Flüchtlingskosten für den Freistaat Bayern Schätzungen des bayerischen Finanzministeriums: Finanzminister Markus Söder rechnet für den Nachtragsdoppelhaushalt 2015/2016 mit Kosten von über 2 Milliarden Euro, also ca. 1 Milliarde pro Jahr, die dem Freistaat Bayern für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen entstehen. Ursprünglich waren dafür im Doppelhaushalt in jedem Jahr 450 Millionen Euro eingeplant. Das Gesamtvolumen des Doppelhaushalts betrug im Jahr 2015: 51,2 Milliarden Euro und im Jahr 2016 sogar 52,2 Milliarden Euro. Dies sind also 0,88% oder 0,86% des Haushaltsvolumens des Freistaates Bayern und auch mit der Erhöhung auf jährlich 1 Milliarde sind dies nur 1,9 % in den Haushaltsjahren. In den Jahren 2013 und 2014 waren jeweils 165 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe veranschlagt. Aber: - - - - Finanzminister Söder erwartet im Jahr 2015 und 2016 jeweils Steuermehreinnahmen von knapp 900 Millionen Euro. Der Freistaat Bayern verfügt außerdem über Rücklagen von über vier Milliarden Euro. Die Bundesregierung hat beim Asylgipfel am 8. Mai zugesagt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von derzeit 2.800 Mitarbeitern auf 4.800 Mitarbeiter aufzustocken, 750 dieser Stellen sollen noch im Jahr 2015 besetzt werden. → Die dadurch zustande kommende Beschleunigung der Asylantragsverfahren wird ebenfalls Kosten senken, da unberechtigte Asylanträge schneller bearbeitet werden können. Bereits im November 2014 hatte die Bundesregierung für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 500 Mio. Euro zugesagt, um den Ländern bei der Versorgung von Flüchtlingen zu helfen → Diese 500 Millionen sollten die Länder an die Kommunen weiterleiten. Laut Bayerischem Städtetag (Informationsbrief Mai 2015) ist dies in Bayern bislang jedoch nur unzureichend geschehen. o OB Ulrich Maly: „Der Freistaat hat noch nicht signalisiert, ob und wie er die Bundesmittel an die Kommunen weiterleiten will. Bayern muss die Bundesmittel für eine bessere Unterstützung der Kommunen verwenden.“ o Die SPD Landtagsfraktion hat dazu bereits einen Dringlichkeitsantrag am 10.03.2015 eingebracht „Kommunen bei Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge nach Abschluss des Asylverfahrens unterstützen“ (Drucksache: 17/5654) Nicht beachtet werden bei der Kostenschätzung insbesondere die potenziellen Mehrwerte für den bayerischen Arbeitsmarkt durch Asylbewerber, die einer Arbeit nachgehen! → Debattenbeiträge der Staatsregierung handeln allgemein fast nur von „Belastungen“, selten von „Chancen“ Weitere Hintergrundinformationen: a) Kosten der Unterbringung und der Versorgung (Stand Dez. 2014): Für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und anderen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz investiert der Freistaat Bayern jährlich folgende Mittel: (http://www.sozialministerium.bayern.de/migration/asyl/index.php) b) Jeder Bewohner Bayerns hat im Jahr 2013 insgesamt 18,80 Euro (brutto) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerber bezahlt. Bayern liegt damit im Vergleich zu den anderen Bundesländern bei den Pro-Kopf-Ausgaben im mittleren bis oberen Mittelfeld. (Aufschlüsselung der Leistungen nach http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_a165.php ) dem Asylbewerberleistungsgesetz: c) Bund-Länder-Kontroverse um Flüchtlingskosten: Nicht nur Bayern, sondern die Ministerpräsidentenkonferenz insgesamt fordern seit längerem eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Der Bund kam den Ländern beim Asylgipfel vom 08.05. teilweise entgegen (z.B. Aufstockung des BAMF-Personals, s.o.). o Dietmar Woidke (SPD) [derzeitiger Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz]: „Flüchtlingspolitik ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden, die nur gemeinsam zu schultern ist. Der Bund muss strukturell an den Kosten der Unterbringung, gesundheitlichen Versorgung und Integration beteiligen.“ (06.05.)
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