Flüchtlingskosten für den Freistaat Bayern Schätzungen des

Flüchtlingskosten für den Freistaat Bayern
Schätzungen des bayerischen Finanzministeriums:
Finanzminister Markus Söder rechnet für den Nachtragsdoppelhaushalt 2015/2016 mit Kosten von
über 2 Milliarden Euro, also ca. 1 Milliarde pro Jahr, die dem Freistaat Bayern für die Versorgung und
Unterbringung von Flüchtlingen entstehen.
Ursprünglich waren dafür im Doppelhaushalt in jedem Jahr 450 Millionen Euro eingeplant. Das
Gesamtvolumen des Doppelhaushalts betrug im Jahr 2015: 51,2 Milliarden Euro und im Jahr 2016
sogar 52,2 Milliarden Euro. Dies sind also 0,88% oder 0,86% des Haushaltsvolumens des Freistaates
Bayern und auch mit der Erhöhung auf jährlich 1 Milliarde sind dies nur 1,9 % in den Haushaltsjahren.
In den Jahren 2013 und 2014 waren jeweils 165 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe veranschlagt.
Aber:
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Finanzminister Söder erwartet im Jahr 2015 und 2016 jeweils Steuermehreinnahmen von
knapp 900 Millionen Euro.
Der Freistaat Bayern verfügt außerdem über Rücklagen von über vier Milliarden Euro.
Die Bundesregierung hat beim Asylgipfel am 8. Mai zugesagt, dass das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) von derzeit 2.800 Mitarbeitern auf 4.800 Mitarbeiter
aufzustocken, 750 dieser Stellen sollen noch im Jahr 2015 besetzt werden. → Die dadurch
zustande kommende Beschleunigung der Asylantragsverfahren wird ebenfalls Kosten senken,
da unberechtigte Asylanträge schneller bearbeitet werden können.
Bereits im November 2014 hatte die Bundesregierung für die Jahre 2015 und 2016 jeweils
500 Mio. Euro zugesagt, um den Ländern bei der Versorgung von Flüchtlingen zu helfen →
Diese 500 Millionen sollten die Länder an die Kommunen weiterleiten. Laut Bayerischem
Städtetag (Informationsbrief Mai 2015) ist dies in Bayern bislang jedoch nur unzureichend
geschehen.
o OB Ulrich Maly: „Der Freistaat hat noch nicht signalisiert, ob und wie er die
Bundesmittel an die Kommunen weiterleiten will. Bayern muss die Bundesmittel für
eine bessere Unterstützung der Kommunen verwenden.“
o Die SPD Landtagsfraktion hat dazu bereits einen Dringlichkeitsantrag am 10.03.2015
eingebracht „Kommunen bei Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge nach Abschluss
des Asylverfahrens unterstützen“ (Drucksache: 17/5654)
Nicht beachtet werden bei der Kostenschätzung insbesondere die potenziellen Mehrwerte
für den bayerischen Arbeitsmarkt durch Asylbewerber, die einer Arbeit nachgehen! →
Debattenbeiträge der Staatsregierung handeln allgemein fast nur von „Belastungen“, selten
von „Chancen“
Weitere Hintergrundinformationen:
a) Kosten der Unterbringung und der Versorgung (Stand Dez. 2014):
Für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und anderen
Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz investiert der Freistaat Bayern
jährlich folgende Mittel:
(http://www.sozialministerium.bayern.de/migration/asyl/index.php)
b) Jeder Bewohner Bayerns hat im Jahr 2013 insgesamt 18,80 Euro (brutto) nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerber bezahlt. Bayern liegt damit im Vergleich zu
den anderen Bundesländern bei den Pro-Kopf-Ausgaben im mittleren bis oberen Mittelfeld.
(Aufschlüsselung
der
Leistungen
nach
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_a165.php )
dem
Asylbewerberleistungsgesetz:
c) Bund-Länder-Kontroverse um Flüchtlingskosten: Nicht nur Bayern, sondern die
Ministerpräsidentenkonferenz insgesamt fordern seit längerem eine stärkere Beteiligung des
Bundes an den Flüchtlingskosten. Der Bund kam den Ländern beim Asylgipfel vom 08.05.
teilweise entgegen (z.B. Aufstockung des BAMF-Personals, s.o.).
o Dietmar Woidke (SPD) [derzeitiger Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz]:
„Flüchtlingspolitik ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und
Gemeinden, die nur gemeinsam zu schultern ist. Der Bund muss strukturell an den
Kosten der Unterbringung, gesundheitlichen Versorgung und Integration beteiligen.“
(06.05.)