Firma Finanzamt Kirchdorf an der Krems (inkl. aller zugehörenden Betriebe) A-4560 Kirchdorf an der Krems, Pernsteinerstraße 23-25, Verbot zu Datenverwendung, Datenverwertung gegen Entgelt, zu ungenehmigten Datenübermittlungen, zu Datenmissbrauch und Datennutzung ohne Genehmigung des hier erklärend Unterzeichnenden Bitte untenstehende Hinweise beachten! Rufname Familienname Datum der Geburt Hans Mustermann 01.01.1901 Wohnanschrift: Musterstraße 1 Postleitzahl: Wohnort: 1234 Musterstadt I ch verbiete den unbevollmächtigten Missbrauch meiner persönlichen Daten innerhalb der Behörden und dem Finanzamt Kirchdorf an der Krems Vöcklabruck in allen nachfolgend angekreuzten Fällen und fordere, dass diese nicht übermittelt/ gespeichert/ benutzt/ verwendet werden . ✘ Gemäß § 7 und § 51 DSG Zulässigkeit der Datenerhebung an öffentlich-rechtliche Stellen, Gerichte oder Behörden. Diese Sperre bezieht sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Behörden, Finanzämter, Zahlungsdienstleister, Register, Gerichte, Staatsanwaltschaft, Exekutor, Polizei, Zoll denen ich nicht zustimme, wegen fehlender Legitimation zur Hoheitsbefugnis. ✘ Gemäß § 7 und § 50b DSG ist die Nutzung der Daten durch Datensperrung nach Landesmeldegesetz erfolgt. § 8, § 9, § 13 DSG genannten Personen geltenden Geheimhaltungspflichten. Es gilt ABGB § 16 und § 43. ✘ DSG § 51 Schadensersatz gilt § 277 und § 933a des ABGB und betrifft DSG § 10 und § 13 Datenübermittlung an Staatsanwälte, Gerichte, Exekutor, Zahlungsdienstleister, Polizei, Bürgermeister und unterliegen DSG § 27 und § 50b. ✘ Gemäß § 47 DSG Melderegisterauskünfte über das Internet, Auskunfteien, gemäß § 31 DSG Auskunft geschäftsmäßige Übermittlung Führung von AGB´s und dessen Verstoß nach § 933a des ABGB. ✘ Gemäß Urheberrecht § 1 DSG, Auskunft an Medien, Adressbuchverlage, Auskunfteien, Einrichtungen ohne hoheitsrechtlichen Legitimationsnachweis und deren unkontrollierbare Weitergabe an unbekannte Dritte, KSV, Schufa und Schuldenregister ✘ Legitimationsnachweis, unautorisierte Datennutzung und deren Beweispflicht, Verwendung, Gebrauch und Missbrauch jeglicher persönlicher Daten ohne Zustimmung des/der Betroffenen gegenüber unbevollmächtigten Dritten, der Nachweis über die Zustimmung des/der hier unterzeichnend Betroffenen ist generell durch das Finanzamt Kirchdorf an der Krems als Beweis zu führen auf Verlangen zu erbringen Musterstadt, 31.12.2026 Ort, Datum Unterschrift der natürlichen Person/des Menschen (kein Personal der Republik Österreich mehr) Unterschrift der natürlichen Person/des Menschen (kein Personal der Republik Österreich mehr) Hinweise: Für die natürliche Person/den Menschen besteht generell die Möglichkeit, in o.g. Fällen der Übermittlung/Herausgabe, Missbrauch und Verwendung von persönlichen Daten durch nicht bevollmächtigte unbekannte Dritte ohne Angabe von Gründen rechtsverbindlich zu widersprechen und diese(n) zu verbieten. Dieses persönlichkeitsrechtliche Verbot trägt bindenden Vertragscharakter nach UCC. Wenn Sie als natürliche Person/Menschen von diesem Recht Gebrauch machen wollen und Einwohner der Verwaltung Republik Österreich sind, oder Mitarbeiter des Finanzamt Kirchdorf an der Krems , beachten Sie bitte folgende Hinweise: • Das Verbot ist auf diesem Vordruck pro Person durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben. • Der ausgefüllte Vordruck kann an o.g. Anschrift übersandt bzw. direkt an das Finanzamt Kirchdorf an der Krems abgegeben werden. Die Vervielfältigung dieses Vordrucks ist möglich, er steht gleichfalls jedem Einwohner zur Verfügung. • • Widersprüche/Verbote, die bereits gegenüber dem Finanzamt Kirchdorf an der Krems behalten Ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen wurden. geltend gemacht wurden, Bei Missachtung des Verbotes und jedem Verstoß erklärt sich der zulassende Datenschutzbeauftragte und ausführend erkennbar Handelnde bzw. der zulassende Bearbeiter, der Herausgeber bzw. die verantwortlichen Firmeninhaber mit der sofortigen Vollstreckung der Schadsumme von 25.000 Euro* auch in das persönlichen Einkommen und private Vermögen durch geeignete beauftragte Dritte ohne weitere gerichtliche Entscheidung ausdrücklich einverstanden. (* oder eine andere aktuelle zu konvertierende Währung, Gold oder Silber)
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