Exchange Students’ Guide Outgoing Studierende: Master 1. Schritte zum Auslandsstudium Planungsbeginn und Information ......................................................................... 2 2. Informationen für bereits nominierte Studierende ..........................................................................................10 Austauschsemester - Eignung des Masterstudiums ................................................ 3 Allgemeines und Beratung ................................................................................ 11 Partneruniversitäten und Empfehlungen ............................................................... 4 ÖH-Beitrag und Befreiung von Studiengebühren .................................................. 11 Bewerbungsfristen ............................................................................................ 5 Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität ....................................................... 11 Austauschplätze ................................................................................................ 5 Anmeldung an der Partneruniversität ................................................................. 12 Online-Bewerbung ............................................................................................. 6 Sprachnachweis............................................................................................... 13 Auswahl und Nominierung .................................................................................. 7 Kursanerkennung - Vorausbescheid ................................................................... 14 Zusätzliche Voraussetzungen der Partneruniversität .............................................. 7 Kurse - Auswahl und Änderung.......................................................................... 14 Auswahlergebnis ............................................................................................... 8 Kurse - Dokumente und Leistungsnachweis......................................................... 15 Rücktritt .......................................................................................................... 8 Kursanerkennung nach der Rückkehr an die WU .................................................. 15 Stipendien........................................................................................................ 9 Stipendien ...................................................................................................... 16 Stipendienvoraussetzungen............................................................................... 17 Stipendienformalitäten nach der Rückkehr .......................................................... 18 Interkulturelles Training ................................................................................... 19 Reisevorbereitungen ........................................................................................ 19 Erfahrungsbericht verfassen .............................................................................. 21 Checkliste vor dem Auslandsaufenthalt ............................................................... 21 Checkliste während dem Auslandsaufenthalt ....................................................... 22 Checkliste nach dem Auslandsaufenthalt............................................................. 22 3. Kontakte im ZAS ........................................................................23 Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Auslandsstudium und wo finde ich Informationen? Wenn Sie ein Austauschsemester vorhaben, planen Sie ausreichend Vorbereitungszeit ein für: Planungsbeginn die Auswahl der für Sie und Ihr Studium passenden Universität, den Bewerbungsprozess, die Vorab-Klärung der Kursanerkennung die Vorbereitung der Reise (z.B. Unterkunft, Visa oder Versicherungen) Ein Auslandssemester wird allgemein im dritten Semester empfohlen, in Ausnahmefällen ist auch das vierte Semester möglich. Bitte beachten Sie, dass die Vorlaufzeit etwa ein Jahr beträgt. Wir raten Ihnen daher, sich bereits im ersten Semester für einen Austauschplatz zu bewerben. Alles, was Sie rund um Ihr Austauschsemester wissen müssen, hält das Zentrum für Auslandsstudien für Sie bereit: Infomaterialien zu den Partneruniversitäten Regelmäßige Infoveranstaltungen und Kleingruppenberatungen vor den Bewerbungsterminen Allgemeine Beratung im ZAS-Frontoffice sowie persönliche Beratung durch die Graduate-Koordinatorin. Zentrum für Auslandsstudien: Library & Learning Center (LC), Ebene 4 ZAS Webseite: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/ Informationen Informationen zu den Partneruniversitäten Partneruni Google Map: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/partneruniversitaeten/ Broschüren im Front Office Online-Erfahrungsberichte https://bach.wu.ac.at/z/wu/erfahr ZAS-Veranstaltungen Go Global – Auslandsstudienmesse im Oktober Infosessions: Termine Kleingruppenberatung: Termine Persönliche Beratung Servicezeiten des ZAS-Teams: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/beratung-und-kontakt/ Zentrum für Auslandsstudien 2 September 2016 Ist für mein Masterprogramm ein Austauschsemester vorgesehen? Austauschsemester - Eignung des Masterstudiums International Management/CEMS* Marketing Strategy, Innovation, and Management Control Ja, ein Austauschsemester ist für alle bzw. für eine große Anzahl an Studierenden vorgesehen. Die flexible Studienplanstruktur lässt Kursanerkennungen einfacher zu. Empfehlungen für eine große Anzahl an Partneruniversitäten liegen vor. *CEMS siehe Webseite International Management/CEMS Export- und Internationalisierungsmanagement Finanzwirtschaft und Rechnungswesen Management Sozioökonomie Supply Chain Management Volkswirtschaft Wirtschaftsrecht Wirtschaftspädagogik Ja, ein Austauschsemester kann optional absolviert werden. Aufgrund der im Studium zu absolvierenden Fächer eignen sich bestimmte ausgewählte Partneruniversitäten für ein Auslandssemester. Für diese Partneruniversitäten wurden von den Masterprogrammen Empfehlungen ausgesprochen. Information Systems Quantitative Finance Socio-Ecological Economics and Policy Steuern und Rechnungslegung Aufgrund der spezifischen Studienplanstruktur ist vorgesehen, dass das gesamte Studium an der WU absolviert wird. Anerkennungen sind bei einem Auslandsstudium nur sehr eingeschränkt möglich. Studierende sind dazu angehalten, während ihres Austauschsemesters die volle Arbeitsleistung eines Semesters („full workload“) an der Partneruniversität zu erbringen. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Außerdem ist unbedingt darauf zu achten, Kurse zu absolvieren, die an der WU anerkannt werden können. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Zulassung in einem Masterstudium der WU. Studierenden deutschsprachiger Masterprogramme kann der Austauschplatz erst nach positiver Absolvierung der Einführungslehrveranstaltungen zugesprochen werden. Zentrum für Auslandsstudien 3 September 2016 Wie wähle ich die für mich geeignete Partneruniversität aus? Es stehen Master-Austauschprogramme an weltweit rund 120 WU-Partneruniversitäten zur Auswahl. Folgende Kriterien sollte Sie bei der Auswahl beachten: Welche Partneruniversitäten werden von meinem Masterprogramm empfohlen? Studienangebot und Anerkennungsmöglichkeiten der Kurse Sprache Akademischer, beruflicher oder persönlicher Bezug zu einem Land Partneruniversitäten und Empfehlungen Die WU Masterprogramme haben Empfehlungen für Partneruniversitäten ausgesprochen, die sich besonders für ein Austauschsemester eignen. Die Kursanerkennungen wurden im Vorfeld geprüft und sind in der „Online-Anerkennungsdatenbank für Studierende“, die von der Abteilung Studienrecht & Anerkennung betreut wird, einsehbar. Welche Universitäten von Ihrem Masterprogramm empfohlen werden, können Sie über die Google Map abrufen. Liegt eine Empfehlung von Ihrem Programm für eine Universität vor, werden Sie bei der Auswahl gegenüber jenen Studierenden anderer Masterprogramme, für die keine Empfehlung vorliegt, bevorzugt. LLM Wirtschaftsrechtstudierende können sich nur an Partneruniversitäten, mit denen es eigenständige Abkommen im Bereich Wirtschaftsrecht gibt, aufgrund der Anerkennungsmöglichkeiten bewerben. Zentrum für Auslandsstudien 4 September 2016 Wann kann ich die Bewerbung einreichen? Die Bewerbung erfolgt immer ca. ein Jahr im Vorhinein. Bitte beachten Sie, dass außerhalb der offiziellen Bewerbungstermine keine Bewerbungen und Nominierungen möglich sind. Die genauen Bewerbungstermine pro Semester werden zeitgerecht auf der Homepage des ZAS veröffentlicht und über die WU Campus-Info angekündigt. Bewerbungstermine Double Degree-Programme & THEMIS-Programm für das Wintersemester: November (Bewerbung ist nur im Wintersemester möglich) Bewerbungsfristen Bewerbungstermine Übersee & Europa für das Wintersemester Termin 1: Anfang Dezember Termin 2: (nicht vergebene Plätze von Termin 1): Ende Jänner für das Sommersemester Termin: Mitte Mai - Informationen zu den aktuellen Bewerbungsterminen: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/termine-und-fristen/ Wie viele und welche Austauschplätze gibt es? Quotenlisten und Bewerbungsstatistiken werden zu Beginn jedes Semesters auf der Webseite des ZAS veröffentlicht. Diese geben Ihnen genaue Auskunft darüber, welche Universitäten mit wie vielen Plätzen zum nächsten Termin ausgeschrieben werden und wie viele Studierende sich bei vergangenen Bewerbungsterminen für eine Universität beworben haben. Bitte beachten Sie, dass das Angebot an Austauschplätzen von Semester zu Semester schwanken kann. Aktuelle Quotenlisten: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/downloads/ Austauschplätze Für Studierende des Masterprogramms Wirtschaftsrecht gibt es die Möglichkeit über das THEMIS-Programm eine Zusatzqualifikation zu erwerben. THEMIS ist ein Zertifikatsprogramm des International Legal Network of Excellence mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und Interntionales Recht. Das Studienprogramm beinhaltet drei Bestandteile: ein Auslandssemester, ein Praktikum und ein Seminar. Studierenden, die diese Bestandteile erfolgreich absolviert haben, wird das Joint Certificate in International and Business Law verliehen. Neben THEMIS-Plätzen können sich LLM Wirtschaftsrechtstudierende an ausgewählten Partneruniversitäten, mit denen es eigenständige Abkommen im Bereich Wirtschaftsrecht gibt, bewerben. Zentrum für Auslandsstudien 5 September 2016 Für Studierende der Masterprogramme Strategy, Innovation, and Management Control und Marketing gibt es neben dem Auslandssemester auch die Möglichkeit ein Double Degree-Programm mit ausgewählten Universitäten zu absolvieren. Das erste Jahr belegen teilnehmende Studierende an der WU, das zweite Jahr an der Partneruniversität. Nach erfolgreichem Abschluss des Programms werden den Absolvent/inn/en zwei akademische Titel verliehen. Studierende können am NEURUS Programm teilnehmen. NEURUS ist ein spezielles Programm zum Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten im Ausland. WU-Studierende verbringen als NEURUS Exchange Fellow das Sommersemester an einer amerikanischen Universität des Netzwerkes - in erster Linie, um zu forschen. Das Programm verbindet wissenschaftliches Arbeiten mit einem Auslandsaufenthalt als WU-Outgoing. Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie hier. Wie läuft die Bewerbung ab? Die Bewerbung erfolgt vollständig online. Jede/r Studierende kann sich für max. 7 Partneruniversitäten (Präferenzen) bewerben. Wichtig: Die Bewerbungsfrist endet jeweils um 12.00 Uhr Mittag des letzten Bewerbungstages. Die Bewerbung muss unbedingt vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Button „Zustimmen und Bewerbung absenden“ bestätigt werden. Die Online-Bewerbung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Änderungen nach Ende der Bewerbungsfrist sind jedoch nicht mehr möglich. Bitte achten Sie darauf, Bewerbungen unbedingt fristgerecht abzusenden und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen zu überprüfen! Verspätete Einreichungen sind nicht möglich. Online-Bewerbung Die Bewerbungsunterlagen setzen sich zusammen aus: Ein Motivationsschreiben für alle Präferenzen: In diesem argumentieren Sie, warum Sie ein Auslandssemester an den WU-Partneruniversitäten absolvieren möchten und warum gerade Sie hierfür die/der geeignete Bewerber/in sind (in englischer Sprache max. 3200 Zeichen inklusive Leerzeichen, max. 2 MB, PDF-Format) Lebenslauf (sollte folgende Informationen beinhalten: Ausbildung, Berufserfahrung/Praktika, Auslandserfahrung, Sprachkenntnisse und weiteren Kompetenzen, Foto optional, max. 2 MB, PDF-Format) Master & Bachelor Sammelzeugnis (wird automatisch generiert). Studierende mit einem (Bachelor-) Bildungsabschluss einer anderen Institution müssen das Sammelzeugnis hochladen (max. 2 MB, PDFFormat). Online-Bewerbung: http://bach.wu.ac.at/z/stud/zasout_ma Zentrum für Auslandsstudien 6 September 2016 Wie werden die Bewerber/innen ausgewählt? Alle abgesendeten Bewerbungsunterlagen werden nach Ende der Bewerbungsfrist automatisch an den/die jeweilige/n Programmdirektor/in Ihres Masterprogramms versandt. Auswahl und Nominierung Folgende Kriterien sind für die Zuteilung eines Austauschplatzes von Bedeutung: a. Der/die Programmdirektor/in reiht seine/ihre Studierenden auf Basis: Bewerbungsunterlagen erbrachte Studienleistungen programmabhängig werden zusätzlich Bewerbungsinterviews durchgeführt b. Studierende, die sich für Partneruniversitäten bewerben, die von Ihrem Masterprogramm empfohlen werden, werden bevorzugt zugeteilt. c. Priorisierung der Bewerber/innen von Masterprogrammen mit einem auf Studierendenaustausch ausgerichteten Studienplan Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsvoraussetzungen der Partneruniversitäten. An den meisten Partneruniversitäten gibt es zusätzliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen (Berufserfahrung, TOEFL, IELTS etc). Zusätzliche Voraussetzungen der Partneruniversität Klicken Sie auf die Google Map und gehen Sie zu den Infosheets, um mehr Informationen zu den Partneruniversitäten und zu den Nachweisen, die erbracht werden müssen, zu erhalten. Sie müssen diese zusätzlichen Kriterien der Partneruniversitäten nicht bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung am ZAS erfüllen, jedoch bei erfolgreicher Nominierung innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Nominierungen vorweisen können. Sollten Sie für eine Universität nominiert werden und die Bewerbungsvoraussetzung der Partneruniversität nicht erfüllen, wird Ihnen der Austauschplatz aberkannt und Sie können sich erst beim nächsten Termin erneut bewerben. Zentrum für Auslandsstudien 7 September 2016 Wann liegt das Ergebnis der Bewerbung vor? Bewerbungstermine 1 & 2: Das endgültige Auswahlergebnis wird ca. vier Wochen nach Ende des Bewerbungstermins per E-Mail bekannt gegeben. Auswahlergebnis Bewerbungstermin Double Degree und THEMIS-Programm: Das Auswahlergebnis wird ca. 1 Woche nach Ende des Bewerbungstermins bekannt gegeben. Jede/r Bewerber/in wird vom ZAS per E-Mail über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens informiert. Wie oft kann ich mich bewerben? Mehrfachbewerbungen Sollten Sie bei einem Bewerbungstermin keinen Platz zugewiesen bekommen, so hat dies keinerlei Auswirkung auf Ihre Folgebewerbungen. Sie können sich jederzeit wieder neu bewerben. Wenn Sie im Masterstudium bereits ein Auslandssemester absolviert haben oder dafür nominiert sind, dürfen Sie sich während Ihres Masterstudiums kein zweites Mal für ein Auslandssemester bewerben. Ist ein Rücktritt vom Auslandssemester möglich? Rücktritt Ein Rücktritt nach erfolgter Nominierung für ein Austauschprogramm ist nur aufgrund schwerwiegender Gründe (Krankheit, Schwangerschaft, wichtige familiäre Verpflichtungen und unabwendbare sowie unvorhersehbare schwerwiegende Ereignisse) sowie unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung möglich. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen umgehend die zuständige Graduate-Koordinatorin am ZAS. Erfolgt der Rücktritt ohne Angabe eines triftigen Grundes, so kann der/die Studierende nicht noch einmal für ein Austauschprogramm der WU berücksichtigt werden! Zentrum für Auslandsstudien 8 September 2016 Welche Förderprogramme gibt es? Voraussetzungen Die Stipendien sind an die Erbringung eines Erfolgsnachweises gebunden. Um den Arbeitsaufwand an der Heimatuniversität zu ersetzen, ist es vorgesehen, dass Studierende unabhängig von der Mindestleistung eine „full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Der/die Studierende ist verpflichtet, sich nach der Rückkehr die im Ausland absolvierten Kurse an der WU als Studienplanpunkt anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die im Ausland absolvierten Kurse für die bei der Bewerbung gewählte Studienrichtung anerkennen lassen müssen! Stipendien Erasmus+ Erasmus+ ist ein EU-Programm im Bildungsbereich, mit dem die Mobilität von Studierenden und Lehrenden sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Hochschulen in Europa gefördert werden. Neben Studienaufenthalten können auch für Studierendenpraktika Fördersummen beantragt werden. Teilnahmeberechtigt für das Erasmus+ Programm sind die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, FJR Mazedonien und die Türkei. Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden der WU die für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden. Joint Study Das Joint Study-Stipendium ist ein Teilstipendium der WU zur Finanzierung erhöhter Kosten während des Auslandsaufenthalts. Gefördert werden ordentliche Studierende außerhalb des Erasmus+ Programms (sog. Übersee-Bereich). CEEPUS CEEPUS-Stipendien werden für Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten in Osteuropa vergeben. Sie decken i.d.R. den Lebensunterhalt. Weiters ist die Teilnahme jeweiligen Stipendieninfoveranstaltung verpflichtend! Nähere Infos zu den Stipendien: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/ Die aktuellen Auszahlungsbeträge finden Sie hier: Erasmus+ -- Joint Study Zentrum für Auslandsstudien 9 September 2016 2. Informationen für bereits nominierte Studierende Zentrum für Auslandsstudien 10 September 2016 Allgemeines und Beratung Das ZAS bietet Kleingruppenberatungen speziell auch für Studierende, die soeben für ein Auslandssemester nominiert wurden. Die Termine für diese Beratungen finden Sie hier. Allgemeines und Beratung Nach erfolgreicher Nominierung können Sie sich am Frontoffice des ZAS auch die Kontaktdaten der Studierenden holen, die gemeinsam mit Ihnen ihr Auslandssemester verbringen werden. Falls Sie eine Nominierungsbestätigung benötigen, wenden Sie sich an die zuständige Graduate-Koordinatorin. Studiengebühren / ÖH-Beitrag ÖH-Beitrag Der ÖH-Beitrag ist auch für den Zeitraum des Auslandssemesters unbedingt einzuzahlen, ansonsten werden Sie automatisch von Ihrem Studium abgemeldet! Mit der Einzahlung sind Sie an der WU fortgemeldet und können sich – sofern dies mit dem Auslandsstudium vereinbar ist – für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden. ÖH-Beitrag und Befreiung von Studiengebühren Erlagscheine für die Einzahlung des ÖH-Beitrags oder Bankdaten für eine Online-Überweisung können unter https://wu.ac.at/studierende/tools-services/online-services-fuer-studierende/ angefordert werden. Studiengebühren Die Teilnahme an einem offiziellen Mobilitätsprogramm der WU, das länger als 8 Wochen dauert und in die Unterrichtszeit mindestens eines Semesters hineinreicht, führt zu einer Studiengebührenbefreiung für ein Semester. Auch an der Partneruniversität sind Sie von Studiengebühren befreit. Wie erfolgt die Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität? Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität Nach Ihrer Auswahl werden Sie vom ZAS bei der Partneruniversität nominiert. Im nächsten Schritt werden Sie von der Partneruniversität direkt oder durch das ZAS kontaktiert und erhalten die Anleitungen zur Anmeldung an der Partneruniversität. Es ist wichtig, dass Sie die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht übermitteln und etwaige zusätzliche Voraussetzungen (zB Sprachnachweise) bis zum diesem Zeitpunkt erfüllen. Bitte achten Sie auch darauf, ob Ihre Bewerbungsunterlagen von Ihnen oder vom ZAS gesendet werden müssen. Wenn Sie sich bei der Partneruniversität erfolgreich angemeldet haben und zum Austausch zugelassen wurden, bekommen Sie üblicherweise per E-Mail oder Post (direkt oder über das ZAS) Informationen bezüglich Visa, Housing, Orientierungsprogramm, Kursanmeldung, etc. Zentrum für Auslandsstudien 11 September 2016 Sollten Sie ein halbes Jahr vor Ihrem Auslandsaufenthalt noch nicht mit Ihrer Gastuniversität in Kontakt stehen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Graduate-Koordinatorin. Was muss ich beim Ausfüllen der Anmeldeunterlagen für die Partneruniversität beachten? Folgende Fragen werden in Application Forms häufig gestellt: Are you a full-time student? Yes Program: Economics; Business Law; Socio-Economics; Business Education; Finance and Accounting; Management ; Taxation and Accounting; Information Systems; International Management; Marketing; Quantitative Finance; Socio-Ecological Economics and Policy; Strategy, Innovation and Management Control; Supply Chain Management, Export and Internationalization Management Institutional Coordinator/Exchange Coordinator: Graduate Koordinatorin am ZAS Semesterdaten: Bitte darauf achten, dass das österreichische Sommersemester in anderen Ländern oft anders genannt wird, z.B „spring term“ oder einfach „second semester“. Häufig geforderte Anlagen: Transcript: Oft verlangen Partneruniversitäten die Beilage eines „Transcripts“ zu den Anmeldeformularen. Dies ist eine englische Übersetzung des Sammelzeugnisses, welche an den Terminals vor dem Study Service Center (Library & Learning Center (LC), 2. OG) ausgedruckt oder über die WU-Webseite (https://wu.ac.at/studierende/tools-services/online-services-fuer-studierende) angefordert werden kann. Bankbestätigung/Financial Statement: Alle US-amerikanischen und manche Übersee-Universitäten verlangen einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für das Austauschsemester. Die genaue Höhe variiert je nach Partneruniversität. Anmeldung an der Partneruniversität Vorlage: Bank Confirmation We hereby confirm that the account of ________________(Name) with the Account Number ____________shows a credit balance of____________ (Summe in Dollar, die von der Uni verlangt wird) equivalent to € ______________ at today´s exchange rate. __________________( Official name of bank and signature/bank seal) Zentrum für Auslandsstudien 12 _____________ (Date) September 2016 Medical Report und Impfpass: Viele Übersee-Universitäten verlangen eine englische Bestätigung des Hausarztes über Ihren Gesundheitszustand. Außerdem werden häufig Impfungen verlangt. Muster für eine englische Arztbestätigung: Medical Certificate To whom it may concern The medical examination of ……………………………………………………… conducted on ……………………… showed the following results: ..... ..... ..... DR....... Address of the doctor Date, stamp and signature Muss ich einen TOEFL/IELTS-Test nachweisen? Wo kann ich den TOEFL/IELTS-Test absolvieren? Einige Partneruniversitäten verlangen die Absolvierung des TOEFL-Tests (Test of English as a Foreign Language) oder des IELTS-Tests oder eine andere Form eines Sprachnachweises. Welche Universitäten welchen Test verlangen und wie viele Punkte/welches Level nachgewiesen werden muss, können Sie den Infosheets der Partneruniversitäten, die Sie auf unserer Webseite finden, entnehmen bzw. bei der zuständigen GraduateKoordinatorin des ZAS erfragen. Sprachnachweis In Wien kann der TOEFL-Test bei den OeAD International Testing Services absolviert werden, der IELTS-Test beim British Council. Testtermine sowie Informationen zur Anmeldung können Sie der Webseite des OeADTestzentrums und des British Councils entnehmen. OeAD International Testing Services Ebendorferstraße 6/3/11 1010 Wien Telefon: (01) 533 65 33 E-Mail: [email protected] http://www.testing.oead.at/ Zentrum für Auslandsstudien British Council Austria Siebensterngasse 21 1070 Wien Telefon: (01) 533 26 16 77 E-Mail: [email protected] http://www.ielts.org/ 13 September 2016 Auswahl und Anerkennung der Kurse Es ist vorgesehen, dass Studierende eine „full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Sie sollten das angebotene Kursprogramm Ihrer Gastuniversität genau recherchieren. Bei Fragen der Zugänglichkeit und des Angebots von bestimmten Kursen sind Ihnen die Koordinator/inn/en der Partneruniversitäten behilflich. Bei Fragen der Kursanmeldung kann das ZAS nur in seltenen und sehr speziellen Fällen intervenieren. Kursanerkennung Vorausbescheid Für die Kursanerkennung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studienrecht & Anerkennung. Mit Hilfe eines Online-Antrags („Vorausbescheid“) müssen Sie vor Ihrem Auslandssemester mit dem Studienrecht abklären, welche Prüfungen von der Partneruniversität Sie an der WU nach Ihrer Rückkehr anerkennen lassen können. Die sog. Anerkennungslisten (https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/anerkennung-vonpruefungen/) enthalten an der jeweiligen WU-Partneruniversität absolvierte Kurse, die in der Vergangenheit anerkannt wurden. Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um Erfahrungswerte handelt. Es ist daraus kein Rechtsanspruch abzuleiten. Abteilung Studienrecht & Anerkennung: Study Service Center, Library & Learning Center, 2. Stock Weiterführende Informationen: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/anerkennung-von-pruefungen/ https://wu.ac.at/studierende/masterguide/anerkennung-von-pruefungen/ Endgültige Kursauswahl Kurse - Auswahl und Änderung Bei Änderung der vorab gewählten Kurse: Werden diese geänderten Kurse durch die WU anerkannt? Bei Stipendienbezug: Sind damit die Anforderungen für den vollen Stipendienbezug erfüllt? Geänderte Kurse Wenn die von Ihnen gewählten Kurse nicht mit den Kursen im Vorausbescheid übereinstimmen, ist es wichtig, dass Sie die Kursbeschreibungen abspeichern, ausdrucken und von der Partneruniversität (mit Unterschrift und Stempel) bestätigen lassen. Kontakt: [email protected] Zentrum für Auslandsstudien 14 September 2016 Kursbeschreibungen abspeichern/ausdrucken und bestätigen lassen. Kurse - Dokumente und Leistungsnachweis Kursanerkennung nach der Rückkehr an die WU Nachweis der absolvierten Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte Die Abteilung Studienrecht & Anerkennung benötigt für die Anerkennung von Kursen aus dem Ausland einen Nachweis der absolvierten Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte. Diese werden entweder automatisch am Zeugnis der Partneruniversität bestätigt oder sind durch das bei der Abteilung Studienrecht & Anerkennung erhältliche Contact Hours Formular nachzuweisen. Den Antrag auf Anerkennung von Lehrveranstaltungen für das reguläre WU-Studium müssen Sie im Bereich Studienrecht & Anerkennung des Study Service Center im Library & Learning Center im 2. Stock einreichen. Für die Anerkennung benötigen Sie ein auf Echtheit bestätigtes Zeugnis der Partneruniversität (wird im ZAS von der Graduate-Koordinatorin bestätigt). Detaillierte Informationen zur Anerkennung finden Sie unter: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/anerkennung-von-pruefungen/ Zentrum für Auslandsstudien 15 September 2016 Welche Förderprogramme gibt es? Erasmus+ Erasmus+ ist ein EU-Programm im Bildungsbereich, mit dem die Mobilität von Studierenden und Lehrenden sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Hochschulen in Europa gefördert werden. Neben Studienaufenthalten können auch für Studierendenpraktika Fördersummen beantragt werden. Teilnahmeberechtigt für das Erasmus+ Programm die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, FJR Mazedonien und der Türkei. Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden der WU die für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden. Studierende können mehrere geförderte Auslandsaufenthalte im Ausmaß von bis zu zwölf Monaten pro Studienzyklus und somit maximal 36 Monate insgesamt absolvieren. Stipendien Joint Study Das Joint Study-Stipendium ist ein Teilstipendium der WU zur Finanzierung erhöhter Kosten während des Auslandsaufenthalts. Es ist an die Leistungen der Studierenden während des Auslandsaufenthalts gebunden. Gefördert werden ordentliche Studierende außerhalb des Erasmus+ Programms (sog. Übersee-Bereich). Das Joint Study-Stipendium kann auf Graduate-Ebene nur einmal bezogen werden. CEEPUS CEEPUS-Stipendien werden für Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten in Osteuropa vergeben. Sie decken i.d.R. den Lebensunterhalt. Stipendien: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/ Zentrum für Auslandsstudien 16 September 2016 Was sind die Voraussetzungen für Förderprogramme? Leistungen für Erasmus+ und Joint Study-Stipendium Das Stipendium ist an die Erbringung eines Erfolgsnachweises gebunden. Um den Arbeitsaufwand an der Heimatuniversität zu ersetzen, ist es vorgesehen, dass Studierende unabhängig von der Mindestleistung eine „full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Der/die Studierende ist verpflichtet, sich nach der Rückkehr die im Ausland absolvierten Kurse an der WU als Studienplanpunkt anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die im Ausland absolvierten Kurse für die bei der Bewerbung gewählte Studienrichtung anerkennen lassen müssen! Pflichtveranstaltung für Erasmus+ und Joint Study-Stipendium Der Besuch der Stipendienveranstaltung des ZAS, zu der Sie per E-Mail eingeladen werden, und die im Semester vor ihrem Auslandsaufenthalt stattfindet, ist verpflichtend. Nach der Stipendienveranstaltung wird die Online Bewerbung für ca. zehn Tage geöffnet. Den Link zur Online Bewerbung erhalten Sie per E-Mail. Bitte beachten Sie entsprechende Deadlines! Eine nachträgliche Bewerbung ist nicht möglich! Stipendienvoraussetzungen Learning Agreement für ERASMUS+ Stipendium Studierende sind verpflichtet, die im Ausland absolvierten Kurse an der WU anerkennen zu lassen. Beantragen Sie die Prüfung der Kurse online im Bereich Studienrecht & Anerkennung. Das Learning Agreement wird automatisch mit der Ausstellung Ihres Vorausanerkennungsbescheids generiert. Während des Auslandsaufenthaltes muss das Learning Agreement von der Partneruniversität unterzeichnet werden. Eine Kopie des Learning Agreements ist nach der Rückkehr im Bereich Studienrecht und Anerkennung abzugeben. Nominierung für Erasmus+ Stipendium und Zuerkennung Die Benachrichtigung über die Nominierung für die Zuerkennung eines Stipendiums erfolgt mittels E-Mail. Darin erhalten Sie gleichzeitig die Aufforderung, sich in der Erasmus-Online Datenbank (SMS-Online) zu registrieren und persönliche Daten zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren. Der Studierendenvertrag mit dem Erasmus OeAD Referat ist frühestens 20 Tage vor Antritt des Auslandsaufenthalts in der Erasmus-Online-Datenbank einsehbar und muss entweder ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben (2-fach!) und eingeschrieben an das Erasmus-Referat gesendet oder mittels elektronischer Signatur (Bürgerkarte) unterzeichnet werden. Die Unterschrift muss vor dem Antritt des Auslandsstudiums erfolgen. Weiters ist es notwendig das Sprachassessment (OLS – Online Lingustic Support) vor und nach dem Aufenthalt online zu absolvieren. Der Link hierzu wird Ihnen rechtzeitig zugesandt. Zentrum für Auslandsstudien 17 September 2016 Während dem Auslandsaufenthalt müssen Sie Ihr Learning Agreement und die Confirmation of Stay (Formular im Downloadbereich auf www.bildung.erasmusplus.at/studentinfo) von der Partneruniversität unterschreiben lassen. Annahmeerklärung für Joint Study-Stipendium Die Stipendienbewilligung sowie die Annahmeerklärung erhalten Sie postalisch von der Stipendienabteilung. Letztere ist bis zur jeweilig festgesetzten Deadline (s. Stipendienbewilligung) vor dem Auslandsaufenthalt im ZAS Front Office einzureichen. Diese Frist (Deadline) wird während der Stipendienveranstaltung bekanntgegeben. Andernfalls gilt das Stipendium als nicht angenommen. Termine für Stipendienveranstaltungen https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/termine-und-fristen/ Was ist für den Bezug der Stipendien zu beachten? Bitte beachten Sie unbedingt die Formalitäten und Fristen für das Stipendium, da es sonst zu einem Verlust bzw. zur Rückzahlungsforderung kommen kann. Neben der erfolgreichen Kursanerkennung in der Abteilung Studienrecht sind für das jeweilige Stipendium folgende Schritte notwendig: Stipendienformalitäten nach der Rückkehr Erasmus+ Stipendium: OLS Sprachassessment Leiten Sie Ihre Confirmation of Stay, die von der Partneruniversität ausgestellt wurde, sofort nach Rückkehr an das ERASMUS-Referat des OeAD weiter. Stellen Sie je einen Erfahrungsbericht für den OeAD online und für das ZAS ins Controlpanel Eine Kopie des unterzeichneten Learning Agreements geben Sie im Bereich Studienrecht und Anerkennung ab. Joint Study-Stipendium: Der Erfahrungsbericht ist bis spätestens drei Monate nach offiziellem Semesterende an der Partneruniversität online zu stellen. Eine Kopie des Anerkennungsbescheids aus dem Bereich Studienrecht & Anerkennung sollte direkt nach Erhalt, spätestens drei Monate nach Ende des Auslandssemesters, in der Stipendienabteilung des ZAS eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass erst nach dem Nachweis der Erbringung der Mindestleistung die Restrate überwiesen wird! Die für das Erasmus+ Stipendium notwendige Rückforderungsgrenze liegt bei 3 ECTS pro Monat. Zentrum für Auslandsstudien 18 Die für das Joint Study-Stipendium notwendige Rückforderungsgrenze beträgt 6 Semesterstunden, bei einem Studienaufenthalt bis zu 5 Monaten. September 2016 Lehrveranstaltung Interkulturelle Kompetenz Interkulturelles Training Für Studierende in einem WU-Masterprogramm wird die Absolvierung der Lehrveranstaltung Interkulturelle Kompetenz vor ihrem Auslandsaufenthalt empfohlen, sie ist jedoch nicht verpflichtend. IKK: https://wu.ac.at/bizcomm/lehre1/ikk/master/ Reisevorbereitungen Unterkunft im Gastland Viele Partneruniversitäten bieten für nominierte WU-Studierende Hilfestellung bei der Suche nach einer Unterkunft. Informationen dazu werden von der Partneruniversität zugeschickt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Erfahrungsberichte von WU-Studierenden, die in einem früheren Semester an der jeweiligen Universität studiert haben, zu lesen. Online-Erfahrungsberichte: https://bach.wu.ac.at/z/wu/erfahr Unterkunft für Incoming Studierende Wenn Sie ihr Zimmer während des Auslandsemesters untervermieten möchten, können Sie die Wohnungsplattform www.housinganywhere.com nutzen. Es handelt sich hierbei um ein kostenfrei nutzbares Angebot, von Studierenden für Studierende. Für weitere Informationen besuchen Sie die bitte die untenstehende Webseite, bzw. die dort verlinkten social media-Kanäle. Die Untervermietung bringt nicht nur eine Nebeneinkunft, sondern Sie helfen Ihrer Universität zusätzlich das Wohnungsangebot für ankommende Austauschstudent/inn/en zu erhöhen. Housing Anywhere: www.housinganywhere.com www.facebook.com/HousingAnywherecom Übersee: Für die Einreise in die USA, Lateinamerika, Australien und Asien benötigen österreichische Studierende ein Studierendenvisum, Nicht-Österreicher/innen benötigen unter Umständen zusätzliche Dokumente. Visum Für die Einreise in Kanada mit einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten brauchen österreichische Studierende kein Studierendenvisum. Man muss aber den Letter of Acceptance der Gastuniversität bei der Einreise unbedingt mithaben. Sobald Sie die Anmeldeformulare und den Letter of Acceptance der Partneruniversität und bei den USamerikanischen Universitäten auch das DS-2019-Formular der Uni erhalten haben, können Sie bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat in Wien um ein Visum ansuchen. Bitte vorher beim Konsulat erkundigen! Zentrum für Auslandsstudien 19 September 2016 USA: Das US-Konsulat erhebt im Zuge der Visumsausstellung zusätzlich eine sog. SEVIS fee. Im Flugzeug ist das weiße Einreiseformular auszufüllen. Europa: EU-Länder Sollten Sie nicht Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaats der EU sein, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes. Europa: Nicht-EU-Länder Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes, sollten Sie Ihr Auslandssemester in einem Nicht-EU-Land absolvieren (z.B. Russland, Serbien, Montenegro, etc.). Informationen zu Visa http://www.bmeia.gv.at (-> Bürgerservice -> Pass und Visum) Informationen zur SEVIS fee für USA-Visa: http://austria.usembassy.gov./niv_sevis.html Übersee: Einige Nicht-EU-Länder verlangen für das Visum eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt beim jeweiligen Konsulat. Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung abzuschließen. Bei in Österreich abgeschlossenen Versicherungen raten wir in jedem Fall, eine englischsprachige Bestätigung mit Informationen über den Versicherungsumfang mitzunehmen. Manche Universitäten verlangen eine obligatorische Studierendenversicherung, die im Gastland abgeschlossen werden muss. Reise-/Krankenversicherung Europa: EU-Länder Sollten Sie Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaats der EU sein, reicht üblicherweise die Versicherung, die Sie in Ihrem Heimatland haben. Vergessen Sie nicht, Ihre europäische Versicherungskarte ins Ausland mitzunehmen! Sollten Sie keine EU-Staatsbürgerschaft haben, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um den passenden Versicherungsschutz. Europa: Nicht-EU-Länder Einige Nicht-EU-Länder verlangen für das Visum eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei der jeweiligen Botschaft. Informationen zu Reise- und Krankenversicherung: http://www.bmeia.gv.at (-> Bürgerservice -> Reiseinformation) Zentrum für Auslandsstudien 20 September 2016 Impfungen Impfungen: Bereits vor Antritt eines Auslandssemesters sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, um sich vor Infektionskrankheiten zu schützen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Impfungen in ihrem Zielland erforderlich sind. Wir empfehlen auch, den Impfpass ins Ausland mitzunehmen! Impfstellen: http://www.wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/impfen/beratung/ Welche Berichte muss ich nach der Rückkehr erstellen? Alle WU-Outgoings sind dazu verpflichtet, nach ihrem Aufenthalt den ZAS-Erfahrungsbericht inkl. Lehrveranstaltungsanalyse zu verfassen. Der Bericht wird vom ZAS auf Vollständigkeit geprüft und bei Genehmigung online gestellt. Bei Ablehnung muss er überarbeitet werden. Erfahrungsbericht verfassen Vorlage für den Erfahrungsbericht und den Link zum Upload (über Internetdienst für Studierende): https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/downloads/ Der Erfahrungsbericht ist bis spätestens drei Monate nach offiziellem Semesterende an der Partneruniversität online zu stellen. Checklisten Erasmus+ Studierende: Fristgerechte und vollständige Bewerbung bei der Partneruniversität Besuch der verpflichtenden Erasmus+ Stipendienveranstaltung und Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium Online abrufen des Erasmus+ Vertrags und unterschrieben an das Erasmus+ Referat übermitteln Checkliste vor dem Auslandsaufenthalt Vervollständigen des Sprach-Assessments (OLS) vor dem Aufenthalt (link erhalten Sie per E-Mail) Beantragen des Vorausbescheids inkl. Learning Agreement Sonstige etwaige organisatorische Vorbereitungen: Anreise, Housing, Versicherung, etc. Ev. Besuch des Interkulturellen Trainings Joint Study-Studierende: Fristgerechte und vollständige Bewerbung bei der Partneruniversität Zentrum für Auslandsstudien 21 September 2016 Besuch der verpflichtenden Joint Study-Stipendienveranstaltung und Bewerbung für ein Joint Study- Stipendium Abgabe der Stipendienannahmeerklärung am ZAS Beantragen des Vorausbescheids Sonstige etwaige notwendige organisatorische Vorbereitungen: Anreise, Housing, bank letter, medical report, Versicherung, etc. Ev. Besuch des Interkulturellen Trainings Erasmus+ Studierende: Learning Agreement von der Partneruniversität unterschreiben lassen Checkliste während dem Auslandsaufenthalt Confirmation of Stay-Formular von der Partneruniversität bestätigen lassen Joint Study-Studierende: Contact Hours Formular an der Partneruniversität bestätigen lassen Ausfüllen der Outgoing-Befragung ZAS - Erfahrungsbericht vervollständigen & hochladen (http://bach.wu.ac.at/z/stud/erfahr) Abholen des Zeugnisses am Frontoffice des ZAS (Sie werden per Mail informiert, sobald es zur Abholung bereitliegt) Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen im Bereich Studienrecht & Anerkennung (Study-ServiceCenter) Checkliste nach dem Auslandsaufenthalt Joint Study-Stipendium: gegebenenfalls Abgabe des Contact Hours Formular im Bereich Studienrecht & Anerkennung Erasmus+ Stipendium: Abgabe des Confirmation of Stay Formulars beim Erasmus+ Referat des OeAD Anerkennungsbescheid im ZAS Frontoffice vorbeibringen, dies ist neben dem Ausfüllen und Hochladen des Erfahrungsberichts, Voraussetzung für Überweisung der Restrate des Stipendiums Abgabe Kopie des Learning Agreements im Bereich Studienrecht & Anerkennung Vervollständigen des Sprach-Assessments (OLS) nach dem Aufenthalt Erfahrungsbericht beim OeAD online abgeben Anderen von den positiven Erfahrungen & Eindrücken berichten und sie für ein Auslandssemester begeistern Mitwirkung & Repräsentation der Partneruniversität bei der Austauschmesse GoGlobal Zentrum für Auslandsstudien 22 September 2016 3. Kontakte im ZAS Allgemeine Beratung und Erstberatung ZAS-Frontoffice Library & Learning Center (LC), Ebene 4 Öffnungszeiten unter https://wu.ac.at/studierende/imausland-studieren/beratung-undkontakt/ Tel.: +43 1 31336 4310 E-Mail: [email protected] Zentrum für Auslandsstudien Beratung für Bewerber/innen und bereits nominierte Studierende Graduate-Koordinatorin Claudia Grafenhofer Tel.: +43 1 31336 5553 E-Mail: [email protected] Stipendien Martina Stalitzer Tel: +43 1 31336 4319 E-Mail: [email protected] 23 September 2016
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