Exchange Students’ Guide Outgoing Studierende: Bachelor Inhaltsverzeichnis 1. Schritte zum Auslandsstudium Planung und Information ......................................................1 Bewerbungsvoraussetzungen ................................................2 Partneruniversitäten ............................................................2 Bewerbungsfristen ...............................................................3 Austauschplätze ..................................................................3 Online-Bewerbung ...............................................................4 Auswahl und Nominierung ....................................................5 Auswahlinterview ................................................................5 Auswahlergebnis .................................................................6 Rücktritt .............................................................................7 Stipendien ..........................................................................7 2. Informationen für bereits nominierte Studierende Allgemeines und Beratung ................................................. 10 ÖH-Beitrag und Studiengebühren ....................................... 10 Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität ........................ 10 Anmeldung an der Partneruniversität .................................. 11 Sprachnachweis................................................................ 12 Auswahl und Anerkennung der Kurse .................................. 13 Kursanerkennung - Vorausbescheid .................................... 13 Kurse – Auswahl und Änderung .......................................... 13 Kursanerkennung - nach der Rückkehr an die WU ................. 14 IBW-Auslandserfahrung ..................................................... 15 Bestätigung der IBW- Auslandserfahrung ............................. 15 Stipendien ....................................................................... 16 Stipendienvoraussetzungen ............................................... 17 Was ist für den Bezug der Stipendien zu beachten?............... 19 Stipendienformalitäten nach der Rückkehr ........................... 19 Interkulturelles Training .................................................... 19 Reisevorbereitung ............................................................. 20 Checklisten ...................................................................... 22 3. Kontakte im ZAS Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Auslandsstudium und wo finde ich Informationen? Wenn Sie ein Austauschsemester vorhaben, planen Sie ausreichend Vorbereitungszeit (etwa 15 Monate) ein für: Planungsbeginn die Auswahl der richtigen Universität, den Bewerbungsprozess, die Vorab-Klärung der Kursanerkennung die Vorbereitung der Reise (z.B. Wohnungsfrage, Visa oder Versicherungen) Alles, was Sie rund um Ihr Auslandsstudium wissen müssen, hält das Zentrum für Auslandsstudien für Sie bereit: Infomaterialien zu den Partneruniversitäten Regelmäßige Infoveranstaltungen und Kleingruppenberatung vor den Bewerbungsterminen Allgemeine Beratung im ZAS-Frontoffice sowie persönliche Beratung durch die Regionalkoordinator/inn/en Zentrum für Auslandsstudien: Library & Learning Center (LC), Ebene 4 ZAS Website: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/ Informationen Informationen zu den Partneruniversitäten Infosheets - Partneruni Google Map: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/partneruniversitaeten/ Broschüren im Front Office Online-Erfahrungsberichte https://bach.wu.ac.at/z/wu/erfahr ZAS-Veranstaltungen Go Global – Auslandsstudienmesse im Oktober Infosessions: Termine Kleingruppenberatung: Termine Zentrum für Auslandsstudien persönliche Beratung Servicezeiten des ZAS-Teams: https://www.wu.ac.at/universitaet/organisation/dienstleistungseinrichtungen/zentrum-fuerauslandsstudien/oeffnungszeiten/ 1 August 2016 Wer kann sich für ein Austauschprogramm bewerben? Um sich für ein vom ZAS organisiertes Austauschprogramm (Austauschsemester oder ISU) bewerben zu können, müssen Sie Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 38 ECTS positiv absolviert haben. Freie Wahlfächer zählen nicht zu den 38 ECTS. Diese müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung absolviert haben, andernfalls ist eine Bewerbung leider nicht möglich. Bewerbungsvoraussetzungen Bitte beachten Sie auch etwaige zusätzliche Voraussetzungen, die Sie für den Besuch der jeweiligen Partneruniversität erfüllen müssen (Sprachvoraussetzungen (TOEFL, IELTS), etc.), diese finden Sie in den Infosheets der Partneruniversitäten. Diese Voraussetzungen müssen nicht bereits im Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein, sondern idR erst nach erfolgreicher Nominierung und erfolgter Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität. Auswahl der geeigneten Partneruniversität Partneruniversitäten Es stehen Austauschprogramme an weltweit rund 240 WU-Partneruniversitäten zur Auswahl. Kriterien für die Auswahl der geeigneten Partneruniversitäten sind u.a. Studienangebot und Anerkennungsmöglichkeiten der Kurse Sprache Akademischer, beruflicher oder persönlicher Bezug zu einem Land IBW-Studierende Damit ein Auslandssemester als IBW-Auslandserfahrung bestätigt werden kann, müssen Sie in einem Land außerhalb Ihres Heimatlandes studieren. Es gilt Ihre an der WU eingetragene Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt der Bewerbung. Zentrum für Auslandsstudien 2 August 2016 Wann kann ich die Bewerbung einreichen? Die Bewerbung erfolgt immer ein Jahr im Vorhinein. Bitte beachten Sie, dass außerhalb der offiziellen Bewerbungstermine keine Bewerbungen und Nominierungen möglich sind. Die genauen Bewerbungstermine pro Semester werden zeitgerecht auf der Homepage des ZAS veröffentlicht und über die WU Campus-Info angekündigt. Bewerbungstermine Europa für das Wintersemester: Mitte Dezember für das Sommersemester: Mitte Mai Bewerbungsfristen Bewerbungstermine Übersee für das Wintersemester: Mitte Oktober für das Sommersemester: Mitte März Zusatztermin Europa und Übersee (für alle noch nicht vergebenen Plätze) für das Wintersemester: Ende Jänner für das Sommersemester: Ende Juni Aktuelle Bewerbungstermine: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/termine-und-fristen/ Wie viele und welche Austauschplätze gibt es? Austauschplätze Quoten und Bewerbungsstatistiken werden zu Beginn jeden Semesters auf der Website des ZAS veröffentlicht. Diese geben Ihnen genaue Auskunft darüber, welche Universitäten mit wie vielen Plätzen zum nächsten Termin ausgeschrieben werden und wie viele Studierende sich bei vergangenen Bewerbungsterminen für eine Universität beworben haben. Bitte beachten Sie, dass das Angebot an Austauschplätzen von Semester zu Semester schwanken kann. Aktuelle Quotenlisten: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/downloads/ Zentrum für Auslandsstudien 3 August 2016 Wie läuft die Bewerbung ab? Die Bewerbung erfolgt vollständig online. Online-Bewerbung Wichtig: Die Bewerbungsfrist endet jeweils um 12.00 Uhr Mittag des letzten Bewerbungstages. Die Bewerbung muss unbedingt vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Button „Zustimmen und Bewerbung absenden“ bestätigt werden. Die Online-Bewerbung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Änderungen nach Ende der Bewerbungsfrist sind jedoch nicht mehr möglich. Bitte achten Sie darauf, die Bewerbung unbedingt fristgerecht abzusenden und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen zu überprüfen! Verspätete Einreichungen sind nicht möglich. Jede/r Studierende kann sich für max. 3 Partneruniversitäten (Präferenzen) bewerben. Wenn Sie von den Kooperationsbeauftragten für mehr als eine Universität gereiht werden, werden Sie letztendlich für die jeweils höchste Präferenz nominiert. Die Bewerbungsunterlagen setzen sich zusammen aus: Motivationsschreiben (2-fach: 1x auf Deutsch und 1x in der Unterrichtssprache), max. 3200 Zeichen (inklusive Leerzeichen) Lebenslauf (wird automatisch aus den eingegebenen Daten zu Ausbildung, Berufserfahrung/Praktika, Auslandserfahrung, Sprachkenntnissen und weiteren Kompetenzen generiert) Foto (aus der WU-Datenbank, wird dem Lebenslauf automatisch beigefügt) Erfolgsnachweis (aus der WU-Datenbank). Zusätzlich wird ein Notenkriterium berechnet und der Notendurchschnitt (tagesaktuell, mit dem Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung) hinzugefügt. Für das Notenkriterium werden die besten Lehrveranstaltungsbeurteilungen im Umfang von 27 ECTS zur Berechnung herangezogen. Es fließen alle Studienplanpunkte mit Ausnahme der Freien Wahlfächer ein. Gibt es für anerkannte Lehrveranstaltungen keine eindeutige Beurteilung (z.B. bestanden/teilgenommen), so werden diese LVs aus der Bewertung herausgenommen. Online-Bewerbungsformular: http://bach.wu.ac.at/z/stud/zasout_stud Für Studierende des Studiums IBW Chinesisch, und alle weiteren individuellen Studien gilt, dass sich die Studierenden vor dem Bewerbungstermin von den Koordinatoren manuell freischalten lassen müssen, damit eine Online-Bewerbung möglich ist. Zentrum für Auslandsstudien 4 August 2016 Wie werden die Bewerber/innen ausgewählt? Alle abgesendeten Bewerbungsunterlagen werden nach Ende der Bewerbungsfrist automatisch an den/die jeweilige/n Kooperationsbeauftragte/n versandt. Ein/e Kooperationsbeauftragte/r (Academic Advisor) ist ein/e akademische/r Mitarbeiter/in der WU, der/dem die Betreuung der Kooperation mit einer WU-Partneruniversität obliegt. Welche/r Kooperationsbeauftragte für die jeweilige Partneruniversität zuständig ist, ersehen Sie in den Quotenlisten bzw. dem Infosheet. Auswahl und Nominierung Nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen werden die in die engere Wahl kommenden Bewerber/innen zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Wobei nicht alle Kooperationsbeauftragten Auswahlgespräche abhalten. Nach den Auswahlgesprächen nimmt die/der Kooperationsbeauftragte eine Reihung der interviewten Kandidat/inn/en mittels einer elektronischen Rangliste vor. Wenn Sie von den Kooperationsbeauftragten für mehr als eine Universität gereiht werden, werden Sie letztendlich für die jeweils höchste Präferenz nominiert. Die Reihungen der Kooperationsbeauftragten für die Partneruniversitäten werden im Anschluss mit den Präferenzen der Studierenden abgeglichen und so die Nominierungen ermittelt. Präferenzen können im Nachhinein nicht verändert werden. Wie läuft das Auswahlinterview ab? Das Gespräch wird meist in der Unterrichtssprache der Universität, für die man sich beworben hat, geführt. Die Einladung zu einem Gespräch erfolgt in der Regel per E-Mail oder Telefon direkt über die Kooperationsbeauftragten bzw. deren Sekretariat. Das ZAS ist in diesen Auswahlprozess nicht eingebunden und kann daher auch keine Auskünfte über die Terminvereinbarung oder Auswahlstrategie der/des jeweiligen Kooperationsbeauftragten geben. E-Mails werden an die bei der Online-Bewerbung angegebene private EMailadresse oder an die WU-E-Mailadresse gesendet. Auswahlinterview Zentrum für Auslandsstudien Folgende Kriterien sollen nach Empfehlung des ZAS in den Auswahlprozess der Kooperationsbeauftragten eingehen: Studienerfolg und Studienfortschritt Generelle Motivation für ein Auslandssemester Spezielle Motivation für eine bestimmte Universität Anerkennungsmöglichkeit des Kursangebots an der Partneruniversität für das Studium an der WU Sprachkenntnisse 5 August 2016 Zusatzqualifikationen (Praktika, berufliche Erfahrung, Auslandserfahrung, etc.) persönlicher Eindruck beim Interview Nehmen Sie zu Ihrem Interview am besten folgende Unterlagen mit: Ggf. Zeugnisse über Praktika, Sprachkurse, etc. Studierenden des individuellen Studiums IBW/Chinesisch wird empfohlen, alle Zeugnisse, die nicht elektronisch hochgeladen wurden, mitzunehmen. Wann liegt das Ergebnis der Bewerbung vor? Auswahlergebnis Das endgültige Auswahlergebnis ist ca. vier Wochen nach dem Bewerbungstermin verfügbar. Jede/r Bewerber/in wird vom ZAS per E-Mail über eine Nominierung für einen Austauschplatz bzw. einen negativen Ausgang informiert. Wie oft kann ich mich bewerben? Mehrfachbewerbungen Zentrum für Auslandsstudien Sollten Sie bei einem Bewerbungstermin keinen Platz zugewiesen bekommen, so hat dies keinerlei Auswirkung auf Ihre Folgebewerbungen. Sie können sich jederzeit wieder neu bewerben. Wenn Sie im Bachelorstudium bereits ein Auslandssemester absolviert haben oder dafür nominiert sind, dürfen Sie sich während Ihres Bachelorstudiums kein zweites Mal für ein Auslandssemester bewerben. 6 August 2016 Ist ein Rücktritt vom Auslandssemester möglich? Rücktritt Ein Rücktritt nach erfolgter Nominierung für ein Austauschprogramm ist nur aufgrund schwerwiegender Gründe (Krankheit, Schwangerschaft, wichtige familiäre Verpflichtungen und unabwendbare sowie unvorhersehbare schwerwiegende Ereignisse) sowie unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung möglich. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen umgehend die/den zuständige/n Regionalkoordinator/in am ZAS. Erfolgt der Rücktritt ohne Angabe eines triftigen Grundes, so kann der/die Studierende nicht noch einmal für ein Austauschprogramm der WU berücksichtigt werden! Welche Förderprogramme gibt es? Voraussetzungen Die Stipendien sind an die Erbringung eines Erfolgsnachweises gebunden. Um den Arbeitsaufwand an der Heimatuniversität zu ersetzen, ist es vorgesehen, dass Studierende unabhängig von der Mindestleistung eine „full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Der/die Studierende ist verpflichtet, sich nach der Rückkehr die im Ausland absolvierten Kurse an der WU als Studienplanpunkt anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die im Ausland absolvierten Kurse für die bei der Bewerbung gewählte Studienrichtung anerkennen lassen müssen! Stipendien Erasmus+ Erasmus ist ein EU-Programm im Bildungsbereich, mit dem die Mobilität von Studierenden und Lehrenden sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Hochschulen in Europa gefördert werden. Neben Studienaufenthalten können auch für Studierendenpraktika Fördersummen beantragt werden. Teilnahmeberechtigt für das Erasmus+ Programm die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, FJR Mazedonien und der Türkei. Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden der WU die für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden. Joint Study Das Joint Study-Stipendium ist ein Teilstipendium der WU zur Finanzierung erhöhter Kosten während des Auslandsaufenthalts. Es ist an die Leistungen der Studierenden während des Auslandsaufenthalts gebunden. Gefördert werden ordentliche Studierende außerhalb des Erasmus+ Programms (sog. Übersee-Bereich). Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden der WU, die noch kein Joint Study-Stipendium während ihres Bachelor Studiums bezogen haben. Zentrum für Auslandsstudien 7 August 2016 CEEPUS CEEPUS-Stipendien werden für Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten in Osteuropa vergeben. Sie decken i.d.R. den Lebensunterhalt. Weiters ist die Teilnahme an der jeweiligen Stipendieninfoveranstaltung verpflichtend! Nähere Infos zu den Stipendien: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/ Die aktuellen Auszahlungsbeträge finden Sie hier: Erasmus+ -- Joint Study Zentrum für Auslandsstudien 8 August 2016 2. Informationen für bereits nominierte Studierende Zentrum für Auslandsstudien 9 August 2016 Allgemeines und Beratung Kleingruppenberatung, Kontaktdaten Das ZAS bietet Kleingruppenberatungen speziell auch für Studierende, die eben für ein Auslandssemester nominiert wurden. Die Termine für diese Beratungen finden Sie hier (https://wu.ac.at/studierende/im-auslandstudieren/termine-und-fristen/). Nach erfolgreicher Nominierung können Sie sich am Frontoffice des ZAS, auch die Kontaktdaten der Studierenden holen, die gemeinsam mit Ihnen ihr Auslandssemester verbringen werden. Falls Sie eine Nominierungsbestätigung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Regionalkoordinator/inn/en im ZAS. ÖH-Beitrag Der ÖH-Beitrag ist auch für den Zeitraum des Auslandssemesters unbedingt einzuzahlen, ansonsten werden Sie automatisch von Ihrem Studium abgemeldet! Mit der Einzahlung sind Sie an der WU rückgemeldet und können sich – sofern dies mit dem Auslandsstudium vereinbar ist – für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden. ÖH-Beitrag und Befreiung von Studiengebühren Erlagscheine für die Einzahlung des ÖH-Beitrags oder Bankdaten für eine Online-Überweisung können unter https://wu.ac.at/studierende/tools-services/online-services-fuer-studierende/ angefordert werden. Studiengebühren Die Teilnahme an einem offiziellen Mobilitätsprogramm der WU, das länger als 8 Wochen dauert und in die Unterrichtszeit mindestens eines Semesters hineinreicht, führt zu einer Studiengebührenbefreiung für ein Semester. Auch an der Partneruniversität sind Sie von Studiengebühren befreit. Wie erfolgt die Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität? Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität Zentrum für Auslandsstudien Nach Ihrer Auswahl werden Sie vom ZAS bei der Partneruniversität nominiert. Im nächsten Schritt werden Sie von der Partneruniversität direkt oder durch das ZAS kontaktiert und erhalten die Anleitung zur Anmeldung an der Partneruniversität. Es ist wichtig, dass Sie die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht übermitteln und etwaig notwendige zusätzliche Voraussetzungen (z.B. Sprachnachweise) bis zum diesem Zeitpunkt erfüllen. Bitte achten Sie auch darauf, ob Ihre Bewerbungsunterlagen von Ihnen oder vom ZAS gesendet werden müssen. 10 August 2016 Wenn Sie sich bei der Partneruniversität erfolgreich angemeldet haben und zum Austausch zugelassen wurden, bekommen Sie per E-Mail oder Post (direkt oder über das ZAS) alle Informationen bezüglich Visa, Housing, Orientierungsprogramm, Kursanmeldung, etc. Sollten Sie ein halbes Jahr vor Ihrem Auslandsaufenthalt noch nicht mit Ihrer Gastuniversität in Kontakt stehen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n ZAS-Koordinator/in. Was muss ich beim Ausfüllen der Anmeldeunterlagen für die Partneruniversität beachten? Folgende Fragen werden in Application Forms häufig gestellt: Anmeldung an der Partneruniversität Are you a full-time student? Yes Program: Business Administration, International Business Administration , Economics and Socio-Economics, Business Law, Information Systems Institutional Coordinator/Exchange Coordinator: Regionalkoordinator/in am ZAS Departmental Coordinator: Kooperationsbeauftragte/r Major: Kurse, die in Ihre „Spezielle“ passen, z.B. Marketing, Finance, Management etc. Semesterdaten: Bitte darauf achten, dass das österreichische Sommersemester in anderen Ländern oft anders genannt wird, z.B. „spring term“ oder einfach „second semester“. Häufig geforderte Anlagen: Transcript: Oft verlangen Partneruniversitäten die Beilage eines „Transcripts“ zu den Anmeldeformularen. Dies ist eine englische Übersetzung des Sammelzeugnisses, welche an den Terminals in vor dem Study Service Center im Library & Learning Center (LC) im 2. Stock ausgedruckt oder über die WU-Webseite (https://wu.ac.at/studierende/tools-services/online-services-fuer-studierende/) angefordert werden kann. Bankbestätigung/Financial Statement: Alle US-amerikanischen und manche Übersee-Universitäten verlangen einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für das Austauschsemester. Die genaue Höhe variiert je nach Partneruniversität. Vorlage: Bank Confirmation We hereby confirm that the account of ________________(Name) with the Account Number ____________shows a credit balance of____________ (Summe in Dollar, die von der Uni verlangt wird) equivalent to € ______________ at today´s exchange rate. __________________( Official name of bank and signature/bank seal) Zentrum für Auslandsstudien 11 _____________ (Date) August 2016 Medical Report und Impfpass: Viele Übersee-Universitäten verlangen eine englischsprachige Auskunft über Ihren Gesundheitszustand, ausgestellt von Ihrem Hausarzt. Außerdem werden häufig Impfungen verlangt. Muster für eine englische Arztbestätigung: Medical Certificate To whom it may concern The medical examination of ……………………………………………………… conducted on ……………………… showed the following results: ..... ..... ..... DR....... Address of the doctor Date, stamp and signature Muss ich einen TOEFL/IELTS-Test nachweisen? Wo kann ich den TOEFL/IELTS-Test absolvieren? Einige Partneruniversitäten verlangen die Absolvierung des TOEFL-Tests (Test of English as a Foreign Language) oder des IELTS-Tests. Welche Universitäten einen Test verlangen und wie viele Punkte nachgewiesen werden müssen, können Sie den Infosheets der Partneruniversitäten, die Sie auf unserer Website finden, entnehmen bzw. bei der/dem zuständigen Regionalkoordinator/in des ZAS erfragen. Sprachnachweis In Wien kann der TOEFL-Test bei den OeAD International Testing Services absolviert werden, der IELTS-Test beim British Council. Testtermine sowie Informationen zur Anmeldung können Sie der Webseite des OeADTestzentrums und des British Councils entnehmen. OeAD International Testing Services Ebendorferstraße 6/3/11 1010 Wien Telefon: (01) 533 65 33 E-Mail: [email protected] http://www.testing.oead.at/ Zentrum für Auslandsstudien 12 British Council Austria Siebensterngasse 21 1070 Wien Telefon: (01) 533 26 16 77 E-Mail: [email protected] http://www.ielts.org/ August 2016 Auswahl und Anerkennung der Kurse Es ist vorgesehen, dass Studierende eine „full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Sie sollten das angebotene Kursprogramm Ihrer Gastuniversität genau recherchieren. Bei Fragen der Zugänglichkeit und des Angebots von bestimmten Kursen sind Ihnen die Koordinator/inn/en der Partneruniversitäten behilflich. Bei Fragen der Kursanmeldung kann das ZAS nur in seltenen und sehr speziellen Fällen intervenieren. Für die Kursanerkennung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studienrecht & Anerkennung. Mit Hilfe eines Online-Antrags („Vorausbescheid“) müssen Sie vor Ihrem Auslandssemester mit dem Studienrecht abklären, welche Prüfungen von der Partneruniversität Sie an der WU nach Ihrer Rückkehr anerkennen lassen können. Kursanerkennung Vorausbescheid Die Online-Anerkennungsdatenbank für Studierende (https://wu.ac.at/studierende/im-auslandstudieren/bachelor/anerkennung-von-pruefungen/) enthält eine Auflistung, aller an WU-Partneruniversitäten absolvierten Kurse, die in der Vergangenheit erfolgreich an der WU anerkannt wurden. Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um Erfahrungswerte handelt. Es ist daraus kein Rechtsanspruch abzuleiten! Abteilung Studienrecht & Anerkennung: Study Service Center, Library & Learning Center, 2. Stock Weiterführende Informationen: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/anerkennung-von-pruefungen/ Kurse Auswahl und Änderung Endgültige Kursauswahl Bei Änderung der vorab gewählten Kurse: Werden diese geänderten Kurse durch die WU anerkannt? Bei Stipendienbezug: Sind damit die Anforderungen für den vollen Stipendienbezug erfüllt? Für IBW-Studierende: Entsprechen die Kurse den Voraussetzungen? Geänderte Kurse Wenn die von Ihnen gewählten Kurse nicht mit den Kursen im Vorausbescheid übereinstimmen, ist es wichtig, dass Sie die Kursbeschreibungen abspeichern, ausdrucken und von der Partneruniversität (mit Unterschrift und Stempel) bestätigen lassen. Kontakt: [email protected] Zentrum für Auslandsstudien 13 August 2016 Kurse Dokumente und Leistungsnachweis Nachweis der absolvierten Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte Die Abteilung Studienrecht & Anerkennung benötigt für die Anerkennung von Kursen aus dem Ausland einen Nachweis der absolvierten Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte. Diese werden entweder automatisch am Zeugnis der Partneruniversität bestätigt oder sind durch das bei der Abteilung Studienrecht & Anerkennung erhältliche Contact Hours Formular nachzuweisen. Den Antrag auf Anerkennung von Lehrveranstaltungen für das reguläre WU-Studium müssen Sie im Bereich Studienrecht & Anerkennung des Study Service Center im Library & Learning Center im 2. Stock einreichen. Für die Anerkennung benötigen Sie ein auf Echtheit bestätigtes Zeugnis der Partneruniversität (wird im ZAS von Regionalkoordinator/inn/en bestätigt). Kursanerkennung nach der Rückkehr an die WU Die Bestätigung der IBW-Auslandserfahrung erfolgt im ZAS (s.u.). Detaillierte Informationen zur Anerkennung finden Sie unter: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/anerkennung-von-pruefungen/ Detailinfos zur Bestätigung der IBW Auslandserfahrung unter: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/ibw-auslandserfahrung/ Zentrum für Auslandsstudien 14 August 2016 Was muss ich als IBW-Studierende/r beachten? Die IBW-Auslandserfahrung ist für IBW-Studierende eine Voraussetzung für den Studienabschluss. Für diese gelten spezifische Mindestleistungen, die unabhängig von anderen Vorgaben erfüllt werden müssen. In der Liste der Mindeststudienleistungen (https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/s/io/downloadcenterde/IBW_downloads/D_IBW-Mindestleistung_2016-03-14_bis_WiSe16.pdf) für IBW finden Sie welche Anzahl an Credits/Kursen in welchem Land erbracht werden muss. Für die IBW-Auslandserfahrung können ausschließlich Wirtschaftskurse herangezogen werden. Das sind zum einen: IBWAuslandserfahrung Kurse, die - unabhängig von einer Anerkennung an der WU - in überwiegender Mehrheit wirtschaftlichen Inhalt aufweisen und gemäß Titel als Wirtschaftskurse erkennbar sind. Sowie grundsätzlich jeder Kurs, der durch die Abteilung für Studienrecht und Anerkennung der WU als verpflichtender Studienplanpunkt anerkannt wurde. In diesem Fall ist als Nachweis ist eine Kopie des offiziellen Anerkennungsbescheides vorzuweisen. ACHTUNG! Freie Wahlfächer sind keine verpflichtenden Studienplanpunkte, d.h. als freie Wahlfächer anerkannte Lehrveranstaltungen können nur dann für die IBW-Auslandserfahrung herangezogen werden, wenn sie überwiegend wirtschaftsbezogene Inhalte aufweisen. ! Bitte beachten Sie: Skills-Seminare (Präsentationstechniken, Verhandlungstechniken, etc.) sowie allgemeine Soziologie-, Politik- oder Sprachkurse sind keine Wirtschaftskurse und können nur dann für die IBWAuslandserfahrung herangezogen werden wenn diese Kurse als verpflichtende Studienplanpunkte an der WU anerkannt wurden. Die Bestätigung der IBW-Auslandserfahrung erfolgt im ZAS. Für eine erfolgreiche Bestätigung müssen das IBWF1 Formular sowie eine auf Echtheit bestätigte Kopie des Zeugnisses Ihrer Gastuniversität abgegeben werden. Eventuell (siehe oben) ist auch eine Kopie des Anerkennungsbescheids notwendig. Bestätigung der IBWAuslandserfahrung Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung des Auslandssemesters als IBW-Auslandserfahrung nicht automatisch erfolgt! Hierfür müssen Sie die vom zuständigen ZAS-Koordinator/von der zuständigen ZASKoordinatorin auf Echtheit bestätigte Kopie des Zeugnisses der Partneruniversität sowie das IBW F1 Formular am ZAS Front Office abgeben. Bei erfolgter Bestätigung wird die IBW-Auslandserfahrung bei Ihnen im LPIS eingetragen und sie werden darüber nicht gesondert verständigt. Wenn Sie Kurse, die keinen eindeutigen Wirtschaftsbezug haben, beispielsweise Sprachkurse, allgemeine Soziologie- oder Politikwissenschaftskurse, für die IBW-Auslandserfahrung heranziehen wollen, müssen Sie eine Kopie des gültigen Anerkennungsbescheids der Abteilung für Studienrecht und Anerkennung beilegen. Zentrum für Auslandsstudien 15 August 2016 Nähere Details zur IBW-Auslandserfahrung finden Sie hier: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/ibw-auslandserfahrung/ Welche Förderprogramme gibt es? Erasmus+ Erasmus ist ein EU-Programm im Bildungsbereich, mit dem die Mobilität von Studierenden und Lehrenden sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Hochschulen in Europa gefördert werden. Neben Studienaufenthalten können auch für Studierendenpraktika Fördersummen beantragt werden. Teilnahmeberechtigt für das Erasmus+ Programm die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, FJR Mazedonien und der Türkei. Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden der WU die für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden. Studierende können mehrere geförderte Auslandsaufenthalte im Ausmaß von bis zu zwölf Monaten pro Studienzyklus und somit maximal 36 Monate insgesamt absolvieren. Stipendien Joint Study Das Joint Study-Stipendium ist ein Teilstipendium der WU zur Finanzierung erhöhter Kosten während des Auslandsaufenthalts. Es ist an die Leistungen der Studierenden während des Auslandsaufenthalts gebunden. Gefördert werden ordentliche Studierende außerhalb des Erasmus+ Programms (sog. Übersee-Bereich). Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden der WU die für einen Austauschplatz außerhalb der Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden. Das Joint Study-Stipendium kann auf Undergraduate-Ebene nur einmal bezogen werden. CEEPUS CEEPUS-Stipendien werden für Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten in Osteuropa vergeben. Sie decken i.d.R. den Lebensunterhalt. Ein CEEPUS-Stipendium kann man auch dann beantragen, wenn man bereits mit einem Joint-Study- oder Erasmus+ Stipendium im Ausland war. Eine Mehrfachbewerbung ist prinzipiell möglich. Insgesamt werden bis zu 8 Stipendienmonate gefördert. Sie können sich zum Beispiel für zwei mal vier Monate bewerben. Stipendien: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/ Zentrum für Auslandsstudien 16 August 2016 Was sind die Voraussetzungen für Förderprogramme? Leistungen für Erasmus+ und Joint Study-Stipendium Das Stipendium ist an die Erbringung eines Erfolgsnachweises gebunden. Um den Arbeitsaufwand an der Heimatuniversität zu ersetzen, ist es vorgesehen, dass Studierende unabhängig von der Mindestleistung eine „full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Der/die Studierende ist verpflichtet, sich nach der Rückkehr die im Ausland absolvierten Kurse an der WU als Studienplanpunkt anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die im Ausland absolvierten Kurse für die bei der Bewerbung gewählte Studienrichtung anerkennen lassen müssen! Pflichtveranstaltung für Erasmus+ und Joint Study-Stipendium Stipendienvoraussetzungen Der Besuch der Stipendienveranstaltung des ZAS, zu der Sie per E-Mail eingeladen werden, und die im Semester vor ihrem Auslandsaufenthalt stattfindet, ist verpflichtend. Nach der Stipendienveranstaltung wird die Online Bewerbung für ca. zehn Tage geöffnet. Den Link zur Online Bewerbung erhalten Sie per E-Mail. Bitte beachten Sie entsprechende Deadlines! Eine nachträgliche Bewerbung ist nicht möglich! Learning Agreement für Erasmus+ Stipendium Studierende sind verpflichtet, die im Ausland absolvierten Kurse an der WU anerkennen zu lassen. Beantragen Sie die Prüfung der Kurse online im Bereich Studienrecht & Anerkennung. Das Learning Agreement wird automatisch mit der Ausstellung Ihres Vorausanerkennungsbescheids generiert. Während des Auslandsaufenthaltes muss das Learning Agreement von der Partneruniversität unterzeichnet werden. Eine Kopie des Learning Agreements ist nach der Rückkehr im Bereich Studienrecht und Anerkennung abzugeben. Nominierung für Erasmus+ Stipendium und Zuerkennung Die Benachrichtigung über die Nominierung für die Zuerkennung eines Stipendiums erfolgt mittels E-Mail. Darin erhalten Sie gleichzeitig die Aufforderung, sich in der Erasmus-Online Datenbank (SMS-Online) zu registrieren und persönliche Daten zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren. Der Studierendenvertrag mit dem Erasmus OeAD Referat ist frühestens 20 Tage vor Antritt des Auslandsaufenthalts in der Erasmus-Online-Datenbank einsehbar und muss entweder ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben (2-fach!) und eingeschrieben an das Erasmus-Referat gesendet oder mittels elektronischer Signatur (Bürgerkarte) unterzeichnet werden. Die Unterschrift muss vor dem Antritt des Auslandsstudiums erfolgen. Zentrum für Auslandsstudien 17 August 2016 Weiters ist es notwendig das Sprachassessment (OLS – Online Lingustic Support) vor und nach dem Aufenthalt online zu absolvieren. Der Link hierzu wird Ihnen rechtzeitig zugesandt. Während dem Auslandsaufenthalt müssen Sie Ihr Learning Agreement und die Confirmation of Stay (Formular im Downloadbereich auf www.bildung.erasmusplus.at/studentinfo) von der Partneruniversität unterschreiben lassen. Annahmeerklärung für Joint Study-Stipendium Die Stipendienbewilligung sowie die Annahmeerklärung erhalten Sie postalisch von der Stipendienabteilung. Letztere ist bis zur jeweilig festgesetzten Deadline (s. Stipendienbewilligung) vor dem Auslandsaufenthalt im ZAS Front Office einzureichen. Diese Frist (Deadline) wird während der Stipendienveranstaltung bekanntgegeben. Andernfalls gilt das Stipendium als nicht angenommen. Termine für Stipendienveranstaltungen https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/termine-und-fristen/ Zentrum für Auslandsstudien 18 August 2016 Was ist für den Bezug der Stipendien zu beachten? Bitte beachten Sie unbedingt die Formalitäten und Fristen für das Stipendium, da es sonst zu einem Verlust bzw. zur Rückzahlungsforderung kommen kann. . Neben der erfolgreichen Kursanerkennung in der Abteilung Studienrecht sind für das jeweilige Stipendium folgende Schritte notwendig: Stipendien – Formalitäten nach der Rückkehr Erasmus+ Stipendium: OLS Sprachassessment Leiten Sie Ihre Confirmation of Stay, die von der Partneruniversität ausgestellt wurde, sofort nach Rückkehr an das ERASMUS-Referat des OeAD weiter. Stellen Sie je einen Erfahrungsbericht für den OeAD online und für das ZAS ins Controlpanel Eine Kopie des unterzeichneten Learning Agreement geben Sie im Bereich Studienrecht und Anerkennung ab. Die für das Erasmus+ Stipendium notwendige Rückforderungsgrenze liegt bei 3 ECTS pro Monat. Die im Ausland absolvierten Kurse müssen in Ihrem WU Studium anerkannt werden. Joint Study-Stipendium: Der Erfahrungsbericht ist bis spätestens drei Monate nach offiziellem Semesterende an der Partneruniversität online zu stellen. Eine Kopie des Anerkennungsbescheids aus dem Bereich Studienrecht & Anerkennung sollte direkt nach Erhalt, spätestens drei Monate nach Ende des Auslandssemesters, in der Stipendienabteilung des ZAS eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass erst nach dem Nachweis der Erbringung der Mindestleistung die Restrate überwiesen wird. Die für das Joint Study-Stipendium notwendige Rückforderungsgrenze beträgt 6 Semesterstunden, bei einem Studienaufenthalt bis zu 5 Monaten. Die im Ausland absolvierten Kurse müssen in Ihrem WU Studium anerkannt werden. Lehrveranstaltung Interkulturelle Kompetenz Interkulturelles Training Alle Bachelor-Studierenden, die an einer Partneruniversität ein Auslandssemester absolvieren möchten, müssen die Lehrveranstaltung Interkulturelle Kompetenz vor ihrem Auslandsaufenthalt abschließen. IKK: https://wu.ac.at/bizcomm/lehre1/ikk/bachelor/ Zentrum für Auslandsstudien 19 August 2016 Reisevorbereitungen Unterkunft im Gastland Viele Partneruniversitäten bieten für nominierte WU-Studierende Hilfestellung bei der Suche nach einer Unterkunft. Informationen dazu werden von der Partneruniversität zugeschickt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Erfahrungsberichte von WU-Studierenden, die in einem früheren Semester an der jeweiligen Universität studiert haben, zu lesen. Online-Erfahrungsberichte: https://bach.wu.ac.at/z/wu/erfahr Unterkunft für Incoming Studierende Wenn Sie ihr Zimmer während des Auslandsemesters untervermieten möchten, können Sie die Wohnungsplattform www.housinganywhere.com nutzen. Es handelt sich hierbei um ein kostenfrei nutzbares Angebot, von Studierenden für Studierende. Für weitere Informationen besuchen Sie die bitte die untenstehende Webseite, bzw. die dort verlinkten social media-Kanäle. Die Untervermietung bringt nicht nur eine Nebeneinkunft, sondern Sie helfen Ihrer Universität zusätzlich das Wohnungsangebot für ankommende Austauschstudent/inn/en zu erhöhen. Housing Anywhere: www.housinganywhere.com www.facebook.com/HousingAnywherecom Übersee: Für die Einreise in die USA, Lateinamerika, Australien und Asien benötigen österreichische Studierende ein Studierendenvisum, Nicht-Österreicher/innen benötigen unter Umständen zusätzliche Dokumente. Für die Einreise in Kanada mit einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten brauchen österreichische Studierende kein Studierendenvisum. Man muss aber den Letter of Acceptance der Gastuniversität bei der Einreise unbedingt mithaben. Visum Sobald Sie die Anmeldeformulare und den Letter of Acceptance der Partneruniversität und bei den USamerikanischen Universitäten auch das DS-2019-Formular der Uni erhalten haben, können Sie bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat in Wien um ein Visum ansuchen. Bitte vorher beim Konsulat erkundigen! USA: Das US-Konsulat erhebt im Zuge der Visumsausstellung zusätzlich eine sog. SEVIS fee. Im Flugzeug ist das weiße Einreiseformular auszufüllen! Europa: EU-Länder Sollten Sie nicht Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaats der EU sein, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes. Zentrum für Auslandsstudien 20 August 2016 Europa: Nicht-EU-Länder Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes, sollten Sie Ihr Auslandssemester in einem Nicht-EU-Land absolvieren (z.B. Russland, Serbien, Montenegro, etc.). Informationen zu Visa http://www.bmeia.gv.at (-> Bürgerservice -> Pass und Visum) Informationen zur SEVIS fee für USA-Visa: http://austria.usembassy.gov/niv_sevis.html Übersee: Einige Länder verlangen für das Visum eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt beim jeweiligen Konsulat. Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung abzuschließen. Bei in Österreich abgeschlossenen Versicherungen raten wir in jedem Fall, eine englischsprachige Bestätigung mit Informationen über den Versicherungsumfang mitzunehmen. Manche Universitäten verlangen eine obligatorische Studierendenversicherung, die im Gastland abgeschossen werden muss. Reise-/Krankenversicherung Europa: EU-Länder Sollten Sie Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaats der EU sein, reicht üblicherweise die Versicherung, die Sie in Ihrem Heimatland haben. Vergessen Sie nicht, Ihre europäische Versicherungskarte ins Ausland mitzunehmen! Sollten Sie keine EU-Staatsbürgerschaft haben, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um den passenden Versicherungsschutz. Europa: Nicht-EU-Länder Einige Nicht-EU-Länder verlangen für das Visum eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei der jeweiligen Botschaft. Informationen zu Reise- und Krankenversicherung: http://www.bmeia.gv.at (-> Bürgerservice -> Reiseinformation) Impfungen Impfungen: Bereits vor Antritt eines Auslandssemesters sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, um sich vor Infektionskrankheiten zu schützen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Impfungen in ihrem Zielland erforderlich sind. Wir empfehlen auch, den Impfpass ins Ausland mitzunehmen! Impfstellen: http://www.wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/impfen/beratung/ Zentrum für Auslandsstudien 21 August 2016 Welche Berichte muss ich nach der Rückkehr erstellen? Alle WU-Outgoings sind dazu verpflichtet, nach ihrem Aufenthalt den ZAS-Erfahrungsbericht inkl. Lehrveranstaltungsanalyse zu verfassen. Der Bericht wird vom ZAS auf Vollständigkeit geprüft und bei Genehmigung online gestellt. Bei Ablehnung muss er überarbeitet werden. Erfahrungsbericht verfassen Vorlage für den Erfahrungsbericht und den Link zum Upload (über Internetdienste für Studierende) https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/downloads/ Der Erfahrungsbericht ist bis spätestens drei Monate nach offiziellem Semesterende an der Partneruniversität online zu stellen. Checklisten Erasmus+ Studierende: Fristgerechte und vollständige Bewerbung bei der Partneruniversität Besuch der verpflichtenden Erasmus+ Stipendienveranstaltung und Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium online Abrufen des Erasmus+ Vertrags und unterschrieben an das Erasmus+ Referat übermitteln Vervollständigen des Sprach-Assessments (OLS) vor dem Aufenthalt (link erhalten Sie per E-Mail) Beantragen des Vorausbescheids inkl. Learning Agreement Checkliste vor dem Auslandsaufenthalt sonstige etwaig organisatorische Vorbereitungen: Anreise, Housing, Versicherung, etc. Besuch des Interkulturellen Trainings Joint Study Studierende: Fristgerechte und vollständige Bewerbung bei der Partneruniversität Besuch der verpflichtenden Joint Study-Stipendienveranstaltung und Bewerbung für ein Joint StudyStipendium Abgabe der Stipendienannahmeerklärung am ZAS Beantragen des Vorausbescheids Zentrum für Auslandsstudien 22 August 2016 sonstige etwaig notwendige organisatorische Vorbereitungen: Anreise, Housing, bank letter, medical report, Versicherung, etc. Besuch des Interkulturellen Trainings Checkliste während dem Auslandsaufenthalt Joint Study Studierende: Erasmus+ Studierende: gegebenenfalls Contact hours Formular an der Partneruniversität bestätigen lassen Learning Agreement von der Partneruniversität unterschreiben lassen Confirmation of Stay-Formular von der Partneruniversität bestätigen lassen Ausfüllen der Outgoing-Befragung ZAS - Erfahrungsbericht vervollständigen & hochladen (https://bach.wu.ac.at/z/stud/erfahr) Abholen des Zeugnisses am Frontoffice des ZAS (sie werden per Mail informiert, sobald es zur Abholung bereitliegt) IBW-Studierende: Beantragen der Bestätigung der IBW-Auslandserfahrung bei Abholung des Zeugnisses am ZAS Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen im Bereich Studienrecht & Anerkennung (Study-ServiceCenter) Checkliste nach dem Auslandsaufenthalt Joint Study-Stipendium: Erasmus+ Stipendium: gegebenenfalls Abgabe des Contact Hours Formular im Bereich Studienrecht & Anerkennung Abgabe des Confirmation of Stay-Formulars beim Erasmus+ Referat des OeAD Anerkennungsbescheid im ZAS Frontoffice vorbeibringen, dies ist neben dem Ausfüllen und Hochladen des Erfahrungsberichts, Voraussetzung für die Überweisung der Restrate des Stipendiums Abgabe Kopie des Learning-Agreements im Bereich Studienrecht & Anerkennung Vervollständigen des Sprach-Assessments (OLS) nach dem Aufenthalt Erfahrungsbericht beim OeAD online abgeben. Anderen von den positiven Erfahrungen & Eindrücken berichten und sie für ein Auslandssemester begeistern Mitwirkung & Repräsentation der Partneruniversität bei der Austauschmesse GoGlobal Zentrum für Auslandsstudien 23 August 2016 Kontakte im ZAS Allgemeine Beratung und Erstberatung Beratung für Bewerber/innen und bereits nominierte Studierende ZAS-Frontoffice Regionalkoordinator/inn/en: Regionalkoordinator/inn/en: Library & Learning Center (LC), Ebene 4 Europa Asien, Australien, Lateinamerika und Neuseeland Christiane Dietrich Tel.: +43 1 31336 4315 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten unter https://wu.ac.at/studierende/imausland-studieren/beratung-undkontakt/ Tel.: +43 1 31336 4310 E-Mail: [email protected] Stipendien Martina Stalitzer Tel: +43 1 31336 4319 E-Mail: [email protected] Zentrum für Auslandsstudien Central and Eastern Europe (CEE) | Belgium | Finland | Ireland | Scandinavia | The Netherlands | Turkey | United Kingdom Julia Fischill Tel.: +43 1 31336 4303 E-Mail: [email protected] Europa Germany | France | Greece | Italy | Portugal | Switzerland | Spain Sandra Benecchi Tel.: +43 1 31336 4251 E-Mail: [email protected] Bestätigung der IBWAuslandserfahrung Christine Anna Rösch Tel.: +43 1 31336 4390 E-Mail: [email protected] Nordamerika Kaan Tasli Tel.: +43 1 31336 4962 E-Mail: [email protected] 24 August 2016
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