Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Sommersemester 2016 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 1. Hausarbeit SoSe 2016 (N.N.) bzw. 2. Hausarbeit WS 2015/16 (Prof. Dr. Volker Erb) Sachverhalt A und B planen, auf der Autobahn einen Lkw-Fahrer auf einen Rastplatz rechts raus zu winken, indem sie sich als vermeintliche Zivilstreife der Polizei ausgeben. Sobald ein Fahrer hierauf reinfällt und auf einem Rastplatz anhält, soll ihn B nach den Fahrzeugpapieren fragen. Sodann soll der kräftige B überraschend in den Fahrerraum steigen, dem Fahrer Schläge androhen und ihn mit Klebeband („Panzertape“) fesseln, wobei die Fesselung nicht geeignet sein soll, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. A soll währenddessen in seinem Wagen warten. Wenn B den Lkw in seine Gewalt gebracht hat, soll B mit dem Lkw dem A auf einen zehn Kilometer entfernten Parkplatz folgen, auf dem A und B vorher einen großen Lieferwagen geparkt haben. Auf dem Parkplatz wollen beide dann das Frachtgut des Lkw in den Lieferwagen umladen und sodann verschwinden. Den Lkw samt gefesseltem Fahrer wollen sie dort zurücklassen, wobei sie fest davon ausgehen, dass sowohl Fahrer als auch Lkw vom Eigentümer bald auf dem Parkplatz gefunden werden. Die Beute wollen sie später hälftig teilen. Als A und B eines Abends ihrem Kumpel C von dem Plan erzählen, findet dieser die Idee gut. Statt dem Lkw-Fahrer nur mit den Fäusten zu drohen, empfiehlt C hingegen, ihn mit einer geladenen Pistole zu bedrohen. A und B finden den Vorschlag des C gut. In der Folge besorgt A eine Pistole. A und B denken sich nun aber, dass es fürs Erste ausreichend sei, wenn die Waffe ungeladen ist und B während des Überfalls die passende Munition für den Notfall in seiner Hosentasche dabei hat. Zutreffend gehen sie davon aus, dass sich die Pistole schließlich problemlos in Sekundenschnelle laden ließe. In Ausführung dieses Plans fahren A und B im Pkw des A auf die Autobahn. Ihr Interesse fällt auf einen Lkw des Speditionsunternehmens „Z-GmbH“, der von X (Angestellter der Z-GmbH) mit einer Geschwindigkeit von 100km/h bei dichter Verkehrslage geführt wird. Bei der Fahrt des X handelt es sich um eine sich wöchentlich wiederholende Auslieferung von Kaiserslautern an einen Kunden in Mainz. Kurz vor einem Rastplatz fährt A auf der linken Spur neben X und betätigt die Hupe, während B vom Beifahrersitz aus dem X durch das geöffnete Fenster per täuschend echt aussehender Polizeikelle zu verstehen gibt, dass er rechts auf einen Rastplatz rausfahren soll. Wie von A und B beabsichtigt, nimmt X an, dass es sich um eine Polizeistreife in zivil handelt und eine Fahrzeugkontrolle durchgeführt werden soll. A fährt daraufhin auf die rechte Spur vor den X und sodann rechts raus auf den Rastplatz. X folgt beiden, hält den Lkw neben dem Wagen des A an und schaltet den Motor ab. Daraufhin steigt B aus dem Wagen des A, geht auf die Fahrertür des Lkw zu und ruft durch das geöffnete Fenster: „Polizeikontrolle! Papiere bitte!“ Während sich X abwendet, um nach den im Handschuhfach befindlichen Fahrzeugpapieren zu greifen, öffnet B schnell die Fahrertür des Lkw und bedroht den X nun mit der ungeladenen Pistole (die Munition hat er in seiner Hosentasche) und fordert ihn auf, sich in die Kabine hinter dem Fahrersitz zu legen. Der verdutzte X sieht keine andere Möglichkeit, als den B gewähren zu lassen, legt sich in die Kabine und wird von B planmäßig mit dem Panzertape an Händen und Beinen gefesselt. Sodann fährt A, der den Weg zum vorgesehenen Parkplatz besser kennt als B, mit seinem Wagen vor. B folgt ihm im Lkw. Nach zehn Kilometern erreichen sie den für das Umladen der Beute vorgesehenen Parkplatz. Dort schließen A und B den Frachtraum des Lkw auf, laden die Waren (Wert: 10.000 €) in den Lieferwagen und fahren davon. Den Lkw samt gefesseltem X lassen sie zurück. X wird bald gefunden. Aufgabenstellung: Prüfen Sie gutachterlich die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB. Dabei sind §§ 27, 30 Abs. 2, 132, 221, 243-246, 303, 323c StGB nicht zu prüfen. Gegebenenfalls erforderliche Strafanträge sind gestellt. Gehen sie davon aus, dass der Lkw nicht mit einem GPS-Peilsender oder vergleichbaren Ortungssystemen ausgestattet ist. Die Waren stehen im Eigentum der Z-GmbH. Wäre es nicht zu dem Auftrag in Mainz gekommen, hätte X zur gleichen Zeit einen anderen Auftrag der Z-GmbH ausgeführt. Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Sommersemester 2016 1. Formalien Die Hausarbeit sollte 25 Seiten nicht überschreiten (zuzüglich Deckblatt, Aufgabentext, Gliederung und Literaturverzeichnis). Um Rückfragen vorzubeugen: Es handelt sich dabei um eine Orientierungshilfe, d.h. mehr als 25 Seiten sind nicht zwingend schädlich, weniger als 25 Seiten ebenfalls nicht. Vorgaben zur Formatierung: rechts 5 cm Rand, links 2 cm; Schrifttyp: »Times New Roman«; Schriftgröße: im Text 12 pt, in den Fußnoten 10 pt; Zeilenabstand: »Mindestens 14 pt« im Text, »Mindestens 12pt« in den Fußnoten; Blocksatz verwenden und Absätze sinnvoll bilden! Abgabe: bis zum Mi, 13.4.16, 11.30 Uhr beim Pedell. Oder: Bei Einreichung per Post bitte an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Brettel adressieren – für die Fristwahrung entscheidend ist dann der Posteingang am Lehrstuhl! Achtung: Zusätzlich zur Abgabe eines Ausdrucks ist die Hausarbeit in elektronischer Form als pdfDatei innerhalb der Abgabefrist (also ebenfalls bis Mi, 13.4.16, 11.30 Uhr) ausschließlich an die hierzu vorgesehene E-Mailadresse ([email protected]) zu versenden. Soll die Hausarbeit als »1. Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene im Sommersemester 2016 (N.N.)« zugeordnet werden, verwenden Sie bitte den Dateinamen Nachname.Vorname.1.HA.pdf; soll die Hausarbeit als »2. Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/2016 (Prof. Dr. Volker Erb)« zugeordnet werden, verwenden Sie bitte den Dateinamen Nachname.Vorname.2.HA.pdf. Dabei darf die pdf-Datei lediglich den reinen Gutachtentext enthalten, d.h. Sachverhalt, Inhaltsund Literaturverzeichnis bleiben außen vor! Sofern die Hausarbeit in elektronischer Form nicht korrekt bzw. verspätet eingeht, kann ein zuvor fristgerecht in Papierform eingegangener Ausdruck der Hausarbeit nicht zur Korrektur angenommen werden. 2. Hinweise Bitte verwenden Sie das Deckblatt, das Professor Zopfs auf seiner Lehrstuhl-Homepage zur Verfügung stellt! Die von Ihnen gewünschte Zuordnung zu den Übungen ist auf dem Deckblatt deutlich zu kennzeichnen als: »1. Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene im Sommersemester 2016 (N.N.)« oder »2. Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/2016 (Prof. Dr. Volker Erb)«. Hinweise zu den Formalien einer Hausarbeit finden Sie auf der Lehrstuhl-Homepage von Professor Zopfs. •
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