Hohe Strafen bei Fahrerflucht auf Skipiste

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15. Februar 2016
Hohe Strafen bei Fahrerflucht auf
Skipiste
In den vergangenen Tagen häufen sich wieder Skiunfälle mit Fahrerflucht auf
Österreichs Pisten. Wozu der Rechtsschutzspezialist D.A.S. bei Unfällen auf der Piste
aus rechtlicher Sicht rät, wozu man bei Unfällen rechtlich verpflichtet ist und welche
Strafen bei Fahrerflucht und unterlassener Hilfeleistung drohen. Warum man mit dem
Gesetz in Konflikt gerät, wenn man Unfälle mit einer Helmkamera filmt.
Schon eine kurze Unachtsamkeit reicht aus und ein Zusammenstoß mit einem anderen
Skifahrer ist passiert. Erste Hilfe wird dabei immer seltener geleistet. Bei fast einem Drittel
dieser Unfälle fährt der Verursacher einfach weiter. Alpinpolizisten müssen dann nach den
Verursachern fahnden. „Auch wenn der erste Schock meistens groß ist, sollten Unfallbeteiligte
unbedingt stehen bleiben und gegenseitig die Daten austauschen“, rät Ingo Kaufmann,
Vorstand und Jurist der D.A.S. Rechtsschutz AG. „Denn", so Kaufmann, "oft bemerkt man erst
nach dem ersten Schrecken, dass man doch verletzt ist. Der Unfallgegner begeht dann
ungewollt Fahrerflucht."
Wer nicht hilft, muss mit bis zu einem halben Jahr Haft rechnen
Verletzt man jemand anderen oder unterlässt die erforderliche erste Hilfe, begeht man gemäß
Strafgesetzbuch eine Strafe, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Bei schwerer Körperverletzung drohen sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Jurist
Kaufmann warnt außerdem, dass man sich auch als Unbeteiligter rasch strafbar machen kann:
„Kommt man als Unbeteiligter zu einer Unglücksstelle, ist man ebenfalls zur Hilfe verpflichtet.
Unterlässt man diese, kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft
werden.“
Vorsicht bei Helmkameras zu Beweiszwecken
Die Aufzeichnung von Skifahrten mit der Helmkamera ist jedoch aus rechtlicher Sicht heikel,
wenn diese als Beweis dienen sollen. Hier ist Vorsicht geboten, um nicht gegen das
Datenschutzgesetz zu verstoßen. Grundsätzlich wird zwischen Filmen für touristische Zwecke
und der Videoüberwachung unterschieden. Filmt ein Skifahrer etwa systematisch und
fortlaufend, um Beweismaterial zu sichern oder um Fehlverhalten anderer Wintersportler zu
dokumentieren, stellt einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar.
Überwachung durch Video: Bis zu 25.000 Euro Strafe
„Filmt ein Skifahrer mittels Helmkamera ausschließlich, damit er seinen Fahrstil analysieren
kann oder eine Abfahrt als Erinnerung filmt, handelt es sich um keine Videoüberwachungen im
Sinne des Datenschutzgesetzes“, klärt Kaufmann auf. Doch selbst wenn es sich um keine
Videoüberwachung im rechtlichen Sinne handelt, sollte man mit dem gefilmten Material
sorgsam umgehen, rät Kaufmann. Eine Videoaufzeichnung bei der das Datenschutzgesetz
missachtet wird, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Es droht eine Strafe von bis zu 25.000
Euro.
Recht am eigenen Bild
Beim Filmen mit Helmkameras sind stets die Persönlichkeitsrechte anderer Personen zu
beachten. „Aufnahmen, bei denen fremde Menschen erkennbar sind, dürfen nicht ohne deren
Zustimmung auf Youtube, Facebook oder ähnlichen Kanälen veröffentlicht werden“, informiert
Ingo Kaufmann.
Andere aktuelle Informationen rund um Ihr Recht finden Sie auf der Homepage der D.A.S.
Rechtsschutz AG
Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für
Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister
bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte
juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive 24h-Notruf-Hotline an.
Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter stehen Kunden in regionalen D.A.S. Niederlassungen verteilt in ganz Österreich mit
juristischer Kompetenz zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich
ihre solide Marktposition gefestigt. 2014 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein
Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 65,4 Mio. Euro.
Die D.A.S. Österreich gehört zur D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928,
agiert die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern sowie in Südkorea und Kanada. Die Marke
D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen
Märkten. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe.
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