Presseinformation Die Deutsche Kreditwirtschaft zu den BGH-Urteilen vom 28. Ansprechpartner: Oktober 2014 zur Verjährung von Bearbeitungsgebühren bei Melanie Schmergal Verbraucherdarlehen für Die Deutsche Kreditwirtschaft Bundesverband der Deutschen Berlin, 28. Oktober 2014 – Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. 2014 – entgegen vorheriger Urteile – die Erhebung eines Tel.: +49 30 2021-1300 laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei Abschluss eines Stefan Marotzke Verbraucherdarlehensvertrages aus AGB-rechtlichen Gründen für Deutscher Sparkassen- und unzulässig erklärt hatte, ergingen zu diesem Themenkomplex am Giroverband e. V. heutigen 28. Oktober 2014 zwei weitere BGH-Urteile, welche die Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei derartigen laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelten betreffen. Tel.: +49 30 20225-5110 Dr. Kerstin Altendorf/Thomas Schlüter Bundesverband deutscher Banken e. V. In den beiden zur Entscheidung stehenden Einzelfällen hat der BGH Tel.: +49 30 1663-1250 / -1230 Rückforderungsansprüche von Kunden beurteilt, die sich auf Dominik Lamminger Verbraucherdarlehensverträge aus den Jahren 2006 beziehungsweise Bundesverband Öffentlicher Banken 2008 bezogen. Der BGH hat sich dazu im Ergebnis auf den Standpunkt Deutschlands e. V. gestellt, dass in Bezug auf die abgeschlossenen Verträge ein Tel.: +49 30 8192-162 Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers besteht. Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte werden von vielen Banken und Sparkassen bereits heute nicht mehr erhoben. Wenn Kreditinstitute Dr. Helga Bender Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. Tel.: +49 30 20915-330 seinerzeit ein Bearbeitungsentgelt erhoben hatten, dann war es für den Kunden als Preisbestandteil immer transparent. Da ein etwaiges Bearbeitungsentgelt in den effektiven Jahreszins einfließt, wurden dem Kunden die Gesamtkosten – also Zinsen und Bearbeitungsentgelt – schon im Rahmen der Vertragsverhandlungen deutlich vor Augen geführt. Eine genaue Bewertung des BGH-Urteils wird erst nach dem Vorliegen der Entscheidungsgründe möglich sein. Federführer: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. Schellingstraße 4 | 10785 Berlin Telefon: +49 30 2021-1300 Telefax: +49 30 2021-1905 www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de
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