An der Klinik und Poliklinik für Forensische Psychiatrie der Universitätsmedizin Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für Forensische Psychiatrie unbefristet gem. § 61 LHG zu besetzen. Für die Wahrnehmung der Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung wird ein privatrechtlicher Dienstvertrag mit der Universitätsmedizin geschlossen. Die Inhaberin/der Inhaber der Professur ist Direktorin/Direktor der Klinik und Poliklinik für Forensische Psychiatrie. Die Klinik für Forensische Psychiatrie der Universitätsmedizin Rostock behandelt Menschen, die aufgrund einer psychischen oder einer Suchterkrankung in erheblichem Maße straffällig geworden sind und durch die Behandlung wieder in die Lage versetzt werden sollen, zukünftig straffrei zu leben (Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB und § 7 JGG). Zu den Aufgaben der Inhaberin/des Inhabers der Professur gehören neben der Klinikleitung die Vertretung der Forensischen Psychiatrie in Forschung, Lehre und Krankenversorgung in ihrer ganzen Breite, die Erstattung von Gutachten für Gerichte und die Beratung der entsprechenden Ministerien und deren Behörden in forensisch-psychiatrischen Fragen. Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 LHG M-V. Insbesondere gehören dazu die Habilitation im Fach (Forensische) Psychiatrie oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die Facharztanerkennung für das Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie, die Schwerpunktbezeichnung Forensische Psychiatrie sowie der Nachweis der hochschulpädagogischen Eignung. Die Voraussetzungen für den Erwerb der fachgebietsbezogenen Weiterbildungsbefugnis Psychiatrie und Psychotherapie sowie Forensische Psychiatrie müssen gegeben sein. Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine nachhaltige Profilierung unter dem Schwerpunktthema „Regenerative Medizin“ im Rahmen der universitären Profillinien „Leben, Licht und Materie“ und „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ an, die die Bewerberin/der Bewerber verstärken soll. Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 4 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt. Die Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Schilderung des wissenschaftlichen Werdeganges, Beschreibung der Vorleistungen in Forschung und Lehre, einem strukturierten Publikationsverzeichnis mit Angabe der Impactfaktoren unter Beifügung von fünf wesentlichen Originalarbeiten sowie einer Auflistung bisher eingeworbener Drittmittel sind spätestens 6 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an den Dekan und Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin, Herrn Prof. Dr. med. univ. Emil C. Reisinger, Ernst-Heydemann-Straße 8, 18057 Rostock, einzureichen. Den Unterlagen ist ein ausgefülltes Bewerbungsformular, das unter http://www.med. uni-rostock.de/fileadmin/Verwaltung/dekanat/Anlage_Bewerbungsunterlagen_ Professuren.pdf heruntergeladen werden kann, beizufügen. Die Bewerbungskosten werden entsprechend der geltenden Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen. www.med.uni-rostock.de
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