Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts 20[...]

Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel
Staatl. Wirtschaftsschule Wunsiedel
- die Schule mit Herz und Verstand -
Verhalten bei Krankheit und vorzeitiges Verlassen des Unterrichts
September 2015
An alle Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte
- Verhalten im Krankheitsfall:
Die Erziehungsberechtigten teilen uns, möglichst vor Beginn des
Unterrichts, unbedingt aber bis spätestens 08:15 Uhr telefonisch mit,
wenn ihr Kind krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen kann.
Eine schriftliche Mitteilung ist innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei
Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises
verlangt die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.
Unterbleibt die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses gilt das Fernbleiben
als unentschuldigt und angekündigte Leistungsnachweise müssen mit
der Note 6 (ungenügend) bewertet werden.
Weiterhin gilt: wer dreimal verspätet zum Unterricht erscheint, hat sich
einem zusätzlichen Nachmittagsunterricht am Freitag zu unterziehen.
- Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nicht möglich, einem
vorzeitigen Verlassen des Unterrichts ohne Begleitung zuzustimmen. Die
Schüler/innen bleiben bis zum Eintreffen eines Erziehungsberechtigten
im Gebäude. Ein Verlassen der Schule ohne eine „Aufsichtsperson“ ist
nicht möglich.
Ärztliche Termine sind grundsätzlich außerhalb der Schulzeit zu
vereinbaren.
Marks, OStR