Kampfmittelbeseitigung Auch heute, mehr als sechs Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges, werden beinahe täglich bei Erdarbeiten noch Kampfmittel aller Art gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel ist ebenfalls eine Aufgabe des Ordnungsamtes im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr. Was sind Kampfmittel? Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte "Blindgänger" wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden. In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten! Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun? - Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen! - Sofort die Feuerwehr oder Polizei verständigen (112/110) - Den Zugang zur Fundstelle sperren. Kann man vorbeugen? Umfassend vorbeugen kann man nicht, da es aus vielerlei Gründen sehr aufwendig oder gar unmöglich ist, das gesamte Stadtgebiet vorsorglich auf eine mögliche Kampfmittelbelastung zu untersuchen. In der Regel wird speziell im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Luftbildauswertung durchgeführt, um evtl. vorhandene Bombenblindgänger zu finden. Auf den Luftbildern des 2.Weltkrieges, die von alliierten Aufklärungsflugzeugen nach den Angriffen gefertigt wurden, sind neben den bombardierten Bereichen auch die Einschlagspunkte möglicher Blindgänger erkennbar. Solche konkreten Verdachtspunkte werden dann üblicherweise durch Sondieren der Fläche mit entsprechenden geophysikalischen Detektoren überprüft. Hierbei festgestellte Bodenanomalien, die möglicherweise Kampfmittel sein können, werden freigelegt, identifiziert und geborgen, falls sie handhabungsfähig sind. Falls das aufgefundene Kampfmittel nicht handhabungsfähig ist, muss es „entschärft“ werden oder – falls das nicht möglich ist – noch an der Fundstelle durch eine gezielte Sprengung zerstört oder unschädlich gemacht werden. Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen der Kommune, dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes trägt das Land, Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Absperrung, Evakuierung, Entschärfung, Abtransport und Vernichtung) übernehmen die Kommune und Land oder Bund. Die in Einzelfällen entstehenden Mehrkosten für eine erschwerte Suche oder Bergung können teilweise zu Lasten der Grundstückseigentümer/-besitzer gehen, da dieser verantwortlich für Gefahren ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr ggf. Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann bzw. muss. Verfahren „Nachweis der Kampfmittelfreiheit“ (Luftbildauswertung) Im Baurecht in Nordrhein-Westfalen ist im § 16 Abs.1 BauO NRW geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen und dass der Bauantragstellende vor Beginn eines Bauvorhabens die Kampfmittelfreiheit nachweisen muss. Hierzu wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt unter der Postanschrift: Stadt Duisburg Ordnungsamt 32-42-1 47049 Duisburg Der formlose Antrag kann auch persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0203/2832419 im Ordnungsamt, Königstr. 63-65 (Averdunk-Centrum), 47051 Duisburg-Mitte, Zimmer 405 abgegeben werden. Per Email können die Unterlagen übersandt werden an [email protected] . Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf führt dann eine Luftbildauswertung durch. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Die Luftbildauswertung ist grundsätzlich zunächst kostenlos und gebührenfrei. Kosten für den Grundstückseigentümer können entstehen bei konkreten Verdachtspunkten und erschwerten Umständen bei der Suche oder Bergung. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt ca. 2-3 Wochen. Folgende Angaben u. Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt: - Antragsteller mit Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer Anschrift des Baugrundstückes, Flurbezeichnung/ Projektbezeichnung Kurze Beschreibung des Bauvorhabens, insbesondere der Erdarbeiten Geplanter Baubeginn DIN-A4 Kartenausschnitt, zweifach (maßstabgerechte Kopien genügen), aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5.000 (DGK 5), auf dem die zu untersuchende Fläche bzw. das Grundstück möglichst genau markiert ist. siehe: „Antrag auf Luftbildauswertung“ und „Merkblatt Deutsche Grundkarte“ Das Kartenmaterial kann beim Amt für Baurecht und Bauberatung, Stadthaus, Friedrich-Alfred-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg Tel.: 0203/283 3871 erworben werden. Unter www.geoserver.nrw.de findet sich ein alternativer Zugriff auf die Deutsche Grundkarte 1:5000, die als Bildschirmausdruck mit manuell eingetragenen Flächenabgrenzungen dem Antrag beigefügt werden kann.
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