Zustimmungserklärung Bezeichnung und Anschrift der Einrichtung ______________________________________ ______________________________________ ______________________________________ ______________________________________ Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock Wallstraße 3 18055 Rostock Senden Sie bitte zwei unterschriebene Ausfertigungen an nebenstehende Adresse zurück! Zustimmung zur Unterrichtung der listenführenden Stelle über die Gemeinnützigkeit Das Oberlandesgericht erstellt im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt jeweils zum 1. Mai eines Jahres eine gemeinsame Liste von gemeinnützigen Einrichtungen, die als Empfänger von Geldauflagen und Geldbußen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie in Gnadensachen in Betracht kommen können. Gemeinnützige Einrichtungen werden in die Liste nur dann aufgenommen, wenn das für sie zuständige Finanzamt die listenführende Stelle von der Gewährung und Versagung von Steuervergünstigungen wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke unterrichten darf. Insoweit entbinden wir das zuständige Finanzamt von der Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 der Abgabenordnung). Uns ist bekannt, dass für die geleisteten Geldauflagen/Geldbußen ein Spendenabzug nach § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes nicht in Betracht kommt. Für eine erhaltene Geldauflage oder Geldbuße werden wir deshalb keine „Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag“, sondern nur eine Quittung erteilen. Zuständiges Finanzamt (Bitte vollständige Adresse angeben.) ___________________________________________________ ___________________________________________________ ___________________________________________________ Steuernummer: ___________________________________________________ Ort, Datum (Unterschriften der gesetzlichen Vertretung)
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