Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7962 15. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesregierung vom 27. November 2015 – Drucksache 15/7828 Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: 8. Stiftungsbericht Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung der Landesregierung vom 27. November 2015 – Drucksache 15/7828 – Kenntnis zu nehmen. 21. 01. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Tobias Wald Karl Klein Bericht Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beriet die Mitteilung Drucksache 15/7828 in seiner 68. Sitzung am 21. Januar 2016. Der Vorsitzende wies darauf hin, dem Ausschuss lägen zu diesem Punkt zwei Schreiben des Innenministeriums vom 27. November 2015 und vom 19. Januar 2016 vor. Das Innenministerium bitte den Landtag, zu prüfen, ob er den Stiftungsbericht weiter für erforderlich halte, und rege an, auf diesen Bericht künftig zu verzichten. Ein Abgeordneter der SPD erklärte, seine Fraktion würde der gerade genannten Anregung des Innenministeriums folgen. Der Verzicht auf den Bericht wäre vielleicht ein kleiner Beitrag zum Bürokratieabbau. Der Vorsitzende unterstrich, auch er sei für Bürokratieabbau. Der Stiftungsbericht bilde allerdings im Grunde die einzige Form, die nach außen Transparenz über bestehende Stiftungen in Baden-Württemberg herstelle. Der Bericht schaffe einen guten Überblick, welche Stiftungen es gebe und welcher Zweck durch sie gefördert werde. Vor diesem Hintergrund meine er, dass der Ausschuss den Vorschlag 1 Ausgegeben: 28. 01. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7962 des Innenministeriums, auf den Stiftungsbericht künftig zu verzichten, hinterfragen und sich nicht auf die Schnelle für diesen Schritt aussprechen sollte. Der Minister für Finanzen und Wirtschaft brachte zum Ausdruck, das Innenministerium weise in seinen Schreiben zu Recht darauf hin, dass das Abgeordneteninformationssystem Informationen zu Stiftungen enthalte, die das Land unterstütze. Der Sinn des Abgeordneteninformationssystems bestehe gerade darin, in gebündelter Weise Informationen bereitzustellen, sodass einzelne Sachbereiche nicht mit gesonderten Berichten abgedeckt werden müssten. Ein Abgeordneter der CDU führte aus, der Stiftungsbericht werde nur ein Mal pro Legislaturperiode erstellt. Er biete alle fünf Jahre einen guten Überblick über die in Baden-Württemberg bestehenden Stiftungen. Die Argumentation seines Vorredners sei nicht falsch. Doch erstatte die Landesregierung dem Landtag in vielen Fällen regelmäßig Berichte, obwohl die betreffenden Inhalte ihrerseits im Abgeordneteninformationssystem abgedeckt seien. Deshalb sollte jetzt nicht ein einziger Bericht herausgegriffen werden, auf den man künftig verzichten wolle. Vielmehr sollten die bestehenden Berichtspflichten einmal gemeinsam daraufhin durchforstet werden, welche davon aufgrund des Abgeordneteninformationssystems noch sinnvoll seien. Eine Abgeordnete der Grünen merkte an, sie habe den Wortbeitrag des Abgeordneten der CDU als gut erachtet. Nach ihrer Auffassung könne im Sinne seiner Aussagen verfahren werden. Der Vorsitzende hielt zum Stiftungsbericht ohne Widerspruch fest, dass sich der Ausschuss dafür ausspreche, die Berichtspflicht in der bisherigen Form beizubehalten. Ohne förmliche Abstimmung fasste der Ausschuss daraufhin die Beschlussempfehlung an das Plenum, von der Mitteilung Drucksache 15/7828 Kenntnis zu nehmen. 27. 01. 2016 Tobias Wald 2
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