Bekanntmachung zur Verschmelzung

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Ehlebracht
AG, Enger; ISIN DE0005649107/ WKN 564910
Die Ehlebracht Holding AG, Enger, („HOLDAG“) als übernehmende Gesellschaft und die Ehlebracht
AG, Enger, („EHLAG“) als übertagende Gesellschaft haben am 22. Mai 2015 einen
Verschmelzungsvertrag geschlossen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss
der Minderheitsaktionäre der EHLAG erfolgen.
Die ordentliche Hauptversammlung der EHLAG vom 16. Juli 2015 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der EHLAG auf die Hauptaktionärin HOLDAG gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen. Der
Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser
Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden
Gesellschaft wirksam wird, am 03. September 2015 in das Handelsregister der EHLAG beim
Amtsgericht Bad Oeynhausen unter HRB 6771 eingetragen.
Die Verschmelzung wurde am 03. September 2015 in das Handelsregister der EHLAG beim
Amtsgericht Bad Oeynhausen und am 03. September 2015 in das Handelsregister der HOLDAG beim
Amtsgericht Bad Oeynhausen unter HRB 14509 eingetragen. Mit der Eintragung des
Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der EHLAG sowie der Eintragung der Verschmelzung
in die Handelsregister der EHLAG und der HOLDAG sind kraft Gesetzes alle Aktien der
Minderheitsaktionäre der EHLAG in das Eigentum der HOLDAG übergegangen. Gleichzeitig ist die
Verschmelzung wirksam geworden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der EHLAG eine
von der HOLDAG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 je auf den Inhaber lautende
Stückaktie der EHLAG (ISIN DE0005649107). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den
gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer PKF Fasselt Schlage mbB, Duisburg, geprüft und
bestätigt. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des
Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der EHLAG an - frühestens jedoch ab
Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses durch Eintragung der Verschmelzung in das
Handelsregister der HOLDAG - mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam
gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der EHLAG erfolgt Zug
um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der EHLAG durch die biw Bank für Investments und
Wertpapiere AG, Willich, über die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre
der EHLAG brauchen hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der
Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die
ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der EHLAG provisions- und spesenfrei. Die Notierung der
Aktien der EHLAG im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, im Primärmarkt der Börse
Düsseldorf sowie an den anderen Börsen, an denen die Aktien der EHLAG in den Freiverkehr
einbezogen sind, wurde eingestellt.
Enger, im September 2015
Ehlebracht Holding AG
Der Vorstand