Pressemitteilung der Versicherungswirtschaft 18.06.2015 . Justizministerkonferenz schafft Klarheit im Umgang mit Naturgefahren – Pflichtversicherungsdebatte beendet Kommunikation Die Justizministerkonferenz hat sich heute in Stuttgart gegen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Statt Versicherungszwang wollen die Minister das Versichern auf freiwilliger Basis voranbringen: So soll es staatliche Hilfen für Flutopfer nur dann geben, wenn sie sich zuvor hinreichend selbst um Versicherungsschutz bemüht haben. Um die Bevölkerung stärker über Naturgefahren, wie Hochwasser und Starkregen, zu sensibilisieren, empfehlen die Politiker eine bundesweite Informationskampagne. Außerdem sollen sich Bürger in einem nationalen Portal über ihr individuelles Gefahrenpotential, Präventionsmaßnahmen und Versicherungsmöglichkeiten informieren können. Die heutige Entscheidung der Justizminister ist ein klares Signal an die Bürger, sich vor Naturgefahren zu schützen. „Der beste Schutz der Menschen sind Prävention und Versicherung zusammen. Denn Versicherungsschutz allein verhindert keine Katastrophe“, sagt Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Beschluss bringt nunmehr Klarheit in die nach dem Sommerhochwasser 2013 intensiv geführte Diskussion um die Einführung einer Pflichtversicherung. Ähnliche Empfehlungen, wie die Justizminister, hatten die Umwelt- und die Finanzministerkonferenzen zuvor gegeben. Aufklärung und Prävention verringern Unwetterschäden Obwohl die deutschen Versicherer praktisch alle Gebäude gegen Elementargefahren versichern können, liegt die Versicherungsdichte derzeit nur bei knapp 40 Prozent. Bei vielen Hausbesitzern ist die eigene Betroffenheit durch Naturgefahren, insbesondere von Überschwemmungen nicht genügend bekannt. Um dies zu ändern, muss das Risikobewusstsein der Menschen geschärft werden. „Nur wer die Gefahren kennt, kann und wird sich ausreichend schützen“, sagt Erdland. Deshalb unterstützt die Versicherungswirtschaft den Vorstoß der Politik für eine bundesweite Informationskampagne und ein Naturgefahrenportal. Daneben müssen präventive Maßnahmen verstärkt werden, um Schäden zu vermeiden. Hier ist vor allem der staatliche Hochwasserschutz gefordert, der mit dem nationalen Hochwasserschutzplan neu ausgerichtet werden soll. Doch auch die Kommunen müssen handeln. Sie dürfen Baugebiete nicht mehr in gefährdeten Lagen ausweisen und müssen Abwassernetze auf künftige Starkregenereignisse vorbereiten. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, 10002 Berlin Tel.: +49 30 2020-5900 Fax: +49 30 2020-6900 51, rue Montoyer B - 1000 Brüssel Tel.: +32 2 28247-30 Fax: +32 2 28247-39 ID-Nummer 6437280268-55 E-Mail: [email protected] www.gdv.de Nach der Flut 2013 hatten die deutschen Versicherer 140.000 Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro reguliert, im gesamten Jahr 2013 leisteten sie rund 7 Milliarden Euro für Schäden durch Naturereignisse. Immer aktuell informiert Homepage – die Website des GDV Twitter – folgen Sie unseren 140 Zeichen Google+ – schließen Sie sich unseren Kreisen an YouTube – unsere Themen in Bild und Ton Ansprechpartnerin: Kathrin Jarosch Tel.: 030 / 2020-5903 [email protected] Über uns Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch 427 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. 533.000 Menschen sind direkt oder indirekt für die Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig. 2
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