Abfalldatenblatt Aufklebe-Etiketten zur Kennzeichnung der Behälter Abfallerzeuger Universitätseinrichtung Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße 150 44801 Bochum Verantwortlicher Abfallerzeuger Name: Telefon-Nr. : Übergabedatum: Abfallschlüssel Abfallbezeichnung gem. AVV gem. Abfallverzeichnisverordnung 160506* Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Gefahr H228 Entzündbarer Feststoff. H301 Giftig bei Verschlucken. H311 Giftig bei Hautkontakt. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H331 Giftig bei Einatmen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Betriebsinterne Bezeichnung mit Chemikalien behaftete Betriebsmittel: Glasbruch, Pipetten, Schläuche, Objektträger, Verpackungen, Porzellantiegel, Petrischalen. Sicherheitshinweise P403 + P233 Behälter dicht geschlossen an einen gut gelüfteten Ort aufbewahren. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht Rauchen. P260 Staub/Rauch/Nebel/Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P281 Vorgeschriebene Schutzausrüstung verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Aufklebe-Etiketten vollständig ausgefüllt auf der Vorder- und Rückseite aufkleben. Bei der Behälter-Anlieferung den ausgefüllten und unterschriebenen Übernahmeschein bereithalten. Entsorgungsvoraussetzungen Zulässige Inhaltsstoffe (Beispiele): Einzuhaltende Parameter: Zulässige Entsorgungs-Behältnisse: "Betriebsmittel" mit anhaftenden Chemikalien; Laborzubehör wie Reaktionsgefäße, Probenfläschchen, Schläuche, Glasbruch mit anhaftenden gefährlichen Chemikalien. Gem. ADR zugelassener Gefahrengrad: Geringe bis mittlerer Gefahr (Verpackungsgruppen III, II). Keine Flüssigkeiten einfüllen: Restinhalt < 1 % der Nenninhaltsmenge. Skalpelle, Spritzen, Kanülen, Nadeln, Pipetten und andere spitze oder scharfe Gegenstände zusätzlich in verschließenden, durchstichfesten Gefäßen geben. 30-Liter-Kunststofffass Bauart-Zulassung (gibt an, für welche Stoffe die Behälterbauart geeignet ist; chemische Verträglichkeit) Hinweise / nicht zugelassene Stoffe: gem. ADR Kapitel 2.2 Die chemisch instabilen Stoffe der Klassen 6.1 (giftig) oder 4.1 (entzündbare feste Stoffe) sind zur Beförderung nur zugelassen, wenn die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung jeglicher gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion während der Beförderung getroffen wurden. Zu diesem Zweck muss insbesondere auch dafür gesorgt werden, dass die Gefäße und Tanks keine Stoffe enthalten, die diese Reaktionen begünstigen können.
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