Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder

Abfalldatenblatt
Aufklebe-Etiketten zur Kennzeichnung der Behälter
Abfallerzeuger
Universitätseinrichtung
Ruhr-Universität
Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Verantwortlicher
Abfallerzeuger
Name:
Telefon-Nr. :
Übergabedatum:
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
gem. AVV
gem. Abfallverzeichnisverordnung
160506*
Laborchemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen
oder solche enthalten
Gefahr
H228 Entzündbarer Feststoff.
H301 Giftig bei Verschlucken.
H311 Giftig bei Hautkontakt.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H331 Giftig bei Einatmen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit
langfristiger Wirkung.
Betriebsinterne
Bezeichnung
mit Chemikalien behaftete
Betriebsmittel:
Glasbruch, Pipetten, Schläuche,
Objektträger, Verpackungen,
Porzellantiegel, Petrischalen.
Sicherheitshinweise
P403 + P233 Behälter dicht geschlossen an einen
gut gelüfteten Ort aufbewahren.
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen
Oberflächen fernhalten. Nicht Rauchen.
P260 Staub/Rauch/Nebel/Dampf/
Aerosol nicht einatmen.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die
Kleidung gelangen lassen.
P281 Vorgeschriebene Schutzausrüstung
verwenden.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Aufklebe-Etiketten vollständig ausgefüllt auf der
Vorder- und Rückseite aufkleben.
Bei der Behälter-Anlieferung den ausgefüllten und
unterschriebenen Übernahmeschein bereithalten.
Entsorgungsvoraussetzungen
Zulässige Inhaltsstoffe (Beispiele):
Einzuhaltende Parameter:
Zulässige Entsorgungs-Behältnisse:
"Betriebsmittel" mit anhaftenden Chemikalien;
Laborzubehör wie Reaktionsgefäße, Probenfläschchen, Schläuche, Glasbruch mit anhaftenden
gefährlichen Chemikalien.
 Gem. ADR zugelassener Gefahrengrad:
Geringe bis mittlerer Gefahr (Verpackungsgruppen III, II).
 Keine Flüssigkeiten einfüllen: Restinhalt < 1 % der Nenninhaltsmenge.
 Skalpelle, Spritzen, Kanülen, Nadeln, Pipetten und andere spitze oder scharfe Gegenstände zusätzlich in
verschließenden, durchstichfesten Gefäßen geben.
30-Liter-Kunststofffass
Bauart-Zulassung
(gibt an, für welche Stoffe die Behälterbauart geeignet ist; chemische Verträglichkeit)
Hinweise / nicht zugelassene Stoffe:
gem. ADR Kapitel 2.2
Die chemisch instabilen Stoffe der Klassen 6.1 (giftig) oder 4.1 (entzündbare feste Stoffe) sind zur
Beförderung nur zugelassen, wenn die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung jeglicher gefährlichen
Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion während der Beförderung getroffen wurden. Zu diesem Zweck muss
insbesondere auch dafür gesorgt werden, dass die Gefäße und Tanks keine Stoffe enthalten, die diese
Reaktionen begünstigen können.