Sicherheitsdatenblatt

SINTAGRO AG
Sicherheitsdatenblatt
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Produkt:
RIMI Werrenkörner
1. Stoff-/Erzeugnis- und Firmenbezeichnung
1.1 Produktname: RIMI Werrenkörner
1.2 Verwendung: Pflanzenschutzmittel, Insektizid, Ködergranulat (GB)
1.3 Angaben zum Hersteller/Lieferant:
SINTAGRO AG
Chasseralstrasse 1-3
4900 Langenthal
Tel.: 062 398 57 57 FAX: 062 398 57 55
1.4 Notrufnummer: Tel.: 062 398 57 57
Notrufnummer Tox Info Suisse: Tel.: 145
2. Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Acute Tox. 3 - H301
Aquatic Acute 1 - H400
Aquatic Chronic 1 - H410
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach (CE) 1272/2008
Gefahrenpiktogramm:
GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P501 Leere Gebinde gründlich reinigen und der Kehrichtabfuhr übergeben.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
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Produkt:
RIMI Werrenkörner
3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung
Ködergranulat (GB) aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Chlorpyrifos
CAS Nr.
CAS: 2921-88-2
Gehalt
1%
Kennzeichnung
Nach 67/548/CEE
T, N, R 25-50/53
Nach (CE) 1272/2008
H301-400-410
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
4. Erste-Hilfe-Massnahmen
Allgemeine Hinweise:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Einnahme:
Nach Einatmen:
Behandlung:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden.
Bei Berührungen sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei
andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt mind. 15 Minuten unter
fliessendem Wasser spülen. Arzt aufsuchen.
Kein Erbrechen herbeiführen, Arzt aufsuchen.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Symptomatisch
5. Massnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Grösseren Brand mit alkoholbeständigem
Schaum löschen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase.
Beim Erhitzen oder im Brandfall Bildung giftiger Gase möglich COx, SOx, POx, NOx.
Persönlicher Schutz: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, Schutzhandschuhe
Weitere Angaben: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen:
- Atemschutzgerät anziehen
- Staubbildung vermeiden
- Persönliche Schutzkleidung tragen
Umweltschutzmassnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächengewässer/Grundwasser gelangen lassen.
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mechanisch aufnehmen.
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7. Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung:
Staubbildung vermeiden.
Vor Hitze und Feuchtigkeit schützen.
Zündquellen fernhalten – nicht rauchen.
Während der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
7.2 Lagerung:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern.
Vor hoher Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
Unerreichbar für Kinder und Haustiere aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
In gut belüfteten Räumen lagern.
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
Chlorpyrifos (ISO)
CAS Nr. 2921-88-2
MAK 0,2 mg/m3
(Grenzwerte am Arbeitsplatz,
SUVA 2011)
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
- Verschütten vermeiden.
- Für ausreichende Frischluftzufuhr sorgen
Schutz- und Hygienemassnahmen:
- Nach der Anwendung Hände gründlich mit Seife waschen.
- Bei der Arbeit nicht essen/trinken und rauchen.
- Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
- Kleidung vor Wiedergebrauch gründlich reinigen.
8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung
a) Augen- / Gesichtsschutz
Dichtschliessende Schutzbrillen, Korbbrille (EN 166).
b) Hautschutz
i) Handschutz Chemikalien beständige Schutzhandschuhe (EN 374).
ii) Sonstige Schutzmassnahmen
Haut und Körper:
Arbeitsoverall, Gummistiefel
c) Atemschutz
Bei ausreichender Lüftung: Kein spezieller Schutz notwendig.
Bei Anwendung grösserer Mengen und bei unzureichender Lüftung: Atemschutzmaske mit
Partikelfilter Filter P1.
Die berufliche Verwendung dieses Produkts (dieses Stoffes / dieser Zubereitung) durch schwangere Frauen und stillende Mütter
ist eingeschränkt oder ganz verboten. Die dazugehörigen Rechtsgrundlagen und genauen Bestimmungen sind in Abschnitt 15
aufgeführt.
Die berufliche Verwendung dieses Produkts (dieses Stoffes / dieser Zubereitung) durch Jugendliche ist eingeschränkt oder ganz
verboten. Die dazugehörigen Rechtsgrundlagen und genauen Bestimmungen sind in Abschnitt 15 aufgeführt.
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9. Physikalisch-chemische Eigenschaften
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
9.6
Aggregatzustand:
Farbe:
Geruch:
Siedepunkt:
Schüttdichte:
Löslichkeit:
Fest (Granulat)
Grün
Charakteristisch
Nicht bestimmt.
0,6-0,8 g/ml
Wasser: unlöslich.
10. Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität: Stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen.
10.2
Chemische Stabilität: Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: keine bekannt
10.4
Zu vermeidende Bedingungen Extreme Hitze, Brandquellen, direkte
Sonneneinstrahlung,
Frost.
10.5
Unverträgliche Materialien: Starke Säuren, Basen und oxydierende Substanzen.
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Im Brandfall Bildung giftiger Gase: COx, SOx, POx,
NOx.
11. Angaben zur Toxikologie
Chlorpyrifos (ISO) CAS 2921-88-2:
Einstufungsrelevante LD/LC-Werte:
Oral
LD50
> 66-195 mg/kg (Ratte)
Dermal
LD50
1‘250-2'000 mg/kg (Kaninchen)
Inhalativ:
LC50/4h
> 0.2 mg/l (Ratte)
Primäre Reizwirkung:
An der Haut: Keine Reizwirkung
Am Auge: Keine Reizwirkung
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
12. Angaben zur Oekologie
Chlorpyrifos (ISO) CAS 2921-88-2:
(The Pesticide Manual)
Vögel: LD50, akut, oral: 203 ppm (mallard ducks)
Fisch: LC50 (96 h): 0.0013-520 mg/Liter
Daphnia: EC50 (48 h): 1.7 µg /Liter
Algen: EC50 (72 h): 1.2 mg/Liter
Bienen: LD50 (oral) > 250 ng/Biene; Kontakt > 59 ng/Biene
Mobilität: Boden: schwach mobil Koc = 8251.31
Persistenz/Abbaubarkeit: Boden: DT50(20°C) = 74 Tage. Wasser: DT50 = 3-6 Tage
Bioakkumulation: BCF = 1374; kow = 4.7
Gewässerschutz: Nicht in das Grundwasser in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
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13. Hinweise zur Entsorgung
Lokale Gesetzgebung beachten.
Das Produkt und Gebinde an eine Sammelstelle für Sonderabfälle abgeben. Packungsaufschriften
beachten.
02 01 08 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten.
14. Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID
ADR/RID Klasse:
Bezeichnung:
UN-Nummer:
Verpackungsgruppe:
Gefahrenzettel:
9
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Chlorpyrifos) (E)
3077
III
9
Seeschiffstransport IMDG/GGVSee
UN-Nr.
3077
GGVSee/IMDG Code:
9
Verpackungsgruppe:
III
EMS-Nummer
F-A, S-F
Marine pollutant:
Ja
Richtiger technischer Name:
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S.
(Chlorpyrifos)
15. Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
VOC Gehalt: 0 %
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Eidg. Zulassungsnummer: W-5513
Die Wiederverwendung der Verpackung ist verboten.
Artikel 13 Mutterschutzverordnung (SR 822.111.52):
Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen bei ihrer Arbeit nur dann mit diesem Produkt (diesem Stoff / dieser Zubereitung)
in Kontakt kommen, wenn aufgrund einer Risikobeurteilung gemäss Art. 63 ArGV 1 (SR 822.111) feststeht, dass keine konkrete
gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind vorliegt oder diese durch geeignete Schutzmassnahmen ausgeschlossen
werden kann.
Artikel 4 Absatz 4 der Jugendarbeitsschutzverordnung (SR 822.115) und Artikel 1 lit. f der Verordnung des WBF über
gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2):
Jugendliche in der beruflichen Grundbildung dürfen nur mit diesem Produkt arbeiten, wenn dies in der jeweiligen
Bildungsverordnung zur Erreichung ihres Ausbildungszieles vorgesehen ist, die Voraussetzungen des Bildungsplans erfüllt sind
und die geltenden Altersbeschränkungen eingehalten werden. Jugendliche, die keine berufliche Grundbildung absolvieren,
dürfen nicht mit diesem Produkt arbeiten. Als Jugendliche gelten Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zum vollendeten 18.
Altersjahr.
16. Sonstige Angaben
Hinweise auf der Etikette beachten.
R24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
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H301 Giftig bei Verschlucken.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteeigenschaften dar und begründen kein Rechtsverhältnis.
Datenblatt ausstellender Bereich: Technischer Bereich
Ansprechpartner:
SINTAGRO AG
Chasseralstrasse 1-3
CH-4900 Langenthal
Tel: +41 (0) 62 398 57 57
FAX: +41 (0) 62 398 57 55
[email protected]
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