Hygieneplan was ist wichtig

Hygieneplan
- Was ist wichtig?
Erstellt von Claudia Nüchter | 12.05.2015
Fachdienst 6100
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
§23, Abs. 3 Infektionsschutzgesetz:
Praxen humanmedizinischer Heilberufe haben
sicherzustellen, dass die nach dem Stand der
medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen
getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu
verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu
vermeiden.
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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
§23, Abs. 3 Infektionsschutzgesetz:
Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die
veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim
Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva,
Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut
beachtet worden sind.
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Hessische Infektionshygieneverordnung
§ 1, Abs. 1 Hess. InfHygV
Wer beruflich oder gewerbsmäßig
Tätigkeiten am Menschen ausübt,
bei denen durch Blut sowie Sekrete
und Exkrete Krankheitserreger
übertragen werden können,
unterliegt den Vorschriften der
Hessischen Infektionshygieneverordnung.
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Hessische Infektionshygieneverordnung
§ 2, Absatz 1 Hess. InfHygV
Wer Eingriffe am Menschen durchführt, die eine
Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen, muss
für den Betrieb einen Hygieneplan erstellen. Der
Hygieneplan muss alle hygienerelevanten Maßnahmen,
die mit dem Eingriff am Menschen in Verbindung stehen,
mit den jeweiligen Präventions- (insbesondere
Desinfektion, Sterilisation, Wundbehandlung, Reinigung,
Versorgung, Lagerung) und Personalschutzmaßnahmen
differenziert aufführen.
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Hygieneplan
Im Hygieneplan werden alle innerbetrieblichen
Verfahrensweisen und Maßnahmen zur
Verhinderung von Infektionen sowie zur
Einhaltung und Gewährleistung der
Hygienestandards schriftlich niedergelegt.
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Ziele des Hygieneplanes sind,
• die Verhütung von Infektionen der Patienten und des
Personals sowie vor anderen Gesundheitsrisiken,
• die möglichst frühzeitige Erkennung bereits
aufgetretener Infektionen und Gesundheitsschädigungen,
• die Kontrolle der hygienischen Verhältnisse.
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Bei der Erarbeitung des Hygieneplanes zu beachten:
•
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
•
•
•
•
•
Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention (KRINKO)
Hessische Infektionshygieneverordnung
Trinkwasserverordnung
Medizinproduktegesetz
•
Medizinproduktebetreiberverordnung
•
Arzneimittelgesetz
•
Techn. Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen u. in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)
•
VAH- oder RKI-Liste (Desinfektionsmittel)
•
Diverse DIN-Normen
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Zur Erstellung des Hygieneplanes notwendig:
• sorgfältige Analyse der Infektionsrisiken,
Bewertung der Risiken und Maßnahmen zur
Risikominimierung ermöglichen
(Ist-Analyse u. Soll-Analyse)
• Überwachung auf Einhaltung der festgelegten
Maßnahmen (Kontrollmaßnahmen) und
• Festlegung der Dokumentationsund Schulungserfordernisse
Ein Hygieneplan ist mehr als ein
Reinigungs- und Desinfektionsplan!
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Kritische Punkte für die Übertragung von
Krankheitserregern:
• Hände des Personals
• Oberflächen und Gegenstände,
auf denen Krankheiterreger haften können
• Instrumente, die mit Patienten in Berührung
kommen
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Bei der Erstellung eines Hygieneplanes zu
berücksichtigen:
Die gesamte Praxis-Struktur, wie…
• die möglichen Infektionsrisiken durch das
Behandlungsangebot
• die baulich-funktionellen Gegebenheiten
in der Praxis
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Inhalte eines Hygieneplanes
Formal / Inhaltliches:
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•
•
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Benennung Autor/-in,
Erstellungsdatum/Version,
Inhaltsverzeichnis,
Dokumentation und Kenntnisnahme,
Allgemeine Angaben zur Naturheilpraxis
(z. B. Raumsituation, Mitarbeiteranzahl)
Inhalte eines Hygieneplanes
Personalhygiene/Personalschutz:
• Privatkleidung/Dienstkleidung (Trennung s/w), Schuhe
• Tragen von Schmuck, Fingernägel, Haare
• Schutzkleidung:
Schutzhandschuhe, Schutzkittel/Schutzschürze,
Schutzbrille, Mund-Nasen-Schutz
• Personalschutz bei Patienten mit infektiösen
Erkrankungen, Schutz- und Prophylaxemaßnahmen
(z. B. Handschuhplan)
• Impfungen
• Verletzungen von Mitarbeitern/Postexpositionelle Prophylaxe
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Inhalte eines Hygieneplanes
Händehygiene:
• Händewaschen und
• Händedesinfektion (wann, wie, mit welchem Mittel),
• Handpflege wann, mit was und wie
(z. B. Hautschutzplan)
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VAH- o. RKI-gelistetes
Mittel im Originalgebinde
verwenden!
Anbruchs- oder
Verfallsdatum
vermerken!
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Inhalte eines Hygieneplanes
Hautdesinfektion:
Wie, bei welchen Behandlungen,
mit was und welcher Einwirkzeit?
z. B. - Hautdesinfektion bei Injektionen
oder Blutentnahme
- Hautdesinfektion bei Punktionen,
- Hautdesinfektion bei blutigem Schröpfen usw.
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Inhalte eines Hygieneplanes
Flächenreinigung/-desinfektion:
• Routinemäßige Flächendesinfektion
• Gezielte Flächendesinfektion
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Aus dem Reinigungs- und Desinfektionsplan geht hervor,
welche Flächen/Gegenstände wann, mit was (Präparat
benennen), von wem, in welcher Konzentration und
Häufigkeit aufbereitet werden.
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Flächendesinfektion
• KEINE SPRÜHDESINFEKTION DURCHFÜHREN!
1. Mögliche gesundheitliche Gefährdung durch
Einatmen der Aerosole.
2. Gefahr einer unzureichenden Desinfektion
der Flächen.
•
VAH- (Verbund für angewandte Hygiene e. V.)
oder RKI- (Robert-Koch-Institut) gelistete
Desinfektionsmittel.
• Wiederbenutzung der Fläche erst nach sichtbarer
Abtrocknung.
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Flächendesinfektion
Das Personal muss in den Umgang
mit Flächendesinfektionsmitteln
eingewiesen werden.
Bei dem Ansatz von Flächendesinfektionsmitteln ist auf
eine exakte Dosierung der Mittel nach Herstellerangaben
und dem Personalschutz zu achten.
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Inhalte eines Hygieneplanes
Arbeitsabläufe bei speziellen Therapieverfahren,
z. B.
Aderlass, Akupunktur,
Blutegel,
Colon-Hydro-Therapie,
Eigenbluttherapie,
Infusionen,
Injektionen und Blutabnahme,
Schröpfen (unblutig),
Schröpfen (blutig),
Wundversorgung / Wundverband
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Inhalte eines Hygieneplanes
Medizinprodukte/
Instrumentenaufbereitung
• Risikobewertung und Einteilung der zur
mehrfachen Anwendung vorgesehener
Medizinprodukte
• Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten
bis zur Freigabe zur erneuten Anwendung
• Dokumentation
• Transport
• Lagerung und Lagerfrist von Sterilgut
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Inhalte eines Hygieneplanes
Umgang mit Medikamenten
• Lagerung und Verwertung von Medikamenten
• Dokumentation der Kühlschranktemperatur
• Anbruchdatum und Haltbarkeitsdatum
(Infusionen, Injektionslösungen, Salben,
Medikamente etc.) sowie Salbenmanagement
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Inhalte eines Hygieneplanes
Wäscheversorgung
• Umgang mit Praxiswäsche
Wo, von wem, mit was wird gewaschen?
Trinkwasser
• evtl. Spülplan
Kontrolluntersuchungen
• Waschmaschine
• Sterilisationsgerät
• Trinkwasser
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Inhalte eines Hygieneplanes
Abfallentsorgung
• Scharfe, spitze Gegenstände
• Entsorgung im Therapiebereich, z. B. Blutegel
• Infektiöser oder chemischer Abfall
(siehe hierzu: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des
Gesundheitsdienstes der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall = LAGA)
Umgang mit und Versand von Laborproben
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Inhalte eines Hygieneplanes
Meldepflicht gemäß
Infektionsschutzgesetz
• Maßnahmen bei meldepflichtigen
Infektionskrankheiten
• Meldepflicht gemäß
§§ 6, 8, 9 IfSG
mittels Meldeformular
Behandlung: nein
Meldepflicht: ja
http://www.landkreis-fulda.de
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Hygieneplan
• Die Gestaltung liegt im Ermessen der Praxis.
(Musterhygienepläne geben Orientierung und helfen)
• Sind regelmäßig auf Aktualität
zu prüfen.
• Der Inhalt sollte allen Mitarbeitern
regelmäßig vermittelt werden,
insbesondere vor Aufnahme der
Tätigkeit.
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Musterhygieneplan
Musterhygienepläne
erhalten Sie von
Ihren Berufsverbänden.
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Checkliste für Praxen
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Häufige Fehler
• Hygieneplan nicht praxisbezogen
(Übernahme des Musterhygieneplanes)
• Keine Benennung der Desinfektionsmittel,
Konzentration, Einwirkzeit
• Hygieneplan ist nicht aktualisiert
• Konkrete Standards fehlen, z. B. für Punktionen,
Injektionen (Indikation, Durchführung)
• Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz wird nicht
beschrieben
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Wir helfen gerne weiter:
Kontakt:
Fachbereich Gesundheit
Fachdienst Gesundheitsamt
Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3
36043 Fulda
Tel: 0661/6006-667
Fax: 0661/6006-653
[email protected]
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