20/2015 EU-Richtlinie zur Erleichterung des

REGIONALCLUB
Nr. 20/2015
05.05.2015 Ni
EU-Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs
von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit
gefährdende Verkehrsdelikte/Inkrafttreten und Umsetzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Regionalclub-Mitteilung Nr. 12/2015 hat die Juristische Zentrale die wichtigsten
Fragen in Zusammenhang mit der überarbeiteten EU-Richtlinie zur Erleichterung des
grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte vorgestellt.
Ergänzend hierzu möchten wir Sie informieren, dass diese EU-Richtlinie (2015/413)
am 17. März 2015 in Kraft getreten ist und bis spätestens 6. Mai 2015 von den EUMitgliedstaaten (bzw. bis spätestens 6. Mai 2017 von Dänemark, Großbritannien und
Irland) umgesetzt werden muss.
Kernpunkte der Richtlinie sind die Schaffung eines effektiveren grenzüberschreitenden
Halterdatenaustauschs bei bestimmten Verkehrszuwiderhandlungen sowie eine Optimierung der Information der für die Verkehrsverstöße Verantwortlichen.
Nach wie vor nicht möglich ist eine Eintragung von Punkten ins Verkehrszentralregister
wegen im Ausland begangener Verkehrsverstöße. Zudem haben auch im Ausland verhängte Führerscheinmaßnahmen wie Fahrverbote keine Auswirkung in Deutschland.
Diese Mitteilung ergänzt die Regionalclub-Mitteilung Nr. 12/2015.
Für weitere Fragen rund um das Thema stehen die ADAC-Clubjuristen unter der
Rufnummer (0 89) 76 76 – 24 23
gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich May
Leiter Juristische Zentrale