Belehrung nach Infektionsschutzgesetz Erstmalige Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Standort & Erreichbarkeit Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz Rathaus II, Berliner Platz 22 Anmeldung und Terminvergabe Zi. D.439; 4. Etage Telefon: 02331 207-3720 oder -5572 Öffnungszeiten • Montag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr • Dienstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr • Mittwoch 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr • Donnerstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Beschreibung Wer eine Arbeit mit Lebensmitteln aufnimmt, muss beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz an einer Belehrung über das Verhalten bei Krankheit und über die Grundlagen der Lebensmittelhygiene teilnehmen. Voraussetzungen / notwendige Unterlagen - Lichtbildausweis - bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter mitkommen - die Belehrung ist kostenpflichtig (nur Barzahlung möglich) Besonderheiten / Befreiungen Die Belehrungen finden statt: - montags 14:15 Uhr bis 16:00 Uhr - donnerstags 9:15 Uhr bis 11:00 Uhr (telefonische Terminvereinbarung erforderlich)
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