Pressemitteilung 17.11.2015

Urteilsverkündung
Prozess MITEC / FORD wegen Überlastung des Gerichts
verschoben
Der Vorstand der MITEC AG teilt mit, dass am heutigen Dienstag die vom
Oberlandesgericht terminierte Urteilsverkündung vom OLG Jena auf den 08.12.2015
verschoben wurde.
Diese Verschiebung wurde nach Rückfrage bei der Pressestelle des OLG mit einer
aktuellen Überlastung des OLG-Senats begründet.
Der Vorstand der MITEC hat diese Verschiebung durch Reporter des MDR-Fernsehens,
nicht durch das Gericht, erfahren, da man wegen des großen Presseantrages die
Kameratechnik im Gerichtsgebäude schon am Vorabend der Urteilsverkündung aufstellen
wollte.
Nur durch diesen Antrag des Fernsehens, die Technik aufstellen zu wollen, haben wir als
Kläger schon gestern am Nachmittag von der Verschiebung Kenntnis erlangt.
„Ein ungewöhnlicher Vorgang, nach einer Prozessdauer durch alle Instanzen seit 2007.
Die Gerichtsbarkeit in unserem Land ist jedoch frei zu entscheiden. Das ist auch gut so.“
MITEC erwartet ein positives Urteil, welches sich auf zwei Gerichtsgutachter stützen wird,
die neben weiteren Zeugen im Rahmen einer 10-stündigen Beweisaufnahme Beweise
erbracht haben, dass FORD die Entwicklung eines auf MITEC-Knowhow basierenden
Wellenausgleichssystems kopiert hat. Die Beweisaufnahme wurde damit vom OLG in der
letzten Sitzung beendet.
„Der MITEC-Vorstand und die Interessenten in der Zulieferindustrie hätten das für MITEC
positive Urteil gerne schon am 17.11. erwartet“, so der Kommentar von Dr. Militzer, CEO
der MITEC Automotive AG.
Presserechtlich verantwortlich:
Der Vorstand der MITEC Automotive AG
Eisenach, 17.11.2015