Tatbestandsberichtigung im FORD Prozess abgelehnt

Tatbestandsberichtigung im FORD Prozess abgelehnt
Der Vorstand der MITEC AG teilt mit, dass der Antrag von FORD vom 28.12.2015 auf
Tatbestandsberichtigung diverser Punkte im Urteil des Oberlandesgerichts in Jena mit
Beschluss des Senats am Oberlandesgericht in Jena vom 8.2.2016 vollumfänglich
abgelehnt wurde.
MITEC geht davon aus, dass trotz des im Urteil des OLG erfolgten Beschlusses der
Nichtzulassung einer Revision des gegen FORD ergangenen Urteils beim
Bundesgerichtshof weiterhin alle Mittel der Verzögerung durch FORD eingesetzt werden.
Eine Beschwerde der Nichtzulassung der Revision beim BGH liegt nach
Pressemitteilungen bereits vor.
Der Vorstand der MITEC AG ist fest davon überzeugt, dass der BGH auch diese
Beschwerde zurückweisen wird, denn die unerlaubte Weitergabe von Daten und
Zeichnungen durch FORD ist vollumfänglich im Urteil des OLG in Jena bestätigt.
MITEC macht einen Schadensersatz in Höhe des finanziellen Vorteils von FORD geltend,
der durch Verwendung einer rechtswidrigen Kopie des MITEC Knowhows über mehr als 6
Jahre der Produktion des MITEC Ausgleichwellensystems entstanden ist.
Presserechtlich verantwortlich:
Der Vorstand der MITEC Automotive AG
Über den MITEC Konzern (www.mitec-automotive-ag.de):
Die MITEC Automotive AG mit Sitz in Eisenach zählt mit knapp 1.000 Mitarbeitern und
Produktionsstandorten in Deutschland, China und in den USA zu den weltweit führenden
Unternehmen im Bereich der Automobilantriebstechnik. Schwerpunkt der Arbeit ist die
Reduzierung der Geräuschemissionen und Schwingungen sowie die Wirkungsgradsteigerung
innerhalb des Antriebsstrangs. Durch die konsequente Anwendung modernster Fertigungstechnik
und innovativer Ansätze zur Steigerung der Qualitätsleistung ist es MITEC möglich, die
Anforderungen der Kunden auf höchstem Niveau zu erfüllen.
Pressekontakt und weitere Informationen:
MITEC Automotive AG
Rennbahn 25
D-99817 Eisenach
Tel: +49 (0) 3691 / 684-0
Fax: +49 (0) 3691 / 684-1111
E-Mail: ir(at)mitec-ag.de