Der Servicetext zum

ARD-MORGENMAGAZIN – SERVICE 15.06.2015
THEMA:
URLAUBSFALLEN FÜR AUTOFAHRER
Autor:
Heinz Pohl
EXPERTE IM STUDIO:
KAY RODEGRA
Funktion:
moma-Anwalt
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Urlaubszeit ist Reisezeit. Millionen Autofahrer sind in diesen Wochen wieder mit dem
Auto im Ausland unterwegs. Unterschiedliche Verkehrsregeln oder auch ein Unfall können schnell zu erheblichen Problemen führen.
Strafmandate aus dem Ausland
Wer im Ausland Verkehrsregeln missachtet, muss grundsätzlich dafür gerade stehen.
Denn auch hier gilt der Grundsatz „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“. Jeder Autofahrer sollte sich vor Beginn seiner Reise unbedingt über die wichtigsten Verkehrsvorschriften im Reiseland informieren. Die notwendigen Informationen dazu findet man bei
Automobilclubs, den Fremdenverkehrsämtern im Reiseland selbst oder auch in aktuellen Reiseführern. Wer zum Beispiel aus dem Ausland ein „Knöllchen“ bekommt, sei es
wegen eines Parkverstoßes oder einer Geschwindigkeitsübertretung, sollte es genauso
ernst nehmen, als wäre es von einer deutschen Bußgeldstelle. Ausländische Bußgeldbescheide aus EU-Ländern können auch in Deutschland vollstreckt werden, wenn die
Strafe mindestens 70 € inkl. der Verfahrenskosten beträgt.
Verkehrsverstöße im Ausland
Viele Verkehrsverstöße im Ausland sind erheblich teurer als in Deutschland. Das Handy am Steuer kostet in Deutschland 60 €, in Belgien mindestens 110 €, in Schweden
170 €, in Dänemark 200 € und in Holland 230 €. Wer eine rote Ampel in Deutschland
überfährt, zahlt mindestens 90,00 € in Belgien, 165 € in Spanien, 200 € in Holland, 230
€ und in Norwegen 600 €. Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes kostet in Deutschland 30 €, in der Schweiz 55 €, in Luxemburg 75 €, in Italien ab 80 € und in Frankreich
ab 135 €.
Alkohol am Steuer
In vielen Ländern gilt eine strikte „Null-Promille-Grenze“ – z.B. in Rumänien, Slowakei,
Tschechien und Ungarn. Zudem gelten auch bei Alkoholverstößen oftmals höhere Strafen als in Deutschland. Wer einen Unfall mit Alkohol und Personenschaden verursacht,
findet sich auch schnell in Untersuchungshaft wieder.
Fahrverbot und Punkte
Durchgesetzt werden in Deutschland allerdings nur Geldstrafen aus dem Ausland, nicht
aber Fahrverbote. Für Verkehrsverstöße, die man im Ausland begeht, bekommt man in
Deutschland keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Fahrzeugausstattung
Vor der Fahrt ins Ausland sollte man sich auch darüber informieren, welche Vorschriften bezüglich der Mitnahmepflicht von Warnwesten oder auch eines Feuerlöschers im
Fahrzeug gelten. Wer einen Mietwagen am Urlaubsort anmietet, muss ebenfalls kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Dinge im Fahrzeug sind.
Warnwestenpflicht gilt u.a. in Belgien, Frankreich, Kroatien, Österreich, Portugal, Rumänien. Umgekehrt gelten in vielen Ländern hohe Geldstrafen, wenn man verbotene
technische Einrichtungen im Fahrzeug mitführt z.B. Radarwarner.
ARD-MORGENMAGAZIN – SERVICE 23.03.2015
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Lichtpflicht am Tag
In zahlreichen Ländern gilt eine Lichtpflicht am Tag, z.B. in Bulgarien, Dänemark, Finnland, Italien (außer Orts und auf Autobahnen), Litauen, Polen, Schweden, Serbien,
Tschechien.
Versicherungsschutz im Ausland
Wer mit seinem Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, muss sich vorher informieren, ob
seine Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland gilt. Innerhalb Europas ist das kein
Problem. Außerhalb Europas kommt es darauf an, ob das jeweilige Land vom so genannten „Grüne-Karte-Abkommen“ mit umfasst ist. Die jeweilige Kfz-Versicherung gibt
Auskunft.
Wer einen Mietwagen im Ausland mietet, sollte unbedingt auf die Deckungssumme bei
der Haftpflichtversicherung achten, die oftmals viel niedriger als in Deutschland ist.
Damit man im Fall eines Unfalles bei höheren Schadensummen nicht ohne Versicherungsschutz ist, empfiehlt es sich, schon in Deutschland zusätzlich eine so genannte
„Mallorca-Police“ (für Europa) oder „Traveller-Police“ (für Fahrten außerhalb Europas)
abzuschließen, die die Versicherungslücke abdeckt.
Unfall im Ausland
Für Auslandsfahrten sollte man einen europäischen Unfallbericht mit im Fahrzeug haben, der immer in mehreren Sprachen abgefasst ist. Entsprechende Unterlagen können
bei den Automobilclubs angefordert oder im Internet heruntergeladen werden.
Kommt es tatsächlich zu einem Unfall sollte man unbedingt sämtliche Daten des Unfallgegners notieren, ebenso das Autokennzeichen des Gegners sowie den Namen und
Anschriften von Zeugen. Für die Schadensregulierung ist es von Vorteil, wenn vor Ort
auch eine Unfallskizze und Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen
angefertigt werden. Bei Personenschäden oder Streit mit dem Unfallgegner sollte man
in jedem Fall die Polizei rufen.
Wichtig: Niemals ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Vorsicht ist auch geboten,
wenn der Unfallgegner bei kleineren Schäden seine Schuld sofort zugibt und die sofortige Reparatur des Autos anbietet. Nicht selten werden Geschädigte dann als „Drogenkuriere“ missbraucht, weil während der Reparatur Drogen im Fahrzeug versteckt werden, um diese so nach Deutschland transportieren zu können.