Sehr geehrte Damen und Herren, beim Registergericht können Ausdrucke aus dem Register nur schriftlich: per Post oder per Fax beantragt werden [ per E-Mail nur als (Scan) PDF mit Unterschrift ], da für die Kostenhaftung alle Anträge unterschrieben sein müssen. Dies gilt auch für die Anforderung aller sonstigen Unterlagen. Alle Ausdrucke gibt es nur in der Amtssprache Deutsch! Antragsteller ist auch immer Kostenschuldner! Für die Beantragung eines Ausdrucks sollte genau angegeben werden, welche Art eines Ausdrucks (amtlich oder nicht amtlich und aktuell, chronologisch oder historisch) gewünscht wird. historisch chronologisch (tabellarisch alle Veränderungen, ab der Umschreibung in Freiburg) aktuell (tabellarisch alle Veränderungen, alt bis zur Umschreibung in Freiburg) (nur der aktuelle Stand) Sollten Sie einen amtlichen Ausdruck für eine Apostille oder zum Gebrauch im Ausland benötigen, bitten wir dies unter Angabe des entsprechenden Landes in Ihren Antrag aufzunehmen. Wird keine Auswahl getroffen, erhalten Sie einen amtlichen aktuellen Ausdruck. Für die Erteilung von Ausdrucken werden folgende Gebühren erhoben: Für nicht amtliche Ausdrucke Für amtliche Ausdrucke 10,00 € 20,00 €. Kostenerhebung: Zahlungen sind nur auf dem unbaren Wege möglich und können erfolgen durch: Kostenrechnung durch die Landesoberkasse Teilnahme am EC-Verfahren mittels EC-Karte und PIN schriftliche Einzugsermächtigung Wichtiger Hinweis!!! Das Handelsregister ist jetzt Online: Eine einfache und Kosten sparende Möglichkeit, Informationen aus dem Handelsregister abzurufen, bietet die Online-Registerauskunft. Nähere Informationen zur Anmeldung und zum Abruf unter http://www.handelsregister.de Nach einer Registrierung können Sie dort einfache Abdrucke für nur 4,50 € erwerben. Alle sonstigen Dokumente (Gesellschafterlisten, Gesellschaftsverträge etc.) können Sie dort für nur 1,50 € erwerben.
© Copyright 2024 ExpyDoc