Exchange Students` Guide Outgoing Studierende: Master

Exchange Students’ Guide
Outgoing Studierende: Master
1. Schritte zum Auslandsstudium
Planungsbeginn und Information ......................................................................... 2
2. Informationen für bereits nominierte
Studierende ..........................................................................................10
Austauschsemester - Eignung des Masterstudiums ................................................ 3
Allgemeines und Beratung ................................................................................ 11
Partneruniversitäten und Empfehlungen ............................................................... 4
ÖH-Beitrag und Befreiung von Studiengebühren .................................................. 11
Bewerbungsfristen ............................................................................................ 5
Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität ....................................................... 11
Austauschplätze ................................................................................................ 5
Anmeldung an der Partneruniversität ................................................................. 12
Online-Bewerbung ............................................................................................. 6
Sprachnachweis............................................................................................... 13
Auswahl und Nominierung .................................................................................. 7
Kursanerkennung - Vorausbescheid ................................................................... 14
Zusätzliche Voraussetzungen der Partneruniversität .............................................. 7
Kurse - Auswahl und Änderung.......................................................................... 14
Auswahlergebnis ............................................................................................... 8
Kurse - Dokumente und Leistungsnachweis......................................................... 15
Rücktritt .......................................................................................................... 8
Kursanerkennung nach der Rückkehr an die WU .................................................. 15
Stipendien........................................................................................................ 9
Stipendien ...................................................................................................... 16
Stipendienvoraussetzungen............................................................................... 17
Stipendienformalitäten nach der Rückkehr .......................................................... 18
Interkulturelles Training ................................................................................... 19
Reisevorbereitungen ........................................................................................ 19
Erfahrungsbericht verfassen .............................................................................. 21
Checkliste vor dem Auslandsaufenthalt ............................................................... 21
Checkliste während dem Auslandsaufenthalt ....................................................... 22
Checkliste nach dem Auslandsaufenthalt............................................................. 22
3. Kontakte im ZAS ........................................................................23
Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Auslandsstudium und wo finde ich Informationen?
Wenn Sie ein Austauschsemester vorhaben, planen Sie ausreichend Vorbereitungszeit ein für:
Planungsbeginn




die Auswahl der für Sie und Ihr Studium passenden Universität,
den Bewerbungsprozess,
die Vorab-Klärung der Kursanerkennung
die Vorbereitung der Reise (z.B. Unterkunft, Visa oder Versicherungen)
Ein Auslandssemester wird allgemein im dritten Semester empfohlen, in Ausnahmefällen ist auch das vierte
Semester möglich. Bitte beachten Sie, dass die Vorlaufzeit etwa ein Jahr beträgt. Wir raten Ihnen daher, sich
bereits im ersten Semester für einen Austauschplatz zu bewerben.
Alles, was Sie rund um Ihr Austauschsemester wissen müssen, hält das Zentrum für Auslandsstudien für Sie
bereit:

Infomaterialien zu den Partneruniversitäten

Regelmäßige Infoveranstaltungen und Kleingruppenberatungen vor den Bewerbungsterminen

Allgemeine Beratung im ZAS-Frontoffice sowie persönliche Beratung durch die Graduate-Koordinatorin.
Zentrum für Auslandsstudien: Library & Learning Center (LC), Ebene 4
ZAS Webseite: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/
Informationen
Informationen zu den Partneruniversitäten

Partneruni Google Map: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/partneruniversitaeten/

Broschüren im Front Office

Online-Erfahrungsberichte https://bach.wu.ac.at/z/wu/erfahr
ZAS-Veranstaltungen

Go Global – Auslandsstudienmesse im Oktober

Infosessions: Termine

Kleingruppenberatung: Termine
Persönliche Beratung
Servicezeiten des ZAS-Teams: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/beratung-und-kontakt/
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Ist für mein Masterprogramm ein Austauschsemester vorgesehen?



Austauschsemester
- Eignung des
Masterstudiums
International
Management/CEMS*
Marketing
Strategy, Innovation, and
Management Control
Ja, ein Austauschsemester ist für alle
bzw. für eine große Anzahl an
Studierenden vorgesehen. Die
flexible Studienplanstruktur lässt
Kursanerkennungen einfacher zu.
Empfehlungen für eine große Anzahl
an Partneruniversitäten liegen vor.
*CEMS siehe Webseite International
Management/CEMS








Export- und
Internationalisierungsmanagement
Finanzwirtschaft und
Rechnungswesen
Management
Sozioökonomie
Supply Chain Management
Volkswirtschaft
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftspädagogik
Ja, ein Austauschsemester kann
optional absolviert werden. Aufgrund
der im Studium zu absolvierenden
Fächer eignen sich bestimmte
ausgewählte Partneruniversitäten für
ein Auslandssemester. Für diese
Partneruniversitäten wurden von den
Masterprogrammen Empfehlungen
ausgesprochen.




Information Systems
Quantitative Finance
Socio-Ecological Economics
and Policy
Steuern und
Rechnungslegung
Aufgrund der spezifischen
Studienplanstruktur ist
vorgesehen, dass das gesamte
Studium an der WU absolviert
wird.
Anerkennungen sind bei einem
Auslandsstudium nur sehr
eingeschränkt möglich.
Studierende sind dazu angehalten, während ihres Austauschsemesters die volle Arbeitsleistung eines Semesters
(„full workload“) an der Partneruniversität zu erbringen. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30
ECTS und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Außerdem ist unbedingt darauf zu
achten, Kurse zu absolvieren, die an der WU anerkannt werden können.
Voraussetzung für die Bewerbung ist die Zulassung in einem Masterstudium der WU. Studierenden
deutschsprachiger Masterprogramme kann der Austauschplatz erst nach positiver Absolvierung der
Einführungslehrveranstaltungen zugesprochen werden.
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Wie wähle ich die für mich geeignete Partneruniversität aus?
Es stehen Master-Austauschprogramme an weltweit rund 120 WU-Partneruniversitäten zur Auswahl.
Folgende Kriterien sollte Sie bei der Auswahl beachten:

Welche Partneruniversitäten werden von meinem Masterprogramm empfohlen?

Studienangebot und Anerkennungsmöglichkeiten der Kurse

Sprache

Akademischer, beruflicher oder persönlicher Bezug zu einem Land
Partneruniversitäten und
Empfehlungen
Die WU Masterprogramme haben Empfehlungen für Partneruniversitäten ausgesprochen, die sich
besonders für ein Austauschsemester eignen. Die Kursanerkennungen wurden im Vorfeld geprüft und sind in
der „Online-Anerkennungsdatenbank für Studierende“, die von der Abteilung Studienrecht & Anerkennung
betreut wird, einsehbar. Welche Universitäten von Ihrem Masterprogramm empfohlen werden, können Sie über
die Google Map abrufen.
Liegt eine Empfehlung von Ihrem Programm für eine Universität vor, werden Sie bei der Auswahl gegenüber
jenen Studierenden anderer Masterprogramme, für die keine Empfehlung vorliegt, bevorzugt.
LLM Wirtschaftsrechtstudierende können sich nur an Partneruniversitäten, mit denen es eigenständige
Abkommen im Bereich Wirtschaftsrecht gibt, aufgrund der Anerkennungsmöglichkeiten bewerben.
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Wann kann ich die Bewerbung einreichen?
Die Bewerbung erfolgt immer ca. ein Jahr im Vorhinein. Bitte beachten Sie, dass außerhalb der offiziellen
Bewerbungstermine keine Bewerbungen und Nominierungen möglich sind. Die genauen
Bewerbungstermine pro Semester werden zeitgerecht auf der Homepage des ZAS veröffentlicht und über die
WU Campus-Info angekündigt.
Bewerbungstermine Double Degree-Programme & THEMIS-Programm
für das Wintersemester: November (Bewerbung ist nur im Wintersemester möglich)
Bewerbungsfristen
Bewerbungstermine Übersee & Europa


für das Wintersemester
Termin 1: Anfang Dezember
Termin 2: (nicht vergebene Plätze von Termin 1): Ende Jänner
für das Sommersemester
Termin: Mitte Mai
-
Informationen zu den aktuellen Bewerbungsterminen:
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/termine-und-fristen/
Wie viele und welche Austauschplätze gibt es?
Quotenlisten und Bewerbungsstatistiken werden zu Beginn jedes Semesters auf der Webseite des ZAS
veröffentlicht. Diese geben Ihnen genaue Auskunft darüber, welche Universitäten mit wie vielen Plätzen zum
nächsten Termin ausgeschrieben werden und wie viele Studierende sich bei vergangenen Bewerbungsterminen
für eine Universität beworben haben. Bitte beachten Sie, dass das Angebot an Austauschplätzen von Semester
zu Semester schwanken kann.
Aktuelle Quotenlisten: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/downloads/
Austauschplätze
Für Studierende des Masterprogramms Wirtschaftsrecht gibt es die Möglichkeit über das THEMIS-Programm
eine Zusatzqualifikation zu erwerben. THEMIS ist ein Zertifikatsprogramm des International Legal Network of
Excellence mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und Interntionales Recht. Das Studienprogramm beinhaltet drei
Bestandteile: ein Auslandssemester, ein Praktikum und ein Seminar. Studierenden, die diese Bestandteile
erfolgreich absolviert haben, wird das Joint Certificate in International and Business Law verliehen. Neben
THEMIS-Plätzen können sich LLM Wirtschaftsrechtstudierende an ausgewählten Partneruniversitäten, mit denen
es eigenständige Abkommen im Bereich Wirtschaftsrecht gibt, bewerben.
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Für Studierende der Masterprogramme Strategy, Innovation, and Management Control und Marketing gibt
es neben dem Auslandssemester auch die Möglichkeit ein Double Degree-Programm mit ausgewählten
Universitäten zu absolvieren. Das erste Jahr belegen teilnehmende Studierende an der WU, das zweite Jahr an
der Partneruniversität. Nach erfolgreichem Abschluss des Programms werden den Absolvent/inn/en zwei
akademische Titel verliehen.
Studierende können am NEURUS Programm teilnehmen. NEURUS ist ein spezielles Programm zum Verfassen
von wissenschaftlichen Arbeiten im Ausland. WU-Studierende verbringen als NEURUS Exchange Fellow das
Sommersemester an einer amerikanischen Universität des Netzwerkes - in erster Linie, um zu forschen. Das
Programm verbindet wissenschaftliches Arbeiten mit einem Auslandsaufenthalt als WU-Outgoing. Informationen
zum Bewerbungsablauf finden Sie hier.
Wie läuft die Bewerbung ab?
Die Bewerbung erfolgt vollständig online.
Jede/r Studierende kann sich für max. 7 Partneruniversitäten (Präferenzen) bewerben.
Wichtig:

Die Bewerbungsfrist endet jeweils um 12.00 Uhr Mittag des letzten Bewerbungstages.

Die Bewerbung muss unbedingt vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Button „Zustimmen und
Bewerbung absenden“ bestätigt werden.

Die Online-Bewerbung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen
werden. Änderungen nach Ende der Bewerbungsfrist sind jedoch nicht mehr möglich.

Bitte achten Sie darauf, Bewerbungen unbedingt fristgerecht abzusenden und die Vollständigkeit der
Bewerbungsunterlagen zu überprüfen! Verspätete Einreichungen sind nicht möglich.
Online-Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen setzen sich zusammen aus:

Ein Motivationsschreiben für alle Präferenzen: In diesem argumentieren Sie, warum Sie ein
Auslandssemester an den WU-Partneruniversitäten absolvieren möchten und warum gerade Sie hierfür
die/der geeignete Bewerber/in sind (in englischer Sprache max. 3200 Zeichen inklusive Leerzeichen, max.
2 MB, PDF-Format)

Lebenslauf (sollte folgende Informationen beinhalten: Ausbildung, Berufserfahrung/Praktika,
Auslandserfahrung, Sprachkenntnisse und weiteren Kompetenzen, Foto optional, max. 2 MB, PDF-Format)

Master & Bachelor Sammelzeugnis (wird automatisch generiert). Studierende mit einem (Bachelor-)
Bildungsabschluss einer anderen Institution müssen das Sammelzeugnis hochladen (max. 2 MB, PDFFormat).
Online-Bewerbung: http://bach.wu.ac.at/z/stud/zasout_ma
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Wie werden die Bewerber/innen ausgewählt?
Alle abgesendeten Bewerbungsunterlagen werden nach Ende der Bewerbungsfrist automatisch an den/die
jeweilige/n Programmdirektor/in Ihres Masterprogramms versandt.
Auswahl und
Nominierung
Folgende Kriterien sind für die Zuteilung eines Austauschplatzes von Bedeutung:
a. Der/die Programmdirektor/in reiht seine/ihre Studierenden auf Basis:
 Bewerbungsunterlagen
 erbrachte Studienleistungen
 programmabhängig werden zusätzlich Bewerbungsinterviews durchgeführt
b. Studierende, die sich für Partneruniversitäten bewerben, die von Ihrem Masterprogramm empfohlen
werden, werden bevorzugt zugeteilt.
c. Priorisierung der Bewerber/innen von Masterprogrammen mit einem auf Studierendenaustausch
ausgerichteten Studienplan
Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsvoraussetzungen der Partneruniversitäten.
An den meisten Partneruniversitäten gibt es zusätzliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen
(Berufserfahrung, TOEFL, IELTS etc).
Zusätzliche
Voraussetzungen
der
Partneruniversität
Klicken Sie auf die Google Map und gehen Sie zu den Infosheets, um mehr Informationen zu den
Partneruniversitäten und zu den Nachweisen, die erbracht werden müssen, zu erhalten.
Sie müssen diese zusätzlichen Kriterien der Partneruniversitäten nicht bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung am
ZAS erfüllen, jedoch bei erfolgreicher Nominierung innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der
Nominierungen vorweisen können.
Sollten Sie für eine Universität nominiert werden und die Bewerbungsvoraussetzung der
Partneruniversität nicht erfüllen, wird Ihnen der Austauschplatz aberkannt und Sie können sich erst beim
nächsten Termin erneut bewerben.
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Wann liegt das Ergebnis der Bewerbung vor?
Bewerbungstermine 1 & 2: Das endgültige Auswahlergebnis wird ca. vier Wochen nach Ende des
Bewerbungstermins per E-Mail bekannt gegeben.
Auswahlergebnis
Bewerbungstermin Double Degree und THEMIS-Programm: Das Auswahlergebnis wird ca. 1 Woche nach
Ende des Bewerbungstermins bekannt gegeben.
Jede/r Bewerber/in wird vom ZAS per E-Mail über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens informiert.
Wie oft kann ich mich bewerben?
Mehrfachbewerbungen
Sollten Sie bei einem Bewerbungstermin keinen Platz zugewiesen bekommen, so hat dies keinerlei Auswirkung
auf Ihre Folgebewerbungen. Sie können sich jederzeit wieder neu bewerben.
Wenn Sie im Masterstudium bereits ein Auslandssemester absolviert haben oder dafür nominiert sind, dürfen
Sie sich während Ihres Masterstudiums kein zweites Mal für ein Auslandssemester bewerben.
Ist ein Rücktritt vom Auslandssemester möglich?
Rücktritt
Ein Rücktritt nach erfolgter Nominierung für ein Austauschprogramm ist nur aufgrund schwerwiegender Gründe
(Krankheit, Schwangerschaft, wichtige familiäre Verpflichtungen und unabwendbare sowie unvorhersehbare
schwerwiegende Ereignisse) sowie unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung möglich. Bitte kontaktieren
Sie in solchen Fällen umgehend die zuständige Graduate-Koordinatorin am ZAS.
Erfolgt der Rücktritt ohne Angabe eines triftigen Grundes, so kann der/die Studierende nicht noch einmal für ein
Austauschprogramm der WU berücksichtigt werden!
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Welche Förderprogramme gibt es?
Voraussetzungen
Die Stipendien sind an die Erbringung eines Erfolgsnachweises gebunden. Um den Arbeitsaufwand an der
Heimatuniversität zu ersetzen, ist es vorgesehen, dass Studierende unabhängig von der Mindestleistung eine
„full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS
und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Der/die Studierende ist verpflichtet,
sich nach der Rückkehr die im Ausland absolvierten Kurse an der WU als Studienplanpunkt anerkennen zu
lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die im Ausland absolvierten Kurse für die bei der Bewerbung gewählte
Studienrichtung anerkennen lassen müssen!
Stipendien
Erasmus+
Erasmus+ ist ein EU-Programm im Bildungsbereich, mit dem die Mobilität von Studierenden und Lehrenden
sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Hochschulen in Europa gefördert werden. Neben
Studienaufenthalten können auch für Studierendenpraktika Fördersummen beantragt werden.
Teilnahmeberechtigt für das Erasmus+ Programm sind die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island,
Liechtenstein, Norwegen, FJR Mazedonien und die Türkei. Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen
Studierenden der WU die für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden.
Joint Study
Das Joint Study-Stipendium ist ein Teilstipendium der WU zur Finanzierung erhöhter Kosten während des
Auslandsaufenthalts. Gefördert werden ordentliche Studierende außerhalb des Erasmus+ Programms (sog.
Übersee-Bereich).
CEEPUS
CEEPUS-Stipendien werden für Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten in Osteuropa vergeben. Sie decken
i.d.R. den Lebensunterhalt.
Weiters ist die Teilnahme jeweiligen Stipendieninfoveranstaltung verpflichtend!
Nähere Infos zu den Stipendien: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/
Die aktuellen Auszahlungsbeträge finden Sie hier: Erasmus+ -- Joint Study
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
2. Informationen für bereits nominierte Studierende
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Allgemeines und Beratung
Das ZAS bietet Kleingruppenberatungen speziell auch für Studierende, die soeben für ein Auslandssemester
nominiert wurden. Die Termine für diese Beratungen finden Sie hier.
Allgemeines und
Beratung
Nach erfolgreicher Nominierung können Sie sich am Frontoffice des ZAS auch die Kontaktdaten der
Studierenden holen, die gemeinsam mit Ihnen ihr Auslandssemester verbringen werden.
Falls Sie eine Nominierungsbestätigung benötigen, wenden Sie sich an die zuständige Graduate-Koordinatorin.
Studiengebühren / ÖH-Beitrag
ÖH-Beitrag
Der ÖH-Beitrag ist auch für den Zeitraum des Auslandssemesters unbedingt einzuzahlen, ansonsten werden
Sie automatisch von Ihrem Studium abgemeldet! Mit der Einzahlung sind Sie an der WU fortgemeldet und
können sich – sofern dies mit dem Auslandsstudium vereinbar ist – für Lehrveranstaltungen und Prüfungen
anmelden.
ÖH-Beitrag und
Befreiung von
Studiengebühren
Erlagscheine für die Einzahlung des ÖH-Beitrags oder Bankdaten für eine Online-Überweisung können unter
https://wu.ac.at/studierende/tools-services/online-services-fuer-studierende/ angefordert werden.
Studiengebühren
Die Teilnahme an einem offiziellen Mobilitätsprogramm der WU, das länger als 8 Wochen dauert und in die
Unterrichtszeit mindestens eines Semesters hineinreicht, führt zu einer Studiengebührenbefreiung für ein
Semester. Auch an der Partneruniversität sind Sie von Studiengebühren befreit.
Wie erfolgt die Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität?
Kontaktaufnahme
mit der
Partneruniversität
Nach Ihrer Auswahl werden Sie vom ZAS bei der Partneruniversität nominiert. Im nächsten Schritt werden Sie
von der Partneruniversität direkt oder durch das ZAS kontaktiert und erhalten die Anleitungen zur Anmeldung an
der Partneruniversität. Es ist wichtig, dass Sie die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht
übermitteln und etwaige zusätzliche Voraussetzungen (zB Sprachnachweise) bis zum diesem Zeitpunkt erfüllen.
Bitte achten Sie auch darauf, ob Ihre Bewerbungsunterlagen von Ihnen oder vom ZAS gesendet werden
müssen.
Wenn Sie sich bei der Partneruniversität erfolgreich angemeldet haben und zum Austausch zugelassen wurden,
bekommen Sie üblicherweise per E-Mail oder Post (direkt oder über das ZAS) Informationen bezüglich Visa,
Housing, Orientierungsprogramm, Kursanmeldung, etc.
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Sollten Sie ein halbes Jahr vor Ihrem Auslandsaufenthalt noch nicht mit Ihrer Gastuniversität in Kontakt stehen,
wenden Sie sich bitte an die zuständige Graduate-Koordinatorin.
Was muss ich beim Ausfüllen der Anmeldeunterlagen für die Partneruniversität beachten?
Folgende Fragen werden in Application Forms häufig gestellt:




Are you a full-time student? Yes
Program: Economics; Business Law; Socio-Economics; Business Education; Finance and Accounting;
Management ; Taxation and Accounting; Information Systems; International Management; Marketing;
Quantitative Finance; Socio-Ecological Economics and Policy; Strategy, Innovation and Management
Control; Supply Chain Management, Export and Internationalization Management
Institutional Coordinator/Exchange Coordinator: Graduate Koordinatorin am ZAS
Semesterdaten: Bitte darauf achten, dass das österreichische Sommersemester in anderen Ländern oft
anders genannt wird, z.B „spring term“ oder einfach „second semester“.
Häufig geforderte Anlagen:

Transcript: Oft verlangen Partneruniversitäten die Beilage eines „Transcripts“ zu den Anmeldeformularen.
Dies ist eine englische Übersetzung des Sammelzeugnisses, welche an den Terminals vor dem Study
Service Center (Library & Learning Center (LC), 2. OG) ausgedruckt oder über die WU-Webseite
(https://wu.ac.at/studierende/tools-services/online-services-fuer-studierende) angefordert werden kann.

Bankbestätigung/Financial Statement: Alle US-amerikanischen und manche Übersee-Universitäten
verlangen einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für das Austauschsemester. Die genaue
Höhe variiert je nach Partneruniversität.
Anmeldung an der
Partneruniversität
Vorlage:
Bank Confirmation
We hereby confirm that the account of ________________(Name) with the Account Number
____________shows a credit balance of____________ (Summe in Dollar, die von der Uni verlangt wird)
equivalent to € ______________ at today´s exchange rate.
__________________( Official name of bank and signature/bank seal)
Zentrum für Auslandsstudien
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_____________ (Date)
September 2016

Medical Report und Impfpass: Viele Übersee-Universitäten verlangen eine englische Bestätigung des
Hausarztes über Ihren Gesundheitszustand. Außerdem werden häufig Impfungen verlangt. Muster für eine
englische Arztbestätigung:
Medical Certificate
To whom it may concern
The medical examination of ……………………………………………………… conducted on ………………………
showed the following results:
.....
.....
.....
DR.......
Address of the doctor
Date, stamp and signature
Muss ich einen TOEFL/IELTS-Test nachweisen? Wo kann ich den TOEFL/IELTS-Test absolvieren?
Einige Partneruniversitäten verlangen die Absolvierung des TOEFL-Tests (Test of English as a Foreign
Language) oder des IELTS-Tests oder eine andere Form eines Sprachnachweises. Welche Universitäten welchen
Test verlangen und wie viele Punkte/welches Level nachgewiesen werden muss, können Sie den Infosheets der
Partneruniversitäten, die Sie auf unserer Webseite finden, entnehmen bzw. bei der zuständigen GraduateKoordinatorin des ZAS erfragen.
Sprachnachweis
In Wien kann der TOEFL-Test bei den OeAD International Testing Services absolviert werden, der IELTS-Test
beim British Council. Testtermine sowie Informationen zur Anmeldung können Sie der Webseite des OeADTestzentrums und des British Councils entnehmen.
OeAD International Testing Services
Ebendorferstraße 6/3/11
1010 Wien
Telefon: (01) 533 65 33
E-Mail: [email protected]
http://www.testing.oead.at/
Zentrum für Auslandsstudien
British Council Austria
Siebensterngasse 21
1070 Wien
Telefon: (01) 533 26 16 77
E-Mail: [email protected]
http://www.ielts.org/
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Auswahl und Anerkennung der Kurse
Es ist vorgesehen, dass Studierende eine „full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in
Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der
Partneruniversität.
Sie sollten das angebotene Kursprogramm Ihrer Gastuniversität genau recherchieren. Bei Fragen der
Zugänglichkeit und des Angebots von bestimmten Kursen sind Ihnen die Koordinator/inn/en der
Partneruniversitäten behilflich. Bei Fragen der Kursanmeldung kann das ZAS nur in seltenen und sehr speziellen
Fällen intervenieren.
Kursanerkennung Vorausbescheid
Für die Kursanerkennung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studienrecht & Anerkennung. Mit Hilfe
eines Online-Antrags („Vorausbescheid“) müssen Sie vor Ihrem Auslandssemester mit dem Studienrecht
abklären, welche Prüfungen von der Partneruniversität Sie an der WU nach Ihrer Rückkehr anerkennen lassen
können.
Die sog. Anerkennungslisten (https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/anerkennung-vonpruefungen/) enthalten an der jeweiligen WU-Partneruniversität absolvierte Kurse, die in der Vergangenheit
anerkannt wurden. Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um Erfahrungswerte handelt. Es ist daraus kein
Rechtsanspruch abzuleiten.
Abteilung Studienrecht & Anerkennung: Study Service Center, Library & Learning Center, 2. Stock
Weiterführende Informationen:
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/anerkennung-von-pruefungen/
https://wu.ac.at/studierende/masterguide/anerkennung-von-pruefungen/
Endgültige Kursauswahl


Kurse - Auswahl und
Änderung
Bei Änderung der vorab gewählten Kurse: Werden diese geänderten Kurse durch die WU anerkannt?
Bei Stipendienbezug: Sind damit die Anforderungen für den vollen Stipendienbezug erfüllt?
Geänderte Kurse
Wenn die von Ihnen gewählten Kurse nicht mit den Kursen im Vorausbescheid übereinstimmen, ist es wichtig,
dass Sie die Kursbeschreibungen abspeichern, ausdrucken und von der Partneruniversität (mit Unterschrift
und Stempel) bestätigen lassen.
Kontakt: [email protected]
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Kursbeschreibungen abspeichern/ausdrucken und bestätigen lassen.
Kurse - Dokumente
und
Leistungsnachweis
Kursanerkennung
nach der Rückkehr
an die WU
Nachweis der absolvierten Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte
Die Abteilung Studienrecht & Anerkennung benötigt für die Anerkennung von Kursen aus dem Ausland einen
Nachweis der absolvierten Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte.
Diese werden entweder automatisch am Zeugnis der Partneruniversität bestätigt oder sind durch das bei der
Abteilung Studienrecht & Anerkennung erhältliche Contact Hours Formular nachzuweisen.
Den Antrag auf Anerkennung von Lehrveranstaltungen für das reguläre WU-Studium müssen Sie im Bereich
Studienrecht & Anerkennung des Study Service Center im Library & Learning Center im 2. Stock einreichen. Für
die Anerkennung benötigen Sie ein auf Echtheit bestätigtes Zeugnis der Partneruniversität (wird im ZAS von der
Graduate-Koordinatorin bestätigt).
Detaillierte Informationen zur Anerkennung finden Sie unter:
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/anerkennung-von-pruefungen/
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Welche Förderprogramme gibt es?
Erasmus+
Erasmus+ ist ein EU-Programm im Bildungsbereich, mit dem die Mobilität von Studierenden und Lehrenden
sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Hochschulen in Europa gefördert werden. Neben
Studienaufenthalten können auch für Studierendenpraktika Fördersummen beantragt werden.
Teilnahmeberechtigt für das Erasmus+ Programm die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein,
Norwegen, FJR Mazedonien und der Türkei. Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden
der WU die für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden.
Studierende können mehrere geförderte Auslandsaufenthalte im Ausmaß von bis zu zwölf Monaten pro
Studienzyklus und somit maximal 36 Monate insgesamt absolvieren.
Stipendien
Joint Study
Das Joint Study-Stipendium ist ein Teilstipendium der WU zur Finanzierung erhöhter Kosten während des
Auslandsaufenthalts. Es ist an die Leistungen der Studierenden während des Auslandsaufenthalts gebunden.
Gefördert werden ordentliche Studierende außerhalb des Erasmus+ Programms (sog. Übersee-Bereich).
Das Joint Study-Stipendium kann auf Graduate-Ebene nur einmal bezogen werden.
CEEPUS
CEEPUS-Stipendien werden für Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten in Osteuropa vergeben. Sie decken
i.d.R. den Lebensunterhalt.
Stipendien: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Was sind die Voraussetzungen für Förderprogramme?
Leistungen für Erasmus+ und Joint Study-Stipendium
Das Stipendium ist an die Erbringung eines Erfolgsnachweises gebunden. Um den Arbeitsaufwand an der
Heimatuniversität zu ersetzen, ist es vorgesehen, dass Studierende unabhängig von der Mindestleistung eine
„full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und
in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Der/die Studierende ist verpflichtet, sich nach
der Rückkehr die im Ausland absolvierten Kurse an der WU als Studienplanpunkt anerkennen zu lassen. Bitte
beachten Sie, dass Sie sich die im Ausland absolvierten Kurse für die bei der Bewerbung gewählte
Studienrichtung anerkennen lassen müssen!
Pflichtveranstaltung für Erasmus+ und Joint Study-Stipendium
Der Besuch der Stipendienveranstaltung des ZAS, zu der Sie per E-Mail eingeladen werden, und die im
Semester vor ihrem Auslandsaufenthalt stattfindet, ist verpflichtend. Nach der Stipendienveranstaltung wird
die Online Bewerbung für ca. zehn Tage geöffnet. Den Link zur Online Bewerbung erhalten Sie per E-Mail.
Bitte beachten Sie entsprechende Deadlines! Eine nachträgliche Bewerbung ist nicht möglich!
Stipendienvoraussetzungen
Learning Agreement für ERASMUS+ Stipendium
Studierende sind verpflichtet, die im Ausland absolvierten Kurse an der WU anerkennen zu lassen. Beantragen
Sie die Prüfung der Kurse online im Bereich Studienrecht & Anerkennung. Das Learning Agreement wird
automatisch mit der Ausstellung Ihres Vorausanerkennungsbescheids generiert. Während des
Auslandsaufenthaltes muss das Learning Agreement von der Partneruniversität unterzeichnet werden. Eine Kopie
des Learning Agreements ist nach der Rückkehr im Bereich Studienrecht und Anerkennung abzugeben.
Nominierung für Erasmus+ Stipendium und Zuerkennung
Die Benachrichtigung über die Nominierung für die Zuerkennung eines Stipendiums erfolgt mittels E-Mail. Darin
erhalten Sie gleichzeitig die Aufforderung, sich in der Erasmus-Online Datenbank (SMS-Online) zu registrieren
und persönliche Daten zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren. Der Studierendenvertrag mit dem Erasmus
OeAD Referat ist frühestens 20 Tage vor Antritt des Auslandsaufenthalts in der Erasmus-Online-Datenbank
einsehbar und muss entweder ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben (2-fach!) und eingeschrieben an das
Erasmus-Referat gesendet oder mittels elektronischer Signatur (Bürgerkarte) unterzeichnet werden. Die
Unterschrift muss vor dem Antritt des Auslandsstudiums erfolgen. Weiters ist es notwendig das
Sprachassessment (OLS – Online Lingustic Support) vor und nach dem Aufenthalt online zu absolvieren. Der
Link hierzu wird Ihnen rechtzeitig zugesandt.
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Während dem Auslandsaufenthalt müssen Sie Ihr Learning Agreement und die Confirmation of Stay (Formular
im Downloadbereich auf www.bildung.erasmusplus.at/studentinfo) von der Partneruniversität unterschreiben
lassen.
Annahmeerklärung für Joint Study-Stipendium
Die Stipendienbewilligung sowie die Annahmeerklärung erhalten Sie postalisch von der Stipendienabteilung.
Letztere ist bis zur jeweilig festgesetzten Deadline (s. Stipendienbewilligung) vor dem Auslandsaufenthalt im
ZAS Front Office einzureichen. Diese Frist (Deadline) wird während der Stipendienveranstaltung
bekanntgegeben. Andernfalls gilt das Stipendium als nicht angenommen.
Termine für Stipendienveranstaltungen
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/termine-und-fristen/
Was ist für den Bezug der Stipendien zu beachten?
Bitte beachten Sie unbedingt die Formalitäten und Fristen für das Stipendium, da es sonst zu einem Verlust bzw.
zur Rückzahlungsforderung kommen kann. Neben der erfolgreichen Kursanerkennung in der Abteilung
Studienrecht sind für das jeweilige Stipendium folgende Schritte notwendig:
Stipendienformalitäten nach
der Rückkehr
Erasmus+ Stipendium:

OLS Sprachassessment

Leiten Sie Ihre Confirmation of Stay, die
von der Partneruniversität ausgestellt
wurde, sofort nach Rückkehr an das
ERASMUS-Referat des OeAD weiter.

Stellen Sie je einen Erfahrungsbericht für
den OeAD online und für das ZAS ins
Controlpanel

Eine Kopie des unterzeichneten Learning
Agreements geben Sie im Bereich
Studienrecht und Anerkennung ab.
Joint Study-Stipendium:

Der Erfahrungsbericht ist bis spätestens
drei Monate nach offiziellem
Semesterende an der Partneruniversität
online zu stellen.

Eine Kopie des Anerkennungsbescheids aus
dem Bereich Studienrecht & Anerkennung
sollte direkt nach Erhalt, spätestens drei
Monate nach Ende des
Auslandssemesters, in der
Stipendienabteilung des ZAS eingereicht
werden.
Bitte beachten Sie, dass erst nach dem Nachweis
der Erbringung der Mindestleistung die Restrate
überwiesen wird!
Die für das Erasmus+ Stipendium notwendige
Rückforderungsgrenze liegt bei 3 ECTS pro Monat.
Zentrum für Auslandsstudien
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Die für das Joint Study-Stipendium notwendige
Rückforderungsgrenze beträgt 6 Semesterstunden,
bei einem Studienaufenthalt bis zu 5 Monaten.
September 2016
Lehrveranstaltung Interkulturelle Kompetenz
Interkulturelles
Training
Für Studierende in einem WU-Masterprogramm wird die Absolvierung der Lehrveranstaltung Interkulturelle
Kompetenz vor ihrem Auslandsaufenthalt empfohlen, sie ist jedoch nicht verpflichtend.
IKK: https://wu.ac.at/bizcomm/lehre1/ikk/master/
Reisevorbereitungen
Unterkunft im
Gastland
Viele Partneruniversitäten bieten für nominierte WU-Studierende Hilfestellung bei der Suche nach einer
Unterkunft. Informationen dazu werden von der Partneruniversität zugeschickt. Darüber hinaus ist es sinnvoll,
die Erfahrungsberichte von WU-Studierenden, die in einem früheren Semester an der jeweiligen Universität
studiert haben, zu lesen.
Online-Erfahrungsberichte: https://bach.wu.ac.at/z/wu/erfahr
Unterkunft für
Incoming
Studierende
Wenn Sie ihr Zimmer während des Auslandsemesters untervermieten möchten, können Sie die
Wohnungsplattform www.housinganywhere.com nutzen. Es handelt sich hierbei um ein kostenfrei nutzbares
Angebot, von Studierenden für Studierende. Für weitere Informationen besuchen Sie die bitte die untenstehende
Webseite, bzw. die dort verlinkten social media-Kanäle. Die Untervermietung bringt nicht nur eine
Nebeneinkunft, sondern Sie helfen Ihrer Universität zusätzlich das Wohnungsangebot für ankommende
Austauschstudent/inn/en zu erhöhen.
Housing Anywhere: www.housinganywhere.com
www.facebook.com/HousingAnywherecom
Übersee:
Für die Einreise in die USA, Lateinamerika, Australien und Asien benötigen österreichische Studierende ein
Studierendenvisum, Nicht-Österreicher/innen benötigen unter Umständen zusätzliche Dokumente.
Visum
Für die Einreise in Kanada mit einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten brauchen österreichische Studierende kein
Studierendenvisum. Man muss aber den Letter of Acceptance der Gastuniversität bei der Einreise unbedingt
mithaben.
Sobald Sie die Anmeldeformulare und den Letter of Acceptance der Partneruniversität und bei den USamerikanischen Universitäten auch das DS-2019-Formular der Uni erhalten haben, können Sie bei der jeweiligen
Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat in Wien um ein Visum ansuchen. Bitte vorher beim Konsulat erkundigen!
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
USA: Das US-Konsulat erhebt im Zuge der Visumsausstellung zusätzlich eine sog. SEVIS fee. Im Flugzeug ist
das weiße Einreiseformular auszufüllen.
Europa: EU-Länder
Sollten Sie nicht Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaats der EU sein, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den
Einreisebestimmungen des Gastlandes.
Europa: Nicht-EU-Länder
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes, sollten Sie Ihr
Auslandssemester in einem Nicht-EU-Land absolvieren (z.B. Russland, Serbien, Montenegro, etc.).
Informationen zu Visa http://www.bmeia.gv.at (-> Bürgerservice -> Pass und Visum)
Informationen zur SEVIS fee für USA-Visa: http://austria.usembassy.gov./niv_sevis.html
Übersee:
Einige Nicht-EU-Länder verlangen für das Visum eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung. Bitte
erkundigen Sie sich hierzu direkt beim jeweiligen Konsulat.
Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung abzuschließen. Bei in Österreich
abgeschlossenen Versicherungen raten wir in jedem Fall, eine englischsprachige Bestätigung mit Informationen
über den Versicherungsumfang mitzunehmen.
Manche Universitäten verlangen eine obligatorische Studierendenversicherung, die im Gastland abgeschlossen
werden muss.
Reise-/Krankenversicherung
Europa: EU-Länder
Sollten Sie Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaats der EU sein, reicht üblicherweise die Versicherung, die Sie in
Ihrem Heimatland haben. Vergessen Sie nicht, Ihre europäische Versicherungskarte ins Ausland mitzunehmen!
Sollten Sie keine EU-Staatsbürgerschaft haben, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um den passenden
Versicherungsschutz.
Europa: Nicht-EU-Länder
Einige Nicht-EU-Länder verlangen für das Visum eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung. Bitte
erkundigen Sie sich hierzu direkt bei der jeweiligen Botschaft.
Informationen zu Reise- und Krankenversicherung: http://www.bmeia.gv.at (-> Bürgerservice ->
Reiseinformation)
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
Impfungen
Impfungen:
Bereits vor Antritt eines Auslandssemesters sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, um sich
vor Infektionskrankheiten zu schützen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Impfungen in ihrem
Zielland erforderlich sind. Wir empfehlen auch, den Impfpass ins Ausland mitzunehmen!
Impfstellen: http://www.wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/impfen/beratung/
Welche Berichte muss ich nach der Rückkehr erstellen?
Alle WU-Outgoings sind dazu verpflichtet, nach ihrem Aufenthalt den ZAS-Erfahrungsbericht inkl.
Lehrveranstaltungsanalyse zu verfassen. Der Bericht wird vom ZAS auf Vollständigkeit geprüft und bei
Genehmigung online gestellt. Bei Ablehnung muss er überarbeitet werden.
Erfahrungsbericht
verfassen
Vorlage für den Erfahrungsbericht und den Link zum Upload (über Internetdienst für Studierende):
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/downloads/
Der Erfahrungsbericht ist bis spätestens drei Monate nach offiziellem Semesterende an der Partneruniversität
online zu stellen.
Checklisten
Erasmus+ Studierende:
 Fristgerechte und vollständige Bewerbung bei der Partneruniversität
 Besuch der verpflichtenden Erasmus+ Stipendienveranstaltung und Bewerbung für ein Erasmus+
Stipendium
 Online abrufen des Erasmus+ Vertrags und unterschrieben an das Erasmus+ Referat übermitteln
Checkliste vor dem
Auslandsaufenthalt
 Vervollständigen des Sprach-Assessments (OLS) vor dem Aufenthalt (link erhalten Sie per E-Mail)
 Beantragen des Vorausbescheids inkl. Learning Agreement
 Sonstige etwaige organisatorische Vorbereitungen: Anreise, Housing, Versicherung, etc.
 Ev. Besuch des Interkulturellen Trainings
Joint Study-Studierende:
 Fristgerechte und vollständige Bewerbung bei der Partneruniversität
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
 Besuch der verpflichtenden Joint Study-Stipendienveranstaltung und Bewerbung für ein Joint
Study- Stipendium
 Abgabe der Stipendienannahmeerklärung am ZAS
 Beantragen des Vorausbescheids
 Sonstige etwaige notwendige organisatorische Vorbereitungen: Anreise, Housing, bank letter,
medical report, Versicherung, etc.
 Ev. Besuch des Interkulturellen Trainings
Erasmus+ Studierende:
 Learning Agreement von der Partneruniversität unterschreiben lassen
Checkliste während
dem
Auslandsaufenthalt
 Confirmation of Stay-Formular von der Partneruniversität bestätigen lassen
Joint Study-Studierende:
 Contact Hours Formular an der Partneruniversität bestätigen lassen
 Ausfüllen der Outgoing-Befragung
 ZAS - Erfahrungsbericht vervollständigen & hochladen (http://bach.wu.ac.at/z/stud/erfahr)
 Abholen des Zeugnisses am Frontoffice des ZAS (Sie werden per Mail informiert, sobald es zur Abholung
bereitliegt)
 Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen im Bereich Studienrecht & Anerkennung (Study-ServiceCenter)
Checkliste nach dem
Auslandsaufenthalt
Joint Study-Stipendium:
 gegebenenfalls Abgabe des Contact Hours
Formular im Bereich Studienrecht & Anerkennung
Erasmus+ Stipendium:
 Abgabe des Confirmation of Stay Formulars
beim Erasmus+ Referat des OeAD
 Anerkennungsbescheid im ZAS Frontoffice
vorbeibringen, dies ist neben dem Ausfüllen und
Hochladen des Erfahrungsberichts, Voraussetzung
für Überweisung der Restrate des Stipendiums
 Abgabe Kopie des Learning Agreements im
Bereich Studienrecht & Anerkennung
 Vervollständigen des Sprach-Assessments (OLS)
nach dem Aufenthalt
 Erfahrungsbericht beim OeAD online abgeben
 Anderen von den positiven Erfahrungen & Eindrücken berichten und sie für ein Auslandssemester begeistern
 Mitwirkung & Repräsentation der Partneruniversität bei der Austauschmesse GoGlobal
Zentrum für Auslandsstudien
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September 2016
3. Kontakte im ZAS
Allgemeine Beratung und
Erstberatung
ZAS-Frontoffice
Library & Learning Center (LC),
Ebene 4
Öffnungszeiten unter
https://wu.ac.at/studierende/imausland-studieren/beratung-undkontakt/
Tel.: +43 1 31336 4310
E-Mail: [email protected]
Zentrum für Auslandsstudien
Beratung für Bewerber/innen und bereits nominierte Studierende
Graduate-Koordinatorin
Claudia Grafenhofer
Tel.: +43 1 31336 5553
E-Mail: [email protected]
Stipendien
Martina Stalitzer
Tel: +43 1 31336 4319
E-Mail: [email protected]
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