Justizministerkonferenz schafft Klarheit im Umgang mit

Pressemitteilung der Versicherungswirtschaft
18.06.2015
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Justizministerkonferenz schafft Klarheit im Umgang mit Naturgefahren – Pflichtversicherungsdebatte beendet
Kommunikation
Die Justizministerkonferenz hat sich heute in Stuttgart gegen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen.
Statt Versicherungszwang wollen die Minister das Versichern auf freiwilliger Basis voranbringen: So soll es staatliche Hilfen für Flutopfer nur dann
geben, wenn sie sich zuvor hinreichend selbst um Versicherungsschutz
bemüht haben. Um die Bevölkerung stärker über Naturgefahren, wie
Hochwasser und Starkregen, zu sensibilisieren, empfehlen die Politiker
eine bundesweite Informationskampagne. Außerdem sollen sich Bürger
in einem nationalen Portal über ihr individuelles Gefahrenpotential, Präventionsmaßnahmen und Versicherungsmöglichkeiten informieren können.
Die heutige Entscheidung der Justizminister ist ein klares Signal an die
Bürger, sich vor Naturgefahren zu schützen. „Der beste Schutz der Menschen sind Prävention und Versicherung zusammen. Denn Versicherungsschutz allein verhindert keine Katastrophe“, sagt Alexander Erdland,
Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Der Beschluss bringt nunmehr Klarheit in die nach dem Sommerhochwasser 2013 intensiv geführte Diskussion um die Einführung einer Pflichtversicherung. Ähnliche Empfehlungen, wie die Justizminister, hatten die Umwelt- und die Finanzministerkonferenzen zuvor gegeben.
Aufklärung und Prävention verringern Unwetterschäden
Obwohl die deutschen Versicherer praktisch alle Gebäude gegen Elementargefahren versichern können, liegt die Versicherungsdichte derzeit nur
bei knapp 40 Prozent. Bei vielen Hausbesitzern ist die eigene Betroffenheit durch Naturgefahren, insbesondere von Überschwemmungen nicht
genügend bekannt. Um dies zu ändern, muss das Risikobewusstsein der
Menschen geschärft werden. „Nur wer die Gefahren kennt, kann und wird
sich ausreichend schützen“, sagt Erdland. Deshalb unterstützt die Versicherungswirtschaft den Vorstoß der Politik für eine bundesweite Informationskampagne und ein Naturgefahrenportal.
Daneben müssen präventive Maßnahmen verstärkt werden, um Schäden
zu vermeiden. Hier ist vor allem der staatliche Hochwasserschutz gefordert, der mit dem nationalen Hochwasserschutzplan neu ausgerichtet
werden soll. Doch auch die Kommunen müssen handeln. Sie dürfen Baugebiete nicht mehr in gefährdeten Lagen ausweisen und müssen Abwassernetze auf künftige Starkregenereignisse vorbereiten.
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Nach der Flut 2013 hatten die deutschen Versicherer 140.000 Schäden in
Höhe von 1,8 Milliarden Euro reguliert, im gesamten Jahr 2013 leisteten
sie rund 7 Milliarden Euro für Schäden durch Naturereignisse.
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