Sofern Sie an der verpflichtenden ERASMUS+

Sofern Sie an der verpflichtenden ERASMUS+ Stipendienveranstaltung teilgenommen haben,
müssen Sie anschließend folgende Schritte beachten:
Vor dem Auslandsaufenthalt
1. Die Antragsstellung erfolgt online. Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular innerhalb
der Bewerbungsfrist vollständig aus. Eine nachträgliche Bewerbung ist nicht möglich!
2. Die Verständigung über das positive Ergebnis der Bewerbung erfolgt per E-Mail an Ihre WUEmail Adresse. In dieser Nominierungs-Mail werden Sie aufgefordert ihre Daten in der
Erasmus-Online Datenbank zu vervollständigen.
3. Die Vereinbarung ist frühestens 20 Tage vor Antritt des Auslandsaufenthalts in der
Students-Online Datenbank abrufbar und muss vor dem Antritt des Auslandsstudiums an
das Erasmus Referat übermittelt werden (doppelte Ausfertigung unterschrieben).
4. Leistungsnachweis: Studierende müssen verpflichtend eine Vorausanerkennung durchführen.
Beantragen Sie die Prüfung der Kurse online im Bereich Studienrecht & Anerkennung. Bei der
Kursauswahl muss darauf geachtet werden, dass eine „full workload“ zu absolvieren ist, das
entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS.
5. Das Learning Agreement wird automatisch mit der Ausstellung Ihres
Vorausanerkennungsbescheids generiert und muss an die Partneruniversität mitgenommen
werden.
6. Alle für einen Erasmus+ Studienaufenthalt ausgewählten Studierenden haben sich vor und
nach dem Aufenthalt verpflichtend einem Sprachtest (Online Linguistic Report) in Bezug
auf ihre Sprachkenntnisse der Hauptunterrichtssprache zu unterziehen (Ausnahme:
Muttersprachler/innen).
7. Alle Studierenden müssten verpflichtend eine (Unfall- und Haftpflicht-) Versicherung für das
jeweilige Gastland abschließen.
8. Studienbeihilfenbezieher/innen (wenn zutreffend) müssen sich parallel um ein Erasmus+
Stipendium und um eine Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) bei der
Studienbeihilfenbehörde bewerben. BAS wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausgezahlt. Weitere
Informationen und Formulare der Studienbeihilfenbehörde finden Sie hier. Das Formular SBAS1 wird im Bereich Studienrecht & Anerkennung bestätigt. (Ausfüllhilfe für das Formular SBAS1). Die Auszahlung erfolgt durch die Studienbeihilfenbehörde. Sollte der Antrag mit
einem Negativbescheid abgelehnt werden, greift das Erasmus+ Stipendium, ist die BAS
geringer als das Erasmus+ Stipendium, kann ein Top-Up seitens der WU gewährt werden
Während des Auslandsaufenthaltes
1. Die Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss betragt 3 ECTS / Monat.
2. Das Learning Agreement muss von der Gastuniversität unterschrieben werden. Änderungen
sind binnen einem Monat anzugeben.
3. Die Aufenthaltsbestätigung muss in der letzten Woche des Aufenthalts von der
Gastuniversität ausgestellt werden.
4. Eine Verlängerung ist einmal möglich. Der entsprechende Antrag muss spätestens vier
Wochen vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraums im ZAS vorliegen. Der
Verlängerungszeitraum muss unmittelbar anschließen und mindestens 15 Tage betragen.
Stand: Jänner 2016
5. Bachelor Studierende im Studienzweig IBW (wenn zutreffend): Für den Abschluss des
Studienzweiges IBW sind Kurse im Ausmaß von 16 ECTS (wirtschaftsbezogen; keine freien
Wahlfächer) zu erbringen.
Nach dem Auslandsaufenthalt
1. Die Aufenthaltsbestätigung im Original muss innerhalb von vier Wochen im Erasmus
Referat Wien eintreffen, und der Studierendenbericht über das Mobility Tool (Link per E-Mail)
fertiggestellt sein.
2. Das Zeugnis der Partneruniversität wird nach Eintreffen im ZAS auf Echtheit bestätigt und
kann im Front Office abgeholt werden.
3. Leistungsnachweis: Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Lehrveranstaltungen muss
binnen drei Monaten ab Ende des Vertragszeitraums im Bereich Studienrecht & Anerkennung
mittels einer auf Echtheit bestätigten Zeugniskopie, des F35-Formulars und der Beilageblätter
durchgeführt werden. Der Bescheid ist auf Verlangen des OeAD vorzulegen.
4. Eine Kopie des Learning Agreements ist im Bereich Studienrecht und Anerkennung
abzugeben. Das Original verbleibt beim Studierenden.
5. Der Sprachtest ist auch nach dem Auslandsaufenthalt auszufüllen (Erinnerung per E-Mail)
6. Der ZAS Erfahrungsbericht ist bis spätestens drei Monate nach offiziellem Semesterende in
Inernetdienste für Studierende hochzuladen.
7. Bachelor Studierende im Studienzweig IBW: Das IBWF1-B Formular und die vom ZAS auf
Echtheit bestätigte Zeugniskopie sind für die Bestätigung der IBW-Auslandserfahrung im ZAS
abzugeben.
8. Bei Bachelor- oder Masterarbeiten (wenn zutreffend) muss die Betreuerin/der Betreuer den
erfolgreichen Fortgang der Arbeit bestätigen (blaues Formular).
9. Studienbeihilfenbezieher/innen müssen das Formular SB-AS2 im Bereich Studienrecht &
Anerkennung bestätigen lassen.
Stand: Jänner 2016