Datensperre Österreich

Firma
Finanzamt Kirchdorf an der Krems
(inkl. aller zugehörenden Betriebe)
A-4560 Kirchdorf an der Krems, Pernsteinerstraße 23-25,
Verbot zu Datenverwendung, Datenverwertung gegen Entgelt, zu ungenehmigten Datenübermittlungen,
zu Datenmissbrauch und Datennutzung ohne Genehmigung des hier erklärend Unterzeichnenden
Bitte untenstehende Hinweise beachten!
Rufname
Familienname
Datum der Geburt
Hans
Mustermann
01.01.1901
Wohnanschrift:
Musterstraße 1
Postleitzahl:
Wohnort:
1234
Musterstadt
I ch verbiete den unbevollmächtigten Missbrauch meiner persönlichen Daten innerhalb der Behörden und
dem Finanzamt Kirchdorf an der Krems Vöcklabruck
in allen nachfolgend angekreuzten Fällen und fordere,
dass diese nicht übermittelt/ gespeichert/ benutzt/ verwendet werden .
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Gemäß § 7 und § 51 DSG Zulässigkeit der Datenerhebung an öffentlich-rechtliche Stellen, Gerichte oder Behörden.
Diese Sperre bezieht sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Behörden, Finanzämter, Zahlungsdienstleister, Register, Gerichte,
Staatsanwaltschaft, Exekutor, Polizei, Zoll denen ich nicht zustimme, wegen fehlender Legitimation zur Hoheitsbefugnis.
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Gemäß § 7 und § 50b DSG ist die Nutzung der Daten durch Datensperrung nach Landesmeldegesetz erfolgt. § 8, § 9, § 13 DSG genannten
Personen geltenden Geheimhaltungspflichten. Es gilt ABGB § 16 und § 43.
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DSG § 51 Schadensersatz gilt § 277 und § 933a des ABGB und betrifft DSG § 10 und § 13 Datenübermittlung an
Staatsanwälte, Gerichte, Exekutor, Zahlungsdienstleister, Polizei, Bürgermeister und unterliegen DSG § 27 und § 50b.
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Gemäß § 47 DSG Melderegisterauskünfte über das Internet, Auskunfteien, gemäß § 31 DSG Auskunft geschäftsmäßige
Übermittlung Führung von AGB´s und dessen Verstoß nach § 933a des ABGB.
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Gemäß Urheberrecht § 1 DSG, Auskunft an Medien, Adressbuchverlage, Auskunfteien, Einrichtungen ohne hoheitsrechtlichen
Legitimationsnachweis und deren unkontrollierbare Weitergabe an unbekannte Dritte, KSV, Schufa und Schuldenregister
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Legitimationsnachweis, unautorisierte Datennutzung und deren Beweispflicht, Verwendung, Gebrauch und Missbrauch jeglicher persönlicher
Daten ohne Zustimmung des/der Betroffenen gegenüber unbevollmächtigten Dritten, der Nachweis über die Zustimmung des/der hier
unterzeichnend Betroffenen ist generell durch das Finanzamt Kirchdorf an der Krems
als Beweis zu führen auf
Verlangen zu erbringen
Musterstadt, 31.12.2026
Ort, Datum
Unterschrift der natürlichen Person/des Menschen
(kein Personal der Republik Österreich mehr)
Unterschrift der natürlichen Person/des Menschen
(kein Personal der Republik Österreich mehr)
Hinweise:
Für die natürliche Person/den Menschen besteht generell die Möglichkeit, in o.g. Fällen der Übermittlung/Herausgabe, Missbrauch und
Verwendung von persönlichen Daten durch nicht bevollmächtigte unbekannte Dritte ohne Angabe von Gründen rechtsverbindlich zu
widersprechen und diese(n) zu verbieten. Dieses persönlichkeitsrechtliche Verbot trägt bindenden Vertragscharakter nach UCC.
Wenn Sie als natürliche Person/Menschen von diesem Recht Gebrauch machen wollen und Einwohner der Verwaltung Republik Österreich
sind, oder Mitarbeiter des Finanzamt Kirchdorf an der Krems
, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
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Das Verbot ist auf diesem Vordruck pro Person durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu
unterschreiben.
•
Der ausgefüllte Vordruck kann an o.g. Anschrift übersandt bzw. direkt an das Finanzamt Kirchdorf an der Krems
abgegeben werden.
Die Vervielfältigung dieses Vordrucks ist möglich, er steht gleichfalls jedem Einwohner zur Verfügung.
•
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Widersprüche/Verbote, die bereits gegenüber dem Finanzamt Kirchdorf an der Krems
behalten Ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen wurden.
geltend gemacht wurden,
Bei Missachtung des Verbotes und jedem Verstoß erklärt sich der zulassende Datenschutzbeauftragte und ausführend erkennbar Handelnde
bzw. der zulassende Bearbeiter, der Herausgeber bzw. die verantwortlichen Firmeninhaber mit der sofortigen Vollstreckung der Schadsumme
von 25.000 Euro* auch in das persönlichen Einkommen und private Vermögen durch geeignete beauftragte Dritte ohne weitere gerichtliche
Entscheidung ausdrücklich einverstanden. (* oder eine andere aktuelle zu konvertierende Währung, Gold oder Silber)