Regulatorik als Chance zur Veränderung nutzen! Mit der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie die Beratungsqualität steigern Zufriedenheit und Rechtssicherheit durch umfassende Klärung des Kundenbedarfs und passgenaue Angebote Die Anforderungen der im Februar 2014 beschlossene EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten formuliert - ähnlich wie in der Vermögensanlage - konkrete Anforderungen an die Qualifikation von Beratern und deren Beratungsinhalten sowie Offenlegungs- und Prüfpflichten der kreditgebenden Institute. EU-Richtlinie und genossenschaftliche Beratungsqualität verfolgen das gleiche Ziel: Höchste Qualität in der Beratung – ausgerichtet am Bedarf des Kunden Passgenaue, bedarfsgerechte Angebote für Kunden Verständlichkeit und angemessene Einbindung des Kunden in den Entscheidungsprozess Rechtssicherheit für Kunde, Berater und das kreditgebende Institut Damit Sie hier nicht in einen unnötigen Zeitdruck geraten und die rechtlichen Anforderungen auch mit Blick auf Ihren vertrieblichen Erfolg optimal umsetzen können, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu starten. Klären Sie die individuelle Ausgangslage Ihrer Bank mit den bevorstehenden Veränderungen ab. Stellen Sie Ihren vertrieblichen Erfolg und Ihr genossenschaftliches Qualitätsversprechen in den Vordergrund der Umsetzungsmaßnahmen. Definieren Sie bereits jetzt die erforderlichen Schritte und den optimalen Zeitpunkt ihrer Umsetzung. Geben Sie Ihren Mitarbeitern die notwendige Zeit, Sicherheit und Routine, insbesondere im Umgang mit der Technik im Kundengespräch, zu gewinnen. Wir klären mit Ihnen in einem eintägigen Workshop den Handlungsbedarf und erstellen daraus Ihren individuellen Umsetzungsplan zum Erfolg. Ihr Expertenteam:
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