Forensiker Josef Sachs fordert Erfolgstest bei Jugendstrafen

Datum: 31.08.2015
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Forensiker Josef Sachs fordert
Erfolgstest bei Jugendstrafen
Strafrecht Wirkt eine Massnahme? Das wird heute nicht automatisch geprüft
VON CHRISTIAN DORER UND JÜRG KREBS
Josef Sachs, der Leiter der forensischen Straftäter nicht weiterhin gefährlich ist,
Psychiatrie Königsfelden und bekanntes- wenn er nicht eine neue Straftat begeht.
te Psychiater der Schweiz, geht in Pensi- Dabei ist zu bedenken: Wird ein Juon - und warnt im Montagsinterview mit gendlicher für therapierbar erklärt, dann
der «Nordwestschweiz» vor einer gefähr- heisst dies nicht automatisch, dass die
lichen Gesetzeslücke im Strafrecht. Der Therapie auch Wirkung zeigt. Für Sachs
Hintergrund: Ein Urteil wird nach der Tat ist ldar: Mindestens einmal pro Jahr soll-
der ein 17-jähriges Mädchen erschlug. Bei-
de erhielten mit vier Jahren die höchstmögliche Strafe. Beim Prostituierten-Mör-
der wurde allerdings ein fürsorgerischer
Freiheitsentzug angeordnet, um ihn mit
22 nicht entlassen zu müssen.
Immerhin. Das Parlament nahm am
gefällt. Doch bei Verurteilten, die zur Tat- ten junge Straftäter auf den Massnahmen- 19. Juni die Revision des Jugendstrafgezeit unter 18 Jahre alt waren, hört mit erfolg hin überprüft werden. Sinn ergebe setzes an und damit eine Erhöhung der
22 Jahren jede Massnahme automatisch dies etwa beim Aargauer Prostituierten- Altersgrenze für Massnahmen von
auf. Weiter ist bei jungen Straftätern eine Mörder. Dieser war 17 Jahre alt, als er in 22 auf 25 Jahre. Damit wird auf «BedürfMassnahme ohnehin auf vier Jahre be- Aarau eine deutsche Prostituierte erdros- nisse der Praxis» reagiert
fristet. Doch niemand prüft, ob der junge selte. Oder der damals 16-Jährige Kris V.,
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