Exchange Student`s Guide Outgoing Bachelor

Exchange Students’ Guide
Outgoing Studierende: Bachelor
Inhaltsverzeichnis
1. Schritte zum Auslandsstudium
Planung und Information ......................................................1
Bewerbungsvoraussetzungen ................................................2
Partneruniversitäten ............................................................2
Bewerbungsfristen ...............................................................3
Austauschplätze ..................................................................3
Online-Bewerbung ...............................................................4
Auswahl und Nominierung ....................................................5
Auswahlinterview ................................................................5
Auswahlergebnis .................................................................6
Rücktritt .............................................................................7
Stipendien ..........................................................................7
2. Informationen für bereits nominierte
Studierende
Allgemeines und Beratung ................................................. 10
ÖH-Beitrag und Studiengebühren ....................................... 10
Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität ........................ 10
Anmeldung an der Partneruniversität .................................. 11
Sprachnachweis................................................................ 12
Auswahl und Anerkennung der Kurse .................................. 13
Kursanerkennung - Vorausbescheid .................................... 13
Kurse – Auswahl und Änderung .......................................... 13
Kursanerkennung - nach der Rückkehr an die WU ................. 14
IBW-Auslandserfahrung ..................................................... 15
Bestätigung der IBW- Auslandserfahrung ............................. 15
Stipendien ....................................................................... 16
Stipendienvoraussetzungen ............................................... 17
Was ist für den Bezug der Stipendien zu beachten?............... 19
Stipendienformalitäten nach der Rückkehr ........................... 19
Interkulturelles Training .................................................... 19
Reisevorbereitung ............................................................. 20
Checklisten ...................................................................... 22
3. Kontakte im ZAS
Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Auslandsstudium und wo finde ich Informationen?
Wenn Sie ein Austauschsemester vorhaben, planen Sie ausreichend Vorbereitungszeit (etwa 15 Monate) ein für:




Planungsbeginn



die Auswahl der richtigen Universität,
den Bewerbungsprozess,
die Vorab-Klärung der Kursanerkennung
die Vorbereitung der Reise (z.B. Wohnungsfrage, Visa oder Versicherungen)
Alles, was Sie rund um Ihr Auslandsstudium wissen müssen, hält das Zentrum für Auslandsstudien für Sie
bereit:
Infomaterialien zu den Partneruniversitäten
Regelmäßige Infoveranstaltungen und Kleingruppenberatung vor den Bewerbungsterminen
Allgemeine Beratung im ZAS-Frontoffice sowie persönliche Beratung durch die Regionalkoordinator/inn/en
Zentrum für Auslandsstudien: Library & Learning Center (LC), Ebene 4
ZAS Website: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/
Informationen


Informationen zu den Partneruniversitäten
Infosheets - Partneruni Google Map: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/partneruniversitaeten/
Broschüren im Front Office

Online-Erfahrungsberichte https://bach.wu.ac.at/z/wu/erfahr



ZAS-Veranstaltungen
Go Global – Auslandsstudienmesse im Oktober
Infosessions: Termine
Kleingruppenberatung: Termine

Zentrum für Auslandsstudien
persönliche Beratung
Servicezeiten des ZAS-Teams:
https://www.wu.ac.at/universitaet/organisation/dienstleistungseinrichtungen/zentrum-fuerauslandsstudien/oeffnungszeiten/
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August 2016
Wer kann sich für ein Austauschprogramm bewerben?
Um sich für ein vom ZAS organisiertes Austauschprogramm (Austauschsemester oder ISU) bewerben zu
können, müssen Sie Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 38 ECTS positiv absolviert haben. Freie
Wahlfächer zählen nicht zu den 38 ECTS. Diese müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung absolviert haben,
andernfalls ist eine Bewerbung leider nicht möglich.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bitte beachten Sie auch etwaige zusätzliche Voraussetzungen, die Sie für den Besuch der jeweiligen
Partneruniversität erfüllen müssen (Sprachvoraussetzungen (TOEFL, IELTS), etc.), diese finden Sie in den
Infosheets der Partneruniversitäten. Diese Voraussetzungen müssen nicht bereits im Zeitpunkt der Bewerbung
erfüllt sein, sondern idR erst nach erfolgreicher Nominierung und erfolgter Kontaktaufnahme mit der
Partneruniversität.
Auswahl der geeigneten Partneruniversität
Partneruniversitäten



Es stehen Austauschprogramme an weltweit rund 240 WU-Partneruniversitäten zur Auswahl.
Kriterien für die Auswahl der geeigneten Partneruniversitäten sind u.a.
Studienangebot und Anerkennungsmöglichkeiten der Kurse
Sprache
Akademischer, beruflicher oder persönlicher Bezug zu einem Land
IBW-Studierende
Damit ein Auslandssemester als IBW-Auslandserfahrung bestätigt werden kann, müssen Sie in einem Land
außerhalb Ihres Heimatlandes studieren. Es gilt Ihre an der WU eingetragene Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt
der Bewerbung.
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Wann kann ich die Bewerbung einreichen?
Die Bewerbung erfolgt immer ein Jahr im Vorhinein. Bitte beachten Sie, dass außerhalb der offiziellen
Bewerbungstermine keine Bewerbungen und Nominierungen möglich sind. Die genauen
Bewerbungstermine pro Semester werden zeitgerecht auf der Homepage des ZAS veröffentlicht und über die
WU Campus-Info angekündigt.
Bewerbungstermine Europa
für das Wintersemester: Mitte Dezember
für das Sommersemester: Mitte Mai
Bewerbungsfristen
Bewerbungstermine Übersee
für das Wintersemester: Mitte Oktober
für das Sommersemester: Mitte März
Zusatztermin Europa und Übersee (für alle noch nicht vergebenen Plätze)
für das Wintersemester: Ende Jänner
für das Sommersemester: Ende Juni
Aktuelle Bewerbungstermine: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/termine-und-fristen/
Wie viele und welche Austauschplätze gibt es?
Austauschplätze
Quoten und Bewerbungsstatistiken werden zu Beginn jeden Semesters auf der Website des ZAS
veröffentlicht. Diese geben Ihnen genaue Auskunft darüber, welche Universitäten mit wie vielen Plätzen zum
nächsten Termin ausgeschrieben werden und wie viele Studierende sich bei vergangenen Bewerbungsterminen
für eine Universität beworben haben. Bitte beachten Sie, dass das Angebot an Austauschplätzen von Semester
zu Semester schwanken kann.
Aktuelle Quotenlisten: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/downloads/
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Wie läuft die Bewerbung ab?
Die Bewerbung erfolgt vollständig online.





Online-Bewerbung
Wichtig:
Die Bewerbungsfrist endet jeweils um 12.00 Uhr Mittag des letzten Bewerbungstages.
Die Bewerbung muss unbedingt vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Button „Zustimmen und Bewerbung
absenden“ bestätigt werden.
Die Online-Bewerbung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen
werden. Änderungen nach Ende der Bewerbungsfrist sind jedoch nicht mehr möglich.
Bitte achten Sie darauf, die Bewerbung unbedingt fristgerecht abzusenden und die Vollständigkeit der
Bewerbungsunterlagen zu überprüfen! Verspätete Einreichungen sind nicht möglich.

Jede/r Studierende kann sich für max. 3 Partneruniversitäten (Präferenzen) bewerben. Wenn Sie
von den Kooperationsbeauftragten für mehr als eine Universität gereiht werden, werden Sie letztendlich
für die jeweils höchste Präferenz nominiert.
Die Bewerbungsunterlagen setzen sich zusammen aus:

Motivationsschreiben (2-fach: 1x auf Deutsch und 1x in der Unterrichtssprache), max. 3200 Zeichen
(inklusive Leerzeichen)

Lebenslauf (wird automatisch aus den eingegebenen Daten zu Ausbildung, Berufserfahrung/Praktika,
Auslandserfahrung, Sprachkenntnissen und weiteren Kompetenzen generiert)

Foto (aus der WU-Datenbank, wird dem Lebenslauf automatisch beigefügt)

Erfolgsnachweis (aus der WU-Datenbank). Zusätzlich wird ein Notenkriterium berechnet und der
Notendurchschnitt (tagesaktuell, mit dem Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung) hinzugefügt. Für das
Notenkriterium werden die besten Lehrveranstaltungsbeurteilungen im Umfang von 27 ECTS zur
Berechnung herangezogen. Es fließen alle Studienplanpunkte mit Ausnahme der Freien Wahlfächer ein.
Gibt es für anerkannte Lehrveranstaltungen keine eindeutige Beurteilung (z.B.
bestanden/teilgenommen), so werden diese LVs aus der Bewertung herausgenommen.
Online-Bewerbungsformular: http://bach.wu.ac.at/z/stud/zasout_stud
Für Studierende des Studiums IBW Chinesisch, und alle weiteren individuellen Studien gilt, dass sich die
Studierenden vor dem Bewerbungstermin von den Koordinatoren manuell freischalten lassen müssen, damit
eine Online-Bewerbung möglich ist.
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Wie werden die Bewerber/innen ausgewählt?
Alle abgesendeten Bewerbungsunterlagen werden nach Ende der Bewerbungsfrist automatisch an den/die
jeweilige/n Kooperationsbeauftragte/n versandt. Ein/e Kooperationsbeauftragte/r (Academic Advisor) ist ein/e
akademische/r Mitarbeiter/in der WU, der/dem die Betreuung der Kooperation mit einer WU-Partneruniversität
obliegt. Welche/r Kooperationsbeauftragte für die jeweilige Partneruniversität zuständig ist, ersehen Sie in den
Quotenlisten bzw. dem Infosheet.
Auswahl und
Nominierung
Nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen werden die in die engere Wahl kommenden Bewerber/innen zu
einem Auswahlgespräch eingeladen. Wobei nicht alle Kooperationsbeauftragten Auswahlgespräche abhalten.
Nach den Auswahlgesprächen nimmt die/der Kooperationsbeauftragte eine Reihung der interviewten
Kandidat/inn/en mittels einer elektronischen Rangliste vor. Wenn Sie von den Kooperationsbeauftragten für
mehr als eine Universität gereiht werden, werden Sie letztendlich für die jeweils höchste Präferenz nominiert.
Die Reihungen der Kooperationsbeauftragten für die Partneruniversitäten werden im Anschluss mit den
Präferenzen der Studierenden abgeglichen und so die Nominierungen ermittelt. Präferenzen können im
Nachhinein nicht verändert werden.
Wie läuft das Auswahlinterview ab?
Das Gespräch wird meist in der Unterrichtssprache der Universität, für die man sich beworben hat, geführt.
Die Einladung zu einem Gespräch erfolgt in der Regel per E-Mail oder Telefon direkt über die
Kooperationsbeauftragten bzw. deren Sekretariat. Das ZAS ist in diesen Auswahlprozess nicht eingebunden und
kann daher auch keine Auskünfte über die Terminvereinbarung oder Auswahlstrategie der/des jeweiligen
Kooperationsbeauftragten geben. E-Mails werden an die bei der Online-Bewerbung angegebene private EMailadresse oder an die WU-E-Mailadresse gesendet.
Auswahlinterview





Zentrum für Auslandsstudien
Folgende Kriterien sollen nach Empfehlung des ZAS in den Auswahlprozess der Kooperationsbeauftragten
eingehen:
Studienerfolg und Studienfortschritt
Generelle Motivation für ein Auslandssemester
Spezielle Motivation für eine bestimmte Universität
Anerkennungsmöglichkeit des Kursangebots an der Partneruniversität für das Studium an der WU
Sprachkenntnisse
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

Zusatzqualifikationen (Praktika, berufliche Erfahrung, Auslandserfahrung, etc.)
persönlicher Eindruck beim Interview
Nehmen Sie zu Ihrem Interview am besten folgende Unterlagen mit:
Ggf. Zeugnisse über Praktika, Sprachkurse, etc.
Studierenden des individuellen Studiums IBW/Chinesisch wird empfohlen, alle Zeugnisse, die nicht elektronisch
hochgeladen wurden, mitzunehmen.
Wann liegt das Ergebnis der Bewerbung vor?
Auswahlergebnis
Das endgültige Auswahlergebnis ist ca. vier Wochen nach dem Bewerbungstermin verfügbar.
Jede/r Bewerber/in wird vom ZAS per E-Mail über eine Nominierung für einen Austauschplatz
bzw. einen negativen Ausgang informiert.
Wie oft kann ich mich bewerben?
Mehrfachbewerbungen
Zentrum für Auslandsstudien
Sollten Sie bei einem Bewerbungstermin keinen Platz zugewiesen bekommen, so hat dies keinerlei Auswirkung
auf Ihre Folgebewerbungen. Sie können sich jederzeit wieder neu bewerben.
Wenn Sie im Bachelorstudium bereits ein Auslandssemester absolviert haben oder dafür nominiert sind,
dürfen Sie sich während Ihres Bachelorstudiums kein zweites Mal für ein Auslandssemester bewerben.
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August 2016
Ist ein Rücktritt vom Auslandssemester möglich?
Rücktritt
Ein Rücktritt nach erfolgter Nominierung für ein Austauschprogramm ist nur aufgrund schwerwiegender Gründe
(Krankheit, Schwangerschaft, wichtige familiäre Verpflichtungen und unabwendbare sowie unvorhersehbare
schwerwiegende Ereignisse) sowie unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung möglich. Bitte kontaktieren
Sie in solchen Fällen umgehend die/den zuständige/n Regionalkoordinator/in am ZAS.
Erfolgt der Rücktritt ohne Angabe eines triftigen Grundes, so kann der/die Studierende nicht noch einmal für ein
Austauschprogramm der WU berücksichtigt werden!
Welche Förderprogramme gibt es?
Voraussetzungen
Die Stipendien sind an die Erbringung eines Erfolgsnachweises gebunden. Um den Arbeitsaufwand an der
Heimatuniversität zu ersetzen, ist es vorgesehen, dass Studierende unabhängig von der Mindestleistung eine
„full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS
und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Der/die Studierende ist verpflichtet,
sich nach der Rückkehr die im Ausland absolvierten Kurse an der WU als Studienplanpunkt anerkennen zu
lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die im Ausland absolvierten Kurse für die bei der Bewerbung gewählte
Studienrichtung anerkennen lassen müssen!
Stipendien
Erasmus+
Erasmus ist ein EU-Programm im Bildungsbereich, mit dem die Mobilität von Studierenden und Lehrenden sowie
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Hochschulen in Europa gefördert werden. Neben
Studienaufenthalten können auch für Studierendenpraktika Fördersummen beantragt werden.
Teilnahmeberechtigt für das Erasmus+ Programm die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein,
Norwegen, FJR Mazedonien und der Türkei. Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden der
WU die für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden.
Joint Study
Das Joint Study-Stipendium ist ein Teilstipendium der WU zur Finanzierung erhöhter Kosten während des
Auslandsaufenthalts. Es ist an die Leistungen der Studierenden während des Auslandsaufenthalts gebunden.
Gefördert werden ordentliche Studierende außerhalb des Erasmus+ Programms (sog. Übersee-Bereich).
Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden der WU, die noch kein Joint Study-Stipendium
während ihres Bachelor Studiums bezogen haben.
Zentrum für Auslandsstudien
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CEEPUS
CEEPUS-Stipendien werden für Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten in Osteuropa vergeben. Sie decken
i.d.R. den Lebensunterhalt.
Weiters ist die Teilnahme an der jeweiligen Stipendieninfoveranstaltung verpflichtend!
Nähere Infos zu den Stipendien: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/
Die aktuellen Auszahlungsbeträge finden Sie hier: Erasmus+ -- Joint Study
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
2. Informationen für bereits nominierte Studierende
Zentrum für Auslandsstudien
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Allgemeines und Beratung
Kleingruppenberatung,
Kontaktdaten
Das ZAS bietet Kleingruppenberatungen speziell auch für Studierende, die eben für ein Auslandssemester
nominiert wurden. Die Termine für diese Beratungen finden Sie hier (https://wu.ac.at/studierende/im-auslandstudieren/termine-und-fristen/).
Nach erfolgreicher Nominierung können Sie sich am Frontoffice des ZAS, auch die Kontaktdaten der
Studierenden holen, die gemeinsam mit Ihnen ihr Auslandssemester verbringen werden.
Falls Sie eine Nominierungsbestätigung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Regionalkoordinator/inn/en im
ZAS.
ÖH-Beitrag
Der ÖH-Beitrag ist auch für den Zeitraum des Auslandssemesters unbedingt einzuzahlen, ansonsten werden
Sie automatisch von Ihrem Studium abgemeldet! Mit der Einzahlung sind Sie an der WU rückgemeldet und
können sich – sofern dies mit dem Auslandsstudium vereinbar ist – für Lehrveranstaltungen und Prüfungen
anmelden.
ÖH-Beitrag und
Befreiung von
Studiengebühren
Erlagscheine für die Einzahlung des ÖH-Beitrags oder Bankdaten für eine Online-Überweisung können unter
https://wu.ac.at/studierende/tools-services/online-services-fuer-studierende/ angefordert werden.
Studiengebühren
Die Teilnahme an einem offiziellen Mobilitätsprogramm der WU, das länger als 8 Wochen dauert und in die
Unterrichtszeit mindestens eines Semesters hineinreicht, führt zu einer Studiengebührenbefreiung für ein
Semester. Auch an der Partneruniversität sind Sie von Studiengebühren befreit.
Wie erfolgt die Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität?
Kontaktaufnahme
mit der
Partneruniversität
Zentrum für Auslandsstudien
Nach Ihrer Auswahl werden Sie vom ZAS bei der Partneruniversität nominiert. Im nächsten Schritt werden Sie
von der Partneruniversität direkt oder durch das ZAS kontaktiert und erhalten die Anleitung zur Anmeldung an
der Partneruniversität. Es ist wichtig, dass Sie die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht
übermitteln und etwaig notwendige zusätzliche Voraussetzungen (z.B. Sprachnachweise) bis zum diesem
Zeitpunkt erfüllen. Bitte achten Sie auch darauf, ob Ihre Bewerbungsunterlagen von Ihnen oder vom ZAS
gesendet werden müssen.
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Wenn Sie sich bei der Partneruniversität erfolgreich angemeldet haben und zum Austausch zugelassen wurden,
bekommen Sie per E-Mail oder Post (direkt oder über das ZAS) alle Informationen bezüglich Visa, Housing,
Orientierungsprogramm, Kursanmeldung, etc.
Sollten Sie ein halbes Jahr vor Ihrem Auslandsaufenthalt noch nicht mit Ihrer Gastuniversität in Kontakt stehen,
wenden Sie sich bitte an Ihre/n ZAS-Koordinator/in.
Was muss ich beim Ausfüllen der Anmeldeunterlagen für die Partneruniversität beachten?
Folgende Fragen werden in Application Forms häufig gestellt:






Anmeldung an der
Partneruniversität


Are you a full-time student? Yes
Program: Business Administration, International Business Administration , Economics and Socio-Economics,
Business Law, Information Systems
Institutional Coordinator/Exchange Coordinator: Regionalkoordinator/in am ZAS
Departmental Coordinator: Kooperationsbeauftragte/r
Major: Kurse, die in Ihre „Spezielle“ passen, z.B. Marketing, Finance, Management etc.
Semesterdaten: Bitte darauf achten, dass das österreichische Sommersemester in anderen Ländern oft anders
genannt wird, z.B. „spring term“ oder einfach „second semester“.
Häufig geforderte Anlagen:
Transcript: Oft verlangen Partneruniversitäten die Beilage eines „Transcripts“ zu den Anmeldeformularen. Dies
ist eine englische Übersetzung des Sammelzeugnisses, welche an den Terminals in vor dem Study Service
Center im Library & Learning Center (LC) im 2. Stock ausgedruckt oder über die WU-Webseite
(https://wu.ac.at/studierende/tools-services/online-services-fuer-studierende/) angefordert werden kann.
Bankbestätigung/Financial Statement: Alle US-amerikanischen und manche Übersee-Universitäten
verlangen einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für das Austauschsemester. Die genaue Höhe
variiert je nach Partneruniversität.
Vorlage:
Bank Confirmation
We hereby confirm that the account of ________________(Name) with the Account Number
____________shows a credit balance of____________ (Summe in Dollar, die von der Uni verlangt wird)
equivalent to € ______________ at today´s exchange rate.
__________________( Official name of bank and signature/bank seal)
Zentrum für Auslandsstudien
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_____________ (Date)
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
Medical Report und Impfpass: Viele Übersee-Universitäten verlangen eine englischsprachige Auskunft über
Ihren Gesundheitszustand, ausgestellt von Ihrem Hausarzt. Außerdem werden häufig Impfungen verlangt.
Muster für eine englische Arztbestätigung:
Medical Certificate
To whom it may concern
The medical examination of ……………………………………………………… conducted on ………………………
showed the following results:
.....
.....
.....
DR.......
Address of the doctor
Date, stamp and signature
Muss ich einen TOEFL/IELTS-Test nachweisen? Wo kann ich den TOEFL/IELTS-Test absolvieren?
Einige Partneruniversitäten verlangen die Absolvierung des TOEFL-Tests (Test of English as a Foreign
Language) oder des IELTS-Tests. Welche Universitäten einen Test verlangen und wie viele Punkte nachgewiesen
werden müssen, können Sie den Infosheets der Partneruniversitäten, die Sie auf unserer Website finden,
entnehmen bzw. bei der/dem zuständigen Regionalkoordinator/in des ZAS erfragen.
Sprachnachweis
In Wien kann der TOEFL-Test bei den OeAD International Testing Services absolviert werden, der IELTS-Test
beim British Council. Testtermine sowie Informationen zur Anmeldung können Sie der Webseite des OeADTestzentrums und des British Councils entnehmen.
OeAD International Testing Services
Ebendorferstraße 6/3/11
1010 Wien
Telefon: (01) 533 65 33
E-Mail: [email protected]
http://www.testing.oead.at/
Zentrum für Auslandsstudien
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British Council Austria
Siebensterngasse 21
1070 Wien
Telefon: (01) 533 26 16 77
E-Mail: [email protected]
http://www.ielts.org/
August 2016
Auswahl und Anerkennung der Kurse
Es ist vorgesehen, dass Studierende eine „full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in
Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und in Übersee den jeweiligen Anforderungen der
Partneruniversität.
Sie sollten das angebotene Kursprogramm Ihrer Gastuniversität genau recherchieren. Bei Fragen der
Zugänglichkeit und des Angebots von bestimmten Kursen sind Ihnen die Koordinator/inn/en der
Partneruniversitäten behilflich. Bei Fragen der Kursanmeldung kann das ZAS nur in seltenen und sehr speziellen
Fällen intervenieren.
Für die Kursanerkennung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studienrecht & Anerkennung. Mit Hilfe eines
Online-Antrags („Vorausbescheid“) müssen Sie vor Ihrem Auslandssemester mit dem Studienrecht
abklären, welche Prüfungen von der Partneruniversität Sie an der WU nach Ihrer Rückkehr anerkennen lassen
können.
Kursanerkennung Vorausbescheid
Die Online-Anerkennungsdatenbank für Studierende (https://wu.ac.at/studierende/im-auslandstudieren/bachelor/anerkennung-von-pruefungen/) enthält eine Auflistung, aller an WU-Partneruniversitäten
absolvierten Kurse, die in der Vergangenheit erfolgreich an der WU anerkannt wurden. Bitte beachten Sie, dass
es sich lediglich um Erfahrungswerte handelt. Es ist daraus kein Rechtsanspruch abzuleiten!
Abteilung Studienrecht & Anerkennung: Study Service Center, Library & Learning Center, 2. Stock
Weiterführende Informationen:
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/anerkennung-von-pruefungen/
Kurse Auswahl und
Änderung



Endgültige Kursauswahl
Bei Änderung der vorab gewählten Kurse: Werden diese geänderten Kurse durch die WU anerkannt?
Bei Stipendienbezug: Sind damit die Anforderungen für den vollen Stipendienbezug erfüllt?
Für IBW-Studierende: Entsprechen die Kurse den Voraussetzungen?
Geänderte Kurse
Wenn die von Ihnen gewählten Kurse nicht mit den Kursen im Vorausbescheid übereinstimmen, ist es wichtig,
dass Sie die Kursbeschreibungen abspeichern, ausdrucken und von der Partneruniversität (mit Unterschrift
und Stempel) bestätigen lassen.
Kontakt: [email protected]
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Kurse Dokumente und
Leistungsnachweis
Nachweis der absolvierten Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte
Die Abteilung Studienrecht & Anerkennung benötigt für die Anerkennung von Kursen aus dem Ausland einen
Nachweis der absolvierten Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte.
Diese werden entweder automatisch am Zeugnis der Partneruniversität bestätigt oder sind durch das bei der
Abteilung Studienrecht & Anerkennung erhältliche Contact Hours Formular nachzuweisen.
Den Antrag auf Anerkennung von Lehrveranstaltungen für das reguläre WU-Studium müssen Sie im Bereich
Studienrecht & Anerkennung des Study Service Center im Library & Learning Center im 2. Stock einreichen. Für
die Anerkennung benötigen Sie ein auf Echtheit bestätigtes Zeugnis der Partneruniversität (wird im ZAS von
Regionalkoordinator/inn/en bestätigt).
Kursanerkennung
nach der Rückkehr
an die WU
Die Bestätigung der IBW-Auslandserfahrung erfolgt im ZAS (s.u.).
Detaillierte Informationen zur Anerkennung finden Sie unter:
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/anerkennung-von-pruefungen/
Detailinfos zur Bestätigung der IBW Auslandserfahrung unter:
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/ibw-auslandserfahrung/
Zentrum für Auslandsstudien
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Was muss ich als IBW-Studierende/r beachten?
Die IBW-Auslandserfahrung ist für IBW-Studierende eine Voraussetzung für den Studienabschluss. Für diese
gelten spezifische Mindestleistungen, die unabhängig von anderen Vorgaben erfüllt werden müssen.
In der Liste der Mindeststudienleistungen (https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/s/io/downloadcenterde/IBW_downloads/D_IBW-Mindestleistung_2016-03-14_bis_WiSe16.pdf) für IBW finden Sie welche Anzahl an
Credits/Kursen in welchem Land erbracht werden muss.
Für die IBW-Auslandserfahrung können ausschließlich Wirtschaftskurse herangezogen werden. Das sind zum
einen:
IBWAuslandserfahrung

Kurse, die - unabhängig von einer Anerkennung an der WU - in überwiegender Mehrheit wirtschaftlichen Inhalt
aufweisen und gemäß Titel als Wirtschaftskurse erkennbar sind.

Sowie grundsätzlich jeder Kurs, der durch die Abteilung für Studienrecht und Anerkennung der WU als
verpflichtender Studienplanpunkt anerkannt wurde. In diesem Fall ist als Nachweis ist eine Kopie des
offiziellen Anerkennungsbescheides vorzuweisen.
ACHTUNG! Freie Wahlfächer sind keine verpflichtenden Studienplanpunkte, d.h. als freie Wahlfächer anerkannte
Lehrveranstaltungen können nur dann für die IBW-Auslandserfahrung herangezogen werden, wenn sie
überwiegend wirtschaftsbezogene Inhalte aufweisen.
! Bitte beachten Sie: Skills-Seminare (Präsentationstechniken, Verhandlungstechniken, etc.) sowie allgemeine
Soziologie-, Politik- oder Sprachkurse sind keine Wirtschaftskurse und können nur dann für die IBWAuslandserfahrung herangezogen werden wenn diese Kurse als verpflichtende Studienplanpunkte an der WU
anerkannt wurden.
Die Bestätigung der IBW-Auslandserfahrung erfolgt im ZAS. Für eine erfolgreiche Bestätigung müssen das IBWF1 Formular sowie eine auf Echtheit bestätigte Kopie des Zeugnisses Ihrer Gastuniversität abgegeben werden.
Eventuell (siehe oben) ist auch eine Kopie des Anerkennungsbescheids notwendig.
Bestätigung der
IBWAuslandserfahrung
Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung des Auslandssemesters als IBW-Auslandserfahrung nicht
automatisch erfolgt! Hierfür müssen Sie die vom zuständigen ZAS-Koordinator/von der zuständigen ZASKoordinatorin auf Echtheit bestätigte Kopie des Zeugnisses der Partneruniversität sowie das IBW F1
Formular am ZAS Front Office abgeben. Bei erfolgter Bestätigung wird die IBW-Auslandserfahrung bei Ihnen im
LPIS eingetragen und sie werden darüber nicht gesondert verständigt.
Wenn Sie Kurse, die keinen eindeutigen Wirtschaftsbezug haben, beispielsweise Sprachkurse, allgemeine
Soziologie- oder Politikwissenschaftskurse, für die IBW-Auslandserfahrung heranziehen wollen, müssen Sie eine
Kopie des gültigen Anerkennungsbescheids der Abteilung für Studienrecht und Anerkennung beilegen.
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Nähere Details zur IBW-Auslandserfahrung finden Sie hier:
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/ibw-auslandserfahrung/
Welche Förderprogramme gibt es?
Erasmus+
Erasmus ist ein EU-Programm im Bildungsbereich, mit dem die Mobilität von Studierenden und Lehrenden sowie
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Hochschulen in Europa gefördert werden. Neben
Studienaufenthalten können auch für Studierendenpraktika Fördersummen beantragt werden.
Teilnahmeberechtigt für das Erasmus+ Programm die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein,
Norwegen, FJR Mazedonien und der Türkei. Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden
der WU die für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden.
Studierende können mehrere geförderte Auslandsaufenthalte im Ausmaß von bis zu zwölf Monaten pro
Studienzyklus und somit maximal 36 Monate insgesamt absolvieren.
Stipendien
Joint Study
Das Joint Study-Stipendium ist ein Teilstipendium der WU zur Finanzierung erhöhter Kosten während des
Auslandsaufenthalts. Es ist an die Leistungen der Studierenden während des Auslandsaufenthalts gebunden.
Gefördert werden ordentliche Studierende außerhalb des Erasmus+ Programms (sog. Übersee-Bereich).
Förderungsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden der WU die für einen Austauschplatz außerhalb der
Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden. Das Joint Study-Stipendium kann auf Undergraduate-Ebene nur
einmal bezogen werden.
CEEPUS
CEEPUS-Stipendien werden für Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten in Osteuropa vergeben. Sie decken
i.d.R. den Lebensunterhalt.
Ein CEEPUS-Stipendium kann man auch dann beantragen, wenn man bereits mit einem Joint-Study- oder
Erasmus+ Stipendium im Ausland war. Eine Mehrfachbewerbung ist prinzipiell möglich. Insgesamt werden bis zu
8 Stipendienmonate gefördert. Sie können sich zum Beispiel für zwei mal vier Monate bewerben.
Stipendien: https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Was sind die Voraussetzungen für Förderprogramme?
Leistungen für Erasmus+ und Joint Study-Stipendium
Das Stipendium ist an die Erbringung eines Erfolgsnachweises gebunden. Um den Arbeitsaufwand an der
Heimatuniversität zu ersetzen, ist es vorgesehen, dass Studierende unabhängig von der Mindestleistung eine
„full workload“ an der Gastuniversität absolvieren. Das entspricht in Europa Kursen im Ausmaß von 30 ECTS und
in Übersee den jeweiligen Anforderungen der Partneruniversität. Der/die Studierende ist verpflichtet, sich nach
der Rückkehr die im Ausland absolvierten Kurse an der WU als Studienplanpunkt anerkennen zu lassen. Bitte
beachten Sie, dass Sie sich die im Ausland absolvierten Kurse für die bei der Bewerbung gewählte
Studienrichtung anerkennen lassen müssen!
Pflichtveranstaltung für Erasmus+ und Joint Study-Stipendium
Stipendienvoraussetzungen
Der Besuch der Stipendienveranstaltung des ZAS, zu der Sie per E-Mail eingeladen werden, und die im
Semester vor ihrem Auslandsaufenthalt stattfindet, ist verpflichtend. Nach der Stipendienveranstaltung wird
die Online Bewerbung für ca. zehn Tage geöffnet. Den Link zur Online Bewerbung erhalten Sie per E-Mail.
Bitte beachten Sie entsprechende Deadlines! Eine nachträgliche Bewerbung ist nicht möglich!
Learning Agreement für Erasmus+ Stipendium
Studierende sind verpflichtet, die im Ausland absolvierten Kurse an der WU anerkennen zu lassen. Beantragen
Sie die Prüfung der Kurse online im Bereich Studienrecht & Anerkennung. Das Learning Agreement wird
automatisch mit der Ausstellung Ihres Vorausanerkennungsbescheids generiert. Während des
Auslandsaufenthaltes muss das Learning Agreement von der Partneruniversität unterzeichnet werden. Eine Kopie
des Learning Agreements ist nach der Rückkehr im Bereich Studienrecht und Anerkennung abzugeben.
Nominierung für Erasmus+ Stipendium und Zuerkennung
Die Benachrichtigung über die Nominierung für die Zuerkennung eines Stipendiums erfolgt mittels E-Mail. Darin
erhalten Sie gleichzeitig die Aufforderung, sich in der Erasmus-Online Datenbank (SMS-Online) zu registrieren
und persönliche Daten zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren. Der Studierendenvertrag mit dem Erasmus
OeAD Referat ist frühestens 20 Tage vor Antritt des Auslandsaufenthalts in der Erasmus-Online-Datenbank
einsehbar und muss entweder ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben (2-fach!) und eingeschrieben an das
Erasmus-Referat gesendet oder mittels elektronischer Signatur (Bürgerkarte) unterzeichnet werden. Die
Unterschrift muss vor dem Antritt des Auslandsstudiums erfolgen.
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Weiters ist es notwendig das Sprachassessment (OLS – Online Lingustic Support) vor und nach dem Aufenthalt
online zu absolvieren. Der Link hierzu wird Ihnen rechtzeitig zugesandt.
Während dem Auslandsaufenthalt müssen Sie Ihr Learning Agreement und die Confirmation of Stay
(Formular im Downloadbereich auf www.bildung.erasmusplus.at/studentinfo) von der Partneruniversität
unterschreiben lassen.
Annahmeerklärung für Joint Study-Stipendium
Die Stipendienbewilligung sowie die Annahmeerklärung erhalten Sie postalisch von der Stipendienabteilung.
Letztere ist bis zur jeweilig festgesetzten Deadline (s. Stipendienbewilligung) vor dem Auslandsaufenthalt im
ZAS Front Office einzureichen. Diese Frist (Deadline) wird während der Stipendienveranstaltung
bekanntgegeben. Andernfalls gilt das Stipendium als nicht angenommen.
Termine für Stipendienveranstaltungen
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/termine-und-fristen/
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Was ist für den Bezug der Stipendien zu beachten?
Bitte beachten Sie unbedingt die Formalitäten und Fristen für das Stipendium, da es sonst zu einem Verlust bzw.
zur Rückzahlungsforderung kommen kann. . Neben der erfolgreichen Kursanerkennung in der Abteilung
Studienrecht sind für das jeweilige Stipendium folgende Schritte notwendig:
Stipendien –
Formalitäten nach
der Rückkehr




Erasmus+ Stipendium:
OLS Sprachassessment
Leiten Sie Ihre Confirmation of Stay, die von der
Partneruniversität ausgestellt wurde, sofort
nach Rückkehr an das ERASMUS-Referat des
OeAD weiter.
Stellen Sie je einen Erfahrungsbericht für den
OeAD online und für das ZAS ins Controlpanel
Eine Kopie des unterzeichneten Learning
Agreement geben Sie im Bereich Studienrecht
und Anerkennung ab.
Die für das Erasmus+ Stipendium notwendige
Rückforderungsgrenze liegt bei 3 ECTS pro Monat.
Die im Ausland absolvierten Kurse müssen in
Ihrem WU Studium anerkannt werden.


Joint Study-Stipendium:
Der Erfahrungsbericht ist bis spätestens drei
Monate nach offiziellem Semesterende an der
Partneruniversität online zu stellen.
Eine Kopie des Anerkennungsbescheids aus
dem Bereich Studienrecht & Anerkennung sollte
direkt nach Erhalt, spätestens drei Monate
nach Ende des Auslandssemesters, in der
Stipendienabteilung des ZAS eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass erst nach dem Nachweis
der Erbringung der Mindestleistung die Restrate
überwiesen wird.
Die für das Joint Study-Stipendium notwendige
Rückforderungsgrenze beträgt 6 Semesterstunden,
bei einem Studienaufenthalt bis zu 5 Monaten.
Die im Ausland absolvierten Kurse müssen in
Ihrem WU Studium anerkannt werden.
Lehrveranstaltung Interkulturelle Kompetenz
Interkulturelles
Training
Alle Bachelor-Studierenden, die an einer Partneruniversität ein Auslandssemester absolvieren möchten,
müssen die Lehrveranstaltung Interkulturelle Kompetenz vor ihrem Auslandsaufenthalt abschließen.
IKK: https://wu.ac.at/bizcomm/lehre1/ikk/bachelor/
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Reisevorbereitungen
Unterkunft im
Gastland
Viele Partneruniversitäten bieten für nominierte WU-Studierende Hilfestellung bei der Suche nach einer
Unterkunft. Informationen dazu werden von der Partneruniversität zugeschickt. Darüber hinaus ist es sinnvoll,
die Erfahrungsberichte von WU-Studierenden, die in einem früheren Semester an der jeweiligen Universität
studiert haben, zu lesen.
Online-Erfahrungsberichte: https://bach.wu.ac.at/z/wu/erfahr
Unterkunft für
Incoming
Studierende
Wenn Sie ihr Zimmer während des Auslandsemesters untervermieten möchten, können Sie die
Wohnungsplattform www.housinganywhere.com nutzen. Es handelt sich hierbei um ein kostenfrei nutzbares
Angebot, von Studierenden für Studierende. Für weitere Informationen besuchen Sie die bitte die untenstehende
Webseite, bzw. die dort verlinkten social media-Kanäle. Die Untervermietung bringt nicht nur eine
Nebeneinkunft, sondern Sie helfen Ihrer Universität zusätzlich das Wohnungsangebot für ankommende
Austauschstudent/inn/en zu erhöhen.
Housing Anywhere: www.housinganywhere.com
www.facebook.com/HousingAnywherecom
Übersee:
Für die Einreise in die USA, Lateinamerika, Australien und Asien benötigen österreichische Studierende ein
Studierendenvisum, Nicht-Österreicher/innen benötigen unter Umständen zusätzliche Dokumente.
Für die Einreise in Kanada mit einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten brauchen österreichische Studierende kein
Studierendenvisum. Man muss aber den Letter of Acceptance der Gastuniversität bei der Einreise unbedingt
mithaben.
Visum
Sobald Sie die Anmeldeformulare und den Letter of Acceptance der Partneruniversität und bei den USamerikanischen Universitäten auch das DS-2019-Formular der Uni erhalten haben, können Sie bei der jeweiligen
Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat in Wien um ein Visum ansuchen. Bitte vorher beim Konsulat
erkundigen!
USA: Das US-Konsulat erhebt im Zuge der Visumsausstellung zusätzlich eine sog. SEVIS fee. Im Flugzeug ist
das weiße Einreiseformular auszufüllen!
Europa: EU-Länder
Sollten Sie nicht Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaats der EU sein, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den
Einreisebestimmungen des Gastlandes.
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Europa: Nicht-EU-Länder
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes, sollten Sie Ihr
Auslandssemester in einem Nicht-EU-Land absolvieren (z.B. Russland, Serbien, Montenegro, etc.).
Informationen zu Visa http://www.bmeia.gv.at (-> Bürgerservice -> Pass und Visum)
Informationen zur SEVIS fee für USA-Visa: http://austria.usembassy.gov/niv_sevis.html
Übersee:
Einige Länder verlangen für das Visum eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie
sich hierzu direkt beim jeweiligen Konsulat.
Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung abzuschließen. Bei in Österreich
abgeschlossenen Versicherungen raten wir in jedem Fall, eine englischsprachige Bestätigung mit Informationen
über den Versicherungsumfang mitzunehmen.
Manche Universitäten verlangen eine obligatorische Studierendenversicherung, die im Gastland abgeschossen
werden muss.
Reise-/Krankenversicherung
Europa: EU-Länder
Sollten Sie Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaats der EU sein, reicht üblicherweise die Versicherung, die Sie in
Ihrem Heimatland haben. Vergessen Sie nicht, Ihre europäische Versicherungskarte ins Ausland mitzunehmen!
Sollten Sie keine EU-Staatsbürgerschaft haben, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um den passenden
Versicherungsschutz.
Europa: Nicht-EU-Länder
Einige Nicht-EU-Länder verlangen für das Visum eine zusätzliche Reise- bzw. Krankenversicherung. Bitte
erkundigen Sie sich hierzu direkt bei der jeweiligen Botschaft.
Informationen zu Reise- und Krankenversicherung: http://www.bmeia.gv.at (-> Bürgerservice ->
Reiseinformation)
Impfungen
Impfungen:
Bereits vor Antritt eines Auslandssemesters sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, um sich
vor Infektionskrankheiten zu schützen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Impfungen in ihrem
Zielland erforderlich sind. Wir empfehlen auch, den Impfpass ins Ausland mitzunehmen!
Impfstellen: http://www.wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/impfen/beratung/
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Welche Berichte muss ich nach der Rückkehr erstellen?
Alle WU-Outgoings sind dazu verpflichtet, nach ihrem Aufenthalt den ZAS-Erfahrungsbericht inkl.
Lehrveranstaltungsanalyse zu verfassen. Der Bericht wird vom ZAS auf Vollständigkeit geprüft und bei
Genehmigung online gestellt. Bei Ablehnung muss er überarbeitet werden.
Erfahrungsbericht
verfassen
Vorlage für den Erfahrungsbericht und den Link zum Upload (über Internetdienste für Studierende)
https://wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/bachelor/downloads/
Der Erfahrungsbericht ist bis spätestens drei Monate nach offiziellem Semesterende an der Partneruniversität
online zu stellen.
Checklisten
Erasmus+ Studierende:
 Fristgerechte und vollständige Bewerbung bei der Partneruniversität
 Besuch der verpflichtenden Erasmus+ Stipendienveranstaltung und Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium
 online Abrufen des Erasmus+ Vertrags und unterschrieben an das Erasmus+ Referat übermitteln
 Vervollständigen des Sprach-Assessments (OLS) vor dem Aufenthalt (link erhalten Sie per E-Mail)
 Beantragen des Vorausbescheids inkl. Learning Agreement
Checkliste vor dem
Auslandsaufenthalt
 sonstige etwaig organisatorische Vorbereitungen: Anreise, Housing, Versicherung, etc.
 Besuch des Interkulturellen Trainings
Joint Study Studierende:
 Fristgerechte und vollständige Bewerbung bei der Partneruniversität
 Besuch der verpflichtenden Joint Study-Stipendienveranstaltung und Bewerbung für ein Joint StudyStipendium
 Abgabe der Stipendienannahmeerklärung am ZAS
 Beantragen des Vorausbescheids
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
 sonstige etwaig notwendige organisatorische Vorbereitungen: Anreise, Housing, bank letter, medical report,
Versicherung, etc.
 Besuch des Interkulturellen Trainings
Checkliste während
dem
Auslandsaufenthalt
Joint Study Studierende:
Erasmus+ Studierende:
 gegebenenfalls Contact hours Formular an
der Partneruniversität bestätigen lassen
 Learning Agreement von der Partneruniversität
unterschreiben lassen
 Confirmation of Stay-Formular von der
Partneruniversität bestätigen lassen
 Ausfüllen der Outgoing-Befragung
 ZAS - Erfahrungsbericht vervollständigen & hochladen (https://bach.wu.ac.at/z/stud/erfahr)
 Abholen des Zeugnisses am Frontoffice des ZAS (sie werden per Mail informiert, sobald es zur Abholung
bereitliegt)
 IBW-Studierende: Beantragen der Bestätigung der IBW-Auslandserfahrung bei Abholung des Zeugnisses am
ZAS
 Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen im Bereich Studienrecht & Anerkennung (Study-ServiceCenter)
Checkliste nach dem
Auslandsaufenthalt
Joint Study-Stipendium:
Erasmus+ Stipendium:
 gegebenenfalls Abgabe des Contact Hours
Formular im Bereich Studienrecht &
Anerkennung
 Abgabe des Confirmation of Stay-Formulars beim
Erasmus+ Referat des OeAD
 Anerkennungsbescheid im ZAS Frontoffice
vorbeibringen, dies ist neben dem Ausfüllen
und Hochladen des Erfahrungsberichts,
Voraussetzung für die Überweisung der
Restrate des Stipendiums
 Abgabe Kopie des Learning-Agreements im Bereich
Studienrecht & Anerkennung
 Vervollständigen des Sprach-Assessments (OLS)
nach dem Aufenthalt
 Erfahrungsbericht beim OeAD online abgeben.
 Anderen von den positiven Erfahrungen & Eindrücken berichten und sie für ein Auslandssemester begeistern
 Mitwirkung & Repräsentation der Partneruniversität bei der Austauschmesse GoGlobal
Zentrum für Auslandsstudien
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August 2016
Kontakte im ZAS
Allgemeine Beratung und
Erstberatung
Beratung für Bewerber/innen und bereits nominierte Studierende
ZAS-Frontoffice
Regionalkoordinator/inn/en:
Regionalkoordinator/inn/en:
Library & Learning Center (LC),
Ebene 4
Europa
Asien, Australien, Lateinamerika und
Neuseeland
Christiane Dietrich
Tel.: +43 1 31336 4315
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten unter
https://wu.ac.at/studierende/imausland-studieren/beratung-undkontakt/
Tel.: +43 1 31336 4310
E-Mail: [email protected]
Stipendien
Martina Stalitzer
Tel: +43 1 31336 4319
E-Mail: [email protected]
Zentrum für Auslandsstudien
Central and Eastern Europe (CEE) | Belgium | Finland
| Ireland | Scandinavia | The Netherlands | Turkey |
United Kingdom
Julia Fischill
Tel.: +43 1 31336 4303
E-Mail: [email protected]
Europa
Germany | France | Greece | Italy | Portugal |
Switzerland | Spain
Sandra Benecchi
Tel.: +43 1 31336 4251
E-Mail: [email protected]
Bestätigung der IBWAuslandserfahrung
Christine Anna Rösch
Tel.: +43 1 31336 4390
E-Mail: [email protected]
Nordamerika
Kaan Tasli
Tel.: +43 1 31336 4962
E-Mail: [email protected]
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