„hygieneplan“ und „Validierung“: Das sollte der Zahnarzt

PI
Praxisführung
PRAXISHYGIENE
„Hygieneplan“ und „Validierung“: Das sollte der
Zahnarzt hierzu wissen!
von Viola Milde, Hygieneberatung, www.VMH-Hamburg.de
| Der Hygieneplan und die Validierungen – beides sind Themen, die immer
noch verwirren und zu Schwierigkeiten in der Umsetzung führen. Allgemein
bekannt sein dürfte: Sowohl ein fehlender oder nicht individualisierter
Hygieneplan als auch fehlende Validierungen können zu empfindlichen
­
Strafgeldern oder sogar zu einer vorübergehenden Praxisschließung führen.
Doch woran liegt es, dass Zahnarztpraxen gerade an diesen essenziellen
Punkten immer noch unterstützt werden müssen? Zwei typische Fragen
der PI-Leser hierzu werden nachfolgend beantwortet. |
Erfüllt der Plan des Dentaldepots die Anforderungen?
FRAGE: „Ich habe von meinem Dentaldepot einen dreifach klappbaren Plan
bekommen, der die Themen Desinfektion und Aufbereitung mit bereits vorge­
gebenen Mitteln beschreibt. Reicht das aus?“
IHR PLUS IM NETZ
ANTWORT: Nein, dieser „Hygieneplan“ reicht nicht, da er viele wichtige Punkte
außerhalb der Aufbereitung gar nicht oder unzureichend beschreibt. Zudem
berücksichtigt er nicht Ihre individuellen Gegebenheiten. Bitte verwenden Sie
den Rahmenhygieneplan der Bundeszahnärztekammer ­(www.bzaek.de, in der
Suche „Hygieneplan“ eingeben). Dieses Doku­ment reicht vom Umfang her aus
und lässt sich mit praxisindividuellen Angaben ergänzen.
Hygieneplan unter
www.bzaek.de
PRAXISHINWEIS | Füllen Sie nur Seiten aus, die für Ihre Zahnarztpraxis relevant sind! Drucken Sie am besten nicht benötigte Seiten gar nicht erst aus. Ein
Beispiel: Wenn Sie Medizinprodukte der Kategorie „semikritisch A“ ausschließlich maschinell aufbereiten (z. B. im Thermodesinfektor), füllen Sie bitte nicht die
Seiten der manuellen Aufbereitung aus. Der Plan muss mit Ihrer Risikoklassi­
fizierung übereinstimmen und vom Praxispersonal „gelebt“ werden.
PDF erstellt für Gast am 23.04.2016
Mitarbeiter sollten
Einstufung der
Medizinprodukte
kennen
Apropos Risikoklassifizierung: Legen Sie Ihren Mitarbeitern nahe, die Einstufung der Medizinprodukte in die Risikoklassen unkritisch bis kritisch (inkl. A
und B) zu lernen, falls diese noch nicht bekannt sind. Kommt es nämlich zu
einer behördlichen Begehung, wird dieses Wissen üblicherweise geprüft.
Wenn Sie den Plan am PC erstellt oder ergänzt haben, empfiehlt es sich, die
finale Version auszudrucken und in einer Mappe auszulegen – am besten an
einer Stelle, die dem Personal bekannt und jederzeit zugänglich ist.
PRAXISHINWEIS | Wussten Sie, dass der Hygieneplan mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden muss? Sollte sich zwischenzeitlich im
­Ablauf oder z. B. bei der Verwendung eines neuen Desinfektionsmittels eine
­Änderung ergeben, so ist der Plan zum Zeitpunkt der Veränderung sofort zu
­korrigieren und mit einem Änderungsdatum zu versehen.
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PRAXIS02-2016
IMPLANTOLOGIE
Praxisführung
PI
Neuer Sterilisator: Nach einem Jahr validieren lassen?
FRAG E : „Ich habe für meine Praxis einen neuen Sterilisator gekauft. Muss ich
diesen nach einem Jahr validieren lassen?“
AN T W O R T : Leider nicht erst nach einem Jahr. Auch ein neuer Sterilisator
muss validiert werden, und zwar sofort (dies gilt auch für Thermodesinfektoren).
Es geht hier nicht nur um die Überprüfung der werkseitig bereits geprüften
Parameter, sondern um die Betriebsqualifikation und die erste Leistungs­
qualifikation. Ein neuer Standort, die Wasserqualität und alle am Aufberei­
tungsprozess beteiligten Schritte werden in diese Validierung einbezogen.
Die erste Validierung ist sehr umfangreich und leider auch kostenintensiv.
Trotzdem kommen Sie nicht umhin, die Validierung am besten sofort mit der
Bestellung des Sterilisators zu beauftragen. Denn Validierungstechniker sind
gefrag­te Leute und haben häufig Vorlaufzeiten von mehreren Monaten!
Neuer Sterilisator
ist sofort nach dem
Kauf zu validieren
Zwölf Monate nach der ersten Validierung findet eine neue Leistungsquali­
fikation statt. Vor dieser erneuten Validierung muss der Sterilisator gewartet
werden. Je nach validierendem Betrieb darf zwischen Wartung und erneuter
Validierung kein größerer Zeitraum als 6 bis 12 Wochen liegen. Bitte erkundigen
Sie sich bei Ihrem Techniker nach dem geforderten Modus. Unschön ist, dass
der Wartungs-Rhythmus der Sterilisatoren oft einen ­Betrieb von 24 Monaten
zulässt, dies aber durch die Validierung nun auf 12 Monate geändert werden
muss. Uneins sind sich Behörden und Industrie, welchen Rhythmus die Validie­
rer nach erfolgreicher zweiter Validierung vorgeben dürfen. Sinnvoll ist es,
dass bei tadellosem Ergebnis ein Zwei-Jahres-Zeitraum gewährt wird. Dies ist
jetzt noch Zukunftsmusik, denn es wird im Ein-Jahres-Rhythmus validiert.
Zwischen Wartung
und erneuter Validierung dürfen nur 6 bis
12 Wochen liegen
Häufig meinen Praxisinhaber, sie müssten die Chargen eines validierten
­Sterilisators oder T
­ hermodesinfektors nicht mehr mittels Chargenkontrolle
überwachen – das ist jedoch falsch. Sie müssen eine Chargenkontrolle jedes
Steri­lisatordurchlaufs durchführen und das Ergebnis protokollieren!
Chargenkontrolle
ist trotz Validierung
verpflichtend!
PDF erstellt für Gast am 23.04.2016
PRAXISHINWEIS | Wenn Sie bei jeder Charge einen Helix-/PCD-Test beilegen,
ersparen Sie sich die Überlegung, welchen Chargenindikator Sie beladungs­
spezifisch verwenden. Egal ob Hohlkörper, ob kritisch, verpackt oder Instru­mente
der Kategorie „semikritisch A“: Die unterschiedlichen Indikatoren verwirren,
weshalb einheitlich bei jeder Charge die Verwendung des Helixtests zu empfehlen
ist. So gehen Sie auf Nummer sicher!
Ebenso sollte eine routinemäßige Kontrolle jedes Thermodesinfektor-Durch­
laufs erfolgen. Denn wenn ein Instrument dafür sorgt, dass sich der Dreharm
nicht mehr bewegt oder wenn versehentlich die Dosiermedien falsch ange­
schlossen wurden, detektieren längst nicht alle Geräte diese Fehler. Das Reini­
gungs- und Desinfektionsergebnis könnte unzulänglich sein, obwohl das Gerät
„grünes Licht“ gibt. Es kostet nicht viel, eine Chargenkontrolle m
­ it Dokumen­
tation durchzuführen. Sie ist in einigen Bundesländern ­inzwischen empfohlen,
sollte jedoch immer durchgeführt werden, weil sie ­Sicherheit schafft!
02-2016PRAXIS
IMPLANTOLOGIE
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