Hindernisse im EU-Binnenmarkt beseitigen, Rechtsschutz verbessern!

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Newsletter
14.01.2016
Daten | Fakten | Argumente
THEMA
DER
WOCHE
Investitionen ohne Grenzen – Hindernisse im EUBinnenmarkt beseitigen, Rechtsschutz verbessern!
Bürokratie abbauen,
­Kosten senken!
Unverhältnismäßig lange Genehmigungsphasen für Neubauten und Expansion schrecken z. B.
Investoren in der Tschechischen Republik ab; in Slowenien wiederum monieren Unternehmen die
komplizierten Verfahren und kurzen Abgabefristen bei Anträgen für Investitionsfördermittel. Und
kleinteilige steuerliche Regelungen können in Italien schnell zu Verstößen und damit zu Bußgeldern führen. Das sind nur drei Beispiele, die deutsche Unternehmen als Investitionshemmnisse in
anderen EU-Mitgliedstaaten beschreiben. Diese Hürden müssen inländische Unternehmen zwar
gleichermaßen bewältigen, sie kennen sich damit aber besser aus. Das empfinden viele Unternehmen als bürokratisch und übermäßig teuer – gerade kleine und mittelständische Betriebe
nehmen dann häufig Abstand von Investitionen. Hier sind die Mitgliedstaaten angehalten, ihre
Verwaltungsabläufe zu straffen und besser zu informieren.
Diskriminierung ver­
meiden, Transparenz
schaffen!
Deutsche Unternehmen in Ungarn berichten von nach Umsatz gestaffelten Gebühren und
Steuern, z. B. im Lebensmitteleinzelhandel und im Bankensektor, durch die ausländische Investoren diskriminiert werden. In Slowenien werden dauerhaft tätige Dienstleister aus dem
Ausland de facto zur Niederlassung gezwungen, da sie Geschäfte nur durch ihre eigene Niederlassung erledigen dürfen. Auch in Frankreich müssen sich ausländische Möbellieferanten
niederlassen – selbst, wenn sie nur Dienstleistungen anbieten wollen. Denn sie sind verpflichtet,
die gelieferten Möbel später wieder selbst zu entsorgen. Mangelnde Transparenz bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren monieren deutsche Betriebe in Bulgarien, Finnland und Kroatien.
Der DIHK fordert die Beseitigung solcher Hemmnisse – notfalls muss die EU-Kommission mit
Vertragsverletzungsverfahren gegen Diskriminierungen vorgehen.
Rechtsschutz ver­
einfachen, Rechts­
behelfe harmonisieren!
Auch die Unzufriedenheit mit dem Rechtsschutz ist zum Teil groß. In Italien dauern die
Verfahren zu lange, in den Niederlanden bekommen Unternehmer nur schwer Informationen
über die dortigen Rechtsschutzmöglichkeiten. Alternative Streitbeilegungsmechanismen wie
die Mediationsverfahren der AHKs, Handelsschiedsverfahren oder die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit bieten dagegen schnelle und zuverlässige Lösungen. Anstatt die Mitgliedstaaten
zur Kündigung ihrer innereuropäischen Investitionsschutzverträge aufzurufen, sollte die EUKommission Rechtsbehelfe nach dem Vorbild des europäischen Mahnverfahrens vereinheitlichen und die Mitgliedstaaten zur Vereinfachung des Rechtsschutzes durch mehrsprachige
Informationen anhalten.
Dass es auch anders geht, beweisen Österreich, Dänemark und Großbritannien: Hier haben
deutsche Investoren bei der Markterschließung keine Probleme in puncto
Verwaltungshandeln und Rechtsschutz zu befürchten.
Ansprechpartner:
Dr. Bettina Wurster, DIHK Brüssel, Telefon +32 2 286-1637
Dr. Dirk Schlotböller, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-1504
Unternehmen, die im EU-Binnenmarkt grenzüberschreitend investieren wollen, müssen dafür
zahlreiche Hindernisse überwinden. Hierzu zählen bürokratische und kostenintensive Hemmschwellen, Diskriminierungen im Verhältnis zu inländischen Unternehmen sowie Lücken beim
Rechtsschutz. Eine DIHK-Umfrage unter Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Deutschen
Auslandshandelskammern (AHKs) in den EU-Mitgliedstaaten zeigt: Die Niederlassungs- und die
Kapitalverkehrsfreiheit sind im EU-Binnenmarkt noch bei Weitem nicht durchgehend verwirklicht.