Finanzieller Ausblick der AHV bis 2035 : Lesehilfe

Département fédéral de l′intérieur DFI
Office fédéral des assurances sociales OFAS
Mathématiques, analyses, statistiques
Finanzieller Ausblick der AHV bis 2035 : Lesehilfe
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22.6.2015
Finanzieller Ausblick der AHV bis 2035 : Lesehilfe
Inhaltsverzeichnis
1
Finanzhaushalt der AHV
3
2
Terminologie
3
2.1
Ausgaben .................................................................................................................................. 3
2.1.1
Ausgaben geltende Ordnung .................................................................................................... 3
2.1.2
Reform 2020 (finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen auf die AHV-Leistungen) 4
2.1.3
Total (Ausgaben)....................................................................................................................... 4
2.2
Einnahmen ................................................................................................................................ 4
2.2.1
Beiträge und Regress ............................................................................................................... 4
2.2.2
Reform 2020 (finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen auf die AHV-Beiträge) .... 4
2.2.3
MWST (83 % des Ertrags aus dem Mehrwertsteuerprozent «Demografieprozent») ............... 4
2.2.4
Bund g.O. (Beitrag des Bundes und Spielbankenabgabe) ....................................................... 4
2.2.5
Bundesbeitrag (Reform 2020)................................................................................................... 5
2.2.6
«Demografieprozent» MWST (Reform 2020) (17 % des Ertrags aus dem
Mehrwertsteuerprozent «Demografieprozent») ........................................................................ 5
2.2.7
Zusatzfinanzierung MWST (Reform 2020) (Erhöhung um 1 Prozentpunkt im 2019 und zweite
Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte im 2027). .............................................................................. 5
2.2.8
Total (Einnahmen) .................................................................................................................... 5
2.3
Umlageergebnis ........................................................................................................................ 5
2.4
Kapitalkonto der AHV ................................................................................................................ 6
2.4.1
Ertrag der Anlagen .................................................................................................................... 6
2.4.2
Jährliche Veränderung (= Betriebsergebnis) ............................................................................ 6
2.4.3
Stand Ende Jahr ....................................................................................................................... 6
2.4.4
Stand Ende Jahr in % der Ausgaben ........................................................................................ 6
2.4.5
Stand Ende Jahr (ohne IV-Schulden) in % der Ausgaben ....................................................... 6
2.5
Ersatzquotenindex .................................................................................................................... 6
2.6
Ausgaben in % der AHV-Lohnsumme ...................................................................................... 6
2/6
1
Finanzhaushalt der AHV
Im Dokument « Finanzperspektiven der AHV bis 2035 » des BSV wird der Finanzhaushalt der AHV
(Alters- und Hinterlassenenversicherung) auf der Grundlage des Bevölkerungsszenarios A-00-2015 des
BFS nach geltender Ordnung und mit der Reform der Altersvorsorge 2020 vom jeweiligen
Abrechnungsjahr bis 2035 dargestellt (BSV / Version 2 / Stand 22.06.15). Der AHV-Finanzhaushalt mit
der Reform der Altersvorsorge 2020 berücksichtigt die finanziellen Auswirkungen der
Reformmassnahmen auf die Leistungen und Einnahmen der AHV (gemäss Botschaft zur Reform der
Altersvorsorge 2020 vom 19.11.2014).
Die Beträge der Ausganszeile stammen aus der letzten definitiven Abrechnung der AHV. Alle Beträge
sind zu Preisen des Laufjahres abdiskontiert (Beträge in Millionen Franken).
Benutzt wurde das demografische Szenario A-00-2015 des BFS. In diesem ist der jährliche
Wanderungssaldo bis 2030 konstant bei 60 000 Personen und nimmt dann langsam ab auf 30 000
Personen. Die Entwicklung der ökonomischen Parameter (Nominallohnindex und Landesindex der
Konsumentenpreise) entspricht derjenigen, die auch für den Voranschlag und den Finanzplan des
Bundes vorgegeben sind. Für die Periode nach dem Finanzplan (2021) werden BSV-eigene
Entwicklungen verwendet. Das BSV bestimmt auch die Entwicklung für den Strukturwandel. Sowohl
das Bevölkerungszenario wie auch die ökonomischen Parameter werden auch in den Finanzhaushalten
von IV und EO benutzt. Die Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sind unter den Tabellen
aufgeführt.
Neben den demographischen und ökonomischen Grundlagen werden auch versicherungsspezifische
Grundlagen verwendet (z.B. mittlere Rente).
Der Finanzhaushalt der AHV gibt Aufschluss über die Finanzperspektiven der Versicherung (Ausgaben,
Einnahmen, Umlageergebnis) und die Projektionen des Kapitalkontos der AHV (Anlageertrag, jährliche
Veränderung, Stand des AHV-Fonds Ende Jahr) nach geltender Ordnung und mit der Reform der
Altersvorsorge 2020.
2
Terminologie
In diesem Kapitel werden die Begriffe der Tabellen zum AHV-Finanzhaushalt erklärt.
2.1
Ausgaben
2.1.1
Ausgaben geltende Ordnung
In die Rubrik «Ausgaben Geltende Ordnung» fallen die AHV-Renten, die Überweisungen und
Rückvergütungen von Beiträgen, die AHV-Hilflosenentschädigungen, die Rückerstattungsforderungen
(und deren Abschreibungen) sowie die Kosten für individuelle Massnahmen (Hilfsmittel,
Assistenzbeitrag). Hinzu kommen die Beiträge an gemeinnützige Organisationen und die
Durchführungs- und Verwaltungskosten.
Die Entwicklung der Rentenausgaben der AHV folgt einerseits der zweijährlichen Rentenanpassung,
und andererseits der Bevölkerungsentwicklung (der Rentnerbestand entwickelt sich entsprechend dem
demografischen Verlauf).
3/6
2.1.2
Reform 2020 (finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen auf die AHV-Leistungen)
Die Rubrik «Reform 2020» umfasst die finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen auf die
AHV-Leistungen:
• Vereinheitlichung des Referenzalters (65 Jahre)
• drittes Vorbezugsjahr
• Änderung der Vorbezugskürzung
• Änderung des Aufschubszuschlags
• Verbesserung der Renten aus Zusatzbeiträgen
• Vorbezug für Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen
• Anpassung der Bestimmungen über die Hinterlassenenrenten
2.1.3
Total (Ausgaben)
Diese Rubrik enthält die Ausgaben nach geltender Ordnung und die finanziellen Auswirkungen der
Reformmassnahmen auf die AHV-Leistungen.
2.2
Einnahmen
2.2.1
Beiträge und Regress
Es handelt sich um die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber (paritätische Beiträge), die Beiträge
der Selbstständigerwerbenden, der Nichterwerbstätigen und der freiwilligen Versicherung (persönliche
Beiträge). Hinzu kommen die Einnahmen aus Regressen gegen haftpflichtige Dritte. Die Beiträge
entwickeln sich mit der Lohnsumme. Diese berücksichtigt Annahmen zur Entwicklung der Bevölkerung,
der Erwerbsbevölkerung, der Vollzeitäquivalente, der Migration und der Wirtschaft (Lohnentwicklung,
strukturelle Veränderung).
2.2.2
Reform 2020 (finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen auf die AHV-Beiträge)
Die Rubrik «Reform 2020» umfasst die finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen auf die
AHV-Beiträge:
− Vereinheitlichung des Referenzalters (65 Jahre)
− drittes Vorbezugsjahr
− Aufhebung der Beitragspflicht während des Vorbezugs
− Aufhebung des Freibetrags für Erwerbstätige von über 65 Jahren
− Aufhebung der sinkenden Beitragsskala für Selbstständigerwerbende
− Anhebung des AHV-Beitragssatzes von 7,8 % auf 8,4 % bei den Selbstständigerwerbenden
(Vereinheitlichung des AHV-Beitragssatzes)
2.2.3
MWST (83 % des Ertrags aus dem Mehrwertsteuerprozent «Demografieprozent»)
Die Rubrik «MWST» umfasst die 83 % des Ertrags aus dem Mehrwertsteuerprozent
(«Demografieprozent»). Diese MWST-Einnahmen für die AHV folgen der Entwicklung der MWSTEinnahmen. Diese wird im Rahmen des Voranschlags und des Finanzplans von der Eidgenössischen
Steuerverwaltung vorgegeben (1 Mehrwertsteuerprozentpunkt). Ab 2021 dürfte die Entwicklung der
MWST jener der Lohnsumme folgen.
2.2.4
Bund g.O. (Beitrag des Bundes und Spielbankenabgabe)
Die Einnahmen in der Rubrik “Bund g.O.“ enthalten den Bundesbeitrag nach geltender Ordnung
(19.55% der AHV-Ausgaben gemäss Art. 103 Abs. 1 AHVG) sowie die Spielbankenerträge. Der
Bundesbeitrag folgt der Entwicklung der Versicherungsausgaben der AHV. Die Spielbankenerträge
4/6
folgen dem Voranschlag und dem Finanzplan des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
(Eidgenössische Spielbankenkommission).
2.2.5
Bundesbeitrag (Reform 2020)
Diese Rubrik zeigt, wie sich die Änderung der AHV-Ausgaben aufgrund der leistungsseitigen
Reformmassnahmen auf den Bundesbeitrag (19,55 %) auswirkt und welche finanziellen Folgen die
Senkung des Bundesbeitrags an die AHV-Ausgaben von 19,55 % auf 18 % hat.
2.2.6
«Demografieprozent» MWST (Reform 2020) (17 % des Ertrags aus dem
Mehrwertsteuerprozent «Demografieprozent»)
Die Übertragung von 17 % des Ertrags aus dem Mehrwertsteuerprozent «Demografieprozent» vom
Bund auf die AHV wird zu zusätzlichen Einnahmen führen (617 Millionen Franken im Jahr 2030).
2.2.7
Zusatzfinanzierung MWST (Reform 2020) (Erhöhung um 1 Prozentpunkt im 2019 und zweite
Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte im 2027).
Im Rahmen der Reform 2020 soll die Finanzierung der AHV durch schrittweises Anheben der MWST
zugunsten der AHV gewährleistet werden. Der Mehrwertsteuersatz für die AHV wird um höchstens
1,5 Prozentpunkte angehoben. Damit soll die voraussichtliche Finanzierungslücke bis ins Jahr 2030
grösstenteils geschlossen werden. Die erste Mehrwertsteuererhöhung um 1 Prozentpunkt (proportional)
erfolgt, sobald die Reform im Jahr 2019 in Kraft ist, die zweite Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte
(proportional) erfolgt 2027. Die Zunahme der Mehrwertsteuereinnahmen im Rahmen des Voranschlags
und des Finanzplans wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgegeben. Ab 2021 dürfte die
Entwicklung der MWST jener der Lohnsumme folgen. Die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV
dürfte 2030 zu Zusatzeinnahmen von 5442 Millionen Franken führen.
Der MWST-Satz kann « linear » oder « proportional » angehoben werden. Bei einer linearen Anhebung
wird jeder Satz um die gleiche Prozentpunktezahl vergrössert, während bei einer proportionalen
Anhebung das Verhältnis der Sätze zueinander beibehalten wird.
2.2.8
Total (Einnahmen)
Das Total der Einnahmen beinhaltet die Rubriken:
• Beiträge und Regress
• Reform 2020 (finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen auf die AHV-Beiträge)
• MWST (83 % des Ertrags aus dem Mehrwertsteuerprozent «Demografieprozent».
• Bund geltende Ordnung (19.55% der AHV-Ausgaben und Spielbankenerträge)
• Bundesbeitrag (Reform 2020)
• «Demografieprozent» MWST (Reform 2020) (17 % des Ertrags aus dem Mehrwertsteuerprozent
«Demografieprozent» zugunsten der AHV)
• Zusatzfinanzierung MWST (Reform 2020) (Erhöhung um 1 Prozentpunkt im 2019 und zweite
Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte im 2027 (proportional) zugunsten der AHV).
2.3
Umlageergebnis
Das Umlageergebnis ist die Differenz aus den Einnahmen (ohne den Ertrag der Anlagen und die Zinsen
auf den IV-Schulden) und den Ausgaben.
5/6
2.4
Kapitalkonto der AHV
2.4.1
Ertrag der Anlagen
Diese Rubrik enthält den Anlageergebnis und die Zinsen auf den IV-Schulden (per 31.12.2010 betrug
die Schuld der IV bei der AHV 14 944 Millionen Franken). Die Zinsen auf den IV-Schulden sinken
zeitgleich mit deren Amortisation.
2.4.2
Jährliche Veränderung (= Betriebsergebnis)
Die jährliche Veränderung ist die Differenz aller Einnahmen (mit dem Ertrag der Anlagen) und aller
Ausgaben. Sie kann auch berechnet werden, indem zum Umlageergebnis die Anlageerträge und die
Zinsen auf den Schulden der IV bei der AHV addiert werden.
2.4.3
Stand Ende Jahr
Den Stand des Kapitalkontos per Ende Jahr erhält man, indem zum Vorjahresbetrag die jährliche
Veränderung dazugezählt wird. In der Praxis ist dies anhand der Werte in der Tabelle aufgrund der
unterschiedlichen Diskontierungsfaktoren nicht direkt nachvollziehbar.
2.4.4
Stand Ende Jahr in % der Ausgaben
Stand des Kapitalkontos per Ende Jahr in % der Ausgaben: nach Artikel 107 Absatz 3 AHVG darf der
AHV-Ausgleichsfonds Ende Jahr nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken.
2.4.5
Stand Ende Jahr (ohne IV-Schulden) in % der Ausgaben
Stand Ende Jahr (ohne IV-Schulden) in % der Ausgaben: zieht man vom Buchwert des Kapitalkontos
die IV-Schulden ab, deckt der AHV-Fonds die Ausgaben nicht mehr vollumfänglich.
2.5
Ersatzquotenindex
Der Ersatzquotenindex berechnet sich als Verhältnis zwischen der Minimalrente und dem Lohnindex.
Als Ausgangswert gilt: 1980 = 100 %. Es handelt sich also um einen Indikator, der anzeigt, in welchem
Ausmass der Lohnindex durch den Index der Minimalrente gedeckt wird. In 2014 steht dieser Index bei
91.2% und im Jahr 2035 beträgt er 84.6%.
2.6
Ausgaben in % der AHV-Lohnsumme
Es handelt sich um den Ausgabensatz, d.h. das Verhältnis der Ausgaben zur Lohnsumme, auf der die
AHV-Beiträge erhoben werden. Dieser Wert zeigt an, wie hoch der Beitragssatz sein müsste, um die
AHV-Ausgaben vollständig aus den geleisteten Beiträgen decken zu können.
6/6