Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel Staatl. Wirtschaftsschule Wunsiedel - die Schule mit Herz und Verstand - Verhalten bei Krankheit und vorzeitiges Verlassen des Unterrichts September 2015 An alle Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte - Verhalten im Krankheitsfall: Die Erziehungsberechtigten teilen uns, möglichst vor Beginn des Unterrichts, unbedingt aber bis spätestens 08:15 Uhr telefonisch mit, wenn ihr Kind krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen kann. Eine schriftliche Mitteilung ist innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises verlangt die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. Unterbleibt die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses gilt das Fernbleiben als unentschuldigt und angekündigte Leistungsnachweise müssen mit der Note 6 (ungenügend) bewertet werden. Weiterhin gilt: wer dreimal verspätet zum Unterricht erscheint, hat sich einem zusätzlichen Nachmittagsunterricht am Freitag zu unterziehen. - Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nicht möglich, einem vorzeitigen Verlassen des Unterrichts ohne Begleitung zuzustimmen. Die Schüler/innen bleiben bis zum Eintreffen eines Erziehungsberechtigten im Gebäude. Ein Verlassen der Schule ohne eine „Aufsichtsperson“ ist nicht möglich. Ärztliche Termine sind grundsätzlich außerhalb der Schulzeit zu vereinbaren. Marks, OStR
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