Bund Land Kommunen ABH = Ausländerbehörde Verfahren zur Unterbringung von Asylbewerbern Flüchtlinge BUND Flüchtling meldet sich bei Einreise BRD Polizei ABH Sonstige Behörde ca. 800.000 über 60 Millionen weltweit Vorübergehende Unterbringung in Landeseinrichtungen bzw. kommunaler Trägerschaft EAE und ZUE EAE in einer Einrichtung Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen Dortmund (350 Plätze) und Bielefeld (250 Plätze) Einrichtung neuen Typs Standorte in Burbach, Bad Berleburg und Unna-Massen (im Endausbau zusammen über 1.500 Plätze) Zuweisung an die Kommunen ZUE [NU] Vorübergehende Unterbringung in zur Zeit 21 Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) (rd. 9.500 Plätze) [temporäre Notunterkünfte (NU) mit reduziertem Standard als zusätzliche Kapazität] Während der Unterbringung in den ZUE (bzw. Notunterkünften) wird die Antragstellung auf Asyl bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert. Nach erfolgter Antragstellung auf Asyl erfolgt die Zuweisung an die Kommunen nach einem festgelegten Verteilmodus, wie z.B. Einwohnerzahl und Flächengröße einer Kommune. Unterbringung in den Kommunen bis zum Abschluss der Verfahren ZKU Unterbringung in zentraler kommunaler Unterbringungseinrichtung (ZKU) oder Leben in Wohnungen „Normalitätsprinzip“ oder Vorübergehende Unterbringung in dezentralen Übergangseinrichtungen und Notunterkünften www.bra.nrw.de
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