Dr. med. Béatrice Klein Bildschirmarbeitsplatz V 1.0 Augenärztin Werderstr. 1 68165 Mannheim 0621-449019 [email protected] Wird beim Siebtest die vorgeschriebene Sehschärfe nicht erreicht, ist eine augenärztliche Untersuchung nach dem BG - Grundsatz G 37 erforderlich. Sie umfasst die - Bestimmung der Sehschärfe für Ferne und Nähe - Untersuchung auf verstecktes Schielen - Untersuchung des räumlichen Sehens - Untersuchung des Farbsinns - Untersuchung der Augenvorderabschnitte - Untersuchung des Augenhintergrundes Bildschirmarbeitsbrille Vor dem Nachlassen der Akkommodation ( natürliche Naheinstellung) sind eine normale Brille oder Kontaktlinsen für die Sehanforderungen am Bildschirm ausreichend. Nimmt die Presbyopie zu, müssen die Korrektionswerte der Gläser exakt auf die verschiedenen Sehdistanzen am Bildschirmarbeitsplatz abgestimmt sein, um eine hohe Sehschärfe an Bildschirm, Tastatur und Beleg zu gewährleisten. Alle namhaften Hersteller haben für den Bildschirmarbeitsplatz Brillengläser entwickelt ( Degressivgläser). Getönte Gläser sind für die Bildschirmarbeit ungeeignet, da sie die Leuchtdichteverhältnisse ungünstig verändern. Eine Entspiegelung ist dagegen sehr zu empfehlen, weil sie die auf dem Brillenglas auftretenden Reflexe herabmindert. Die Anpassung einer Bildschirmarbeitsbrille ist keine Leistung Ihrer Krankenkasse. Allerdings übernehmen viele Arbeitgeber teilweise die Kosten sowohl für die Untersuchung als auch für eine Bildschirmarbeitsbrille. Der ergonomisch ideale Bildschirm – Arbeitsplatz sollte folgende Anforderungen erfüllen: Bildschirm: die bildschirmgebundene Zeichendarstellung stellt besondere Anforderungen an das Sehvermögen. Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand aufweisen. Das Bild sollte stabil, verzerrungs- und flimmerfrei sein. Helligkeit und Kontrast zwischen Zeichen und Untergrund müssen einfach einstellbar sein, um den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepasst werden zu können. Ungeeignet für Zeichen und Hintergrund sind gesättigte rote oder blaue Farben, da durch die frequenzabhängige Brechung von blauen und roten Lichtstrahlen höhere Anforderungen an die Akkommodation gestellt werden. Der leicht dreh- und neigbare Bildschirm muss frei von Störungen, Reflexionen und Blendung sein. Da man auch kleinsten Reflexen auf dem Bildschirm unbewußt auszuweichen versucht, kann eine ständige Fehlhaltung Muskelverspannungen verursachen, die zu Kopfschmerzen und Haltungsschäden führen. Der Sehabstand sollte abhängig von Arbeitsaufgabe und Zeichengröße 50 bis 80 cm betragen. Arbeitstisch: besitzt eine reflexarme Oberfläche, ist höhenverstellbar und so groß, dass die Arbeitsmittel flexible angeordnet und die Hände aufgelegt werden könnenund möglichst. Die Beinfreiheit beträgt 65 cm. Tastatur / Maus: Die Trennung von Bildschirm und Tastatur/ Maus ermöglicht eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung. Vorlagehalter: müssen stabil, reflexarm, verstellbar und so angeordnet sein, dass Kopfbewegungen unnötig sind. Büroarbeitsstuhl: am besten eignet sich ein höhenverstellbarer Drehstuhl. Beleuchtung: Tageslicht ( 400 und 600 Lux) ist die optimale Beleuchtung. Zu grelles Licht erschwert die visuelle Wahrnehmung durch Blendung, zu dunkle Beleuchtung führt zu einer Abnahme des Kontrasts und vermindert dadurch die Sehschärfe. Ist Kunstlicht erforderlich, sollte grundsätzlich auf farbige Leuchtkörper sowie "nackte" Leuchtstoffröhren verzichtet werden. Sie sollten längs zur Blickrichtung installiert sein.
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