Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Erstmalige Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Rathaus II, Berliner Platz 22
Anmeldung und Terminvergabe
Zi. D.439; 4. Etage
Telefon: 02331 207-3720 oder -5572
Öffnungszeiten
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Montag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
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Dienstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
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Mittwoch 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
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Donnerstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
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Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Beschreibung
Wer eine Arbeit mit Lebensmitteln aufnimmt, muss beim Fachbereich Gesundheit und
Verbraucherschutz an einer Belehrung über das Verhalten bei Krankheit und über die
Grundlagen der Lebensmittelhygiene teilnehmen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Lichtbildausweis
- bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter mitkommen
- die Belehrung ist kostenpflichtig (nur Barzahlung möglich)
Besonderheiten / Befreiungen
Die Belehrungen finden statt:
- montags 14:15 Uhr bis 16:00 Uhr
- donnerstags 9:15 Uhr bis 11:00 Uhr
(telefonische Terminvereinbarung erforderlich)