Tatbestandsberichtigung im FORD Prozess abgelehnt Der Vorstand der MITEC AG teilt mit, dass der Antrag von FORD vom 28.12.2015 auf Tatbestandsberichtigung diverser Punkte im Urteil des Oberlandesgerichts in Jena mit Beschluss des Senats am Oberlandesgericht in Jena vom 8.2.2016 vollumfänglich abgelehnt wurde. MITEC geht davon aus, dass trotz des im Urteil des OLG erfolgten Beschlusses der Nichtzulassung einer Revision des gegen FORD ergangenen Urteils beim Bundesgerichtshof weiterhin alle Mittel der Verzögerung durch FORD eingesetzt werden. Eine Beschwerde der Nichtzulassung der Revision beim BGH liegt nach Pressemitteilungen bereits vor. Der Vorstand der MITEC AG ist fest davon überzeugt, dass der BGH auch diese Beschwerde zurückweisen wird, denn die unerlaubte Weitergabe von Daten und Zeichnungen durch FORD ist vollumfänglich im Urteil des OLG in Jena bestätigt. MITEC macht einen Schadensersatz in Höhe des finanziellen Vorteils von FORD geltend, der durch Verwendung einer rechtswidrigen Kopie des MITEC Knowhows über mehr als 6 Jahre der Produktion des MITEC Ausgleichwellensystems entstanden ist. Presserechtlich verantwortlich: Der Vorstand der MITEC Automotive AG Über den MITEC Konzern (www.mitec-automotive-ag.de): Die MITEC Automotive AG mit Sitz in Eisenach zählt mit knapp 1.000 Mitarbeitern und Produktionsstandorten in Deutschland, China und in den USA zu den weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Automobilantriebstechnik. Schwerpunkt der Arbeit ist die Reduzierung der Geräuschemissionen und Schwingungen sowie die Wirkungsgradsteigerung innerhalb des Antriebsstrangs. Durch die konsequente Anwendung modernster Fertigungstechnik und innovativer Ansätze zur Steigerung der Qualitätsleistung ist es MITEC möglich, die Anforderungen der Kunden auf höchstem Niveau zu erfüllen. Pressekontakt und weitere Informationen: MITEC Automotive AG Rennbahn 25 D-99817 Eisenach Tel: +49 (0) 3691 / 684-0 Fax: +49 (0) 3691 / 684-1111 E-Mail: ir(at)mitec-ag.de
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