Falsches Finanzamt bei Rückerstattung benannt Die Bundesbank hat Anfang dieser Woche (ab 23.11.2015) ein neues SoftwareRelease eingeführt. Es enthält einen Programmfehler, der dazu führt, dass der in Steuererstattungen angegebene Verwendungszweck verändert wird. Benannt wird in der Regel ein anderes Finanzamt, das nicht für den Steuerpflichtigen zuständig ist, oder die Landesoberkasse Baden-Württemberg. Die Überweisungen gehen aber an die richtigen Empfänger, auf die richtigen Konten und werden auch in der korrekten Höhe ausbezahlt. Für den einzelnen Steuerbürger ergeben sich daraus keinerlei Nachteile, es besteht daher kein Handlungsbedarf von Seiten der Zahlungsempfänger.
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