Die Deutsche Kreditwirtschaft zu den BGH-Urteilen vom 28. Oktober

Presseinformation
Die Deutsche Kreditwirtschaft zu den BGH-Urteilen vom 28.
Ansprechpartner:
Oktober 2014 zur Verjährung von Bearbeitungsgebühren bei
Melanie Schmergal
Verbraucherdarlehen
für Die Deutsche Kreditwirtschaft
Bundesverband der Deutschen
Berlin, 28. Oktober 2014 – Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai
Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
2014 – entgegen vorheriger Urteile – die Erhebung eines
Tel.: +49 30 2021-1300
laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei Abschluss eines
Stefan Marotzke
Verbraucherdarlehensvertrages aus AGB-rechtlichen Gründen für
Deutscher Sparkassen- und
unzulässig erklärt hatte, ergingen zu diesem Themenkomplex am
Giroverband e. V.
heutigen 28. Oktober 2014 zwei weitere BGH-Urteile, welche die
Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei derartigen
laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelten betreffen.
Tel.: +49 30 20225-5110
Dr. Kerstin Altendorf/Thomas Schlüter
Bundesverband deutscher Banken e. V.
In den beiden zur Entscheidung stehenden Einzelfällen hat der BGH
Tel.: +49 30 1663-1250 / -1230
Rückforderungsansprüche von Kunden beurteilt, die sich auf
Dominik Lamminger
Verbraucherdarlehensverträge aus den Jahren 2006 beziehungsweise
Bundesverband Öffentlicher Banken
2008 bezogen. Der BGH hat sich dazu im Ergebnis auf den Standpunkt
Deutschlands e. V.
gestellt, dass in Bezug auf die abgeschlossenen Verträge ein
Tel.: +49 30 8192-162
Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers besteht.
Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte werden von vielen Banken und
Sparkassen bereits heute nicht mehr erhoben. Wenn Kreditinstitute
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: +49 30 20915-330
seinerzeit ein Bearbeitungsentgelt erhoben hatten, dann war es für den
Kunden als Preisbestandteil immer transparent. Da ein etwaiges
Bearbeitungsentgelt in den effektiven Jahreszins einfließt, wurden dem
Kunden die Gesamtkosten – also Zinsen und Bearbeitungsentgelt – schon
im Rahmen der Vertragsverhandlungen deutlich vor Augen geführt.
Eine genaue Bewertung des BGH-Urteils wird erst nach dem Vorliegen der
Entscheidungsgründe möglich sein.
Federführer:
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
Schellingstraße 4 | 10785 Berlin
Telefon: +49 30 2021-1300
Telefax: +49 30 2021-1905
www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de