Kaufvertrag: Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Tausch

Kaufvertrag
Abgrenzung
Gefahr
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse)
24 - Kaufvertrag: Rechte, Pflichten,
besondere Gestaltungen, Tausch
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew.
Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago),
Attorney at Law (New York)
Was behandeln wir heute?
Kaufvertrag
1
Was ist ein Kaufvertrag?
2
Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen?
3
Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im
Kaufrecht?
4
Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen
Gegenständen wissen?
5
Welche Besonderheit beim Tausch muss man kennen?
6
Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es?
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
Kaufvertrag
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
1
Was ist ein Kaufvertrag?
Was ist ein Kaufvertrag?
Welche Pflichten bestehen im Kaufvertrag?
Kaufvertrag
Abgrenzung
• Übergabe (§ 854 BGB)
• Übereignung (§§ 929 ff. BGB)
• Keine Sach- oder Rechtsmängel
(§§ 434, 435 BGB)
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Verkäufer • Zahlung von Geld (§ 270 BGB)
• Abnahme der Sache (grds.
nicht Gegenleistungspflicht
iSv § 320 BGB)
Sonderformen
Sache (§ 90 BGB)
Käufer
Was ist ein Kaufvertrag?
Was passiert, wenn jemand seine Pflichten
nicht erfüllt?
• Rücktritt des Verkäufers (§ 323 Abs. 1 BGB)
Kaufvertrag
Abgrenzung
Käufer zahlt
nicht
Gefahr
Rechtskauf
• Verzugszinsen (§§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1
BGB)
• Schadensersatz wegen Verzögerung (§§ 280
Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB)
Tausch
Sonderformen
• Leistungsverweigerung (§ 320 BGB)
• Rücktritt (§ 323 Abs. 1 BGB)
Käufer nimmt
nicht ab
• Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280
Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB oder §§ 280 Abs. 1,
Abs. 3, 283 BGB), verg. Aufwendungen (§
284 BGB)
• Aufwendungsersatz (§ 304 BGB),
Besitzaufgabe (§ 303 BGB)
Was ist ein Kaufvertrag?
Was passiert, wenn jemand seine Pflichten
nicht erfüllt?
Kaufvertrag
Abgrenzung
Rücksichtsnahmepflichtverletzung
Gefahr
• SchE statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs.
3, 282 BGB), verg. Aufwendungen (§ 284
BGB)
• Rücktritt (§ 324 BGB)
Rechtskauf
• Rücktritt des Käufers (§ 323 Abs. 1 BGB oder
§ 326 Abs. 5 iVm § 323 Abs. 1 BGB)
Tausch
Sonderformen
• Schadensersatz neben d. Leistung (§ 280
Abs. 1 BGB iVm § 241 Abs. 2 BGB)
Verkäufer
übergibt nicht
und/oder
übereignet
nicht
• Leistungsverweigerung (§ 320 Abs. 1 BGB)
• SchE wg. Verzögerung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 2,
286 Abs. 1 BGB)
• SchE statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs.
3, 281 BGB oder §§ 280 Abs. 1, Abs. 3 , 283
BGB oder § 311a Abs. 2 BGB), verg. Aufw.
(§ 284 BGB)
Was ist ein Kaufvertrag?
Was ist ein „Eigentumsvorbehalt“?
(§ 449 BGB)
Kaufpreiszahlung
Kaufvertrag
Abgrenzung
Käufer
Gefahr
Rechtskauf
§ 320 BGB:
nur Zug um Zug
Verkäufer
Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB)
Ratenzahlung? Vorzeitige Nutzung?
Tausch
Sonderformen
Vorleistung
Problem: § 811 ZPO
Kreditfinanzierung
Problem: Kreditkosten
Eigentumsvorbehalt
Herausgabe aus § 985 BGB, § 811 Abs. 2 ZPO
Schutz: § 771 ZPO, § 47 InsO
Was ist ein Kaufvertrag?
Welche Folgen hat ein Eigentumsvorbehalt?
Kaufvertrag
Vor Kaufpreiszahlung
Bei Kaufpreiszahlung
Vorleistungspflicht des Verkäufers:
Übergabe und aufschiebend
bedingte (§ 158 Abs. 1 BGB)
Übereignung
Bedingung tritt ein 
Übereignung wird
wirksam (beachte auch
§ 161 BGB)
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
Nach Rücktritt wegen Nichtzahlung
(beachte: § 503 Abs. 2 S. 1 BGB, § 498 Abs. 1 BGB)
Herausgabe aus § 346 Abs. 1 BGB oder § 985 BGB
beachte: § 218 Abs. 1 S. 3 BGB, § 216 Abs. 2 S. 2 BGB
Kaufvertrag
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
2
Welche verwandten
Vertragstypen sollte man
kennen?
Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen?
Welche drei Vertragstypen sollten Sie
unterscheiden?
Kaufvertrag
Abgrenzung
Kaufvertrag
(§ 433 BGB)
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Werklieferungsvertrag
(§ 651 BGB)
Sonderformen
Tausch
(§ 480 BGB)
• Sache, Recht oder sonstiger
Gegenstand (§ 453 BGB)
• Dauerhafte Übertragung
(Übereignung, Abtretung)
• Gegen Geld
• Neu herzustellende / zu erzeugende
Sache
• Dauerhafte Übertragung
(Übereignung, Abtretung)
• Gegen Geld
• Sache, Recht oder sonstiger
Gegenstand (§ 453 BGB)
• Dauerhafte Übertragung
(Übereignung, Abtretung)
• Gegen Geld
Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen?
Wie verhalten sich die Vertragstypen
zueinander?
Kaufvertrag
Pflicht der einen Partei
Pflicht der anderen Partei
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
Eigentum + Besitz
an einer Sache
§ 433 BGB
Recht oder sonstiger
Gegenstand
§ 453 BGB
Neu hergestellte oder zu
erzeugende Sache
§ 651 BGB
Zahlung von Geld
Andere Sache
§ 480 BGB
Recht oder sonstiger
Gegenstand
Kaufvertrag
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
3
Welche Regelungen zur
"Gefahrtragung" gibt es im
Kaufrecht?
Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht?
Worum geht es bei der Gefahrtragung?
Kaufvertrag
Übergabe oder Übereignung der vom Verkäufer ausgewählten Sache
wird unmöglich (bzw. unzumutbar)
Abgrenzung
Gefahr
Muss der Verkäufer eine
andere Sache liefern?
Muss der Käufer bezahlen?
Nein, § 275 Abs. 1 BGB
bzw. § 275 Abs. 2 BGB
Grds. nein, § 326 Abs. 1 BGB
„Leistungsgefahr“ (beachte
auch § 300 Abs. 2 BGB)
„Gegenleistungsgefahr“ /
„Preisgefahr“
Ausnahmen: § 446 BGB
§ 447 BGB
Ausnahmen: § 326 Abs. 2 BGB,
§ 326 Abs. 3 BGB
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht?
Was regelt § 446 S. 1 BGB?
Kaufvertrag
Abgrenzung
Gefahrübergang bei
Übergabe
• Nutzungsziehung
(§ 100 BGB)
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Erlangung der tatsächlichen
Sachherrschaft (§ 854 BGB)
Zahlungspflicht besteht
trotz Untergangs /
Verschlechterung fort
Sonderformen
Insbesondere:
Eigentumsvorbehalt
(§ 449 BGB)
• Lastentragung (§ 446 S. 2 BGB)
• Freiheit von Sach- und
Rechtsmängeln (§ 437 BGB)
Eigentumserwerb irrelevant
Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht?
Was regelt § 446 S. 3 BGB?
Kaufvertrag
Abgrenzung
Gefahrübergang bei
Annahmeverzug
Eintritt des Annahmeverzugs
(§ 294 oder § 295 oder § 296)
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
Für Zahlungspflicht:
§ 326 Abs. 2, 1. Var. BGB
(§ 446 S. 3 BGB
irrelevant)
• Lastentragung (§ 446 S. 2 BGB)
• Freiheit von Sach- und
Rechtsmängeln (§ 437 BGB)
Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht?
Was regelt § 447 BGB?
Kaufvertrag
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
„Versendungskauf“
1. Schickschuld: Leistungsort bei Verkäufer, Erfolgsort bei Käufer
2. Versendung „auf Verlangen des Käufers“: Einverständnis
genügt (Antrag / Vorschlag des Käufers nicht erforderlich)
3. Versand vom Erfüllungsort (von anderem Ort nur mit
Einverständnis des Käufers)
Sonderformen
Gefahrübergang durch Übergabe an Transportperson
(§ 447 Abs. 1 BGB); Konkretisierung (§ 243 Abs. 2 BGB)
Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht?
Gibt es Schadensersatz bei Beschädigung
durch die Transportperson?
Kaufvertrag
Verkäufer
Vertrag
Transportperson
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Erhält Kaufpreis, muss nicht
erneut liefern (§§ 275 Abs.
1, 447 BGB)
Vermögensverlust, aber
kein vertraglicher Anspruch
Tausch
Sonderformen
Anspruch aus § 280 gegen
Transportperson, aber kein
Vermögensverlust
Verkäufer macht Schaden des
Käufers als eigenen geltend
Muss bezahlen, bekommt
aber nichts (§ 447 BGB,
§ 275 BGB)
Käufer
Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht?
Was gilt, wenn ein Mitarbeiter / Verwandter
des Verkäufers die Ware transportiert?
Kaufvertrag
Abgrenzung
Transportperson muss
nicht „Dritter“ sein
Leistungspflicht nur Übergabe an
Transportperson
Gefahr
Transportperson nur
Erfüllungsgehilfe bzgl.
Rücksichtsnahmepflicht
(§ 241 Abs. 2 BGB)
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
SchE nach § 280 Abs. 1
bzw. st. d. Leistung § 280
Abs. 1, Abs. 3, 282 BGB
Beschädigung / Zerstörung ist
Verletzung von § 241 Abs. 2 BGB
Kaufvertrag
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
4
Was muss man zum Kauf von
Rechten u. sonstigen
Gegenständen wissen?
Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen?
Was regelt § 453 Abs. 1 BGB?
Kaufvertrag
Abgrenzung
Kauf von Rechten
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
• Abtretung (§ 398 BGB, ggf. iVm § 413
BGB) statt Übergabe und
Übereignung
• Übergabe wenn Recht zum Besitz
einer Sache berechtigt (zB
Nießbrauch, § 1036 Abs. 1 BGB)
• Insbesondere: Unternehmen
Kauf von sonstigen
Gegenständen
• Downloads
• Sonstige vermögenswerte Positionen
(Know How, Domain)
Kosten der Begründung / Übertragung beim Verkäufer
(§ 453 Abs. 2 BGB)
Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen?
Was versteht man unter „Factoring“?
• Kauf einer Forderung
Kaufvertrag
Abgrenzung
Echtes Factoring
Gefahr
• Käufer trägt Risiko der
Uneinbringlichkeit
(„Delkrederefunktion“)
• Verkäufer haftet nur, wenn
Forderung nicht besteht
(„Verität“)
Rechtskauf
Tausch
• Darlehen
Sonderformen
Unechtes Factoring
• Abtretung der Forderung
erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2
BGB)
• Rückzahlungsanspruch
erlischt, wenn Forderung
gegen Dritten realisierbar ist
Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen?
Formen des Unternehmenskaufs
Kaufvertrag
Verkauf der
Vermögenswerte und
Wirtschaftsgüter
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Share Deal
Sonderformen
Verkauf von
Beteiligungsrechten (Aktien,
Geschäftsanteile, etc.)
Asset Deal
Kaufvertrag
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
5
Welche Besonderheit beim
Tausch muss man kennen?
Welche Besonderheit beim Tausch muss man kennen?
Welche Frage stellt sich beim Schadensersatz
statt der Leistung?
Kaufvertrag
Abgrenzung
Anspruch auf die Leistung
erlischt nach § 281 Abs. 4 BGB
Gegenleistungspflicht
besteht fort
Stattdessen:
Geld (§ 251 BGB)
Bei Kauf Geld
(§ 433 Abs. 2 BGB)
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
„Surrogationstheorie“: Ansprüche unabhängig–
Aufrechnung (§ 389 BGB) möglich
(aber nicht automatisch)
„Differenztheorie“: Automatische Verrechnung –
nur Anspruch auf Differenz, Gegenleistungspflicht
erlischt
Wahlrecht
Welche Besonderheit beim Tausch muss man kennen?
Welche Frage stellt sich beim Schadensersatz
statt der Leistung?
Kaufvertrag
Abgrenzung
Anspruch auf die Leistung
erlischt nach § 281 Abs. 4 BGB
Gegenleistungspflicht
besteht grds. fort
Stattdessen:
Geld (§ 251 BGB)
Bei Tausch: Sache / Recht
(§ 480 BGB)
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
„Surrogationstheorie“: Ansprüche unabhängig–
Gegenleistung muss (in Natur) erbracht werden
„Differenztheorie“: Automatische Verrechnung –
nur Anspruch auf Wertdifferenz,
Gegenleistungspflicht erlischt
Wahlrecht
Kaufvertrag
Abgrenzung
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
6
Welche besonderen Formen
des Kaufs gibt es?
Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es?
Was ist ein „Kauf auf Probe“ (§§ 454, 455
BGB)?
Kaufvertrag
Verkäufer
§ 433 BGB
Käufer
Abgrenzung
Gefahr
Aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB): Billigung
 Kaufvertrag wird erst mit Billigung wirksam
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
Insbesondere: kein Gefahrübergang vor Billigung
 bei Beschädigung durch Käufer nur § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB iVm §
280 Abs. 1 BGB bzw. § 823 Abs. 1 BGB
• Billigung = einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
• Grds. im freien Belieben (§ 454 Abs. 1 S. 1 BGB), Frist (§ 455
BGB), ggf. Schweigen hinreichend (§ 455 S. 2 BGB)
Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es?
Was ist ein Wiederkauf (§§ 456 ff. BGB)?
Kaufvertrag
Verkäufer
§ 433 BGB
Käufer
Abgrenzung
Gefahr
Recht zum Rückerwerb durch einseitige, formlose
empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 456 Abs. 1 BGB)
Rechtskauf
Tausch
Sonderformen
Zu vertretende (§ 276 BGB)
Verschlechterung / Untergang
 SchE / Minderung (§ 457
Abs. 2 BGB)
Nicht zu vertretende (§ 276
BGB) Verschlechterung /
Untergang
 keine Minderung (§ 457 Abs.
2 BGB), evtl. § 285 BGB
Im Zweifel zum ursprünglich vereinbarten
Kaufpreis (§ 456 Abs. 2 BGB)
Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es?
Was ist ein Vorkauf (§§ 463 ff. BGB)?
Kaufvertrag
Abgrenzung
§ 463 BGB
§ 464 BGB
Gefahr
Rechtskauf
Tausch
Bei Ausübung: Kaufvertrag
unter mit Dritten
vereinbarten Bedingungen
(§ 464 Abs. 2 BGB)
Berechtigter
Verkäufer
Ausübung formfrei
(§ 464 Abs. 1 S. 2 BGB)
§ 433 BGB
Dritter
Dritter: SchE statt der Leistung
(§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283)
Sonderformen
Insbesondere: § 577 BGB – Vorkaufsrecht des Mieters
Insbesondere: §§ 24 ff. BauGB – Vorkaufsrecht der Gemeinde