Falsches Finanzamt bei Rückerstattung benannt Die Bundesbank

Falsches Finanzamt bei Rückerstattung benannt
Die Bundesbank hat Anfang dieser Woche (ab 23.11.2015) ein neues SoftwareRelease eingeführt. Es enthält einen Programmfehler, der dazu führt, dass der in
Steuererstattungen angegebene Verwendungszweck verändert wird. Benannt wird in
der Regel ein anderes Finanzamt, das nicht für den Steuerpflichtigen zuständig ist,
oder die Landesoberkasse Baden-Württemberg. Die Überweisungen gehen aber an
die richtigen Empfänger, auf die richtigen Konten und werden auch in der korrekten
Höhe ausbezahlt. Für den einzelnen Steuerbürger ergeben sich daraus keinerlei
Nachteile, es besteht daher kein Handlungsbedarf von Seiten der
Zahlungsempfänger.