Sicherheit (Jeder Mitarbeiter verpflichtet sich zu Beginn seiner Tätigkeit, die Hinweise zur Sicherheit zu lesen und deren jährliche Aktualisierung nachzuvollziehen.) Diese Hinweise stellen nur Auszüge dar und sind in vollständiger Fassung als „allgemeine Betriebsanweisung“ und als „Neues System zur Gefahrstoffkennzeichnung GHS“ (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemical) im Qualitätsmanagement (QM-Portal) des Intranets des Universitätsklinikums herunterzuladen. Voraussetzung für das Verständnis der folgenden Zusammenfassung sind naturwissenschaftliche Grundkenntnisse, deren Umfang sich etwa an folgenden abgekürzten naturwissenschaftlichen Einheiten und Bezeichnungen ausrichtet: Physikalische Größen: A; V; Ω; C; °K; °C; mol; Loschmidtsche Zahl; M; g; N; Pa; J; W; eV; e-; e+; p+; ; ; α-, β-, γ-Strahlen; c; Bq; Ci; dpm; t½; Gy; Sv; Betriebsanweisungen beziehen sich auf • Gefahrstoffe (z.B. Ethanol, CAS-Nr. 64-17-5 → http://www.cas.org/) • (Vgl. Neue Gefahrstoffkennzeichnung und –einstufung gemäß „Global Harmonized System“ (GHS) im „Austausch“) • Tätigkeiten (z.B. Entsorgung von spitzen oder scharfen Gegenständen in Kanülensammelbehältern) • Arbeitsmittel (z.B Arbeit mit Zentrifugen → http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrifuge) Wer also mit Ethanol umgehen will, „googlet“ vorher „Betriebsanweisung, CAS-Nr. 64-17-5“. und liest die Betriebsanweisung gemäß §20 GefStoffV. Eine Betriebsanweisung zu beachten gehört zu den Dienstpflichten. Betriebsanweisungen schützen u.a. vor Gefährdungen. Typische Gefährdungen sind • Brand- und Explosionsgefahr durch brennbare feste, flüssige und gasförmige Stoffe • Gefahr von Gesundheitsschäden durch feste, flüssige und gasförmige Stoffe • Augen- und Hautgefährdung durch ätzende und reizende Stoffe • Stich- und Schnittverletzungen Vorbeugend besteht im Labor absolutes Rauchverbot (neben Ess- und Trinkverbot), ist offenes Feuer untersagt, dürfen leichtentzündliche Stoffe (z.B. Ethanol) nicht im Kühl- oder Gefrierschrank aufbewahrt werden, sind elektrische Geräte bzw. Steckerleisten nach Gebrauch auszuschalten und dürfen Kabel nicht abgequetscht werden. Zum Brandschutz trägt u.a. auch bei, dass Gefahrstoffe im Arbeitsraum auf den Tagesbedarf bzw. ein Gebinde zu beschränken sind und Vorrat oder größere Mengen im Sicherheitsschrank oder geeignetem Lagerraum aufbewahrt werden müssen. Ebenso, dass Gefäße von abgefüllten (nicht nur brennbaren!) Chemikalien eindeutig beschriftet und gegebenenfalls mit Gefahrstoffsymbol versehen werden. Im Brandfall gilt: Brand melden: Tel. 20000 (oder Brandmelder) In Sicherheit bringen • Ruhe bewahren • Andere warnen • Löschversuch unternehmen (Feuerlöscher gibt es in jedem Labor und auf dem Flur) 1 Unfall / Erste Hilfe • Verschütten von gefährlichen Chemikalien: → Adsorbtionsmittel (Chemizorb) • Verletzung → Verbandskasten/ Unfallbuch; evt. Notaufnahme Chirurgie • (Verbandskasten/Unfallbuch befinden sich im Gang über den Druckern – ganz oben) • Augenduschen: müssen von uns gewartet werden • Notduschen: werden vom Klinikum gewartet • Notarzt: (Tel. 60000) Sonstige Verhaltensvorschriften im Labor betreffen: • Schutzhandschuhe und feste Schuhe (ggf. auch Schutzbrille und Mundschutz) tragen. • Generell Laborkittel tragen (Kittel muss im Laborbereich bleiben, um Verschleppung von Kontamination zu vermeiden). • Mit Chemikalien, die giftige, ätzende oder brennbare Gase oder Stäube abgeben, darf nur im Abzug und in kleinen Mengen gearbeitet werden. • Es ist unter allen Umständen verboten, Flüssigkeiten durch Ansaugen mit dem Mund zu pipettieren. Hierzu stehen vielfältige Pipettierhilfen zur Verfügung. Arbeitsverhalten – allgemein gültige Regeln: Bei der Vorbereitung und Durchführung der Arbeitsverfahren ist die mögliche Strahlenexposition durch den Strahlungsbeauftragten abzuschätzen und so niedrig zu halten, wie dies vernünftigerweise erreichbar ist. Offene radioaktive Stoffe sind Gefahrstoffe und unterliegen somit dem „Substitutionsgebot“! Es ist daher zu überlegen, ob das Arbeitsverfahren auch durch Ersetzen des Gefahrstoffes erreicht werden kann. Die Zeit des Umgangs mit Gefahrstoffen ist auf ein Minimum zu beschränken. Telefone, Türgriffe, Lichtschalter, Armaturen, usw. dürfen nicht mit kontaminierten Schutzhandschuhen angefasst werden. Betriebsanweisungen befinden sich auch auf der Internetseite der Arbeitssicherheit: https://www.uniklinik-freiburg.de/arbeitssicherheit.html 2
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