Kaufvertrag Abgrenzung Gefahr Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - Kaufvertrag: Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Tausch Rechtskauf Tausch Sonderformen Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? Kaufvertrag 1 Was ist ein Kaufvertrag? 2 Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen? 3 Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht? 4 Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen? 5 Welche Besonderheit beim Tausch muss man kennen? 6 Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es? Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen Kaufvertrag Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen 1 Was ist ein Kaufvertrag? Was ist ein Kaufvertrag? Welche Pflichten bestehen im Kaufvertrag? Kaufvertrag Abgrenzung • Übergabe (§ 854 BGB) • Übereignung (§§ 929 ff. BGB) • Keine Sach- oder Rechtsmängel (§§ 434, 435 BGB) Gefahr Rechtskauf Tausch Verkäufer • Zahlung von Geld (§ 270 BGB) • Abnahme der Sache (grds. nicht Gegenleistungspflicht iSv § 320 BGB) Sonderformen Sache (§ 90 BGB) Käufer Was ist ein Kaufvertrag? Was passiert, wenn jemand seine Pflichten nicht erfüllt? • Rücktritt des Verkäufers (§ 323 Abs. 1 BGB) Kaufvertrag Abgrenzung Käufer zahlt nicht Gefahr Rechtskauf • Verzugszinsen (§§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB) • Schadensersatz wegen Verzögerung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB) Tausch Sonderformen • Leistungsverweigerung (§ 320 BGB) • Rücktritt (§ 323 Abs. 1 BGB) Käufer nimmt nicht ab • Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB oder §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB), verg. Aufwendungen (§ 284 BGB) • Aufwendungsersatz (§ 304 BGB), Besitzaufgabe (§ 303 BGB) Was ist ein Kaufvertrag? Was passiert, wenn jemand seine Pflichten nicht erfüllt? Kaufvertrag Abgrenzung Rücksichtsnahmepflichtverletzung Gefahr • SchE statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 282 BGB), verg. Aufwendungen (§ 284 BGB) • Rücktritt (§ 324 BGB) Rechtskauf • Rücktritt des Käufers (§ 323 Abs. 1 BGB oder § 326 Abs. 5 iVm § 323 Abs. 1 BGB) Tausch Sonderformen • Schadensersatz neben d. Leistung (§ 280 Abs. 1 BGB iVm § 241 Abs. 2 BGB) Verkäufer übergibt nicht und/oder übereignet nicht • Leistungsverweigerung (§ 320 Abs. 1 BGB) • SchE wg. Verzögerung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB) • SchE statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB oder §§ 280 Abs. 1, Abs. 3 , 283 BGB oder § 311a Abs. 2 BGB), verg. Aufw. (§ 284 BGB) Was ist ein Kaufvertrag? Was ist ein „Eigentumsvorbehalt“? (§ 449 BGB) Kaufpreiszahlung Kaufvertrag Abgrenzung Käufer Gefahr Rechtskauf § 320 BGB: nur Zug um Zug Verkäufer Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) Ratenzahlung? Vorzeitige Nutzung? Tausch Sonderformen Vorleistung Problem: § 811 ZPO Kreditfinanzierung Problem: Kreditkosten Eigentumsvorbehalt Herausgabe aus § 985 BGB, § 811 Abs. 2 ZPO Schutz: § 771 ZPO, § 47 InsO Was ist ein Kaufvertrag? Welche Folgen hat ein Eigentumsvorbehalt? Kaufvertrag Vor Kaufpreiszahlung Bei Kaufpreiszahlung Vorleistungspflicht des Verkäufers: Übergabe und aufschiebend bedingte (§ 158 Abs. 1 BGB) Übereignung Bedingung tritt ein Übereignung wird wirksam (beachte auch § 161 BGB) Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen Nach Rücktritt wegen Nichtzahlung (beachte: § 503 Abs. 2 S. 1 BGB, § 498 Abs. 1 BGB) Herausgabe aus § 346 Abs. 1 BGB oder § 985 BGB beachte: § 218 Abs. 1 S. 3 BGB, § 216 Abs. 2 S. 2 BGB Kaufvertrag Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen 2 Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen? Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen? Welche drei Vertragstypen sollten Sie unterscheiden? Kaufvertrag Abgrenzung Kaufvertrag (§ 433 BGB) Gefahr Rechtskauf Tausch Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB) Sonderformen Tausch (§ 480 BGB) • Sache, Recht oder sonstiger Gegenstand (§ 453 BGB) • Dauerhafte Übertragung (Übereignung, Abtretung) • Gegen Geld • Neu herzustellende / zu erzeugende Sache • Dauerhafte Übertragung (Übereignung, Abtretung) • Gegen Geld • Sache, Recht oder sonstiger Gegenstand (§ 453 BGB) • Dauerhafte Übertragung (Übereignung, Abtretung) • Gegen Geld Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen? Wie verhalten sich die Vertragstypen zueinander? Kaufvertrag Pflicht der einen Partei Pflicht der anderen Partei Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen Eigentum + Besitz an einer Sache § 433 BGB Recht oder sonstiger Gegenstand § 453 BGB Neu hergestellte oder zu erzeugende Sache § 651 BGB Zahlung von Geld Andere Sache § 480 BGB Recht oder sonstiger Gegenstand Kaufvertrag Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen 3 Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht? Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht? Worum geht es bei der Gefahrtragung? Kaufvertrag Übergabe oder Übereignung der vom Verkäufer ausgewählten Sache wird unmöglich (bzw. unzumutbar) Abgrenzung Gefahr Muss der Verkäufer eine andere Sache liefern? Muss der Käufer bezahlen? Nein, § 275 Abs. 1 BGB bzw. § 275 Abs. 2 BGB Grds. nein, § 326 Abs. 1 BGB „Leistungsgefahr“ (beachte auch § 300 Abs. 2 BGB) „Gegenleistungsgefahr“ / „Preisgefahr“ Ausnahmen: § 446 BGB § 447 BGB Ausnahmen: § 326 Abs. 2 BGB, § 326 Abs. 3 BGB Rechtskauf Tausch Sonderformen Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht? Was regelt § 446 S. 1 BGB? Kaufvertrag Abgrenzung Gefahrübergang bei Übergabe • Nutzungsziehung (§ 100 BGB) Gefahr Rechtskauf Tausch Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft (§ 854 BGB) Zahlungspflicht besteht trotz Untergangs / Verschlechterung fort Sonderformen Insbesondere: Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) • Lastentragung (§ 446 S. 2 BGB) • Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln (§ 437 BGB) Eigentumserwerb irrelevant Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht? Was regelt § 446 S. 3 BGB? Kaufvertrag Abgrenzung Gefahrübergang bei Annahmeverzug Eintritt des Annahmeverzugs (§ 294 oder § 295 oder § 296) Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen Für Zahlungspflicht: § 326 Abs. 2, 1. Var. BGB (§ 446 S. 3 BGB irrelevant) • Lastentragung (§ 446 S. 2 BGB) • Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln (§ 437 BGB) Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht? Was regelt § 447 BGB? Kaufvertrag Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch „Versendungskauf“ 1. Schickschuld: Leistungsort bei Verkäufer, Erfolgsort bei Käufer 2. Versendung „auf Verlangen des Käufers“: Einverständnis genügt (Antrag / Vorschlag des Käufers nicht erforderlich) 3. Versand vom Erfüllungsort (von anderem Ort nur mit Einverständnis des Käufers) Sonderformen Gefahrübergang durch Übergabe an Transportperson (§ 447 Abs. 1 BGB); Konkretisierung (§ 243 Abs. 2 BGB) Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht? Gibt es Schadensersatz bei Beschädigung durch die Transportperson? Kaufvertrag Verkäufer Vertrag Transportperson Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Erhält Kaufpreis, muss nicht erneut liefern (§§ 275 Abs. 1, 447 BGB) Vermögensverlust, aber kein vertraglicher Anspruch Tausch Sonderformen Anspruch aus § 280 gegen Transportperson, aber kein Vermögensverlust Verkäufer macht Schaden des Käufers als eigenen geltend Muss bezahlen, bekommt aber nichts (§ 447 BGB, § 275 BGB) Käufer Welche Regelungen zur "Gefahrtragung" gibt es im Kaufrecht? Was gilt, wenn ein Mitarbeiter / Verwandter des Verkäufers die Ware transportiert? Kaufvertrag Abgrenzung Transportperson muss nicht „Dritter“ sein Leistungspflicht nur Übergabe an Transportperson Gefahr Transportperson nur Erfüllungsgehilfe bzgl. Rücksichtsnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) Rechtskauf Tausch Sonderformen SchE nach § 280 Abs. 1 bzw. st. d. Leistung § 280 Abs. 1, Abs. 3, 282 BGB Beschädigung / Zerstörung ist Verletzung von § 241 Abs. 2 BGB Kaufvertrag Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen 4 Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen? Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen? Was regelt § 453 Abs. 1 BGB? Kaufvertrag Abgrenzung Kauf von Rechten Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen • Abtretung (§ 398 BGB, ggf. iVm § 413 BGB) statt Übergabe und Übereignung • Übergabe wenn Recht zum Besitz einer Sache berechtigt (zB Nießbrauch, § 1036 Abs. 1 BGB) • Insbesondere: Unternehmen Kauf von sonstigen Gegenständen • Downloads • Sonstige vermögenswerte Positionen (Know How, Domain) Kosten der Begründung / Übertragung beim Verkäufer (§ 453 Abs. 2 BGB) Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen? Was versteht man unter „Factoring“? • Kauf einer Forderung Kaufvertrag Abgrenzung Echtes Factoring Gefahr • Käufer trägt Risiko der Uneinbringlichkeit („Delkrederefunktion“) • Verkäufer haftet nur, wenn Forderung nicht besteht („Verität“) Rechtskauf Tausch • Darlehen Sonderformen Unechtes Factoring • Abtretung der Forderung erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB) • Rückzahlungsanspruch erlischt, wenn Forderung gegen Dritten realisierbar ist Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen? Formen des Unternehmenskaufs Kaufvertrag Verkauf der Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch Share Deal Sonderformen Verkauf von Beteiligungsrechten (Aktien, Geschäftsanteile, etc.) Asset Deal Kaufvertrag Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen 5 Welche Besonderheit beim Tausch muss man kennen? Welche Besonderheit beim Tausch muss man kennen? Welche Frage stellt sich beim Schadensersatz statt der Leistung? Kaufvertrag Abgrenzung Anspruch auf die Leistung erlischt nach § 281 Abs. 4 BGB Gegenleistungspflicht besteht fort Stattdessen: Geld (§ 251 BGB) Bei Kauf Geld (§ 433 Abs. 2 BGB) Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen „Surrogationstheorie“: Ansprüche unabhängig– Aufrechnung (§ 389 BGB) möglich (aber nicht automatisch) „Differenztheorie“: Automatische Verrechnung – nur Anspruch auf Differenz, Gegenleistungspflicht erlischt Wahlrecht Welche Besonderheit beim Tausch muss man kennen? Welche Frage stellt sich beim Schadensersatz statt der Leistung? Kaufvertrag Abgrenzung Anspruch auf die Leistung erlischt nach § 281 Abs. 4 BGB Gegenleistungspflicht besteht grds. fort Stattdessen: Geld (§ 251 BGB) Bei Tausch: Sache / Recht (§ 480 BGB) Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen „Surrogationstheorie“: Ansprüche unabhängig– Gegenleistung muss (in Natur) erbracht werden „Differenztheorie“: Automatische Verrechnung – nur Anspruch auf Wertdifferenz, Gegenleistungspflicht erlischt Wahlrecht Kaufvertrag Abgrenzung Gefahr Rechtskauf Tausch Sonderformen 6 Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es? Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es? Was ist ein „Kauf auf Probe“ (§§ 454, 455 BGB)? Kaufvertrag Verkäufer § 433 BGB Käufer Abgrenzung Gefahr Aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB): Billigung Kaufvertrag wird erst mit Billigung wirksam Rechtskauf Tausch Sonderformen Insbesondere: kein Gefahrübergang vor Billigung bei Beschädigung durch Käufer nur § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB iVm § 280 Abs. 1 BGB bzw. § 823 Abs. 1 BGB • Billigung = einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung • Grds. im freien Belieben (§ 454 Abs. 1 S. 1 BGB), Frist (§ 455 BGB), ggf. Schweigen hinreichend (§ 455 S. 2 BGB) Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es? Was ist ein Wiederkauf (§§ 456 ff. BGB)? Kaufvertrag Verkäufer § 433 BGB Käufer Abgrenzung Gefahr Recht zum Rückerwerb durch einseitige, formlose empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 456 Abs. 1 BGB) Rechtskauf Tausch Sonderformen Zu vertretende (§ 276 BGB) Verschlechterung / Untergang SchE / Minderung (§ 457 Abs. 2 BGB) Nicht zu vertretende (§ 276 BGB) Verschlechterung / Untergang keine Minderung (§ 457 Abs. 2 BGB), evtl. § 285 BGB Im Zweifel zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis (§ 456 Abs. 2 BGB) Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es? Was ist ein Vorkauf (§§ 463 ff. BGB)? Kaufvertrag Abgrenzung § 463 BGB § 464 BGB Gefahr Rechtskauf Tausch Bei Ausübung: Kaufvertrag unter mit Dritten vereinbarten Bedingungen (§ 464 Abs. 2 BGB) Berechtigter Verkäufer Ausübung formfrei (§ 464 Abs. 1 S. 2 BGB) § 433 BGB Dritter Dritter: SchE statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283) Sonderformen Insbesondere: § 577 BGB – Vorkaufsrecht des Mieters Insbesondere: §§ 24 ff. BauGB – Vorkaufsrecht der Gemeinde
© Copyright 2024 ExpyDoc