Zustimmungserklärung - bei Justiz Online in MV

Zustimmungserklärung
Bezeichnung und Anschrift der Einrichtung
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Der Präsident des
Oberlandesgerichts Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock
Senden Sie bitte zwei unterschriebene Ausfertigungen an
nebenstehende Adresse zurück!
Zustimmung zur Unterrichtung der listenführenden Stelle über die Gemeinnützigkeit
Das Oberlandesgericht erstellt im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt jeweils zum 1. Mai
eines Jahres eine gemeinsame Liste von gemeinnützigen Einrichtungen, die als Empfänger von
Geldauflagen und Geldbußen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie in Gnadensachen in
Betracht kommen können.
Gemeinnützige Einrichtungen werden in die Liste nur dann aufgenommen, wenn das für sie
zuständige Finanzamt die listenführende Stelle von der Gewährung und Versagung von
Steuervergünstigungen wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke
unterrichten darf. Insoweit entbinden wir das zuständige Finanzamt von der Wahrung des
Steuergeheimnisses (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 der Abgabenordnung).
Uns ist bekannt, dass für die geleisteten Geldauflagen/Geldbußen ein Spendenabzug nach § 10 b
Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes nicht in Betracht kommt. Für eine erhaltene Geldauflage
oder Geldbuße werden wir deshalb keine „Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag“,
sondern nur eine Quittung erteilen.
Zuständiges Finanzamt (Bitte vollständige Adresse angeben.)
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Steuernummer:
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Ort, Datum
(Unterschriften der gesetzlichen Vertretung)