SINTAGRO AG Sicherheitsdatenblatt gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Produkt: RIMI Werrenkörner 1. Stoff-/Erzeugnis- und Firmenbezeichnung 1.1 Produktname: RIMI Werrenkörner 1.2 Verwendung: Pflanzenschutzmittel, Insektizid, Ködergranulat (GB) 1.3 Angaben zum Hersteller/Lieferant: SINTAGRO AG Chasseralstrasse 1-3 4900 Langenthal Tel.: 062 398 57 57 FAX: 062 398 57 55 1.4 Notrufnummer: Tel.: 062 398 57 57 Notrufnummer Tox Info Suisse: Tel.: 145 2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Acute Tox. 3 - H301 Aquatic Acute 1 - H400 Aquatic Chronic 1 - H410 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung nach (CE) 1272/2008 Gefahrenpiktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P501 Leere Gebinde gründlich reinigen und der Kehrichtabfuhr übergeben. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vPvB: Nicht anwendbar. Erstellt:01.10.2015 Ersetzt Ausgabe 28.05.2013 Version: 3 Seite: 1 SINTAGRO AG Sicherheitsdatenblatt gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Produkt: RIMI Werrenkörner 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Ködergranulat (GB) aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: Chlorpyrifos CAS Nr. CAS: 2921-88-2 Gehalt 1% Kennzeichnung Nach 67/548/CEE T, N, R 25-50/53 Nach (CE) 1272/2008 H301-400-410 Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. 4. Erste-Hilfe-Massnahmen Allgemeine Hinweise: Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Einnahme: Nach Einatmen: Behandlung: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden. Bei Berührungen sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt mind. 15 Minuten unter fliessendem Wasser spülen. Arzt aufsuchen. Kein Erbrechen herbeiführen, Arzt aufsuchen. Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Symptomatisch 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Grösseren Brand mit alkoholbeständigem Schaum löschen. Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase. Beim Erhitzen oder im Brandfall Bildung giftiger Gase möglich COx, SOx, POx, NOx. Persönlicher Schutz: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, Schutzhandschuhe Weitere Angaben: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. 6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen: - Atemschutzgerät anziehen - Staubbildung vermeiden - Persönliche Schutzkleidung tragen Umweltschutzmassnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächengewässer/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mechanisch aufnehmen. Erstellt:01.10.2015 Ersetzt Ausgabe 28.05.2013 Version: 3 Seite: 2 SINTAGRO AG Sicherheitsdatenblatt gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Produkt: RIMI Werrenkörner 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Handhabung: Staubbildung vermeiden. Vor Hitze und Feuchtigkeit schützen. Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Während der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 7.2 Lagerung: Nur im Originalgebinde aufbewahren. Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Vor hoher Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Unerreichbar für Kinder und Haustiere aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten. In gut belüfteten Räumen lagern. 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zu überwachende Parameter Chlorpyrifos (ISO) CAS Nr. 2921-88-2 MAK 0,2 mg/m3 (Grenzwerte am Arbeitsplatz, SUVA 2011) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition 8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen - Verschütten vermeiden. - Für ausreichende Frischluftzufuhr sorgen Schutz- und Hygienemassnahmen: - Nach der Anwendung Hände gründlich mit Seife waschen. - Bei der Arbeit nicht essen/trinken und rauchen. - Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. - Kleidung vor Wiedergebrauch gründlich reinigen. 8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung a) Augen- / Gesichtsschutz Dichtschliessende Schutzbrillen, Korbbrille (EN 166). b) Hautschutz i) Handschutz Chemikalien beständige Schutzhandschuhe (EN 374). ii) Sonstige Schutzmassnahmen Haut und Körper: Arbeitsoverall, Gummistiefel c) Atemschutz Bei ausreichender Lüftung: Kein spezieller Schutz notwendig. Bei Anwendung grösserer Mengen und bei unzureichender Lüftung: Atemschutzmaske mit Partikelfilter Filter P1. Die berufliche Verwendung dieses Produkts (dieses Stoffes / dieser Zubereitung) durch schwangere Frauen und stillende Mütter ist eingeschränkt oder ganz verboten. Die dazugehörigen Rechtsgrundlagen und genauen Bestimmungen sind in Abschnitt 15 aufgeführt. Die berufliche Verwendung dieses Produkts (dieses Stoffes / dieser Zubereitung) durch Jugendliche ist eingeschränkt oder ganz verboten. Die dazugehörigen Rechtsgrundlagen und genauen Bestimmungen sind in Abschnitt 15 aufgeführt. Erstellt:01.10.2015 Ersetzt Ausgabe 28.05.2013 Version: 3 Seite: 3 SINTAGRO AG Sicherheitsdatenblatt gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Produkt: RIMI Werrenkörner 9. Physikalisch-chemische Eigenschaften 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 Aggregatzustand: Farbe: Geruch: Siedepunkt: Schüttdichte: Löslichkeit: Fest (Granulat) Grün Charakteristisch Nicht bestimmt. 0,6-0,8 g/ml Wasser: unlöslich. 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität: Stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen. 10.2 Chemische Stabilität: Stabil unter normalen Bedingungen. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: keine bekannt 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Extreme Hitze, Brandquellen, direkte Sonneneinstrahlung, Frost. 10.5 Unverträgliche Materialien: Starke Säuren, Basen und oxydierende Substanzen. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Im Brandfall Bildung giftiger Gase: COx, SOx, POx, NOx. 11. Angaben zur Toxikologie Chlorpyrifos (ISO) CAS 2921-88-2: Einstufungsrelevante LD/LC-Werte: Oral LD50 > 66-195 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 1‘250-2'000 mg/kg (Kaninchen) Inhalativ: LC50/4h > 0.2 mg/l (Ratte) Primäre Reizwirkung: An der Haut: Keine Reizwirkung Am Auge: Keine Reizwirkung Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. 12. Angaben zur Oekologie Chlorpyrifos (ISO) CAS 2921-88-2: (The Pesticide Manual) Vögel: LD50, akut, oral: 203 ppm (mallard ducks) Fisch: LC50 (96 h): 0.0013-520 mg/Liter Daphnia: EC50 (48 h): 1.7 µg /Liter Algen: EC50 (72 h): 1.2 mg/Liter Bienen: LD50 (oral) > 250 ng/Biene; Kontakt > 59 ng/Biene Mobilität: Boden: schwach mobil Koc = 8251.31 Persistenz/Abbaubarkeit: Boden: DT50(20°C) = 74 Tage. Wasser: DT50 = 3-6 Tage Bioakkumulation: BCF = 1374; kow = 4.7 Gewässerschutz: Nicht in das Grundwasser in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Erstellt:01.10.2015 Ersetzt Ausgabe 28.05.2013 Version: 3 Seite: 4 SINTAGRO AG Sicherheitsdatenblatt gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Produkt: RIMI Werrenkörner 13. Hinweise zur Entsorgung Lokale Gesetzgebung beachten. Das Produkt und Gebinde an eine Sammelstelle für Sonderabfälle abgeben. Packungsaufschriften beachten. 02 01 08 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten. 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID ADR/RID Klasse: Bezeichnung: UN-Nummer: Verpackungsgruppe: Gefahrenzettel: 9 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Chlorpyrifos) (E) 3077 III 9 Seeschiffstransport IMDG/GGVSee UN-Nr. 3077 GGVSee/IMDG Code: 9 Verpackungsgruppe: III EMS-Nummer F-A, S-F Marine pollutant: Ja Richtiger technischer Name: ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (Chlorpyrifos) 15. Vorschriften Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend VOC Gehalt: 0 % Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Eidg. Zulassungsnummer: W-5513 Die Wiederverwendung der Verpackung ist verboten. Artikel 13 Mutterschutzverordnung (SR 822.111.52): Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen bei ihrer Arbeit nur dann mit diesem Produkt (diesem Stoff / dieser Zubereitung) in Kontakt kommen, wenn aufgrund einer Risikobeurteilung gemäss Art. 63 ArGV 1 (SR 822.111) feststeht, dass keine konkrete gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind vorliegt oder diese durch geeignete Schutzmassnahmen ausgeschlossen werden kann. Artikel 4 Absatz 4 der Jugendarbeitsschutzverordnung (SR 822.115) und Artikel 1 lit. f der Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2): Jugendliche in der beruflichen Grundbildung dürfen nur mit diesem Produkt arbeiten, wenn dies in der jeweiligen Bildungsverordnung zur Erreichung ihres Ausbildungszieles vorgesehen ist, die Voraussetzungen des Bildungsplans erfüllt sind und die geltenden Altersbeschränkungen eingehalten werden. Jugendliche, die keine berufliche Grundbildung absolvieren, dürfen nicht mit diesem Produkt arbeiten. Als Jugendliche gelten Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr. 16. Sonstige Angaben Hinweise auf der Etikette beachten. R24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. Erstellt:01.10.2015 Ersetzt Ausgabe 28.05.2013 Version: 3 Seite: 5 SINTAGRO AG Sicherheitsdatenblatt gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Produkt: RIMI Werrenkörner H301 Giftig bei Verschlucken. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteeigenschaften dar und begründen kein Rechtsverhältnis. Datenblatt ausstellender Bereich: Technischer Bereich Ansprechpartner: SINTAGRO AG Chasseralstrasse 1-3 CH-4900 Langenthal Tel: +41 (0) 62 398 57 57 FAX: +41 (0) 62 398 57 55 [email protected] Erstellt:01.10.2015 Ersetzt Ausgabe 28.05.2013 Version: 3 Seite: 6
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