Urteilsverkündung des OLG Jena Prozess MITEC / FORD

Urteilsverkündung des OLG Jena Prozess MITEC / FORD
Der Vorstand der MITEC AG teilt mit, dass am gestrigen Dienstag der 5. Zivilsenat des
Oberlandesgericht OLG Jena nach inzwischen mehr als 6 Jahren Prozessdauer durch
alle Instanzen das Urteil gesprochen hat.
Zitat aus der Presserklärung des OLG Jena vom 08.12.2015 wie folgt kursiv:
Die Berufung der FORD Motor Company gegen das Urteil des Landgerichts in Meiningen
wurde zurückgewiesen. Durch dieses Urteil war festgestellt worden, dass der MITEC
Automotive AG dem Grunde nach Schadensersatzansprüche zustehen.
Das Landgericht hatte das Urteil darauf gestützt, dass FORD eine Langzeitvereinbarung
(Long Term Agreement) nicht fortgesetzt habe.
Es handelte sich um die Produktion von Massenausgleichssystemen zur Reduzierung von
Schwingungen von Verbrennungsmotoren (sog. Balancer), die von MITEC entwickelt und
in Großserien 6 Jahre gefertigt wurde. Das Landgericht in Meiningen habe die Auffassung
vertreten, dass MITEC darauf vertrauen durfte, dass die Liefervereinbarung bis in das Jahr
2007 fortgesetzt werde. Grund für dieses Vertrauen in ein weiteres Produktionsjahr seien
vor allem die vorgesehenen Steigerungen der Stückzahlen und der daraus folgende
Investitionsaufwand von MITEC gewesen. (Der Abbruch der Lieferung erfolgte im Sommer
2007, nachdem MITEC eine von FORD geforderte Preisreduzierung um 30 % nicht hat
akzeptieren können). FORD hatte geltend gemacht, dass das Investitionsrisiko alleine bei
MITEC gelegen habe. Verbindliche Zusagen habe FORD nicht gegeben. Auch eine
sogenannte Auslaufvereinbarung habe FORD nicht schließen müssen.
Das OLG in Jena hat in seiner Entscheidung vom 08.12.2015 die Entscheidung des
Landgerichts in Meiningen bestätigt. Allerdings hat der Senat nicht feststellen können,
dass MITEC auf den Fortbestand der Vereinbarung vertrauen durfte.
Der Senat des OLG Jena hat eine andere Begründung für das Bestehen einer
Schadensersatzpflicht durch FORD herangezogen. Das Gericht stellte fest, FORD habe
Systemdaten und Zeichnungen des von MITEC entwickelten „Balancers“ unerlaubt weiter
gegeben, die geeignet sind, den „Balancer“ nachzubauen.
Zu diesem Ergebnis sei der Senat aufgrund einer umfangreichen Beweisaufnahme
gelangt. Die gerichtlich zugezogenen Sachverständigen haben das Produktdesign des auf
MITEC-Knowhow basierenden „Balancers“ mit dem Produktdesign verglichen, dass zwei
andere Zulieferer aus Japan und aus Mexiko im Auftrag von FORD von 2006 bis heute
täglich nachbauen.
Die Gerichtsgutachter seien zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der neuen
Konstruktion mit höchster Wahrscheinlichkeit Zeichnungssätze und CAD –Datenmodelle
der MITEC AG verwendet worden seien. Die Gutachter haben nicht bestätigen können,
dass der „Balancer“ komplett von einer Drittfirma konzipiert worden sei. Auch alle im
Rahmen einer 10-stündigen Beweisaufnahme vernommenen Zeugen von FORD und
MITEC haben die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass eine Nachahmung der
Entwicklung der MITEC Konstruktion vorliege.
Die FORD Motor Company hafte dafür, dass die Zeichnungssätze von MITEC zu
anderen Zulieferunternehmen gelangt seien. FORD sei verpflichtet gewesen,
Geschäftsgeheimnisse von MITEC zu wahren und nicht an Konkurrenten der MITEC
weiter zu geben.
Eigene Rechte an den Zeichnungen der MITEC AG habe FORD nicht erworben.
Schließlich seien Schadensersatzansprüche auch nicht verjährt.
Der Senat hat eine Revision durch den BGH nicht zugelassen. Das Verfahren wird
fortgeführt werden, um die Höhe des berechtigten Schadensersatzes zu klären.
„Das Urteil des OLG bestätigt vollumfänglich die Auffassung der MITEC AG. FORD hat
sich durch dieses rechtswidrige Verhalten einen Kostenvorteil erschlichen, der zu einer
Schadensersatzpflicht führen wird. FORD hat in den letzten 6 Jahren ein
Produktionsvolumen von ca. 280 Mio Euro und den damit verbundenen Kostenvorteil
durch die Weitergabe des MITEC Know-Hows an Dritte rechtswidrig erworben. Dieses
Urteil veranlasst MITEC, die Schadenssumme erneut zu ermitteln, die weit höher ausfallen
wird, als der bereits in das Verfahren eingeführte Schadensbetrag von 20 Mio Euro, denn
noch heute wird täglich die Produktion durch die von FORD eingeschalteten Lieferanten
fortgesetzt.
Das Urteil ist von erheblicher Relevanz für die Beziehung zwischen Automobilherstellern
und der Zulieferindustrie. Eine Verlagerung von Produktionsvolumen aus Preisgründen,
welche auf der Entwicklungsleistung des Erstentwicklers basiert, dürfte zukünftig erheblich
erschwert werden und führt zu einer Schadensersatzpflicht. Eine Weitergabe von
Entwicklungs- und Produktions- Know-How, in dessen Kenntnis der Automobilkunde im
Rahmen seiner Kosten-, Kapazitäts- und Qualitätsüberprüfung gelangt, dürfte zukünftig
dann zu Schadensersatzansprüchen führen, wenn diese Informationen an Dritte
weitergeben werden oder vom Automobilkunden selbst verwendet werden.
Insoweit ist dieses Grundsatzurteil geeignet, die Beziehungen zwischen Automobilkunden
und Zulieferunternehmen nachhaltig zu verbessern“, so Dr. Militzer, CEO der MITEC
Automotive AG.
Über MITEC:
Die 1991 in Eisenach gegründete MITEC Automotive AG ist eines der führenden Unternehmen im
Bereich der Automobilantriebstechnik. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ist die Reduzierung von
Geräuschemissionen und Schwingungen sowie die Wirkungsgradsteigerung innerhalb des
Antriebsstrangs. Die Produkte der MITEC bedienen die wesentlichen Zukunftstrends der
Automobilindustrie wie Downsizing, Hybridisierung, Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Reduzierung.
Pressekontakt:
Dr.-Ing. Militzer (CEO)
MITEC AG
presse(at)mitec-ag.de
www.mitec-automotive-ag.de