Verfahren zur Unterbringung von Asylbewerbern

Bund
Land
Kommunen
ABH = Ausländerbehörde
Verfahren zur Unterbringung von Asylbewerbern
Flüchtlinge
BUND
Flüchtling
meldet sich bei
Einreise
BRD
Polizei
ABH
Sonstige Behörde
ca. 800.000
über 60 Millionen weltweit
Vorübergehende Unterbringung in Landeseinrichtungen
bzw. kommunaler Trägerschaft
EAE und ZUE
EAE
in einer Einrichtung
Registrierung in den
Erstaufnahmeeinrichtungen
Dortmund (350 Plätze) und
Bielefeld (250 Plätze)
Einrichtung neuen Typs
Standorte in Burbach, Bad Berleburg
und Unna-Massen (im Endausbau
zusammen über 1.500 Plätze)
Zuweisung an die Kommunen
ZUE [NU]
Vorübergehende Unterbringung
in zur Zeit 21 Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) (rd. 9.500 Plätze)
[temporäre Notunterkünfte (NU) mit reduziertem Standard als zusätzliche Kapazität]
Während der Unterbringung in den ZUE (bzw. Notunterkünften) wird die Antragstellung auf Asyl bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert.
Nach erfolgter Antragstellung auf Asyl erfolgt die Zuweisung
an die Kommunen nach einem festgelegten Verteilmodus, wie
z.B. Einwohnerzahl und Flächengröße einer Kommune.
Unterbringung in den Kommunen bis zum Abschluss der Verfahren
ZKU
Unterbringung in zentraler
kommunaler Unterbringungseinrichtung (ZKU)
oder
Leben in Wohnungen
„Normalitätsprinzip“
oder
Vorübergehende Unterbringung
in dezentralen Übergangseinrichtungen und Notunterkünften
www.bra.nrw.de