Vorwurfsmanagement in Einrichtungen der ASB- Kinder

t
n
e
m
e
g
a
n
a
Vorwurfsm
B
S
A
r
e
d
n
e
in Einrichtung endhilfe
g
u
J
d
n
u
r
e
d
n
Ki
ng
Eine Handreichu
Impressum
Herausgeber:
Arbeiter-Samariter-Bund
Deutschland e. V.
Sülzburgstraße 140
50937 Köln
Telefon: (0221) 47 60 5-0
Fax:
(0221) 47 60 5-288
E-Mail: [email protected]
Internet: www.asb.de
www.facebook.com/asb.de
Konzeption und Text
Arnd Kortwig,
Referent Kinder- und Jugendhilfe im ASB-Bundesverband,
Bundesqualitätszirkel Kindertageseinrichtungen
im ASB-Bundesverband
Layout
de haar grafikdesign, Köln
Auflage 2012
© ASB-Bundesverband Köln
Zum Leseverständnis
Um den Lesefluss zu verbessern, wird im nachfolgenden Text ausschließlich die männliche Form genutzt.
Gemeint ist dennoch grundsätzlich die männliche sowie die weibliche Form.
Im Text wird grundsätzlich von Kind/Kindern gesprochen. Gemeint sind damit Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. In Einzelfällen ist der Inhalt aber auch auf junge Erwachsene
übertragbar.
Inhalt
Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
1. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.1 Handlungsnotwendigkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.2 Emotionen vs. Versachlichung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
2.
2.1
2.2
2.3
Allgemeine Bereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kommunikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datenschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
In der Einrichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Trägerverantwortung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einrichtungsleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der Beschuldigte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
„Informant“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Weitere Einrichtungen desselben Trägers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ASB-Gremien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10
10
11
12
13
14
15
16
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Eltern und Kinder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eltern des betroffenen Kindes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vormünder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Das betroffene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geschwister und andere Familienangehörige. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Elternschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andere Kinder in der Einrichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17
17
18
18
19
20
20
8
8
8
9
5. Strafverfolgungsbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
6. Öffentlichkeit und Medien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
7. Unterstützungssysteme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
8. Weitere Bereiche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
8.1 Kostenträger, Jugendamt, Aufsichtsbehörden und Co.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
8.2 Kooperationspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
9. Schlussbemerkung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3
Vorwort
Die in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen
Fälle von Missbrauch und Misshandlung, insbesondere in stationären Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe, haben viele Menschen entsetzt. Die
Abscheulichkeit der Taten, aber auch das Ausmaß,
in dem Mädchen und Jungen zu Opfern wurden,
sind und bleiben kaum zu fassen. Vorwiegend Männer nutzten das Vertrauen der ihnen anvertrauten
Kinder aus und schädigten sie für ihr ganzes Leben. Die Politik reagierte mit einem Runden Tisch
„sexueller Missbrauch“, betroffene Einrichtungen
versprachen schonungslose Aufklärung oder
zumindest wollten sie aktiv werden. Täter wurden
überführt und vor Gericht gestellt, soweit ihre Taten
nicht längst verjährt waren und die Opfer wurden
vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben gehört.
Doch hören Missbrauch und Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche damit auf?
Es ist bekannt, dass potenzielle Täter Einrichtungen
gezielt auswählen, um engen Kontakt mit Kindern
pflegen zu können. Hinzu kommt der sukzessive
Aufbau einer festen emotionalen Beziehung zu
Kindern und Jugendlichen, unter deren Ausnutzung
sie dann alle Grenzen weit überschreiten. Folglich
sind die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
mit ihren Strukturen – nach der Familie und dem
familiären Nahbereich – der Ort, an dem Kinder
am häufigsten Opfer von Missbrauch werden.
4
Kinderheime, Wohngruppen, Tagesgruppen, Kindertagesstätten, Jugendklubs und alle anderen
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im ASB
müssen sich dessen bewusst sein und alles in ihrer
Macht Stehende unternehmen, um ihren Schützlingen einen sicheren Ort zum Leben bieten zu
können. Fachpersonal benötigt das entsprechende
Fachwissen, um mit schwierigen Situationen
umgehen zu können, selbst dann, wenn besorgte
Eltern in ihrer Einschätzung einmal falsch liegen
und Mitarbeiter zu Unrecht einer Tat beschuldigen.
Der ASB-Bundesverband möchte mit dieser
Handreichung Eckpunkte ansprechen, die für den
Umgang mit Vorwürfen gegen Einrichtungen oder
einzelne Mitarbeiter zu beachten sind. Dieses
Vorwurfsmanagement kann dabei helfen, Kinder
und Jugendliche zu schützen, Täter zu erkennen
und die Existenz der Einrichtung zu sichern – unabhängig von der Art der vorgeworfenen Gewalt.
Die Kinder- und Jugendhilfe des ASB steht hinter
ihrem Leitbild „Jedes Kind ist einmalig“ und diese
Einmaligkeit gilt es, zu schützen.
1. Einleitung
Vorwürfe gegen eine Einrichtung oder dort Mitarbeitende wiegen zunächst schwer, unabhängig davon, ob sie berechtigt oder unberechtigt sind. Das
gilt insbesondere dann, wenn es sich um Gewalt
gegen Kinder handelt. Begleitet sind diese Vorwürfe natürlich auch immer von vielen Emotionen,
die der Klärung des Sachverhaltes manchmal im
Wege stehen. Eltern oder andere Beteiligte haben
sich in der Regel viele Gedanken gemacht, ehe sie
sich an die Einrichtung wenden und den Verdacht
äußern, dass ihren Kindern etwas widerfahren ist,
dass nicht angemessen oder sogar strafrechtlich
relevant ist.
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
die mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert
werden, fühlen sich vermutlich „kalt erwischt“,
insbesondere dann, wenn vorab keine Anzeichen
erkennbar waren. Oft sind Einrichtungen, aus
unterschiedlichen Gründen, nicht in der Lage,
adäquat mit der Situation umzugehen: Unwissenheit, Bagatellisierungstendenzen oder Negieren
der vorgeworfenen Inhalte erschweren einen
angemessenen Umgang mit der Situation. Nichtsdestotrotz tun die Einrichtung und alle ihre Mitarbeiter gut daran, solche Vorwürfe ernst zu nehmen
und auf keinen Fall unter den Teppich zu kehren.
Schließlich hängt das Wohl der Kinder und ihrer
Eltern sowie das der Mitarbeitenden und nicht zuletzt auch der gute Ruf einer Einrichtung hieran.
Dieser kann innerhalb kürzester Zeit durch ein
schlechtes Vorwurfsmanagement zerstört werden.
Als Teil des Kinderschutzes und aus Gründen der
Weiterentwicklung der Fachlichkeit in Bezug auf
unterschiedliche Formen von Gewalt gegen Kinder
und den Umgang damit sollten die nachfolgenden
Punkte betrachtet und beherzigt werden.
1.1 Handlungsnotwendigkeiten
Kinder in Einrichtungen stehen immer in einem
Abhängigkeitsverhältnis zum pädagogischen Fachpersonal, das sie betreut. Dieses ist gleichbedeutend mit einem Machtgefälle, das im günstigsten
Falle aufgrund der Fachlichkeit des Personals, der
Haltung der Mitarbeitenden, der Rahmenbedingungen, der Partizipation der Kinder sowie anderer Faktoren eher gering ausfällt. Umso schwerer
wiegt der Missbrauch dieses Verhältnisses durch
die Menschen, die eigentlich für den Schutz der
ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich sind.
Die Themenbereiche, die bei einer vermeintlichen,
vermuteten oder tatsächlichen Grenzüberschreitung des pädagogischen Personals gegen ein Kind
tangiert werden, sind vielfältig. Diese Handreichung soll darum die Bereiche aufgreifen, die
vordergründig Beachtung finden sollten, wenn die
Einrichtung mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird. Es geht dabei um Handlungsnotwendigkeiten, bei denen der Schutz der Kinder immer im
Vordergrund stehen muss. Im Resultat beschäftigt
sie sich demnach mit einer Bandbreite an möglichen Konsequenzen, beginnend bei der Verbesserung der Dienstleistung, über die fachliche und
persönliche Weiterentwicklung des Personals und
der Einrichtung, bis hin zur sofortigen Trennung
von Opfer und Täter. Selbst wenn die Informationen vielfältig sind, erheben sie jedoch keinen
Anspruch auf Vollständigkeit.
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich auf
einige Bereiche hinweisen, die eng mit dem Vorwurfsmanagement verwoben und zur Vorbeugung
von grenzüberschreitendem Verhalten von Mitarbeitenden gegen Kinder von großer Wichtigkeit sind.
5
Einleitung
Für den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen ist
es heutzutage selbstverständlich, dass die Mitarbeiter entsprechend geschult, insoweit erfahrene
Fachkräfte ansprechbar sind, und ein Ablaufplan
für §8a-Fälle vorhanden ist. Tritt innerhalb einer
Einrichtung eine entsprechende Gefährdung auf,
die durch das Personal verursacht wird, muss
mithilfe eines Interventionsplans die Gefährdung
abgewendet und der Schutz des Kindes wieder
gesichert werden.
Die Partizipation von Kindern in den Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe kann häufig verbessert
werden. Sie ist ein wichtiger Baustein im Bezug
auf die Verhinderung von Gewalt und Missbrauch,
aber auch für die pädagogische Arbeit und die Förderung des Selbstbewusstseins der Kinder.
Hier anknüpfend müssen sich die Einrichtungen
fachlich weiterentwickeln und eine fachliche und
ethische Grundhaltung entwickeln. Pädagogische
Richtlinie und Handlungsleitlinien dürfen nicht
dem Zufall überlassen werden, sondern sind in
einem Prozess mit den pädagogischen Mitarbeitern zu entwickeln. Nur Mitarbeitende, die wissen,
welches Verhalten von ihnen erwartet wird, können ihre Arbeit daran ausrichten. Ebenso müssen
Sanktionen von Leitungsseite klar benannt werden,
sollten diese nicht eingehalten werden. Die Haltung pädagogischer Fachleute ist neben der organisatorischen und strukturellen Weiterentwicklung
entscheidend für den Schutz von Kindern in einer
Einrichtung.
Auch pädagogisch geschulte Mitarbeiter liegen
nicht immer richtig und können Fehler machen.
Massives Fehlverhalten ist zumeist leicht erkennbar, während die Grauzone bis dorthin groß ist. Die
Definition dieser Grauzone ist Teil einer Fehlerkultur, die von der Einrichtung in Zusammenarbeit mit
6
ihren Mitarbeitenden sowie den Eltern und Kindern zu entwickeln ist. Fehlverhalten von pädagogischem Personal darf kein Tabu sein und im Sinne
der Fähigkeit zur Selbstreflexion muss sich jeder
Einzelne dem Thema öffnen.
Abschließend soll noch das Thema Beschwerdemanagement genannt werden. Der Umgang
mit Beschwerden ist Teil der Dienstleistung der
verschiedenen Einrichtungen für Kinder und ihre
Eltern. Er ist aber auch Teil der Qualitätsentwicklung und kann ebenfalls zum Schutz von Kindern
beitragen.
1.2 Emotionen vs. Versachlichung
Es verlangt sehr viel Disziplin und Selbstkontrolle,
in emotionalen Extremsituationen einen kühlen
Kopf zu bewahren und mit einem eher sachlichen
Blick auf die Dinge eine Lösung anzustreben bzw.
den emotionalen Druck zu verringern. Der Vorwurf
der Gewalt gegen Kinder ist eine dieser Extremsituationen, an der viele Menschen beteiligt sind und
deren Gefühle ganz unterschiedlich sein können.
Eltern können wütend, traurig, verzweifelt und
aufgeregt sein. Kinder können gehemmt, deprimiert, überfordert und verletzt sein. Pädagogisches
Personal kann von Aufregung, Aktionismus bis hin
zu Unverständnis bewegt sein.
Eines ist diesen Emotionen gleich – sie haben alle
ihre Berechtigung. Es ist legitim und allzu menschlich, dass in einer Situation, in der Eltern das Wohl
des eigenen Kindes gefährdet sehen oder das Personal einer Grenzüberschreitung beschuldigt wird,
das Handeln zunächst von Gefühlen geleitet ist.
Sie sind notwendig und müssen thematisiert werden, um letztlich die Situation zu überstehen und
irgendwann abschließen zu können.
Für die weitere Verarbeitung der Situation ist jedoch eine Versachlichung notwendig, um eine Klärung herbeiführen zu können. Sie kann gelingen,
wenn sich insbesondere das pädagogische Personal
seiner Emotionen bewusst wird. Die Eltern müssen
unterstützt werden, die eigenen Gefühle einordnen
und zulassen zu können. Ein organisatorischer
Rahmen bietet die notwendige Sicherheit und den
Halt für diese Arbeit.
Darum sind Emotionen und Versachlichung sehr
gegensätzliche, aber notwendige Stränge in einem
Vorwurfsmanagement, um zu guter Letzt ein für
alle Beteiligten positives oder zumindest akzeptables Ergebnis zu erzielen.
7
Allgemeine Bereiche
2. Allgemeine Bereiche
2.1 Dokumentation
In der überwiegenden Zahl der Fälle werden
Vorwürfe mündlich erhoben. Eltern oder andere
Melder berichten ihre Sichtweise meist aufgeregt
und unstrukturiert, aber mit dem Ziel, Sie über
den jeweiligen Vorwurf informieren zu wollen.
Dabei wird es Ihnen schwerfallen, sich alle Details auf Anhieb zu merken. Noch schwerer wird
es sein, anderen Beteiligten aus der Einrichtung
aus der Erinnerung heraus den Sachverhalt ähnlich detailliert wiederzugeben, wie er Ihnen selbst
erklärt wurde.
n.
hriftlich festhalte
sc
n
ne
io
at
m
or
Inf
ren.
ehen dokumentie
Das interne Vorg
itung
tion zur Aufarbe
ta
en
um
ok
D
ie
D
.
des Falls nutzen
Aus dieser Sichtweise heraus ist deutlich, dass
die Dokumentation des Vorwurfs absolut notwendig ist. Angefangen beim schriftlichen Festhalten
aller Informationen aus dem Erstkontakt, über
Gesprächsprotokolle von Zwischengesprächen,
die durchaus auch von den Gesprächsbeteiligten
abgezeichnet werden sollten, über den lückenlosen
Nachweis über das interne Vorgehen gilt die Devise: Lieber zu viel als zu wenig aufschreiben!
Aber auch intern dient die Dokumentation einem
wichtigen Zweck, nämlich der Aufarbeitung eines
Fallgeschehens. In der Nachbetrachtung ist es
wichtig, den Verlauf von Anfang bis Ende noch
einmal nachzuvollziehen und zu reflektieren. Nur
so wird die Einrichtung den Fall verarbeiten, tatsächlich abschließen und Verbesserungspotenziale
im Rahmen des Vorwurfsmanagements identifizieren können.
8
Auf die Dokumentation ist deshalb so viel Wert
zu legen, da es natürlich rechtlich relevant werden
könnte, wenn Sie von Polizei oder Gericht um eine
Aussage gebeten werden.
2.2 Kommunikation
Allgemein soll an dieser Stelle für eine offene
und zugewandte Kommunikation plädiert werden.
Nicht nur in Krisensituationen sollte ein respektvoller Umgang miteinander selbstverständlich sein,
sondern auch im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Menschen, die mit dem
ASB in Kontakt treten.
Zu den Grundregeln der Kommunikation gehört
es, dem Gegenüber mit Wertschätzung und Empathie zu begegnen. Kommunikationsübungen
können das Bewusstsein für die eigene Art der
Kommunikation schärfen und somit die alltäglichen Begegnungen mit Kunden und im Kreise
der Mitarbeiter vereinfachen. Mit entsprechendem
Wissen und regelmäßiger Übung wird es im Ernstfall einfacher sein, notwendige Gespräche in der
beschriebenen Form zu führen. Darunter fällt auch
der schwierigste Teil, nämlich dem Beschuldigten
trotz aller Vorwürfe offen, ehrlich, klar und wertschätzend zu begegnen.
Darüber hinaus ist eine einfache, klare Sprache
von Vorteil. Benennen Sie Dinge, um sie zu klären,
ehe Sie die Aussage Ihres Gesprächspartners zum
unikasparente Komm
ine offene, tran
E
tion wählen.
egen.
len Umgang pfl
Einen respektvol
he
tändliche Sprac
Eine klare, vers
wählen.
Anlass für Spekulationen oder Interpretationen
nehmen. Verschlüsseln Sie den Inhalt Ihrer Aussagen nicht, denn Sie können nicht davon ausgehen,
dass er dann noch verstanden wird.
wurden. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind,
lassen Sie sich vorsichtshalber von der Schweigepflicht entbinden. Im Übrigen ist es immer sinnvoll, transparent und nachvollziehbar zu handeln.
2.3 Datenschutz
In den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
gehen die pädagogischen Fachkräfte täglich mit
den persönlichen Daten von Eltern und Kindern
um. Dabei dürfen sie nur die Daten erheben und
verarbeiten, die für die Arbeit unbedingt erforderlich sind. Eine Weitergabe darf, außer im Falle
einer akuten Kindeswohlgefährdung, nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten oder der Personen
selbst geschehen. Entsprechende Paragrafen zum
Datenschutz finden sich zum Beispiel im SGB I
§35, im StGB §203 und im SGB X §67.
Daneben ist die Einrichtung auch verpflichtet, die
personenbezogenen Daten des beschuldigten
Mitarbeiters zu schützen, selbst wenn das aufgrund
der Umstände eines Falles emotional schwerfallen
kann. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Datenschutzrichtlinien und gehört zur Fürsorgepflicht
des Arbeitgebers.
Im Vorwurfsmanagement erhält die Einrichtung
Kenntnis über sensible Daten, die zum einen das
betroffene Kind und zum anderen das beschuldigte
Personal betreffen. Für die weitere Bearbeitung des
Falles müssen natürlich relevante Daten festgehalten und zumindest innerhalb der Einrichtung auch
weitergegeben werden. Teilweise kommt es, in
Abhängigkeit vom Fallgeschehen, ebenfalls dazu,
dass persönliche Daten Außenstehenden bekannt
gemacht werden sollen. An dieser Stelle wird
ausdrücklich auf die Wahrung des Datenschutzes
hingewiesen. Die betroffenen Familien haben ein
Recht darauf, dass ihre persönlichen Daten geschützt werden und ausschließlich befugte Personen über den Fall informiert werden.
chuld auch der Bes
un
r
de
in
K
,
rn
Elte
chutz
Recht auf den S
digte haben ein
ihrer Daten.
von
ch Entbindung
na
r
nu
en
rf
dü
Daten
en
icht weitergegeb
pfl
ge
ei
w
ch
S
r
de
werden.
Anonyme Fallberatungen sind davon ausgenommen, solange Dritte nicht vom Fallgeschehen auf
die beteiligten Personen schließen können. Ausgenommen sind auch die Fälle, in denen Sie von der
Schweigepflicht für bestimmte Zwecke entbunden
9
In der Einrichtung
3. In der Einrichtung
3.1 Trägerverantwortung
Der Träger einer Einrichtung der Kinder- und
Jugendhilfe hat ein großes Interesse daran, sich in
entsprechenden pädagogischen Feldern zu profilieren und über qualitativ hochwertige Arbeit einen
guten Ruf aufzubauen. Gleichsam ist ihm wichtig, dass dieser Ruf geschützt und gewahrt bleibt.
Dieses gelingt zum einen über die Dienstleistung
für Kinder, Jugendliche und Eltern, aber auch über
die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und
dem Kostenträger. Unvorhergesehene Vorfälle,
insbesondere wenn sie durch fahrlässiges Handeln
entstehen, und Vorwürfe gegen die Einrichtung
oder einzelne Mitarbeiter zeugen nicht nur von
einer Gefährdung der betreuten Kinder, sondern
bringen die Einrichtung und den Träger in Verruf.
Demnach muss sich auch der Träger seiner Verantwortung in Bezug auf den Kinderschutz und
auf die Etablierung eines Vorwurfsmanagements
bewusst sein.
Der Träger
.
ngsbereiche fest
legt Verantwortu
n
itarbeiter für de
sensibilisiert M
Kinderschutz.
ren.
sparentes Verfah
an
tr
n
ei
r
fü
gt
sor
enchtliche Angeleg
klärt personalre
heiten.
Zunächst einmal sind die Personalverantwortlichen
(Geschäftsführung, Vorstand) des Trägers aufgefordert, Verantwortungsbereiche zu klären und
Mitarbeitern notwendige Kompetenzen zu geben.
In präventiver Absicht gilt es, Mitarbeiter für
den Kinderschutz zu sensibilisieren und mit dem
entsprechenden Wissen auszustatten. Daneben ist
ein Vorwurfsmanagement passend für den Träger/
die Einrichtung zu erarbeiten, ein Ablaufplan zu
10
erstellen und das Vorgehen allen Mitarbeitenden
bekannt und transparent zu machen. Nur informierte Mitarbeiter können adäquat und fachlich
versiert agieren. Dazu gehören auch notwendige
sowie geforderte Belehrungen in unterschiedlichen
Feldern. Grundsätzlich sind diese Vorarbeiten nicht
ohne den Einsatz von finanziellen und personellen
Ressourcen durch den Träger realisierbar und aufgrund von Personalwechseln und Weiterentwicklungen ein fortlaufender Prozess.
Hat ein Träger ein entsprechendes Gerüst geschaffen, wird der Ernstfall deutlich einfacher und
sicherer bearbeitet und die Gefahr eines dauerhaften
Schadens reduziert werden können. Im Falle X
müssen die zuvor festgestellten Verantwortlichen
wissen, wen sie über den Vorfall informieren müssen und dürfen. Sie müssen ihre Kompetenzen in
der weiteren Fallbearbeitung klar haben und auch
sicher sein, dass die Fallführung in ihren Händen
liegt. Bei Unsicherheiten diesbezüglich sollten die
Absprachen federführend durch die Personalverantwortlichen noch einmal erneuert werden. Ihnen
obliegt, in ihrer Verantwortung und ebenso ihrer
Fürsorgepflicht den Mitarbeitenden gegenüber, auch
die Klärung von personalrechtlichen Angelegenheiten. Dieses kann zum Beispiel die Freistellung
eines beschuldigten Mitarbeiters sein, aber auch die
Abmahnung oder Kündigung bei erwiesener Schuld
eines Mitarbeiters. Für die anderen Mitarbeiter
sollten sie personelle Notwendigkeiten im Blick
halten und beispielsweise offen für Absprachen sein
oder Gelder für Supervision zur Verfügung stellen.
Ein verantwortungsvoller Umgang, ein transparentes Vorgehen und ein allen bekanntes Vorwurfsmanagement werden dazu beitragen, dass
der Träger und dessen verantwortliche Mitarbeiter
ihre Handlungssouveränität auch gegenüber dem
Kostenträger wahren können.
3.2 Einrichtungsleitung
Mit Beschwerden aller Art haben es Leitungskräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
täglich zu tun. Ein Beschwerdemanagementsystem
zum Umgang damit ist daher sinnvoll und hilfreich,
um die Kunden zufriedenzustellen und die Qualität
der Arbeit weiter zu verbessern. Weit mehr als eine
Beschwerde und zumindest vom Gefühl her der
„Supergau“ ist für eine Einrichtung der Vorwurf
von Gewalt der Mitarbeiter gegen die Kinder. Die
Einrichtungsleitung ist in diesem Fall automatisch in
einer Schlüsselrolle für das weitere Vorgehen, sofern
sie nicht selbst von dem Vorwurf betroffen ist.
Als „Schaltzentrale“ kümmert sich die Leitung
darum, die interne Kommunikation zu lenken,
die Moderation zu übernehmen und letztlich die
Fallverantwortung zu klären, wenngleich diese in
den meisten Fällen bei ihr verbleiben dürfte. Sie
benötigt Rückendeckung vonseiten der Geschäftsführung, aber auch aus dem Team heraus und klärt
daher möglichst schnell nach Bekanntwerden des
Vorwurfs weitere Zuständigkeiten, trifft gezielte
und konkrete Absprachen und bindet alle notwendigen Personen ein. Was zu tun ist, wer einzubeziehen ist oder wie weiter vorgegangen werden kann,
hängt letztlich von der Qualität eines Vorwurfs ab.
Diese wird sinnvollerweise mindestens von zwei
befugten Personen gemeinsam eingeschätzt.
In Abhängigkeit dessen, was einem Kind in Ihrer
Einrichtung passiert sein soll, gilt es zunächst, die
Aufmerksamkeit zu erhöhen. Beobachten Sie mehr
als sonst und holen Sie sich durch geschicktes Erfragen weitere Informationen bei anderen, ohne dabei etwas vom Vorwurf preiszugeben. Der Schutz
des Kindes geht auf jeden Fall vor und muss hergestellt werden, sollte es Zweifel daran geben, dass es
in der Einrichtung sicher ist. Eng damit zusammen
hängt aber auch der Schutz des Beschuldigten.
sleitung
Die Einrichtung
rschutz.
k auf den Kinde
richtet den Blic
ein.
ät des Vorwurfs
lit
ua
Q
e
di
zt
ät
sch
eitere
trale“ für das w
ist die „Schaltzen
Vorgehen.
en Prozesse.
steuert die intern
Momunikation und
om
K
e
rn
te
in
kt
len
deration.
Eine neue Gruppeneinteilung, eine vorübergehende
Beurlaubung oder eine Suspendierung auf unbestimmte Zeit können notwendige Maßnahmen sein.
In jedem Falle sind (arbeits-)rechtliche Aspekte zu
klären und auszuloten.
In der Folge werden viele Gespräche erforderlich
sein, um den Fall zu klären und notwendige Maßnahmen zu treffen. Eltern haben ein Recht darauf,
gehört zu werden und detailliert von ihren Vermutungen, Beobachtungen und Vorwürfen zu berichten.
Sie benötigen größtmögliche Transparenz. Kinder
sind selbstverständlich in einer entwicklungsangemessenen Form zu beteiligen und ihre Standpunkte
sollten in entsprechender Weise in Entscheidungen
eingebunden sein. Insbesondere in strafrechtlich
relevanten Fällen gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen ist. Ein
Beschuldigter hat demnach nicht nur ein Interesse
daran, sondern auch ein Recht darauf, von gegen ihn
gerichteten Vorwürfen zu erfahren. Strafverfolgungsbehörden, Beratungsstellen und Kooperationspartner
können in jedem Fall für eine anonyme Fallberatung
einbezogen werden. Weitere offene Besprechungen
sind vom Fallverlauf abhängig und immer sauber im
Sinne des Datenschutzes zu führen.
Für die Gespräche mit Eltern, Kind und Beschuldigtem gilt grundsätzlich, diese immer im Beisein
11
In der Einrichtung
eines Dritten durchzuführen. Ob nun ein weiteres
Teammitglied, eine weitere Leitungskraft oder gar
ein Anwalt oder die Polizei anwesend ist – mehr
Teilnehmer hören und sehen mehr, können beruhigend wirken und dienen der Sicherheit. Augen
und Ohren haben jedoch auch andere Eltern oder
Personen im weiteren Umkreis der Kita. Neugier,
Sorge und berechtigtes Interesse mischen sich und
können zusätzlich zu weiterer Unruhe in der Kita
führen. Je nach Tragweite des Falles ist die Einrichtungsleitung ebenso gefordert, beispielsweise
im Elternrat, auf Elternabenden oder gezielt bei
anderen Eltern für Transparenz zu sorgen. Dasselbe
gilt für andere Beteiligte. Erneut gilt der Hinweis
auf die Beachtung des Datenschutzes.
An einem bestimmten Punkt müssen Sie als Einrichtungsleitung Ihr Team informieren. In der
Anfangszeit wird die Aufregung groß sein und
eventuell entwickeln sich kaum überblickbare
teamdynamische Prozesse, die weder für die Fallaufklärung noch für die Einrichtung gut sind. Die
schwierige Aufgabe dabei ist es, das Team möglichst transparent in das Fallgeschehen und die bisherigen Absprachen einzuweihen und einzubeziehen. Weitere Schritte sind mit den Teammitgliedern
abzustimmen, und eine gemeinsame Sprachregelung ist zu treffen. Auch muss völlig klar sein, wer
überhaupt Informationen nach außen geben darf.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema, dem
Vorwurf und den beteiligten Personen kann natürlich schnell an die eigenen Kraftreserven und
die des Teams führen. Auch in einer schwierigen
Phase wie der Fallbearbeitung liegt es nicht nur im
Interesse der Einrichtungsleitung, sich vor Überforderung zu schützen. Supervision und die Suche
nach weiterer Unterstützung dienen als Ausgleich
und als Hilfe, um weiterhin strukturiert vorgehen
zu können.
12
Die Lenkung der Teamprozesse ist darüber hinaus
deshalb wichtig, um nach Beendigung des Falles
eine Aufarbeitung durchführen zu können. Jeder
Vorfall, aber auch jeder unbegründete Vorwurf, sollte
Anlass zur Qualitätsentwicklung und Verbesserung
bieten. Dieses kann nur gelingen, wenn das Team
den Prozess mit beschreitet und ein aktives Interesse
daran hat. Neue Regelungen für die Zukunft bieten
nicht nur für die Kinder mehr Sicherheit und Klarheit, sondern auch für das Team sowie die Eltern.
3.3 Der Beschuldigte
Der Umgang mit dem Beschuldigten ist wahrscheinlich der schwierigste im ganzen Prozess des
Vorwurfsmanagements. Einerseits wird dort ein
Teammitglied angegangen, das bisher vermutlich
als schätzenswert galt und dem man einen Übergriff niemals zutrauen würde. Andererseits stehen
dort glaubhaft vorgetragene Vorwürfe im Raum,
die den Schutz von Kindern in der Einrichtung in
Frage stellen und erst einmal Aufregung mit sich
bringen.
Im Umgang mit beschuldigten Mitarbeitern ist Besonnenheit angeraten. Unabhängig vom Vorwurf
und davon, ob dieser gerechtfertigt ist, muss auch in
diesem Bezug ein respektvoller Umgang Grundsatz
sein. Nur offene, vertrauensvolle und lösungsorientierte Gespräche können Erfolg versprechend sein.
gten
it dem Beschuldi
Der Umgang m
beruht auf
Besonnenheit,
Respekt,
Tranparenz,
Vorwürfe,
der Qualität der
gen.
rechtlichen Belan
al
on
rs
pe
ie
w
so
Welche Gespräche zu welchem Zeitpunkt und
mit welchen Beteiligten stattfinden sollten, hängt
jedoch stark vom jeweiligen Vorwurf ab. Je massiver die Vorwürfe, desto eher sollten Sie zunächst
alle strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen
klären, ehe Sie den Beschuldigten mit dem Inhalt
konfrontieren und klärende Gespräche mit ihm
führen. Auch können ein strategisches Vorgehen
und eine Vorstrukturierung der Gespräche sinnvoll sein. Selbst wenn Sie von der Unschuld Ihres
Teammitgliedes ausgehen, müssen Sie in der Lage
sein, offen über mögliche arbeitsrechtliche Schritte
sprechen zu können, die ja auch eine vorübergehende Suspendierung aus Schutz und Fürsorge
bedeuten können.
Sie sollten transparent über anstehende Maßnahmen berichten und diese klar äußern, um Sicherheit
im Prozess zu erlangen und diese zu demonstrieren. In manchen Fällen sind Maßnahmen mit dem
Beschuldigten sicherlich zu besprechen, in anderen muss von den Personalverantwortlichen eine
entsprechende Vorgabe gemacht werden. Denn
sowohl bei erwiesener Schuld als auch bei erwiesener Unschuld sind damit alle nötigen Schritte
unternommen worden, um Kinder, Mitarbeitende
und Beschuldigte zu schützen. Unterstützend kann
ebenfalls dem Beschuldigten Supervision angeboten werden.
Ob ein Gespräch zwischen Beschuldigtem und
Eltern sowie Kind stattfinden sollte, hängt maßgeblich vom Vorwurfsinhalt und davon ab, ob
dieser gerechtfertigt ist. Bei zu vernachlässigenden
Vorfällen könnte eine Entschuldigung die Wogen
glätten und ein Weiterarbeiten ermöglichen. Hierin
lägen auch die Chancen, Verbesserungsvorschläge
gemeinsam zu erarbeiten und die Qualität in der
Einrichtung voranzubringen. Bei anderen Vorfällen
könnte eine Art Täter-Opfer-Ausgleich sinnvoll
s
chuldigter hat da
es
B
ht
ec
nr
U
Ein zu
tion.
ndige Rehabilita
Recht auf vollstä
sein, um den Fall abschließen zu können. Gehen
Sie immer davon aus, dass der Boden so bereitet
werden muss, dass Eltern, Kinder und die Einrichtung mit all ihren Beschäftigten zukünftig weiter
zusammenarbeiten können.
Ein Gespräch erscheint auch dann nötig, wenn der
Vorwurf nachweislich nicht richtig ist. In diesem
Falle könnte der gesamte Ablauf mit den Eltern und
möglicherweise dem Kind noch einmal aufgearbeitet und im gemeinsamen Gespräch abgeschlossen
werden. In diesen Gesprächen liegt ebenso die
Chance, Verbesserungsmöglichkeiten für die Arbeit
zu finden. Denn schließlich ist es irgendwann aus
bestimmten Gründen zu dem Vorwurf gekommen
und dieses möchte die Einrichtung für die Zukunft
vermeiden. Spätestens das muss auch der Zeitpunkt
sein, ab dem an der vollständigen Rehabilitation des
Beschuldigten gearbeitet wird. Träger, Leitungskräfte, andere Teammitglieder sowie die Elternschaft müssen diesen Prozess aktiv vorantreiben.
3.4 „Informant“
In der Regel ist davon auszugehen, dass Eltern
einen Vorwurf erheben, wenn sie davon überzeugt
sind, dass ihrem Kind etwas Schlimmes widerfahren ist. Sie werden diesen Vorwurf an geeigneter
Stelle anbringen und sich offen auseinandersetzen
wollen. Es geht ihnen dabei um den Schutz ihres
Kindes, Gerechtigkeit oder Wiedergutmachung.
Anders kann der Fall gelagert sein, wenn einer
Kollegin etwas auffällt und sie diese Beobachtungen mit der Leitung oder im Kollegenkreis
besprechen will.
13
In der Einrichtung
Der Informant
mmen.
wird ernst geno
wird gehört.
f Anonymität.
hat ein Recht au
Eine weitere Möglichkeit ist eine anonyme Meldung, auch wenn dieser Fall vermutlich selten
auftreten wird. Der Wunsch nach Anonymität
ist zunächst einmal legitim und zu respektieren.
Sichern Sie diese Anonymität zu. Für Rückfragen
sollten Sie aber zumindest nach einer Telefonnummer fragen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sanft
darauf hinzuwirken, dass der Melder seine Anonymität aufgeben kann. Werben Sie für Offenheit und
überzeugen Sie damit, dass Ihnen das Wohl des
Kindes und die Klärung des Falles wichtig sind.
Im Erstgespräch gilt es, zunächst einmal ruhig zu
bleiben. Der Melder wird selbst angespannt und
emotional belastet sein. Er möchte, dass man ihm
zuhört, er möchte Informationen loswerden und
sich nicht zuletzt dadurch auch entlasten. Dieses ist
oft gleichbedeutend mit einer gewissen Aufregung
und zuweilen unstrukturiertem Erzählen.
Es ist die Aufgabe desjenigen, der das Gespräch
annimmt, diesem Struktur zu geben, um das
vorgeworfene Geschehen möglichst umfassend in
Erfahrung zu bringen. Fragen Sie gezielt, konkret
und detailliert nach. Eine Hilfe kann dabei sein,
sich für diesen Fall ein Formblatt anzufertigen,
auf dem die wichtigsten Eckpunkte genannt sind
und Informationen strukturiert eingetragen werden können. Das Erstgespräch wird Ihnen am
besten gelingen, wenn Sie Ihr Verständnis äußern,
auf den Melder eingehen und insbesondere sachlich bleiben.
14
Je nach Fallgeschehen und Notwendigkeit sollten
Sie ein persönliches Gespräch anbieten. Versichern
Sie aber auf jeden Fall, dass dem Vorwurf nachgegangen wird und eine Klärung im Interesse aller
Beteiligten steht.
Melder, die nicht direkt Betroffene oder in der
Einrichtung tätig sind, können den Wunsch nach
einer Rückmeldung zur Fallklärung äußern. Dieser
Wunsch ist verständlich, möchte doch auch der
Melder den Fall für sich abschließen. Leider ist der
Wunsch aber auch nicht umfassend zu erfüllen. Der
Datenschutz verbietet Ihnen, personenbezogene
Daten unbefugt an Dritte weiterzugeben. Dieses
umfasst ebenfalls Informationen, durch die recht
eindeutig auf Personen oder damit verwobene
Sachverhalte rückgeschlossen werden kann. Sagen
Sie deutlich, dass Sie rechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sie können aber eine Rückmeldung anbieten, in der Sie den Fall als geklärt
anzeigen, ohne weitere Inhalte zu nennen.
3.5 Team
Wenn das Team der Mitarbeiter nicht bereits etwas
mitbekommen oder geahnt hat, wird es zu gegebener Zeit von der Einrichtungsleitung informiert.
Es ist je nach Vorwurf auch im Kreise der Kollegen
trotz hoher Fachlichkeit mit sehr viel Aufregung
und unterschiedlichen Emotionen zu rechnen. Das
Team ist unter Anleitung der Leitung also gefordert, die Situation zu erfassen, Ruhe zu bewahren,
die verschiedenen Gefühle zu benennen und damit
umzugehen. Erst dann kann das Team damit beginnen, den eigentlichen Fall in Angriff zu nehmen,
indem Informationen ausgetauscht werden.
Für den Umgang mit Personen, die nicht dem Team
angehören, muss eine gemeinsame Sprachregelung
gefunden werden. Diese sollte ebenfalls von Ruhe
geprägt sein. Sie dient dazu, Panik zu vermeiden
Das Team
nal
ng in der emotio
benötigt Begleitu
ation.
belastenden Situ
arenz.
verdient Transp
Kind.
utzraum für das
ch
S
n
de
t
lte
ta
es
g
nturf zur Qualitätse
nutzt jeden Vorw
wicklung.
und Klarheit zu signalisieren. In der Außenwirkung
ist die Loyalität einzelner Teammitglieder der Einrichtung gegenüber zu bewahren und vereinbarte
Maßnahmen einzuhalten.
Inhaltlich muss der Schutzraum für das Kind
wieder hergestellt werden. Erhöhte Aufmerksamkeit, intensiveres Beobachten oder auch Gespräche
mit Kindern in entwicklungsangemessener und
spielerischer Form, die erst nach rechtlicher Rücksprache und der Klärung des weiteren Vorgehens
stattfinden dürfen, können Bestandteile dessen
sein. Dabei kann das ein Auftrag der Bezugserzieherin sein oder die Aufgabe wird an ein anderes
Teammitglied oder mehrere Erzieherinnen speziell
vergeben. Den Kindern und auch den Eltern muss
Sicherheit geboten werden, auch was den Schutz
des betroffenen Kindes vor anderen Kindern oder
sogar anderen Eltern betrifft.
Die Belastung kann für das Team oder einzelne
Mitglieder über einen längeren Zeitraum sehr hoch
sein und an Grenzen der Kräfte führen. Mitarbeiterinnen müssen über den Zusammenhalt im
Team für Entlastung sorgen, wollen sie dauerhaft
leistungsfähig bleiben. Ein sensibler Umgang und
eine gewisse Fürsorge füreinander sowie die Sorge
um sich selbst sind Bestandteile der physischen
und psychischen Gesundheit. Bei Bedarf sollten
Supervision oder andere unterstützende Maßnahmen eingefordert werden.
Abschließend muss mit allen Beteiligten das Ende
des Falles bestimmt werden. Erst wenn alle notwendigen Schritte gegangen sind und damit der
Fall abgeschlossen ist, kann mit der Aufarbeitung
begonnen werden. Dabei sollte der Fall noch einmal von allen Seiten betrachtet werden, um Verbesserungspotenziale aufzuspüren. Aber auch das
Verhalten der Mitarbeiter kann Teil einer Reflexion
sein, um persönlich daran zu wachsen. Für die
Zukunft der Einrichtung und die fachliche Weiterentwicklung dienen alle Nacharbeiten dem Aufbau
eines offenen Umgangs mit Fehlern, was letztlich
auch Prävention bedeutet. Ebenso kann der Fallinhalt für die vorbeugende Arbeit mit den Kindern
genutzt werden.
3.6 Weitere Einrichtungen desselben Trägers
Häufig hat der ASB verschiedene Einrichtungen in
seiner Trägerschaft, die ähnliche Dienstleistungen
für Kinder, Jugendliche und Eltern anbieten oder
aber für diese Personenkreise eng zusammenarbeiten. Bei Vorwürfen gegen Mitarbeitende birgt
das die Gefahr, dass Menschen „alles über einen
Kamm scheren“. So ein Vorkommnis kann sich
wie ein Lauffeuer ausbreiten und die Arbeit anderer ASB-Einrichtungen ebenfalls erschweren. Sie
müssen also in das Vorwurfsmanagement verbindlich mit eingebunden werden. Das vermittelt allen
Beteiligten Sicherheit und stärkt das Vertrauen der
Kunden in die Einrichtungen.
Bei Bedarf und somit bei entsprechenden Fällen
müssen andere Einrichtungen desselben Trägers
von den Vorwürfen erfahren, zumindest die Leitungskräfte müssen darüber Kenntnis erhalten.
Daneben ist es sehr wichtig, ihnen das bisherige
und weitere Vorgehen zu schildern, damit sie auf
15
In der Einrichtung
Anfrage darüber Auskunft geben können. Eine
weitere Möglichkeit ist, einen Ansprechpartner zu
benennen, der sich exklusiv um Anfragen kümmert. Mitarbeitende würden dann direkt an diese
Person vermitteln.
Im Sinne der Qualitätssicherung sind verschiedene Vorwurfsfälle unterschiedlicher Intensität
enorm hilfreich für die Qualitätsentwicklung in den
Einrichtungen. Über die Analyse der Fallinhalte
können Maßnahmen entwickelt werden, die die Arbeit noch erfolgreicher gestalten. Daneben ist jeder
einzelne Fall für die fachliche Weiterentwicklung
des Personals zu nutzen. Mitarbeiter sollten jeden
Vorwurf – und im Kleinen jede Beschwerde – zum
Anlass nehmen, ihre Arbeit zu reflektieren und
damit ihren Erfahrungshorizont erweitern. Wenn
dieses innerhalb eines Trägers einrichtungsübergreifend gelingt, wird das Qualitätsniveau steigen
können.
tungen
Weitere Einrich
arf informiert.
werden bei Bed
ebenfalls zur
nutzen Vorwürfe
klung.
Qualitätsentwic
3.7 ASB-Gremien
Qualität und Öffentlichkeitswirksamkeit sind
entscheidend dafür, ob eine Einrichtung weitere
ASB-Gremien über einen Vorwurf informieren
sollte. Selbst wenn in der überwiegenden Anzahl
an Fällen davon auszugehen ist, dass Einrichtung
und Träger mit ihrem Vorwurfsmanagement erfolgreich schwierige Situationen überwinden können,
kann der Ruf des ASB insgesamt Schaden nehmen,
sollte es sich um massive Grenzüberschreitungen
handeln.
16
Landesvorstände, Landesgeschäftsführer und die
verschiedenen Gremien auf der Bundesebene
können dabei helfen, das Krisenmanagement zu
verbessern und Unterstützung für den Umgang
mit ähnlichen Situationen geben. Zum Beispiel
könnten Fachreferenten mit ihrem Wissen weiterhelfen. Die Entscheidung über das Einschalten weiterer Gremien liegt beim Träger einer Einrichtung.
4.Eltern und Kinder
4.1 Eltern des betroffenen Kindes
Es ist unwahrscheinlich, dass sich Eltern (Personensorgeberechtigte) Vorwürfe gegen Mitarbeiter
einer Einrichtung ausdenken und diese bewusst
nutzen, um einzelne Personen oder die Einrichtung selbst in Verruf zu bringen. Vielmehr ist es
wahrscheinlich, dass sich Eltern sehr lange und
genau überlegen, ob sie Vorwürfe erheben sollen
und bei wem sie dieses tun. In der Regel ist davon
auszugehen, dass Mütter und Väter ihre Kinder
kennen, ihr Verhalten einschätzen können und
Veränderungen feststellen, die sie in Sorge versetzen. Aus dieser Sorge heraus kommen sie, z. B.
durch Befragen ihres Kindes, an den Punkt, an
dem sie einen aus ihrer Sicht berechtigten Vorwurf erheben.
emotional entlastet werden, dass Fachkräfte ihnen
signalisieren, die richtige Entscheidung getroffen
zu haben, indem sie sich öffnen. Eltern wollen
darüber hinaus sicher sein, dass ihr Kind ab jetzt
geschützt ist.
Alle Mitarbeiter, die zuerst mit einem Vorwurf
konfrontiert sind, haben die schwere Aufgabe,
diesen auszuhalten und Eltern dabei sehr ernst zu
nehmen. Niemandem ist damit geholfen, wenn
sich Fachkräfte in eine Abwehrhaltung begeben
und eine Klärung des Vorwurfes dadurch erschweren oder sogar unmöglich machen. Die Eltern des
betroffenen Kindes wollen sicher gehen, dass sie
gehört werden und man ihr Ansinnen nicht einfach
abtut. Dazu gehört auch, dass sie in dem Sinne
Für die erste Zeit kann es gut sein, dass Eltern zusätzliche Unterstützung bekommen. Bieten Sie diese an, in dem Sie Gesprächsangebote unterbreiten
oder an andere Hilfestellen verweisen. Möglicherweise sind Eltern ebenfalls für Hinweise für den
Umgang mit ihrem Kind in dieser außergewöhnlichen Situation dankbar. Eltern können vom Fachwissen des pädagogischen Personals profitieren.
Die Eltern
ernst
n Befürchtungen
re
ih
it
m
n
de
er
w
genommen.
den
in sicheren Hän
müssen ihr Kind
wissen.
ätzend
oll und wertsch
werden respektv
behandelt.
n
arenz im weitere
benötigen Transp
Vorgehen.
.
d und Begleitung
erhalten Beistan
Es steht außer Frage, dass Vorwürfe geklärt werden
müssen. Signalisieren Sie Transparenz und den
Willen, den Fall aufzuarbeiten. Versichern Sie, dass
der Schutz des Kindes über allem steht. Vereinbaren Sie das weitere Vorgehen mit den Eltern, in
dem Sie beispielsweise eine Zeitschiene und weitere Gespräche anbieten. Wichtig ist zudem, die Eltern über wichtige Entwicklungen und Maßnahmen
zu informieren, wenn es der Datenschutz erlaubt.
Zeigen Sie die größtmögliche Offenheit.
Im weiteren Fallablauf muss irgendwann die Entscheidung getroffen werden, ob ein Kind weiterhin
die Einrichtung besucht. Dies ist eine Entscheidung, die letztlich die Eltern treffen müssen, aber
bei der Sie sie unterstützen sollten. Werben Sie für
Vertrauen in die Einrichtung, wenn Sie der Auffassung sind, dass die weitere Zusammenarbeit möglich, sinnvoll und gut ist. Unterstützen Sie aber
auch eine Entscheidung der Eltern gegen Ihre Einrichtung. Letztlich bieten gemeinsam vorbereitete
Entscheidungen deutlich größere Chancen, den
weiteren Weg positiv zu gestalten oder eine Trennung ohne „böses Blut“ herbeizuführen.
17
Eltern und Kinder
Wenn diese Entscheidung nicht bereits vorher
getroffen wurde, kann sie Teil eines Abschlussgesprächs sein. Dieses ist in jedem Fall sinnvoll, um
den Fall abzuschließen. Das Abschlussgespräch
sollte den Rahmen bieten, noch einmal den Fallverlauf zu reflektieren, positive wie negative Aspekte
herauszustellen, und ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis sowie gleichzeitig das Ende im
Prozess des Vorwurfsmanagements zu finden.
Vieles von dem, was die Eltern eines Kindes
betrifft, ist auf den Vormund übertragbar. Auch er
kann einen Vorwurf erheben und dabei stark emotional sein. Auch er will Transparenz und Offenheit
sowie die Sicherheit, dass mit seinem Vorwurf
adäquat umgegangen wird und Lösungen im Sinne
des Kindeswohls gesucht werden. Auch er muss
intensiv in den Ablauf eingebunden werden, um für
das Kind gute Entscheidungen treffen zu können.
Natürlich können Eltern in ihrer Einschätzung
auch falsch liegen und ungerechtfertigte Vorwürfe
machen. Schuldzuweisungen nützen in diesem Fall
niemandem. Sie würden letztlich nur dazu führen,
dass ein gemeinsames Arbeiten zukünftig verhindert wird. Es ist aber wichtig, die Hintergründe
der Vorwürfe mit den Eltern genau zu analysieren,
Verbesserungspotenziale der Einrichtung aufzudecken und den Eltern respektvoll andere Handlungsweisen für die Zukunft anzubieten. Insbesondere
müssen sie auch wissen, dass sie ebenfalls für die
vollständige Rehabilitation des Beschuldigten
verantwortlich sind und ihren Teil dazu beitragen
müssen.
In der Regel werden Sie mit dem Vormund sachlicher und fachlicher zusammenarbeiten, da er
entsprechend ausgebildet ist und einen professionell angemessenen emotionalen Abstand zum
Fallgeschehen wahren kann. Häufig verfügt er über
Fachwissen und ein weites Netzwerk im sozialen
Bereich. Beides sollten Sie aktiv bei der Klärung
des Falles nutzen. Darüber hinaus hat ein Amtsvormund kurze Wege innerhalb der Verwaltung. Daher
gilt zu beachten, dass positive wie negative Informationen hier schnell fließen.
4.2 Vormünder
Ein Vormund ist vom Gericht für das Kind bestellt,
wenn Eltern ihren Pflichten als Personensorgeberechtigte aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr
nachkommen können. Der Vormund hat die Aufgabe, das Kind in bestimmten festgelegten Belangen rechtlich zu vertreten. Oftmals handelt es sich
dabei um Mitarbeiter des Jugendamtes. Aber auch
Einzelvormünder aus Vereinen oder Personen aus
dem familiären Umfeld sind als Vormund denkbar.
In der Regel ist Ihnen als Einrichtungsleitung bekannt, ob ein Kind rechtlich durch einen Vormund
vertreten wird; dieser hat seine Vertretungsberechtigung nachgewiesen.
18
4.3 Das betroffene Kind
Vermutlich kann niemand so richtig nachempfinden, was in Kindern vorgeht, die Opfer von Gewalt
geworden sind, wenngleich sich Erzieher sehr viel
Mühe damit geben. Die Grenzen des Kindes wurden massiv überschritten; es hatte wahrscheinlich
das beängstigende Gefühl, ausgeliefert zu sein. Nun
befindet sich das betroffene Kind vielleicht in der
Situation, dass seine Welt durch ein schreckliches
Ereignis erschüttert wurde, es sich seinen Vertrauten
gegenüber offenbart hat oder jemand davon weiß,
aber es geht weiter in die Einrichtung und im ungünstigsten Fall trifft es auch noch auf den Menschen,
der ihm etwas angetan hat. In der Literatur sind die
Lebenswelten dieser Kinder ausführlich beschrieben. Für die Einrichtungen stellt sich die Frage, wie
die pädagogischen Mitarbeiter ab dem Zeitpunkt der
Erhebung eines Vorwurfes mit dem Kind umgehen.
Wie grundsätzlich im Einrichtungsalltag gilt auch
hier, dass Kinder und Jugendliche ernst genommen
und wertgeschätzt werden müssen. Insbesondere in
Krisensituationen sind sie sehr stark darauf angewiesen, damit sie sich überhaupt öffnen können.
Außerdem ist das ein Vorgehen, mit dem Sicherheit
signalisiert wird. Und diese Sicherheit brauchen
betroffene Kinder sehr dringend, um ihr Vertrauen in zumindest bestimmte Personen bestätigt zu
sehen. Hiermit ist allerdings keine übertriebene
Aufmerksamkeit oder ein dauerndes Umsorgen
gemeint. Ziel ist es, möglichst schnell die Normalität im Alltag wiederherzustellen unter sensibler
Beachtung der Bedürfnisse des Kindes.
Wie intensiv sich das Einrichtungsteam um das
betroffene Kind kümmern muss, hängt in erster
Linie von den erwarteten und tatsächlich festgestellten Auswirkungen des Vorfalls ab. Zunächst
sollte dieses durch Beobachtungen und Gespräche
geklärt werden. Ein offenes Ohr haben und dem
Kind zeigen, dass insbesondere die Bezugserzieher als Gesprächspartner für es da sind, sollte
selbstverständlich sein. Bei Bedarf können dem
Kind Rückzugsmöglichkeiten angeboten werden,
womit gemeint ist, dass es vor Fragen anderer
Kinder und Eltern – so gut es geht – geschützt
wird. Häufig ist es im Einrichtungsalltag üblich,
dass therapeutische Maßnahmen dort durchgeführt werden. In diesem besonderen Fall sollte das
auch ermöglicht werden.
In Absprache mit den Eltern können Kinder in angemessener Weise auch über den Ablauf innerhalb
t
Das Kind benötig
m.
einen Schutzrau
zuhören.
Menschen, die
.
t normalen Alltag
einen möglichs
hkeiten.
Rückzugsmöglic
ehen.
das weitere Vorg
er
üb
n
ne
io
at
m
Infor
der Einrichtung, anstehende Gespräche, Konsequenzen und Ähnliches informiert werden.
4.4 Geschwister und andere Familien­
angehörige
Neben der klassischen Familie, bestehend aus
Vater, Mutter und Kind, bietet die heutige Gesellschaft den Platz für andere Formen des Zusammenlebens. Familienkonstellationen sind vielfältig. So
können neben den Eltern und Geschwistern auch
neue Partner, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten und
andere Personen Kontakt zu Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe pflegen. Entscheidend für
den Umgang oder die Intensität der Zusammenarbeit mit Ihnen im Krisenfall sind die räumliche und
emotionale Nähe zu Eltern und betroffenem Kind.
Demnach kann der erweiterte familiäre Personenkreis z. B. auch den Patenonkel oder die enge
Freundin der Familie umfassen. Sie alle sind in der
Regel sehr viel stärker emotional berührt als andere
Beteiligte, und folglich enger in den Klärungsprozess einzubeziehen.
Für erwachsene Personen gilt im Vorwurfsmanagement immer, dass sie in ihrem Anliegen ernst genommen werden müssen und Transparenz im weiteren
Vorgehen hergestellt werden muss. Sie sind je nach
Notwendigkeit in die Klärung des Sachverhaltes mit
einzubeziehen – natürlich immer in Absprache mit
den Personensorgeberechtigten und unter Wahrung
des Datenschutzes. Falls der Kontakt mit den Eltern
des Kindes einmal abbrechen oder ins Stocken geraten sollte, sind andere Erwachsene möglicherweise
diejenigen, die als Bindeglied tätig werden können
und so den weiteren Dialog aller Beteiligten fördern.
Geschwister übernehmen oftmals für ihren Bruder
oder ihre Schwester die Verantwortung und drohen
in schwierigen Situationen daran zu zerbrechen. Ihre
Bedürfnisse dürfen beim klärenden Vorgehen der
19
Eltern und Kinder
Einrichtung nicht übersehen werden, insbesondere
wenn sie selbst in der Einrichtung betreut werden.
Pädagogische Fachkräfte können Geschwisterkinder
altersgerecht in den Klärungsprozess einbeziehen,
ihnen emotionale Stütze sein und bei Bedarf auch
für sie weitere Unterstützung einfordern.
4.5 Elternschaft
Bekanntermaßen können sich wahre und unwahre
Sachverhalte gleichermaßen schnell verbreiten.
Vorwürfe, bei denen es sich um die Sicherheit der
Kinder oder gar deren Schädigung dreht, werden
zu Aufregung in der Elternschaft führen. Sie werden verunsichert sein, ihre Kinder schützen wollen
und vielleicht auch irrational reagieren, indem sie
beispielsweise das Kind vorübergehend aus der
Einrichtung nehmen.
Mit einer Versachlichung der Debatte ist es möglich,
die Emotionen etwas in den Hintergrund zu drängen
und über das eigentliche Fallgeschehen zu diskutieren. Dazu müssen Emotionen bei Eltern aber erst einmal erkannt und benannt werden. Erst danach ist eine
lösungsorientierte Herangehensweise möglich. Hierzu ist es erforderlich, die Elternschaft über Vorfälle
zu informieren, soweit das datenschutzrechtlich oder
auch vor dem Hintergrund von Strafverfolgung möglich ist. Eltern müssen sich sicher sein können, dass
ihren Kindern in der Einrichtung nichts Ähnliches
passieren kann und dass die Verantwortlichen alles
unternehmen, um das Geschehen aufzuarbeiten.
Signalisieren Sie den Eltern Ihre Gesprächsbereitschaft. Erläutern Sie je nach Offenheit und Qualität
das Fallgeschehen und sagen Sie Ihre ernst gemeinte
Unterstützung zu, sollten Eltern weitere Bedarfe
äußern. Im Laufe des Prozesses werden Sie den Fall
abschließen und für alle Beteiligten einen Endpunkt
finden. Auch die Elternschaft muss das Gefühl erlangen, dass der Fall nun beendet ist und die qualitativ
20
ng der Situation
Die Versachlichu
rnschaft.
beruhigt die Elte
iert
itschaft signalis
re
be
hs
äc
pr
es
G
r.
ugt Gerüchten vo
Offenheit und be
hochwertige Arbeit in Ihrer Einrichtung der Kinderund Jugendhilfe weitergehen kann. Ohne Beendigung bleiben Vorwürfe ein andauernder Schrecken.
4.6 Andere Kinder in der Einrichtung
Es ist nicht ausgeschlossen, dass andere Kinder
in Ihrer Einrichtung etwas von der Aufregung,
den Emotionen oder gar dem Geschehen selbst
mitbekommen. Sie benötigen gegebenenfalls
Unterstützung, um mit den eigenen Gefühlen
zurechtzukommen. Je nach Offenheit des Falles
und des Fallgeschehens können Sie die Fragen der
Kinder ehrlich und kindgerecht beantworten. Sie
können auch hier Transparenz herstellen und damit
zum Schutz sowie zur emotionalen Entlastung
aller Kinder beitragen. Auch Kinder schätzen ein
Gesprächsangebot und werden dieses annehmen,
wenn sie ausreichend Vertrauen und einen entsprechenden Gesprächsbedarf verspüren.
Genauso wie für das betroffene Kind muss für alle
Kinder ein Schutzraum hergestellt werden. Sie
müssen weiter von der Qualität der Arbeit für ihre
Entwicklung profitieren und dabei der Einhaltung
ihrer Grenzen sicher sein können. Inbegriffen
hierin ist, dass sie nicht als Informanten dienen und
nicht für die Zwecke der Fallaufklärung instrumentalisiert werden dürfen.
Nach Abschluss eines Fallgeschehens können die
geklärten Vorwürfe zur Präventionsarbeit mit den
anderen Kindern in Ihrer Einrichtung genutzt werden.
5.Strafverfolgungsbehörden
Bei konkreten Vorfällen müssen die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten individuell geklärt werden.
Hierzu ist am besten juristischer Rat einzuholen.
Damit können die internen rechtlichen Herausforderungen bewältigt werden.
Anders sieht es mit strafrechtlichen Maßnahmen
aus. Der Punkt, an dem eine Einrichtung von
sich aus entsprechende Schritte einleiten sollte,
ist nicht leicht herauszufinden. Zunächst sollten
sich Leitungskräfte möglichst sicher sein, dass ein
Straftatbestand vorliegt, um niemanden falsch zu
beschuldigen. Auf jeden Fall ist es Leitungsaufgabe, in der Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten
die Notwendigkeiten und Möglichkeiten für diesen
Schritt zu erörtern. Darüber hinaus hängt das Vorgehen von den Bedürfnissen des betroffenen Kindes oder Jugendlichen ab. Ist es für deren weitere
Entwicklung wichtig, einen Strafantrag zu stellen?
Und halten sie dem dadurch entstehenden Druck
durch eventuelle Befragungen oder eine Gerichtsverhandlung stand? Eine Anzeigepflicht gibt es in
dem Sinne nicht, es kann aber ein wichtiger Schritt
im Fallgeschehen sein. Einrichtungen sollten im
Team und im Zusammenwirken mit den Eltern und
auch Kindern die zunächst notwendigen Schritte
besprechen und danach entscheiden.
Falles für die Fortführung der Arbeit in der Einrichtung wertvoll und darum aktiv zu betreiben, um
das Vertrauen von Eltern, Kindern, Jugendlichen
und auch der Öffentlichkeit wiederherzustellen.
Mitarbeitende, die als Zeugen befragt werden,
sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Sie
müssen die Wahrheit sagen und dementsprechend
Fakten und selbst wahrgenommene Umstände
mitteilen. Es muss ihnen ebenfalls klar sein, dass
Gerüchte oder nicht selbst erlebte Umstände als
solche deutlich zu machen sind.
arbeit
volle Zusammen
ns
ue
ra
rt
ve
e
in
E
lich.
t selbstverständ
is
n
de
ör
eh
B
n
mit de
Kindes
nn im Sinne des
Eine Anzeige ka
fältig
jedem Fall sorg
sein, ist aber in
abzuwägen.
Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen sollten Sie
Eltern darin bestärken, sich juristischen Beistand
zu holen, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Dabei können Sie natürlich Ihr Fachwissen als
Teil der Entscheidungsgrundlage anbieten oder auf
weitere Fachstellen verweisen.
Unabhängig davon, wer die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet hat, sind eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit und eine enge Kooperation selbstverständlich. Schließlich gilt es, eine mögliche
Straftat aufzuklären. Ebenso ist die Aufklärung des
21
Öffentlichkeit und Medien
6.Öffentlichkeit und Medien
Vorwürfe einer gewissen Qualität können sich unbestritten existenzbedrohend auf eine Einrichtung
auswirken, insbesondere dann, wenn der Umgang
mit der Öffentlichkeit und den Medien nicht gesteuert wird. Es ist also wichtig, bereits im Vorfeld
Grundlagen für eine Pressestrategie zu bilden.
Intern ist zunächst einmal festzulegen, wer im
Krisenfall die Sprecherbefugnis besitzt. Diese
könnte grundsätzlich oder auch fallspezifisch von
der Geschäftsführung vergeben werden. Ein Krisenstab, beispielsweise bestehend aus Mitgliedern
des Vorstandes, der Geschäftsführung, der Einrichtungsleitung, der Presse- und Öffentlichkeitsabteilung oder auch externen Beratern von Behörden
o. ä., kann dabei die Entscheidung unterstützen.
Ihm obliegt es auch, sich zeitnah und regelmäßig
zu treffen, um die Krise zu lenken. Der betroffene
Mitarbeiter sollte dem Krisenstab selbstverständlich nicht angehören.
Grundlage einer jeden Pressestrategie ist das Sammeln von Daten und Fakten. Was ist passiert? Wer
ist betroffen? Wer erhebt die Vorwürfe? Sind diese
zu entkräften? Das sind Fragen, die unbedingt beantwortet werden sollten. Aus dem Fallgeschehen
ergeben sich darüber hinaus Fragen, die außerhalb
der Einrichtung gestellt werden könnten. Gesammelt in einer Liste – FAQ (frequently asked
den
egie erleichtert
ine Pressestrat
E
r Öffentlichkeit.
Umgang mit de
lle
kann eine sinnvo
Ein Krisenstab
in.
Unterstützung se
reitet auf überra
be
Eine FAQ-Liste
vor.
schende Fragen
und
ln, Transparenz
Schnelles Hande
ung
är
enlosen Aufkl
der Wille zur lück
austeine.
sind wichtige B
22
questions) – können sie beispielhaft beantwortet
und für die Öffentlichkeit vorbereitet werden. Die
Gefahr fehlender Antworten auf überraschende
Fragen in der Einrichtung wird dadurch minimiert.
Ehe die eigene Mitarbeiterschaft über den Vorfall
aus der Presse erfährt, sollte sie von der Leitung
möglichst offen und transparent informiert werden. Um welche Krise es sich handelt, wie die
Entwicklung ist und welches Vorgehen geplant
ist, kann z. B. in einer Mitarbeiterversammlung
oder einem Infobrief erläutert werden. Wichtig ist
dieses Vorgehen, um die Steuerung der Information
weiterhin selbst bestimmen zu können. Demnach
ist es von großer Wichtigkeit, den Mitarbeitern den
Krisensprecher und die geforderten Kommunikationswege zu benennen.
Intern ist das Abschirmen möglicher Opfer wie
auch des betroffenen Mitarbeiters aus Schutz- und
Fürsorgegründen ebenfalls ein Teil der Presse­
strategie.
In der externen Strategie ist das oberste Gebot,
Transparenz und den Willen zur bedingungslosen
Aufklärung zu signalisieren. Krisen flammen
schnell auf und erzeugen dadurch Zeitdruck. Die
Organisation muss also rasch reagieren, auch
in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit. Zeitnah
müssen Überlegungen getroffen werden, welche
Bezugsgruppen informiert werden müssen. Wann
müssen welche Eltern informiert werden? Wann
sind Kooperationspartner ins Boot zu holen? Und
wann ist es sinnvoll, an die Presse heranzutreten?
Um frühzeitig Klatsch und Tratsch abzufangen,
können auch positive Multiplikatoren wie Ärzte
oder Behörden aufgeklärt werden, um sie evtl. als
Fürsprecher für die qualitativ hochwertige Arbeit in
Ihrer Einrichtung zu gewinnen.
Die Pressestrategie der Einrichtung kann proaktiv
sein, z. B. durch eine allgemeine Stellungnahme,
die Transparenz signalisiert oder auch reaktiv auf
Anfrage. Eine zentrale Kontaktstelle für die Öffentlichkeit, Betroffene, Eltern und Mitarbeiter
unterstützt bei der Krisenbewältigung. Stellungnahmen können schriftlich vorbereitet und über
die üblichen Kanäle wie die eigene Website, das
Internet oder Tageszeitungen herausgegeben werden. Grundsätzlich signalisieren direkte Gespräche
zwischen der Einrichtung und der Presse mehr
Offenheit als schriftliche Stellungnahmen.
Sollte die Presse unangekündigt vor Ihrer Einrichtung stehen, können Sie grundsätzliche Kommunikationsbereitschaft signalisieren, und auf den vorher ernannten Krisensprecher verweisen. Seriöse
Journalisten rufen vorher an und vereinbaren ggf.
einen Termin. Sie müssen sich dem Druck eines
„Überfallkommandos“ nicht beugen.
Sie können einiges dafür tun, um gut vorbereitet zu
sein. Durch die Qualität Ihrer Arbeit, das Nutzen
von Netzwerken und durch Ihre Aktivität können
Sie sich externe Fürsprecher aufbauen (Reputationsmanagement). Diese können im Bedarfsfall als
externe Berater dienen und somit die Glaubwürdigkeit der Einrichtung erhöhen. Das kann die Einrichtung vor Schaden bewahren.
23
unterstützungssysteme
7.Unterstützungssysteme
In schwierigen Situationen ist es gut zu wissen,
dass man nicht alleine ist. Das gilt für Eltern mit
ihren Kindern, Leitungskräfte, Teammitglieder und
Beschuldigte gleichermaßen. Umso wichtiger ist
es für jede einzelne pädagogische Fachkraft, die
Hilfelandschaft im Sozialraum um die Einrichtung
herum und in der Stadt in groben Zügen zu kennen.
Darüber hinaus ist es ebenso sinnvoll, wichtige
Themen mit Unterstützungsmöglichkeiten über die
Grenzen der Stadt hinweg zu verknüpfen, indem
zum Beispiel das Internet mit seinen Fachforen,
Themenseiten und vielem mehr zurate gezogen
wird. Das Wissen über Hilfen in Ihrer Stadt ist
leicht in Erfahrung zu bringen. Es kostet lediglich
etwas Zeit für die Recherche und benötigt ein Sys­
tem zur Vermittlung im Team.
In Ausnahmesituationen wie den Abläufen in
einem Vorwurfsmanagement werden Sie in der
Regel kaum Zeit und Muße haben, nach den
richtigen Stellen zu suchen. Eine allen bekannte
Sammlung dient also der Erleichterung Ihrer Arbeit
und hat dazu den Vorteil, dass auch außerhalb von
Krisensituationen Eltern bei bestimmten Fragen
Ansprechpartner benannt werden können. Verweisen Sie je nach Situation aktiv an das Jugendamt,
Beratungsstellen, Psychologen, Therapeuten oder
andere Helfer.
Zuweilen sind die Geschehnisse in einer Kita und
um einen konkreten Fall mit den normalen Mitteln
im Team nicht mehr aufzufangen oder zu verarbeiten. Dass es legitim ist, in solchen Momenten um
Unterstützung zu bitten, sollte in der Einrichtung
und vom Träger grundsätzlich vorgelebt werden.
Sie können dann Supervisoren, Coaches oder Beratungsstellen direkt ansprechen, die Ihr Team durch
die schwierige Zeit begleiten können. Nicht nur auf
das Team der pädagogischen Fachkräfte, sondern
auch auf Eltern und Kinder kann das Hereinlassen
24
von Helfern in den Einrichtungsalltag von Vorteil
sein. Besprechen Sie das offen mit allen Beteilig­
ten, um den Erfolg von Interventionen vorzube­
reiten.
Wohnaft im sozialen
ch
ds
an
el
ilf
H
ie
D
nnt sein.
raum sollte beka
rn,
ng kann für Elte
itu
le
eg
B
ne
er
xt
E
äfte
gogische Fachkr
Kinder und päda
twendig sein.
sinnvoll und no
8.Weitere Bereiche
8.1 Kostenträger, Jugendämter, Aufsichts­
behörden und Co.
Grundsätzlich sind im Alltag die Kontakte zu den
genannten Stellen kooperativ und partnerschaftlich
zu gestalten. Im Rahmen unseres Auftrages, Kinder
zu erziehen, zu bilden und zu betreuen, können damit Hürden verringert und Synergieeffekte gewonnen werden.
Wenn Kostenträger, Jugendämter oder andere
Behörden bei einem Vorfall mit ins Boot kommen,
handelt es sich aller Voraussicht nach um massive
grenzverletzende Geschehnisse, die im Zweifel
auch physische oder psychische Schädigungen
beim Kind verursacht haben. Insbesondere dann
sollten die Kontakte genutzt werden, um der Kindeswohlgefährdung entgegen zu wirken. Gleichzeitig braucht es größtmögliche Transparenz, um zu
zeigen, dass der Vorfall ernst genommen und alles
Notwendige unternommen wird, um ihn aufzuarbeiten.
herzustellen. Dabei können die bisher in dieser
Handreichung genannten Punkte auf die jeweilige
Situation übertragen werden. Ein Hauptaugenmerk
liegt erneut beim Datenschutz!
Beim Umgang mit den Kooperationspartnern geht
es vornehmlich darum, das Vertrauen in die Fähigkeiten des ASB sowie den Schutz von Kindern
und Jugendlichen sicherzustellen, aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen. In Absprache mit
den Eltern des betroffenen Kindes kann daher der
Kontakt zur Schule, zum Therapeuten, zur pädagogischen Frühförderung oder anderen Fachleuten
von großem Nutzen für das Kind, die Eltern und
die Einrichtung sein.
In manchen Einrichtungstypen ist eine Meldung
an die Aufsichtsbehörde verpflichtend. Hiervon
können Auflagen für den Betrieb oder gar die
Betriebserlaubnis selbst abhängen. Es ist sinnvoll,
im Rahmen der Fallbearbeitung Unterstützung
von Ämtern und Behörden zu erbitten. Sie können
Fachberatung oder konkrete Unterstützung bei organisatorischen Fragen und der Qualitätsentwicklung einfordern.
8.2 Kooperationspartner
Insbesondere dann, wenn der ASB in den Räumlichkeiten eines Partners seine Dienste anbietet, ist
die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dessen Verantwortliche ebenfalls von einem Vorwurf gegen einen
ASB-Mitarbeiter erfahren. Ein offensiver Umgang
damit ist dann nötig und die Chance, Transparenz
25
Schlussbemerkung
9.Schlussbemerkung
Der Schutz der dem ASB anvertrauten Kinder steht
über allem. Nur wenn es ihnen gut geht und ihre
Eltern sie gut betreut und versorgt wissen, sie mit
der Bildung und Erziehung zufrieden sind, wird
der ASB in seinem Bestreben, Kinder auf ihrem
Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu fördern,
erfolgreich sein. Das Wohlbefinden von Eltern und
Kindern ist ein Gradmesser für die Qualität unserer
Arbeit.
Fehler sind trotz allem nicht auszuschließen. Im
schlimmsten Falle drohen Krisen, die das Leben
der Kinder und ihrer Eltern, aber auch der Mitarbeiter erschüttern. Solche Fehler gilt es, in unserer Arbeit zu verhindern. Es gibt aber auch die
Chance, aus Krisen gestärkt hervorzugehen. Diese
Handreichung soll ein Beitrag zu mehr Transparenz
in den ASB-Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sein – für eine klare Haltung unserer Mitarbeiter im Sinne der von uns betreuten Kinder und
mehr Qualität in unseren Dienstleistungen.
26
nd
r-Bund Deutschla
Arbeiter-Samarite
0
Sülzburgstraße 14
50937 Köln
e.V.
76 05-0
Telefon: (0221) 4 76 05-288
Telefax: (0221) 4 om/asb.de
.de · facebook.c
sb
.a
w
w
w
:
et
rn
Inte
de
E-Mail: info@asb.