4.a Bau der A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet - Vorlagen-Nr. 15/0447 Bürgermeister Roland berichtet über die langjährigen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der B224 zur A52 auf Gladbecker Stadtgebiet. Er macht deutlich, dass entgegen der Zusage des Bundes und des Landes im Rahmen des Ratsbürgerentscheides weiterhin das Autobahnkreuz A 2/ A 52 mit Überflieger gebaut werden soll. Dies mit den damit verbundenen erheblichen negativen Auswirkungen für Gladbeck. Im Anschluss stellt er das Ergebnis dar, das durch die erneuten Verhandlungen mit Bund und Land erreicht werden konnte. Er weist insbesondere daraufhin, dass dieses Ergebnis ausverhandelt sei und eine Ablehnung zu einer deutlichen Verschlechterung für Gladbeck führen würde. Leitender Ministerialrat Michael Heinze vom Landesverkehrsministerium und Ministerialdirigent Gerhard Rühmkorf vom Bundesverkehrsministerium geben ergänzende Erläuterungen. Herr Heinze weist darauf hin, dass mit der Vereinbarung erreicht worden sei, eine Finanzierungszusage vom Bund für den Ausbau der Abschnitte Bottrop und Gladbeck als Gesamtmaßnahme zu erhalten. Demnach sei garantiert, dass, wenn der Abschnitt in Bottrop gebaut, auch der Gladbecker Abschnitt realisiert werde. Herr Dr. Bischopink von der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister gibt zusätzlich rechtliche Erläuterungen zu der vorliegenden Vereinbarung zwischen Bund, Land und Stadt sowie zu dem anstehenden Planungsprozess. Er unterstreicht insbesondere die Bedeutung einer verbindlichen Vereinbarung zwischen Stadt, Land und Bund und betont, dass die Stadt Gladbeck durch Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf ihre Rechte im Planfeststellungsverfahren verzichtet. Insgesamt wird die Angelegenheit sehr intensiv diskutiert. Die Sitzung wird mehrfach durch Zwischenrufe aus dem Zuhörerraum (Frau Angela Szczotok) gestört. Nach mehrfachen Ermahnungen und fortgesetzter Störung fordert Bürgermeister Roland Frau Szczotok auf, den Ratssaal zu verlassen. Da sie dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird sie durch den Kommunalen Ordnungsdienst entfernt. Die Sitzung wird in der Zeit von 18.15 bis 18.18 Uhr unterbrochen. Bürgermeister Roland ruft Ratsherrn Kruse aufgrund eines Zwischenrufes („Nazi“) gegenüber Ratsherrn Rademacher gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse zur Ordnung. Bürgermeister Roland lässt auf Antrag des Ratsherrn Kruse über den folgenden modifizierten Beschlussentwurf abstimmen: 2 Beschluss: 73/ 2015 Der Rat der Stadt Gladbeck begrüßt das Ergebnis der Gespräche zwischen Bund, Land und Stadt zum geplanten Ausbau der B224 zur A52. Bürgermeister Roland wird beauftragt, die inhaltlich endabgestimmte „Vereinbarung zum geplanten Neubau der A52 im Zuge der B224 auf Gladbecker Stadtgebiet“ abzuschließen. Über den finanziellen Teil der Vereinbarung wird der Rat noch über einen Ratsbürgerentscheid beraten. Abstimmungsergebnis: - 5 Stimmen dafür, 39 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung - Ratsherr Kruse beantragt, über den Beschlussentwurf der Verwaltung namentlich abzustimmen. Bürgermeister Roland weist darauf hin, dass nach § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse namentlich abzustimmen ist, wenn ein entsprechender Antrag die Unterstützung von mindestens einem Drittel der anwesenden Mitglieder des Rates findet. Er lässt über den Antrag abstimmen. Beschluss: 74/ 2015 Der Rat stimmt namentlich über den Beschlussentwurf der Verwaltung ab. Abstimmungsergebnis: - Einstimmig - Bürgermeister Roland lässt über den folgenden Beschlussentwurf namentlich abstimmen: Beschluss: 75/ 2015 Der Rat der Stadt Gladbeck begrüßt das Ergebnis der Gespräche zwischen Bund, Land und Stadt zum geplanten Ausbau der B224 zur A52. Bürgermeister Roland wird beauftragt, die inhaltlich endabgestimmte „Vereinbarung zum geplanten Neubau der A52 im Zuge der B224 auf Gladbecker Stadtgebiet“ abzuschließen. Abstimmungsergebnis: - 37 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen - 3 Anl. Das Verzeichnis über die namentliche Abstimmung ist als Anlage beigefügt. Eine Beratung des Tagesordnungspunktes 4.b ist aufgrund des Abstimmungsergebnisses obsolet.
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