SPAR Österreichische Warenhandels

Bezirkshauptmannschaft
Kirchdorf an der Krems
4560 Kirchdorf a.d. Krems • Garnisonstraße 1
Geschäftszeichen:
Ge20-14-2-2016
Bearbeiterin: Gabriele Raschko
Tel: (+43 7582) 685-655 04
Fax: (+43 7582) 685-265 399
E-Mail: [email protected]
SPAR Österreichische Warenhandels-AG, Marchtrenk
Errichtung eines Eurospar-Marktes
im geplanten Fachmarktzentrum Pettenbach gewerbebehördliche (Feststellung) Spezial-Genehmigung,
- Bekanntgabe eines Projektes;
www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at
Kirchdorf a.d. Krems, 1. März 2016
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KUNDMACHUNG
Die SPAR Österreichische Warenhandels-AG, 4614 Marchtrenk, hat unter Vorlage von
Projektsunterlagen um die Erteilung der gewerbebehördlichen Spezialgenehmigung für die
Errichtung eines Eurospar-Marktes im geplanten Fachmarktzentrum Standort 4643 Pettenbach,
Almtalstraße 1, auf Gst. 209, 210, 211/1, 211/2, 213/1, 213/2 und 213/3, KG und Marktgemeinde
Pettenbach, angesucht.
Gleichzeitig hat RLV Immobilen GmbH, 4061 Pasching, Schärdinger Straße 1, einen Antrag um
die Erteilung der gewerbebehördlichen Generalgenehmigung für die Errichtung eines
Fachmarktzentrums Standort 4643 Pettenbach, Almtalstraße 1, gestellt.
Dieses Vorhaben wird hiermit mit dem Hinweis bekannt gegeben, dass die Projektsunterlagen
zwei Wochen während der Amtsstunden für den Parteienverkehr bei der Bezirkshauptmannschaft
Kirchdorf an der Krems, 4560 Kirchdorf an der Krems, Garnisonstraße 1, 1. Stock, Zimmer 120,
zur Einsichtnahme aufliegen und dass Nachbarn innerhalb dieses Zeitraumes von ihrem
Anhörungsrecht bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems (Abteilung Anlagenrecht Gewerbe) Gebrauch machen können.
Als Nachbar oder sonst Beteiligter beachten Sie bitte:
Nachbarn haben im vereinfachten Verfahren eine auf die Frage, ob die Voraussetzungen des
vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, eingeschränkte Parteistellung. Darüber hinaus
haben Nachbarn keine Parteistellung und kommt Ihnen daher nur ein Anhörungsrecht zu.
Rechtsgrundlage:
§§ 74 (2), 77, 333, 356e und 359b GewO. 1994
§ 93 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Ergeht an das Marktgemeindeamt Pettenbach mit dem höflichen Ersuchen,
a) eine Kundmachung an der Amtstafel unverzüglich anzuschlagen,
DVR: 0018082
b) weitere Kundmachungen auf dem Betriebsgrundstück und bei den der Anlage unmittelbar
benachbarten Häusern anzuschlagen,
c) die Nachweise über die erfolgte Kundmachung (Anschlag an der Gemeindetafel, am
Betriebsgrundstück und bei den oben beschriebenen Häusern) und das übermittelte
Projektsgleichstück nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsdauer anher zu
übersenden,
d) mit dem Hinweise, dass die Eigentümer der oben beschriebenen Häuser den Anschlag zu
dulden haben.
Für den Bezirkshauptmann:
Mag. Kloimstein
Hinweis:
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems,
Garnisonstraße 1, 4560 Kirchdorf a.d. Krems, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an.
Kundenzeiten (Parteienverkehr): Mo, Mi, Do, Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr, Di 07:30 bis 17:00 Uhr; Informationen rund um die Uhr erhalten Sie auch im
Internet unter www.bh-kirchdorf.gv.at. Amtsstunden: Mo, Do von 07:00 bis 12:00 und 12:30 bis 17:00 Uhr, Di von 07:00 bis 17:30 Uhr (Bürgertag), Mi, Fr
von 07:00 bis 12:30 Uhr
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