Fragen und Antworten Was ist Forensische Psychiatrie?

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Fragen und Antworten
Was ist Forensische Psychiatrie?
Forensische Psychiatrie (= gerichtliche Psychiatrie) ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, das sich
mit der Behandlung, Begutachtung und Unterbringung von psychisch kranken Straftätern
befasst. Die in den Forensisch-psychiatrischen Kliniken untergebrachten Patienten sind
psychisch krank und/oder suchtkrank. Die Patienten sind wegen ihrer Erkrankung meist nicht
oder nur teilweise schuldfähig.
Was unterscheidet den Maßregelvollzug von der Haft in
Justizvollzugsanstalten?
Nach dem Strafgesetzbuch werden im Maßregelvollzug psychisch kranke Rechtsbrecher
untergebracht, die während oder wegen ihrer psychischen Erkrankung bzw. Störung eine
Straftat begangen haben und die aufgrund ihrer Erkrankung bzw. Störung gefährdet sind,
weitere Straftaten zu begehen. Forensisch-psychiatrische Kliniken sind Krankenhäuser –
keine Gefängnisse. Die Kliniken erfüllen den gesellschaftlichen Auftrag der Behandlung
dieser tatrelevanten Erkrankungen. Durch Besserung, Sicherung und Rehabilitation der
Patienten soll die Prognose verbessert werden. Im Unterschied zu Häftlingen in den
Justizvollzugsanstalten wird die Dauer des Aufenthaltes von psychisch kranken Tätern bei
deren Einweisung in Forensisch-psychiatrische Kliniken z. T. nicht zeitlich begrenzt. Erst
nach ausreichendem Therapiefortschritt können die Behandler der Justiz eine Entlassung
vorschlagen.
Unter welchen Umständen kann ein psychisch kranker
Täter Lockerungen im Maßregelvollzug erhalten?
Unter exakt definierten Bedingungen können im Zuge von nachgewiesenen
Therapiefortschritten für einzelne Patienten sogenannte Lockerungen geprüft werden. Zu
diesen Lockerungen gehören beispielsweise begleitete oder nach Erprobung auch unbegleitete
Ausgänge sowie die Möglichkeit, eine Ausbildung/Schulung außerhalb der Klinik zu
absolvieren oder einer Arbeit nachzugehen. Lockerungen sind eine Maßnahme für psychisch
kranke Täter, die als therapiefähig und therapiewillig eingestuft werden. Die Voraussetzung
für Lockerungen werden sehr sorgfältig und unter strengen Kriterien von gut ausgebildeten
und verantwortungsvollen Fachkräften geprüft: Neben der psychischen Stabilität des
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Betroffenen, seiner Zuverlässigkeit und Kooperationsbereitschaft und weiteren erprobten
Kompetenzen muss mit höchstmöglicher Sicherheit prognostiziert werden können, dass keine
Rückfallgefahr gegeben ist. Bei einigen Entscheidungen über Lockerungen sind die
zuständigen Aufsichtsbehörden mit eingebunden. Ziele der Lockerungen sind u. a. eine
schrittweise Übergabe der Verantwortung an den Patienten und eine Erprobung der
Alltagstauglichkeit und Belastungsfähigkeit als Vorbereitung auf eine Entlassung und
Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Welche
Berufsgruppen
Entziehungsmaßregel?
arbeiten
in
der
Für das medizinisch-therapeutisch und pflegerisch-erzieherische Aufgabenspektrum einer
forensischen Klinik sind Ärzte/-innen, Psychologen/-innen, Ergotherapeuten/-innen (Arbeitsund Beschäftigungstherapie) und anderweitig spezialisierte Therapeuten, Krankenschwestern
und – pfleger sowie Erzieher/-innen zuständig. Zudem gibt es Lehrpersonal, männliche und
weibliche Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen sowie technisches und Verwaltungspersonal
in den Kliniken. Diejenigen Beschäftigten, die an der Betreuung und Behandlung von
Patienten beteiligt sind, arbeiten in sogenannten „multiprofessionellen Teams“ eng
zusammen. In regelmäßigen Besprechungen beurteilen sie gemeinsam den Behandlungsstand
und die Gefährdungsbewertung des jeweiligen Patienten, planen die weitere Therapie und
stimmen die Behandlungsaufgaben aufeinander ab.
Wer finanziert den Maßregelvollzug?
Der Maßregelvollzug ist eine sogenannte Landeshoheitliche Aufgabe. Das heißt, er dient dem
Schutz der Allgemeinheit/Bevölkerung und erfüllt Aufgaben, die vom Gesetzgeber
vorgegeben werden. Die notwendigen Kosten des Maßregelvollzuges trägt deshalb in
unserem Fall das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Was ist unter Sicherungsverwahrung zu verstehen?
Straftäter, bei denen die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, gelangen auch nach
Verbüßung ihrer Strafe erst dann in Freiheit, wenn keine Gefahr erheblicher Straftaten mehr
besteht. Die Sicherungsverwahrung ist eine eigenständige Maßregel der Besserung und
Sicherung, die mit dem psychiatrischen Maßregelvollzug nichts zu tun hat. Die
Sicherungsverwahrung wird in Justizvollzugsanstalten vollzogen. Rechtsgrundlage ist § 66
StGB.
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Was sind Strafvollstreckungskammern?
Diese gibt es an den für die Vollstreckung der Maßregel zuständigen Landgerichten. Sie sind
die „Vollstreckungsgerichte“ für die Maßregelvollzugspatienten. Sie entscheiden unter
anderem mindestens einmal jährlich, in Entziehungsanstalten halbjährlich, über deren
bedingte Entlassung bzw. die Fortdauer der Unterbringung. Zur Vorbereitung ihrer
Entscheidung fordern die Strafvollstreckungskammern bei der Maßregelvollzugseinrichtung
gutachterliche Stellungnahmen an. Sie entscheiden auch über Rechtsmittel von Patienten.
Was sind Therapieweisungen?
Während der Führungsaufsicht können dem entlassenen Patienten verschiedene Weisungen
durch das Gericht erteilt werden. Das Gericht kann die verurteilte Person u. a. anweisen, sich
psychiatrisch-psychotherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung).
Diese Betreuung/Behandlung kann durch eine forensische Ambulanz erfolgen. Ein Verstoß
gegen die Therapieweisung kann auch zum Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung
führen.
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