Handelsblatt Nr. 204 vom 22.10.2015 Seite 030 / Finanzen & Börsen Bankgeheimnis ade! Geldhäuser müssen Identität von Kunden nennen, die Markenrechte verletzten. -- BGH weicht Verschwiegenheitspflicht von Banken auf. -- Die Stadtsparkasse Magdeburg wehrte sich gegen Coty. Begonnen hatte der Streit mit gefälschten "Davidoff Hot Water"-Parfüms, die beim Online-Auktionshaus Ebay verkauft wurden, und der Frage, wer sie vertreibt. Die Verkäufer versteckten sich hinter Pseudonymen, der Parfümhersteller Coty wollte über die hinterlegten Kontodaten die Namen der Übeltäter erfahren. Dagegen wehrte sich die Sparkasse Magdeburg mit Verweis auf das Bankgeheimnis - und verlor am Mittwoch vor dem ersten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter entschieden, dass eine Bank bei einer offensichtlichen Markenrechtsverletzung durch einen ihrer Kunden dessen Identität - also Namen und Anschrift - offenlegen muss. Sie dürfe das nicht mit Verweis auf das Bankgeheimnis verweigern, so der BGH (Az. IZR 51 12). Das oberste deutsche Zivilgericht stärkte damit die Position von Markenrechteinhabern - zulasten der von Banken. Der Senat habe hier den Grundrechten des Markenrechtinhabers "den Vorrang gegeben", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Das Grundrecht des Kontoinhabers auf Schutz der persönlichen Daten und das Recht der Bank auf Berufsfreiheit müssten dahinter zurücktreten, so das Gericht. Ein Strafverfahren sei dagegen "keine wirkliche Alternative", um die fraglichen Daten herauszubekommen, so Büscher. Auch wenn das Vorgehen exemplarisch für Produktfälschungen sein mag, dreist gingen die Händler, die bei Ebay das Pseudonym "sandyundbert2009" nutzten, hier allemal vor. Allein binnen weniger Wochen um Weihnachten 2010 setzte das - mutmaßliche - Duo fast 11 000 Euro um. Doch sandyundbert2009 flogen rasch auf. Coty passten die Fälschungen überhaupt nicht. Der Konzern schließlich hält die Vermarktungsrechte an dem Markenduft. Das Unternehmen ersteigerte gefälschtes Parfüm. Den Kaufpreis zahlte der Konzern Anfang 2011 auf ein Konto der Stadtsparkasse Magdeburg, wobei nur die Kontoverbindung, nicht aber der Name des Kontoinhabers angegeben war. Coty versuchte seitdem, dessen Identität herauszubekommen. Auf die Sparkasse konnte der Kosmetikkonzern dabei nicht zählen, sie wehrte sich. Seitdem stritten Coty und das Geldhaus vor Gericht - Kosmetikriese gegen mittelgroße Sparkasse, Markenrecht gegen Bankgeheimnis. Das Landgericht Magdeburg gab zunächst Coty recht. Das Oberlandesgericht Naumburg aber urteilte, dass die Sparkasse sich sehr wohl auf das Bankgeheimnis berufen könne. Danach wanderte der Fall 2012 zum BGH. Der BGH jedoch wandte sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) - mit der Frage, ob es europäisches Recht verletze, wenn eine Bank die Auskunft verweigert und sich auf das Bankgeheimnis beruft. Der EuGH entschied, kurz gesagt, dass das Bankgeheimnis es einer Bank nicht unbegrenzt erlaube, Auskünfte zu verweigern. Banken müssten sich "darauf einstellen, dass sie in Zukunft vermehrt mit Auskunftsansprüchen konfrontiert werden und die Auskunft nicht mehr pauschal verweigern können", sagt Thomas Nägele, Anwalt bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz. Das dürfte entsprechend mehr Aufwand für die Geldhäuser bedeuten. Michael Terhaag von Terhaag & Partner Rechtsanwälte meint, dass sich der BGH "in überraschender Eindeutigkeit" auf die Seite der Markeninhaber gestellt habe. Kein Wunder, dass die Einschätzung der Banken enttäuscht klingt. Der Dachverband der deutschen Bankenverbände, Deutsche Kreditwirtschaft, hält die Einschränkung des Bankgeheimnisses in der Zivilprozessordnung für bedenklich. Kasten: ZITATE FAKTEN MEINUNGEN Für die Banken bedeutet das Urteil mehr Aufwand und weniger Rechtssicherheit. Thomas Nägele. Anwalt der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz. Atzler, Elisabeth Quelle: Handelsblatt Nr. 204 vom 22.10.2015 Seite 030 Ressort: Finanzen & Börsen Dokumentnummer: 4950079F-1D46-48D9-94D0-F2FF7644A5D9 Dauerhafte Adresse des Dokuments: https://www.genios.de:443/document/HB__4950079F-1D46-48D9-94D0F2FF7644A5D9%7CHBPM__4950079F-1D46-48D9-94D0-F2FF7644A5D9 Alle Rechte vorbehalten: (c) Handelsblatt GmbH. Alle Rechte vorbehalten. - Zum Erwerb weitergehender Rechte: [email protected] © GBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH
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