Gründung einer GmbH in der Slowakischen Republik

Gründung einer GmbH
in der Slowakischen Republik
1.
Die Rechtsform der Gesellschaft
Das slowakische Recht bietet als Pendant zu einer österreichischen/schweizerischen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung die sog. „spoločnosť s ručením obmedzeným“ oder
kurz „spol. s r.o.“ bzw. „s.r.o.“ als einfachste Form einer Kapitalgesellschaft an (nachfolgend
als „GmbH“ ).
2.
Das Mindestkapital und die Geschäftsanteile
Die GmbH wird in der Slowakei mit einem Stammkapital von mindestens 5 000,- EUR
gegründet. Der Wert der Stammeinlage jedes Gesellschafters muss mindestens 750.- EUR
betragen. Vor der Einreichung des Antrages auf die Eintragung der Gesellschaft ins
Handelsregister muss jede Geldeinlage mindestens zu 30 %, insgesamt zumindest 2.500,EUR eingezahlt sein. Wenn die Gesellschaft von einem Gründer gegründet wird, kann sie in
das Handelsregister nur dann eingetragen werden, wenn ihr Stammkapital in voller Höhe
bezahlt ist.
Die Gesellschafter leisten ihre Zahlungen an den sog. Einlagenverwalter (dabei handelt es
sich entweder um einen der Gesellschafter oder um eine Bank, welche mit dieser Funktion im
Gesellschaftsvertrag betraut wurde; in der Praxis bevollmächtigt der Gesellschafter seinen
Rechtsvertreter hierzu).
Der Einlagenverwalter fertigt für die Zwecke der Eintragung im Handelsregister eine
Bestätigung über die seitens des Gesellschafters geleisteten Zahlungen aus, wobei er für deren
Richtigkeit wie ein Bürge haftet.
3.
Der/die Gesellschafter
Die Gesellschaft kann durch eine oder mehrere natürliche bzw. juristische Personen gegründet
werden.
4.
Die Anteilsübertragung
Wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung ergibt, bedarf die
Übertragung der Anteile an einen anderen Gesellschafter der Zustimmung der
Generalversammlung. Die Übertragung an dritte Personen ist nur dann möglich, wenn sich
die Zulässigkeit aus dem Gesellschaftsvertrag ausdrücklich ergibt.
5.
Der/die Geschäftsführer
Grundsätzlich gelten für Ausländer in Bezug auf die Bestellung als Geschäftsführer ähnliche
Bedingungen wie für slowakische Staatsbürger. Ausländische Geschäftsführer müssen, um ins
Handelsregister eingetragen werden zu können, nur dann eine Aufenthaltsgenehmigung in der
Slowakei erlangen, wenn diese nicht EU und OECD Staatsbürger sind. Jeder Geschäftsführer
muss strafrechtlich unbescholten sein, was idR durch einen Strafregisterauszug aus dem
Heimatland nachgewiesen wird.
6.
Das Gründungsverfahren
Eine einfache GmbH kann in den Standardfällen binnen 3 - 4 Wochen gegründet und
eingetragen werden (falls sämtliche erforderliche Unterlagen vorhanden sind). Das
Gründungsverfahren umfasst 3 Phasen:
(i)
(ii)
(iii)
7.
Vorbereitung und Ausfertigung der Gründungsurkunde
Gesellschaftsvertrages sowie anderer Gründungsunterlagen,
die Anmeldung beim Gewerbeamt sowie
die Eintragung ins Handelsregister.
bzw.
des
Die Gründungskosten
Die Gründungskosten setzen sich bei einer einfachen GmbH idR aus folgenden Beträgen
zusammen:
a)
b)
c)
d)
Notariatskosten:
für die Unterschriftsbeglaubigung: 2,84 EUR pro Unterschrift;
für die Beglaubigung von Urkunden: 1,58 EUR pro Seite;
Verwaltungsgebühren:
für den Erlass des Gewerbescheins: 5 EUR pro ein freies Gewerbe; EUR 15 für ein
gebundenes Gewerbe;
Gerichtsgebühren:
für die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister: 331,50 EUR;
Kosten für eine beglaubigte Übersetzung in die slowakische Sprache:
Durchshnitt 25 EUR pro Seite in kl. 20% MWSt.
Dieses Dokument dient lediglich als eine allgemeine Information über die Gründung einer GmbH in der
Slowakischen Republik und bildet keine Grundlage für einen konkreten Fall. Es soll nicht als rechtliche
Beratung betrachtet werden. Für allfällige Rückfragen und Beratung im Einzelfall stehe ich Ihnen gerne
jederzeit zur Verfügung.
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MARKECHOVA JMJ LEGAL,
advokátska kancelária s.r.o.
JUDr. Jana Markechová
Rechtsanwältin und Geschäftsführerin
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