Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Sommersemester 2016
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
1. Hausarbeit SoSe 2016 (N.N.) bzw. 2. Hausarbeit WS 2015/16 (Prof. Dr. Volker Erb)
Sachverhalt
A und B planen, auf der Autobahn einen Lkw-Fahrer auf einen Rastplatz rechts raus zu winken, indem sie
sich als vermeintliche Zivilstreife der Polizei ausgeben. Sobald ein Fahrer hierauf reinfällt und auf einem
Rastplatz anhält, soll ihn B nach den Fahrzeugpapieren fragen. Sodann soll der kräftige B überraschend in
den Fahrerraum steigen, dem Fahrer Schläge androhen und ihn mit Klebeband („Panzertape“) fesseln,
wobei die Fesselung nicht geeignet sein soll, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. A soll
währenddessen in seinem Wagen warten. Wenn B den Lkw in seine Gewalt gebracht hat, soll B mit dem
Lkw dem A auf einen zehn Kilometer entfernten Parkplatz folgen, auf dem A und B vorher einen großen
Lieferwagen geparkt haben. Auf dem Parkplatz wollen beide dann das Frachtgut des Lkw in den
Lieferwagen umladen und sodann verschwinden. Den Lkw samt gefesseltem Fahrer wollen sie dort
zurücklassen, wobei sie fest davon ausgehen, dass sowohl Fahrer als auch Lkw vom Eigentümer bald auf
dem Parkplatz gefunden werden. Die Beute wollen sie später hälftig teilen.
Als A und B eines Abends ihrem Kumpel C von dem Plan erzählen, findet dieser die Idee gut. Statt dem
Lkw-Fahrer nur mit den Fäusten zu drohen, empfiehlt C hingegen, ihn mit einer geladenen Pistole zu
bedrohen. A und B finden den Vorschlag des C gut. In der Folge besorgt A eine Pistole. A und B denken
sich nun aber, dass es fürs Erste ausreichend sei, wenn die Waffe ungeladen ist und B während des
Überfalls die passende Munition für den Notfall in seiner Hosentasche dabei hat. Zutreffend gehen sie davon
aus, dass sich die Pistole schließlich problemlos in Sekundenschnelle laden ließe.
In Ausführung dieses Plans fahren A und B im Pkw des A auf die Autobahn. Ihr Interesse fällt auf einen Lkw
des Speditionsunternehmens „Z-GmbH“, der von X (Angestellter der Z-GmbH) mit einer Geschwindigkeit
von 100km/h bei dichter Verkehrslage geführt wird. Bei der Fahrt des X handelt es sich um eine sich
wöchentlich wiederholende Auslieferung von Kaiserslautern an einen Kunden in Mainz. Kurz vor einem
Rastplatz fährt A auf der linken Spur neben X und betätigt die Hupe, während B vom Beifahrersitz aus dem
X durch das geöffnete Fenster per täuschend echt aussehender Polizeikelle zu verstehen gibt, dass er
rechts auf einen Rastplatz rausfahren soll. Wie von A und B beabsichtigt, nimmt X an, dass es sich um eine
Polizeistreife in zivil handelt und eine Fahrzeugkontrolle durchgeführt werden soll. A fährt daraufhin auf die
rechte Spur vor den X und sodann rechts raus auf den Rastplatz. X folgt beiden, hält den Lkw neben dem
Wagen des A an und schaltet den Motor ab. Daraufhin steigt B aus dem Wagen des A, geht auf die
Fahrertür des Lkw zu und ruft durch das geöffnete Fenster: „Polizeikontrolle! Papiere bitte!“ Während sich X
abwendet, um nach den im Handschuhfach befindlichen Fahrzeugpapieren zu greifen, öffnet B schnell die
Fahrertür des Lkw und bedroht den X nun mit der ungeladenen Pistole (die Munition hat er in seiner
Hosentasche) und fordert ihn auf, sich in die Kabine hinter dem Fahrersitz zu legen. Der verdutzte X sieht
keine andere Möglichkeit, als den B gewähren zu lassen, legt sich in die Kabine und wird von B planmäßig
mit dem Panzertape an Händen und Beinen gefesselt. Sodann fährt A, der den Weg zum vorgesehenen
Parkplatz besser kennt als B, mit seinem Wagen vor. B folgt ihm im Lkw. Nach zehn Kilometern erreichen
sie den für das Umladen der Beute vorgesehenen Parkplatz. Dort schließen A und B den Frachtraum des
Lkw auf, laden die Waren (Wert: 10.000 €) in den Lieferwagen und fahren davon. Den Lkw samt
gefesseltem X lassen sie zurück. X wird bald gefunden.
Aufgabenstellung: Prüfen Sie gutachterlich die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB. Dabei sind
§§ 27, 30 Abs. 2, 132, 221, 243-246, 303, 323c StGB nicht zu prüfen.
Gegebenenfalls erforderliche Strafanträge sind gestellt.
Gehen sie davon aus, dass der Lkw nicht mit einem GPS-Peilsender oder vergleichbaren Ortungssystemen
ausgestattet ist. Die Waren stehen im Eigentum der Z-GmbH. Wäre es nicht zu dem Auftrag in Mainz
gekommen, hätte X zur gleichen Zeit einen anderen Auftrag der Z-GmbH ausgeführt.
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Sommersemester 2016
1. Formalien
Die Hausarbeit sollte 25 Seiten nicht überschreiten (zuzüglich Deckblatt, Aufgabentext, Gliederung und
Literaturverzeichnis). Um Rückfragen vorzubeugen: Es handelt sich dabei um eine Orientierungshilfe, d.h.
mehr als 25 Seiten sind nicht zwingend schädlich, weniger als 25 Seiten ebenfalls nicht.
Vorgaben zur Formatierung: rechts 5 cm Rand, links 2 cm; Schrifttyp: »Times New Roman«; Schriftgröße:
im Text 12 pt, in den Fußnoten 10 pt; Zeilenabstand: »Mindestens 14 pt« im Text, »Mindestens 12pt« in den
Fußnoten; Blocksatz verwenden und Absätze sinnvoll bilden!
Abgabe:
bis zum Mi, 13.4.16, 11.30 Uhr beim Pedell.
Oder: Bei Einreichung per Post bitte an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Brettel adressieren – für
die Fristwahrung entscheidend ist dann der Posteingang am Lehrstuhl!
Achtung:
Zusätzlich zur Abgabe eines Ausdrucks ist die Hausarbeit in elektronischer Form als pdfDatei innerhalb der Abgabefrist (also ebenfalls bis Mi, 13.4.16, 11.30 Uhr) ausschließlich an
die hierzu vorgesehene E-Mailadresse ([email protected]) zu versenden.
Soll die Hausarbeit als »1. Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene im Sommersemester
2016 (N.N.)« zugeordnet werden, verwenden Sie bitte den Dateinamen
Nachname.Vorname.1.HA.pdf; soll die Hausarbeit als »2. Hausarbeit in der Übung für
Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/2016 (Prof. Dr. Volker Erb)« zugeordnet werden,
verwenden Sie bitte den Dateinamen Nachname.Vorname.2.HA.pdf.
Dabei darf die pdf-Datei lediglich den reinen Gutachtentext enthalten, d.h. Sachverhalt, Inhaltsund Literaturverzeichnis bleiben außen vor!
Sofern die Hausarbeit in elektronischer Form nicht korrekt bzw. verspätet eingeht, kann ein
zuvor fristgerecht in Papierform eingegangener Ausdruck der Hausarbeit nicht zur Korrektur
angenommen werden.
2. Hinweise
Bitte verwenden Sie das Deckblatt, das Professor Zopfs auf seiner Lehrstuhl-Homepage zur
Verfügung stellt! Die von Ihnen gewünschte Zuordnung zu den Übungen ist auf dem Deckblatt
deutlich zu kennzeichnen als: »1. Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene im
Sommersemester 2016 (N.N.)« oder »2. Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene im
Wintersemester 2015/2016 (Prof. Dr. Volker Erb)«.
Hinweise zu den Formalien einer Hausarbeit finden Sie auf der Lehrstuhl-Homepage von Professor Zopfs.
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