahrgenommene Umstände mitteilen. Es muss ihnen ebenfalls klar sein, dass Gerüchte oder nicht selbst erlebte Umstände als solche deutlich zu machen sind. arbeit volle Zusammen ns ue ra rt ve e in E lich. t selbstverständ is n de ör eh B n mit de Kindes nn im Sinne des Eine Anzeige ka fältig jedem Fall sorg sein, ist aber in abzuwägen. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen sollten Sie Eltern darin bestärken, sich juristischen Beistand zu holen, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Dabei können Sie natürlich Ihr Fachwissen als Teil der Entscheidungsgrundlage anbieten oder auf weitere Fachstellen verweisen. Unabhängig davon, wer die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet hat, sind eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine enge Kooperation selbstverständlich. Schließlich gilt es, eine mögliche Straftat aufzuklären. Ebenso ist die Aufklärung des 21 Öffentlichkeit und Medien 6.Öffentlichkeit und Medien Vorwürfe einer gewissen Qualität können sich unbestritten existenzbedrohend auf eine Einrichtung auswirken, insbesondere dann, wenn der Umgang mit der Öffentlichkeit und den Medien nicht gesteuert wird. Es ist also wichtig, bereits im Vorfeld Grundlagen für eine Pressestrategie zu bilden. Intern ist zunächst einmal festzulegen, wer im Krisenfall die Sprecherbefugnis besitzt. Diese könnte grundsätzlich oder auch fallspezifisch von der Geschäftsführung vergeben werden. Ein Krisenstab, beispielsweise bestehend aus Mitgliedern des Vorstandes, der Geschäftsführung, der Einrichtungsleitung, der Presse- und Öffentlichkeitsabteilung oder auch externen Beratern von Behörden o. ä., kann dabei die Entscheidung unterstützen. Ihm obliegt es auch, sich zeitnah und regelmäßig zu treffen, um die Krise zu lenken. Der betroffene Mitarbeiter sollte dem Krisenstab selbstverständlich nicht angehören. Grundlage einer jeden Pressestrategie ist das Sammeln von Daten und Fakten. Was ist passiert? Wer ist betroffen? Wer erhebt die Vorwürfe? Sind diese zu entkräften? Das sind Fragen, die unbedingt beantwortet werden sollten. Aus dem Fallgeschehen ergeben sich darüber hinaus Fragen, die außerhalb der Einrichtung gestellt werden könnten. Gesammelt in einer Liste – FAQ (frequently asked den egie erleichtert ine Pressestrat E r Öffentlichkeit. Umgang mit de lle kann eine sinnvo Ein Krisenstab in. Unterstützung se reitet auf überra be Eine FAQ-Liste vor. schende Fragen und ln, Transparenz Schnelles Hande ung är enlosen Aufkl der Wille zur lück austeine. sind wichtige B 22 questions) – können sie beispielhaft beantwortet und für die Öffentlichkeit vorbereitet werden. Die Gefahr fehlender Antworten auf überraschende Fragen in der Einrichtung wird dadurch minimiert. Ehe die eigene Mitarbeiterschaft über den Vorfall aus der Presse erfährt, sollte sie von der Leitung möglichst offen und transparent informiert werden. Um welche Krise es sich handelt, wie die Entwicklung ist und welches Vorgehen geplant ist, kann z. B. in einer Mitarbeiterversammlung oder einem Infobrief erläutert werden. Wichtig ist dieses Vorgehen, um die Steuerung der Information weiterhin selbst bestimmen zu können. Demnach ist es von großer Wichtigkeit, den Mitarbeitern den Krisensprecher und die geforderten Kommunikationswege zu benennen. Intern ist das Abschirmen möglicher Opfer wie auch des betroffenen Mitarbeiters aus Schutz- und Fürsorgegründen ebenfalls ein Teil der Presse strategie. In der externen Strategie ist das oberste Gebot, Transparenz und den Willen zur bedingungslosen Aufklärung zu signalisieren. Krisen flammen schnell auf und erzeugen dadurch Zeitdruck. Die Organisation muss also rasch reagieren, auch in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit. Zeitnah müssen Überlegungen getroffen werden, welche Bezugsgruppen informiert werden müssen. Wann müssen welche Eltern informiert werden? Wann sind Kooperationspartner ins Boot zu holen? Und wann ist es sinnvoll, an die Presse heranzutreten? Um frühzeitig Klatsch und Tratsch abzufangen, können auch positive Multiplikatoren wie Ärzte oder Behörden aufgeklärt werden, um sie evtl. als Fürsprecher für die qualitativ hochwertige Arbeit in Ihrer Einrichtung zu gewinnen. Die Pressestrategie der Einrichtung kann proaktiv sein, z. B. durch eine allgemeine Stellungnahme, die Transparenz signalisiert oder auch reaktiv auf Anfrage. Eine zentrale Kontaktstelle für die Öffentlichkeit, Betroffene, Eltern und Mitarbeiter unterstützt bei der Krisenbewältigung. Stellungnahmen können schriftlich vorbereitet und über die üblichen Kanäle wie die eigene Website, das Internet oder Tageszeitungen herausgegeben werden. Grundsätzlich signalisieren direkte Gespräche zwischen der Einrichtung und der Presse mehr Offenheit als schriftliche Stellungnahmen. Sollte die Presse unangekündigt vor Ihrer Einrichtung stehen, können Sie grundsätzliche Kommunikationsbereitschaft signalisieren, und auf den vorher ernannten Krisensprecher verweisen. Seriöse Journalisten rufen vorher an und vereinbaren ggf. einen Termin. Sie müssen sich dem Druck eines „Überfallkommandos“ nicht beugen. Sie können einiges dafür tun, um gut vorbereitet zu sein. Durch die Qualität Ihrer Arbeit, das Nutzen von Netzwerken und durch Ihre Aktivität können Sie sich externe Fürsprecher aufbauen (Reputationsmanagement). Diese können im Bedarfsfall als externe Berater dienen und somit die Glaubwürdigkeit der Einrichtung erhöhen. Das kann die Einrichtung vor Schaden bewahren. 23 unterstützungssysteme 7.Unterstützungssysteme In schwierigen Situationen ist es gut zu wissen, dass man nicht alleine ist. Das gilt für Eltern mit ihren Kindern, Leitungskräfte, Teammitglieder und Beschuldigte gleichermaßen. Umso wichtiger ist es für jede einzelne pädagogische Fachkraft, die Hilfelandschaft im Sozialraum um die Einrichtung herum und in der Stadt in groben Zügen zu kennen. Darüber hinaus ist es ebenso sinnvoll, wichtige Themen mit Unterstützungsmöglichkeiten über die Grenzen der Stadt hinweg zu verknüpfen, indem zum Beispiel das Internet mit seinen Fachforen, Themenseiten und vielem mehr zurate gezogen wird. Das Wissen über Hilfen in Ihrer Stadt ist leicht in Erfahrung zu bringen. Es kostet lediglich etwas Zeit für die Recherche und benötigt ein Sys tem zur Vermittlung im Team. In Ausnahmesituationen wie den Abläufen in einem Vorwurfsmanagement werden Sie in der Regel kaum Zeit und Muße haben, nach den richtigen Stellen zu suchen. Eine allen bekannte Sammlung dient also der Erleichterung Ihrer Arbeit und hat dazu den Vorteil, dass auch außerhalb von Krisensituationen Eltern bei bestimmten Fragen Ansprechpartner benannt werden können. Verweisen Sie je nach Situation aktiv an das Jugendamt, Beratungsstellen, Psychologen, Therapeuten oder andere Helfer. Zuweilen sind die Geschehnisse in einer Kita und um einen konkreten Fall mit den normalen Mitteln im Team nicht mehr aufzufangen oder zu verarbeiten. Dass es legitim ist, in solchen Momenten um Unterstützung zu bitten, sollte in der Einrichtung und vom Träger grundsätzlich vorgelebt werden. Sie können dann Supervisoren, Coaches oder Beratungsstellen direkt ansprechen, die Ihr Team durch die schwierige Zeit begleiten können. Nicht nur auf das Team der pädagogischen Fachkräfte, sondern auch auf Eltern und Kinder kann das Hereinlassen 24 von Helfern in den Einrichtungsalltag von Vorteil sein. Besprechen Sie das offen mit allen Beteilig ten, um den Erfolg von Interventionen vorzube reiten. Wohnaft im sozialen ch ds an el ilf H ie D nnt sein. raum sollte beka rn, ng kann für Elte itu le eg B ne er xt E äfte gogische Fachkr Kinder und päda twendig sein. sinnvoll und no 8.Weitere Bereiche 8.1 Kostenträger, Jugendämter, Aufsichts behörden und Co. Grundsätzlich sind im Alltag die Kontakte zu den genannten Stellen kooperativ und partnerschaftlich zu gestalten. Im Rahmen unseres Auftrages, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen, können damit Hürden verringert und Synergieeffekte gewonnen werden. Wenn Kostenträger, Jugendämter oder andere Behörden bei einem Vorfall mit ins Boot kommen, handelt es sich aller Voraussicht nach um massive grenzverletzende Geschehnisse, die im Zweifel auch physische oder psychische Schädigungen beim Kind verursacht haben. Insbesondere dann sollten die Kontakte genutzt werden, um der Kindeswohlgefährdung entgegen zu wirken. Gleichzeitig braucht es größtmögliche Transparenz, um zu zeigen, dass der Vorfall ernst genommen und alles Notwendige unternommen wird, um ihn aufzuarbeiten. herzustellen. Dabei können die bisher in dieser Handreichung genannten Punkte auf die jeweilige Situation übertragen werden. Ein Hauptaugenmerk liegt erneut beim Datenschutz! Beim Umgang mit den Kooperationspartnern geht es vornehmlich darum, das Vertrauen in die Fähigkeiten des ASB sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen. In Absprache mit den Eltern des betroffenen Kindes kann daher der Kontakt zur Schule, zum Therapeuten, zur pädagogischen Frühförderung oder anderen Fachleuten von großem Nutzen für das Kind, die Eltern und die Einrichtung sein. In manchen Einrichtungstypen ist eine Meldung an die Aufsichtsbehörde verpflichtend. Hiervon können Auflagen für den Betrieb oder gar die Betriebserlaubnis selbst abhängen. Es ist sinnvoll, im Rahmen der Fallbearbeitung Unterstützung von Ämtern und Behörden zu erbitten. Sie können Fachberatung oder konkrete Unterstützung bei organisatorischen Fragen und der Qualitätsentwicklung einfordern. 8.2 Kooperationspartner Insbesondere dann, wenn der ASB in den Räumlichkeiten eines Partners seine Dienste anbietet, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dessen Verantwortliche ebenfalls von einem Vorwurf gegen einen ASB-Mitarbeiter erfahren. Ein offensiver Umgang damit ist dann nötig und die Chance, Transparenz 25 Schlussbemerkung 9.Schlussbemerkung Der Schutz der dem ASB anvertrauten Kinder steht über allem. Nur wenn es ihnen gut geht und ihre Eltern sie gut betreut und versorgt wissen, sie mit der Bildung und Erziehung zufrieden sind, wird der ASB in seinem Bestreben, Kinder auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu fördern, erfolgreich sein. Das Wohlbefinden von Eltern und Kindern ist ein Gradmesser für die Qualität unserer Arbeit. Fehler sind trotz allem nicht auszuschließen. Im schlimmsten Falle drohen Krisen, die das Leben der Kinder und ihrer Eltern, aber auch der Mitarbeiter erschüttern. Solche Fehler gilt es, in unserer Arbeit zu verhindern. Es gibt aber auch die Chance, aus Krisen gestärkt hervorzugehen. Diese Handreichung soll ein Beitrag zu mehr Transparenz in den ASB-Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sein – für eine klare Haltung unserer Mitarbeiter im Sinne der von uns betreuten Kinder und mehr Qualität in unseren Dienstleistungen. 26 nd r-Bund Deutschla Arbeiter-Samarite 0 Sülzburgstraße 14 50937 Köln e.V. 76 05-0 Telefon: (0221) 4 76 05-288 Telefax: (0221) 4 om/asb.de .de · facebook.c sb .a w w w : et rn Inte de E-Mail: info@asb.
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