Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 1 Rechtsprechung Besonderer Teil Themengebiet §§ Aktenzeichen Fundstellen Leitsatz/Inhalt § 153 BGH (3 StR 193/10) RÜ 2010, 786 § 154 OLG Celle (22 Ss 142/03) RÜ 2004, 196 § 157 BGH (4 StR 240/07) BGH (4 StR 239/07) JK 7/08, StGB § 157 / 5 Bei mehrfacher Beweisaufnahme jeweils mit Vereidigung, jedoch unterbliebener Vereidigung bei der letzten Vernehmung: uneidliche Aussage, es sei denn zulässige Teilvereidigung (vgl. § 154 StGB, § 6 StPO) Meineid vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss nur als uneidliche Falschaussage gem. § 153 strafbar. Irrtümliche Annahme eines Aussagenotstandes Aussagedelikte RÜ 2007, 653 Aussagenotstand bei unbegründeter Furcht vor Bestrafung Beleidigungsdelikte § 185 BVerfG (1 1036/14) BvR RÜ 2015, 435 JA 2015, 797 NJW 2015, 2022 JK 11/2015 § 185 StGB AG Emmendingen JuS 2015, 81; BeckRS (5 Cs 350 Js 2014, 16340 30429/13) BVerfG (1 BvR 1318/07) RÜ 2009, 99 JA 2009, 310 Keine (Kollektiv-)Beleidigung von Polizisten durch Tragen eines „FCK CPS“-Ansteckers Die gegenüber einem Gemeindevollzugsbeamten getätigte Äußerung „Das ist doch Korinthenkackerei!“ kann von dem Recht auf freie Meinugnsäußerung geschützt sein. Bezeichnung als „Dummschwätzer“ kann als Wahrnehmung berechtigter Interessen erlaubt sein, sofern sie sich weder als Schmähkritik noch als Formalbelei- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 2 OLG Bamberg (3 Ss 48/06) BVerfG (1 BvR 285/06) § 186 KG ((4) 1 Ss 93/04 (91/04)) OLG Karlsruhe (1 Ss 46/04) BayObLG (1 St RR 153/04) OLG Hamm (4 Ss 138/04) BVerfG (1 BvR 2145/02) BayObLG (5 StR 9/04) OLG Karlsruhe (1 SS 13/02) BayObLG (1 StRR 75/01) OLG Hamm (3 Vs 1/05) LG Düsseldorf BVerfG (2 BvR 1392/96) Delikte gegen das Leben RÜ 2007, 147 digung darstellt Beleidigung durch sexualbezogener Handlung in der Öffentlichkeit Grenzen der beleidigungsfreien Privatsphäre RÜ 2007, 93; JK 9/07 StGB § 185, § 193 / 11 RÜ 2005, 651 Schmähkritik gegenüber Polizeibeamten JK 10/05, StGB § 185 / „Götz-Zitat“ als Beleidigung 10 RÜ 2005, 375 Bezeichnung eines Polizisten als „Wegelagerer“ RÜ 2005, 139 Beleidigung eines Richters im „Kampf um das Recht“ JK 8/04, StGB § 193 / 7 Schmähkritik und Meinungsfreiheit RÜ 2004, 419 Bezeichnung eines Polizeibeamten in Zivil als „Spitzel“ RÜ 2003, 77 Beleidigung durch sexuelle Belästigung in der Öffentlichkeit Keine Beleidigung durch Vorwurf der Rechtsbeugung gegen Richter Üble Nachrede durch Weitergabe ehrverletzender Gerüchte Strafverteidigung ist Wahrnehmung berechtigter Interessen i. S. v. § 193 StGB. Keine üble Nachrede wegen Rechtfertigung aus § 193, wenn im Strafprozess zum Zwecke der Strafverteidigung Ehrverletzungen geäußert werden RÜ 2002, 81 RÜ 2006, 153 JA 2003, 452 RÜ 2000, 505 Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 3 §§ 212, 211 BGH (1 StR 349/15) JuS 2016, 364 BGH (3 StR 242/15) JuS 2016, 278 BGH (2 464/14) StR ZJS 2016, 102 BGH (3 541/14) StR JA 2015, 711 JuS 2015, 754 JK 3/2016, § 211 Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Täter sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich erfolgversprechend zur Wehr zu setzen, so dass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert. Für die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren. Heimtückisches Handeln erfordert jedoch kein „heimliches“ Vorgehen. Das Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Mgölichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen. Wenn ein äußerlich ununterbrochendes Handeln oder Unterlassen zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz beginnt und dann mit Tötungsvorsatz weitergeführt wird, liegt die für einen Verdeckungsmord erforderliche Zäsur zwischen zu verdeckender Tat und Verdeckungstat in diesem Vorsatzwechsel. Voraussetzung für die Annahme eines Verdeckungsmordes ist, dass zwischen einem ersten erfolglosen, mit Tötungsvorsatz vorgenommenen Angriff und einer zweifen, nunmehr mit Verdeckungsabsicht begangenen Tötungshandlung eine deutliche zeitliche Zäsur liegt. Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 4 BGH (5 380/14) StR JK 7/15, § 211 II Gr. 1 Niedrige Beweggründe bei menschenverachtendem Var. 4 StGB Tatbild NStZ 2015, 33 BGH (1 496/14) BGH (1 340/14) StR JK 6/15 § 211 StGB StR JuS 2015, 370 Heimtücke und Sacheinlassung des Angeklagten Heimtücke bei Tötung eines Kleinkindes. Für die Annahme von Heimtücke ist weder erforderlich, dass der schutzbereits Dritte bei der Tötung unmittelbar zugegen ist, noch dass der Tätr dessen Arg- und Wehrlosigkeit herbeigeführt hat. BGH (3 StR 21/14) JK 11/14, StGB § 211/69 Unmittelbares Ansetzen zur Heimtücke bei angekünNStZ 2014, 633 digter Tötung BGH JuS 2013, 364 Wird ein Kleinkind getötet, das auf Grund seines Alters (2 StR 309/12) noch zu keinerlei Argwohn oder Gegenwehr fähig ist, so ist für die Frage der Heimtücke auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines mit Blick auf das Kind schutzbereiten Dritten abzustellen. BGH JuS 2012, 757 Zu den Voraussetzungen der Feststellung bedingten (4 StR 558/11) Tötungsvorsatzes BGH JuS 2012, 562 Zur Bestimmung der Mordmerkmale „Heimtücke“ (1 StR 273/11) und „niedere Beweggründen“ BGH RÜ 2011, 780 Heimtücke begründende Arglosigkeit muss beim ers(3 StR 223/11) ten mit Tötungsvorsatz geführten Angriff vorliegen BGH RÜ 2011, 783 Verdeckungsabsicht erfodert immer, dass sich der (2 StR 239/10) Täter den Tod des Opfers als notwendige Voraussetzung der Verdeckung vorstellt. BGH RÜ 2011, 436; Verdeckungsmord auch dann noch möglich, wenn (1 StR 50/11) JuS 2011, 942; aus Tätersicht die Tat bereits entdeckt ist, aber er sich JA 2011, 792 noch nicht für voll überführungsfähig hält BGH JuS 2011, 181 Die Annahme eines (versuchten) Verdeckungsmor(2 StR 239/10) des erfordert die Feststellung, dass der Täter die Tötungshandlung als notwendiges Verdeckungsmittel ansieht Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 5 BGH (2 StR 320/10) BGH (4 StR 450/09) BGH (3 StR 204/09) BGH (5 StR 525/07) BGH (3 StR 204/09) BGH (4 StR BGH (2 StR BGH (4 StR BGH (3 StR Ein Behandlungsabbruch ist nur dann durch eine Einwilligung gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen der §§ 1901a ff. BGB erfüllt sind NRÜ 2010, 313 Steinwurf von Autobahnbrücke als gemeingefährliches Mittel anhand einer Einzelfallbetrachtung zu bestimmen JuS 2010, 360 Kein Mord wegen Tötens mit gemeingefährlichen Mitteln durch Unterlassen (Täter ließ seine ExFreundin eine Zigarette in einem Raum mit Gasgemisch entzünden, das er zuvor in Suizid-Absicht erzeugt hatte; Hauseinsturz durch Explosion). JK 3/10, StGB § 211/56 Heimtücke bei Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit Dritter JA 2009, 901 Gemeingefährliche Tatbegehung durch Unterlassen nicht, wenn Gefahrschaffung nicht vorsätzlich geschah JK 10/09, StGB § 211/55 Ausnutzungsbewusstsein bei heimtückischen Mord 529/08) RÜ 2009, 431 Heimtücke trotz latenter Angst eines Stalkingopfers JA 2008, 310 Mordmerkmale und Beteiligung mehrerer an Tötungsdelikten Heimtückische Tötung eines Komapatienten 571/08) 425/07) 226/07) BGH (5 StR 468/06) BGH (4 StR 11/07) BGH RÜ 2011, 102 JA 2011, 309 RÜ 2008, 104 JA 2008, 389 JK 6/08, StGB § 211 Abs. 2 / 54 JK 10/07, StGB § 211 II Gruppe 2 Var. 1 / 52 JuS 2007, 960 JA 2007, 901 JK 3/08 StGB § 211 II Gruppe 2 Var. 1 / 53 RÜ 2007, 311 Zur Annahme von Heimtücke bei vorheriger Ankündigung eines gewalttätigen Übergriffs Normative Einschränkung der Arglosigkeit beim Heimtückemord an einem Schlafenden Verhungernlassen eines Kindes Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 6 (5 StR BGH (4 StR BGH (1 StR BGH (4 StR BGH (2 StR BGH (5 StR BGH (4 StR BGH (2 StR BGH (4 StR 320/06) JA 2007, 386 419/06) Niedriger Beweggrund beim Töten eines Säuglings durch überforderten Vater JK 7/06, StGB § 211 / 49 Zeitpunkt der Arglosigkeit beim Mord (Heimtücke) 250/05) RÜ 2006, 308 KFZ als gemeingefährliches Tötungsmittel 594/05) 561/05) 341/05) RÜ 2006, 252 Heimtückische Tötung schlafender Kinder JK 10/06, StGB § 211 / 51 RÜ 2006, 194 „Blutrache“ als niedriger Beweggrund JA 2006, 573 JA 2006, 175 Rache als niedriger Beweggrund 290/05) 248/04) RÜ 2006, 145 NStZ 2005, 688 RÜ 2006, 87 243/05) BGH (2 StR 229/04) JuS 2005, 1051 Arglosigkeit bei nicht ernst genommener Schießdrohung (Heimtücke) Obwohl Mord und Totschlag als selbstständige Tatbestände zu begreifen sind, ist der Unrechtsgehalt des Totschlags im Mord enthalten, weil die vorsätzliche Tötung i.S.d. § 212 StGB notwendiges Merkmal auch des § 211 StGB ist. Bei versuchter Anstiftung zum Mord darf deshalb auch bei einer doppelten Milderung des Strafrahmens gem. § 49 StGB im Hinblick auf § 30 Abs. 1 S. 2 StGB und auf § 28 Abs. 1 StGB die Mindeststrafe für eine versuchte Anstiftung zum Totschlag nicht unterschritten werden. Macht der Anstifter zu einem Auftragsmord dem Täter keine näheren Vorgaben über die Art der Tötung, so liegt es nahe, dass er auch mit einer heimtückischen Tötung einverstanden ist. Ist bei dem Täter einer bezahlten Auftragstötung das Handeln aus Habgier neben anderen Motiven nicht bewusstseinsdominant, kommen auch sonstige nied- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 7 BGH (4 StR 168/05) BGH (2 StR BGH (5 StR BGH (2 StR BGH (2 StR 206/04) 94/04) 281/04) 310/04) BGH (1 StR 327/04) BGH (1 StR BGH (1 StR BGH (1 StR BGH (2 StR BGH (1 StR BGH (5 StR rige Beweggründe als Mordmerkmals in Betracht. RÜ 2005, 585; Wer ein Kfz in zügigem Tempo über Gehwege mit JA 2006, 11; Fußgängerverkehr in vollbesetzte Außenterrassen von JuS 2006, 88; Straßencafés lenkt, erfüllt das Mordmerkmal der TöJK 1/06, StGB § 211 / 47 tung „mit gemeingefährlichen Mitteln“. JA 2005, 412 Divergierende Mordmerkmale bei Täter und Teilnehmer JK 7/05, StGB § 211 / 44 Niedrige Beweggründe bei fehlendem Tatmotiv 233/04) 331/04) JK 6/05, StGB § 211 / 42 Versuchsbeginn beim Tötungsdelikt; sektiererische Überzeugungen und niedrige Beweggründe RÜ 2005, 365; „Kannibalen-Fall“: Voraussetzungen einer Tötung auf JuS 2005, 958; Verlangen bzw. Erfüllung von Mordmerkmalen beim JA 2005, 763; Einverständnis des Opfers, vom Täter verspeist zu JK 12/05, StGB § 211 / werden (Kannibale von Rotenburg) 46 a und b RÜ 2005, 262; Verdeckungsabsicht trotz bereits bekannter TäterJA 2005, 490; schaft (Opfer hat die Tat bereits einem Dritten gegenJuS 2005, 659; über offenbart) JK 10/05, StGB § 211 / 45; JA 2006, 90 RÜ 2005, 206 Bedingter Tötungsvorsatz bei lebensgefährdenden Schüssen RÜ 2005, 93; Tötung eines schlafenden „Haustyrannen“ (HeimtüJK 7/05, § 211 / 43 cke) RÜ 2005, 82 Verdeckungsmord in Notwehr? 286/04) JA 2004, 787 452/03) JuS 2004, 1017 Strafbarkeit eines Täters mit abweichenden soziokulturellen Anschauungen Voraussetzungen der Heimtücke 145/04) RÜ 2004, 541 306/03) Niedriger Beweggrund bei Sprengstoffanschlag aus terroristischen Motiven Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 8 BGH (3 StR 107/04) BGH (1 StR 403/02) BGH (1 StR 247/02) BGH (5 StR 538/01) BGH (4 StR 297/02) BGH (4 StR 48/01) BGH (5 StR 432/00) BGH (2 StR 258/01) BGH (2 StR 159/01) BGH (1 StR 414/00) § 216 BGH (2 StR 145/11) RÜ 2004, 484 Heimtückemord in einem minder schweren Fall RÜ, 2003, 265; Heimtückischer Mord in Notwehr? (siehe auch bei § JuS 2003, 716 ; 32); JK 1/04, StGB § 32 / 41; Erpresser ist gegenüber einem wehrenden Angriff des JA 2004, 272; Erpressten auf sein Leben regelmäßig nicht arglos iSd JA 2004, 298 Mordmerkmals der Heimtücke JA 2003, 538 Menschenverachtender Vernichtungswille ohne verständlichen Tötungsanlass ist niedriger Beweggrund. JK 2/03, StGB § 211 / Maßstab für niederen Beweggrund sind Wertvor39; stellungen der BRD und nicht abweichende ausländiJA 2002, 749 sche Vorstellungen RÜ 2003, 121; Unterlassene Rettung zur Verdeckung einer voranJK 8/03, StGB § 211 / 40 gegangenen erfolglosen Tötungshandlung JK 12/02, StGB § 211 / Akzessorietät der Mordmerkmale 37 JuS 2002, 640; Zwischen einem Verdeckungsmord und einer verJK 12/02, StGB § 211 / suchten Tötung als Vortat ist eine zeitliche Zäsur er38; forderlich JA 2002, 842 RÜ 2002, 168 Niedrige Beweggründe bei Tötung zum Abreagieren frustrationsbedingter Aggressionen an einem Unbeteiligten RÜ 2002, 29 Verdeckungsabsicht auch möglich bei Ordnungswidrigkeiten als zu verdeckende Tat (siehe auch § 253) JuS 2001, 613; Verhältnis von Habgier und Verdeckungsabsicht JK 10/01, StGB § 211 / bei vorangegangenem Raub 36 JuS 2012, 365 Zu der Frage, ob ein nach § 16 II StGB relevanter Irrtum über die „Ernstlichkeit“ des Tötungsverlangens i. S. des § 216 I StGB vorliegt, insbesondere zur Auswertung von dahingehenden Sachverhaltsinformationen Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 9 BGH (3 StR 168/10) BGH (2 StR 310/04) BGH (5 StR 66/03) § 221 § 222 RÜ 2011, 235 RÜ 2005, 365 JK 3/04, StGB § 216 / 7 Kein „ernstliches Tötungsverlangen“ bei nur depressiver Augenblicksstimmung „Kannibalen-Fall“ Wer infolge einer Täuschung durch das Opfer vorsatzlos aktive Sterbehilfe leistet, nimmt nicht an einer tatbestandslosen Selbstgefährdung teil. BGH JK 3/04, StGB § 216 / 6 Differenzen bei der rechtlichen Beurteilung der passi(XII ZB 2/03) ven Sterbehilfe in der zivil- und strafrechtlichen BGHRechtsprechung EGMR JK 4/03, StGB § 216 / 5; Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord (2346/02) JuS 2003, 81 BGH JA 2012, 154 Aussetzung durch Im Stich lassen ist stets ein Unter(1 StR 233/11) lassungsdelikt; eine Straf-rahmenmilderung gemäß § 13 Abs. 2 StGB ist nicht möglich, auch nicht, wenn der Täter durch die Tat den Tod des Opfers verursacht (§ 221 Abs. 3 StGB). BGH JuS 2008, 647 Versetzen und im Stich lassen in einer hilflosen Lage (2 StR 626/07) ZJS 2008, 419 JK 1/09, StGB § 221/6 OLG Stuttgart RÜ 2008, 101 Grenzen der Beistandspflicht bei § 221 StGB und der (2 Ws 297/07) Garantenstellung wegen tatsächlicher Gewährübernahme HansOLG (1 Rev RÜ 2015, 509 Pflichtenmaßstab bei Fahrlässigkeitsdelikten im Rah13/15) men ehrenamtlicher Tätigkeit BGH JK 7/09, StGB § 222/8 Abgrenzung zwischen Selbst- und Fremdgefährdung (4 StR 328/08) und Sittenwidrigkeit einer Einwilligung BGH RÜ 2009, 96 Sorgfaltspflichten bei arbeitsteiliger Ausführung von (4 StR 252/08) JK 8/09, StGB § 222/8 Bauarbeiten OLG Stuttgart JK 12/08, StGB § 222/7 Grenzen der Erfolgszurechnung bei Fehlverhalten Drit(4 Ws 37/08) ter OLG Nürnberg JK 2/07, StGB § 222 / 6 Anknüpfungstatsachen für den Fahrlässigkeitsvorwurf (2 St OLG Ss 53/06) Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 10 BGH (1 StR 422/04) RÜ 2005, 309; JuS 2005, 848 OLG Rostock (1 Ss 80/04) BGH (5 StR 327/03) RÜ 2005, 31 BGH (5 StR 66/03) JuS 2003, 1137; JA 2004, 190 OLG Nürnberg (Ws 867/02) JuS 2003, 408 AG Lübeck (746 Js 13196/11) JuS 2011, 179 BGH (3 StR 180/10) RÜ 2010, 705 BGH (1 StR 158/08) JuS 2009, 466 BGH (4 StR 549/06) JuS 2007, 1145 JK 4/08, StGB §§ 223, 227 / 4 RÜ 2004, 34; JA 2004, 356 Sorgfaltswidriger Umgang mit glimmender Zigarettenasche; Bestimmung der Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Feuer und Zigaretten sowie beim Alleinlassen von Kleinkindern Bewusste Selbstgefährdung bei tödlichem Arbeitsunfall Pflichtgemäßes Alternativverhalten von Entscheidungsträgern (hier: im Strafvollzug) – Gewährung unbeaufsichtigten Ausgangs für nicht therapierbaren Schwerstkriminellen Wer infolge einer Täuschung durch das Opfer vorsatzlos aktive Sterbehilfe leistet, nimmt nicht an einer tatbestandslosen Selbstgefährdung teil. Fahrlässige Tötung und kein fahrlässiger Beitrag zum Selbstmord, wenn der Täter eine von ihm fahrlässig für ungeladen gehaltene Pistole auf das Verlangen des anderen auf ihn richtet, abdrückt und tötet Körperverletzungsdelikte § 223 Für die Erfüllung des § 223 StGB reichen auch solche psychischen Beeinträchtigungen aus, die den Körper im weitesten Sinne in einen pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand versetzen. Vollendete Wegnahme mit Ergreifen des (zur „Ansicht“ erlangten) Handys; Abgrenzung zum Raub bei späterem gewaltsamen Behalten desselben. Sozialerheblichkeit von Körperverletzungen von Bundeswehrrekruten Heileingriff als Körperverletzung und hypothetische Einwilligung (§§ 32 ff., 223, 227 StGB) Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 11 § 224 OLG Hamm (4 Ws 172188/06) RÜ 2007, 362 Vorschriftswidrige „Geiselnahmeübung“ bei der Bundeswehr LG Würzburg (1 Ks 901 Js 9131/2005) JuS 2007, 772 Ungeschützter Geschlechtsverkehr eines HIV-Positiven als gefährliche Körperverletzung BGH (1 StR 300/03) JK 12/04, StGB § 223 / 3 Hypothetische Einwilligung als Rechtfertigungsgrund? LG Köln (151 Ns JuS 2012, 850 169/11) BGH (3 StR JA 2015, 793 171/15) JK 4/2016, § 224 I Nr. 4 StGB BGH (2 488/14) StR JA 2015, 709 BGH (4 StR 455/11) JuS 2012, 367 BGH (2 StR 286/08) BGH (4 StR 589/09) RÜ 2010, 440 (442) RÜ 2010, 440 (441 f.) Zirkumzision als Körperverletzung Eine gemeinsame Begehungsweise iSd § 224 I Nr. 4 StGB liegt nur vor, wenn Täter und Beteiligter bei Begehung der Körperverletzung einverständlich zusammenwirken; nicht aber, wenn sich mehrere Opfer nur einem Angreifer ausgesetzt sehen, ohne dass die Positionen ausgetauscht werden. Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit kann als gefährliches Werkzeug angesehen werden, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird. Ferner kommt bei Tritten gegen den Kopf eine das Leben gefährdende Behanldung in Betracht. Der BGH hält für die „das Leben gefährdende Behandlung“ am abstrakt-konkreten Gefahrbegriff („Geeignetheit“) fest, geht allerdings bei der Begründung sehr ins Detail und kommt damit inhaltlich in die Nähe der konkreten Gefahr Allein aus der gemeinschaftlichen Begehung iSd § 224 I Nr. 4 StGB folgt noch keine Mittäterschaft. Werkzeuge sind nicht schon gefährlich iSd. § 224 I Nr. 2 StGB, weil sie Furcht einflößen (locker um den Hals gelegtes Elektrokabel, um das Opfer zu erschrecken). Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 12 OLG Schleswig (2 Ss 201/09) BGH (4 StR 347/09) OLG Dresden (2 Ss 288/09) BGH (4 StR 524/06) BGH (2 StR 203/07) BGH (2 StR 180/06) BGH (4 StR 536/05) BGH (4 StR 347/05) OLG Hamm (2 Ss 121/04) BGH (4 StR 43/04) BGH (5 StR 210/02) § 225 BGH (4 StR 477/00) BGH Jura 2010, 379 Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung nur bei bewusstem Zusammenwirken der Täter und dadurch bedingter gesteigerter Gefährlichkeit JA 2010, 308 Schuh als gefährliches Werkzeug: potentielle Gefährlichkeit im Einzelfall reicht aus; es sind keine daraus resultierenden tatsächlichen erheblichen Verletzungen nötig. JuS 2010, 268 Ausgießen heißer Flüssigkeit über dem Kopf des OpNStZ-RR 2009, 337 fers, insb. krit. Anmerkung Jahn, JuS 2010, 268. JK 1/08, StGB § 224 I Zur gefährlichen Körperverletzung mittels eines „anNr. 2 / 1 deren gefährlichen Werkzeugs“, hier: bei Verletzung durch ein fahrendes Kraftfahrzeug JK 1/08, StGB §§ 52, Tateinheit von Körperverletzung und Schwanger218, 224 I Nr. 5 / 13 schaftsabbruch JK 4/07, StGB § 224 I Zu den Anforderungen an eine das Leben gefährdende Nr. 5/2 Behandlung in § 224 I NR. 5 StGB sowie zum Bandenbegriff (bei BtMG) RÜ 2006, 312 Kochsalz als „gesundheitsschädlicher Stoff“ JK 9/06 StGB § 224 / 5 JA 2006, 743 RÜ 2006, 203 Gefährliche Körperverletzung bei gemeinschaftlicher Begehung RÜ 2005, 315 Schlag ins Gesicht als lebensgefährdende Behandlung JK 3/05 StGB § 224 I Nr. Die Behandlung braucht das Leben nicht konkret zu 5/1 gefährden; es genügt, dass die Behandlung nach den Umständen des Einzelfalles dazu geeignet ist. RÜ 2002, 558; Gemeinschaftlich vom Täter und Gehilfen begangene JK 2/03, StGB § 224 / 2; Körperverletzung JA 2003, 365; JuS 2003, 301 JuS 2001, 924 § 224 durch Mitschleifen einer Person am Kfz (kein Tötungsvorsatz) RÜ 2007, 643 Quälen eines Schutzbefohlenen durch Nahrungsentzug Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 13 (5 StR 92/07) § 226 BGH (5 StR 44/07) BGH (3 StR 408/08) BGH (4 StR 522/06) BGH (3 StR 183/06) BayObLG (2 St RR 965/03) BGH (5 StR 103/02) § 227 BGH (4 StR 327/00) BGH (1 StR 349/15) BGH (1 StR 191/09) JK 4/08 StGB § 225 Abs. 1, 3 Nr. 1 / 3 JK 9/07 StGB § 225 I / 2 Zum Begriff der rohen Misshandlung i. S. v. § 225 I StGB JK 8/09, StGB § 226/12 Tateinheit zwischen schwerer und gefährlicher Körperverletzung RÜ 2007, 364; Dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen KörJuS 2007, 866; pergliedes bei versteiftem Zeigefinger? JA 2007, 818; JK 10/07 StGB § 226 / 11 RÜ 2007, 35 „Erhebliche Entstellung“ durch Narben an den Beinen? JuS 2005, 80; Verlust des Sehvermögens und Korrektur durch SehJK 3/05 StGB § 226 I Nr. hilfen 1 / 10 RÜ 2002, 457; Eine wissentlich verübte schwere Körperverletzung JA 2003, 105 kann auch vorliegen, wenn der Täter sein Opfer töten wollte JuS 2001, 513 Dolus directus II ist für § 226 II ausreichend JuS 2016, 364 RÜ 2016, 230 JuS 2010, 956 Sofern der zu einer gefährlichen Körperverletzung angestiftete Haupttäter dem Misshandelten, insoweit über den Vorsatz des Anstifters hinausgehend, mit Tötungsvorsatz eine zum Tode des Opfers führende Verletzung zufügt, kann der Anstifter wegen Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge schuldig sein. Die vom Haupttäter dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen dürfen allerdings nicht von anderer Art und Beschaffenheit sein, als der Anstifter wollte und es sich vorstellte. Einzelfallbetrachtung statt pauschalem Verweis, der Täter einer besonders gefährlichen Gewalthandlung müsse einen möglichen Todeserfolg billigend in Kauf Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 14 § 228 nehmen, Abgrenzung zu § 212 BGH JK 7/09, StGB § 227/5 Zurechnungszusammenhang bei Körperverletzung mit (3 StR 190/08) Todesfolge BGH RÜ 2008, 236 Körperverletzung mit Todesfolge auch, wenn der Tod (5 StR 435/07) JA 2008, 547 auf selbstgefährdendem Fluchtverhalten des Opfers beruht BGH JuS 2008, 273 Spezifischer Gefahrzusammenhang und Vorhersehbar(4 StR 453/07) keit BGH JK 7/07, StGB § 227 / 3 Zum „Unmittelbarkeits“-Zusammenhang zwischen (2 StR 198/06) Körperverletzung und Todesfolge oder: Körperverletzung mit Todesfolge auch bei Exzess des Mittäters? BGH JK 04/06, StGB § 227 / 2 Körperverletzung mit Todesfolge und nachfolgender (1 StR 288/05) untauglicher Versuch eines Tötungsdelikts BGH JuS 2005, 568 Zurechnung des Todeserfolges bei Exzess des Mittä(5 StR 218/04) ters BGH RÜ 2004, 138; Zur Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung (mit To(3 StR 120/03) JuS 2004, 350; desfolge), die durch das einverständliche Verabreichen JK 11/04, StGB § 228 / 3 illegaler Betäubungsmittel bewirkt wird. BGH RÜ aktuell 7/2003, 52 Körperverletzung mit Todesfolge trotz Ablehnung ärzt(5 StR 27/03) licher Behandlung durch das Opfer BGH RÜ 2003, 22; Erfolgsqualifizierter Versuch der Körperverletzung mit (5 StR 42/02) JA 2003, 455; Todesfolge ist möglich JuS 2003, 503; JuS 2003, 743; Jura 2003, 549 BGH (3 StR RÜ 2015, 305 Sittenwidrigkeit der Einwilligung in eine Körperverlet233/14) JK 10/15, § 228 StGB zung bei Beteiligung an einer Schlägerei AG Saalfeld JK 7/05, StGB § 228 / 5 Einwilligung in Körper- bzw. Lebensgefährdung bei (635 Js 25691/03 Teilnahme an Trunkenheitsfahrt 2 Ds jugs.) BGH JK 2/05 StGB § 228 / 4 Ärztlicher Heileingriff und hypothetische Einwilligung (1 StR 319/03) BGH RÜ 2004, 480; Einverständliche sadomasochistische Sexualpraktiken (2 StR 505/03) JA 2005, 93 mit Todesfolge Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 15 § 229 § 231 BGH (3 StR 120/03) BVerfG (2 BvR 1603/06) BGH (4 StR 347/13) JA 2004, 597 Sittenwidrigkeit einer Einwilligung Fremdinjektion Strafrechtliche Folgen des Stalkings JuS 2007, 384 bei Heroin- JuS 2014, 660 Voraussetzungen für die Annahme einer Schlägerei im Falle wechselseitiger Tätlichkeiten zwischen jeweils nur zwei Personen StR ZJS 2015, 315 Entziehung Minderjähriger liegt auch dann vor, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil zwangsweise für eine gewisse Dauer von seinem unter achtzehnjährigen Kind entfernt wird. Präzisierung des „Stalking“-Tatbestandes, insb. „beharrlich“ und „schwerwiegende Beeinträchtigung“ Stalking – Konkretisierung des Merkmals der „Beharrlichkeit“ § 239 StGB erfasst auch Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit, durch die das Opfer daran gehindert wird, ein größeres Areal zu verlassen. Das Gebiet, das dem sich das Opfer auf Grund der Tathandlung nicht entfernen kann, darf aber nicht beliebig weiträumig sein; ansonsten würde der Tatbestand in einer Weise überdehnt, die mit dem Schutzzweck der Norm nicht in Einklang stünde. Den Dienstgruppenleiter eines Polizeireviers trifft als 13 Beschützergarant die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzugen einer rechtmäßigen Freiheitsentziehung, insbesondere die unverzügliche richterliche Entscheidung über die Fortdauer des Gewahrsams, eingehalten werden. Delikte gegen die persönliche Freiheit § 235 BGH (1 387/14) § 238 BGH (3 StR 244/09) LG Lübeck (2 b Qs 18/08) BGH (3 StR 410/14) § 239 BGH (4 473/13) RÜ 2010, 164 JA 2010, 389 JuS 2008, 553 JuS 2015, 947 NStZ 2015, 338 StR NJW 2015, 96 JK 8/15, §§ StGB 239, Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 16 BGH (3 410/14) BGH (4 StR 473/13) BGH (4 StR 366/04) BGH § 239a BGH (3 StR 119/13) BGH (3 StR BGH (2 StR BGH (3 StR BGH (5 StR StR RÜ 2015, 513 Eine Freiheitsberaubung ist ein Verhalten nur, wenn es die zunächst vorhandene Fähigkeit eines Menschen vollständig aufhebt, nach seinem Willen den gegenwärtigen Aufenthaltsort zu verlassen. Es reicht nicht aus, wenn ein Fortbewegen - wenn auch unter erschwerten Bedingungen – möglich ist. JuS 2015, 180; NJW Freiheitsberaubung durch Unterlassen, Pflicht des Poli2015, 96; JA 2015, 72 zeibeamten die für die Fortdauer der Freiheitsentziehung erforderliche unverzügliche Vorführung beim Richter vorzunehmen bzw. die für sie gebotene richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen RÜ 2005, 315; Freiheitsberaubung von Fahrzeuginsassen durch risJuS 2005, 850; kante Fahrweise JK 2/06, StGB § 239 / 3 RÜ aktuell 11/2003, 84 Das nur kurzzeitige Festhalten des Gegners im Verlauf einer körperlichen Auseinandersetzung, das zu einer zeitlich unerheblichen Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit führt, stellt keine Freiheitsberaubung dar JA 2014, 368; BeckRS Keine Ausnutzungsabsicht, wenn das Opfer die ihm 2013, 20178 abzupressende vermögenswerte Leistung erst nach Beendigung der Bemächtigungslage erbringen soll JuS 2010, 174 Die Bemächtigungslage bei § 239 a 372/09) RÜ 2007, 371 576/06) RÜ 2006, 653 246/06) 473/05) BGH (2 StR 111/05) BGH (5 StR 197/04) RÜ 2006, 255 JK 11/06, 239a/11 RÜ 2005, 597 RÜ 2004, 584; JA 2005, 330 StGB Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Erpressung Stabile Bemächtigungslage als Basis einer weiteren Erpressung Zur Stabilisierung und eigenständigen Bedeutung der § Bemächtigungslage Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Erpressung Da der Tatbestand der Erpressung den Tatbestand des Raubes mit umfasst, begeht einen erpresserischen Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 17 BGH (1 StR 152/03) BGH BGH (2 StR 240/01) Menschenraub, wer in der Absicht handelt, die Bemächtigungssituation zur Begehung eines Raubes auszunutzen. JK 7/04, StGB § 239 a / Anwendungsbereich des § 239 a IV StGB 10 RÜ aktuell 12/2003, 93 Erpresserischer Menschenraub auch bei geplantem Raub RÜ 2002, 32; Der erpresserische Menschenraub setzt eine eigenJuS 2002, 301; ständige Bedeutung der Bemächtigungssituation und JK 6/02, StGB § 239 a / eine gewisse Stabilisierung der Ausnutzungslage vo9 raus § 239 b BGH (3 StR 406/05) BGH (1 StR 86/05) JK 9/06, StGB § 239 b / 3 RÜ 2005, 642; JK 2/06, StGB § 239 b / 2 JA 2006, 332 Zur einschränkenden Auslegung der §§ 239 a und 239 b StGB in „Zwei-Personen-Verhältnissen“ Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigung § 240 BGH (1 StR 162/13) OLG (III-5 RVs 6/13) JA 2014, 313 Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben JuS 2013, 751 BVerfG (1 BvR 388/05) RÜ 2011, 300; JuS 2011, 563; JA 2011, 553 RÜ 2008, 109 Kennzeichnend für die Anwendung von nötigender Gewalt ist neben einer körperlichen Kraftentfaltung des Täters – an die allerdings nur geringe Anforderungen zu stellen sind – die hierdurch verursachte unmittelbare physische Zwangswirkung auf das Opfer. Die Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH zum Gewaltbegriff ist verfassungsgemäß BGH (4 StR 422/07) BVerfG (2 BvR 923/06) JA 2007, 659 Keine Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei Anspruch wegen Entziehung deliktisch begründeten Besitzes Anforderungen an die Konkretisierung des Gewaltbegriffs Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 18 BVerfG (2 BvR 932/06) RÜ 2007, 313; Gewaltanwendung durch bedrängend enges Auffahren JK 10/07 StGB § 240 / im innerstädtischen Verkehr 22 OLG Frankfurt a.M. JuS 2006, 943; Strafrechtlicher Gewaltbegriff bei Blockade einer Fir(1 Ss 319/05) JK 2/08 StGB § 240/23 menhomepage BayObLG RÜ 2005, 369 Verwerfliche Drohung mit Veröffentlichung von Miss(1 St RR 110/04) ständen OLG Karlsruhe RÜ 2004, 656 Verwerfliche Drohung oder tatbestandslose Warnung? (3 Ss 148/02) BGH RÜ 2004, 206; Für eine vollendete Nötigung reicht es nicht aus, wenn (3 StR 421/03) JK 2/05 StGB § 240 / 21 das Opfer begonnen hat, sich dem Zwang entsprechend zu verhalten. Das Verhalten des Opfers muss vielmehr Zweck und nicht nur Mittel sein, um das vom Täter gewollte Verhalten zu ermöglichen. BVerfG RÜ 2002, 171 Verwerfliche Gewaltanwendung durch Torblockade (1 BvR 1190/90) OLG Düsseldorf JA 2001, 833 Im Zufahren mit einem Pkw liegt idR eine Nötigung (2 a Ss 164/00 II) mittels Gewalt; Verwerflichkeit aber nur bei erheblicher Gefährdung der genötigten Person Eigentumsdelikte OLG Hamm (5 RVs 56/13) JuS 2014, 179 Zur Abgrenzung von Computerbetrug und Diebstahl bei der Entwendung von Ware aus Selbstbedienungsläden OLG Hamm JuS 2015, 276; NStZ-RR Ob bei Beobachtung des Tatgeschehens durch den (1 RVs 25/14) 2014, 209 Eigentümer oder Dritte neuer Gewahrsam begründet worden ist, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtung der Verkehrsanschauung AG Köln (526 Ds JuS 2013, 271 So genannte Liebesschlösser stellen grundsätzlich 395/12) taugliche Objekte eines Diebstahls dar. In der Regel behält derjenige das Eigentum an den Schlössern, der Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 19 § 242 AG BerlinTiergarten ((249 Ds) 3022 PLs 13289/11 (233/11)) OLG Hamm, Beschluss vom 29.4.2014 – 1 RVs 25/14 JuS 2013, 753 BGH (5 StR 432/10) RÜ 2011, 505 NStZ-RR 2014, 209 JA 2015, 390 ZJS 2015, 310 OLG Hamm JuS 2011, 755 (III 3 RVs 103/10) BGH (3 StR 180/10) JuS 2011, 374 BGH (4 St 354/09) OLG Nürnberg (1 St OLG JuS 2010, 362 JA 2010, 226 Ss sie an die Brücke angebracht hat, wobei der Eigentümer der Brücke den Gewahrsam ausübt. Nimmt ein Täter individualisierte Pfandflaschen weg, um sie später gegen Erstattung des Pfandgeldes wieder in das Mehrwegsystem zurückzuführen, handelt er nicht mit Zueignungsabsicht. Der im Rahmen der Wegnahme nach § 242 StGB begründete neue Gewahrsam muss nicht unbedingt tätereigener Gewahrsam sein. Ob bei Beobachtung des Diebstahls druch den Eigentümer oder durch andere, die zu sienen Gunsten einzuschreiten gewillt sind, die Begründung neuen Gewahrsams möglich ist, hängt von den Einzelumständen ab. Wer beim Abtransport der Beute noch fremdes Hausrecht verletzen muss, hat in der Regel noch nicht neuen Gewahrsam an der Sache erlangt Das Ablegen einer EC-Karte in einen sich in den Geschäftsräumen einer Bank befindenden Abfallbehälter zum Zwecke der späteren Leerung und Müllentsorgung stellt keine Dereliktion i.S. des § 959 BGB dar. Vielmehr wird die Eigentumsaufgabe erst mit der Annahme durch den zuständigen Abfallentsorger zur Vernichtung erfolgen Bei handlichen und leicht zu bewegenden Sachen genügt für die Wegnahme ein bloßes Ergreifen und Festhalten jedenfalls dann, wenn der Berechtigte seine ungehinderte Verfügungsgewalt nur noch gegen den Willen des Täters und unter Anwendung von körperlicher Gewalt wiederherstellen könnte Fehlende Zueignungsabsicht hinsichtlich des Behältnisses einer eigentlich angestrebten Beute Kein Gewahrsam am Zahngold im Krematorium verbrannter Leichen; i.E. dann § 133 StGB. Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 20 163/09b) BGH (3 StR 182/08) OLG Bamberg (2 Ss 125/07) BGH (2 StR 69/07) AG Flensburg (47 Ds 107 26871/04) BGH (3 StR 295/05) § 243 RÜ 2008, 713 JuS 2008, 1119 RÜ 2008, 308 JA 2008, 391 RÜ 2007, 585 Diebstahl bei offenem, beobachtbarem Wegtragen des Diebesgutes aus dem Ladenlokal Zueignung von Zahngold eingeäscherter Verstorbener Entwendung und anschließende Benutzung von ECKarte und Sparbuch Entwendung individualisierten Leerguts eines bestimmten Herstellers zur Erlangung des Pfandgeldes RÜ 2006, 152 Js NStz 2006, 101 JA 2006, 571 RÜ 2006, 41 Illegal besessene Drogen als „fremde“ Sachen JK 04/06, StGB § 249 / 10 JA 2006, 335 OLG Karlsruhe JK 10/05, StGB § 242 / Vollendung eines Diebstahls (1 Ss 105/03) 23 OLG Köln JK 8/05, StGB § 242 / 22 Gewahrsam am Inhalt eines Geldtransporters während (SS 196/03) einer Transportfahrt: Die Entführung eines Geldtransporters durch den Fahrer während einer kurzfristigen Abwesenheit des Beifahrers und Transportleiters erfüllt den Tatbestand des Diebstahls und nicht der Unterschlagung. BGH JK 4/02, StGB § 242 / 21 Zum Alleingewahrsam eines Kassierers oder Kassen(1 StR 45/01) verwalters OLG Dresden (2 JuS 2015, 847 Sicherungsetiketten dienen nicht – wie von § 243 I 2 OLG 22 Ss 14/15) NStZ-RR 2015, 211 StGB vorausgesetzt – dem Schutz gegen Gewahrsamsbruch, sondern nur der Wiedererlangung des bereits an den Täter verlorengegangenen Gewahrsams. BGH (3 StR RÜ 2015, 308 Die Entwendung eines Gegenstandes allein zur besse484/14) ren Verwertung der aus einem vorangegangenen Diebstahl erzielten Tatbeute genügt nicht für die Annahme für Gewerbsmäßigkeit KG JuS 2012, 468 Ein verschlossenes Behältnis ist gegen Wegnahme (1 Ss 465/11) auch dann besonders gesichert, wenn der Täter dieses Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 21 § 244 BGH (2 StR 385/10) JA 2011, 153 BGH (2 StR 385/10) OLG Karlsruhe (1 Ss 177/08) OLG Hamm (3 Ss 280/04) OLG Oldenburg (Vorlagebeschluss – 1 Ss 81, 15) RÜ 2010, 786 OLG Naumburg (1 Ss 10/11) RÜ 2011, 712 OLG Köln (1 RVs 48/10) NRÜ 2010, 316 OLG Stuttgart (4 Ss 144/09) JA 2009, 654 BGH JuS 2008, 928 JA 2009, 905 RÜ 2005, 149 RÜ 2016, 171 mit dem zuvor aufgefundenen Schlüssel öffnet, der jedenfalls nicht im Schloss steckte oder als erkennbar zum Behältnis gehörig direkt daneben lag Der Täter stiehlt auch dann eine durch ein verschlossenes Behältnis besonders gesicherte Sache, wenn er als Unberechtigter den ordnungsgemäß dafür vorgesehenen Schlüssel verwendet Besonders schwerer Diebstahl bei Nutzung des heimlich erlangten, aber richtigen Tresorschlüssels Regelwirkung bei Öffnen eines geschlossenen Behältnisses Keine „Gewerbsmäßigkeit“ bei Beuteveräußerungsabsicht Liegt ein Einsteigen iSd § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn der Täter zwar eine zum ordnungsgemäßen Zugang bestimmte Öffnung benutzt, jedoch das Eindringen durch die Öffnung eine manipulative Überwindung einer zum Öffnen nicht bestimmten mechanischen Sperre ohne gewissen Kraftaufwand, Sustanzverletzung oder Einsatz eines auf den Schließmechanismus wirkenden Werkzeufs erfordert? Bei Berufswaffenträgern ist hinsichtlich § 244 I Nr. 1a) StGB keine teleologische Reduktion vorzunehmen. Das sachgedankliche Mitbewusstsein hinsichtlich des Beisichführens der Waffe ist zu unterstellen. Generalschlüssel ist nicht schon „falscher“ Schlüssel iSd. § 244 I Nr. 3 StGB, wenn dem aktuellen Inhaber die Benutzung im konkreten Fall untersagt war. Einbruchswerkzeug nur dann „anderes gefährliches Werkzeug“, wenn es zu erheblichen Körperverletzungen geeignet ist und sein Einsatz droht (In Abgrenzung zu BGHSt 52, 257, der kein subjektives Kriterium verlangt) Kein Wohnungseinbruchsdiebstahl, wenn Einbrecher Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 22 (4 StR 126/08) BGH (3 StR 246/07) BGH (2 StR 372/07) OLG Frankfurt (1 Ss 177/06) BGH (4 StR 395/05) BGH (4 StR 170/05) BGH (3 StR 492/04) RÜ 2008, 647 durch Geschäftsraum in Wohnung gelangt JA 2008, 742 JK 1/09, StGB § 244 I Nr. 3/2 ZJS 2008, 424 Taschenmesser als gefährliches Werkzeug JuS 2008, 835 Jura 2008, 777 RÜ 2008, 181 Anforderungen an den Begriff der Bande RÜ 2007, 372 Als Diebesgut eingestecktes Taschenmesser als „gefährliches Werkzeug“ „Gemischte“ Bande aus Dieben und Hehlern RÜ 2006, 362 JA 2006, 746 RÜ 2005, 589 Ständig mitgeführtes Taschenmesser als „gefährliches JK 4/06, StGB § 252 / 7 Werkzeug“ JA 2006, 249 RÜ 2005, 484 Bandenabrede ohne Kenntnis der Bandenmitglieder JK 5/06, StGB § 244 I untereinander Nr. 2/5 RÜ 2005, 428 Zusammengeklapptes Taschenmesser als „gefährliches Werkzeug“ JK 9/04, StGB § 244 I Waffen-Diebstahl durch Beisichführen eines gefährliNr. 1 a / 3 chen Werkzeugs, hier: Teppichmesser RÜ 2004, 430 Freistehendes Gartenhaus als „Wohnung“ OLG Celle (21 Ss 8/05) OLG Schleswig (1 Ss 41/03) AG Saalfeld (675 Js 15285/03) BGH JK 7/03, StGB § 2441 I Mitglieder einer Diebesbande, die erst nach Tatbeen(4 StR 208/02) Nr. 2 / 4 digung unterstützende „Beteiligungshandlungen„ vornehmen, können nur den Tatbestand der Hehlerei oder Begünstigung erfüllen. Ein Tätigwerden im Interesse einer Bande ohne konkreten Bezug zu einer Straftat genügt nicht, eine Strafbarkeit als Bandentat zu begründen. Eine vor der Tat gemachte Zusage, bei der Beuteverwertung mitzuwirken, kann eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Bandendiebstahl begrün- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 23 OLG Braunschweig RÜ 2002, 315 (1 Ss 68/01) dazu auch BayObLG (5 St RR 206/99) BGH (4 StR 499/01) § 244 a § 246 den, wenn der Angeklagte jeweils konkrete Diebstahlstaten der anderen Bandenmitglieder mit Gehilfenvorsatz unterstützt. Zusammengeklapptes Taschenmesser als gefährliches Werkzeug nur, wenn vom Täter generell zur Bedrohung oder Verletzung bestimmt JK 7/01, StGB § 244 I Nr. 1 a / 1 RÜ 2002, 211; JuS 2002, 717; JK 8/02, StGB § 244 / 3 Bandenmitgliedschaft bei Zusage künftiger dauerhafter Gehilfentätigkeit BGH (Großer Se- RÜ 2001, 412; Begriff der Bande; Diebesbande nur bei mindestens 3 nat) JuS 2002, 329; Mitgliedern, wobei örtliches und zeitliches Zusam(GSSt 1/00) JuS 2001, 925; menwirken am Tatort von mind. 2 Mitgliedern nicht Jura 2001, 836; erforderlich ist JA 2002, 106 BGH JuS 2001, 1231; § 244 I Nr. 3 ist auch erfüllt, wenn nach Wohnungs(4 StR 94/01) JK 3/02, StGB § 244 / 1; einbruch die Wegnahme aus einem angrenzenden GeJA 2002, 191 schäftsraum erfolgt BGH JK 6/01, StGB § 244 Bandenmäßige Begehung setzt einen gefestigten (4 StR 189/00) „Bandenwillen„ voraus BGH (2 StR 60/14) JK 4/15, § 244a StGB Die Bandenmitgliedschaft i.S.d. § 244a Abs. 1 StGB ist NStZ 2014, 635 ein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 NStZ-RR 2014, 349 StGB. Eine Beihilfestrafbarkeit aus dieser Qualifikation setzt deshalb die Bandenmitgliedschaft des Gehilfen voraus. BGH JK 5/08, StGB § 244 a I / Beihilfe zum Bandendiebstahl durch ein Nicht(4 StR 393/06) 1 Bandenmitglied BGH JA 2015, 152 Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (3 StR 105/14) BGH JA 2012, 305 Die Subsidiaritätsklausel greift auch ein, wenn der Tä(4 StR 632/1) ter nur einen versuchten Betrug begangen hat (SB- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 24 BGH (4 StR 376/04) BGH (1 StR 513/01) § 248 a § 248 b § 249 OLG Frankfurt M. (1 Ss 67/08) OLG Hamm (2 Ss 427/03) BGH (2 StR 73/14) BGH (3 146/15) BGH ( 104/15) BGH (2 134/15) 3 Tankstellen-Fälle) RÜ 2005, 650 Einwilligung in die Zueignung bei Veräußerung einer JK 03/06, StGB § 246 / zur Sicherheit übereigneten Sache 14 RÜ 2002, 318; Die Subsidiaritätsklausel gilt für alle Delikte mit höheJuS 2003, 954; rer Strafdrohung, nicht nur gegenüber ZueignungsdeJura 2003, 483 likten a. JuS 2008, 1024 Grenze der Geringwertigkeit bei Sachen i. S. v. § 248 a liegt bei 50 € RÜ aktuell 10/2003, 76 Geringwertigkeitsgrenze jetzt bei 50 € JA 2014, 873; JuS 2015, Die Ingebrauchnahme eines Fahrtzeuges durch einen 82 an sich Unberechtigten allein zum Zwecke der Rückfürhung an den Berechtigten ist regelmäßig von dessen mutmaßlichen Willen gedeckt und daher nicht Tatbestandlich im Sinne des § 248 b I StGB StR RÜ 2016, 235 An der Aneignungsabsicht fehlt es, wenn der Täter zwar kurzfristig Besitz an der Sache begründen, diese aber in einer nicht-wertmindernden Weise nutzen will. Es liegt dann eine nicht von den Zueignungsdelikten erfasste bloße „Gebrauchsanmaßung“ vor. Dies soll auch bei einer „bloßen“ Verwertung der auf einem Datenträger gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme des den Datenspeicher beinhaltenden Geräts der Fall sein. StR RÜ 2015, 786 Das einer Prostituierten als Vorleistung für sexuelle Handlungen Geleistete kann vor Vollzug dieser Handlungen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangt werden. Dementsprechend ist eine Zueignung nicht rechtswidrig. StR JA 2015, 791 Finalzusammenhang zwischen qualifizierter Nötigung und Wegnahme beim Raub vs. Bloßes Ausnutzen einer Gewaltanwendung Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 25 BGH (5 StR 41/14) BGH (3 392/11) JuS 2014, 656 StR JuS 2013, 468 BGH (4 StR 502/10) JuS 2011, 846 BGH (4 StR 40/11) JA 2011, 632; JuS 2011, 849; Jura 2012, 41 RÜ 2011, 309 BGH (4 StR 502/10) BGH (5 StR 542/09) NRÜ 2010, 363 BGH (4 StR 42/08) BGH (3 StR 3/06) JuS 2008, 741 BGH (5 StR 366/05) BGH (3 StR 282/03) BGH (2 StR 225/02) RÜ 2006, 93 JK 2/07, StGB 249 / 11 RÜ 2004, 205 JK 4/03, StGB § 249 / 8 Finalzusammenhang beim Raub; Das bloße Ausnutzen der fortdauernden Zwangswirkung eines ohne Wegnahmewillen eingesetzen Nötigungsmittels erfüllt nicht den Raubtatbestand Der BGH lehnt Raub und räuberische Erpressung ab, wenn der Täter keinen mit dem Sachbesitz verbundenen wirtschaftlich messbaren Gebrauchsvorteil für sich nutzen will (Wegnahme eines Mobiltelefons). Weder der bloße Schädigungswille aus Hass oder Rache noch das Motiv, den Eigentümer durch Sachentzug zu ärgern, können die Zueignungsabsicht begründen, selbst wenn die Sache zu diesen Zwecken für kurze Zeit in Besitz genommen wird. Auch bei einer vorgetäuschten Beschlagnahme kann eine Wegnahme im Sinne des § 249 vorliegen Ein bloßer Schädigungswille ist für die Zueignungsabsicht nicht ausreichend, auch eine Bereicherungsabsicht wird durch ihn nicht begründet Strafschärfender Waffeneinsatz zwischen Vollendung und Beendigung als „bei der Tat“ geschehen iSd. § 250 II Nr. 1 StGB, auch wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht vollendet wird. Finalitätskriterium beim Raub Zur Wegnahme bei Bewusstlosigkeit des Tatopfers – oder: zur Finalität raubmäßiger Gewaltanwendung bei nachgelagertem Wegnahmevorsatz Raub – und nicht Erpressung – bei abgenötigter Preisgabe eines Geldverstecks Wegnahmevorsatz und Zueignungsabsicht trotz ungeeigneter Tatbeute Funktionaler Zusammenhang zwischen Gewalt und Wegnahme erforderlich Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 26 § 250 BGH (1 StR 47/02) BGH (3 StR 259/15) RÜ 2002, 358 Personengewalt durch Sprühen harmloser Flüssigkeit in die Augen JA 2016, 71 Fehlt es im Rahmen von § 250 I Nr. 1 b StGB an der objektiven Gefährlichkeit des Werkzeugs oder sonstigen Mittels, kommt eine Verwirklichung der Qualifikation auf Grundlage der subjektiv beim Opfer begründeten Drohwirkung in Betracht, da die Verwendung des Tatmittels lediglich beabsichtigt sein muss. BGH (4 StR 94/15) RÜ 2015, 515 Für besonders schweren Bandenraub genügt das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeuges nicht. Der Begriff der Waffe in § 250 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst nur Waffen im technischen Sinn und keine gefährlichen Werkzeuge. BGH (4 StR JA 2015, 471 Zueignungsabsicht bei geplantem Konsum von ent538/14) RÜ 2015, 439 wendeten Drogen; Begriff des gefährlichen Werkzeugs JK 8/15, § 250 II Nr. 1 iSd § 224 I Nr. 2 und § 250 II Nr. 1 StGB StGB BGH JuS 2013, 948 Der BGH lehnt es ab, unbewegliche Gegenstände als (5 StR 574/12) taugliche Tatmittel in den Anwendungsbereich des § 250 II Nr. 1 StGB einzubeziehen BGH Jura 2012, 41 Zur strafrechtlichen Beurteilung einer vorgetäuschten (4 StR 40/11) Beschlagnahme durch einen angeblichen Soldaten BGH RÜ 2011, 506; Ein Gegenstand als Mittel zur Drohung, dessen Unge(2 StR 618/10) JuS 2012, 84 fährlichkeit nach seinem äußeren Erscheinungsbild offensichtlich ist, stellt kein sonstiges Tatmittel gem. § 250 I Nr. 1b) StGB dar, auch wenn dies dem Opfer im Einzelfall verborgen bleibt BGH JuS 2011, 757 Ein Gegenstand, dessen Drohungswirkung aus der (2 StR 295/10) Sicht eines objektiven Betrachters nicht auf seinem äußeren Erscheinungsbild, sondern ausschließlich auf täuschenden Erklärungen des Täters beruht, ist kein taugliches Tatmittel i.S. des § 250 I Nr. 1 lit. b StGB. BGH JuS 2011, 565 Zur Auslegung der Qualifikation durch „Verwenden (3 StR 556/09) eines gefährlichen Werkzeugs“ Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 27 BGH (5 StR 542/09) JA 2010, 471 BGH (4 StR 473/08) BGH (5 StR 31/09) JA 2009, 737 BGH (2 StR 66/06) RÜ 2009, 369 JuS 2009, 754 JK 10/09, StGB § 211/55 Jura 2009, 852 JK 6/09, StGB § 250 II Nr. 1/7 JK 4/09, StGB § 250 II 1/6 JK 11/07, StGB § 250 I Nr. 1b/11 RÜ 2007, 198 JuS 2007, 583 JA 2007, 468 JK 12/06, StGB § 250 II Nr. 1/5 BGH (2 StR 313/04) JA 2005, 168; JuS 2005, 188 BGH (2 StR 283/03) JA 2004, 431; JuS 2004, 447; JK 7/04, StGB § 249 / 9 BGH RÜ 2003, 270; BGH (5 StR 445/08) BGH (3 StR 102/08) BGH (4 StR 394/06) Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs „bei der Tat“, auch wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht erfolgt (Qualifizierung zwischen Vollendung und Beendigung) Raub unter Verwendung von K.O.-Tropfen Sukzessive Qualifikation der Raubdelikte Verwendung einer Waffe nach vollendeter Raubtat Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim Raub Verwendung eines objektiv ersichtlich ungefährlichen Gegenstandes beim Raub (Bestätigung der “LabelloRspr.”) Zum Begriff des „Verwendens“ einer Waffe bei Drohung mit einer ungeladenen Schreckschusspistole, wenn die zugehörige Munition in unmittelbarer Tatortnähe versteckt ist Das Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs als Drohmittel bei § 250 II Nr. 1 StGB setzt voraus, dass die Drohung von dem Bedrohten wahrgenommen wird. Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels iSv § 250 I Nr. 1 b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. Schreckschusspistole als Waffe: Wer bei einer Raubtat Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 28 (GSSt 2/02) BGH (2 StR 441/01) BGH (3 StR 52/02) § 251 § 252 BGH (2 StR 259/09) BGH (3 StR 46/01) JuS 2003, 824; JK 10/03, StGB § 250 II Nr. 1 / 4; JA 2004, 12 RÜ 2002, 512; JuS 2002, 1128; JK 1/03, StGB § 250 / 3 RÜ 2002, 362; JK 1/03, StGB § 250 / 10; JA 2003, 107 JK 3/10, StGB § 251/9 das Opfer mit einer geladenen Schreckschusswaffe, bei der der Explosionsdruck nach vorn austritt, bedroht, verwendet eine Waffe. Schreckschusspistole als Waffe Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung umfasst auch die Risiken, die aus der individuellen Schadensdisposition des Opfers herrühren Begehung des § 251 in Mittäterschaft JuS 2001, 821; Ist der Versuch der Erfolgsqualifizierung möglich? JK 12/01, StGB § 251 / 8; JA 2001, 751 BGH RÜ 2016, 31 Wenn die Nötigungshandlung in der Beendigungspha(5 StR 385/15) se schwerer wiegt, verdrängt der besonders schwere räuberische Diebstahl den vorhergehenden Tatbestand des § 249 StGB. BGH (3 StR JuS 2015, 1043 Es genügt, dass die Nötigungshandlung Folge des Be112/15) BeckRS 2015, 15753 troffenseins ist, mithin zu diesem in Bezug steht. Ein RÜ 2015, 719 solcher ist auch gegeben, wenn das Nötigungsmittel im Rahmen der sogenannten Nachteile gegen eine andere Person angewendet wird, also während der sich unmittelbar an das Betreffen auf frischer Tat anschließenden Verfolgung. BGH (3 StR JK 7/15, § 252 StGB Vollendung und Mittäterschaft beim Diebstahl/ Zum 373/14) NStZ 2015, 276 Kreis der tauglichen Täter eines räuberischen DiebJuS 2015, 78 stahls BeckRS 2014, 20034 OLG Köln JuS 2005, 1053 Ergreift der Täter unter Mitnahme der Beute die (8 Ss 446/04) Flucht, obwohl er die Möglichkeit hatte, sich ihrer zu Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 29 § 259 § 303 BGH (1 StR 287/02) BGH (3 StR 69/13) JK 5/03, StGB § 252 / 6 BGH (1 StR 332/13) JuS 2014, 181 JuS 2013, 1044 LG Neubranden- JuS 2012, 1140 burg (747 Js 9321/09 9 Ns 73/10) BGH RÜ 2010, 102 (3 StR 276/09) § 303a, 303b § 304 Vermögensdelikte OLG Dresden (1 Ss 48/04) LG Wuppertal (25 Qs 10 Js 1977/08) OLG Hamburg (2 REV 72/13 (2)) KG ((4) 1 Ss 442-08 (243/08)) JK 2/05, StGB § 303 / 4 RÜ 2011, 25 JK 11/14, StGB § 304/1 JuS 2010, 958 entledigen, so rechtfertigt dies den Schluss, er habe bei der hierbei erfolgten Gewaltanwendung auch in Beuteerhaltungsabsicht gehandelt. Nötigung zur Beutesicherung nach Raub oder Erpressung Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolgs voraus. Konkurrenzverhältnis zwischen § 244a I StGB und § 303 I StGB. Der unter Verwirklichung der Tatmodalität des § 243 I 2 Nr. 1 StGB begangene Bandendiebstahl konsumiert nach Auffassung des BGH nicht das Unrecht der Sachbeschädigung. Gewaltbegriff und Minderung der Gebrauchstauglichkeit von Äckern bei Umweltprotestaktionen gegen „Amflora“-Genkartoffel Keine teilweise Zerstörung eines Mehrfamilienhauses durch Brandlegung bei Unbenutzbarkeit nur eines Zimmers Zur strafbaren Sachbeschädigung durch Graffiti oder sonstige Farbsprühaktionen Zur (Nicht-) Strafbarkeit des Schwarz-Surfens in offenen WLAN-Netzen Gemeinschädliche Sachbeschädigung bei Graffiti an SBahn-Wagen Übertragung des Kriteriums der Beeinträchtigung einer öffentlichen Funktion aus § 304 I Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 30 BGH (2 StR 163/13) BGH (5 StR 358/14) § 253 JuS 2014, 366 Irrtum über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung JA 2014, 947 Eine Strafbarkeit nach § 253 setzt voraus, dass die Bereicherung nach der materiellen Rechtslage zu Unrecht angestrebt wird. Daran fehlt es, wenn der Täter auf den Vermögensvorteil einen fälligen einredefreien Anspruch besitzt. Geht der Täter irrtümlich von einem solchen Anspruch aus, so kann dies den Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung entfallen lassn BGH (4 StR JK 10/14, StGB § 253/17 Bewertung einer vorausgegangenen bedrohlichen Si422/13) StV 2014, 286 tuation als Drohung BGH JuS 2011, 1131 Zum erforderlichen Näheverhältnis von Genötigtem (1 Ws 355/11) und Geschädigtem bei der „Dreieckserpressung“ BGH JuS 2011, 944 Wegen der Regelung in § 1 S.1 ProstG kommt die Er(3 StR 467/10) pressung einer Prostituierten in der Form, dass ihr der Verzicht auf das vereinbarte Entgelt abgenötigt wird, erst dann in Betracht, wenn die abgesprochene sexuelle Handlung einvernehmlich vorgenommen worden ist BGH RÜ 2010, 708 Erpressung mit Liechtensteiner Kontobelegen (3 STR 474/09) OLG Oldenburg JA 2008, 901 Erpressung durch Drohung eines Richters, nicht auf (1 Ws 371/08) JK 5/09, StGB § 253/13 die Einstellung des Strafverfahrens hinzuwirken BGH RÜ 2007, 147; Abgenötigter Verzicht auf eine wertlose Forderung (3 StR 279/06) JK 7/07, StGB § 253, § 255, § 240, § 263 / 12 OLG Jena RÜ 2006, 540 Bereicherungsabsicht bei erzwungener Herausgabe (1 Ss 259/05) eines Mobiltelefons BGH RÜ 2006, 93 Raub – und nicht Erpressung – bei abgenötigter Preis(5 StR 366/05) gabe eines Geldverstecks OLG Karlsruhe JA 2005, 332; Drohung mit empfindlichem Übel und Verwerflich(1 Ss 76/03) JK 8/05, StGB § 253 / 11 keitsprüfung bei § 253 StGB; hier: Erpressung durch Forderung einer Gegenleistung durch einen Ladende- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 31 BGH (5 StR 197/04) BGH (3 StR 173/03) BGH (3 StR 137/03) BGH (4 StR 578/01) tektiv für das Fallenlassen einer Anzeige wegen Ladendiebstahls RÜ 2004, 584; Nötigt der im Besitz der EC-Karte befindliche Täter JA 2005, 330 seinem Opfer die Preisgabe der Geheimzahl ab, um sich die sofortige Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des Berechtigten gegen die die ECKarte akzeptierenden Banken zu eröffnen, so begeht er eine Erpressung. JK 6/04, StGB § 253 / 9 Überlässt ein Betäubungsmittelhändler seinem Kunden, der ihn über seine Zahlungsfähigkeit und willigkeit getäuscht hat, die verkauften Drogen ohne Kaufpreiszahlung, hat er auch keinen Anspruch auf deren Rückgabe, denn eine derartige Forderung ist wegen unzulässiger Rechtsausübung mit Treu und Glauben unvereinbar. Ihm steht daher nach Verbrauch der Drogen durch den Kunden auch kein Anspruch auf Geldersatz zu. Will er die Bezahlung mit Nötigungsmitteln durchsetzen, erstrebt er demgemäß eine unrechtmäßige Bereicherung iSd § 253 I StGB. RÜ 2003, 500; Will der Betäubungsmittelhändler die Bezahlung der JK 6/04, StGB § 253 / 10 Betäubungsmittel mit Nötigungsmitteln durchsetzen, erstrebt er eine unrechtmäßige Bereicherung iSd § 253 I StGB. Ein Irrtum des Erpressers über die Unrechtmäßigkeit der von ihm erstrebten Bereicherung liegt nicht schon dann vor, wenn er sich nach den Anschauungen der einschlägig kriminellen Kreise als berechtigter Inhaber eines Anspruchs gegen das Opfer fühlt. Maßgeblich ist vielmehr, ob er sich vorstellt, dass dieser Anspruch auch von der Rechtsordnung anerkannt wird und er seine Forderung demgemäß mit gerichtlicher Hilfe in einem Zivilprozess durchsetzen könnte. JK 1/03, StGB § 253 / 7 Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ist normatives Tatbestandsmerkmal; stellt sich der Täter Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 32 § 255 eine Anspruchsgrundlage vor, die von der Rechtsordnung nicht geschützt ist, so gilt für ihn § 16 BGH RÜ 2002, 414; Einen Vermögensschaden erleidet auch derjenige, der (3 StR 4/02) JK 8/03, StGB § 263 / 8; eine Geldleistung im Rahmen eines verbotenen oder Mitsch, JuS 2003, 122 sittenwidrigen Geschäfts erbringt, ohne die Gegenleistung zu erhalten (s.a. § 253) BGH RÜ 2002, 29 Besitz eines belichteten Radarfilms hat keinen eigen(2 StR 159/01) ständigen wirtschaftlichen Wert, daher kein Vermögensvorteil im Sinne von § 253 (siehe auch § 211) BGH JA 2016, 234 Der Tatbestand des § 255 StGB setzt in objektiver (4 StR 335/15) Hinsicht eine die Freiheit der Wilensentschließung und der Willensbetätigung beeinträchtigende Drohung voraus, die dann anzunehmen ist, wenn der Bedrohte die Ausführung der angedrohten Handlung für möglich hält, dadurch in Furcht versetzt und durch diese Furcht in seinem Entschluss beeinflusst wird. Ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt, ist unerheblich. Entsprechend setzt der subjektive Tatbestand des § 255 StGB voraus, dass der Täter zumindest billigend in Kauf nimmt, dass die Drohung geeignet ist, bei dem Bedrohten Furcht vor ihrer Verwirklichung hervorzurufen. BGH (2 StR JK 2/16, § 255 StGB In den Fällen des subjektiven Schadenseinschlags ist 186/15) RÜ 2016, 104 bei der Schadensfeststellung der in dem Erlangten enthaltene Gegenwert kompensatorisch zu berücksichtigen, den der Geschädigte mit zumutbarem Einsatz realisieren kann. BGH (3 StR JA 2015, 551 Wird ein in seiner Wohnung überfallenes Opfer mit 595/14) einem (jedenfalls körperlich überlegenen Täter) konfrontiert, der von ihm die Herausgabe von Geld fordert, so liegt die Annahme einer konkludenten Drohung mit einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben nahe. Für einen Bandenraub, § 250 I Nr. 2 StGB, ist ausrei- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 33 BGH (4 StR 208/14) BGH (4 StR 189/13) BGH (3 StR 318/10) NStZ 2015, 36 JuS 2015, 467 JA 2014, 230 BGH (4 StR 402/1) RÜ 2011, 97 BGH (2 StR 259/09) JA 2010, 229 BGH (4 663/98) § 263 JA 2011, 950 StR JK 1/00, StGB § 255/10 NStZ 1999, 350 BGH (2 StR 15/15 JA 2016, 151 und 2 StR 16/15) chend, dass die Bande sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstählen verbunden hat (und nicht von Raub-/räuberischen Erpressungstaten). Zu den Anforderungen, die an die „Gegenwärtigkeit“ einer qualifizierten Drohung zu stellen sind. Erzwungener Geschlechtsverkehr hat keinen Vermögenswert Erfolgt die Vermögensverfügung bereits aufgrund eines täuschungsbedingten Irrtums, kann eine anschließende qualifizierte Nötigung („Sicherungserpressung“) nicht mehr zur Vollendung des § 255 führen. Kein Vermögensschaden bei Abpressen einer ECKarte, wenn das Konto ohnehin nicht gedeckt ist; Tateinheit zwischen Erpressung und Raub möglich, wenn ein „zweiaktiges Geschehen“ vorliegt Für die Zurechnung der Todesfolge bei mittäterschaftlicher räuberischer Erpressung kommt es auf zumindest bedingten Vorsatz bzgl. der Gewaltanwendung oder Drohung sowie zumindest Leichtfertigkeit bzgl. der Todesfolge an. Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt laut BGH nach dem äußeren Erscheinungsbild der Vermögensschädigung Eine Strafbarkeit wegen Computerbetrugs gem. § 263 a I Var. 3 StGB durch Benutzung einer Code-Larte und dazugehöriger PIN-Nummer scheidet aus, wenn diese zuvor im Wege eines Betrugs nach § 263 StGB erlangt wurden. Dies ergibt sich aus einer notwendigen Gesamtbetrachtung des Geschehens, wonach der Täter in einem solchen Fall zwar den berechtigten Inhaber von Bankkarte und Geheimnummer im Sinne von § 263 StGB betrügt, nicht aber zusätzlich den Geldautomaten im Sinne von § 263 a StGB, wenn er die echte Bankkarte und die richrige Geheimnummer ver- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 34 BGH (1 337/14) StR RÜ 2015, 584 JuS 2015, 949 ZJS 2015, 535 JA 2015, 947 LSG Berlin- JA 2015, 632 Brandenburg (L 9 KR 384/12) BGH (1 StR 75/14) RÜ 2015, 236 BGH (3 342/13) StR JK 11/14, 263/106 StGB BGH (3 302/13) StR JK 10/14, StGB 263/105 NStZ 2014, 578 wendet. Selbst ein nach § 932 BGB gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeuges stellt sich im Rahmen der Gesamtsaldierung nach § 263 StGB und der vornzunehmenden wirtschaftlichen Bewertung des Erlangten als wertlos dar, wenn sich dies lediglich als eine im Ergebnis wertlose kurzfristige Besitzposition an dem Fahrzeig darstellt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer den Besitz an dem Fahrzeug – bspw. durch eine veranlasste polizeiliche Sicherstellung – wieder abzunehmen beabsichtigt. Stellt der Pächter einer Kundentoilette im Eingangsbereich einen Teller auf, ohne darauf hinzuweisen, dass das von den Kunden hingegebene Trinkgeld den Mitarbeitern nicht zusätzlich zu dem ihnen im arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelt zufließt, kann darin ein strafbarer Betrug liegen. Wird bei einem notariellen Grundstückskaufvertrag zugleich die dingliche Übertragung des Grundstücks erklärt, dann stellt die spätere Erlasngung einer Grundbuchberichtigung durch Vorspiegelung einer Kaufpreiszahlung keine betrugsrelevante Vermögensverfügung mehr dar. § Betrugsstrafbarkeit infolge sog. Ping-Anrufe. Der anhand der Verkehrsauffassung zu ermittelnde Inhalt einer konkludenten Täuschung hat auch zu berücksichtigen, ob der schlüssigen Erklärung auf Grund Gesetzes oder Vereinbarung ein bestimmter Gehalt zugewiesen wird (normativ vorstrukturierter Erklärungsgehalt). § Erlangt der Täter durch Täuschung eine Bankanweisung, kann ein Vermögensgefährdungsschaden im Zeitpunkt der Übergabe des Überweisungsträgers nicht angenommen werden, wenn bis zu dessen Zu- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 35 BGH (1 StR 13/13) JK 10/14, StGB 263/105 NJW 2014, 2294 § OLG Bamberg (3 Ss 84/13) BGH (4 StR 479/13) JuS 2014, 275 BGH (2 StR 616/12) BGH (5 StR 182/14) JA 2014, 790; BeckRS 2014, 14294 JA 2014, 875 BGH (3 StR 342/13) JuS 2014, 2014, 2054 BGH (4 StR 586/13) JuS 2014, 1133; BeckRS 2014, 19212; JA 2015, 74 JuS 2014, 658 848; BGH (4 StR 21/14) JK 4/15, § 263 StGB NJW gang bei der Bank ein langer Zeitraum liegt. Mit der Einreichung eines Subventionsantrags gibt der Antragssteller zugleich die Erklärung ab, dass die geltend gemachten Kosten tatsächlich entstanden sind und keine verdeckten Zahlungsrückflüsse oder sonstige nicht näher angegebene Provisionen enthalten. Betrug durch Erschleichen einer Darlehenshingabe von der Liebhaberin (Wett-)Betrug; Voraussetzungen einer Täuschung durch schlüssiges Verhalten beim Wetten auf vermeintlich manipulierte Sportereignisse In die Kostenfalle getappt – Betreiben von „AboFallen“ im Internet ist betrügerisch Sofern sich ein Vermögensnachteil bei Betrug und Untreue bereits objektiv aus dem wirtschaftlichen Vergleich von Leistung und Gegenleistung ergibt, bleibt für eine Nachteilsbegründung über die Rechtsfigur des persönlichen Schadenseinschlags kein Raum. Überhaupt muss offen bleiben, ob das Rechtsinstitut des persönlichen Schadenseinschlages mit seiner normativierenden Schadensbestimmung in der bisherigen Form beibehalten werden kann In automatisiert durchgeführten, nach Herstellung der Verbindung sogleich wieder abgebrochenen Telefonanrufen (so. Ping-Anrufe), die nur dazu dienen, die Angerufenen zu einem kostenpflichtigen Rückruf zu veranlassen, liegt eine betrugsrelevate Täuschung der Angerufenen Betrug durch Unterlassen: Garantenpflicht des Rechtsanwalts vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung, Pflicht den Mandanten vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung aufzuklären Abrechnungsbetrug der Betreiberin eines amulanten Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 36 OLG (4 StRR 184/13) NJW 2014, 3170 NStZ 2014, 640 ZJS 2015, 239 JuS 2014, 561 BGH (2 StR 79/12) JuS 2013, 81 BGH (4StR 55/12) JuS 2013, 656 BVerfG (2 BvR 2500/09) JuS 2012, 266; JA 2012, 230 OLG Celle (31 Ss 29/11) JA 2012, 152 Pflegedienstes, deren Mitarbeiter nicht über die mit der Kranken- und Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügen Betrugsstrafbarkeit bei Entgegennahme einer Spende, die der Sammler von Anfang an nicht dem vorgegebenen wohltätigen Zweck zufließen lassen will Wird bei einem Kauf über Umstände getäuscht, die den Verkehrswert der Sache maßgeblich mitbestimmen, erleidet der dadurch zum Kaufabschluss bewogene Kunde einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn die Sache objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist. Unerheblich ist demgegenüber regelmäßig, ob die gelieferte Ware von geringerem Wert ist als die vertraglich vereinbarte. Bei der Prüfung, ob ein Schaden vorliegt, muss auch berücksichtigt werden, ob der Getäuschte die gelieferte Sache für den von ihm vertraglich vorausgesetzten Zweck verwenden kann. Eine Täuschung ist darin zu sehen, dass der Wettende selbst oder durch einen Vermittler bei der Abgabe der Wette gegenüber dem Wettanbieter konkludent wahrheitswidrig erklärt, dass der Verlauf oder Ausgang der gewetteten Spiele von ihm nicht beeinflusst worden ist. Zur verfassungsgemäßen Begrenzung der Betrugsstrafbarkeit muss der Vermögensschaden zumindest als Mindestschaden durch nachvollziehbare Schätzung beziffert werden können Die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu veranlassen, obwohl dem Antragsteller die Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung bewusst ist, erfüllt den Tatbestand des versuchten Betrugs. Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 37 OLG Stuttgart (2 Ws 33/11) JuS 2012, 181 BGH (3 StR 444/10) RÜ 2011, 641 BGH (3 StR 115/11) BGH (1 StR 458/10) JA 2011, 790 BGH (1 StR 529/10) RÜ 2011, 377 OLG Frankfurt (1 Ws 29/09) JuS 2011, 470 OLG Frankfurt (1 Ws 29/09) OLG Oldenburg (1 Ws 371/10) OLG Frankfurt (3 Ws 830/10) OLG München (4 St RR 159/07) RÜ 2011, 169 BGH (5 StR 394/08) BGH (3 StR 552/08) OLG München (5 St RR 246/09) BGH JK 2/10, StGB § 263/87 JA 2011, 710 RÜ 2011, 29; Jura 2011, 863 JA 2011, 69 Jus 2010, 266 NStZ 2009, 156 RÜ 2010, 25 Die Teilnahme an einem Radrennen enthält gegenüber den Verantwortlichen des Rennstalls die konkludente Erklärung, bei Erbringung der geschuldeten Leistung nicht gedopt zu sein. Auch die Befreiung von streitigen und noch nicht fälligen Forderungen schließt einen Vermögensschaden aus Vermögensschaden beim Verkauf fremder Kraftfahrzeuge Anforderungen an die Täuschungshandlung beim Verkauf von Diamanten als Wertanlage zu überhöhten Preisen Die konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Betrugsfälle als einheitliche Handlung steht der Annahme von Gewerbsmäßigkeit nicht entgegen Das OLG Frankfurt a.M. bewertet die „Abzocke” von Internetnutzern durch „Abo-Fallen” als gewerbsmäßigen Betrug Konkludente Täuschung bei „Kostenfalle“ im Internet Betrug durch sog. „Ping“-Anrufe Soziale Zweckverfehlung und damit Schaden auch bei einem Darlehensvertrag denkbar Betrug durch unterlassene Mitteilung über geänderte Einkunftssituation, aufgrund derer staatliche Sozialleistungen fälschlicherweise weiterhin gewährt wurden Betrug durch überhöhte Straßenreinigungsgebühren JA 2009, 67 Vollendeter Eingehungsbetrug bei manipuliertem Lebensversicherungsvertrag Betrug durch überhöhte Rechnungsstellung? JA 2009, 903 Betrug beim Selbstbedienungstanken Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 38 (4 StR 254/09) BGH (4 StR 485/08) OLG München (5 St RR 012/09) BGH (1 StR 731/08) BGH (4 StR BGH (5 StR BGH (3 StR BGH (5 StR BGH (4 StR 58/08) RÜ 2009, 102 536/08) RÜ 2009, 28 Vollendeter Betrug schon durch Einreichen eines gestohlenen Schecks Betrugsschaden durch Krediterschleichung 420/08) 543/07) 623/07) BGH (3 StR 462/06) OLG Saarbrücken (Ss 18/2007 [19/07]) BGH (2 StR 69/07) BGH (1 StR 385/05) BGH (5 StR 181/06) BGH JK 12/09, StGB § 263/86 Kontoeröffnungs- und Verwertungsbetrug mittels ECKarte JA 2009, 467 Verstecken von Lebensmitteln als konkludente Täuschung RÜ 2009, 374 Rückbesinnung auf die wirtschaftliche SchadensbeZJS 2009, 300 stimmung ohne „konkrete Gefährdung“ oder „GefährJuS 2009, 756 dungsschaden“ JA 2009, 548 JK 11/09, StGB § 263/85 JK 4/09, StGB § 263 I/84 Zum wirtschaftlichen Vermögensbegriff JK 10/08, StGB § 263 III 2 Nr. 1 Alt. 1/83 JA 2008, 660 JK 9/08, StGB § 263 a/15 JK 4/08, StGB § 263 / 82 Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit beim Betrug JA 2008, 72 RÜ 2008, 376 Jura 2008, 453 RÜ 2007, 585; StGB § 263/22 JK 6/07, StGB § 263/79 Der Doppelverdiener – Betrug bei Eingehung eines zweiten Anstellungsverhältnisses RÜ 2007, 140 JA 2007, 389 JK 9/07 StGB § 263 / 80 JA 2007, 70 Täuschende Einwirkung auf den automatisierten Zahlungsverkehr Zum Vermögensschaden bei Börsentermingeschäften Entwendung und anschließende Benutzung von ECKarte und Sparbuch Zum Vorliegen eines Vermögensschadens beim Anlagebetrug Sportwettenbetrug durch manipulierte Fußballspiele Irrtum bei rein mechanischen Tätigkeiten Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 39 (2 StR 57/06) OLG Stuttgart (2 Ss 475/06) BGH (1 StR 547/05) KG (1 Ss 22/05) OLG München (4 St RR 135/06) BGH (5 StR 64/06) LG Ingolstadt (2 Qs 69/05) OLG Hamm (1 Ss 58/06) LG Berlin (68 Js 451/05) BGH (1 StR 379/05) BGH (5 StR 334/05) BGH (2 StR 30/05) BGH (4 StR 559/04) AG Siegburg (20 Ds 421/03) BGH (5 StR 389/04) BayObLG (1 St RR 129/04) BGH RÜ 2007, 35 Erschlichener Rabatt als Vermögensschaden? RÜ 2006, 646 Kassenärztlicher Abrechnungsbetrug: Irrtum bei standardisiertem Prüfverfahren Vermögensschaden infolge sozialer Zweckverfehlung RÜ 2006, 597 RÜ 2006, 589 JA 2007, 151 RÜ 2006, 586 JuS 2006, 945 RÜ 2006, 530 JuS 2006, 567 RÜ 2006, 316 Beweismittelbetrug durch Beschädigung der Bremsanlage eines PKW Gebührenüberhebung durch unberechtigte Honorarvereinbarung? Eingehungsbetrug – Vermögensschaden einer Kartenlegerin Missbrauch einer Krankenversicherungskarte Zur Strafbarkeit von Wetten auf manipulierte Fußballspiele Persönlicher Schadenseinschlag beim Betrug durch Fondsanlagen Vermögensschaden bei Subventionsleistungen RÜ 2006, 315 JA 2006, 492 RÜ 2005, 540; Funktionswidrige Verwendung des LastschriftverfahJA 2006, 12 rens zur Verschaffung kurzfristiger Darlehen JK 7/06, StGB § 263 / 78 RÜ 2005, 474; Einrichtung einer 0190-Service-Rufnummer als VerJuS 2005, 1133 mögensverfügung? JuS 2005, 566 Irrtum über das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „Täuschung“ i.S.d. § 263 StGB RÜ 2005, 206; Irrtumsbedingte Vermögensverfügung eines KassenJK 9/05, StGB § 263 / 76 beamten RÜ 2005, 85; Falsche Angaben in Anträgen zur AusbildungsfördeJK 9/05, StGB § 263 / 77 rung (BAföG-Betrug) RÜ 2004, 651 Überhöhte Abrechnung kassenärztlicher Einzelleistun- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 40 (5 StR 165/03) BGH (5 StR 145/03) BGH (5 StR 136/04) BGH (3 StR 344/03) BGH (5 StR 308/03) BGH (1 StR 287/03) BGH (4 StR 239/03) OLG Stuttgart (1 Ws 15/03) BGH (1 StR 274/03) OLG Frankfurt (1 Ws 126/02) BGH (2 StR 332/02) BGH gen und Verordnungen JK 8/04, StGB § 263 / 73 Anforderungen an den Vorsatz bei Vermögensminderung durch Vermögensgefährdung RÜ 2004, 484; Betrugsschaden bei Rabattgeschäft; Erschleichen eiJuS 2005, 81; nes Sonderrabatts JK 1/05, StGB § 263 / 75 RÜ 2004, 477 Gewerbsmäßiger Bandenbetrug bei Zusammenfassung mehrerer Betrugsdelikte zu einer rechtlichen Handlungseinheit JA 2004, 513 Zum Vorliegen einer konkludenten Täuschung trotz „eigentlich“ wahrer Tatsachenbehauptungen bei der Übersendung von als Rechnungen aufgemachten Angeboten zur Eintragung in eine Datenbank gegenüber Adressaten im Geschäftsleben RÜ 2004, 148 Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei gefälschtem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall RÜ 2004, 145; Lässt sich ein Patient mit Wissen des Kassenarztes ein JK 10/04, StGB § 263 / medizinisch eindeutig nicht notwendiges Medikament 74 verschreiben und aushändigen, so begeht er keinen Betrug zum eigenen Vorteil, macht sich jedoch u.U. der Teilnahme an einer Untreue des Arztes schuldig. JK 1/04, StGB § 263 / 71 Allein in der Verwendung eines Formularvertrags, der den Vertragspartner unangemessen benachteiligt, liegt unbeschadet der zivilrechtlichen Rechtslage keine Täuschungshandlung. RÜ 2004, 41 Vermögensverlust großen Ausmaßes iSv § 263 III 2 Nr. 2 erst ab 50.000 € RÜ 2003, 551; Zusendung rechnungsähnlicher Angebotsschreiben im JuS 2004, 83; kaufmännischen Verkehr ist Täuschungshandlung iSv JK 5/04, StGB § 263 / 72 § 263 I StGB RÜ aktuell 6/2003, 44; Stoffgleichheit von Schaden und Bereicherung beim JK 11/03, StGB § 263 / Anlagebetrug 70 RÜ aktuell 4/2003, 28; Kein Vermögensschaden, wenn ein Rückforderungsan- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 41 (3 StR 4/02) BGH (3 StR 161/02) OLG Köln (SS 551/01) BGH (5 StR 318/01) BayObLG (5 St RR 176/01) BGH (1 StR 167/01) §§ 263, 266 JuS 2003, 122 spruch besteht, Betrug beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (s.a. § 253) Irrtum beim Betrug trotz Zweifeln des Opfers RÜ 2003, 124; JK 7/03, StGB § 263 / 69 RÜ 2002, 269 Betrug wegen Tankens ohne Bezahlung durch nichtwahrgenommenen Täter RÜ 2002, 124 Kein Betrug bei Einfordern einer nicht mehr bestehenden Schuld durch Vorlage eines Schecks JK 8/02, StGB § 263 / 68 Zurechnung des Wissens von Hilfspersonen des Verfügenden JK 8/02, StGB § 263 / Vermögensschaden bei verbotenen Geschäften 67; JA 2002, 454 BGH JK 5/02, StGB § 263 / 65 Stoffgleichheit zwischen Vermögensschaden und Ver(3 StR 203/01) mögensvorteil BGH JK 4/02, StGB § 263 / 64 Deliktische Zwangsarbeit und nichtige Forderungen als (2 StR 128/01) Vermögensobjekt BGH JK 11/01, StGB § 261 / Arbeitskraft als Vermögensbestandteil (4 StR 315/00) 61 BGH RÜ 2001, 462; Betrug durch vorherige Preisabsprache zwischen den (1 StR 576/00) JuS 2002, 545; Bietern im sog. freihändigen Vergabeverfahren JK 2/02, StGB § 263 / 62 BGH RÜ 2001, 317; Täuschungshandlung durch rechnungsähnlich gestal(4 StR 439/00) JuS 2001, 1039; tetes Angebotsschreiben JK 1/02, StGB § 263 / 62 ; JA 2002, 364 BGH RÜ 2001, 28; Fehlbuchung; der BGH gibt die bisherige Unterschei(5 StR 433/00) JuS 2001, 403 + 854; dung zwischen Fehlbuchung und Fehlüberweisung auf JK 5/01, StGB § 263 / 58; JA 2001, 536 OLG Hamm (1 RVs NStZ-RR 2015, 213 Überlässt der berechtigte Kreditkarteninhaber seine 15/15) JA 2015, 629 Kreditkarte einer anderen Person zur eigennützigen Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 42 OLG Celle (1 Ws JuS 2013, 179 248/12) § 263a BGH (2 StR 15/15 RÜ 2015, 788 + 2 StR 16/15) JK 4/16, § 263a StGB KG ((3) 216/13) 161 Ss NStZ-RR 2015, 111 JuS 2015, 756 OLG Koblenz (2 OLG 3 Ss 170/14) KG ((3) 121 Ss 40/12 (26/12)) OLG Braunschweig (Ss 64/07) BGH (5 StR 127/07) RÜ 2015, 311 JK 9/15, § 263a StGB JuS 2012, 1135 Verwendung, so ist die Weiterbenutzung dieser Kreditkarte nach dem Tod des Kreditkarteninhabers grundsätzlcih nicht strafbar. Zur Strafbarkeit bei Verursachung hoher Spendenwerbungskosten. Allein die Verursachung hoher Kosten begründet keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Betrugs zum Nachteil der Spender, wenn die Spendenwerbeschreiben keine ausdrücklichen Angaben zur Höhe der Kosten enthielten. Der drohende Verlust der vorläufigen Anerkennung als gemeinnützig wegen Verursachung hoher Kosten für die Spendenwerbung stellt keine schadensgleiche Vermögensgefährdung i.S von § 266 dar. Wer vom berechtigten Karteninhaber die Bankkarte nebst Geheimnummer durch Täuschung erlangt und damit Abhebungen an Geldautomaten vornimmt, begeht keinen Computerbetrug. Wer einen Geldautomaten unter Ausnutzung technicher Unzulänglichkeiten leerspielt, die dem Automatenhersteller bekannt sind, erfüllt nicht den Tatbestand des § 263 a Abs. 1 Var. 4 StGB. Dieses Verhalten stellt – übertragen auf den Betrugstatbestand – ein bloßes Ausnutzen eines bereits bestehenden Irrtums eines Leistenden dar, das auch gem. § 263 Abs. 1 StGB straflos ist. Kein Computerbetrug durch Nutzung einer Tankkarte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zum unmittelbaren Ansetzen beim versuchten Computerbetrug (§§ 263a, 22) JK 10/08, StGB § 263 Ausnutzen eines Automatendefekts als Computerbea/16 trug RÜ 2007, 479 Eingabe erfundener Daten in die EDV-Anlage eines Finanzamts Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 43 OLG Dresden (2 Ss 654/04) OLG Karlsruhe (3 Ws 134/02) BGH (2 StR 260/01) § 265a KG (1 Ss 32/11) BGH (4 StR 117/08) § 266 RÜ 2005, 425 Das Tatbestandsmerkmal des „unbefugten Verwendens von Daten“ ist betrugsspezifisch (einschränkend) auszulegen. Ein Computerbetrug durch unbefugtes Verwenden von Daten liegt nicht vor, wenn dem Täter die Daten (EC-Karte mit PIN) vom Kontoinhaber überlassen worden waren und er damit lediglich absprachewidrig Geldabhebungen tätigt. RÜ 2003, 215; Täuschungsäquivalenz der unbefugten Verwendung JK 1/05 StGB § 263 a / von Daten; Inanspruchnahme von Telekommunikati14 onsleistungen ohne Bezahlung RÜ 2002, 214; Kein Computerbetrug durch berechtigten ScheckkarJK 9/02, StGB § 263 a / teninhaber, der zum Ausgleich des abgehobenen Be13; trages weder willens noch in der Lage ist (vgl. auch JA 2002, 545 unter § 266 b) JuS 2011, 1042 RÜ 2009, 234 JA 2009, 469 JK 9/09, StGB § 265a/4 OLG Hamm, Be- RÜ 2015, 374 schl. V. 12.3.2015 (1 RVs 15/15) BGH JuS 2014, 82 (5 StR 551/11) BGH JA 2014, 311 (4 StR 255/13) Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel lässt das Mitsichführen eines scheckkartengroßen Schildes mit einem Hinweis auf die fehlende Zahlungswilligkeit die Leistungserschleichung nicht entfallen Schlichtes Schwarzfahren als Beförderungsbetrug Den Nutzer einer ihm vom Karteninhaber überlassenen Kreditkarte trifft gegenüber diesem keine Vermögensbetreuungspflicht. Übernahme von Mietgarantien für Immobilienfonds – „Berliner Bankkosortium“ Treue bedeutet, eine Gelegenheit nicht zu nutzen, die sich bietet (auch nach Erlöschen des Rechtsverhältnisses muss die nach § 266 I Alt. 2 StGB erfoderliche Treuebeziehung nicht notwendig wegfallen; vielmehr ist es möglich, dass die bisherigen Treuepflichten fortwirken und daher auch nach Beendigung des Rechtsverhältnisses noch eine Strafbarkeit wegen Un- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 44 BGH (1 StR 94/10) JuS 2011, 1133 BGH (4 StR 156/11) RÜ 2011, 644 OLG Celle (1 Ws 277/10) JuS 2011, 657 BGH (4 StR 409/10) RÜ 2011, 238 BGH (1 StR 220/09) JuS 2011, 183 BVerfG (2 BvR 2559/08) BGH (2 StR 153/09) JA 2011, 69 Jura 2011, 617 RÜ 2010, 575 NRÜ 2010, 366 OLG Hamburg (3 Ss 29/09) BGH (3 StR 576/08) BVerfG (2 BvR 1980/07) BGH (2 StR 587/07) JuS 2009, 1144 RÜ 2009, 709 JuS 2009, 859 RÜ 2009, 30 JA 2009, 233 JK 6/09, StGB § 266/33 treue in Betracht kommt) Pflichtwidrig ist nur der Verstoß gegen vermögensschützende Normen. Diese Eigenschaft kann aber vertraglich oder durch Satzung festgelegt werden. Dem mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren befassten Rechtspfleger obliegt eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber beteiligten Gläubigern und Schuldnern Missbräuchliche Verwendung einer vom Arbeitgeber überlassenen Tankkarte erfüllt nicht den Tatbestand der Untreue Es besteht eine Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger Eine untreuerelevante Pflichtverletzung liegt beim Verstoß gegen außerstrafrechtliche Normen nur dann vor, wenn die verletzte Vorschrift auch den Vermögensschutz bezweckt § 266 StGB ist mit Art. 103 II GG vereinbar Untreue schon durch Umbuchungen vom Notaranderkonto auf Geschäftskonto bei geplanter nachfolgender Auszahlung, wenn der Notar von einem geplanten Betrug zum Nachteil der finanzierenden Bank Kenntnis erlangt hat (vgl. auch § 54d BeurkG) Zum Schädigungsvorsatz bei der Untreue Untreue durch Kreditvergabe bei Verletzung banküblicher Informations- und Prüfungspflichten Verfassungsmäßigkeit des § 266 StGB Untreue durch Unterhalten schwarzer Kassen Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 45 BGH RÜ 2008, 437 (5 Str 354/07) JK 10/08, StGB § 266/32 BGH JK 12/07, StGB § 266 I / (4 StR 117/06) 31 BGH RÜ 2007, 96; (2 StR 499/05) JA 2008, 148 LG Dresden RÜ 2006, 32 (10 Ns 202 Js 45 JK 4/07, StGB § 266 / 30 549/03) BGH JA 2006, 826 (2 StR 515/05) BGH RÜ 2006, 541 (1 StR 519/05) JK 10/06, StGB § 266 / 29 OLG München RÜ 2006, 532 (2 Ws 22/06) BGH RÜ 2006, 147 (3 StR 470/04) JuS 2006, 379 JA 2006, 171 Jura 2007, 58 OLG Frankfurt a.M. JK 5/05, StGB § 266 / 27 (3 Ws 1106/02) LG Düsseldorf JK 5/05, StGB § 266 / 26 (XIV 5/03) OLG Frankfurt a.M. JK 3/05 StGB § 266 / 25 BGH RÜ 2005, 142 (5 StR 299/03) BGH (5 StR 165/03) BGH (2 StR 355/03) BGH (5 StR 73/03) Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete Untreue – Vermögensnachteil bei Bürgschaftsübernahme Parteienfinanzierung durch verschleiertes Auslandsvermögen (Fall „Kanther“) Untreue durch Missbrauch einer Tankkarte Untreue durch die Anstellung von ungeeigneten Personen im öffentlich Dienst Erfolgsort einer Untreue zum Nachteil einer GmbH Eigenverwendung eines Sicherungseinbehalts Kompensationslose Anerkennungsprämie für ausscheidende Vorstandsmitglieder (Fall Mannesman) RÜ 2004, 595 Verschleierung von Vermögen und Sanktionen nach dem ParteienG als Vermögensschaden Aktienrechtliche Pflichtverletzung und Untreuevorwurf – „Mannesmann-Fall“ Untreue durch Schmiergeldzahlungen Treubruch durch Vereinbarung und Erhalt von „kickback“-Zahlungen aus dem Vermögen des Geschäftsherrn Überhöhte Abrechnung kassenärztlicher Einzelleistungen und Verordnungen Untreue durch Risikogeschäfte RÜ 2004, 422; JuS 2004, 1117; Untreue durch existenzgefährdenden Eingriff in das Vermögen einer Tochtergesellschaft – Bremer Vulkan RÜ 2004, 651 Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 46 BGH (4 StR 239/03) BGH (1 StR 212/03) BGH (1 StR 372/01) BGH (1 StR 185/01) BGH (1 StR 215/01) § 266 a BGH § 266 b BGH (2 StR 260/01) § 267 BGH (4 190/15) JA 2005, 95 RÜ 2004, 145 Ein Kassenarzt missbraucht seine gesetzliche Verpflichtungsbefugnis i.S.v. § 266 I 1.Alt., wenn er ein Medikament zu Lasten der von ihm vertretenen Krankenkasse verschreibt, obwohl er weiß, dass es medizinisch eindeutig nicht notwendig ist. RÜ 2004, 37; Vermögensverlust großen Ausmaßes iSv § 266 II iVm JuS 2004, 171 § 263 III 2 Nr. 2 erst bei tatsächlichem Vermögensverlust, nicht schon bei Gefährdungsschaden RÜ 2002, 459 Verstoß gegen die allgemeine beamtenrechtliche Treuepflicht begründet nicht ohne weiteres eine Vermögensbetreuungspflicht JK 10/02, StGB § 266 / Untreue durch Kreditvergabe 21 RÜ 2002, 219; Sportförderung als Untreue des Vorstands und AufJK 11/02, StGB § 266 / sichtsrats einer AG nur bei gravierender Verletzung 22 einer Gesellschafterpflicht JK 11/00, StGB § 266 a / Vorenthalten iSv § 266 a können nichtangeführte Ar1 beitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung auch sein, wenn für den betreffenden Zeitraum kein Lohn ausgezahlt worden ist RÜ 2002, 214; Kein § 266 b bei missbräuchlicher Abhebung durch JuS 2003, 537 berechtigten Karteninhaber am Automaten des Kreditinstituts, das Karte ausgestellt hat. (vgl. auch unter § 263 a) Urkundsdelikte OLG Celle StR RÜ 2015, 784 JuS 2011, 1136 Für gewerbsmäßiges Handeln iSv § 267 Abs. 3 Nr. 1 StGB genügt es, dass die Urkundenfälschung dazu dienen soll, durch andere vom Täter oder Dritte beabsichtigte Straftaten Gewinn zu erzielen. TÜV-Plakette und KfZ-Kennzeichen bilden eine sog. Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 47 (31 Ss 30/11) BGH (5 StR 488/09) OLG München 5 StR 354/09 NRÜ 2010, 318 NRÜ 2010, 268 OLG Oldenburg RÜ 2009, 511 (Ss 389/08) OLG Stuttgart JuS 2006, 855 (1 Ss 13/06) RÜ 2006, 593 AG Waldbröl RÜ 2005, 645 (4 Ds 385/05) JA 2006, 173 AG Pfaffenhofen a. JuS 2004, 1119; d. Ilm JK 12/04, StGB § 267 / (Ds 12 Js 32 11937/02) OLG Hamm RÜ 2004, 366 (3 Ws 54/04) BGH RÜ aktuell 11/2003, 84; (2 StR 411/02) JK 3/04, StGB § 267 / 31 OLG Stuttgart RÜ 2001, 511; (4 Ss 130/01) JK 7/02, StGB § 267 / 30 § 268 „zusammengesetzte Urkunde“. Computerausdruck und Telekopie sind keine Urkunden mangels Verwechselbarkeit mit einem Originaldokument im vorliegenden Fall Kennkarte mit Aufschrift „Deutsches Reich“, aber aktuellem Ausstellungsdatum hat keine Urkundseigenschaft. Fehlende Urkundenqualität bei einem Telefax Urkundenfälschung durch fotokopierten Behindertenparkausweis Verändern der Untergrundfarbe von Kfz-Prüfplaketten Urkundenfälschung in mittelbarer Täterschaft durch nachträgliches Abändernlassen einer Schulaufgabe Eine Fotokopie stellt keine Urkunde dar, wenn sie als Reproduktion erscheint und verwendet wird. Urkundenfälschung durch Fotokopie einer Collage Falsche Stempelplaketten einer KfZ-Zulassungsstelle ohne Angabe des Namens der Zulassungsstelle sind keine unechte öffentliche Urkunde OLG Köln JK 6/02, StGB § 267 / 29 Die Veränderung eines ausgedruckten Parkscheins (SS 264/01) erfüllt weder den Tatbestand des § 267, noch den des § 263 OLG Düsseldorf RÜ 2001, 22; Eine Kopie ist im Regelfall keine Urkunde (2 bSs 222/00) JK 4/01, StGB § 267 / 28 BGH (1 StR RÜ 2015, 516 Bei den durch einen Spielautomaten automatisch ge490/14) JK 10/15, § 268 StGB speicherten Spiel- und Umsatzzahlen handelt es sich JuS 2015, 1132 um keine technische Aufzeichnung, soweit die Speicherinformation auf einem internen Gerätespeicher und damit nicht auf einer vom Automaten ohne Ein- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 48 OLG München (4 St RR 53/06) OLG Karlsruhe (3 SS 128/00) BayObLG (4 StRR 31/01) § 269 § 271 § 273 RÜ 2006, 479 JA 2007, 72 JK 1/07, StGB § 303/5 RÜ 2003, 30 RÜ 2001, 368 OLG Hamm (5 Ss 347/08) BGH (3 StR 128/03) BGH (1 StR 31/14) JuS 2009, 662 BGH (3 StR 156/08) RÜ 2009, 168 JK 11/09, StGB § 271/3 OLG Köln (81 Ss 39/07) JA 2007, 657 BGH (2 StR 467/06) OLG München (5 St RR 109/05) OLG Brandenburg (2 SS 19/01) BGH RÜ 2007, 317 RÜ 2003, 415; JK 7/04, StGB § 269 / 1 JA 2015, 310 RÜ 2006, 654 JK 4/07, StGB § 271/2 RÜ 2002, 364 RÜ 2010, 578 griff abtrennbaren Sache dauerhaft verkörpert sind. Eine technische Aufzeichnung liegt dann vor, wenn die Spiel- und Umsatzdaten ausgelesen und ausgedruckt werden. „Blenden“ einer Verkehrsüberwachungskamera Abgrenzung zur Urkundsfälschung; Begriff des Störeingriffs Ein Kraftfahrer, der das Fahrtenschreiberblatt in das für die Aufzeichnung der Ruhezeiten vorgesehene Fach legt, um damit über die Dauer seiner Lenkzeit zu täuschen, stellt keine unechte technische Aufzeichnung her Anmeldung eines Ebay Accounts unter falschem Namen Wiederaufladen abtelefonierter Telefonkarten erfüllt § 269 I 2. Alt. StGB. §§ 348, 271: Keine Erstreckung des öffentlichen Glaubens einer Zulassungsbescheinigung Teil II auf die Angaben zur Person Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist auch hinsichtlich der Identität des Fahrzeugs im Straßenverkehr eine öffentliche Urkunde Keine Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung durch unrichtige schriftliche Bestätigung betreffend des Einzugs in eine Wohnung Umfang der erhöhten Beweiskraft eines Adoptionsund Namensänderungsbeschlusses Umfang der erhöhten Beweiskraft einer amtlichen Meldebestätigung Mittelbare Falschbeurkundung bei Asylantrag unter falschem Namen Ablösen eines behördlichen Aufklebers von ausländi- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 49 § 274 § 277 § 278 § 281 § 348 (6.10.2009) BGH (2 StR 430/09) OLG Hamm (3 Ss 271/06) OLG Frankfurt (2 Ss 325/08) OLG Frankfurt (2 Ss 24/05) OLG Stuttgart (2 Ss 349/13) BGH (1 StR 31/14) RÜ 2010, 168 RÜ 2007, 201; JK 8/07 StGB § 274 / 6 JA 2009, 551 RÜ 2006, 535 JuS 2014, 277 JA 2015, 311 JK 5/15, § 348 StGB schem Führerschein Nachteilsabsicht bezüglich Unterdrückung einer Urkunde mit nur potentieller Beweisbedeutung Beeinträchtigung fremden Beweisführungsrechts als „Nachteil“ Urkundsdelikt bei unzutreffender Behauptung einer Vollmacht Ohne ärztliche Untersuchung ausgestelltes Gesundheitszeugnis Missbrauch von Ausweispapieren: Unberechtigte Verwendung eines fremden Behinderten-Parkausweises Strafrechtlichen Schutz nach § 348 und § 271 StGB genießen innerhalb einer öffentlichen Urkunde nur die Tatsachen, auf die sich die spezielle öffentliche Beweiskraft erstreckt. Widerstand gegen die Staatsgewalt § 111 § 113 OLG Celle (32 Ss 125/12 OLG Stuttgart (4 Ss 42/07) OLG Dresden OLG 21 319/14) JuS 2014, 463 RÜ 2007, 374 (2 JK 6/15 § 113 StGB Ss JuS 2015, 562 OLG Celle (31 Ss JuS 2013, 268 27/12) Zur Strafbarkeit wegen Eintragung in eine Unterstützerliste eines Aufrufs zum „Schottern“ Öffentliches „Anreizen“ zur Fassung eines eigenständigen Tatentschlusses Die „Gewalt“ als sehr weitgehender Blankettbegriff des § 113 I StGB ist einzelfallabhängig ausfüllungsbedürftig. Auch wenn ein Sich-Losreißen aus einem Festhaltegriff den Gewaltbegriff iSd § 113 I StGB erfüllen kann, erfordert es doch stets eine Kraftäußerung , die sich gegen die Person des Vollstreckenden richtet. Ist die Diensthandlung, der Widerstand entgegengesetzt wird, nicht formell rechtmäßig (§ 113 III StGB), stellt sie einen rechtswidrigen Angriff gegen den Betroffenen dar, gegen den sich dieser im Rahmen seines Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 50 BVerfG (2 BvR 2238/07) BVerfG (1 BvR 1090/06) KG ((5) 1 Ss 61/05 (12/05)) OLG Dresden (3 SS 25/01) KG (1 SS 161/00) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung RÜ 2008, 709 JuS 2009, 78 JA 2009, 68 JK 4/09, StGB § 113/7 RÜ 2007, 475 JK 3/07 StGB § 113 / 6 RÜ 2006, 84 Notwehrrechts (§ 32 StGB) zur Wehr setzen darf. Die Diensthandlung ist rechtswidrig, wenn Polizeibeamte einen Betroffenen falsch belehrt haben. Die Auslegung von Kfz als „Waffen“ verstößt gegen Art. 103 II GG Rechtmäßige Entfernung aus einer Versammlung? (Rechtmäßigkeits-Begriff im Rahmen von § 113 StGB) Ein Vollstreckungsbeamter handelt nicht rechtmäßig i.S.v. § 113 Abs. 3 S. 1 StGB, wenn er die Pflicht zur situationsangemessenen Beurteilung erkennbarer Eingriffsvoraussetzungen verletzt. Die Anforderungen an die Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen erhöhen sich umso mehr, je überschaubarer und gesicherter die von dem Vollstreckungsbeamten vorgefundene Situation ist. Ein Handeln auf Befehl im Vertrauen auf dessen Rechtmäßigkeit macht die Vollstreckungshandlung des Untergebenen nicht „rechtmäßig“ i.S.v. § 113 Abs. 3 S. 1 StGB, wenn er das Fehlen der Eingriffsvoraussetzungen auch ohne besondere Prüfung der Sach- und Rechtslage erkennen kann. RÜ 2002, 78 Ein ohne Androhung angewendeter unmittelbarer Zwang zur Durchsetzung einer Blutentnahme ist nicht rechtmäßig im Sinne von § 113 RÜ 2001, 314; Ohne die Belehrung des Tatvorwurfs ist eine FestnahJK 10/01, StGB § 113 / 5 me nicht rechtmäßig iSv § 113 Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 51 § 123 § 126 §§ 129, 129 a § 132 § 138 OLG Frankfurt a.M. (1 Ss 189/05) OLG Hamburg (II – 143/04) OLG Frankfurt (2 Ss 71/02) BGH (5 StR 273/06) BGH (3 StR 94/04) KG ((4) 121 Ss 247/12 (304/12)) KG (2/5 1 Ss 111/06 51/06) BayObLG (2 St RR 103/02) BGH (5 StR 464/09) BGH (4 StR 533/03) § 145d BGH (1 337/14) § 146 BGH JuS 2007, 191 Hausfriedensbruch in innerstädtischer B-Ebene RÜ 2005, 137 Rechtmäßigkeit eines Bahnhofsverbots RÜ 2002, 506 Versenden vermeintlicher Milzbrandbriefe (auch § 145 d) JK 7/07 StGB § 129 I / 7 Zur Abgrenzung der kriminellen Vereinigung von der Bande JK 6/05, StGB § 129 / 6 Zum Begriff der kriminellen und der terroristischen Vereinigung in § 129 und § 129 a StGB JuS 2013, 853 Zur Strafbarkeit des Fahrens mit Blaulicht durch Private RÜ 2007, 209 Einmaliges unbefugtes Auftreten als Staatsanwalt JK 2/04, § 132 / 3 Amtsanmaßung durch einen Amtsträger RÜ 2010, 581 JuS 2010, 832 RÜ 2004, 595; JK 4/05, StGB § 138 / 3 Aufgabe der Rechtsprechung zur doppelten Anwendung des in dubio pro reo-Satzes bei § 138 StGB Normatives Stufenverhältnis zwischen Nichtanzeige einer geplanten Straftat und Beteiligung an der anzeigepflichtigen Tat Auch wenn die angezeigte Straftat dieselbe Strafvorschrift erfüllt wie eine tatsächlich begangene, kann § 145 d Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklicht sein, sofern es sich in ihrem Grundcharakter um eine gänzlich andere Tat handelt, deren Aufklärung andere Ermittlungsmaßnahmen erfordern würde. StR RÜ 2015, 584 JK 10/15, § 145d StGB Geldund Wertzeichenfälschung RÜ 2007, 652 Geldfälschung durch Absatzhelfer (§§ 146 I Nr. 2 und Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 52 § 152 a (43 StR 359/07) BGH (4 StR 447/04) BGH (2 StR 138/02) BGH (2 StR 91/11) BGH (4 StR 284/00) RÜ 2005, 540 3, 25 II StGB) Sichverschaffen und Inverkehrbringen von Falschgeld JK 4/03, StGB § 146 / 3; Übergabe von Falschgeld an verdeckten Ermittler ist JA 2003, 189 nur Versuch des § 146 RÜ 2011, 709 Das Anbringen eines Skimming-Apparates an einem Geldautomaten, um dadurch Daten zur Fälschung von Geldkarten zu erlangen, stellt iRd § 152a noch keinen Versuch dar. RÜ 2001, 25; Verfälschen einer ec-Karte zwecks bargeldloser ZahJuS 2001, 300; lung im elektronischen Lastschriftverfahren JK 8/01, StGB § 152 a / 2; JA 2001, 747 Aussagedelikte § 164 OLG Stuttgart (2 RÜ 2015, 713 Ss 94/15) JuS 2016, 82 BeckRS 2015, 15501 Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterchaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen. BGH (1 StR RÜ 2015, 377 Auch der Beschludigte im Strafverfahren macht sich 488/14) JK 8/15, § 164 I StGB bei beswusst wahrheitswidriger Bezichtigung einer unverdächtigen Person nach § 164 StGB strafbar. Weder die Selbstbelastungsfreiheit noch das Recht auf Verteidigung stehen dem entgegen. OLG Stuttgart JuS 2015, 182; NStZ-RR Auslegung des objektiven Tatbestands des § 164 I (5 Ss 253, 14) 2014, 276 StGB im Lichte des Schutzzwecks der Norm Kammergericht RÜ 2006, 476 Falschverdächtigung durch substanzarme Behauptung Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 53 (1 Ss 329/05) OLG Hamm RÜ 2006, 249 (2 Ws 316/05) BGH RÜ aktuell 7/2003, 53 (2 StR 7/03) OLG Düsseldorf JK 7/01, StGB § 164 / 5 (2b SS 164/005400 I) Verdächtigung eines Belastungszeugen durch Bestreiten des Tatvorwurfs Falschverdächtigung nur bei Eignung zur Einleitung von Maßnahmen Keine Vollendung des § 164 bei Richtigstellung der Behauptung in räumlich-zeitlichem Zusammenhang Straftaten gegen Personenstand/Ehe/Fa milie § 173 BVerfG (2 BvR 392/07) JuS 2008, 550 Strafbarkeit der Geschwisterinzest § 203 OLG Köln (SS 254/00) JK 8/01, StGB § 203 / 1 Rechtfertigung des Geheimnisverrats durch § 193 StGB § 257 BGH (2 StR 302/11) JuS 2012, 566 BGH RÜ 2008, 511 Vorteil i. S. des § 257 Absatz I StGB ist auch der an einen Tatbeteiligten gezahlte, nicht aber der ihm versprochene Tatlohn Strafbarkeit durch Zurverfügungstellen eines eBay- Verletzung des persönlichen Lebensund Geheimbereichs Begünstigung und Hehlerei Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 54 (4 StR 148/08) JA 2008, 656 JK 5/09, StGB § 257/6 OLG Frankfurt a.M. RÜ 2005, 419 (2 Ws 66/04) § 258 BGH (4 151/15) StR RÜ 2015, 781 LG Augsburg (3 KLs 400 Js 11061/10) BGH (2 Ars 199/06) OLG Hamm (3 Ss 625/03) OLG Köln (2 Ws 508509/02) BGH (1 StR 106/00) § 259 BGH (4 StR 112/11) JA 2011, 948 Accounts zum Absatz von Diebesgut Ein durch Begünstigung sicherungsfähiger Tatvorteil ist beim Vortäter auch dann noch unmittelbar vorhanden, wenn er betrügerisch erlangtes Geld auf sein Bankkonto einzahlt und es später wieder abhebt. Ein Hilfeleisten i.S.v. § 257 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass die Begünstigungshandlung objektiv geeignet ist, dem Vortäter die durch die Vortat erlangten Tatvorteile gegen Entziehung zu sichern. Dabei reicht es, wenn die Handlung generell geeignet ist, den Zugriff des Verletzten zu erschweren. Der Tatentschluss erfordert bei § 258 Abs. 1 StGB in Bezug auf die Tathandlung und den Vereitelungserfolg direkten Vorsatz, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz ausreicht. Zur eingeschränkten Strafbarkeit von Strafverteidigern wegen Strafvereitelung JK 12/06, StGB § 258/16 Ausschluss des Verteidigers wegen Strafvereitelung / Fall Zündel RÜ 2004, 431 Strafvereitelung zugunsten eines jugendlichen Vortäters JK 6/03, StGB § 258 / 15 Abgrenzung versuchter Strafvereitelung von noch strafloser Vorbereitung RÜ 2000, 373; Die Grenzen zulässiger Verteidigung können überJK 1/01, StGB § 258 / 14 schritten sein, wenn dem Opfer eine Schmerzensgeldzahlung für eine zweifelhafte entlastende Aussage versprochen wird und die Zahlung durch den Erfolg der Aussage bedingt ist JuS 2011, 1040 Eine Hehlerei liegt tatbestandlich nicht vor, wenn die Vortat erst durch die Verfügung zu Gunsten des Erwerbers begangen wird. Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 55 BGH (4 StR BGH (5 StR BGH (2 StR BGH (3 StR BGH (3 StR Einzelfragen zur Absatzhilfe JK 4/09, StGB § 259/25 Zur Vollendung der Hehlerei trotz Sicherstellung durch die Polizei Hehlerei bei der Weiterveräußerung der Beute an Gutgläubige durch den Hehler Abgrenzung täterschaftlicher Absatzhilfe zur Beihilfe an der Absatzhehlerei Absatzhilfe durch Erkundigungen nach Verwertungsmöglichkeiten? 120/08) 219/08) RÜ 2008, 716 329/08) RÜ 2008, 238 402/07) 200/07) BGH (4 StR 453/04) § 261 JK 2/10, StGB § 259/26 RÜ 2007, 651 JA 2008, 231 JK 10/08, StGB § 259 I/24 RÜ 2005, 429 Versicherungsbetrug (§ 263 StGB) und Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) keine geeigneten Vortaten, da keine rechtswidrige Besitzlage hinsichtlich der versicherten Sache geschaffen wird. RÜ 2005, 268 Hehlerei bei Mitbesitz BGH (2 StR 423/03) BGH RÜ 2000, 293 (5 StR 80/00) BGH (1 StR 33/15) RÜ 2015, 785 JK 1/16, § 261 I StGB BVerfG (2 BvR RÜ 2015, 716 2558/14, 2571/14 und 2573/14) BGH (4 StR 632/11) JuS 2012, 1138 Keine vollendete Hehlerei iSv Absetzen/Absatzhilfe beim Verkauf an eine Vertrauensperson der Polizei Ist Buchgeld sowohl aus rechtmäßigen Zahlungseingängen als auch aus von § 261 Abs. 1 S. 2 StGB erfassten Straftaten hervorgegangen, handelt es ich dabei insgesamt um einen „Gegenstand“, der aus Vortaten „herrührt“, wenn der aus diesen Vortaten herrührende Anteil bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht völlig unerheblich ist. Auch § 261 Abs. 1 StGB ist verfassungskonform im subjektiven Bereich auszulegen, dass der Strafverteidiger entweder mit manipulativer Tendenz handelt oder von der deliktischen Herkunft des Gegenstandes sicher weiß. Der BGH bestätigt die von der h.M. vertretenen Grundsätze zur Strafbarkeit des Tankens ohne Zah- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 56 JA 2005, 840 lungsbereitschaft an einer SB-Tankstelle. Zum Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und Hehlerei Durchsuchung beim Verteidiger wegen Geldwäsche RÜ 2005, 652 Vortäter als Mitglied einer „Geldwäscherbande“ RÜ 2005, 419 Ein Strafverteidiger, der eine aus einer Katalogtat i.S.v. § 261 Abs. 1 Nr. 2 StGB stammende Kautionszahlung über ein Privatkonto leitet und im eigenen Namen hinterlegt, kann sich wegen Geldwäsche, Begünstigung, Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung und Betrug strafbar machen. Geldwäsche an Ersatzgegenständen BGH (1 StR 357/05) BVerfG (2 BvR 1975/03) BGH (2 StR 225/05) OLG Frankfurt a.M. (2 Ws 66/04) JK 3/07, StGB § 261/8 OLG Karlsruhe (3 Ws 108/04) RÜ 2005, 202; JK 11/05, StGB § 261 / 6 +7 JA 2004, 704 § 261 II StGB ist mit dem GG vereinbar, soweit Strafverteidiger nur dann mit Strafe bedroht werden, wenn sie im Zeitpunkt der Annahme ihres Honorars sichere Kenntnis von dessen Herkunft hatten. RÜ 2001, 459; Ein Strafverteidiger, der sich mit Vermögen iSv § 261 JuS 2001, 1232; I sich entlohnen lässt, begeht Geldwäsche JK 3/02, StGB § 261 / 4 + 5; JA 2002, 14; BVerfG (2 BvR 1520/01) BGH (2 StR 513/00); siehe auch OLG Hamburg (2 Ws 185/99) RÜ 2000, 157; JK 7/00, StGB § 261 / 3 BGH JA 2011, 151 Insolvenzstraftaten § 283 Ein Beiseiteschaffen im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 57 (3 StR 314/09) StGB liegt nur dann vor, wenn der Zugriff auf den weggegebenen Vermögensbestandteil für einen Insolvenzverwalter im Rahmen der Gesamtvollstreckung (Insolvenz) wesentlich erschwert wird KG Berlin ((4) 1 Ss JuS 2013, 79 552/11 (327/11)) Die unklare Rechtslage, wie sie im Bereich der Sportwettenvermittlung durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung geschaffen worden ist, darf nicht einseitig dem Normadressaten aufgebürdet werden. Bei der Frage der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums ist dies zu beachten. Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten nach Großbritannien an einen dort konzessionierten Buchmacher Strafbarer Eigennutz § 284 OLG München JK 3/07, StGB § 284/1 (5 StR RR 115/05) Straftaten gegen den Wettbewerb § 298 BGH (4 StR 428/03) JK 4/05, StGB § 298 / 1 „Rechtswidrige Absprache“ nur bei kartellwidriger Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen. § 323 a OLG Hamm (3 Ss 135/07) RÜ 2008, 38 Innere Beziehung des Vollrauschtäters zur späteren Rauschtat OLG Karlsruhe JK 6/05, StGB § 323 a / Zum Anwendungsbereich des § 323 a StGB (Volltrun- Gemeingefährliche Straftaten Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 58 § 323 c § 326 (1 Ss 102/04) 7 kenheit) bei nicht auszuschließender Schuldfähigkeit AG Saalfeld JK 11/05, StGB § 323 c / Nimmt der Täter irrig an, dass die von ihm geleistete (630 Js 23573/04) 5 Hilfe geeignet sei, die drohenden Schäden abzuwenden, so handelt er ohne den erforderlichen Vorsatz i.S.d. § 323 c StGB. LG Stuttgart RÜ 2006, 365 Ausschlachten eines Autowracks als unerlaubtes Be(18 Qs 24/05) handeln gefährlichen Abfalls Verkehrsdelikte § 142 BGH (4 StR 92/14) JuS 2015, 372 Voraussetzungen des „Führens“ eines Kfz in der PerJK 9/15, §§ 315c, 316 son des Fahrlehrers StGB BGH (4 StR NVZ 2014, 534 Das unerlaubte Entfernen vom Unfallsort kann ge259/14) JK 5/15 § 142 rechtfertigt oder entschuldigt sein, wenn der Betreffende sich zumindest auch deshalb von Unfallort entfernt hat, um eigene Verletzungen ärztlich behandeln zu lassen. OLG Köln JuS 2011, 1038 Ein „Unfall im Straßenverkehr” liegt auch dann vor, (1 RVs 138/11) wenn der Führer eines auf öffentlicher Straße geparkten Lkw beim Ladevorgang ein Blech statt auf die Ladefläche versehentlich gegen die Seitenwand des Lkw wirft und ein anderes Fahrzeug durch das abprallende Metallteil beschädigt wird BGH JuS 2011, 274 Das Entfernen nicht vom Unfallort selbst, sondern von (4 StR 413/10) einem anderen Ort, an welchem der Täter erstmals vom Unfall erfahren hat, erfüllt weder den Tatbestand des § 142 Nr. 1 StGB noch des § 142 II Nr. 2 StGB KG JuS 2009, 1046 „Öffentliches Verkehrsraum“, wenn Gelände der All(2 Ss 330/08) gemeinheit (= nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbundener Personenkreis) zugänglich ist OLG Hamburg RÜ 2009, 508 Kenntniserlangung von Beteiligung an einem Unfall Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 59 (1 Ss 31/09) ZJS 2009, 442 AG BerlinTiergarten (290 Cs) 3032 Pis 5850-08 OLG Düsseldorf (III-2 Ss 142/0769/07 III) BVerfG (2 BvR 2273/06) JA 2009, 230 OLG Hamm (4Ss 130/07) OLG Nürnberg (2 St OLG Ss 300/06) BVerfG (2 BvR 2273/06) LG Berlin (526 Qs 162/06) OLG Stuttgart (4 Ss 181/03) OLG Köln (Ss 54/02) OLG Köln (SS 64/01) BGH (StR 233/01) § 315 b OLG Hamm (III-1 RVs 15/14) JK 8/08, StGB § 142/24 nach Verlassen des Unfallorts reicht nicht für eine Bestrafung nach § 142 Keine Fahrerflucht beim Beschädigen fremder Autos beim Einladen Verkehrsunfallflucht auch bei nachträglicher Kenntnis von einem Unfallgeschehen? JuS 2007, 689; Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfallort JA 2007, 549; JK 8/07 StGB § 142 / 23; Jura 2008, 135 RÜ 2007, 483 Vorsätzliche Schädigung als „Unfall im Straßenverkehr“? RÜ 2007, 260 „Unfall im Straßenverkehr“ bei Bagatellschaden RÜ 2007, 254 Pflicht zur Nachholung von Feststellungen bei unvorsätzlichem Verlassen des Unfallorts? RÜ 2007, 210 „Unfall im Straßenverkehr“ beim Schieben einer Mülltonne JK 2/04, StGB § 142 / 22 Zum Begriff des „Unfallbeteiligten“ bei nur mittelbarer Mitverursachung des Unfalls JK 11/02, StGB § 142 / Mutmaßliche Einwilligung in das Sich-Entfernen von 21 der Unfallstelle RÜ 2002, 267 Beginn und Dauer der Wartefrist RÜ 2002, 121; „Unfall im Straßenverkehr„ nur dann, wenn sich in JK 7/02, StGB § 142 / dem vorsätzlich herbeigeführten Schadensfall ein ver20; kehrstypisches Unfallrisiko realisiert hat JA 2002, 631 JA 2014, 474 „Fußgänger aufgepasst – Auto kommt!“ Auch der Teilnehmer am fließenden Straßenverkehr kann sich nach Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 60 BGH (4 667/11) BGH (4 StR 340/11) BGH (4 StR 245/10) BGH (4 Str 373/09) BGH (4 StR 411/08) BGH (4 StR 617/07) BGH (4 StR 123/06) BGH (4 StR 292/05) BGH (4 StR 160/04) BGH (4 StR 377/03) StR JuS 3013, 84 RÜ 2011, 648 RÜ 2011, 173; JuS 2011, 660 JuS 2010, 364 § 315b I StGB strafbar machen, wenn das Fahrzeug – etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug – missbraucht wird; erforderlich ist dann allerdings ein zumindest bedingter Verletzungsvorsatz Das abrupte Abbremsen eines Pkw in der Absicht, einen Auffahrunfall herbeizuführen, ist als „Hindernisbereiten“ i. S. des § 315b I Nr. 2 StGB zu werten. Für die Beurteilung, ob durch das Auffahren eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert hervorgerufen wurde, bedarf es genauer tatrichterlicher Feststellungen zu den Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität ihres Aufpralls. Anforderungen an das Bestehen einer konkreten Gefahr; „Beinahe-Unfall“-Rechtsprechung Sach- und Gefährdungswertgrenze bleibt bei 750 € Erfordernis zumindest eines Schädigungsvorsatzes; bloßer Gefährdungsvorsatz genügt nicht RÜ 2009, 33 Straßenverkehrseingriffe nur bei verkehrsspezifischen JK 5/09, StGB § 315b/12 Gefahren mit Wirkung auf die Dynamik des Straßénverkehrs JA 2008, 821 Feststellung des bedeutenden Werts einer fremden Sache RÜ 2006, 542 Griff des Beifahrers in das Fahrzeuglenkrad JA 2006, 900 JuS 2007, 89 JK 7/06, StGB, § 315 b / Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch 11 Zufahren auf einen Polizeibeamten RÜ 2004, 485 Grünstreifen als öffentlicher Verkehrsraum RÜ 2004, 369; JuS 2004, 832; Bewusstes Anfahren einer Person auf einem Betriebsgelände; Auf einem Werksgelände findet kein öffentli- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 61 § 316 § 316 a JA 2004, 869; cher Straßenverkehr iSv § 315 b StGB statt, wenn der JK 11/04, StGB § 315 b / Zutritt lediglich Werksangehörigen und Personen mit 10 individuell erteilter Erlaubnis möglich ist. BGH JK 11/03, StGB § 315 b / § 315 b ist auch bei unmittelbarer Herbeiführung des (4 StR 103/02) 9 Fremdschadens anwendbar BGH RÜ 2003, 217; Fahrzeug als Waffe (4 StR 228/02) JuS 2003, 926 OLG Oldenburg JuS 2014, 756 Trunkenheit im Verkehr beim Führen einer Pferdekut(1 Ss 204/13) sche, Anwendbarkeit des BAK-Grenzwertes von 1,1 ‰ OLG Dresden RÜ 2006, 154 Alkoholisierter Fahrlehrer als „Führer“ des Fahrschul(3 Ss 588/05) JuS 2006, 468 wagens JA 2006, 576 OLG Zweibrücken JK 10/04, StGB § 316 / 7 Voraussetzungen der (relativen) Fahruntüchtigkeit (1 Ss 242/03) nach Drogenkonsum BGH (4 StR ZJS 2016, 109 Zum Angriff auf die Entschlussfreiheit des Führers ei607/14) nes Kraftfahrzeuges durch eine vorgetäuschte Polizeikontrolle. BGH JuS 2014, 1135; NStZ- Vortäuschen einer Polizeikontrolle als Angriff auf den (2 StR 104/14) RR 2014, 342; JA 2015, Fahrzeugführer 235 BGH (4 StR JuS 2013, 366 Neben dem Führer eines Kraftfahrtzeuges kann auch 244/12) der Mitfahrer taugliches Tatopfer i.S. des § 316a StGB sein. Bei einem nicht verkehrsbedingten Halt bedarf es der Feststellung zusätzlicher Umstände, die die Annahme rechtfertigen, dass die Tat unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs begangen worden ist. BGH RÜ 2008, 177 Anwendbarkeit des § 316 a Abs. 1 StGB, wenn das (4 StR 338/07) JA 2008, 313 Tatopfer bei Beginn des Angriffs noch nicht KraftfahrJK 7/08, StGB § 316 a / zeugführer war 8 BGH RÜ 2006, 317 Erpresserischer Angriff auf haltenden Taxifahrer (4 StR 444/05) Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 62 BGH (4 StR 299/04) BGH (4 StR 394/03) BGH (4 StR 150/03) BGH (2 StR 152/02) BGH (3 StR 360/00) RÜ 2005, 477; Erpresserischer Angriff auf einen mit laufendem Motor JA 2005, 842; haltenden Taxifahrer JuS 2005, 1134; JK 1/06, StGB § 316 a / 7 RÜ 2005, 34 Begriff des „Mitfahrers“ JuS 2004, 352; Einschränkende Auslegung des Tatbestandes des räuJA 2004, 515; berischen Angriffs auf Kraftfahrer JK 5/04, StGB § 316 a / 6 RÜ 2002, 509; Erpresserischer Angriff im vorübergehend haltenden JA 2003, 541 Taxi RÜ 2001, 129; Die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs JuS 2001, 717; nutzt aus, wer als Mitfahrer den Fahrzeugführer zum JK 8/01, StGB § 316 a / Anhalten an eine abgelegene Stelle bittet, um dort die 5; Erpressung vorzunehmen JA 2001, 452 Brandstiftungsdelikte Allgemein BGH (3 StR 112/04) § 306 OLG Stuttgart (4 Ws 37/08) § 306a BGH (2 StR 399/10) BGH (3 StR 456/09) JA 2005, 171 Rücktritt vom Versuch bei Brandstiftungsdelikten JA 2008, 740 Grenzen der Todeszurechnung bei überobligatorischen Rettungshandlungen Unterschiedliche Auslegung des „teilweisen Zerstörens“ in Absatz 1 und Absatz 2 im Hinblick auf den jeweiligen Normzweck Anzünden eines Schuppens ist keine schwere Brandstiftung, wenn dieser nicht durch eine bauliche Verbindung mit einem nebenstehenden Wohngebäude als bauliche Einheit zu werten ist. Abgestelltes Wohnmobil kann grundsätzlich als der Wohnung eines Menschen RÜ 2011, 305 JuS 2010, 830 Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 63 § 306 b dienende Räumlichkeit zu sehen sein. Schwere Brandstiftung bei „stellvertretender“ Entwidmung eines Wohngebäudes? Inbrandsetzen funktionswesentlicher Gebäudeteile BGH (3 StR 54/07) BGH (5 StR 401/06) BGH (2 StR 381/04) JuS 2007, 1056 BGH (1 StR 347/04) BGH (4 StR 462/02) RÜ 2004, 655; JuS 2005, 276 JA 2003, 925 BGH (4 StR 165/02) JK 7/03, § 306 a / 3 + 4 BGH (2 StR 267/08) BGH (3 StR 74/08) JK 6/09, StGB § 306 b/4 BGH (3 StR 454/06) JA 2007, 743; RÜ 2007, 425; RÜ 2007, 532; JK 11/07, StGB § 306b, §§ 265, 303/3 RÜ 2000, 509 Betrug gegenüber der Feuerversicherung ist eine „andere Straftat“ iSv § 306 b BGH (3 StR 139/00) RÜ 2007, 145 JuS 2007, 484 RÜ 2005, 91; JuS 2005, 473 RÜ 2008, 507 Bedingte „Entwidmung“ eines Wohngebäudes; Entwidmung des Wohnzwecks durch den berechtigten unmittelbaren Fremdbesitzer ohne Beteiligung des Eigentümers Tateinheit oder Gesetzeseinheit im Verhältnis von § 306 a und § 306 c StGB? 1. Holzwände, die einzelne Kellerabteile abtrennen, stellen keine wesentlichen Teile eines Wohngebäudes dar. § 306 a I Nr. 1 nur (+), wenn das Feuer auf wesentliche Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken dienen, übergreifen konnte. 2. § 306 e verlangt kein eigenhändiges Löschen. Der Täter darf sich der Hilfe Dritter, z.B. der Feuerwehr, bedienen. Teilweises Zerstören eines Gebäudes durch Brandlegung; Versuch und Rücktritt bei der schweren Brandstiftung Besonders schwere Brandstiftung nach „Entwidmung“ eines allein bewohnten Wohnhauses Besonders schwere Brandstiftung und Betrugsversuch bei Brandlegung durch versicherungsrechtlichen Repräsentanten Ermöglichungsabsicht bei Brandstiftung Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 64 § 306 c BGH (1 StR 347/04) § 306 d BGH (1 StR 422/04) JK 8/05, StGB § 306 c / Diverse Konkurrenzfragen im Rahmen der Brandstif1 tungsdelikte, vor allem: Konkurrenz von schwerer Brandstiftung und Brandstiftung mit Todesfolge RÜ 2005, 309 Sorgfaltswidriger Umgang mit glimmender Zigarettenasche Amtsdelikte BGH (1 399/14) § 331 BGH (2 StR 486/03) BGH (5 StR 323/06) BGH (3 StR 212/07) BGH (4 StR 69/07) BGH (5 StR 453/05) BGH (4 StR 549/04) BGH (3 StR 301/03) BGH StR NJW 2015, 2675 JK 2/16, § 331 ff. StGB RÜ 2004, 534 Eine Bestrafung wegen Bestechlichkeit eines Amtsträgers eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union setzt eine zweistufige Prüfung der Amtsträgereigenschaft voraus. Zunächst ist seine Stellung nach dem Recht des anderen Mitgliedstaats zu beurteilen und bejahendenfalls (kumulativ) nach deutschem Recht. Angestellter der Deutschen Bahn AG als Amtsträger JK 12/07, StGB §§ 331 Zur Bestimmtheit der Unrechtsvereinbarung und zur ff. / 12 Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung bei der Bestechung von Ermessensbeamten RÜ 2007, 589 Vorteilsannahme durch Einwerbung von WahlkampfJK 6/08, StGB § 331 spenden Abs. 1 / 13 RÜ 2007, 535 Vorteilsnahme durch entgeltliche private Nebentätigkeit JK 1/07, StGB § 331/11 Kommunale Mandatsträger sind in der Regel keine Amtsträger RÜ 2005, 542 Kein Beziehungsverhältnis zwischen Bußgeld und JK 03/06, StGB § 331 / Diensthandlung 10 JA 2006, 251 JK 6/05, StGB § 331 / 9 Parteispenden und Vorteilsannahme RÜ 2005, 372 Unrechtsvereinbarung schon bei Anschein der Käuf- Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 65 (5 StR 168/04) BGH (1 StR 541/01) BGH (1 StR 372/01); § 332 § 333 lichkeit JK 10/03, StGB § 332 / 8 Abgrenzung der Bestechlichkeit von der Vorteilsannahme bei der Einwerbung von Drittmitteln siehe auch JK 3/03, StGB § 331 / 7 RÜ2002, 459; Eintreibung von Drittmitteln für Forschung und Lehre JK 3/03, StGB § 331 / 7; erfüllen nicht den Tatbestand von § 331 siehe dazu auch OLG Karlsruhe (2 Ds 181/99) OLG Hamm (2 Ss 1238/00) OLG Hamburg (2 Gs 129/00) BGH (3 StR 389/05) BGH (5 StR 119/05) RÜ 2000, 377; JK 7/02, StGB § 331 / 5 BGH (1 StR 541/01) RÜ 2003, 80 BGH (3 StR 131/01) BGH (GSSt 2/11) JK 5/02, StGB § 332 / 7 JK 10/02, StGB § 331 / 6 Unrechtsvereinbarung als Kern der Bestechungstatbestände RÜ 2001, 370 Strafbarkeit der Krankenhausärzte im Herzklappenskandal RÜ 2006, 482 Fordern von Vorteilen durch indirekte Spendenbitte RÜ 2006, 142 JuS 2012, 852 OLG Düsseldorf JuS 2015, 850 (III-1 Ws 429/14) BeckRS 2015, 09347 Privatrechtlich organisierte Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge sind keine „sonstigen Stellen“ iSv § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB Die Annahme eines Vorteils reicht allein nicht aus, um das „Sicht-Bereit-Zeigen„ im Sinne des § 332 III zu bejahen Vorteilserlangung durch außerdienstliche Handlungen Beteiligung von Ärzten an sog. Pharma-Marketing, Klärung der Frage, ob ein niedergelassener Vertragsarzt tauglicher Täter eines Korruptionsdelikts ist Für die Strafbarkeit nach § 333 I StGB bedarf es einer Unrechtsvereinbarung im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses zwischen dem gewährten Vorteil und der Dienstausübung. Das Gegenseitigkeitsverhältnis kann fehlen, wenn in aller Offenheit durch den Vorstand einer Gesellschaft Präsente an Amtsträger Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 66 § 334 § 339 BGH (1 StR 260/08) BGH (4 StR 99/07) BGH (3 StR 492/10) derjenigen Stadt übergeben werden, die Alleinaktionärin der fraglichen Gesellschaft ist. Vorteilsgewährung durch Versendung von WM-Tickets JK 5/09, StGB § 333/2 ZJS 2009, 578 JK 11/08, StGB § 333 I/1 Begriff des Vorteils und der Unrechtsvereinbarung im Rahmen der Vorteilsgewährung JuS 2012, 655 Auch solche Sach- oder Geldzuwendungen, die als vertraglich vereinbartes und angemessenes Entgelt für den von der Schule im Zusammenhang mit der jeweiligen Fotoaktion geleisteten organisatorischen Aufwand erbracht werden, können „Vorteile“ sein BGH JuS 2012, 655 Vereinbarkeit bestimmter Geschäftsmodelle der Schul(3 StR 492/10) fotografie mit dem Korruptionsstrafrecht BGH (3 StR RÜ 2015, 648 Grenzen der Sperrwirkung der Rechtsbeugung 498/14) JK 2/16, § 339 StGB BGH JuS 2014, 85 Heimliche nachträgliche Änderungen an den Urteilsbe(4 StR 84/13) gründungen durch den Richter nach Ablauf der Frist des § 274 I 2 StPO BGH JuS 2014, 850; NJW Der subjektive Tatbestand der Rechtsbeugung setzt (2 StR 479/13) 2014, 1192 mindestens bedingten Vorsatz hinsichtlich eines VerJK 12/14, StGB § 339/5 stoßes gegen geltendes Recht sowie einer Bevorzugung oder Benachteiligung einer Partei voraus. Das darüber hinausgehende subjektive Element einer bewussten Abkehr von Recht und Gesetz bezieht sich auf die Schwere des Rechtsverstoßes. Auf eine persönliche Gerechtigkeitsvorstellung des Richters kommt es nicht an OLG Naumburg JuS 2012, 950 Zu den Voraussetzungen und zur Sperrwirkung des (1 Ws 48/12) Rechtsbeugungstatbestands BGH JuS 2012, 1042 Der BGH zeigt die möglichen Tatmodalitäten auf, we(2 StR 610/11) gen derer sich ein Strafrichter der Rechtsbeugung schuldig machen kann. OLG Naumburg JuS 2009, 79 Rechtsbeugung durch Kollegialgericht (Fall Görgülü) (1 Ws 504/07) Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 67 § 348 § 353b § 353 d Nr. 3 StGB § 356 BGH (1 StR 394/07) OLG Hamburg (3 Ws 176/04) BGH (2 StR 88/01) JK 7/08, StGB §§ 339, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, verminderte 258 a I, 21 Schuldfähigkeit RÜ 2005, 316 Keine richterähnliche Stellung bei Leitung eines Planfeststellungsverfahrens RÜ 2001, 417; Die gesteigerte Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde JK 5/02, StGB § 348 / 7 erstreckt sich nicht auf Tatsachen, deren unwahre Kundgabe die Wirksamkeit der Beurkundung nicht berührt BGH RÜ 2003, 174 Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen durch (5 StR 276/02) Offenbarung von Gesetzesverstößen BGH JK 1/02, StGB § 353 b / Verletzung des Dienstgeheimnisses durch Negativaus(2 StR 488/00) 2 kunft BVerfG (2 BvR JK 12/14, StGB § 353d/1 Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB bei Ver429/12) NJW 2014, 2777 öffentlichungen mit dem Willen des Betroffenen OLG Karlsruhe (3 Ss 143/01) JK 4/03, StGB § 356 / 6 Parteiverrat durch Rechtsanwalt auch bei einverständlicher Scheidung BGH (2 StR 516/06) BGH (3 StR 492/04) RÜ 2007, 370 BGH (GSSt 1/05) BGH (GSSt 01/02) gleiches Problem: RÜ 2006, 34 Kuriertätigkeit als täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmittel? Für die Annahme einer Bandenabrede ist es nicht erforderlich, dass sich sämtliche Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe persönlich verabredet haben und sich untereinander kennen, wenn nur jeder den Willen hat, sich zur künftigen Begehung von Straftaten mit (mindestens) zwei anderen zu verbinden. Erfolglose Erwerbsbemühungen als vollendetes Handeltreiben; Schreckschusspistole als „Schusswaffe“ Mittäterschaftliche Zurechnung der Bewaffnung beim Drogenhandel BtMG JuS 2006, 89 RÜ 2003, 262; JuS 2003, 1238; RÜ 2002, 263 Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 68 BGH 3 369/01) StR StVO § 23 StVO BGH (4 StR 92/14) JA 2015, 232; BeckRS Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbil2015, 00391 dungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, dessen fortgeschrittener Ausbildungsstand zu einem Eingreifen in der konkreten Situation keinen Anlass gibt, ist nicht Führer des Kraftfahrtzeuges iSd § 23 I a 1 StVO Sonstiges § 86 a § 89a BGH (3 StR 88/14) JK 9/15, §§ 9, 86a StGB NStZ 2015, 81 OLG Bamberg (2 JuS 2013, 566 Ss 63/12) Tatort abstrakter Gefährdungsdelikte BGH (3 StR 486/06) JA 2007, 551; JK 8/07 StGB § 86a / 1 BVerfG (1 BvR 150/03) BVerfG (1 BvR 204/03) BVerfG (1 BvR 150/03) BGH (3 StR JA 2007, 237 Die Verwendung einer auf Bestellung von einer Privatperson neu angefertigten „Kennkarte“ des „Deutschen Reiches“ mit Reichsadler und Hakenkreuz im Eichenlaubkranz auf der Vorderseite und dreifacher Anbringung eines entsprechenden Dienstsiegels auf der Innenseite ist nicht als Urkundenfälschung strafbar, da ein solches Dokument selbst bei oberflächlicher Betrachtung nicht für ein amtliches Dokument der BRD gehalten werden kann. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, um die Gegnerschaft zu dieser zum Ausdruck zu bringen Verwendung rechtsextremistischer Fantasieparole JA 2007, 236 Strafbarkeit des so genannten Hitler-Grußes RÜ 2006, 596 Wortlautschranke bei § 86a Abs. 2 S. 2 StGB ZJS 2015, 232 Zur Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) des § 89a Abs. Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016 69 243/13) § 168 BGH (5 StR 71/15) §§ 308, 310 BGH (3 438/15 StR Art. 103 II GG BGH (2 495/12) StR Art. 54 SDÜ EuGH (M) ) (C-398/12 1, Abs. 2 Nr. 3 sowie zur Auslegung des Begriffs der schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Sinne des § 89a Abs. 1 S. 2 StGB RÜ 2015, 581 Zur „Asche“ im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB gehören JA 2015, 872 sämtliche nach der Einäscherung verbleibenden RückJK 12/15, § 168 StGB stände, d.h. auch die vormals mit einem Körper fest verbundenenk, , nicht verbrennbaren Bestandteile. RÜ 2016, 233 Sprengstoffe iSv § 308 Abs. 1, § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind alle Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen. Es kommt nicht darauf an, ob der Stoff fest, flüssig oder gasförmig ist, ob er Beständigkeit hat oder nur im Augenblick der Herstellung anwendbar und wirksam ist oder ob die Explosion auf Zündung von außen oder auf Selbstzündung beruht. JK 10/14, GG Art. 103 Die richterrechtlich entwickelte Rechtsfigur der ungeII/6 lichartigen Wahlfeststellung verstößt gegen Art. 103 II NStZ 2014, 392 GG. RÜ 2016, 96 JuS 2015, 1045 Art. 54 SDÜ (Schengener DurchführungsübereinkomNJW 2014, 3010 men) ist dahin auszulegen, dass er Ermittlungen gegen ZJS 2016, 245 dieselbe Person wegen derselben Tat in einem anderen Vertragsstaat entgegensteht, wenn im Erstverfolgerstaat ein Einstellungsbeschluss erlassen wurde, der eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens nur auf Grund neuer Belastungstatsachen gestattet.
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