an die Grund- und Mittelschule Elsavatal 63872 Heimbuchenthal Tel: 06092 995790 Fax: 06092 995792 ENTSCHULDIGUNG Der Schüler/Die Schülerin kann am Klasse: / konnte vom bis wegen Krankheit oder anderen Grund vermerken den Unterricht nicht besuchen. Bitte notieren Sie die Fehlzeit als entschuldigt. Datum Unterschrift d. Erziehungsberechtigten Bestimmungen bei Verhinderung vom Schulbesuch Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; Befreiung vom Unterricht aus besonderen Gründen ist ausnahmsweise möglich, wenn sie rechtzeitig vorher beantragt und erteilt wurde. an die Grund- und Mittelschule Elsavatal 63872 Heimbuchenthal Tel: 06092 995790 Fax: 06092 995792 ENTSCHULDIGUNG Der Schüler/Die Schülerin kann am Klasse: / konnte vom bis wegen Krankheit oder anderen Grund vermerken den Unterricht nicht besuchen. Bitte notieren Sie die Fehlzeit als entschuldigt. Datum Unterschrift d. Erziehungsberechtigten Bestimmungen bei Verhinderung vom Schulbesuch Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; Befreiung vom Unterricht aus besonderen Gründen ist ausnahmsweise möglich, wenn sie rechtzeitig vorher beantragt und erteilt wurde.
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