Hygieneplan - Was ist wichtig? Erstellt von Claudia Nüchter | 12.05.2015 Fachdienst 6100 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) §23, Abs. 3 Infektionsschutzgesetz: Praxen humanmedizinischer Heilberufe haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. Seite 2 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) §23, Abs. 3 Infektionsschutzgesetz: Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind. Seite 3 Hessische Infektionshygieneverordnung § 1, Abs. 1 Hess. InfHygV Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften der Hessischen Infektionshygieneverordnung. Seite 4 Hessische Infektionshygieneverordnung § 2, Absatz 1 Hess. InfHygV Wer Eingriffe am Menschen durchführt, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen, muss für den Betrieb einen Hygieneplan erstellen. Der Hygieneplan muss alle hygienerelevanten Maßnahmen, die mit dem Eingriff am Menschen in Verbindung stehen, mit den jeweiligen Präventions- (insbesondere Desinfektion, Sterilisation, Wundbehandlung, Reinigung, Versorgung, Lagerung) und Personalschutzmaßnahmen differenziert aufführen. Seite 5 Hygieneplan Im Hygieneplan werden alle innerbetrieblichen Verfahrensweisen und Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen sowie zur Einhaltung und Gewährleistung der Hygienestandards schriftlich niedergelegt. Seite 6 Ziele des Hygieneplanes sind, • die Verhütung von Infektionen der Patienten und des Personals sowie vor anderen Gesundheitsrisiken, • die möglichst frühzeitige Erkennung bereits aufgetretener Infektionen und Gesundheitsschädigungen, • die Kontrolle der hygienischen Verhältnisse. Seite 7 Bei der Erarbeitung des Hygieneplanes zu beachten: • Infektionsschutzgesetz (IfSG) • • • • • Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Hessische Infektionshygieneverordnung Trinkwasserverordnung Medizinproduktegesetz • Medizinproduktebetreiberverordnung • Arzneimittelgesetz • Techn. Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen u. in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) • VAH- oder RKI-Liste (Desinfektionsmittel) • Diverse DIN-Normen Seite 8 Zur Erstellung des Hygieneplanes notwendig: • sorgfältige Analyse der Infektionsrisiken, Bewertung der Risiken und Maßnahmen zur Risikominimierung ermöglichen (Ist-Analyse u. Soll-Analyse) • Überwachung auf Einhaltung der festgelegten Maßnahmen (Kontrollmaßnahmen) und • Festlegung der Dokumentationsund Schulungserfordernisse Ein Hygieneplan ist mehr als ein Reinigungs- und Desinfektionsplan! Seite 9 Kritische Punkte für die Übertragung von Krankheitserregern: • Hände des Personals • Oberflächen und Gegenstände, auf denen Krankheiterreger haften können • Instrumente, die mit Patienten in Berührung kommen Seite 10 Bei der Erstellung eines Hygieneplanes zu berücksichtigen: Die gesamte Praxis-Struktur, wie… • die möglichen Infektionsrisiken durch das Behandlungsangebot • die baulich-funktionellen Gegebenheiten in der Praxis Seite 11 Inhalte eines Hygieneplanes Formal / Inhaltliches: • • • • • Seite 12 Benennung Autor/-in, Erstellungsdatum/Version, Inhaltsverzeichnis, Dokumentation und Kenntnisnahme, Allgemeine Angaben zur Naturheilpraxis (z. B. Raumsituation, Mitarbeiteranzahl) Inhalte eines Hygieneplanes Personalhygiene/Personalschutz: • Privatkleidung/Dienstkleidung (Trennung s/w), Schuhe • Tragen von Schmuck, Fingernägel, Haare • Schutzkleidung: Schutzhandschuhe, Schutzkittel/Schutzschürze, Schutzbrille, Mund-Nasen-Schutz • Personalschutz bei Patienten mit infektiösen Erkrankungen, Schutz- und Prophylaxemaßnahmen (z. B. Handschuhplan) • Impfungen • Verletzungen von Mitarbeitern/Postexpositionelle Prophylaxe Seite 13 Inhalte eines Hygieneplanes Händehygiene: • Händewaschen und • Händedesinfektion (wann, wie, mit welchem Mittel), • Handpflege wann, mit was und wie (z. B. Hautschutzplan) Seite 14 VAH- o. RKI-gelistetes Mittel im Originalgebinde verwenden! Anbruchs- oder Verfallsdatum vermerken! Seite 15 Inhalte eines Hygieneplanes Hautdesinfektion: Wie, bei welchen Behandlungen, mit was und welcher Einwirkzeit? z. B. - Hautdesinfektion bei Injektionen oder Blutentnahme - Hautdesinfektion bei Punktionen, - Hautdesinfektion bei blutigem Schröpfen usw. Seite 16 Inhalte eines Hygieneplanes Flächenreinigung/-desinfektion: • Routinemäßige Flächendesinfektion • Gezielte Flächendesinfektion Reinigungs- und Desinfektionsplan Aus dem Reinigungs- und Desinfektionsplan geht hervor, welche Flächen/Gegenstände wann, mit was (Präparat benennen), von wem, in welcher Konzentration und Häufigkeit aufbereitet werden. Seite 17 Flächendesinfektion • KEINE SPRÜHDESINFEKTION DURCHFÜHREN! 1. Mögliche gesundheitliche Gefährdung durch Einatmen der Aerosole. 2. Gefahr einer unzureichenden Desinfektion der Flächen. • VAH- (Verbund für angewandte Hygiene e. V.) oder RKI- (Robert-Koch-Institut) gelistete Desinfektionsmittel. • Wiederbenutzung der Fläche erst nach sichtbarer Abtrocknung. Seite 18 Flächendesinfektion Das Personal muss in den Umgang mit Flächendesinfektionsmitteln eingewiesen werden. Bei dem Ansatz von Flächendesinfektionsmitteln ist auf eine exakte Dosierung der Mittel nach Herstellerangaben und dem Personalschutz zu achten. Seite 19 Inhalte eines Hygieneplanes Arbeitsabläufe bei speziellen Therapieverfahren, z. B. Aderlass, Akupunktur, Blutegel, Colon-Hydro-Therapie, Eigenbluttherapie, Infusionen, Injektionen und Blutabnahme, Schröpfen (unblutig), Schröpfen (blutig), Wundversorgung / Wundverband Seite 20 Inhalte eines Hygieneplanes Medizinprodukte/ Instrumentenaufbereitung • Risikobewertung und Einteilung der zur mehrfachen Anwendung vorgesehener Medizinprodukte • Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten bis zur Freigabe zur erneuten Anwendung • Dokumentation • Transport • Lagerung und Lagerfrist von Sterilgut Seite 21 Inhalte eines Hygieneplanes Umgang mit Medikamenten • Lagerung und Verwertung von Medikamenten • Dokumentation der Kühlschranktemperatur • Anbruchdatum und Haltbarkeitsdatum (Infusionen, Injektionslösungen, Salben, Medikamente etc.) sowie Salbenmanagement Seite 22 Inhalte eines Hygieneplanes Wäscheversorgung • Umgang mit Praxiswäsche Wo, von wem, mit was wird gewaschen? Trinkwasser • evtl. Spülplan Kontrolluntersuchungen • Waschmaschine • Sterilisationsgerät • Trinkwasser Seite 23 Inhalte eines Hygieneplanes Abfallentsorgung • Scharfe, spitze Gegenstände • Entsorgung im Therapiebereich, z. B. Blutegel • Infektiöser oder chemischer Abfall (siehe hierzu: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall = LAGA) Umgang mit und Versand von Laborproben Seite 24 Inhalte eines Hygieneplanes Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz • Maßnahmen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten • Meldepflicht gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG mittels Meldeformular Behandlung: nein Meldepflicht: ja http://www.landkreis-fulda.de Seite 25 Hygieneplan • Die Gestaltung liegt im Ermessen der Praxis. (Musterhygienepläne geben Orientierung und helfen) • Sind regelmäßig auf Aktualität zu prüfen. • Der Inhalt sollte allen Mitarbeitern regelmäßig vermittelt werden, insbesondere vor Aufnahme der Tätigkeit. Seite 26 Musterhygieneplan Musterhygienepläne erhalten Sie von Ihren Berufsverbänden. Seite 27 Checkliste für Praxen Seite 28 Häufige Fehler • Hygieneplan nicht praxisbezogen (Übernahme des Musterhygieneplanes) • Keine Benennung der Desinfektionsmittel, Konzentration, Einwirkzeit • Hygieneplan ist nicht aktualisiert • Konkrete Standards fehlen, z. B. für Punktionen, Injektionen (Indikation, Durchführung) • Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz wird nicht beschrieben Seite 29 Wir helfen gerne weiter: Kontakt: Fachbereich Gesundheit Fachdienst Gesundheitsamt Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3 36043 Fulda Tel: 0661/6006-667 Fax: 0661/6006-653 [email protected] Seite 30
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