Formular für die Entschuldigung Ihres Kindes

an die Grund- und Mittelschule
Elsavatal
63872 Heimbuchenthal
Tel: 06092 995790
Fax: 06092 995792
ENTSCHULDIGUNG
Der Schüler/Die Schülerin
kann am
Klasse:
/ konnte vom
bis
wegen
Krankheit oder anderen Grund vermerken
den Unterricht nicht besuchen. Bitte notieren Sie die Fehlzeit als entschuldigt.
Datum
Unterschrift d. Erziehungsberechtigten
Bestimmungen bei Verhinderung vom Schulbesuch
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen so ist die Schule
unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen
nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert
die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse
oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; Befreiung vom Unterricht aus
besonderen Gründen ist ausnahmsweise möglich, wenn sie rechtzeitig vorher beantragt und erteilt wurde.
an die Grund- und Mittelschule
Elsavatal
63872 Heimbuchenthal
Tel: 06092 995790
Fax: 06092 995792
ENTSCHULDIGUNG
Der Schüler/Die Schülerin
kann am
Klasse:
/ konnte vom
bis
wegen
Krankheit oder anderen Grund vermerken
den Unterricht nicht besuchen. Bitte notieren Sie die Fehlzeit als entschuldigt.
Datum
Unterschrift d. Erziehungsberechtigten
Bestimmungen bei Verhinderung vom Schulbesuch
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen so ist die Schule
unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen
nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert
die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse
oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; Befreiung vom Unterricht aus
besonderen Gründen ist ausnahmsweise möglich, wenn sie rechtzeitig vorher beantragt und erteilt wurde.