Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 DIE WICHTIGSTEN KENNZAHLEN 2015 IM ÜBERBLICK Mitglieder* 460 Erwerbstätige** 533.000 Anzahl Versicherungsverträge 427.000.000 Leistungen*** 207.400.000.000 € Kapitalanlagebestand 1.450.000.000.000 € * Zahl gerundet, inkl. PKV-Verband **abhängig Beschäftigte (VU und Vermittlergewerbe), selbstständige Versicherungsvermttler/-berater *** an Versicherungsnehmer ausgezahlte Leistungen und Zuwachs der Leistungsverpflichtung gegenüber Versicherungsnehmern VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, die Versicherungswirtschaft ist in Bewegung. Der Zinsverfall auf den Finanzmärkten, die Digitalisierung von Produktion und Kommunikation, die demografische Entwicklung und veränderte Kundenbedürfnisse – die Dynamik des Wandels verändert uns selbst. Denn wir Versicherer sind fest in der Gesellschaft verankert – und unverzichtbarer Wegbegleiter im Alltag: Egal ob in unserem Land ein neues Haus gebaut wird, ein junger Mensch das erste Mal mit seinem eigenen Auto fährt oder ein Mittelständler nach Asien exportiert – wir Versicherer sind immer dabei. Für eine halbe Million Menschen schaffen wir Arbeit – und für Millionen sind wir ein wichtiger Partner, um für Alter oder Krankheit vorzusorgen. Das alles sind wir. Das alles wollen wir bleiben. Und dafür tun wir viel. Vor allem die niedrigen Zinsen fordern uns heraus. Deshalb entwickeln wir neue Produkte, senken die Kosten und verändern unsere Anlagestrategien. Damit wir die garantierten Zusagen an unsere Kunden erfüllen und weiterhin gute und sichere Vorsorgeangebote machen können. Im vergangenen Jahr sind Reformen auf den Weg gebracht worden. Bleibt das Zinsniveau aber so niedrig – was zu befürchten ist – werden wir mit der Politik über das Tempo beim Aufbau von Reserven sprechen müssen. Es steht außer Frage: Wir müssen Reserven bilden. Allerdings, allein im vergangenen Jahr mussten die Versicherer über neun Milliarden Euro zusätzlich auf die Seite legen. Um die Unternehmen nicht zu überfordern, sollten die Regeln der Zinszusatzreserve wie bei einem Kompass um einige Grad neu justiert werden. Denn für dieses extreme Umfeld, in dem Marktgesetze von den Notenbanken außer Kraft gesetzt werden, ist das System nicht ausgelegt. Um mehr Sicherheit und Stabilität geht es uns auch bei der Gestaltung des neuen Aufsichtssystems in Europa. Solvency II wird nach jahrelanger Vorbereitung im kommenden Jahr Wirklichkeit. Damit wir in Europa am Ende die beste und nicht Dr. Alexander Erdland (Präsident) Berlin, 29. April 2015 nur die komplizierteste Aufsicht der Welt bekommen, dürfen die Unternehmen im Schlussspurt nicht überfordert werden. Doppel- und Überregulierungen müssen abgebaut werden. Die Frage, wie eine sichere Altersvorsorge für möglichst viele Menschen machbar bleibt, beschäftigt uns. Das ist die Schicksalsfrage einer alternden Gesellschaft. Da sind wir Versicherer in der Verantwortung. Aber in der Pflicht ist ganz klar auch die Politik. Denn Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen werden in der Niedrigzinsphase nur dann stärker in Altersvorsorge investieren, wenn der Staat ihnen dafür einen größeren Spielraum einräumt. Möglichkeiten dafür bieten Initiativen bei der geförderten Altersvorsorge und eine Stärkung der bewährten Angebote in der betrieblichen Altersversorgung. Das Gespräch mit der Politik suchen wir auch im Hinblick auf die künftige Finanzierung öffentlicher Infrastruktur. Private Investoren wie Versicherer können einen wichtigen Beitrag leisten, um die zu Recht beklagte Investitionslücke in Deutschland zu schließen. Dafür allerdings müssen die Voraussetzungen stimmen. Vor allem aber brauchen wir Rechtssicherheit bei eingegangenen Verpflichtungen und Bestandsschutz für getätigte Investitionen. Auch in der Gestaltung der digitalen Revolution liegen Chancen. Hier kann die Versicherungswirtschaft helfen, Probleme zu lösen. Bisher ist das Bewusstsein für die Risiken der Vernetzung in weiten Teilen unserer Gesellschaft noch unterentwickelt. Neben mehr Aufklärung und einer besseren Erfassung von Cyber-Attacken brauchen wir dazu in Deutschland und Europa auch gemeinsame Sicherheitsstandards und -normen. Zu diesen und vielen anderen Themen suchen wir den Dialog mit Politik und Gesellschaft. Unsere wichtigsten Positionen finden Sie auf den folgenden Seiten umrissen. Wir wünschen eine aufschlussreiche Lektüre und freuen uns auf den weiteren Austausch mit Ihnen. Dr. Frank von Fürstenwerth (Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung) GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 3 4 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 THEMEN HERAUSFORDERUNGEN DER NIEDRIGZINSPOLITIK .................................................................................. 6 ALTERSVORSORGE .................................................................................................................................................................... 8 VERSICHERER ALS INVESTOREN ................................................................................................................................10 SOLVENCY II ................................................................................................................................................................................12 INTERNATIONALE REGULIERUNG ............................................................................................................................14 EUROPÄISCHE AUFSICHTSSTRUKTUREN ...........................................................................................................16 VERBRAUCHERSCHUTZ .....................................................................................................................................................18 DIGITALISIERUNG UND DATENSCHUTZ ..............................................................................................................20 STEUERN .........................................................................................................................................................................................24 KRANKENVERSICHERUNG ..............................................................................................................................................26 HAFTPFLICHT IM HEILWESEN ......................................................................................................................................28 NATURGEFAHREN ..................................................................................................................................................................30 VERKEHR UND MOBILITÄT .............................................................................................................................................32 GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 5 HERAUSFORDERUNGEN DER NIEDRIGZINSPOLITIK Die Niedrigzinspolitik ist eine Zumutung für alle, Ausschüttung der Bewertungsreserven aus Anleihen die für die Zukunft vorsorgen wollen. Fakt ist: Sinkt modifiziert und mit dem Lebensversicherungsreformder langfristige Zins um einen Prozentpunkt, muss ein gesetz weitere Impulse zur Erneuerung gegeben hat. Bürger 15 bis 20 Prozent mehr aufwenden, um das Niveau seiner Altersvorsorge stabil zu halten. Vielen Auch der Aufbau der Zinszusatzreserve ist deshalb Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen grundsätzlich richtig. Nur durch die rechtzeitige fällt das sehr schwer. Die Folge ist, dass die Vorsor- Bildung von Reserven ist sichergestellt, dass trotz gelücke in Deutschland immer niedrigster Zinsen die Garantiegrößer wird – und die Zahl der zusagen aus vergangenen Jahren Um gut durch die NiedrigMenschen immer kleiner, die im erfüllt werden können. zinsphase zu kommen, Alter ihren Lebensstandard halmüssen die Versicherer ten können. Der unerwartet deutliche Rückgang des Zinsniveaus hat allerihre Kräfte gut einteilen. Das ist fatal für die Bürger – auf dings dazu geführt, dass nach Dauer aber auch eine Katastroden geltenden Regeln unverphe für den Staat. Denn unzureichende Altersvorsor- hältnismäßig schnell sehr große Reserven gebildet ge heute bedeutet höhere soziale Lasten und weniger werden mussten. Eine Nachjustierung ist daher notKonsum, weniger Wachstum und weniger Steuerein- wendig. Darüber hinaus muss auch unter dem neuen nahmen in der Zukunft. Aufsichtsregime Solvency II gewährleistet bleiben, dass der Aufbau der Zinszusatzreserve positiv berückBereits heute ringen langfristige Investoren mit den sichtigt wird – und sich nicht negativ auf die SolvabiliFolgen der Niedrigzinspolitik. Das gilt für Versicherer tät auswirkt (siehe Solvency II). ebenso wie für berufsständische Versorgungswerke, Spar- und Bausparkassen, Stiftungen und selbst die Ein weiteres Risiko, das aus der Niedrigzinsphase ergesetzliche Rentenversicherung. Versicherungsunter- wächst, ist paradoxerweise die Möglichkeit eines abnehmen entwickeln neue Angebote, senken die Kos- rupten Zinsanstieges. Eine solche Situation ist derzeit ten und modernisieren ihre Prozesse. Anlagestrategi- zwar nicht abzusehen, aber grundsätzlich vorstellbar. en werden weiter verändert und, wo möglich, neue In diesem Fall würde der plötzliche Verfall der KapitalAnlagemöglichkeiten erschlossen – beispielsweise im werte dazu führen, dass Kunden und Unternehmen Bereich von Infrastrukturinvestitionen (siehe Versiche- unnötigen Risiken ausgesetzt werden. Um dem vorzurer als Investoren). beugen, sollten frühzeitig die richtigen Vorkehrungen getroffen werden. Dass sich diese Anstrengungen auszahlen, zeigen die Zahlen des vergangenen Jahres. Über 5,7 Millio- Über notwendige rechtliche Anpassungen und Denen neue Lebensversicherungen wurden 2014 abge- tailregelungen darf aber nicht das eigentliche Kernschlossen. Die Zahl der Kündigungen ist weiter rück- problem aus dem Blick verloren werden: Die Stärkung läufig und liegt mit 3,1 Prozent auf dem niedrigsten der Altersvorsorge in Deutschland. Wenn die Niedrig Stand seit über 20 Jahren. Das alles zeigt: Die Deut- zinsphase anhält, sind zusätzliche Anstrengungen schen haben Vertrauen in die Lebensversicherung. und auch finanzielle Anreize dringend erforderlich. Um dieses Vertrauen weiter zu rechtfertigen, bleibt Mit Blick auf die Zukunft und die Realitäten einer alaber für die Branche viel zu tun. ternden Gesellschaft kann Deutschland es sich nicht leisten, hier nichts zu tun (siehe Altersvorsorge). Entscheidend ist dabei vor allem, dass die Versicherer ihre Kräfte – sprich: ihr Kapital – gut einteilen können. Vor allem aber ist die Politik in der Pflicht, Reformen Um gut durch die Niedrigzinsphase zu kommen, ist umzusetzen, um in Europa wieder ein selbsttragenein langer Atem erforderlich. Deshalb war es richtig, des Wachstum zu schaffen – und damit auch die Vordass die Politik im vergangenen Jahr die vorzeitige aussetzung für ein Ende der Niedrigzinspolitik. 6 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 Unsere Positionen Der Aufbau der Zinszusatzreserve muss neu justiert werden Reformen für Europa voranbringen Die Versicherungswirtschaft beurteilt die Geldpolitik der EZB außerordentlich kritisch. Durch die anhaltende Niedrigzinspolitik und das Anleihekaufprogramm werden langfristige Investoren bestraft, Spekulation befeuert, die Funktion des Zinses als Risikoindikator außer Kraft gesetzt und dadurch die Gefahr einer Blasenbildung vergrößert. Gleichzeitig schwächt die Geldpolitik den Druck zu Reformen für mehr Wachstum. Ein solides, selbsttragendes Wachstum ist aber notwendig, um die Niedrigzinspolitik der EZB zu beenden. Die Staaten der Eurozone und die Europäische Union müssen durch eigene, starke Reformimpulse, eine solide Haushaltspolitik und nicht zuletzt die Mobilisierung zusätzlicher privater Investitionen dafür sorgen, dass Europa aus der wirtschaftlichen Stagnation herausfindet. Wenn diese Reformen jetzt nicht umgesetzt werden, droht Europa im internationalen 10 Wettbewerb zurückzufallen. Die Bundesregierung sollte sich auf europäischer Ebene darum weiterhin 8 engagiert für einen entsprechenden Reformkurs und die Einhaltung der geltenden Regeln der Währungs6 union einsetzen. 4 Zinszusatzreserve neu justieren 2 Um zu gewährleisten, dass auch in Zeiten niedriger 0 Zinsen die höheren Garantien aus früheren Jahren erfüllt werden können, sieht die Deckungsrückstellungsverordnung richtigerweise vor, dass eine zusätzliche Rücklage gebildet werden muss, wenn der Referenzzinssatz niedriger ist als der Garantiezins der Verträge. Diese sogenannte Zinszusatzreserve musste zum ersten Mal 2011 bereitgestellt werden. Insgesamt haben die Versicherer seither über 21 Milliarden Euro an zusätzlicher Deckung bereitgestellt. Allein im vergangenen Jahr mussten die Versicherer über neun Milliarden Euro zur Seite legen, weil der Zinsrutsch unerwartet deutlich weiterging. Der immer stärker beschleunigte Aufbau von Reserven führt dazu, dass die Leistungsfähigkeit von einzelnen Unternehmen beeinträchtigt wird, obwohl diese eigentlich Referenzzins in Prozent Reserveaufwand (kumuliert) in Mrd. € 5% 20 9,0 4% 16 3,92 % 12 5,7 8 3,15 % 3% 5,1 4 1,5 2011 2012 2013 0 2014 Quelle: GDV solide aufgestellt sind. Vor diesem Hintergrund spricht die Versicherungswirtschaft sich dafür aus, die Regeln auf festverzinsliche Wertpapiere in Mrd. Euro [rechte Achse] für den Bewertungsreserven Aufbau der Zinszusatzreserve neu zu kalibrieren. Zinsniveau 10-jährige Bundesanleihen [linke Achse] Anpassung der Rückkaufswerte an den Marktwert von Anleihen 4,0 Eine länger anhaltende Niedrigzinsphase schafft auch neue Risiken im Hinblick auf plötzlich sprunghaft steigende Zinsen. Denn ein unerwartet starker Zinsan3,5 stieg würde dazu führen, dass die Kapitalwerte zum Beispiel von Anleihen deutlich sinken. Die Differenz zwischen dem Zeitwert dieser (Lebensversicherung) Anleihen und dem höheren Buchwert in den Bilanzen der Versicherer würde zu hohen, so genannten „stillen Lasten“ führen. Wird 3,0 ein Versicherungsvertrag in einer solchen Situation gekündigt, müssen diese stillen Lasten realisiert werden. Versicherer müssen im Zweifelsfall gut verzinste Papiere zu einem schlechten Kurs verkaufen, um die Forderungen eines Kunden zu erfüllen. Aus stillen LasErstversicherung in Deutschland: ten würden echte Verluste – die aber alleine zulasten Anhaltend stabile Beitragsentwicklung der verbleibenden Kunden gehen. Das ist nicht nur Beiträge in Mrd. Eu eine Ungleichbehandlung der Versicherungsnehmer. +7,1 % +6,6 % 2009 20 Es besteht auch das Risiko,80 dass +1,2 ein%starker Zinsanstieg 2008 eine regelrechte Stornowelle auslösen könnte. +0,7 +0,2 % +0,2 % 60 Um dieses Risiko auszuschließen und gleichzeitig eine 40 +3,0 % +3,8 % gerechte Behandlung aller Versicherten zu garantieren, ist es gleichermaßen sachgerecht und notwendig, die 20 Rückkaufswerte dann an die veränderten Marktwerte der Anleihen anzupassen. 0 Lebensversicherung i. e. S. +5,8 % private KrankenSchaden- und versicherung Unfallversicheru GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 7 ALTERSVORSORGE In einer alternden Gesellschaft ist ergänzende, kapitalgedeckte Altersvorsorge zwingend notwendig. Dies hat zuletzt auch der Rentenbericht der Bundesregierung im November 2014 noch einmal festgestellt: „Die gesetzliche Rente (wird) zukünftig nicht alleine ausreichen, um den Lebensstandard des Erwerbs lebens im Alter fortzuführen.“ Gleichzeitig wird infolge niedriger Zinsen die individuelle Vorsorge immer schwieriger. Selbst Bürgern mit mittleren Einkommen dürfte es in Zukunft immer schwerer fallen, ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre hat faktisch dazu geführt, dass nicht mehr, sondern weniger vorgesorgt wird. Die Vorsorgeneigung ist so gering wie lange nicht. Gleichzeitig tut auch die Politik zu wenig, um die private und betriebliche Vorsorge zu verbessern, wie kürzlich die Europäische Kommission in ihrem Länderbericht zu Deutschland mahnend angemerkt hat. Es ist darum richtig, dass die Bundesregierung die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärken will. Der Aufbau und die Privilegierung neu zu gründender Versorgungseinrichtungen, wie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagen, sind dafür aber nicht geeignet: Sie stellen etablierte Versorgungswerke in Frage und gefährden erreichte Erfolge. Stattdessen müssen die Rahmenbedingungen für die bestehenden Durchführungswege verbessert werden, damit sie leichter genutzt werden können – auch und gerade von mittelständischen Unternehmen. Die betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitgeber einfacher und für Arbeitnehmer attraktiver werden. Die Versicherungswirtschaft ist dafür ein entscheidender Partner. Schon heute wählen 80 Prozent der kleinen Unternehmen für Angebote der betrieblichen Altersversorgung den Weg über die Direktversicherung. Das ist nachvollziehbar, denn sie ist besonders sicher und der Aufwand in der Verwaltung gering. Will man die kapitalgedeckte Altersvorsorge – ob betrieblich oder privat – tatsächlich stärker in die Breite tragen, braucht es eine Reform aus einem Guss: Die Informationen über bereits bestehende 8 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 Rentenansprüche sollten verbessert, die Spielräume für Vorsorge durch eine finanzielle Entlastung der Bürger vergrößert und die Säulen der individuellen Altersvorsorge weiter ausgebaut werden. Neben der bAV gibt es vor allem bei der Riester-Rente Verbesserungsbedarf. Sie ist zwar schon heute für viele attraktiv; ihre Akzeptanz ließe sich aber noch steigern, wenn sie weiter vereinfacht würde. Wichtig sind auch bessere Vorsorgeanreize für Geringverdiener. Denn gerade in unteren Einkommensgruppen ist die Vorsorgeneigung traditionell besonders gering. Die Kleinen haben noch Potenzial Aufwendungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für die bAV im Jahr - nach Unternehmensgröße 2.500 € Arbeitgeber 2.000 € Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) 1.500 € 1.000 € 500 € 0€ 10-49 Mitarb. 50-249 250-499 500-999 über 1000 Mitarb. Mitarb. Mitarb. Mitarb. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015 Die Versicherer sind die wichtigsten Partner der Altersvorsorge3000 für Bürger und Unternehmen. Das gilt auch und gerade in Zeiten niedriger Zinsen, in denen 2500 die Versicherer ihr Angebot durch neue Produkte und neue Garantieformen ergänzen, um eine sichere und 2000 attraktive Altersvorsorge zu bieten (siehe Herausfor1500 derung der Niedrigzinspolitik). Über 90 Millionen Lebensversicherungen – davon 40 Millionen Rentenpo1000 licen – und über 5,7 Millionen neue Verträge allein im 500 zeigen, dass die Bürger das Angebot vergangenen Jahr der Versicherer nutzen. 0 Die Dynamik beim Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge, zu der Versicherer einen wesentlichen Beitrag geleis(Lebensversicher tet haben, ist in den letzten Jahren erlahmt. Es braucht einen neuen Anstoß und zusätzliche Anstrengungen. Dafür muss das Rad nicht neu erfunden werden. Es würde reichen, ihm neuen Schwung zu verleihen. Erstversicherung in Deutschland: Anhaltend stabile Beitragsentwicklun +7,1 % Beiträg Unsere Positionen Betriebliche Altersversorgung einfacher und attraktiver machen Die vom Bundesarbeitsministerium angedachte Privilegierung gemeinsamer Einrichtungen der Tarifvertragsparteien zulasten betrieblicher Lösungen ist der falsche Weg zu dem richtigen Ziel, die bAV insbesondere in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stärker zu verbreiten. Ein faktisch zusätzlicher Durchführungsweg macht die bAV noch komplizierter, beschädigt bestehende Versorgungswerke und erreicht gerade viele KMU nicht. Denn diese sind häufig und bewusst nicht tariflich gebunden. Um die Breitenwirkung der bAV zu vergrößern, muss diese für Arbeitgeber einfacher werden. Der Dotierungsrahmen im Steuerrecht sollte es dem Arbeitgeber ermöglichen, seine standardmäßigen Versorgungszusagen auf nur einen Durchführungsweg zu konzentrieren. Und wenn der Arbeitgeber es möchte, sollte er bestehende Arbeitsverhältnisse außerdem einfach und rechtssicher in jene neuen bAV-Modelle einbeziehen können, die eine automatische Einbeziehung vorsehen. Auch für Arbeitnehmer muss die bAV attraktiver werden. Dazu gehört etwa, dass auf die Leistungen nicht der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben wird. Als Anreiz für Geringverdiener sollte eine gezielte steuerliche Förderung – z. B. ein pauschaler Zuschuss – eingeführt werden, die vom Arbeitgeber möglichst einfach verwaltet werden kann. Private Altersvorsorge muss sich lohnen Ein wichtiges Instrument zur Förderung der privaten Altersvorsorge bleibt die Riester-Rente, gerade für Geringverdiener und Familien mit Kindern. Aber seit 2002 ist die Förderung nicht angepasst worden. Um dem steigenden Vorsorgebedarf und den sinkenden Zinsen Rechnung zu tragen, müsste das Fördervolumen mindestens um ein Drittel erhöht und in Zukunft automatisch angepasst werden. Konkret heißt das: Die Grundzulage von derzeit 154 Euro sollte auf mindestens 200 Euro angehoben werden und die Kinderzulage generell 300 Euro betragen – also auch für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Auch Selbstständige sollten gefördert und die Fördergrenze für alle angehoben werden – analog zu Regelungen in der bAV auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze einschließlich Zulagen. Bezogen auf 2015 wäre das eine Anhebung des Dotierungsrahmens von derzeit 2.100 Euro auf gut 2.900 Euro. Vollanrechnung auf die Grundsicherung beenden Mit Blick auf Geringverdiener muss sowohl bei der betrieblichen als auch bei der privaten Vorsorge sichergestellt sein, dass sich individuelle Anstrengungen auszahlen. Die Vollanrechnung von Leistungen der privaten oder betrieblichen Vorsorge auf die Grundsicherung im Alter muss deswegen beendet werden. Nur wenn, zum Beispiel durch die Einführung von Freibeträgen, die Aussicht besteht, dass die Bemühungen sich am Ende auszahlen, gibt es überhaupt einen Anreiz zu individueller Vorsorge. Flexibilität in der Altersvorsorge Die Gestaltung von flexiblen Übergängen in den Ruhestand („Flexi-Rente“) mit dem Ziel eines längeren Erwerbslebens und gleitender Rentenübergänge ist ein richtiger Ansatz. Wichtig ist, bei allen Überlegungen zur Flexi-Rente auch die private und betriebliche Vorsorge mit in den Blick zu nehmen. Renteninformationssystem aufbauen Viele Bürger wissen nicht genau, wieviel Geld sie später aus der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rente zu erwarten haben und wie groß ihre Vorsorgelücke gegebenenfalls ist. Um das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer individuellen Vorsorge zu schärfen, sollte eine internetbasierte Informationsplattform aufgebaut werden. Per Mausklick könnte sich dann jeder Bürger über seine gesamten Altersvorsorgeansprüche aus den verschiedenen Säulen der Alterssicherung informieren. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 9 VERSICHERER ALS INVESTOREN Als großer Wirtschaftsstandort ist Deutschland auf funktionierende Verkehrswege und leistungsstarke Daten- und Stromnetze angewiesen. In der Vergangenheit wurde die Infrastruktur jedoch vernachlässigt. Zu dem Befund kommen nicht nur etliche Studien, der Substanzverlust ist vielerorts auch Als großer Wirtschafts- nicht mehr zu übersehen. standort ist Deutschland auf leistungsstarke Verkehrs- und Stromnetze angewiesen. Die Bundesregierung will nun die Modernisierung der Infrastruktur vorantreiben. Das hat sie im aktuellen Jahreswirtschaftsbericht als eines ihrer Kernanliegen definiert. Die Aufgabe wird zu einem finanziellen Kraftakt: Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) müssen in den nächsten zehn Jahren 120 Milliarden Euro in die Infrastruktur fließen, davon 80 Milliarden in Fernstraßen und Brücken, der Rest in den Ausbau der IT- und Stromnetze. Eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten sollen institutionelle Investoren spielen. Die Bundesregierung verspricht sich davon Effizienzvorteile und eine Entlastung von Projekt- und Kostenrisiken. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium ins Leben gerufene Expertenkommission hat bereits Pläne präsentiert, wie unter anderem private Geldgeber sinnvoll eingebunden werden können. 70,5 51,6 4 Auch auf europäischer Ebene tut sich was. Mit dem 13 8,5 Juncker-Investitionsplan 8 sogenannten will die EU die Wirtschaft ankurbeln und die Arbeitslosigkeit bekämp13,7 15,1 19,6 fen. Initiative ist der europäische Fonds 72,7Kernstück 11,8 der 1,7 für strategische Investitionen (EFSI). Er soll ein Volumen von 315 Milliarden Euro haben und weitestgehend von Privatinvestoren gefüllt werden. Um Geldgeber anzulocken, will die EU sie teilweise von den Risiken entlasten. Die deutschen Versicherer mit einem Kapitalanlagebestand von rund 1,4 Billionen Euro stehen als Partner bereit. Die Investitionszyklen der Infrastrukturprojekte von 20, 30 und mehr Jahren passen gut zum langfristig ausgerichteten Geschäftsmodell. Zugleich bieten die Nutzungsgebühren relativ planbare und stetige Rückflüsse, die die Versicherer benötigen, um die Leistungsversprechen gegenüber ihren Kunden erfüllen zu können. Derzeit entfällt weniger als ein Prozent der Kapitalanlagen der deutschen Versicherer auf den Bereich Infrastruktur und Erneuerbare Energien. Würde die Branche den Anteil nur um einen Prozentpunkt ausbauen, käme ein Betrag von rund 14 Milliarden Euro zusammen. Dafür aber müssen die Bedingungen stimmen. Am wichtigsten ist ein verlässlicher Rechtsrahmen. Versicherer brauchen Planungssicherheit. Einmal aufgestellte Regeln dürfen nicht rückwirkend geändert werden. Nötig sind auch regulatorische Verbesserungen. Mit der kürzlich verabschiedeten Änderung der Anlageverordnung wurde auf nationaler Ebene bereits ein wichtiger Schritt9 getan. Hilfreich wäre nun auch eine geringe Eigenmittelunterlegung für Infrastruktu8 rinvestitionen (siehe7Solvency II). Der große Verschleiß Zustand der Fernstraßen in Deutschland; Anteil in Prozent 8,5 13 8 15,1 70,5 sehr gut 11,8 19,6 Autobahnen Bundesstraßen 51,6 13,7 gut bis befriedigend 1,7 4 Brücken an Fernstraßen 72,7 schlecht sehr schlecht Quelle: Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur 10 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015Brücken an Fernstraßen Bundesstraßen sehr gut Zinsniveau 10-jährige Bundesanleihen [linke Achse] 6 5,7 5 Verbesserung der InvestitionsUm eine 5,1 4 bedingungen geht es auch bei der Kapi3 talmarktunion. Die EU-Kommission will 2 einen grenzüberschreitenden bis 2019 1,5 1 Kapitalmarkt schaffen, der die bestehen0 de Fragmentierung in Europa beseitigt. 2011 2012 2013 Die Politik verspricht sich davon eine bessere Kreditversorgung der Realwirtschaft und mehr Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, die bislang noch stark von Bankkrediten abhängen. Die vorgestellten Pläne gehen aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft in die richtige Richtung. 3,15 % 2014 Unsere Positionen Rechtssicherheit und Vertrauen sicherstellen Planungssicherheit, aufsichtsrechtliche Stabilität sowie ein verlässlicher ordnungspolitischer Rahmen sind die entscheidenden Voraussetzungen für das finanzielle Engagement von Versicherern. Wegen ihrer treuhänderischen Verpflichtung gegenüber ihren Kunden müssen sie ihre Anlageentscheidungen stets auch auf eine möglichst hohe Rechtssicherheit stützen. Dies gilt umso mehr für die sehr langfristigen Investitionen in Infrastruktur und Erneuerbare Energien – mit Laufzeiten von 20, 30 und teilweise noch mehr Jahren. Die zum Investitionszeitpunkt geltenden Regelungen und Rahmenbedingungen dürfen deshalb von der Politik nicht nachträglich geändert werden. Rückwirkende Eingriffe würden das Vertrauen der Investoren erheblich beschädigen. Ökonomische Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern Bei der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur und kommunaler Einrichtungen mangelt es noch an Projekten, die infolge ihrer Größe bzw. ihres Finanzierungsvolumens für institutionelle Investoren geeignet sind. Zudem dauern die Genehmigungsprozesse – insbesondere bei größeren Neubauten – sehr lange. Der Ausgang der Verfahren und der Zeitplan sind wegen der vielen beteiligten Behörden für Investoren kaum planbar. Neben einem ausreichenden Angebot an Investitionsmöglichkeiten wäre es deshalb wünschenswert, wenn die Planung und Umsetzung der Projekte stärker zentralisiert wären. Das gilt sowohl für die Ausschreibung als auch die Vergabe und Steuerung. Um Kosten zu senken, sollten zudem die Vertragswerke möglichst standardisiert und verschlankt werden. Entflechtungsvorschriften lockern Investitionen der Versicherer in Erneuerbare Energien und Infrastruktur werden auch durch aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen erschwert. Ein Beispiel dafür sind die von der EU vorgegebenen Entflechtungsvorschriften, die eine strikte Trennung von Energieerzeugung und -transport vorschreiben. Diese Einschränkung führt dazu, dass sich Investoren nur für eine Variante entscheiden können und damit das zur Verfügung stehende Finanzierungsvolumen privater Kapitalgeber geringer ausfällt. Vor diesem Hintergrund sollten die maßgeblichen Richtlinien 2009/72/ EG und 2009/73/EG mittelfristig überarbeitet werden, um privaten Investoren die Finanzierung von Projekten entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette zu ermöglichen. Da eine Überarbeitung der Richtlinien länger dauern dürfte, sollte in der Zwischenzeit zumindest die von der Europäischen Kommission geforderte Folgenabschätzung (Impact Test) deutlich vereinfacht werden. Damit können Investoren die Genehmigung der Europäischen Kommission für Projekte einholen, die zwar formal den Entflechtungsvorschriften widersprechen, nicht aber den Zielen zuwiderlaufen. Eine Vereinfachung des Impact Test ist notwendig, da er für Investoren mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand sowie großer Unsicherheit verbunden ist. Kapitalmarktunion: Harmonisierung ohne Aufweichung bewährter Standards Die deutsche Versicherungswirtschaft bewertet die Initiative der EU-Kommission für eine europäische Kapitalmarktunion grundsätzlich positiv. Eine sinnvolle Harmonisierung würde es den Versicherern erleichtern, ihre Anlagen zu erweitern und über Ländergrenzen hinweg zu diversifizieren. Bei der Vereinheitlichung der Regeln ist es jedoch wichtig, dass bewährte Standards und Finanzinstrumente nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt beispielsweise für die in Deutschland etablierten Schuldscheindarlehen, die eine sinnvolle Alternative zu Bankkrediten darstellen. Wünschenswert sind zudem einheitliche Qualitätsund Informationsstandards für gedeckte Schuldverschreibungen („Covered Bonds“) und Pfandbriefe, um den Prüf- und Kostenaufwand für Investoren zu senken. Doch auch hier gilt: Bewährte Qualitätsstandards, die etwa der deutsche Pfandbrief erfüllt, dürfen nicht gefährdet werden. Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt auch das Vorhaben, den Markt für Verbriefungen („Asset Backed Securities“) durch die Einführung von Qualitätsstandards und verbesserte Transparenz zu beleben. Allerdings sollten die Regelungen so gestaltet sein, dass sie zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Investoren führen. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 11 SOLVENCY II Für die Versicherungsunternehmen wird es ernst: Die Vorbereitungen für das neue Aufsichtssystem Solvency II gehen auf die Zielgerade. Am 1. Januar 2016 tritt das Regelwerk in Kraft. Es vereinheitlicht die Vorschriften in Europa und soll sicherstellen, dass Versicherer auch schwere Krisen Das neue System verknüpft verkraften können. die Eigenmittelanforderungen mit den Risiken, die ein Unternehmen. Damit geht ein langer Prozess zu Ende. Bereits vor mehr als 15 Jahren reiften erste Ideen für eine Reform der Versicherungsaufsicht. Aufsichtsbehörden sollten in die Lage versetzt werden, Risiken frühzeitig zu erkennen und einzugreifen. Es folgten jahrelange Verhandlungen auf politischer Ebene und insgesamt sechs Auswirkungsstudien, ehe die ursprüngliche Idee in ein zukunftsfähiges Aufsichtssystem mündete. Um den Wechsel in das neue System zu ermöglichen, enthält Solvency II einige Übergangsvorschriften. Diese geben den europäischen Versicherern bis zu 16 Jahre Zeit, die Bewertungsmethodik ihrer Rückstellungen den neuen Vorgaben komplett anzupassen. Die Lösung trägt der extrem langen Laufzeit der Verpflichtungen von Versicherern Rechnung und hilft bei der Abbildung langfristiger Garantien. Solvency II hat den Charakter eines Frühwarnsystems. Es verknüpft die Eigenmittelanforderungen mit den Risiken, die ein Unternehmen eingeht. Dabei wird die Gefahr von Kapitalmarktverlusten ebenso berücksichtigt wie versicherungsspezifische Risiken, falls etwa Anzahl und Ausmaß von Naturkatastrophen über die kalkulierten Schäden hinausgehen. Komplettiert wird diese Gesamtschau durch operationelle Risiken. Dazu zählen mögliche Verluste durch menschliches Versagen. Bis zum Start in gut sechs Monaten bleibt noch viel zu tun. So lang der Weg zu Solvency II auch war, so eng getaktet ist die Schlussphase. Zu Jahresbeginn sind die delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission in Kraft getreten, die das neue Aufsichtssystem konkretisieren. Mit der Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wurden im April die europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Parallel dazu setzt die Finanzaufsicht BaFin die seit 2014 laufende Vorbereitungsphase fort, um einen sicheren Start zu gewährleisten. Dicker als die Bibel Ausmaß der Dokumente zu Solvency II in Zentimeter* * einseitig bedruckt; Annahme: 1 Seite = 0,1 mm Quelle: GDV 2015 + EIOPALeitlinien (Vorbereitungsphase) MüllerReport April 1997 Solvency II stellt zudem detailliertere Anforderungen an die Geschäftsorganisation. Versicherer müssen nunmehr etwa eine unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung durchführen. Auch der Berichtsumfang wird nochmals größer: Neben vielen quantitativen Kennzahlen müssen die Unternehmen künftig regelmäßig Details zu ihrer Geschäftsorganisation an die Aufsicht melden. + Quick-Fix + Omnibus + EIOPA Technische II-Richtlinie Durchführungs+ EIOPA Technische standards (Set 2) Durchführungs- + Entwurf EIOPAstandards (Set 1) Leitlinien (Set 2) + Vorbereitungsphase (EIOPA-TS, nationale Spezifika, BaFinVerlautbarungen) + Delegierte Verordnung + EIOPA-Äquivalenzbewertungen + EIOPA-Leitlinien (Set 1) + BaFin-Verlautbarungen + VAG 6.716 Seiten = ca. 67,2 cm Solvency-IIRichtlinie November 2009 September 2013 Juni 2014 Dezember 2014 Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat ferner Leitlinien und technische Durchführungsstandards erarbeitet, die wichtige Details zu den Kapitalund Berichtsanforderungen enthalten. Zusammen umfassen die Dokumente mehrere tausend Seiten. Die Umsetzung der vielen Vorgaben verlangt den Unternehmen einiges ab und ist für alle mit einem großen Aufwand verbunden. Februar 2015 12 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 Daher müssen bei der Umsetzung vorhandene Gestaltungsspielräume erhalten bleiben. Das Proportionalitätsprinzip muss gelebt werden, wonach die Anforderungen von Art, Umfang und Komplexität der eingegangenen Risiken abhängen. Und ehe über neue Vorschriften nachgedacht wird, sollte Solvency II erst einmal eingeführt und erprobt sein, um zu sehen, ob es überhaupt noch Regulierungslücken gibt. Unsere Positionen Zinszusatzreserve bei Übergangsmaßnahmen berücksichtigen Die mit Solvency II vereinbarten Übergangsmaßnahmen sind Teil eines gesamteuropäischen Pakets, um die langfristigen Garantien der Versicherer angemessen abzubilden. Unternehmen müssen die Regeln uneingeschränkt nutzen können, ihre Wirksamkeit darf nicht nachträglich – und gegen den politischen Willen – begrenzt werden. Daher darf auch eine nationale Besonderheit wie die Zinszusatzreserve (ZZR) nicht dazu führen, dass die Übergangsmaßnahmen verpuffen. Die ZZR dient dazu, die Garantien abzusichern und die Risikotragfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen (siehe Herausforderungen der Niedrigzinspolitik). Sie kann sich jedoch beim Übergang zum Solvency II-Regime negativ auf die Solvabilität der Unternehmen auswirken. Proportionalitätsprinzip beachten Solvency II enthält viele neue Berichtsanforderungen, die vor allem kleine und mittlere Versicherer enorm belasten. Bei der Umsetzung der Vorgaben muss daher das Proportionalitätsprinzip – eines der Kernelemente von Solvency II – konsequent angewendet werden. Nur so kann es gelingen, dass die Regeln in allen Unternehmen – unabhängig von Größe und Rechtsform – umgesetzt werden. So erlaubt etwa die Rahmenrichtlinie, dass Mitgliedstaaten kleine und mittlere Unternehmen von der Quartals- oder Einzelpostenberichterstattung befreien können. Diese Option sollte die Aufsicht auch konsequent nutzen. Dies gilt insbesondere für die vierteljährliche Aufstellung einer Solvabilitätsübersicht, die nach den bisherigen Plänen für alle Versicherer verpflichtend bleiben soll. Entbürokratisierung vorantreiben Der Start von Solvency II bietet eine gute Gelegenheit, um Doppelarbeiten, Redundanzen und Widersprüche zu identifizieren und zu beseitigen. Beispiel Berichterstattung: 2016 wird Solvency I zwar abgelöst, dennoch bleiben für Solvency II-Anwender einige der alten Berichtsanforderungen bestehen. Auch die neuen Vorschriften für die Ausgliederung von Unternehmenstätigkeiten dürfen die Organisationsfreiheit nicht unverhältnismäßig einengen. Sie sollten sich auf wesentliche Tätigkeiten mit Bezug zum Versicherungsgeschäft beschränken. Zudem muss eine flexible Handhabung bei konzerninternen Ausgliederungen gewährleistet sein. Vor allem die technischen Durchführungsstandards und EIOPA-Leitlinien ufern in Bürokratie aus. Die Regeln, etwa zu den Kapital- und Berichtsanforderungen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, haben einen Umfang von mehreren tausend Seiten, obwohl Solvency II noch gar nicht in Kraft ist. Zukünftig sollte erst nach der Umsetzung und den ersten Erfahrungen der Anwendung von Solvency II eine Bewertung hinsichtlich möglicher Regulierungslücken stattfinden. Nachbesserungsbedarf gibt es auch bei den Vergütungsregeln: Die europäischen Vorgaben dazu und die deutsche Versicherungsvergütungsverordnung stimmen nicht überein, beide sind für die betroffenen Unternehmen aber verbindlich. Die Vorgaben sind in Einklang zu bringen, um eine doppelte oder gar widersprüchliche Regulierung zu vermeiden und die bestehende Unsicherheit zu beseitigen. Dies muss rechtzeitig geschehen, damit die Unternehmen für den 1. Januar 2016 gut vorbereitet sind. Eigenmittelanforderungen für Infrastrukturinvestitionen reduzieren Noch vor dem Start von Solvency II hat die EUKommission eine Überprüfung ihrer delegierten Rechtsakte angestoßen. Sie betrifft die Behandlung von Infrastrukturinvestitionen. Für solche Anlagen ist bislang eine Eigenmittelunterlegung von bis zu 59 Prozent vorgesehen. Analysen zeigen jedoch, dass sich die Zahlungsströme von Infrastrukturprojekten, die für die Versicherungswirtschaft infrage kommen, über einen langen Zeitraum recht sicher voraussagen lassen. Gemessen daran sind die Eigenmittelanforderungen unverhältnismäßig hoch. Für risikoarme Infrastrukturanlagen sollte deshalb unter Solvency II eine neue Risikoklasse einführt werden – mit einer Eigenmittelanforderung von maximal 20 Prozent. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 13 INTERNATIONALE REGULIERUNG Während der Start von Solvency II für den europäischen Versicherungsmarkt einen wichtigen Meilenstein markiert, gehen die Regulierungsarbeiten auf globaler Ebene weiter: Im Zentrum steht vor allem ComFrame – eine Rahmenvereinbarung, die unter Führung der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS) entsteht und die planmäßig 2019 umgesetzt werden soll. Damit wollen die Aufseher die Kontrolle international tätiger Versicherungsgruppen (IAIGs) sicherstellen und Nicht nur das Aufsichtsdie global zum Teil deutlich abweiregime wird von interchenden Aufsichtsregeln und -menationalen Entwicklunthoden vergleichbar machen. gen beeinflusst, auch die globalen Bilanzierungsstandards. Der IAIS geht es inzwischen jedoch um mehr als nur eine Verständigung auf global anwendbare Prinzipien. Auf Initiative des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB) hat das Gremium im Frühjahr sein Konzept eines „Global International Capital Standard“ (ICS) vorgelegt. Dieses läuft auf einen eigenständigen Kapitalstandard für international tätige Versicherungsgruppen hinaus. Aktuell prüft das Gremium diverse Vorschläge, um das Problem der international abweichenden Bewertungsansätze zu lösen und die angestrebte Vergleichbarkeit zu erreichen. Parallel Mehrfache Kontrolle Zukünftige Architektur der Versicherungsaufsicht Quelle: GDV 2015 G-SIIs Zusätzliche Regeln für global systemrelevante Versicherer (z. B. höhere Kapitalanforderungen, Abwicklungspläne) ComFrame/ICS Ergänzende Regeln für alle international aktiven Versicherungsgruppen (z. B. Kapitalanforderungen, Unternehmensführung und Berichtswesen) Solvency II Einheitliche Regeln für alle Versicherungsunternehmen und -gruppen in Europa (z. B. Kapitalanforderungen, Unternehmensführung und Berichtswesen) dazu erarbeitet die IAIS die Kriterien, nach denen global tätige Versicherungsgruppen identifiziert werden. Und die IAIS bestimmt die Anforderungen, die Unternehmen etwa in Bezug auf ihre Governance-Strukturen unter ComFrame erfüllen müssen. 14 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 Die Entwicklung zeigt, dass auf viele Unternehmen neue Anforderungen zukommen, die im besten Fall auf den Solvency II-Regeln aufbauen, sie im schlimmsten Fall aber obsolet machen. Unsicherheit besteht zudem darüber, wer als IAIG eingestuft wird. Nach den derzeitigen Plänen der IAIS würden selbst Versicherer, die ausschließlich in mehreren EU-Ländern aktiv sind, ebenfalls ComFrame anwenden müssen, obwohl sie mit Inkrafttreten von Solvency II einer einheitlichen Regulierung unterliegen. Änderungen an Solvency II drohen noch aus anderem Grund: ComFrame soll auch Regeln für das Krisenmanagement und die Abwicklung von IAIGs beinhalten. Wieder wird die Diskussion stark vom Finanzstabilitätsrat FSB geprägt. Bei der Vorlage seiner Pläne für Abwicklungsregime von Finanzunternehmen Ende 2014 hat das FSB deutlich gemacht, dass es erweiterte Anforderungen nicht nur für IAIGs und die als global systemrelevant eingestuften Versicherungsgruppen (G-SIIs) für notwendig hält. Nun denkt auch die EU-Kommission darüber nach, die Eingriffsbefugnisse der Behörden bei der Abwicklung von Versicherern über die in Solvency II verankerten Regeln hinaus auszuweiten. Doch nicht nur das Aufsichtsregime wird von internationalen Entwicklungen beeinflusst, sondern auch die global geltenden Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS). Sie sind für die externe Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Versicherungsunternehmen relevant. Der unabhängige Standardsetzer – das International Accounting Standards Board (IASB) – befasst sich seit Jahren mit der fundamentalen Überarbeitung der zentralen IFRS-Standards. Es zeichnet sich ab, dass das IASB 2015 und 2016 entscheidende Weichen stellen wird. Anschließend muss die EU entscheiden, ob die überarbeiteten IFRS-Standards ins EU-Recht übernommen werden. Von Bedeutung ist auch die FinanzkonglomerateRichtlinie, die für Versicherer relevant ist, die einem Finanzverbund angehören. Die EU-Kommission hatte die Arbeiten 2012 zurückgestellt, 2015 könnte die seit langem angekündigte umfassende Überarbeitung jedoch wieder aktuell werden. Unsere Positionen ComFrame/ICS: Keine Revision von Solvency II Für die Umsetzung von Solvency II hat die deutsche Versicherungswirtschaft bereits große Anstrengungen unternommen. Das moderne Aufsichtssystem darf deshalb inhaltlich nicht durch abweichende internationale Standards aufgeweicht werden. Das IAIS-Regelwerk muss mit Solvency II kompatibel sein. Dies gilt insbesondere für die Kapitalanforderungen (ICS) für international tätige Versicherungsgruppen. Die Erfahrung mit Solvency II zeigt auch, dass die Entwicklung eines soliden Aufsichtsregimes Zeit braucht. Das gilt umso mehr für ein internationales Projekt wie ComFrame, wo unterschiedliche Aufsichtskulturen aufeinandertreffen und in einem einheitlichen Ansatz vereint werden müssen. Der ambitionierte Zeitplan des Projekts und der damit erzeugte Druck zur Kompromissfindung gibt Anlass zur Sorge, dass zentrale Bausteine des Solvency II-Konzepts wieder zur Disposition gestellt werden könnten. ComFrame/ICS: Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen International aktive Versicherungsgruppen aus Deutschland konkurrieren mit Unternehmen, die in ihrem Heimatland mitunter weniger stark reguliert sind. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass mit ComFrame gleiche und faire Voraussetzungen für den Wettbewerb geschaffen werden. Das setzt klare Regeln voraus, die in allen Rechtsräumen voll umgesetzt werden müssen. Sanierungs- und Abwicklungsregime: Versicherungsspezifika beachten Die Pläne des FSB zur Ausrichtung von Sanierungs- und Abwicklungsregimen für Versicherer sind erkennbar von den Erfahrungen aus der Bankenkrise beeinflusst. Eine Übernahme von bankengeprägten Modellen im Versicherungsbereich wäre jedoch verfehlt. Solvency II bietet ein austariertes Eingriffsinstrumentarium für die Bewältigung von Krisen, das im Sinne der Versicherungsnehmer und der Finanzmarktstabilität auf einen weitgehenden Werterhalt ausgerichtet ist. Demgegenüber zielen die vom FSB angedachten Eingriffe auf eine zügige Abwicklung von notleidenden Unternehmen ab, um vermeintliche Ansteckungseffekte zu unterbinden. Finanzkonglomerate: Aufsicht überprüfen Die anstehende Überarbeitung der Finanzkonglomerate-Richtlinie sollte sich mit der Frage befassen, ob eine zusätzliche Beaufsichtigung noch erforderlich ist. Denn sowohl im Banken- als auch im Versicherungssektor wurden die Aufsichtsregime in der Vergangenheit grundlegend überarbeitet, wobei auch sektorübergreifende Risiken berücksichtigt wurden. Eine zusätzliche Regulierung von Finanzverbünden führt nur zu mehr Bürokratie ohne nennenswerten Erkenntnisgewinn. Rechnungslegung: Aussagekraft der IFRS-Abschlüsse sichern Deutsche Versicherer müssen auch mit der IFRSRechnungslegung ihr Geschäftsmodell abbilden können. Deshalb braucht es Regeln, die auch und vor allem die Besonderheiten der Lebensversicherungsprodukte mit den für sie charakteristischen, langfristigen Garantien angemessen berücksichtigen. Eine ökonomisch ungerechtfertigte Volatilität im Ergebnisausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung der Versicherer sollte vermieden werden. Auch eine aussagekräftige Darstellung der eingegangenen Versicherungsverpflichtungen in der Bilanz muss sichergestellt sein. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat hierzu einen Bilanzierungsansatz entwickelt, der auf dem Grundmodell des IASB aufbaut. Er sollte vom Standardsetzer als Gesamtpaket akzeptiert werden. Nicht zuletzt erfordert der inhärente Zusammenhang zwischen Versicherungstechnik und Kapitalanlagen, dass die IFRS-Standards zur Bilanzierung der Finanzinstrumente (IFRS 9) und zur Bilanzierung der Versicherungsverträge (IFRS 4 Phase II) zueinander passen. Entscheidend für eine sachgerechte Umsetzung ist auch, dass die zusammenhängenden IFRS-Standards zeitgleich zur Anwendung kommen. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 15 EUROPÄISCHE AUFSICHTSSTRUKTUREN Die europäische Finanzmarktaufsicht funktioniert nicht immer reibungslos. Das verwundert nicht, schließlich handelt es sich um ein junges Gebilde. Der europäische Gesetzgeber hatte erst 2009 die Strukturen grundlegend umgestaltet, nachdem in der Finanzkrise erhebliche Defizite bei der Zusammenarbeit und der Kommunikation zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden deutlich geworden sind. Vorrangiges Ziel des neuen, 2011 in Kraft getretenen Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) war deshalb, die dezentrale und auf die Mitgliedstaaten bezogene Aufsichtsstruktur zu überwinden. Der Blick sollte sich verstärkt auf die Risiken für den euDas Drei-Säulenropäischen Finanzmarkt als Ganzes Modell der europäirichten. schen Finanzaufsicht hat sich bewährt. Die heutige Aufsichtsstruktur fußt auf einem Drei-Säulen-Modell. Jeder Teilbereich des Finanzmarkts hat seine eigene, unabhängige europäische Aufsichtsbehörde: die EIOPA für das Versicherungswesen und die betriebliche Al- Auf drei Säulen Aufbau des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) Sitz bei der EZB in Frankfurt am Main Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA* EIOPA ESMA Europäische Bankenaufsichtsbehörde Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde London Frankfurt / Main Paris Nationale Aufsichtsbehörden Nationale Aufsichtsbehörden Nationale Aufsichtsbehörden * Die operative Aufsicht über die 130 größten Banken übt im Rahmen der Bankenunion zentral die EZB aus. Quelle: GDV 2015 tersvorsorge, die EBA für die Banken und die ESMA für den Wertpapierbereich. Dahinter steht der Gedanke, dass unterschiedliche Geschäftsmodelle ein sektorenspezifisches Know-how auf Seiten der Aufsicht erfordern. Aktuell ist allerdings festzustellen, dass diese 16 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 drei European Supervisory Authorities (ESAs) – entgegen dem Grundgedanken des Drei-Säulen-Modells – vermehrt Entscheidungen im Gemeinsamen Ausschuss treffen. Diese Entscheidungen werden in der konkreten Ausgestaltung dann allerdings nicht mehr an die sektorspezifischen Besonderheiten angepasst. Mit der neuen Struktur wurde auch die Aufgabenverteilung zwischen nationaler und europäischer Versicherungsaufsicht neu geregelt: Die laufende Kontrolle der Unternehmen liegt weiterhin bei den nationalen Aufsehern, in Deutschland bei der Finanzaufsicht BaFin. Dies ist wegen des erforderlichen engen Kontakts zu den Unternehmen und wegen der guten Marktkenntnis auch sinnvoll. Die Aufgabe der EIOPA besteht darin, die Aufsicht zu koordinieren und sicherzustellen, dass die Regeln in den EU-Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen darf die EIOPA auch direkt gegenüber den Versicherungsunternehmen tätig werden. Darüber hinaus ist sie als Expertenbehörde stark in die Finanzmarktregulierung eingebunden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die in der neuen Aufsichtsstruktur gestellten Weichen richtig sind. Aktuell ist eine Debatte über die Zukunft des europäischen Aufsichtssystems im Gange. Mitte 2014 hatte die Europäische Kommission einen Bericht vorgelegt, in dem sie mittel- bis langfristig Änderungen am ESFS vorschlägt. Sie laufen darauf hinaus, die Befugnisse der ESAs zu erweitern. Wichtige Fragen, die ebenfalls Teil der notwendigen Grundsatzdiskussion sein sollten, greift der Bericht aber nicht hinreichend auf. So ist zu klären, wie künftig die demokratische Kontrolle und politische Verantwortungsübernahme der unabhängigen Aufsichtsbehörden sichergestellt werden kann. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Kompetenz der EIOPA, Leitlinien zu erlassen. Diese Vorgaben der Aufsicht entfalten in der Praxis eine faktische Verbindlichkeit, sind aber dem demokratischen Prozess entzogen. Auch Fragen der erforderlichen Begrenzung der bestehenden Exekutivbefugnisse, etwa die Verhängung eines Produktverbots, sind noch offen. Dies betrifft auch die von der Europäischen Kommission angestoßene Frage der künftigen Finanzierung der Aufsichtsbehörden. Unsere Positionen Grundsatzdiskussion über Rollenverteilung im ESFS In ihrem Evaluierungsbericht zur Zukunft des ESFS schlägt die Europäische Kommission langfristig eine Stärkung der europäischen Aufsichtsbehörden vor. Nach der erst 2011 in Kraft getretenen Neuordnung der Finanzmarktaufsicht müssen aber zunächst noch mehr Erfahrungen gesammelt und ausgewertet werden. Erst mit dem Start von Solvency II im kommenden Jahr werden die Aufsichtsbehörden ihre Arbeit vollständig aufnehmen. Gravierenden Änderungen sollte zudem eine Grundsatzdiskussion vorangehen. Es geht vor allem darum, wie die demokratische Kontrolle der europäischen Aufsichtsbehörden sichergestellt und die Exekutivbefugnisse im Verhältnis zwischen nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden klar abgegrenzt werden können. Befugnisse der Aufsichtsbehörden angemessen regeln Neben den vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedeten verbindlichen Rechtsakten wie Verordnungen und Richtlinien sieht das europäische Recht auch die Festlegung unverbindlicher Leitlinien vor. Diese werden von den drei europäischen Aufsichtsbehörden ausgegeben und sollen dabei helfen, die verbindlichen Vorgaben des EU-Gesetzgebers zu harmonisieren. Diese Leitlinien dürfen jedoch nicht über die Basisrechtsakte hinausgehen und den Gesetzgebungsprozess aushebeln. Für die Ausgabe von Leitlinien braucht es deshalb eine klare Ermächtigung durch den europäischen Gesetzgeber. Gleichzeitig müssen EU-Parlament und EU-Kommission über ausreichende Kontrollrechte verfügen. Sektorale Aufsicht erhalten und stärken Das Drei-Säulen-Modell in der europäischen Finanzaufsicht hat sich bewährt. Es stellt sicher, dass die Belange der drei Sektoren angemessen berücksichtigt werden und die Aufsichtsbehörden über spezialisierte Kenntnisse verfügen. Gleichzeitig ist das europäische Finanz aufsichtssystem jedoch auch darauf angelegt, für alle Sektoren möglichst übereinstimmende Regeln zu finden. Dieser Grundsatz darf aber nicht dazu führen, dass Lösungen erarbeitet werden, die den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Branchen nicht gerecht werden. Eine klare Trennung zwischen den Sektoren ist unabdingbar. Es darf beispielsweise keine undifferenzierte Übertragung von Bankenstandards auf andere Sektoren geben. Enge Grenzen für Verbote setzen Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA kann in begrenzten Einzelfällen verbindliche Beschlüsse gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden und – in noch engeren Grenzen – gegen die Versicherer erlassen. Dazu zählen etwa Warnungen oder Produktverbote. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Rechtsschutz der betroffenen Unternehmen bei Aufsichtsmaßnahmen der ESAs gewährleistet ist. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil zum Verbot von Leerverkäufen den Möglichkeiten der ESAs für solche Eingriffe enge Grenzen gesetzt. Dazu gehört beispielsweise die Bedingung, dass vor einem solchen Verbot die nationale Aufsichtsbehörde untätig geblieben ist. Der europäische Regelungsrahmen sollte in diesem Sinne konkretisiert werden; die bisherigen Vorschriften sind noch nicht ausreichend. Einheitlichen Berichtsweg sicherstellen Ein Problem für Versicherungsunternehmen sind die zunehmenden Berichtsanforderungen verschiedener Behörden. Mit einem einheitlichen Berichtsweg können Redundanzen vermieden und eine effiziente Berichterstattung gewährleistet werden. Statistische Daten im Versicherungsbereich sollten daher nur durch die deutsche Finanzaufsicht BaFin gesammelt und von dort an andere interessierte Behörden weitergereicht werden. Das Konzept eines einheitlichen Meldewegs ist aber keine Einbahnstraße. Der gesamte Datenverkehr sollte zwischen den Versicherungsunternehmen und der BaFin stattfinden. Wenn nachgelagerte Behörden Korrekturanforderungen stellen, so sollten die Informationen über die BaFin an die Versicherer gehen – und den gleichen Weg wieder zurück. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 17 VERBRAUCHERSCHUTZ Der finanzielle Verbraucherschutz wird weiter gestärkt – auf nationaler wie europäischer Ebene. So hat die Bundesregierung zahlreiche verbraucherpolitische Initiativen auf den Weg gebracht, die in diesem Jahr ihre Wirkung entfalten werden. Neben der Etablierung der Marktwächter „Finanzen“ und „Digitale Welt“ wurde der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen ins Leben gerufen. Im Kleinanlegerschutzgesetz findet der kollektive Verbraucherschutz als Aufsichtsziel der BaFin nun auch eine gesetzliche Verankerung. Andere Maßnahmen, wie die in der Umsetzung befindliche EU-Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung, sind in der Versicherungsbranche mit dem Ombudsmann als wirkungsvolle Schlichtungsstelle bereits erfolgreich etabliert. So reichen die Vorschläge von der Einführung eines europäischen Standardprodukts im Bereich der Altersvorsorge bis hin zu einem verpflichtend vorgegebenen, internen Produktprüfungsprozess (Product Oversight and Governance). Versicherungsprodukte im Bereich der Altersvorsorge sind jedoch auf die jeweiligen nationalen Vorsorgesysteme zugeschnitten und müssen auch in Zukunft ihre sozialpolitische Funktion erfüllen können. Die konsequente Stärkung der Beratungsqualität ist ein Kernanliegen der deutschen Versicherer. Viele ihrer Produkte sind beratungsintensiv, da sie sensible Lebensbereiche betreffen. Um Versorgungslücken beim Alterseinkommen oder hohen Kosten im SchaDie Stärkung der denfall vorzubeugen, müssen Kunden weiterhin zur Beratungsqualität ist Auch auf EU-Ebene befinden sich ergänzenden privaten Vorsorge motiviert werden zahlreiche verbraucherpolitische können. Das Vertrauensverhältnis der Kunden zu ein Kernanliegen der Maßnahmen in Planung. Die europä- ihren Beratern ist dabei besonders wichtig. Um erdeutschen Versicherer. ische Versicherungsaufsicht EIOPA ist kannte Defizite zu beseitigen, wurden von der Brandabei häufig Treiber neuer regulatorischer Initiativen che verschiedene Verbraucherschutzmaßnahmen – im Verbraucherbereich war wiederholt der gemein- umgesetzt. So arbeiten die dem Verhaltenskodex für den Vertrieb beigetretenen Unternehmen nur mit Vermittlern zusammen, die sich nachweisbar und laufend fortbilden. Mit Hohe Kundenzufriedenheit in Deutschland der Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ verpflichten sich Versicherungsvermittler 7,3 85 Vertrauen, dass 7,2 80 überdies freiwillig zu einer umfangreichen gekaufte Police zu 7,1 75 Bedürfnissen passt; Fortbildung. 7,0 6,9 6,8 6,7 6,6 6,5 6,4 70 65 60 55 50 45 in % der Befragten In der politischen Wahrnehmung ist das Bild des mündigen Verbrauchers, dessen Rechte durch eine kompetente wie mandatsstarke Finanzaufsicht garantiert + EIOPA-werden, vielfach 40 Leitlinien i e n n d n h n dem Bild eines Verbrauchers gewichen, e n ic ke ie ie (Vorbereind Pole la ni al re ür ß- ann la a t h k T I r o tungsphase) c p n e s den es bei allen Anlageentscheidungen zu S t a d Gr brit u e Fr Ni De Quelle: Ernst & Young (2012) schützen gilt. Zunehmend sollen auch verSolvency-IIMüllerhaltensökonomische Richtlinie Ansätze in politische Report Initiativen einfließen. Mit sogenannten same Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden „Nudges“ sollen Verbraucher bei individuellen EntImpulsgeber (siehe Europäische Aufsichtsstrukturen). scheidungen, z. B. durch Standardvorgaben, beeinNationale bzw. versicherungsspezifische Besonder- flusst werden. Der gegenwärtige Trend zur Nutzung heiten oder eine Folgenabschätzung spielenFebruar hier eher von Nudges im Regierungshandeln birgt jedoch auch April Nov. September Juni Dezember 1997 eine 2009 2013 2014 2015 untergeordnete Rolle. Auch2014 gibt es Widersprüche Risiken. Verbraucherschutz durch Voreinstellungen und Überlappungen zu Regulierungsvorhaben des und verhaltenssteuernde Gesetzgebung dürfen die europäischen Gesetzgebers. Es ist zu befürchten, dass Selbstbestimmung der Verbraucher ebenso wie die die Vorgaben teilweise über das Ziel hinausschießen. unternehmerische Freiheit nicht beschneiden. Zufriedenheit mit dem Service des Versicherers; Skala bis 10 (sehr gut) Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere (Lebensversicherung) 18 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 5% 80 70 60 Unsere Positionen Gute Beratung: Wahlfreiheit für Kunden Um den Zugang zu Versicherungsleistungen nicht zu gefährden, darf der faire Wettbewerb zwischen Honorarberatung und Provisionsvertrieb nicht beeinträchtigt werden. Kunden müssen weiterhin die Möglichkeit haben, die Art der Beratung zu wählen. Die Neufassung der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD2) sollte dazu genutzt werden, die Koexistenz von Provisionsund Honorarberatung eindeutig zu regeln. Eine einseitige Fokussierung auf die Honorarberatung würde das Versorgungsniveau besonders bei Menschen mit geringeren Einkommen verschlechtern. Kunden finden bereits heute ein breites Angebot an NettoPolicen, das bei einer steigenden Nachfrage ausgebaut werden könnte. Zudem gewährleistet die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz eingeführte Angabe der Kostenbelastung der Produkte (Effektivkosten) die Vergleichbarkeit. Die einkalkulierten Abschlusskosten werden bei Lebensversicherungen bereits seit 2008 in Euro und Cent ausgewiesen. G ute Produkte: Produktinnovationen nicht gefährden Versicherungsunternehmen haben ein ureigenes Interesse an der Entwicklung attraktiver Produkte für ihre Kunden, um im Wettbewerb bestehen zu können. Eine weitreichende Produktregulierung würde die Unternehmen bei der Gestaltung neuer Angebote nachhaltig behindern und die Produktvielfalt einschränken. Die Bestrebungen auf europäischer Ebene zur weiteren Stärkung des kollektiven und präventiven Verbraucherschutzes im Finanzbereich (Product Oversight and Governance) dürfen nicht zu einer detaillierten Produktkontrolle führen. Ein derartiger Paradigmenwechsel hin zu einer Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und Angebotsvielfalt würde das anerkannte Ziel eines wirksamen finanziellen Verbraucherschutzes konterkarieren und damit den Wettbewerb zu Lasten der Kunden beeinträchtigen. G ute Institutionen: Klare Aufgabenverteilung im Verbraucherschutz Für einen wirkungsvollen Verbraucherschutz sind klar definierte Zuständigkeiten unerlässlich. Zu Recht kommt der BaFin als staatliche Behörde die Aufgabe zu, neben der Finanzmarktstabilität auch den kollektiven Verbraucherschutz sicherzustellen. Beide Ziele müssen in Einklang gebracht werden. Sofern erforderlich, verfügt die BaFin bereits heute im Versicherungsbereich über die notwendigen Eingriffsinstrumente. Der Gesetzgeber hat zudem entschieden, die Verbraucherzentralen ergänzend mit der Aufgabe des Finanzmarktwächters zu betrauen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist es sowohl bei der Frage der konkreten Ausgestaltung der Befugnisse wie auch bei der Frage der Finanzierung wichtig, klar zwischen der politischen Interessenvertretung und der Aufklärungsfunktion zur Unterstützung der BaFin zu unterscheiden. Um die Skandalisierung von Einzelfällen zu vermeiden, muss die Qualität der Erhebungen durch den Finanzmarktwächter und eine Diskussion mit der Anbieterseite sichergestellt werden. G ute Regulierung: Konsistenter Regulierungsrahmen Wie kaum eine andere Branche ist die Versicherungswirtschaft von einer starken Aufsicht und einer umfassenden, zunehmend europäischen Regulierung geprägt. Aus der Perspektive der regulierten Unternehmen – des Rechtsanwenders – ist es daher wichtig, dass europäische und nationale Regulierung aus einem Guss erfolgt. Widersprüchliche Regelungen führen zur Rechtsunsicherheit und letztlich zu einer Verteuerung der Produkte. Guter Verbraucherschutz braucht auch technisch gute Gesetze. Soll ein Thema einheitlich in Europa reguliert werden, führt eine 1:1-Umsetzung, nicht aber ein unkoordinierter regulatorischer Wettbewerb (Goldplating) in den Mitgliedstaaten zu der gewünschten Stringenz im Binnenmarkt. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 19 DIGITALISIERUNG UND DATENSCHUTZ Die zunehmende digitale Vernetzung aller Lebensbereiche verändert auch das Geschäft der Versicherer. Von neuen Angeboten über die Automatisierung von Geschäftsprozessen bis zur Optimierung der Kunden interaktion bietet die Digitalisierung das Potenzial, viele Bereiche der Unternehmen grundlegend zu verändern. Neue Wege in der Datenerfassung und Datennutzung ermöglichen mittelSchutz und Integrität bis langfristig auch neue innovative der Kundendaten Produkte und Dienstleistungen. abgeschlossen, die von den Datenschutzbehörden genehmigt wurde. Der sogenannte Code of Conduct präzisiert die allgemeinen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes für die Branche. Er gibt somit den Versicherern klare Leitlinien und sichert ihren Kunden ein hohes Datenschutzniveau. Mittlerweile sind mehr als 290 Unternehmen dem Code of Conduct beigetreten, das entspricht fast 95 Prozent des Marktes. Diese Versicherer müssen umfassende Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte vorweisen. haben oberste Priorität. Leitlinie für die Versicherer wird auch in Zukunft sein, was der Kunde will. Die Studie „Generation Mitte 2014“ des GDV zeigte eine diffuse Angst vor Datenmissbrauch. Die repräsentative Befragung der 30- bis 59-Jährigen machte aber auch deutlich, dass die abstrakten Ängste die Menschen nicht davon abhielten, online einzukaufen und Dienstleistungen immer stärker im Internet nachzufragen (siehe Grafik S. 23). Auch Versicherer müssen ihre Kunden auf den bevorzugten Kanälen ansprechen – und zwar sowohl in der Online- als auch der Offlinewelt. Um die großen Potenziale der Digitalisierung zum Vorteil der Kunden und der Unternehmen nutzen zu können, bedarf es eines innovationsfreundlichen Regulierungsrahmens. Gesetzliche Schriftformerfordernisse stehen beispielsweise einer medienbruchfreien Abwicklung über OnlineKanäle im Weg. Unternehmen können die technischen Potenziale der Digitalisierung zum Vorteil ihrer Kunden und ihrer betrieblichen Abläufe nur dann voll nutzen, wenn ihnen dies auch rechtlich ermöglicht wird. Die Erhebung und Nutzung von Daten zur Einschätzung von Risiken bleiben das Fundament des Versicherungsgeschäfts. Ohne Daten ist kein Versicherungsschutz möglich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen eine sinnvolle Nutzung von Daten durch die Versicherer für die Risikokalkulation und Tarifierung sowie die Vertragsabwicklung weiter ermöglichen. Restriktionen für Online-Anbieter dürfen klassische und akzeptierte Geschäftsmodelle anderer Branchen nicht beschränken. Schutz und Integrität der Kundendaten haben für die Versicherer oberste Priorität. Als erste Branche in Deutschland hat die Versicherungswirtschaft 2012 eine freiwillige Selbstverpflichtung im Datenschutz 20 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 Cyber-Kriminalität* in Deutschland Registrierte Fälle in Tsd. 60 50 40 30 20 10 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 * z. B. Computerbetrug; Betrug mit Zugangsberechtigungen; Ausspähen, Abfangen von Daten; Datenveränderung/Computersabotage Quelle: BKA Mit dem Krisenreaktionszentrum der deutschen Versicherungswirtschaft (LKRZV) haben die Versicherer zudem als eine der ersten Branchen eine zentrale Infrastruktur für die Kommunikation bei Sicherheitsvorfällen etabliert. Die Kernanforderungen des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes für kritische Infrastrukturen hat die Branche somit längst erfüllt. Auch bei der Entwicklung sicherer Kommunikation sind die Versicherer Vorreiter: Bereits seit 1993 betreibt der GDV ein sicheres Branchennetz, über das rund 180 Millionen Nachrichten pro Jahr sicher versendet werden, darunter Schadenabwicklungen in der Kfz-Versicherung, Meldungen über Riester-Zulagen oder die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kfz. Im März 2015 wurde die Trusted German Insurance Cloud (TGIC) als erste Cloud-Lösung Deutschlands vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach deutschen und internationalen Standards zertifiziert. Das zeigt: Daten von Kunden sind bei Versicherern sicher aufgehoben. Unsere Positionen Innovationsfreundlichen Regulierungsrahmen schaffen Für die tatsächliche Ausschöpfung der Potenziale der Digitalisierung muss genügend Raum bleiben. Neue Technologien, wie etwa Big Data oder Cloud-Computing, benötigen einen offenen und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen. Dazu gehört auch, dass mögliche Datenmonopole, die zu Wettbewerbshemmnissen führen können, vermieden werden. DATENSCHUTZ Schriftformerfordernisse und DatenschutzEinwilligungserklärungen modernisieren Medienbruchfreie Verfahren sind nicht nur für Wirtschaftsunternehmen attraktiv, sie entsprechen auch den Erwartungen der Kunden. Sie wollen Vorgänge oder Verträge vollständig und zügig online bzw. unter Nutzung moderner, mobiler Geräte wie Smartphone oder Tablet-Computer abschließen können. Die Notwendigkeit, in einem ansonsten digitalen Vorgang papiergebundene Zwischenschritte einzubauen, weil Schriftformerfordernisse dies verlangen, ist weder für den Verbraucher nachvollziehbar, noch fördert dies die Effizienz, die durch digitale Prozesse eigentlich erreicht werden sollte. Der Zwang zu schriftlichen Datenschutz-Einwilligungserklärungen ist beispielsweise nicht mehr zeitgemäß und auch aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht vorzugswürdig. Online-Prozesse bieten im Vergleich zur Papierform deutlich erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten, sodass die Aufmerksamkeit des Nutzers auf bestimmte Tatsachen gelenkt oder durch den Prozessablauf die Kenntnisnahme bestimmter Schritte sichergestellt werden kann. Dies dient auch der effektiveren Wahrung von Informationspflichten. Ebenso ermöglichen digitale Prozesse etwa die Sicherstellung von Warnfunktionen auf innovative und verbraucherfreundliche Art und Weise, die sogar über die papierschriftliche Form hinausgehen können. Selbstverpflichtungen im Datenschutz fördern Die Versicherungswirtschaft hat sich für den Schutz der Daten ihrer Kunden stark gemacht und setzt dabei auf regulierte Selbstregulierung: Die Verhaltensregeln für den Datenschutz konkretisieren die allgemeinen Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes für die Versicherungswirtschaft und schaffen Rechtssicherheit und Transparenz. Mit Blick auf die Zukunft bietet diese Selbstverpflichtung bereits datenschutzkonforme, spezifische Lösungen für elektronische Vertragsschlüsse und lässt sich auf Branchenbedürfnisse und neue technologische Anforderungen anpassen. Der Weg der regulierten Selbstregulierung sollte deshalb gestärkt werden. Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf gesetzlicher Basis ermöglichen Um Risiken adäquat einschätzen und Schadenfälle abwickeln zu können, müssen Versicherer Gesundheitsdaten verarbeiten können. Als sensible Daten genießen Gesundheitsdaten zu Recht einen besonderen Schutz. Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten bedarf es einer Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Die Einwilligung stellt Unternehmen im Massengeschäft der Versicherungen vor faktische und rechtliche Herausforderungen: Infolge rechtlicher Anforderungen haben die Einwilligungserklärungen eine für Verbraucher kaum noch nachvollziehbare Länge. Es besteht die Gefahr, dass die Einwilligung zu einem Formalismus verkommt, der den Verbraucher am Ende gerade nicht in seiner Selbstbestimmung stärkt. Deshalb wäre eine eindeutige gesetzliche Erlaubnis in der EU-Datenschutzgrundverordnung der richtige Weg, damit Versicherer und Rückversicherer Gesundheitsdaten verarbeiten können, wenn dies für den Abschluss oder zur Durchführung eines Vertrags oder zur Prüfung von Ansprüchen notwendig ist. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 21 Überschießende Regelungen im europäischen Datenschutzrecht vermeiden Gegenwärtig konzentriert sich die Debatte zur EUDatenschutzgrundverordnung auf die Regulierung der für das Internet typischen Prozesse. Hier wird der größte Handlungsbedarf gesehen. Erkennbar wird dies beispielsweise an den Vorschlägen zur Profilbildung. Die EU-weite Regulierung wird aber auch für den Offline-Bereich gelten. Deshalb sollte stärker darauf geachtet werden, dass notwendige Verarbeitungsprozesse wie die Risikoeinschätzung und die Regulierung von Schadenersatzansprüchen nicht verboten sind, sobald sie automatisiert stattfinden. Genau dazu führt aber ein zu weit gefasster Begriff der Profilbildung. Wesentlich für das Versicherungsgeschäft ist es, dass die Unternehmen auf der Basis von Schadenfällen Statistiken erstellen. Sie sind nötig, um Tarife zu überprüfen, neue Tarife zu berechnen und ein angemessenes Risikomanagement zu gewährleisten. Auf die Beziehung zu den einzelnen Kunden und Geschädigten hat dies keinerlei Auswirkungen. Diese aktuarische Arbeit muss daher zulässig sein, wenn die Daten pseudonym verarbeitet werden. Enge Zweckbindungsregelungen und Verbotsnormen in der EU-Datenschutzgrundverordnung dürfen dem nicht im Wege stehen. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft sollte die EUDatenschutzgrundverordnung echte Anreize für den technischen Datenschutz und für Datensicherheit schaffen. Dazu gehören vor allem erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Verarbeitung pseudonymisierter Daten, die eine gerechte Balance zwischen dem Interesse an der Datenverarbeitung und dem Schutz der Betroffenen bietet. Befugnisse zur konzerninternen Datenverarbeitung modernisieren Zentrale Aufgaben wie die Leistungsprüfung werden in Unternehmensgruppen häufig gebündelt, um effizienter und kostengünstiger zu arbeiten. Dazu muss es den Unternehmenseinheiten möglich sein, innerhalb der Gruppe personenbezogene Daten weiterzugeben. Die Strafbewehrung nach § 203 StGB beim Outsourcing von Tätigkeiten in der Kranken-, Unfalloder Lebensversicherung ist nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr sollte eine gesetzliche Befugnis regeln, dass die Daten ohne rechtliches Risiko an ausgewählte Dienstleister und Konzerngesellschaften weitergegeben werden können. Durch eine klare Zweckbindung und vertragliche Verpflichtungen des Dienstleisters kann der Daten- und Geheimnisschutz gewahrt werden. Von einer gesetzlichen Lösung profitieren die Kunden, indem ihre Schäden schneller und kostengünstiger von qualifizierten Dienstleistern geprüft und abgewickelt werden können. Verbandsklage im Datenschutz überdenken Nach wie vor stellt sich die Frage, ob es notwendig ist, kurz vor Abschluss der Arbeiten zur EU-Datenschutzverordnung eine nationale Regelung zum Verbandsklagerecht für den Datenschutz zu schaffen. Besser wäre es, im Rahmen der Verordnung eine einheitliche europäische Regelung zu finden. Im Übrigen stehen mit den Datenschutzbehörden der Länder Stellen zur Verfügung, die gegen die verantwortlichen Unternehmen einschreiten können. DIGITALISIERUNG UND DATENSICHERHEIT Sichere IT-Infrastrukturen weiter ausbauen Für die Sicherheit digitaler Daten sind sichere Übertragungswege von zentraler Bedeutung. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten eine moderne und medienbruchfreie Kommunikation. Um die sichere Online-Kommunikation mit Kunden zu stärken, müssen De-Mail und der neue 22 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 Personalausweis eine größere Verbreitung finden. Die Versicherungswirtschaft unterstützt daher die Bundesregierung in ihrem Bestreben, die De-Mail und die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises zum Standard für sichere Kommunikation in Deutschland weiterzuentwickeln – sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch im Geschäftsleben. Die Digitalisierung ist in der Generation Mitte angekommen 67 % 90 % 49 % 42 % 20 % haben Angst vor Datenmissbrauch informieren sich durch die Digitalisierung anders über Produkte und Unternehmen sind Mitglied in mindestens einem sozialen Netzwerk Prozent kaufen mindestens einmal im Monat im Internet ein könnten sich vorstellen, ohne Weiteres ohne Internet auszukommen Quelle: GDV/Allensbach-Umfrage; Basis: 1.245 repräsentativ Befragte im Alter von 30 bis 59 Jahren Im künftigen Recht muss sich auch die immer größere Verbreitung des Cloud-Computing widerspiegeln. Darin ist auch die zunehmende Vernetzung, unter anderem durch neue Technologien, einzubeziehen. Die Versicherungswirtschaft hat mit der Pilotzertifizierung der Trusted German Insurance Cloud gemeinsam mit dem BSI einen Beitrag für die Etablierung von Sicherheitsstandards von Cloud-Lösungen gesetzt. Mindeststandards zum Schutz elektronischer Geschäftsprozesse sollten für alle Branchen etabliert werden. Cyber-Gefahren ernst nehmen Verbraucher müssen stärker für Cyber-Gefahren sensibilisiert werden. Angebote wie „BSI für Bürger“ oder die Initiative „Deutschland sicher im Netz“ sind ein erster richtiger Schritt. Sie haben den privaten Verbraucher allerdings nicht wirklich erreicht. Die Branche setzt sich daher selbst für die Aufklärung der Verbraucher ein, etwa mit der gemeinsam mit dem BSI zum 8. IT-Gipfel der Bundesregierung 2014 veröffentlichten Broschüre zu sicheren elektronischen Identitäten. Auch in kleineren und mittleren Unternehmen wird die Gefahr vor Cyber-Bedrohungen zumeist noch unterschätzt. Die Versicherungswirtschaft unterstützt die Bundesregierung in ihrem Ansatz, Prävention zu stärken und gerade auch mittelständische Unternehmen für IT-Sicherheit zu sensibilisieren. So hat die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), eine Tochtergesellschaft des GDV, einen „Quick-Check“ zur Cyber-Sicherheit erarbeitet. Damit können kleine und mittelständische Unternehmen eine automatisierte Selbstauskunft über ihr IT-Sicherheitsniveau erhalten. Zudem hat VdS gemeinsam mit dem Projektzentrum Hannover IT ein neues Prüfverfahren für Informationssicherheit entwickelt, das mit einem Zertifikat (VdS 3473) verbunden ist. VdS testiert so dem überprüften Unternehmen, dass es Maßnahmen gegen die wichtigsten Cyber-Gefahren umgesetzt hat. Es muss sich zeigen, ob dieses Prüfsiegel vom Markt angenommen wird. Solche Prüfverfahren können dabei helfen, Cyber-Risiken zu bewerten. Und das wiederum könnte auch die Basis für einen individuellen Versicherungsschutz sein. Normierung und Standardisierung vorantreiben Um die Potenziale der Digitalisierung nutzbar zu machen, sind anerkannte Standards und Normen für den Datenaustausch mit Behörden und Geschäftspartnern erforderlich. Dazu müssen Reporting-Prozesse harmonisiert und moderne und effiziente Prozesse zum Datenaustausch zwischen Versicherungsunternehmen, Wirtschaft und Verwaltung geschaffen werden. Die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren wie z.B. im Steuerrecht bietet zudem die Chance, die Verfahren insgesamt schlanker zu gestalten und Bürokratie abzubauen. Mit der TGIC hat die deutsche Versicherungswirtschaft bereits die Grundlage auch für weitere Verfahren gelegt. Schon jetzt werden über diesen virtuellen Datenspeicher unter anderem die Meldungen der Versicherungswirtschaft an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für die Riester-Rente in einem sicheren technischen Raum abgewickelt. Auch auf EU-Ebene sollten gemeinsame Normen verankert werden, um damit im gesamten europäischen Wirtschaftsraum ein einheitliches und maschinenlesbares Format zu etablieren. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 23 STEUERN Steuerpolitik wirkt immer auf Wirtschaft und Gesellschaft ein. Sie hat eine fiskalische Funktion, mit der der Staat seine Verpflichtungen für das Gemeinwesen erfüllt. Und sie setzt Rahmenbedingungen, mit denen der Staat etwa das Anlageverhalten von Investoren beeinflusst. Steuerpolitik sollte deshalb nicht nur auf den Aufkommenseffekt beispielsweise bestimmter Steuersätze gerichtet sein. Sondern sie muss immer auch etwaige Folgeeffekte berücksichtigen – insbesondere dann, wenn diese negative Steuerpolitik darf Wirkungen für Bürger und Unternehmen entfalten. Das gilt zumal Vorsorgeanstrengungen für Versicherungen, die sowohl eine nicht konterkarieren. zentrale sozialpolitische Funktion erfüllen, weil sie die Risiken des Lebens von Millionen Menschen absichern, als auch eine stabilisierende Funktion auf den Finanzmärkten haben. Investmentfondsbesteuerung trifft die Altersvorsorge Anteil Aktien bei Publikumsfonds zur Kapitalanlage fondsgebundener Lebensversicherungen (nach eigenen Erhebungen) Publikumsfonds in Aktien investiert 30 % Publikumsfonds in "Sonstiges" investiert 70 % Quelle: GDV Damit Versicherungen für Bürger attraktiv bleiben, dürfen die individuellen Anstrengungen um eine möglichst ertragreiche Altersvorsorge nicht durch steuerpolitische Entscheidungen des Staates konterkariert werden – weder durch eine übermäßige Besteuerung der Versicherten noch durch eine zusätzliche steuerliche Belastung der Versicherer. Dieser Doppeleffekt zeichnet sich durch die geplante Investmentfondsbe4,0Gewinne aus steuerung ab. Statt aber erwirtschaftete Kapitalanlagen bei Versicherungen durch neue steuerpolitische Maßnahmen weiter aufzuzehren, müssten diese vielmehr „entsteuert“ werden. Somit könnte den Versichertenverträgen ein höherer Kapitalertrag 3,5 gutgeschrieben werden. (Lebensversicherung) 24 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 3,0 Allein ein Wechsel des Besteuerungsregimes bei Publikumsfonds hin zu einer intransparenten Besteuerung würde beispielsweise dazu führen, dass die erwirtschafteten Aktiengewinne (Dividenden) vor Weitergabe an die Kunden mit bis zu 15 Prozent mehr belastet werden – und infolgedessen in gleichem Maße weniger zur Vorsorge zur Verfügung stehen. Besonders stark betroffen wären insbesondere fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, da hier ganz überwiegend in Publikumsfonds mit einem hohen Aktienanteil investiert wird (siehe Grafik auf dieser Seite). Auch die geplante Finanztransaktionssteuer belastet den Handel von Finanzprodukten mit Abzügen, die 9 für die Absicherung der Kunden dann fehlen. Ent8 sprechend verhält es sich bei der Besteuerung von 7 Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz. Auch diese 6 3,92 % 5,7 Steuer schmälert die Möglichkeiten, Gewinne für den 5 5,1 Aufbau einer 4 Altersvorsorge weiterzugeben. 3,15 % 3 Neben einer2 Senkung der Steuerlast bei Kapitalan1,5 Spielräume, mit denen die Er1 weitere lagen gibt es 0 tragskraft der Unternehmen erhöht werden kann. 2011 2012 2013 2014 Etwa indem Bürokratieanforderungen gesenkt sowie Berichtsformate und Meldeverfahren standardi26,5 siert würden. Auch mit diesen aufwandsneutralen Mio. Maßnahmen lassen sich Effizienz und Rentabilität zugunsten des Vorsorgevermögens der Versicherten steigern. Schließlich ist auch der internationale steuerliche Kontext in den Blick zu nehmen. Denn nicht nur nationale Regelungen belasten die Kapitalanlage und deren Verwaltung durch bürokratischen Aufwand. Auch internationale Regelungen wie der internationale Datenaustausch führen dazu, dass der Verwaltungsaufwand sich ständig erhöht und die Vorkehrungen zum Schutz von Unternehmens- und Kundendaten fortgesetzt angepasst werden müssen. Dabei steht für die Versicherungswirtschaft außer Zweifel: Steuerhinterziehung darf nicht geduldet werden und ein fairer Steuerwettbewerb ist Voraussetzung für internationales Geschäft. Aber der Kampf gegen Steuerhinterziehung darf nicht zulasten des Schutzes von Unternehmensdaten und Kundengeheimnissen geführt werden. Unsere Positionen I nvestmentfondsbesteuerung – keine Mehrbelastung für Versicherer und ihre Kunden Die Neukonzeption der bestehenden Investmentfondsbesteuerung darf nicht zu einer höheren Besteuerung der Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmen führen. Durch einen Wechsel des Besteuerungsregimes bei Publikumsfonds hin zu einer intransparenten Besteuerung auf Fondsebene würde die Kapitalanlage der Versicherer mit 15 Prozent belastet. Eine Steuermehrbelastung ergäbe sich auch bei der vorgesehenen teilweisen Besteuerung der thesaurierten Veräußerungsgewinne bei Spezialfonds. Den Versicherern würden dann entsprechend weniger Mittel für die private und betriebliche Altersvorsorge ihrer Kunden zur Verfügung stehen. Streubesitz – Veräußerungsgewinne ausnehmen Die Versicherungswirtschaft sieht die steuerliche Erfassung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz kritisch: Damit verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für die Finanzierung insbesondere von jungen Firmen und Existenzgründungen. Die Konsequenz: Die Versicherer wären in ihren Möglichkeiten beschränkt, das Geld ihrer Kunden rentabel anzulegen. Des Weiteren führt die geplante Steuerpflicht zu systemwidrigen Mehrfachbesteuerungen, wenn der Gewinn über mehrere Beteiligungsstufen hinweg ausgeschüttet wird. Sollte es dennoch zu einer Besteuerung kommen, sollte die neue Regelung nur für die Zukunft gelten und die bis zu diesem Zeitpunkt bereits getroffenen Investitionsentscheidungen von der Besteuerungspflicht ausgenommen werden. Finanztransaktionssteuer – Altersvorsorge nicht belasten Im Interesse ihrer Kunden lehnt die Versicherungswirtschaft die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ab. Sollte es dennoch zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer kommen, müssen die Produkte, die der Altersvorsorge dienen, von der Besteuerung ausgenommen werden. Auch darf es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern kommen, die die Finanztransaktionssteuer erheben und den Ländern, die diese nicht erheben. Ferner muss den Unternehmen ein angemessener Zeitraum zur Umsetzung der Anforderungen eingeräumt werden, die aus einer Finanztransaktionssteuer resultieren. H ybride Finanzierung – Doppelbelastung für die heimische Wirtschaft vermeiden Die Versicherungswirtschaft unterstützt ausdrücklich das gemeinsame politische Ziel, den international unlauteren Steuerwettbewerb und aggressive Steuerplanungen zu bekämpfen. Allerdings muss beim Kampf gegen inkongruente Besteuerung dafür Sorge getragen werden, dass es aufgrund der Neuregelung zu keiner tatsächlichen Doppelbesteuerung kommt, indem zwar die Einnahmen versteuert, aber die im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben einem Abzug verwehrt bleiben. Daher muss insbesondere bei den internationalen Verhandlungen darauf geachtet werden, dass das Korrespondenzprinzip von Einnahmenbesteuerung abzüglich Ausgaben weiterhin zu beachten ist und dies nicht zu Lasten der heimischen Wirtschaft geht. Internationaler Datenaustausch – Schutz der Unternehmensdaten Die Versicherungswirtschaft unterstützt den Kampf gegen Steuerflucht und Steuervermeidung und ist bereit, ihren Beitrag im Rahmen des sog. Base Erosion and Profit Shifting-Prozesses zu leisten. Der Kampf gegen Steuerflucht und Steuervermeidung darf aber nicht zulasten des Schutzes der Unternehmensdaten und Kundengeheimnisse gehen. Neben der Frage der Qualität und Quantität der angeforderten Daten sollten auch deren Speicherdauer und weitere Verwendungsmöglichkeiten thematisiert werden. Bei den kommenden Verhandlungen ist daher für transparente Regelungen zu sorgen, die einen angemessenen Schutz und eine sinnvolle Verwendung der Daten sicherstellen. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 25 KRANKENVERSICHERUNG Der im internationalen Vergleich hohe Standard der deutschen Gesundheitsversorgung geht nicht zuletzt auf das Nebeneinander von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) zurück. So unterschiedlich diese beiden Sicherungssysteme auch sind: Sie finanzieren ein gemeinsames Versorgungssystem. In Deutschland steht gesetzlich wie privat Versicherten gleichermaßen ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern, Haus-, Fach- und Zahnärzten offen. Dies ist nicht zuletzt ein Verdienst der Privatversicherten, die bereit sind, für besondere ärztliche Zuwendung und medizinische Leistungen auch Honorare zu zahlen, die über die gedeckelte Vergütung der geEine starke Säule im setzlichen Krankenkassen hinausgehen. Dualen System. Die amtierende Bundesregierung von CDU/CSU und SPD hat sich in der Gesundheitspolitik gegen Einheitslösungen und Radikalreformen entschieden. Damit trägt sie der Tatsache Rechnung, dass sich das bestehende duale System aus GKV und PKV bestens bewährt hat. Es bietet jederzeit die Chance, die langfristige Finanzierung unseres Gesundheitswesens ohne Systembrüche demografiefest zu machen. Die PKV steht dafür ein, mehr Menschen und mehr Leistungen generationengerecht über ein kapitalgedeckt finanziertes Gesundheitssystem abzusichern. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung vor zwei Jahren eine richtige und dringend notwendige Zukunftsvorsorge. Es wird sich auf Dauer als historische Weichenstellung erweisen, die Bürger beim Aufbau einer zusätzlichen privaten Vorsorge zu unterstützen. Die Förderung ist beispielhaft für eine vorausschauende und generationengerechte Politik, die vor den demografischen Problemen nicht die Augen verschließt, sondern frühzeitig gegensteuert. Mit ihrem klassischen Sicherungsmodell ist die PKV gut auf die Zukunft vorbereitet: Der Private Krankenversicherungsvertrag bietet einen unkündbaren Leistungskatalog, der sich stetig um den medizinischen Fortschritt erweitert und dessen Umfang nicht von der Politik eingeschränkt werden kann. Mit der Bildung von Alterungsrückstellungen stellt die PKV eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung sicher. Dabei bleibt sie budgetfreie Zone und somit Träger von Innovation und 26 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 Versichertenstruktur und Aufteilung der Beitragseinnahmen 8,83 Mio. Krankenvollversicherte 23,93 Mio. Zusatzversicherungen 202 Mrd. Euro Alterungsrückstellungen Versichertenstruktur in der PKV Pensionäre Beamte 17,5 % 24,7 % Rentner 7,5 % Arbeitslose 0,2 % Studenten Selbständige 2,9 % 15,7 % sonstige Nichterwerbstätige Arbeitnehmer 11,6 % 19,9 % Aufteilung der Beitragseinnahmen nach Versicherungsarten Krankenvollversicherung Pflegeversicherung 5,54 % 71,12 % Zusatzversicherungen 21,34 % Besondere Versicherungsformen 2,0 % Quelle: Wissenschaftliches Institut der PKV 2013 Wachstum im Gesundheitswesen. Ihr dynamisches Engagement für Qualitätssicherung und Beratung in der Pflege sowie für Prävention sind ebenfalls Ausweis der aktiven und gestaltenden Rolle der PKV. Derzeit arbeitet der PKV-Verband an einem eigenständigen Beitrag zur Qualität in der medizinischen Versorgung, der nicht auf Datensammlung setzt, sondern auf gesundheitliche Aufklärung. Ziel der geplanten Stiftung ist es, die Kompetenz und Selbstbestimmung der Patienten zu stärken. Über 90 Prozent der Privatversicherten fühlen sich gut oder sogar sehr gut für den Krankheitsfall abgesichert, wie mehrere Umfragen renommierter Institute zeigen. Damit die Kundenzufriedenheit so hoch bleibt, verbessert sich die PKV beständig weiter. Ein neuer Leitfaden, der Privatversicherten den unternehmensinternen Tarifwechsel erleichtert, ist dafür das jüngste Beispiel. Unsere Positionen Dualität aus GKV und PKV behutsam weiterentwickeln Dank seiner Vielfalt und Wahlfreiheiten bietet das deutsche Gesundheitssystem allen Menschen eine individuelle, gute Versorgung. Was hingegen die vermeintlich gerechten Einheitssysteme mit sich bringen, lässt sich in vielen europäischen Nachbarstaaten beobachten: Wartelistenmedizin, keine freie Arztwahl, getrennte Versorgungsstrukturen für Arm und Reich. Das ist Zwei-Klassen-Medizin in Reinkultur. Wir werden weltweit um die gute deutsche Gesundheitsversorgung beneidet; diese ist deshalb so stabil und leistungsfähig, weil sie auf den zwei Säulen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung ruht. Dieses gut funktionierende System gilt es, behutsam weiterzuentwickeln, anstatt es mit Radikaloperationen fahrlässig aufs Spiel zu setzen. Mehr Menschen und mehr Leistungen kapitalgedeckt absichern Demografievorsorge durch Kapitaldeckung bringt mehr Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in die soziale Sicherung. Das ist gut für alle Versicherten und stärkt die finanzielle Basis des deutschen Gesundheitswesens. Verbesserung der Kundenfreundlichkeit Weitere Reformen zugunsten der Versicherten erfordern die Unterstützung des Gesetzgebers: So sollte der gut funktionierende PKV-Sozialtarif, der „Standardtarif“, wieder allen Versicherten offen stehen. Da das Leben nicht immer so läuft wie geplant, müssen und wollen wir den Menschen in allen Lebenslagen – auch in sozialer Not – Lösungen anbieten können. Abkehr von Wahl- und Zusatztarifen in der GKV Da anders als in der PKV die Wahl- und Zusatztarife von den gesetzlichen Krankenkassen nicht risikogerecht kalkuliert werden können, sind diese Tarife strukturell unterfinanziert. Die PKV garantiert nach den Regeln des Versicherungsrechts eine lebenslange Gültigkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dagegen können die GKV-Wahltarife bei Unterkalkulation jederzeit geschlossen werden. So ist es bei einigen gesetzlichen Krankenkassen bereits vorgekommen, dass Versicherte in einen Tarif eingezahlt haben, ohne je von dessen Leistungen profitieren zu können, weil er vor ihrer Erkrankung geschlossen wurde. Überdies schaden solche Wahl- und Zusatztarife als Konkurrenzangebot sozialrechtlich privilegierter Krankenkassen dem Wettbewerb in einem funktionierenden Privatversicherungsmarkt. Um dieses zukunftsfest zu machen, muss die Umlagefinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf ihre Kernaufgaben begrenzt und müssen mehr Leistungen in die kapitalgedeckte PKV überführt werden. Dazu bieten sich insbesondere die zahnmedizinische Versorgung, das Krankengeld und die privaten Unfälle an. Durch ihre Ausgliederung aus der GKV könnte deren Beitragssatz um fast 3 Punkte abgesenkt werden. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 27 HAFTPFLICHT IM HEILWESEN Seit einiger Zeit steht die wirtschaftliche Situation der Hebammen im Fokus der öffentlichen Diskussion. Der Grund: Immer höhere Kosten für Geburtsschäden machen es Versicherern immer schwerer, freiberuflichen Hebammen den erforderlichen Versicherungsschutz für die Geburtshilfe zu einem Preis anzubieten, der im Verhältnis zu ihrem EinExtrem steigende kommen noch bezahlbar ist. Infolge dieser Veränderungen sind Geburtsschäden für Versicherer ein extrem schwer zu kalkulierendes Risiko geworden, das zum Teil zu erheblichen Verlusten geführt hat. Das wiederum hat dazu geführt, dass die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen stark gestiegen sind und nur noch wenige Versicherer bereit sind, überhaupt Versicherungsschutz anzubieten. In Deutschland sind rund 16.000 freiberufliche Hebammen über eine Berufshaftpflichtversicherung versichert. Ungefähr 3.000 freiberufliche Hebammen leisten auch Geburtshilfe und sind mit stark steigenden Haftpflichtbeiträgen für ihre geburtshilfliche Tätigkeit konfrontiert. Studien der Versicherungswirtschaft zum Heilwesen zeigen, dass der Beitragsanstieg nicht auf eine zunehmende Anzahl der Geburtsschäden, sondern auf einen massiven Anstieg der Leistungen für die einzelnen schweren Geburtsschäden zurückzuführen ist. Ursächlich dafür sind mehrere Faktoren: Mit dem Maßnahmenpaket des Bundesgesundheitsministeriums wurden 2014 erste Schritte unternommen, um diese Kostenspirale in den Griff zu bekommen und die Einkommenssituation der Hebammen zu verbessern. Das Problem einer auskömmlichen und bezahlbaren Absicherung des Haftungsrisikos bei der Geburtshilfe ist damit gleichwohl noch nicht gelöst. Kosten für Geburtsschäden verteuern den Versicherungsschutz. Dank des medizinischen Fortschritts steigt erfreulicherweise auch die Lebenserwartung Schwerstgeschädigter immer weiter. Das führt dazu, dass Heilbehandlungs- und Pflegekosten sowie Verdienstausfallansprüche, die in der Vergangenheit gar nicht zum Tragen kamen, länger bezahlt werden müssen. Gleichzeitig wird auch medizinische und pflegerische Betreuung der Geschädigten dank des Fortschritts immer vielfältiger, aber damit auch immer teurer. Insgesamt hat diese Entwicklung dazu geführt, dass seit 2003 die Leistungen für bei der Geburt schwerstgeschädigter Kinder jedes Jahr um fast sieben Prozent gestiegen sind. Regressforderungen seitens der Sozialversicherungsträger haben deutlich zugenommen. Lässt sich ein Geburtsschaden auf den Fehler einer Hebamme zurückführen, fordern Krankenkassen die Behandlungskosten von der Hebamme zurück. Gezahlt werden diese Kosten dann am Ende von ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Auch Schmerzensgeldansprüche müssen in wachsendem Umfang bedient werden. 28 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 Deshalb setzt sich die Versicherungswirtschaft in der Debatte um den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) für folgende weitere Ziele ein, um den Versicherungsschutz für freiberufliche Hebammen langfristig zu sichern: Der Regressausschluss der Sozialversicherungsträger muss auf Fälle grober Fahrlässigkeit ausgeweitet werden, um die Schadenlast nachhaltig zu reduzieren und so zur Stabilität der Prämien beitragen zu können. Die Beschränkung des Regressausschlusses auf Fälle einfacher Fahrlässigkeit wird dagegen zu aufwendigen Rechtsstreitigkeiten um den Grad der Fahrlässigkeit führen, was in den Beiträgen auch zu berücksichtigen wäre. Maßnahmen zur Prävention, Qualifikation und zum Risikomanagement müssen verstärkt werden. Die Vergütungssätze für Hebammen müssen so angehoben werden, dass ihre Honorierung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistung und ihrer beruflichen Verantwortung steht. Nicht nur bei den Hebammen – insgesamt muss es um Lösungsmöglichkeiten gehen, die den Versicherungsschutz im Heilwesen langfristig bezahlbar machen. Unsere Positionen Regressausschluss der Sozialversicherungsträger ausweiten Das geplante Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt insbesondere den Regressausschluss der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen für Ansprüche gegenüber freiberuflichen Hebammen – allerdings nur bei einfach fahrlässigem Verschulden. Eine im vergangenen Jahr durchgeführte Analyse derzeit reguglierter Schadenfälle in der Berufshaftpflichtversicherung hat allerdings ergeben, dass Fälle leichter Fahrlässigkeit nur einen geringen Anteil am gesamten Schadenaufkommen hatten. Demgegenüber dominierten Fälle grober Fahrlässigkeit das Schadengeschehen und zwar sowohl nach der Anzahl als auch hinsichtlich des Schadenaufwandes. Die Kostenspirale bei schweren Geburtsschäden würde deshalb perspektivisch nicht durchbrochen, wenn die Sozialversicherungsträger lediglich in Fällen leichter Fahrlässigkeit keine Regressforderungen mehr stellen dürften. Außerdem würden durch die Begrenzung des Regress ausschlusses zusätzliche rechtliche Probleme entstehen, die es bislang nicht gab. Sofern der Regress in Fällen grober Fahrlässigkeit weiterhin zulässig sein soll, würde dies für künftige Haftungsprozesse zur Folge haben, dass nun auch der Grad der Fahrlässigkeit zu prüfen wäre. Damit wären Streit und rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Kranken- und Pflegekassen auf der einen sowie Hebammen und Haftpflichtversicherern auf der anderen Seite vorprogrammiert. Im Haftungsprozess hat diese Frage bislang kaum eine Rolle gespielt. Fahrlässig verursachte Schäden sind unabhängig vom Grad des Verschuldens versichert. Deshalb verteuert und erschwert die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung die Schadenregulierung. Die Anzahl an Prozessen könnte steigen und die ohnehin schon komplexen Haftungsansprüche würden durch die neue Prüfungsaufgabe weiter verkompliziert. Deshalb muss der Regressausschluss auch für Schäden gelten, die von Hebammen – auch durch das Zusammentreffen mehrerer Fehler – grob fahrlässig verursacht worden sind. Darüber hinaus sollte im Gesetz klargestellt werden, dass der Regressausschluss auch für Schäden gilt, die vor Inkrafttreten der geplanten Regelung eingetreten sind. Versicherungsleistungen für schwere Geburtsschäden stark gestiegen Entwicklung des mittleren Schadenaufwandes für einen schweren Geburtsschaden 2,6 Mio. € Verteilung der Kosten +7 % Sonstiges p.a. Schmerzensgeld 1,5 Mio. € Heilbehandlung +15 % p.a. +8 % p.a. 2003 Erwerbsausfall d. Kindes vermehrte Bedürfnisse (Pflege- und Therapieleistungen) 2012 Qualifikation, Prävention und Risikomanagement im Heilwesen ausbauen Qualifikation, Prävention und Risikomanagement sind weiter zu stärken. Deshalb begrüßen die deutschen Versicherer die durch die im GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz angestoßenen Maßnahmen zur weiteren Qualitätsverbesserung der Hebammenleistungen. Darüber hinaus sollte die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs nach dem Hebammengesetz widerrufen werden, wenn eine Hebamme die Qualitätsanforderungen nach Maßgabe einschlägiger Anforderungen des Sozialgesetzbuches (§ 134a Abs. 1a SGB V) nicht erfüllt. Zur Unterstützung der Prävention sollten alle Geburtsschäden und möglichst auch alle BeinaheSchadenfälle in einem Zentralregister erfasst werden. Aus diesem Register lassen sich Rückschlüsse auf erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems ziehen. Im Ergebnis sollte nichts unversucht bleiben, womit die Anzahl der Geburtsschäden oder deren Ausmaß reduziert werden könnte. Quelle: GDV Mittlerer Schadenau in Mio. Euro 2,0 1,5 1,0 0,5 0 2003 vermehrte Bedürfn Heilbehandlung Versicherung stark gestieg Entwicklung des mit GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 29 NATURGEFAHREN Schadenregulierung ist Kernaufgabe der deutschen Versicherer. Das haben sie nach der Sommerflut 2013 eindrücklich unter Beweis gestellt. Auch wenn das vergangene Jahr glimpflich verlief: Klimastudien belegen, dass sich Deutschland in den kommenden Jahrzehnten auf immer heftigere Wetterextreme vorbereiten muss. Wie ein Vorbote dessen hat der Sturm „Niklas“ dies im Frühjahr dieses Jahres mit Windgeschwindigkeiten bis zu 140 Stundenkilometern bekräftigt. Information und Prävention begrenzen Katas trophen nachhaltiger als (Pflicht-) Versicherungen. Von besonderer Bedeutung ist deshalb die Risikoprävention. Diese Aufgabe der deutschen Versicherer, Schäden zu verhüten und Gefahren zu vermeiden, macht sie zu gefragten Partnern und Beratern der Vorsorge vor den Folgen des Klimawandels. Denn nur wer die Gefahren kennt, kann sich wirksam davor schützen. Nach Einschätzungen führender Klimaforscher werden die Schäden aus Sommergewittern, Hagelschlägen, Sturzfluten und Hochwasser künftig doppelt bis dreifach so hoch sein wie heute. Und das nicht nur durch Überschwemmungen an den Flussläufen von Rhein, Donau und Elbe, sondern etwa auch durch Starkregen, die in den versiegelten Flächen der Städte Kanalisation und Keller überfluten. Die Schadenereignisse der vergangenen Jahre zeigen, dass ein großer Teil aller Überflutungsschäden aus Wetterextremen gerade nicht in klassischen Hochwassergebieten lagen. Es wäre deshalb fatal, sich abseits großer Flüsse in Sicherheit zu wiegen. Wetterextreme werden heftiger Schadenaufwand durch Sturm, Hagel und Elementarereignisse in der Wohngebäudeversicherung seit 2002 in Mio. Euro pro Monat 700 759 778 600 500 400 300 5,7 200 Erstens muss das Risikobewusstsein der Menschen geschärft werden. Deshalb setzt sich die Versicherungswirtschaft für eine bundesweite Informationskampagne und ein Naturgefahrenportal ein, das Einblick in Gefährdungslagen und Vorsorgemöglichkeiten gibt. Zweitens müssen präventive Maßnahmen verstärkt werden, damit Schäden schon im Entstehen vermieden werden können. Der staatliche Hochwasserschutz ist in den vergangenen Jahren gut vorangekommen. Darüber hinaus können angepasste Flächennutzungspläne, verändertere Bauordnungen und individuelle Prävention die Gefährdungslage nachhaltig verändern. Ein hilfreiches Instrument, Risiken zu erkennen und Schäden vorzubeugen, ist der Hochwasserpass. Er hilft Gefährdungen einer ImmoArbeitgeber bilie durch Überschwemmung, Starkregen oder KaArbeitnehmer (Entgeltnalrückstau zu identifizieren und mit professioneller umwandlung) Hilfe daraus individuelle Schutzmaßnahmen abzuleiten und baulich umzusetzen. Häufig sind solche Präventionsmaßnahmen der Schlüssel zu bezahlbarem Versicherungsschutz. Drittens muss darüber nachgedacht 10-49 gemeinsam 50-249 250-499 500-999 über 1000 Mitarb. Mitarb. Mitarb. Mitarb. Mitarb. werden, wie privater Versicherungsschutz stärker in die Breite getragen werden kann. Elementarschadenkampagnen, das belegen die Zahlen in einigen Bundesländern, haben die Versicherungsdichte 80steigen lassen, wo staatliche Stellen, dort deutlich 70 Verbraucherschutz, Ingenieurkammern, Versicherer 60 50 über Risiken aufgeklärt haben – mit und viele andere 40 klaren Aussagen zu den Grenzen staatlicher Hilfe30 leistungen im 20Schadenfall. 3,92 % 100 0 Praktisch alle Risiken gegen Elementarschäden sind privat versicherbar. Dennoch liegt die Versicherungsdichte gegenwärtig erst bei knapp 40 Prozent. Was aber ist zu tun, um Elementarversicherungsschutz in die Breite zu tragen und zugleich mehr Menschen vor den wachsenden Gefahren aus Wetterextremen zu schützen? Zu nennen sind drei Dinge: 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: GDV 2014 30 | GDV3000 – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 2500 Mit diesem Dreiklang aus Risikoaufklärung, Schaden-10 -20 Versicherungsschutz lassen sich die prävention und -30 mitunter katastrophalen Folgen aus Naturgefahren und Wetterextremen wirksam begrenzen. Unsere Positionen „Kompass Naturgefahren“ – Informationsportal bundesweit einführen Das Portal „Kompass Naturgefahren“ startete 2012 unter dem Namen ZÜRS public mit dem Ziel, die Menschen durch wohnsitzgenaue Risikoeinschätzungen in die Lage zu versetzen, sich ein Bild über die Gefährdungen ihrer Gebäude durch Naturereignisse zu machen. Aber nur gut zwanzig Prozent der Bundesbürger können sich auf dem Internetportal „Kompass Naturgefahren“ darüber informieren, wie stark ein Gebäude durch Naturgefahren gefährdet ist. Bislang stellen lediglich Sachsen, SachsenAnhalt, Niedersachsen und Berlin entsprechende Daten zur Verfügung. Der „Kompass Naturgefahren“ kann sein ganzes Potenzial erst dann entfalten, wenn Bund und Länder, die Behörden und die Versicherungswirtschaft ihre Expertise in ein deutsches Naturgefahren-Portal einbringen. Die Versicherungswirtschaft hat ihre fachliche Unterstützung angeboten. Die Konferenz der Umweltminister hatte diese Vorschläge Ende 2014 aufgegriffen und die Bundesregierung zur Umsetzung aufgefordert. Erste Schritte sind im Januar 2015 erfolgt. Jetzt sind Bund und Länder in der Verantwortung, die Beschlüsse umzusetzen. Elementarschadenkampagne – Grenzen staatlicher Hilfen verdeutlichen Neben Aufklärung und Präventionsmaßnahmen gehört zu guter Vorsorge auch Versicherungsschutz. Mangelndes Risikobewusstsein aber und der feste Glaube an staatliche Hilfen im Schadenfall sind der Grund für die geringe Verbreitung von Elementarversicherungsschutz in Deutschland. Nahezu alle Gebäude sind derzeit gegen Elementargefahren versicherbar. Nur knapp 40 Prozent der Gebäudebesitzer aber haben sich gegen Elementarschäden versichert. Eine bundesweite Elementarschadenkampagne mit klaren Aussagen zu den Grenzen staatlicher Hilfeleistungen könnte die Versicherungsdichte signifikant erhöhen: Wenn klargestellt wäre, dass es ohne Elementarversicherungsschutz keinen generellen Anspruch auf staatliche Hilfe im Schadenfall gibt. Wer sich gegen einen Elementarversicherungsschutz entscheidet, soll auch die finanziellen Folgen im Schadenfall selber tragen. Eine Elementarschadenpflichtversicherung würde diesen Anstoß konterkarieren: Erforderliche individuelle und staatliche Anstrengungen würden in den Hintergrund rücken; öffentliche oder private Vorsorge- und Schutzmaßnahmen in Gefahrenzonen würden vernachlässigt. Pflichtversicherungen bieten keinen wirksamen Schutz vor Hochwasser. Hilfreicher wäre es vielmehr, wenn Versicherungswirtschaft, Bürger und öffentliche Hand gemeinsam nach Lösungen suchen, damit Versicherungsschutz auch in hochexponierten Gebieten angeboten werden kann, ohne die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen zu überfordern. Zugang zu Geoinformationen über föderale Ebenen hinweg erleichtern Für die Versicherungswirtschaft sind valide und statistisch normierte Daten für eine Abschätzung existenzieller Gefahren durch Naturereignisse unabdingbar. Erst damit werden zuverlässige und nachvollziehbare Risikoeinschätzungen möglich. Die Nutzung von Daten öffentlicher Stellen (etwa der Katasterämter oder von Wasserwirtschaftsbehörden) wird aber dadurch behindert, dass in den Bundesländern unterschiedliche Datenschutz-Maßstäbe angelegt werden. Die uneinheitliche Auslegung führt zu Rechtsunsicherheit und behindert die wirtschaftliche Nutzung von Daten öffentlicher Stellen. Das ist z. B. der Fall, wenn Daten zu bestimmten Sachverhalten in einem Bundesland verfügbar gemacht werden, in einem anderen unter Verweis auf den Datenschutz unter Verschluss bleiben. Eine überregionale Nutzung wird dadurch faktisch verhindert. Bund, Länder und Kommunen sollten Daten öffentlicher Stellen über die föderalen Ebenen hinweg zu fairen Lizenzbedingungen in einem klar strukturierten, rechtssicheren, einheitlichen Rahmen wirtschaftlich nutzbar machen. Erst dann kann Deutschland das Potenzial seines Datenbestandes für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft nutzen. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 31 VERKEHR UND MOBILITÄT Zu Wasser, zu Land und in der Luft – Mobilität ist Voraussetzung und Bedürfnis einer modernen Gesellschaft. Deutschland braucht darum moderne und belastbare Infrastrukturen (siehe Versicherer als Investoren). Ebenso unverzichtbar sind aber auch leistungsfähige Versicherer, um Autoversicherer haben im Menschen und Güter gegen vergangenen Jahr über Schäden abzusichern. neun Millionen Schaden fälle mit Kosten von über 20 Milliarden Euro reguliert. So übernehmen zum Beispiel Transportversicherungen unter anderem das Risiko, dass Waren bei Transport und Lagerung beschädigt werden oder verloren gehen. Und die Kfz-Versicherung sorgt dafür, dass bei jedem Unfall – ob groß oder klein – hinter dem Verursacher auch ein zahlungskräftiger Versicherer steht. Über neun Millionen Schadenfälle mit Kosten von über 20 Milliarden Euro haben die Autoversicherer im vergangenen Jahr reguliert. Bereits seit 1951 engagiert die Branche sich dafür, Unfallopfer zu vermeiden: Das Institut „Unfallforschung der Versicherer“ ist inzwischen der größte nichtstaatliche Auftraggeber für Forschungsvorhaben zur Verkehrssicherheit. In internationalen Gremien wirkt die Versicherungswirtschaft an der Entwicklung von Normen mit. In Deutschland entwickelt sie mit der VdS Schadenverhütung GmbH Richtlinien unter anderem zum Brandschutz in Tunneln. Die Transportversicherer im GDV beteiligen sich an der Erarbeitung internationaler Regeln für einen sicheren Containertransport. Und mit dem Transport-Informations-System (TIS) bieten die Versicherer ein umfangreiches Informationsangebot zum sicheren Güterverkehr, das jeden Monat hunderttausendfach genutzt wird. Mit dieser Erfahrung und Expertise begleitet und bewertet die Versicherungswirtschaft auch die aktuellen Entwicklungen in der Verkehrssicherheit. Dazu zählt unter anderem die Vernetzung und Automatisierung von Fahrzeugen: In Zukunft soll die Technik dem Fahrer nicht mehr nur assistieren, sondern das Fahrzeug aktiv steuern. Dieser technische Fortschritt bietet, auch aus Sicht der Versicherer, neue Chancen für mehr Sicherheit. Diese gilt es zu nutzen. Umgekehrt muss aber auch weiterhin der Grundsatz gelten: Sicherheit hat Vorfahrt. Autonome Fahrzeuge müssen wenigstens genauso sicher sein wie menschliche Fahrer. Aber auch schon heute müssen wir mehr für die Sicherheit tun, um das große Ziel zu erreichen, die Zahl der Todesopfer von 2011 bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren. Nach dem kontinuierlichen Rückgang in den vergangenen Jahrzehnten sinkt die Zahl der Verkehrstoten heute nicht mehr. Seit 2010 zählen wir jedes Jahr zwischen 3.300 und 3.600 Todesopfer. Dieser Stillstand ist ein Rückschritt. Darum sind jetzt dringend zusätzliche Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit 9notwendig, vor allem auf den Landstraßen und im Radverkehr. 8 7 Auch der 6demografische Wandel bleibt nicht ohne 3,92 % 5,7 Auswirkungen für die Verkehrssicherheit. Statistiken 5 5,1 4 zeigen deutlich, dass das Unfallrisiko bei Autofahrern, % 3 75 Jahre sind, erheblich ansteigt. 3,15 die älter als In einer 2 alternden Gesellschaft muss auf diese Entwicklung 1,5 1 eine vernünftige und verhältnismäßige Antwort gege0 ben werden. Risiko Landstraße Getötete bei Straßenverkehrsunfällen nach Unfallort 2013 2011 Landstraße 1.146 441 137 136 Autobahn 268 Innerorts 174 151 216 393 0 500 1.000 49 1 27 1.500 Quelle: Statistisches Bundesamt 32 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 2012 2013 2014 Um Sicherheit geht es auch im internationalen 70 mehr % Seeverkehr. Über 80 Prozent des deutschen Außenhandels werden per Schiff abgewickelt. Ein einziges Schiff kann mit seiner Ladung einen Wert von bis zu 700 Millionen Euro erreichen. Um hier Risiken zu vermeiden, muss neben der Ladungssicherheit vor allem der Brandschutz auf Containerschiffen in den Blick genommen werden. Publikumsfonds in Aktien investiert Publikumsfonds in "Sonstiges" investiert Unsere Positionen Automatisierung des Verkehrs Bereits jetzt werden auf deutschen Autobahnen die ersten hochautomatisierten Fahrzeuge getestet; in einigen Jahren werden diese dort voraussichtlich auch regulär fahren dürfen. Der Halter muss dabei „Herr“ seiner Daten bleiben. Er muss entscheiden können, welche Daten erhoben werden und wer Empfänger dieser Daten sein soll. Diese Daten müssen in einer standardisierten Form zur Verfügung gestellt werden. Dafür bedarf es einer standardisierten, offenen, diskriminierungsfreien, sicheren und interoperablen Schnittstelle im Fahrzeug. Die technische Ausstattung des Fahrzeuges muss für den Fahrer nachvollziehbar dokumentiert sein. Der Halter muss das Recht behalten, die in seinem Auto erhobenen Daten jederzeit einzusehen und über ihre Verwendung zu entscheiden. Im Notfall muss der Mensch rechtzeitig und angemessen auf technische Fehler reagieren können. Dazu sind unter anderem effektive Systeme zur Fehlererkennung erforderlich. Und sollte es trotzdem zu einem Unfall kommen, muss bei einem Ersatz von Schäden auch in Zukunft das Verursacherprinzip gelten. Dazu müssen Regresse gegenüber den Herstellern möglich sein. Darüber hinaus ist vor allem eine stärkere Nutzung von Fahrradhelmen notwendig. Bevor über eine Helmpflicht diskutiert wird, sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um auf freiwilliger Basis zu Verbesserungen zu kommen. Die Versicherungswirtschaft ist bereit, entsprechende Initiativen zu unterstützen. Sicher Fahren im Alter In Anbetracht der demografischen Entwicklung muss die Fahrsicherheit älterer Menschen in den Blick genommen werden. Denn ab einem Alter von 75 Jahren steigt die Wahrscheinlichkeit deutlich an, einen Unfall zu verursachen. Die Forschung zeigt allerdings, dass Pflichtprüfungen (mit womöglich drohendem Führerscheinentzug) nicht zielführend sind. Zumal insbesondere in ländlichen Regionen die Aberkennung des Führerscheins gleichbedeutend mit dem Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben sein kann. Sinnvoll sind allerdings – im Abstand von einigen Jahren – obligatorische Fahrübungen, um Senioren eine qualifizierte Rückmeldung zu ihren Fahrfähigkeiten zu geben. Brandschutz auf Containerschiffen Verkehrssicherheit Die Versicherungswirtschaft unterstützt weiterhin das Ziel der Bundesregierung, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Priorität hat dabei die Sicherheit auf den Landstraßen. 60 Prozent aller Unfalltoten sind hier zu beklagen – jeder Vierte davon bei einem Motorrad- oder Baumunfall. Hier müssen schnell Verbesserungen erreicht werden: durch die Installation von Schutzplanken sowie die gefahrenbezogene Anordnung und Kontrolle von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverboten. Auch der zunehmende Fahrradverkehr muss sicherer werden. Stichproben an Unfallkliniken zeigen, dass viele der im Verkehr verletzten Fahrradfahrer zum Zeitpunkt des Unfalls mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut haben. Die gesetzliche Einführung einer 1,1-Promillegrenze für Radfahrer scheint daher geboten. Heute sind Besatzungen zumeist nicht in der Lage, einen Ladungsbrand mit Bordmitteln einzudämmen, geschweige denn ihn zu löschen. Um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, müssen zumindest Brandabschnitte gebildet werden können. Bei Schiffsneubauten kann das an Deck beispielsweise mit Wasservorhängen aus Sprayanlagen und unter Deck mit auffüllbaren Zwischenräumen (geflutete Kofferdämme) realisiert werden. Zusätzlich muss unter Deck die Schiffsstruktur mit Wasser gekühlt werden können, damit der Stahl der Hitze standhalten kann. Für sicherere Löscharbeiten sind ferngesteuerte Wasserwerfer unabdingbar. Für eine entsprechende Änderung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages sollte die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene und in der Internationen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) einsetzen. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 | 33 GDV KURZPORTRAIT Über uns Die deutsche Versicherungswirtschaft steht für Risikoschutz, Sicherheit und Vorsorge in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens. Sie macht Risiken kalkulierbar und mittels eines auf Langfristigkeit angelegten Risikotransfers für den Einzelnen tragbar. Sie ist ein unverzichtbares Fundament für wirtschaftliches Handeln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Seine rund 460 Mitgliedsunternehmen mit rund 211.000 Beschäftigten und Auszubildenden bieten durch 427 Millionen Versicherungsverträge umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte als auch für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber (Kapitalanlagebestand etwa 1,45 Billionen Euro) haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. Präsidium des GDV Dr. Alexander Erdland, Präsident, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Vorsitzender des Vorstandes, Wüstenrot & Württembergische AG; Dr. Josef Beutelmann, Vorsitzender des Vorstandes, Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V.; Dr. Nikolaus von Bomhard, Vorsitzender des Vorstandes, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München; Dr. Thomas Buberl, Vorsitzender des Vorstandes, AXA Konzern AG; Dr. Friedrich Caspers, Vorsitzender des Vorstandes, R+V Versicherung AG; Dr. Markus Faulhaber, Vorsitzender des Vorstandes, Allianz Lebensversicherungs-AG; Thomas Flemming, Vorsitzender der Vorstände, Mecklenburgische Versicherungsgruppe; Dr. Frank von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.; Dr. Christian Hinsch, Vorsitzender des Vorstandes, HDI-Gerling Industrie Versicherung AG; Uwe Laue, Vorsitzender der Vorstände, Debeka-Versicherungsgruppe; Dietmar Meister, Vorsitzender des Aufsichtsrates, Generali Deutschland Holding AG; Dr. Torsten Oletzky, Vorsitzender des Vorstandes, ERGO Versicherungsgruppe AG; Dr. Markus Rieß; Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender des Vorstandes, R+V Allgemeine Versicherung AG; Dr. Wolfgang Weiler, Sprecher der Vorstände, HUK-Coburg Versicherungsgruppe; Ulrich-Bernd Wolff von der Sahl, Vorsitzender des Vorstandes, SV SparkassenVersicherung Holding AG Geschäftsführung des GDV Dr. Frank von Fürstenwerth (Vorsitzender), Dr. Bernhard Gause, Christoph Hardt, Thomas Ilka, Thomas Kräutter, Dr. Peter Schwark, Dr. Axel Wehling 34 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2015 IMPRESSUM Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43 / 43G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, 10002 Berlin Tel. +49 . 30 . 20 20 - 50 00 Fax +49 . 30 . 20 20 - 60 00 [email protected], www.gdv.de Europabüro: 51, rue Montoyer, B-1000 Brüssel Tel. +32 . 2 . 282 47 - 30 Fax +32 . 2 . 282 47 - 39 Redaktion: Michael Gaedicke, Henning Engelage, Stefan Lösch, Karsten Röbisch, Dennis Schmidt-Bordemann Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43 / 43G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, 10002 Berlin Tel. 0 30 / 20 20 - 50 00 · Fax 0 30 / 20 20 - 60 00 [email protected], www.gdv.de Print kompensiert Id-Nr. 1547029 www.bvdm-online.de
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