ARD-MORGENMAGAZIN – SERVICE 15.06.2015 THEMA: URLAUBSFALLEN FÜR AUTOFAHRER Autor: Heinz Pohl EXPERTE IM STUDIO: KAY RODEGRA Funktion: moma-Anwalt _____________________________________________________________________ Urlaubszeit ist Reisezeit. Millionen Autofahrer sind in diesen Wochen wieder mit dem Auto im Ausland unterwegs. Unterschiedliche Verkehrsregeln oder auch ein Unfall können schnell zu erheblichen Problemen führen. Strafmandate aus dem Ausland Wer im Ausland Verkehrsregeln missachtet, muss grundsätzlich dafür gerade stehen. Denn auch hier gilt der Grundsatz „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“. Jeder Autofahrer sollte sich vor Beginn seiner Reise unbedingt über die wichtigsten Verkehrsvorschriften im Reiseland informieren. Die notwendigen Informationen dazu findet man bei Automobilclubs, den Fremdenverkehrsämtern im Reiseland selbst oder auch in aktuellen Reiseführern. Wer zum Beispiel aus dem Ausland ein „Knöllchen“ bekommt, sei es wegen eines Parkverstoßes oder einer Geschwindigkeitsübertretung, sollte es genauso ernst nehmen, als wäre es von einer deutschen Bußgeldstelle. Ausländische Bußgeldbescheide aus EU-Ländern können auch in Deutschland vollstreckt werden, wenn die Strafe mindestens 70 € inkl. der Verfahrenskosten beträgt. Verkehrsverstöße im Ausland Viele Verkehrsverstöße im Ausland sind erheblich teurer als in Deutschland. Das Handy am Steuer kostet in Deutschland 60 €, in Belgien mindestens 110 €, in Schweden 170 €, in Dänemark 200 € und in Holland 230 €. Wer eine rote Ampel in Deutschland überfährt, zahlt mindestens 90,00 € in Belgien, 165 € in Spanien, 200 € in Holland, 230 € und in Norwegen 600 €. Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes kostet in Deutschland 30 €, in der Schweiz 55 €, in Luxemburg 75 €, in Italien ab 80 € und in Frankreich ab 135 €. Alkohol am Steuer In vielen Ländern gilt eine strikte „Null-Promille-Grenze“ – z.B. in Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Zudem gelten auch bei Alkoholverstößen oftmals höhere Strafen als in Deutschland. Wer einen Unfall mit Alkohol und Personenschaden verursacht, findet sich auch schnell in Untersuchungshaft wieder. Fahrverbot und Punkte Durchgesetzt werden in Deutschland allerdings nur Geldstrafen aus dem Ausland, nicht aber Fahrverbote. Für Verkehrsverstöße, die man im Ausland begeht, bekommt man in Deutschland keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Fahrzeugausstattung Vor der Fahrt ins Ausland sollte man sich auch darüber informieren, welche Vorschriften bezüglich der Mitnahmepflicht von Warnwesten oder auch eines Feuerlöschers im Fahrzeug gelten. Wer einen Mietwagen am Urlaubsort anmietet, muss ebenfalls kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Dinge im Fahrzeug sind. Warnwestenpflicht gilt u.a. in Belgien, Frankreich, Kroatien, Österreich, Portugal, Rumänien. Umgekehrt gelten in vielen Ländern hohe Geldstrafen, wenn man verbotene technische Einrichtungen im Fahrzeug mitführt z.B. Radarwarner. ARD-MORGENMAGAZIN – SERVICE 23.03.2015 -2- Lichtpflicht am Tag In zahlreichen Ländern gilt eine Lichtpflicht am Tag, z.B. in Bulgarien, Dänemark, Finnland, Italien (außer Orts und auf Autobahnen), Litauen, Polen, Schweden, Serbien, Tschechien. Versicherungsschutz im Ausland Wer mit seinem Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, muss sich vorher informieren, ob seine Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland gilt. Innerhalb Europas ist das kein Problem. Außerhalb Europas kommt es darauf an, ob das jeweilige Land vom so genannten „Grüne-Karte-Abkommen“ mit umfasst ist. Die jeweilige Kfz-Versicherung gibt Auskunft. Wer einen Mietwagen im Ausland mietet, sollte unbedingt auf die Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung achten, die oftmals viel niedriger als in Deutschland ist. Damit man im Fall eines Unfalles bei höheren Schadensummen nicht ohne Versicherungsschutz ist, empfiehlt es sich, schon in Deutschland zusätzlich eine so genannte „Mallorca-Police“ (für Europa) oder „Traveller-Police“ (für Fahrten außerhalb Europas) abzuschließen, die die Versicherungslücke abdeckt. Unfall im Ausland Für Auslandsfahrten sollte man einen europäischen Unfallbericht mit im Fahrzeug haben, der immer in mehreren Sprachen abgefasst ist. Entsprechende Unterlagen können bei den Automobilclubs angefordert oder im Internet heruntergeladen werden. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall sollte man unbedingt sämtliche Daten des Unfallgegners notieren, ebenso das Autokennzeichen des Gegners sowie den Namen und Anschriften von Zeugen. Für die Schadensregulierung ist es von Vorteil, wenn vor Ort auch eine Unfallskizze und Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen angefertigt werden. Bei Personenschäden oder Streit mit dem Unfallgegner sollte man in jedem Fall die Polizei rufen. Wichtig: Niemals ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Vorsicht ist auch geboten, wenn der Unfallgegner bei kleineren Schäden seine Schuld sofort zugibt und die sofortige Reparatur des Autos anbietet. Nicht selten werden Geschädigte dann als „Drogenkuriere“ missbraucht, weil während der Reparatur Drogen im Fahrzeug versteckt werden, um diese so nach Deutschland transportieren zu können.
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