Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April

Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
1
Rechtsprechung Besonderer Teil
Themengebiet §§
Aktenzeichen
Fundstellen
Leitsatz/Inhalt
§ 153
BGH
(3 StR 193/10)
RÜ 2010, 786
§ 154
OLG Celle
(22 Ss 142/03)
RÜ 2004, 196
§ 157
BGH
(4 StR 240/07)
BGH
(4 StR 239/07)
JK 7/08, StGB § 157 / 5
Bei mehrfacher Beweisaufnahme jeweils mit Vereidigung, jedoch unterbliebener Vereidigung bei der letzten Vernehmung: uneidliche Aussage, es sei denn zulässige Teilvereidigung (vgl. § 154 StGB, § 6 StPO)
Meineid vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss nur als uneidliche Falschaussage gem. §
153 strafbar.
Irrtümliche Annahme eines Aussagenotstandes
Aussagedelikte
RÜ 2007, 653
Aussagenotstand bei unbegründeter Furcht vor Bestrafung
Beleidigungsdelikte
§ 185
BVerfG
(1
1036/14)
BvR RÜ 2015, 435
JA 2015, 797
NJW 2015, 2022
JK 11/2015 § 185 StGB
AG Emmendingen JuS 2015, 81; BeckRS
(5
Cs
350
Js 2014, 16340
30429/13)
BVerfG
(1 BvR 1318/07)
RÜ 2009, 99
JA 2009, 310
Keine (Kollektiv-)Beleidigung von Polizisten durch Tragen eines „FCK CPS“-Ansteckers
Die gegenüber einem Gemeindevollzugsbeamten getätigte Äußerung „Das ist doch Korinthenkackerei!“ kann
von dem Recht auf freie Meinugnsäußerung geschützt
sein.
Bezeichnung als „Dummschwätzer“ kann als Wahrnehmung berechtigter Interessen erlaubt sein, sofern
sie sich weder als Schmähkritik noch als Formalbelei-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
2
OLG Bamberg
(3 Ss 48/06)
BVerfG
(1 BvR 285/06)
§ 186
KG
((4) 1 Ss 93/04
(91/04))
OLG Karlsruhe
(1 Ss 46/04)
BayObLG
(1 St RR 153/04)
OLG Hamm
(4 Ss 138/04)
BVerfG
(1 BvR 2145/02)
BayObLG
(5 StR 9/04)
OLG Karlsruhe
(1 SS 13/02)
BayObLG
(1 StRR 75/01)
OLG Hamm
(3 Vs 1/05)
LG Düsseldorf
BVerfG
(2 BvR 1392/96)
Delikte gegen
das Leben
RÜ 2007, 147
digung darstellt
Beleidigung durch sexualbezogener Handlung in der
Öffentlichkeit
Grenzen der beleidigungsfreien Privatsphäre
RÜ 2007, 93;
JK 9/07 StGB § 185, §
193 / 11
RÜ 2005, 651
Schmähkritik gegenüber Polizeibeamten
JK 10/05, StGB § 185 / „Götz-Zitat“ als Beleidigung
10
RÜ 2005, 375
Bezeichnung eines Polizisten als „Wegelagerer“
RÜ 2005, 139
Beleidigung eines Richters im „Kampf um das Recht“
JK 8/04, StGB § 193 / 7
Schmähkritik und Meinungsfreiheit
RÜ 2004, 419
Bezeichnung eines Polizeibeamten in Zivil als „Spitzel“
RÜ 2003, 77
Beleidigung durch sexuelle Belästigung in der Öffentlichkeit
Keine Beleidigung durch Vorwurf der Rechtsbeugung
gegen Richter
Üble Nachrede durch Weitergabe ehrverletzender Gerüchte
Strafverteidigung ist Wahrnehmung berechtigter Interessen i. S. v. § 193 StGB.
Keine üble Nachrede wegen Rechtfertigung aus § 193,
wenn im Strafprozess zum Zwecke der Strafverteidigung Ehrverletzungen geäußert werden
RÜ 2002, 81
RÜ 2006, 153
JA 2003, 452
RÜ 2000, 505
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
3
§§ 212,
211
BGH
(1 StR 349/15)
JuS 2016, 364
BGH
(3 StR 242/15)
JuS 2016, 278
BGH
(2
464/14)
StR ZJS 2016, 102
BGH
(3
541/14)
StR JA 2015, 711
JuS 2015, 754
JK 3/2016, § 211
Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst
zur Tötung ausnutzt. Dies ist auch dann der Fall, wenn
der Täter sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit
Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter
bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht
mehr möglich ist, sich erfolgversprechend zur Wehr zu
setzen, so dass die hierdurch geschaffene Situation bis
zur Tötungshandlung fortdauert.
Für die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers wesentlich
ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch
daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren. Heimtückisches Handeln erfordert jedoch kein „heimliches“
Vorgehen. Das Opfer kann auch dann arglos sein,
wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist,
dass keine Mgölichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie
zu begegnen.
Wenn ein äußerlich ununterbrochendes Handeln oder
Unterlassen zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz beginnt und dann mit Tötungsvorsatz weitergeführt wird, liegt die für einen Verdeckungsmord erforderliche Zäsur zwischen zu verdeckender Tat und
Verdeckungstat in diesem Vorsatzwechsel.
Voraussetzung für die Annahme eines Verdeckungsmordes ist, dass zwischen einem ersten erfolglosen, mit Tötungsvorsatz vorgenommenen Angriff
und einer zweifen, nunmehr mit Verdeckungsabsicht
begangenen Tötungshandlung eine deutliche zeitliche
Zäsur liegt.
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
4
BGH
(5
380/14)
StR JK 7/15, § 211 II Gr. 1 Niedrige Beweggründe bei menschenverachtendem
Var. 4 StGB
Tatbild
NStZ 2015, 33
BGH
(1
496/14)
BGH
(1
340/14)
StR JK 6/15 § 211 StGB
StR JuS 2015, 370
Heimtücke und Sacheinlassung des Angeklagten
Heimtücke bei Tötung eines Kleinkindes. Für die Annahme von Heimtücke ist weder erforderlich, dass der
schutzbereits Dritte bei der Tötung unmittelbar zugegen ist, noch dass der Tätr dessen Arg- und Wehrlosigkeit herbeigeführt hat.
BGH (3 StR 21/14) JK 11/14, StGB § 211/69 Unmittelbares Ansetzen zur Heimtücke bei angekünNStZ 2014, 633
digter Tötung
BGH
JuS 2013, 364
Wird ein Kleinkind getötet, das auf Grund seines Alters
(2 StR 309/12)
noch zu keinerlei Argwohn oder Gegenwehr fähig ist,
so ist für die Frage der Heimtücke auf die Arg- und
Wehrlosigkeit eines mit Blick auf das Kind schutzbereiten Dritten abzustellen.
BGH
JuS 2012, 757
Zu den Voraussetzungen der Feststellung bedingten
(4 StR 558/11)
Tötungsvorsatzes
BGH
JuS 2012, 562
Zur Bestimmung der Mordmerkmale „Heimtücke“
(1 StR 273/11)
und „niedere Beweggründen“
BGH
RÜ 2011, 780
Heimtücke begründende Arglosigkeit muss beim ers(3 StR 223/11)
ten mit Tötungsvorsatz geführten Angriff vorliegen
BGH
RÜ 2011, 783
Verdeckungsabsicht erfodert immer, dass sich der
(2 StR 239/10)
Täter den Tod des Opfers als notwendige Voraussetzung der Verdeckung vorstellt.
BGH
RÜ 2011, 436;
Verdeckungsmord auch dann noch möglich, wenn
(1 StR 50/11)
JuS 2011, 942;
aus Tätersicht die Tat bereits entdeckt ist, aber er sich
JA 2011, 792
noch nicht für voll überführungsfähig hält
BGH
JuS 2011, 181
Die Annahme eines (versuchten) Verdeckungsmor(2 StR 239/10)
des erfordert die Feststellung, dass der Täter die Tötungshandlung als notwendiges Verdeckungsmittel
ansieht
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
5
BGH
(2 StR 320/10)
BGH
(4 StR 450/09)
BGH
(3 StR 204/09)
BGH
(5 StR 525/07)
BGH
(3 StR 204/09)
BGH
(4 StR
BGH
(2 StR
BGH
(4 StR
BGH
(3 StR
Ein Behandlungsabbruch ist nur dann durch eine Einwilligung gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen
der §§ 1901a ff. BGB erfüllt sind
NRÜ 2010, 313
Steinwurf von Autobahnbrücke als gemeingefährliches Mittel anhand einer Einzelfallbetrachtung zu
bestimmen
JuS 2010, 360
Kein Mord wegen Tötens mit gemeingefährlichen
Mitteln durch Unterlassen (Täter ließ seine ExFreundin eine Zigarette in einem Raum mit Gasgemisch entzünden, das er zuvor in Suizid-Absicht erzeugt hatte;
Hauseinsturz durch Explosion).
JK 3/10, StGB § 211/56 Heimtücke bei Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit Dritter
JA 2009, 901
Gemeingefährliche Tatbegehung durch Unterlassen nicht, wenn Gefahrschaffung nicht vorsätzlich geschah
JK 10/09, StGB § 211/55 Ausnutzungsbewusstsein bei heimtückischen Mord
529/08)
RÜ 2009, 431
Heimtücke trotz latenter Angst eines Stalkingopfers
JA 2008, 310
Mordmerkmale und Beteiligung mehrerer an Tötungsdelikten
Heimtückische Tötung eines Komapatienten
571/08)
425/07)
226/07)
BGH
(5 StR 468/06)
BGH
(4 StR 11/07)
BGH
RÜ 2011, 102
JA 2011, 309
RÜ 2008, 104
JA 2008, 389
JK 6/08, StGB § 211
Abs. 2 / 54
JK 10/07, StGB § 211 II
Gruppe 2 Var. 1 / 52
JuS 2007, 960
JA 2007, 901
JK 3/08 StGB § 211 II
Gruppe 2 Var. 1 / 53
RÜ 2007, 311
Zur Annahme von Heimtücke bei vorheriger Ankündigung eines gewalttätigen Übergriffs
Normative Einschränkung der Arglosigkeit beim Heimtückemord an einem Schlafenden
Verhungernlassen eines Kindes
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
6
(5 StR
BGH
(4 StR
BGH
(1 StR
BGH
(4 StR
BGH
(2 StR
BGH
(5 StR
BGH
(4 StR
BGH
(2 StR
BGH
(4 StR
320/06)
JA 2007, 386
419/06)
Niedriger Beweggrund beim Töten eines Säuglings
durch überforderten Vater
JK 7/06, StGB § 211 / 49 Zeitpunkt der Arglosigkeit beim Mord (Heimtücke)
250/05)
RÜ 2006, 308
KFZ als gemeingefährliches Tötungsmittel
594/05)
561/05)
341/05)
RÜ 2006, 252
Heimtückische Tötung schlafender Kinder
JK 10/06, StGB § 211 /
51
RÜ 2006, 194
„Blutrache“ als niedriger Beweggrund
JA 2006, 573
JA 2006, 175
Rache als niedriger Beweggrund
290/05)
248/04)
RÜ 2006, 145
NStZ 2005, 688
RÜ 2006, 87
243/05)
BGH
(2 StR 229/04)
JuS 2005, 1051
Arglosigkeit bei nicht ernst genommener Schießdrohung (Heimtücke)
Obwohl Mord und Totschlag als selbstständige Tatbestände zu begreifen sind, ist der Unrechtsgehalt des
Totschlags im Mord enthalten, weil die vorsätzliche
Tötung i.S.d. § 212 StGB notwendiges Merkmal auch
des § 211 StGB ist.
Bei versuchter Anstiftung zum Mord darf deshalb auch
bei einer doppelten Milderung des Strafrahmens gem.
§ 49 StGB im Hinblick auf § 30 Abs. 1 S. 2 StGB und
auf § 28 Abs. 1 StGB die Mindeststrafe für eine versuchte Anstiftung zum Totschlag nicht unterschritten
werden.
Macht der Anstifter zu einem Auftragsmord dem Täter
keine näheren Vorgaben über die Art der Tötung, so
liegt es nahe, dass er auch mit einer heimtückischen
Tötung einverstanden ist.
Ist bei dem Täter einer bezahlten Auftragstötung das
Handeln aus Habgier neben anderen Motiven nicht
bewusstseinsdominant, kommen auch sonstige nied-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
7
BGH
(4 StR 168/05)
BGH
(2 StR
BGH
(5 StR
BGH
(2 StR
BGH
(2 StR
206/04)
94/04)
281/04)
310/04)
BGH
(1 StR 327/04)
BGH
(1 StR
BGH
(1 StR
BGH
(1 StR
BGH
(2 StR
BGH
(1 StR
BGH
(5 StR
rige Beweggründe als Mordmerkmals in Betracht.
RÜ 2005, 585;
Wer ein Kfz in zügigem Tempo über Gehwege mit
JA 2006, 11;
Fußgängerverkehr in vollbesetzte Außenterrassen von
JuS 2006, 88;
Straßencafés lenkt, erfüllt das Mordmerkmal der TöJK 1/06, StGB § 211 / 47 tung „mit gemeingefährlichen Mitteln“.
JA 2005, 412
Divergierende Mordmerkmale bei Täter und Teilnehmer
JK 7/05, StGB § 211 / 44 Niedrige Beweggründe bei fehlendem Tatmotiv
233/04)
331/04)
JK 6/05, StGB § 211 / 42 Versuchsbeginn beim Tötungsdelikt; sektiererische
Überzeugungen und niedrige Beweggründe
RÜ 2005, 365;
„Kannibalen-Fall“: Voraussetzungen einer Tötung auf
JuS 2005, 958;
Verlangen bzw. Erfüllung von Mordmerkmalen beim
JA 2005, 763;
Einverständnis des Opfers, vom Täter verspeist zu
JK 12/05, StGB § 211 / werden (Kannibale von Rotenburg)
46 a und b
RÜ 2005, 262;
Verdeckungsabsicht trotz bereits bekannter TäterJA 2005, 490;
schaft (Opfer hat die Tat bereits einem Dritten gegenJuS 2005, 659;
über offenbart)
JK 10/05, StGB § 211 /
45;
JA 2006, 90
RÜ 2005, 206
Bedingter Tötungsvorsatz bei lebensgefährdenden
Schüssen
RÜ 2005, 93;
Tötung eines schlafenden „Haustyrannen“ (HeimtüJK 7/05, § 211 / 43
cke)
RÜ 2005, 82
Verdeckungsmord in Notwehr?
286/04)
JA 2004, 787
452/03)
JuS 2004, 1017
Strafbarkeit eines Täters mit abweichenden soziokulturellen Anschauungen
Voraussetzungen der Heimtücke
145/04)
RÜ 2004, 541
306/03)
Niedriger Beweggrund bei Sprengstoffanschlag aus
terroristischen Motiven
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
8
BGH
(3 StR 107/04)
BGH
(1 StR 403/02)
BGH
(1 StR 247/02)
BGH
(5 StR 538/01)
BGH
(4 StR 297/02)
BGH
(4 StR 48/01)
BGH
(5 StR 432/00)
BGH
(2 StR 258/01)
BGH
(2 StR 159/01)
BGH
(1 StR 414/00)
§ 216
BGH
(2 StR 145/11)
RÜ 2004, 484
Heimtückemord in einem minder schweren Fall
RÜ, 2003, 265;
Heimtückischer Mord in Notwehr? (siehe auch bei §
JuS 2003, 716 ;
32);
JK 1/04, StGB § 32 / 41; Erpresser ist gegenüber einem wehrenden Angriff des
JA 2004, 272;
Erpressten auf sein Leben regelmäßig nicht arglos iSd
JA 2004, 298
Mordmerkmals der Heimtücke
JA 2003, 538
Menschenverachtender Vernichtungswille ohne verständlichen Tötungsanlass ist niedriger Beweggrund.
JK 2/03, StGB § 211 / Maßstab für niederen Beweggrund sind Wertvor39;
stellungen der BRD und nicht abweichende ausländiJA 2002, 749
sche Vorstellungen
RÜ 2003, 121;
Unterlassene Rettung zur Verdeckung einer voranJK 8/03, StGB § 211 / 40 gegangenen erfolglosen Tötungshandlung
JK 12/02, StGB § 211 / Akzessorietät der Mordmerkmale
37
JuS 2002, 640;
Zwischen einem Verdeckungsmord und einer verJK 12/02, StGB § 211 / suchten Tötung als Vortat ist eine zeitliche Zäsur er38;
forderlich
JA 2002, 842
RÜ 2002, 168
Niedrige Beweggründe bei Tötung zum Abreagieren
frustrationsbedingter Aggressionen an einem Unbeteiligten
RÜ 2002, 29
Verdeckungsabsicht auch möglich bei Ordnungswidrigkeiten als zu verdeckende Tat (siehe auch § 253)
JuS 2001, 613;
Verhältnis von Habgier und Verdeckungsabsicht
JK 10/01, StGB § 211 / bei vorangegangenem Raub
36
JuS 2012, 365
Zu der Frage, ob ein nach § 16 II StGB relevanter Irrtum über die „Ernstlichkeit“ des Tötungsverlangens
i.  S. des § 216 I StGB vorliegt, insbesondere zur Auswertung von dahingehenden Sachverhaltsinformationen
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
9
BGH
(3 StR 168/10)
BGH
(2 StR 310/04)
BGH
(5 StR 66/03)
§ 221
§ 222
RÜ 2011, 235
RÜ 2005, 365
JK 3/04, StGB § 216 / 7
Kein „ernstliches Tötungsverlangen“ bei nur depressiver Augenblicksstimmung
„Kannibalen-Fall“
Wer infolge einer Täuschung durch das Opfer vorsatzlos aktive Sterbehilfe leistet, nimmt nicht an einer tatbestandslosen Selbstgefährdung teil.
BGH
JK 3/04, StGB § 216 / 6 Differenzen bei der rechtlichen Beurteilung der passi(XII ZB 2/03)
ven Sterbehilfe in der zivil- und strafrechtlichen BGHRechtsprechung
EGMR
JK 4/03, StGB § 216 / 5; Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord
(2346/02)
JuS 2003, 81
BGH
JA 2012, 154
Aussetzung durch Im Stich lassen ist stets ein Unter(1 StR 233/11)
lassungsdelikt; eine Straf-rahmenmilderung gemäß §
13 Abs. 2 StGB ist nicht möglich, auch nicht, wenn der
Täter durch die Tat den Tod des Opfers verursacht (§
221 Abs. 3 StGB).
BGH
JuS 2008, 647
Versetzen und im Stich lassen in einer hilflosen Lage
(2 StR 626/07)
ZJS 2008, 419
JK 1/09, StGB § 221/6
OLG Stuttgart
RÜ 2008, 101
Grenzen der Beistandspflicht bei § 221 StGB und der
(2 Ws 297/07)
Garantenstellung wegen tatsächlicher Gewährübernahme
HansOLG (1 Rev RÜ 2015, 509
Pflichtenmaßstab bei Fahrlässigkeitsdelikten im Rah13/15)
men ehrenamtlicher Tätigkeit
BGH
JK 7/09, StGB § 222/8
Abgrenzung zwischen Selbst- und Fremdgefährdung
(4 StR 328/08)
und Sittenwidrigkeit einer Einwilligung
BGH
RÜ 2009, 96
Sorgfaltspflichten bei arbeitsteiliger Ausführung von
(4 StR 252/08)
JK 8/09, StGB § 222/8
Bauarbeiten
OLG Stuttgart
JK 12/08, StGB § 222/7 Grenzen der Erfolgszurechnung bei Fehlverhalten Drit(4 Ws 37/08)
ter
OLG Nürnberg
JK 2/07, StGB § 222 / 6 Anknüpfungstatsachen für den Fahrlässigkeitsvorwurf
(2 St OLG Ss
53/06)
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
10
BGH
(1 StR 422/04)
RÜ 2005, 309;
JuS 2005, 848
OLG Rostock
(1 Ss 80/04)
BGH
(5 StR 327/03)
RÜ 2005, 31
BGH
(5 StR 66/03)
JuS 2003, 1137;
JA 2004, 190
OLG Nürnberg
(Ws 867/02)
JuS 2003, 408
AG Lübeck
(746 Js 13196/11)
JuS 2011, 179
BGH
(3 StR 180/10)
RÜ 2010, 705
BGH
(1 StR 158/08)
JuS 2009, 466
BGH
(4 StR 549/06)
JuS 2007, 1145
JK 4/08, StGB §§ 223,
227 / 4
RÜ 2004, 34;
JA 2004, 356
Sorgfaltswidriger Umgang mit glimmender Zigarettenasche; Bestimmung der Sorgfaltspflicht beim Umgang
mit Feuer und Zigaretten sowie beim Alleinlassen von
Kleinkindern
Bewusste Selbstgefährdung bei tödlichem Arbeitsunfall
Pflichtgemäßes Alternativverhalten von Entscheidungsträgern (hier: im Strafvollzug) – Gewährung unbeaufsichtigten Ausgangs für nicht therapierbaren
Schwerstkriminellen
Wer infolge einer Täuschung durch das Opfer vorsatzlos aktive Sterbehilfe leistet, nimmt nicht an einer tatbestandslosen Selbstgefährdung teil.
Fahrlässige Tötung und kein fahrlässiger Beitrag zum
Selbstmord, wenn der Täter eine von ihm fahrlässig
für ungeladen gehaltene Pistole auf das Verlangen des
anderen auf ihn richtet, abdrückt und tötet
Körperverletzungsdelikte
§ 223
Für die Erfüllung des § 223 StGB reichen auch solche
psychischen Beeinträchtigungen aus, die den Körper
im weitesten Sinne in einen pathologischen, somatisch
objektivierbaren Zustand versetzen.
Vollendete Wegnahme mit Ergreifen des (zur „Ansicht“
erlangten) Handys; Abgrenzung zum Raub bei späterem gewaltsamen Behalten desselben.
Sozialerheblichkeit von Körperverletzungen von Bundeswehrrekruten
Heileingriff als Körperverletzung und hypothetische
Einwilligung (§§ 32 ff., 223, 227 StGB)
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
11
§ 224
OLG Hamm
(4 Ws 172188/06)
RÜ 2007, 362
Vorschriftswidrige „Geiselnahmeübung“ bei der Bundeswehr
LG Würzburg
(1 Ks 901 Js
9131/2005)
JuS 2007, 772
Ungeschützter Geschlechtsverkehr eines HIV-Positiven
als gefährliche Körperverletzung
BGH
(1 StR 300/03)
JK 12/04, StGB § 223 / 3 Hypothetische Einwilligung als Rechtfertigungsgrund?
LG Köln (151 Ns JuS 2012, 850
169/11)
BGH
(3
StR JA 2015, 793
171/15)
JK 4/2016, § 224 I Nr. 4
StGB
BGH
(2
488/14)
StR JA 2015, 709
BGH
(4 StR 455/11)
JuS 2012, 367
BGH
(2 StR 286/08)
BGH
(4 StR 589/09)
RÜ 2010, 440 (442)
RÜ 2010, 440 (441 f.)
Zirkumzision als Körperverletzung
Eine gemeinsame Begehungsweise iSd § 224 I Nr. 4
StGB liegt nur vor, wenn Täter und Beteiligter bei Begehung der Körperverletzung einverständlich zusammenwirken; nicht aber, wenn sich mehrere Opfer nur
einem Angreifer ausgesetzt sehen, ohne dass die Positionen ausgetauscht werden.
Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit kann als
gefährliches Werkzeug angesehen werden, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird.
Ferner kommt bei Tritten gegen den Kopf eine das
Leben gefährdende Behanldung in Betracht.
Der BGH hält für die „das Leben gefährdende Behandlung“ am abstrakt-konkreten Gefahrbegriff („Geeignetheit“) fest, geht allerdings bei der Begründung sehr
ins Detail und kommt damit inhaltlich in die Nähe der
konkreten Gefahr
Allein aus der gemeinschaftlichen Begehung iSd § 224
I Nr. 4 StGB folgt noch keine Mittäterschaft.
Werkzeuge sind nicht schon gefährlich iSd. § 224 I Nr.
2 StGB, weil sie Furcht einflößen (locker um den Hals
gelegtes Elektrokabel, um das Opfer zu erschrecken).
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
12
OLG Schleswig
(2 Ss 201/09)
BGH
(4 StR 347/09)
OLG Dresden
(2 Ss 288/09)
BGH
(4 StR 524/06)
BGH
(2 StR 203/07)
BGH
(2 StR 180/06)
BGH
(4 StR 536/05)
BGH
(4 StR 347/05)
OLG Hamm
(2 Ss 121/04)
BGH
(4 StR 43/04)
BGH
(5 StR 210/02)
§ 225
BGH
(4 StR 477/00)
BGH
Jura 2010, 379
Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung nur bei
bewusstem Zusammenwirken der Täter und dadurch
bedingter gesteigerter Gefährlichkeit
JA 2010, 308
Schuh als gefährliches Werkzeug: potentielle Gefährlichkeit im Einzelfall reicht aus; es sind keine daraus
resultierenden tatsächlichen erheblichen Verletzungen
nötig.
JuS 2010, 268
Ausgießen heißer Flüssigkeit über dem Kopf des OpNStZ-RR 2009, 337
fers, insb. krit. Anmerkung Jahn, JuS 2010, 268.
JK 1/08, StGB § 224 I Zur gefährlichen Körperverletzung mittels eines „anNr. 2 / 1
deren gefährlichen Werkzeugs“, hier: bei Verletzung
durch ein fahrendes Kraftfahrzeug
JK 1/08, StGB §§ 52, Tateinheit von Körperverletzung und Schwanger218, 224 I Nr. 5 / 13
schaftsabbruch
JK 4/07, StGB § 224 I Zu den Anforderungen an eine das Leben gefährdende
Nr. 5/2
Behandlung in § 224 I NR. 5 StGB sowie zum Bandenbegriff (bei BtMG)
RÜ 2006, 312
Kochsalz als „gesundheitsschädlicher Stoff“
JK 9/06 StGB § 224 / 5
JA 2006, 743
RÜ 2006, 203
Gefährliche Körperverletzung bei gemeinschaftlicher
Begehung
RÜ 2005, 315
Schlag ins Gesicht als lebensgefährdende Behandlung
JK 3/05 StGB § 224 I Nr. Die Behandlung braucht das Leben nicht konkret zu
5/1
gefährden; es genügt, dass die Behandlung nach den
Umständen des Einzelfalles dazu geeignet ist.
RÜ 2002, 558;
Gemeinschaftlich vom Täter und Gehilfen begangene
JK 2/03, StGB § 224 / 2; Körperverletzung
JA 2003, 365;
JuS 2003, 301
JuS 2001, 924
§ 224 durch Mitschleifen einer Person am Kfz (kein
Tötungsvorsatz)
RÜ 2007, 643
Quälen eines Schutzbefohlenen durch Nahrungsentzug
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
13
(5 StR 92/07)
§ 226
BGH
(5 StR 44/07)
BGH
(3 StR 408/08)
BGH
(4 StR 522/06)
BGH
(3 StR 183/06)
BayObLG
(2 St RR 965/03)
BGH
(5 StR 103/02)
§ 227
BGH
(4 StR 327/00)
BGH
(1 StR 349/15)
BGH
(1 StR 191/09)
JK 4/08 StGB § 225 Abs.
1, 3 Nr. 1 / 3
JK 9/07 StGB § 225 I / 2 Zum Begriff der rohen Misshandlung i. S. v. § 225 I
StGB
JK 8/09, StGB § 226/12 Tateinheit zwischen schwerer und gefährlicher Körperverletzung
RÜ 2007, 364;
Dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen KörJuS 2007, 866;
pergliedes bei versteiftem Zeigefinger?
JA 2007, 818;
JK 10/07 StGB § 226 /
11
RÜ 2007, 35
„Erhebliche Entstellung“ durch Narben an den Beinen?
JuS 2005, 80;
Verlust des Sehvermögens und Korrektur durch SehJK 3/05 StGB § 226 I Nr. hilfen
1 / 10
RÜ 2002, 457;
Eine wissentlich verübte schwere Körperverletzung
JA 2003, 105
kann auch vorliegen, wenn der Täter sein Opfer töten
wollte
JuS 2001, 513
Dolus directus II ist für § 226 II ausreichend
JuS 2016, 364
RÜ 2016, 230
JuS 2010, 956
Sofern der zu einer gefährlichen Körperverletzung angestiftete Haupttäter dem Misshandelten, insoweit
über den Vorsatz des Anstifters hinausgehend, mit
Tötungsvorsatz eine zum Tode des Opfers führende
Verletzung zufügt, kann der Anstifter wegen Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge schuldig
sein. Die vom Haupttäter dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen dürfen allerdings
nicht von anderer Art und Beschaffenheit sein, als der
Anstifter wollte und es sich vorstellte.
Einzelfallbetrachtung statt pauschalem Verweis, der
Täter einer besonders gefährlichen Gewalthandlung
müsse einen möglichen Todeserfolg billigend in Kauf
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
14
§ 228
nehmen, Abgrenzung zu § 212
BGH
JK 7/09, StGB § 227/5
Zurechnungszusammenhang bei Körperverletzung mit
(3 StR 190/08)
Todesfolge
BGH
RÜ 2008, 236
Körperverletzung mit Todesfolge auch, wenn der Tod
(5 StR 435/07)
JA 2008, 547
auf selbstgefährdendem Fluchtverhalten des Opfers
beruht
BGH
JuS 2008, 273
Spezifischer Gefahrzusammenhang und Vorhersehbar(4 StR 453/07)
keit
BGH
JK 7/07, StGB § 227 / 3 Zum
„Unmittelbarkeits“-Zusammenhang
zwischen
(2 StR 198/06)
Körperverletzung und Todesfolge oder: Körperverletzung mit Todesfolge auch bei Exzess des Mittäters?
BGH
JK 04/06, StGB § 227 / 2 Körperverletzung mit Todesfolge und nachfolgender
(1 StR 288/05)
untauglicher Versuch eines Tötungsdelikts
BGH
JuS 2005, 568
Zurechnung des Todeserfolges bei Exzess des Mittä(5 StR 218/04)
ters
BGH
RÜ 2004, 138;
Zur Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung (mit To(3 StR 120/03)
JuS 2004, 350;
desfolge), die durch das einverständliche Verabreichen
JK 11/04, StGB § 228 / 3 illegaler Betäubungsmittel bewirkt wird.
BGH
RÜ aktuell 7/2003, 52
Körperverletzung mit Todesfolge trotz Ablehnung ärzt(5 StR 27/03)
licher Behandlung durch das Opfer
BGH
RÜ 2003, 22;
Erfolgsqualifizierter Versuch der Körperverletzung mit
(5 StR 42/02)
JA 2003, 455;
Todesfolge ist möglich
JuS 2003, 503;
JuS 2003, 743;
Jura 2003, 549
BGH
(3
StR RÜ 2015, 305
Sittenwidrigkeit der Einwilligung in eine Körperverlet233/14)
JK 10/15, § 228 StGB
zung bei Beteiligung an einer Schlägerei
AG Saalfeld
JK 7/05, StGB § 228 / 5 Einwilligung in Körper- bzw. Lebensgefährdung bei
(635 Js 25691/03
Teilnahme an Trunkenheitsfahrt
2 Ds jugs.)
BGH
JK 2/05 StGB § 228 / 4
Ärztlicher Heileingriff und hypothetische Einwilligung
(1 StR 319/03)
BGH
RÜ 2004, 480;
Einverständliche sadomasochistische Sexualpraktiken
(2 StR 505/03)
JA 2005, 93
mit Todesfolge
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
15
§ 229
§ 231
BGH
(3 StR 120/03)
BVerfG
(2 BvR 1603/06)
BGH
(4 StR 347/13)
JA 2004, 597
Sittenwidrigkeit
einer
Einwilligung
Fremdinjektion
Strafrechtliche Folgen des Stalkings
JuS 2007, 384
bei
Heroin-
JuS 2014, 660
Voraussetzungen für die Annahme einer Schlägerei im
Falle wechselseitiger Tätlichkeiten zwischen jeweils
nur zwei Personen
StR ZJS 2015, 315
Entziehung Minderjähriger liegt auch dann vor, wenn
ein sorgeberechtigter Elternteil zwangsweise für eine
gewisse Dauer von seinem unter achtzehnjährigen
Kind entfernt wird.
Präzisierung des „Stalking“-Tatbestandes, insb. „beharrlich“ und „schwerwiegende Beeinträchtigung“
Stalking – Konkretisierung des Merkmals der „Beharrlichkeit“
§ 239 StGB erfasst auch Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit, durch die das Opfer daran
gehindert wird, ein größeres Areal zu verlassen. Das
Gebiet, das dem sich das Opfer auf Grund der Tathandlung nicht entfernen kann, darf aber nicht beliebig weiträumig sein; ansonsten würde der Tatbestand
in einer Weise überdehnt, die mit dem Schutzzweck
der Norm nicht in Einklang stünde.
Den Dienstgruppenleiter eines Polizeireviers trifft als
13 Beschützergarant die Pflicht, dafür Sorge zu tragen,
dass die Voraussetzugen einer rechtmäßigen Freiheitsentziehung, insbesondere die unverzügliche richterliche Entscheidung über die Fortdauer des Gewahrsams, eingehalten werden.
Delikte gegen
die persönliche Freiheit
§ 235
BGH
(1
387/14)
§ 238
BGH
(3 StR 244/09)
LG Lübeck
(2 b Qs 18/08)
BGH
(3
StR
410/14)
§ 239
BGH
(4
473/13)
RÜ 2010, 164
JA 2010, 389
JuS 2008, 553
JuS 2015, 947
NStZ 2015, 338
StR NJW 2015, 96
JK 8/15, §§
StGB
239,
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
16
BGH
(3
410/14)
BGH
(4 StR 473/13)
BGH
(4 StR 366/04)
BGH
§ 239a
BGH
(3 StR 119/13)
BGH
(3 StR
BGH
(2 StR
BGH
(3 StR
BGH
(5 StR
StR RÜ 2015, 513
Eine Freiheitsberaubung ist ein Verhalten nur, wenn es
die zunächst vorhandene Fähigkeit eines Menschen
vollständig aufhebt, nach seinem Willen den gegenwärtigen Aufenthaltsort zu verlassen. Es reicht nicht
aus, wenn ein Fortbewegen - wenn auch unter erschwerten Bedingungen – möglich ist.
JuS 2015, 180; NJW Freiheitsberaubung durch Unterlassen, Pflicht des Poli2015, 96; JA 2015, 72
zeibeamten die für die Fortdauer der Freiheitsentziehung erforderliche unverzügliche Vorführung beim
Richter vorzunehmen bzw. die für sie gebotene richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen
RÜ 2005, 315;
Freiheitsberaubung von Fahrzeuginsassen durch risJuS 2005, 850;
kante Fahrweise
JK 2/06, StGB § 239 / 3
RÜ aktuell 11/2003, 84
Das nur kurzzeitige Festhalten des Gegners im Verlauf
einer körperlichen Auseinandersetzung, das zu einer
zeitlich unerheblichen Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit führt, stellt keine Freiheitsberaubung dar
JA 2014, 368; BeckRS Keine Ausnutzungsabsicht, wenn das Opfer die ihm
2013, 20178
abzupressende vermögenswerte Leistung erst nach
Beendigung der Bemächtigungslage erbringen soll
JuS 2010, 174
Die Bemächtigungslage bei § 239 a
372/09)
RÜ 2007, 371
576/06)
RÜ 2006, 653
246/06)
473/05)
BGH
(2 StR 111/05)
BGH
(5 StR 197/04)
RÜ 2006, 255
JK
11/06,
239a/11
RÜ 2005, 597
RÜ 2004, 584;
JA 2005, 330
StGB
Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen
Bemächtigungslage und beabsichtigter Erpressung
Stabile Bemächtigungslage als Basis einer weiteren
Erpressung
Zur Stabilisierung und eigenständigen Bedeutung der
§ Bemächtigungslage
Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen
Bemächtigungslage und beabsichtigter Erpressung
Da der Tatbestand der Erpressung den Tatbestand des
Raubes mit umfasst, begeht einen erpresserischen
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
17
BGH
(1 StR 152/03)
BGH
BGH
(2 StR 240/01)
Menschenraub, wer in der Absicht handelt, die Bemächtigungssituation zur Begehung eines Raubes auszunutzen.
JK 7/04, StGB § 239 a / Anwendungsbereich des § 239 a IV StGB
10
RÜ aktuell 12/2003, 93
Erpresserischer Menschenraub auch bei geplantem
Raub
RÜ 2002, 32;
Der erpresserische Menschenraub setzt eine eigenJuS 2002, 301;
ständige Bedeutung der Bemächtigungssituation und
JK 6/02, StGB § 239 a / eine gewisse Stabilisierung der Ausnutzungslage vo9
raus
§ 239 b
BGH
(3 StR 406/05)
BGH
(1 StR 86/05)
JK 9/06, StGB § 239 b /
3
RÜ 2005, 642;
JK 2/06, StGB § 239 b /
2
JA 2006, 332
Zur einschränkenden Auslegung der §§ 239 a und 239
b StGB in „Zwei-Personen-Verhältnissen“
Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen
Entführung und beabsichtigter Nötigung
§ 240
BGH
(1 StR 162/13)
OLG
(III-5 RVs 6/13)
JA 2014, 313
Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben
JuS 2013, 751
BVerfG
(1 BvR 388/05)
RÜ 2011, 300;
JuS 2011, 563;
JA 2011, 553
RÜ 2008, 109
Kennzeichnend für die Anwendung von nötigender
Gewalt ist neben einer körperlichen Kraftentfaltung
des Täters – an die allerdings nur geringe Anforderungen zu stellen sind – die hierdurch verursachte
unmittelbare physische Zwangswirkung auf das Opfer.
Die Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH zum Gewaltbegriff ist verfassungsgemäß
BGH
(4 StR 422/07)
BVerfG
(2 BvR 923/06)
JA 2007, 659
Keine Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei Anspruch
wegen Entziehung deliktisch begründeten Besitzes
Anforderungen an die Konkretisierung des Gewaltbegriffs
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
18
BVerfG
(2 BvR 932/06)
RÜ 2007, 313;
Gewaltanwendung durch bedrängend enges Auffahren
JK 10/07 StGB § 240 / im innerstädtischen Verkehr
22
OLG Frankfurt a.M. JuS 2006, 943;
Strafrechtlicher Gewaltbegriff bei Blockade einer Fir(1 Ss 319/05)
JK 2/08 StGB § 240/23
menhomepage
BayObLG
RÜ 2005, 369
Verwerfliche Drohung mit Veröffentlichung von Miss(1 St RR 110/04)
ständen
OLG Karlsruhe
RÜ 2004, 656
Verwerfliche Drohung oder tatbestandslose Warnung?
(3 Ss 148/02)
BGH
RÜ 2004, 206;
Für eine vollendete Nötigung reicht es nicht aus, wenn
(3 StR 421/03)
JK 2/05 StGB § 240 / 21 das Opfer begonnen hat, sich dem Zwang entsprechend zu verhalten. Das Verhalten des Opfers muss
vielmehr Zweck und nicht nur Mittel sein, um das vom
Täter gewollte Verhalten zu ermöglichen.
BVerfG
RÜ 2002, 171
Verwerfliche Gewaltanwendung durch Torblockade
(1 BvR 1190/90)
OLG Düsseldorf
JA 2001, 833
Im Zufahren mit einem Pkw liegt idR eine Nötigung
(2 a Ss 164/00 II)
mittels Gewalt; Verwerflichkeit aber nur bei erheblicher Gefährdung der genötigten Person
Eigentumsdelikte
OLG Hamm
(5 RVs 56/13)
JuS 2014, 179
Zur Abgrenzung von Computerbetrug und Diebstahl
bei der Entwendung von Ware aus Selbstbedienungsläden
OLG Hamm
JuS 2015, 276; NStZ-RR Ob bei Beobachtung des Tatgeschehens durch den
(1 RVs 25/14)
2014, 209
Eigentümer oder Dritte neuer Gewahrsam begründet
worden ist, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtung der Verkehrsanschauung
AG Köln (526 Ds JuS 2013, 271
So genannte Liebesschlösser stellen grundsätzlich
395/12)
taugliche Objekte eines Diebstahls dar. In der Regel
behält derjenige das Eigentum an den Schlössern, der
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
19
§ 242
AG
BerlinTiergarten
((249
Ds)
3022
PLs
13289/11
(233/11))
OLG Hamm, Beschluss
vom
29.4.2014 – 1 RVs
25/14
JuS 2013, 753
BGH
(5 StR 432/10)
RÜ 2011, 505
NStZ-RR 2014, 209
JA 2015, 390
ZJS 2015, 310
OLG Hamm
JuS 2011, 755
(III 3 RVs 103/10)
BGH
(3 StR 180/10)
JuS 2011, 374
BGH
(4 St 354/09)
OLG Nürnberg
(1 St OLG
JuS 2010, 362
JA 2010, 226
Ss
sie an die Brücke angebracht hat, wobei der Eigentümer der Brücke den Gewahrsam ausübt.
Nimmt ein Täter individualisierte Pfandflaschen weg,
um sie später gegen Erstattung des Pfandgeldes wieder in das Mehrwegsystem zurückzuführen, handelt er
nicht mit Zueignungsabsicht.
Der im Rahmen der Wegnahme nach § 242 StGB begründete neue Gewahrsam muss nicht unbedingt tätereigener Gewahrsam sein. Ob bei Beobachtung des
Diebstahls druch den Eigentümer oder durch andere,
die zu sienen Gunsten einzuschreiten gewillt sind, die
Begründung neuen Gewahrsams möglich ist, hängt
von den Einzelumständen ab.
Wer beim Abtransport der Beute noch fremdes Hausrecht verletzen muss, hat in der Regel noch nicht neuen Gewahrsam an der Sache erlangt
Das Ablegen einer EC-Karte in einen sich in den Geschäftsräumen einer Bank befindenden Abfallbehälter
zum Zwecke der späteren Leerung und Müllentsorgung stellt keine Dereliktion i.S. des § 959 BGB dar.
Vielmehr wird die Eigentumsaufgabe erst mit der Annahme durch den zuständigen Abfallentsorger zur
Vernichtung erfolgen
Bei handlichen und leicht zu bewegenden Sachen genügt für die Wegnahme ein bloßes Ergreifen und Festhalten jedenfalls dann, wenn der Berechtigte seine
ungehinderte Verfügungsgewalt nur noch gegen den
Willen des Täters und unter Anwendung von körperlicher Gewalt wiederherstellen könnte
Fehlende Zueignungsabsicht hinsichtlich des Behältnisses einer eigentlich angestrebten Beute
Kein Gewahrsam am Zahngold im Krematorium verbrannter Leichen; i.E. dann § 133 StGB.
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
20
163/09b)
BGH
(3 StR 182/08)
OLG Bamberg
(2 Ss 125/07)
BGH
(2 StR 69/07)
AG Flensburg
(47 Ds 107
26871/04)
BGH
(3 StR 295/05)
§ 243
RÜ 2008, 713
JuS 2008, 1119
RÜ 2008, 308
JA 2008, 391
RÜ 2007, 585
Diebstahl bei offenem, beobachtbarem Wegtragen des
Diebesgutes aus dem Ladenlokal
Zueignung von Zahngold eingeäscherter Verstorbener
Entwendung und anschließende Benutzung von ECKarte und Sparbuch
Entwendung individualisierten Leerguts eines bestimmten Herstellers zur Erlangung des Pfandgeldes
RÜ 2006, 152
Js NStz 2006, 101
JA 2006, 571
RÜ 2006, 41
Illegal besessene Drogen als „fremde“ Sachen
JK 04/06, StGB § 249 /
10
JA 2006, 335
OLG Karlsruhe
JK 10/05, StGB § 242 / Vollendung eines Diebstahls
(1 Ss 105/03)
23
OLG Köln
JK 8/05, StGB § 242 / 22 Gewahrsam am Inhalt eines Geldtransporters während
(SS 196/03)
einer Transportfahrt: Die Entführung eines Geldtransporters durch den Fahrer während einer kurzfristigen
Abwesenheit des Beifahrers und Transportleiters erfüllt den Tatbestand des Diebstahls und nicht der Unterschlagung.
BGH
JK 4/02, StGB § 242 / 21 Zum Alleingewahrsam eines Kassierers oder Kassen(1 StR 45/01)
verwalters
OLG Dresden (2 JuS 2015, 847
Sicherungsetiketten dienen nicht – wie von § 243 I 2
OLG 22 Ss 14/15) NStZ-RR 2015, 211
StGB vorausgesetzt – dem Schutz gegen Gewahrsamsbruch, sondern nur der Wiedererlangung des bereits an den Täter verlorengegangenen Gewahrsams.
BGH
(3
StR RÜ 2015, 308
Die Entwendung eines Gegenstandes allein zur besse484/14)
ren Verwertung der aus einem vorangegangenen
Diebstahl erzielten Tatbeute genügt nicht für die Annahme für Gewerbsmäßigkeit
KG
JuS 2012, 468
Ein verschlossenes Behältnis ist gegen Wegnahme
(1 Ss 465/11)
auch dann besonders gesichert, wenn der Täter dieses
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
21
§ 244
BGH
(2 StR 385/10)
JA 2011, 153
BGH
(2 StR 385/10)
OLG Karlsruhe
(1 Ss 177/08)
OLG Hamm
(3 Ss 280/04)
OLG
Oldenburg
(Vorlagebeschluss
– 1 Ss 81, 15)
RÜ 2010, 786
OLG Naumburg
(1 Ss 10/11)
RÜ 2011, 712
OLG Köln
(1 RVs 48/10)
NRÜ 2010, 316
OLG Stuttgart
(4 Ss 144/09)
JA 2009, 654
BGH
JuS 2008, 928
JA 2009, 905
RÜ 2005, 149
RÜ 2016, 171
mit dem zuvor aufgefundenen Schlüssel öffnet, der
jedenfalls nicht im Schloss steckte oder als erkennbar
zum Behältnis gehörig direkt daneben lag
Der Täter stiehlt auch dann eine durch ein verschlossenes Behältnis besonders gesicherte Sache, wenn er
als Unberechtigter den ordnungsgemäß dafür vorgesehenen Schlüssel verwendet
Besonders schwerer Diebstahl bei Nutzung des heimlich erlangten, aber richtigen Tresorschlüssels
Regelwirkung bei Öffnen eines geschlossenen Behältnisses
Keine „Gewerbsmäßigkeit“ bei Beuteveräußerungsabsicht
Liegt ein Einsteigen iSd § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor,
wenn der Täter zwar eine zum ordnungsgemäßen Zugang bestimmte Öffnung benutzt, jedoch das Eindringen durch die Öffnung eine manipulative Überwindung
einer zum Öffnen nicht bestimmten mechanischen
Sperre ohne gewissen Kraftaufwand, Sustanzverletzung oder Einsatz eines auf den Schließmechanismus
wirkenden Werkzeufs erfordert?
Bei Berufswaffenträgern ist hinsichtlich § 244 I Nr. 1a)
StGB keine teleologische Reduktion vorzunehmen. Das
sachgedankliche
Mitbewusstsein
hinsichtlich
des
Beisichführens der Waffe ist zu unterstellen.
Generalschlüssel ist nicht schon „falscher“ Schlüssel
iSd. § 244 I Nr. 3 StGB, wenn dem aktuellen Inhaber
die Benutzung im konkreten Fall untersagt war.
Einbruchswerkzeug nur dann „anderes gefährliches
Werkzeug“, wenn es zu erheblichen Körperverletzungen geeignet ist und sein Einsatz droht (In Abgrenzung zu BGHSt 52, 257, der kein subjektives Kriterium
verlangt)
Kein Wohnungseinbruchsdiebstahl, wenn Einbrecher
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
22
(4 StR 126/08)
BGH
(3 StR 246/07)
BGH
(2 StR 372/07)
OLG Frankfurt
(1 Ss 177/06)
BGH
(4 StR 395/05)
BGH
(4 StR 170/05)
BGH
(3 StR 492/04)
RÜ 2008, 647
durch Geschäftsraum in Wohnung gelangt
JA 2008, 742
JK 1/09, StGB § 244 I
Nr. 3/2
ZJS 2008, 424
Taschenmesser als gefährliches Werkzeug
JuS 2008, 835
Jura 2008, 777
RÜ 2008, 181
Anforderungen an den Begriff der Bande
RÜ 2007, 372
Als Diebesgut eingestecktes Taschenmesser als „gefährliches Werkzeug“
„Gemischte“ Bande aus Dieben und Hehlern
RÜ 2006, 362
JA 2006, 746
RÜ 2005, 589
Ständig mitgeführtes Taschenmesser als „gefährliches
JK 4/06, StGB § 252 / 7 Werkzeug“
JA 2006, 249
RÜ 2005, 484
Bandenabrede ohne Kenntnis der Bandenmitglieder
JK 5/06, StGB § 244 I untereinander
Nr. 2/5
RÜ 2005, 428
Zusammengeklapptes Taschenmesser als „gefährliches Werkzeug“
JK 9/04, StGB § 244 I Waffen-Diebstahl durch Beisichführen eines gefährliNr. 1 a / 3
chen Werkzeugs, hier: Teppichmesser
RÜ 2004, 430
Freistehendes Gartenhaus als „Wohnung“
OLG Celle
(21 Ss 8/05)
OLG Schleswig
(1 Ss 41/03)
AG Saalfeld
(675 Js 15285/03)
BGH
JK 7/03, StGB § 2441 I Mitglieder einer Diebesbande, die erst nach Tatbeen(4 StR 208/02)
Nr. 2 / 4
digung unterstützende „Beteiligungshandlungen„ vornehmen, können nur den Tatbestand der Hehlerei oder Begünstigung erfüllen. Ein Tätigwerden im Interesse einer Bande ohne konkreten Bezug zu einer
Straftat genügt nicht, eine Strafbarkeit als Bandentat
zu begründen. Eine vor der Tat gemachte Zusage, bei
der Beuteverwertung mitzuwirken, kann eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Bandendiebstahl begrün-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
23
OLG Braunschweig RÜ 2002, 315
(1 Ss 68/01)
dazu
auch
BayObLG
(5 St RR 206/99)
BGH
(4 StR 499/01)
§ 244 a
§ 246
den, wenn der Angeklagte jeweils konkrete Diebstahlstaten der anderen Bandenmitglieder mit Gehilfenvorsatz unterstützt.
Zusammengeklapptes Taschenmesser als gefährliches
Werkzeug nur, wenn vom Täter generell zur Bedrohung oder Verletzung bestimmt
JK 7/01, StGB § 244 I
Nr. 1 a / 1
RÜ 2002, 211;
JuS 2002, 717;
JK 8/02, StGB § 244 / 3
Bandenmitgliedschaft bei Zusage künftiger dauerhafter Gehilfentätigkeit
BGH (Großer Se- RÜ 2001, 412;
Begriff der Bande; Diebesbande nur bei mindestens 3
nat)
JuS 2002, 329;
Mitgliedern, wobei örtliches und zeitliches Zusam(GSSt 1/00)
JuS 2001, 925;
menwirken am Tatort von mind. 2 Mitgliedern nicht
Jura 2001, 836;
erforderlich ist
JA 2002, 106
BGH
JuS 2001, 1231;
§ 244 I Nr. 3 ist auch erfüllt, wenn nach Wohnungs(4 StR 94/01)
JK 3/02, StGB § 244 / 1; einbruch die Wegnahme aus einem angrenzenden GeJA 2002, 191
schäftsraum erfolgt
BGH
JK 6/01, StGB § 244
Bandenmäßige Begehung setzt einen gefestigten
(4 StR 189/00)
„Bandenwillen„ voraus
BGH (2 StR 60/14) JK 4/15, § 244a StGB
Die Bandenmitgliedschaft i.S.d. § 244a Abs. 1 StGB ist
NStZ 2014, 635
ein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28
NStZ-RR 2014, 349
StGB. Eine Beihilfestrafbarkeit aus dieser Qualifikation
setzt deshalb die Bandenmitgliedschaft des Gehilfen
voraus.
BGH
JK 5/08, StGB § 244 a I / Beihilfe zum Bandendiebstahl durch ein Nicht(4 StR 393/06)
1
Bandenmitglied
BGH
JA 2015, 152
Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl
(3 StR 105/14)
BGH
JA 2012, 305
Die Subsidiaritätsklausel greift auch ein, wenn der Tä(4 StR 632/1)
ter nur einen versuchten Betrug begangen hat (SB-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
24
BGH
(4 StR 376/04)
BGH
(1 StR 513/01)
§ 248 a
§ 248 b
§ 249
OLG Frankfurt
M.
(1 Ss 67/08)
OLG Hamm
(2 Ss 427/03)
BGH
(2 StR 73/14)
BGH
(3
146/15)
BGH
(
104/15)
BGH
(2
134/15)
3
Tankstellen-Fälle)
RÜ 2005, 650
Einwilligung in die Zueignung bei Veräußerung einer
JK 03/06, StGB § 246 / zur Sicherheit übereigneten Sache
14
RÜ 2002, 318;
Die Subsidiaritätsklausel gilt für alle Delikte mit höheJuS 2003, 954;
rer Strafdrohung, nicht nur gegenüber ZueignungsdeJura 2003, 483
likten
a. JuS 2008, 1024
Grenze der Geringwertigkeit bei Sachen i. S. v. § 248
a liegt bei 50 €
RÜ aktuell 10/2003, 76
Geringwertigkeitsgrenze jetzt bei 50 €
JA 2014, 873; JuS 2015, Die Ingebrauchnahme eines Fahrtzeuges durch einen
82
an sich Unberechtigten allein zum Zwecke der Rückfürhung an den Berechtigten ist regelmäßig von dessen mutmaßlichen Willen gedeckt und daher nicht
Tatbestandlich im Sinne des § 248 b I StGB
StR RÜ 2016, 235
An der Aneignungsabsicht fehlt es, wenn der Täter
zwar kurzfristig Besitz an der Sache begründen, diese
aber in einer nicht-wertmindernden Weise nutzen will.
Es liegt dann eine nicht von den Zueignungsdelikten
erfasste bloße „Gebrauchsanmaßung“ vor.
Dies soll auch bei einer „bloßen“ Verwertung der auf
einem Datenträger gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme des den Datenspeicher beinhaltenden Geräts
der Fall sein.
StR RÜ 2015, 786
Das einer Prostituierten als Vorleistung für sexuelle
Handlungen Geleistete kann vor Vollzug dieser Handlungen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangt werden. Dementsprechend ist eine Zueignung
nicht rechtswidrig.
StR JA 2015, 791
Finalzusammenhang zwischen qualifizierter Nötigung
und Wegnahme beim Raub vs. Bloßes Ausnutzen einer
Gewaltanwendung
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
25
BGH
(5 StR 41/14)
BGH
(3
392/11)
JuS 2014, 656
StR JuS 2013, 468
BGH
(4 StR 502/10)
JuS 2011, 846
BGH
(4 StR 40/11)
JA 2011, 632;
JuS 2011, 849;
Jura 2012, 41
RÜ 2011, 309
BGH
(4 StR 502/10)
BGH
(5 StR 542/09)
NRÜ 2010, 363
BGH
(4 StR 42/08)
BGH
(3 StR 3/06)
JuS 2008, 741
BGH
(5 StR 366/05)
BGH
(3 StR 282/03)
BGH
(2 StR 225/02)
RÜ 2006, 93
JK 2/07, StGB 249 / 11
RÜ 2004, 205
JK 4/03, StGB § 249 / 8
Finalzusammenhang beim Raub; Das bloße Ausnutzen
der fortdauernden Zwangswirkung eines ohne Wegnahmewillen eingesetzen Nötigungsmittels erfüllt nicht
den Raubtatbestand
Der BGH lehnt Raub und räuberische Erpressung ab,
wenn der Täter keinen mit dem Sachbesitz verbundenen wirtschaftlich messbaren Gebrauchsvorteil für sich
nutzen will (Wegnahme eines Mobiltelefons).
Weder der bloße Schädigungswille aus Hass oder Rache noch das Motiv, den Eigentümer durch Sachentzug zu ärgern, können die Zueignungsabsicht begründen, selbst wenn die Sache zu diesen Zwecken für
kurze Zeit in Besitz genommen wird.
Auch bei einer vorgetäuschten Beschlagnahme kann
eine Wegnahme im Sinne des § 249 vorliegen
Ein bloßer Schädigungswille ist für die Zueignungsabsicht nicht ausreichend, auch eine Bereicherungsabsicht wird durch ihn nicht begründet
Strafschärfender Waffeneinsatz zwischen Vollendung
und Beendigung als „bei der Tat“ geschehen iSd. §
250 II Nr. 1 StGB, auch wenn die angestrebte weitere
Wegnahme nicht vollendet wird.
Finalitätskriterium beim Raub
Zur Wegnahme bei Bewusstlosigkeit des Tatopfers –
oder: zur Finalität raubmäßiger Gewaltanwendung bei
nachgelagertem Wegnahmevorsatz
Raub – und nicht Erpressung – bei abgenötigter Preisgabe eines Geldverstecks
Wegnahmevorsatz und Zueignungsabsicht trotz ungeeigneter Tatbeute
Funktionaler Zusammenhang zwischen Gewalt und
Wegnahme erforderlich
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
26
§ 250
BGH
(1 StR 47/02)
BGH
(3 StR 259/15)
RÜ 2002, 358
Personengewalt durch Sprühen harmloser Flüssigkeit
in die Augen
JA 2016, 71
Fehlt es im Rahmen von § 250 I Nr. 1 b StGB an der
objektiven Gefährlichkeit des Werkzeugs oder sonstigen Mittels, kommt eine Verwirklichung der Qualifikation auf Grundlage der subjektiv beim Opfer begründeten Drohwirkung in Betracht, da die Verwendung
des Tatmittels lediglich beabsichtigt sein muss.
BGH (4 StR 94/15) RÜ 2015, 515
Für besonders schweren Bandenraub genügt das
Beisichführen eines gefährlichen Werkzeuges nicht.
Der Begriff der Waffe in § 250 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst nur Waffen im technischen Sinn und keine gefährlichen Werkzeuge.
BGH
(4
StR JA 2015, 471
Zueignungsabsicht bei geplantem Konsum von ent538/14)
RÜ 2015, 439
wendeten Drogen; Begriff des gefährlichen Werkzeugs
JK 8/15, § 250 II Nr. 1 iSd § 224 I Nr. 2 und § 250 II Nr. 1 StGB
StGB
BGH
JuS 2013, 948
Der BGH lehnt es ab, unbewegliche Gegenstände als
(5 StR 574/12)
taugliche Tatmittel in den Anwendungsbereich des §
250 II Nr. 1 StGB einzubeziehen
BGH
Jura 2012, 41
Zur strafrechtlichen Beurteilung einer vorgetäuschten
(4 StR 40/11)
Beschlagnahme durch einen angeblichen Soldaten
BGH
RÜ 2011, 506;
Ein Gegenstand als Mittel zur Drohung, dessen Unge(2 StR 618/10)
JuS 2012, 84
fährlichkeit nach seinem äußeren Erscheinungsbild
offensichtlich ist, stellt kein sonstiges Tatmittel gem. §
250 I Nr. 1b) StGB dar, auch wenn dies dem Opfer im
Einzelfall verborgen bleibt
BGH
JuS 2011, 757
Ein Gegenstand, dessen Drohungswirkung aus der
(2 StR 295/10)
Sicht eines objektiven Betrachters nicht auf seinem
äußeren Erscheinungsbild, sondern ausschließlich auf
täuschenden Erklärungen des Täters beruht, ist kein
taugliches Tatmittel i.S. des § 250 I Nr. 1 lit. b StGB.
BGH
JuS 2011, 565
Zur Auslegung der Qualifikation durch „Verwenden
(3 StR 556/09)
eines gefährlichen Werkzeugs“
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
27
BGH
(5 StR 542/09)
JA 2010, 471
BGH
(4 StR 473/08)
BGH
(5 StR 31/09)
JA 2009, 737
BGH
(2 StR 66/06)
RÜ 2009, 369
JuS 2009, 754
JK 10/09, StGB § 211/55
Jura 2009, 852
JK 6/09, StGB § 250 II
Nr. 1/7
JK 4/09, StGB § 250 II
1/6
JK 11/07, StGB § 250 I
Nr. 1b/11
RÜ 2007, 198
JuS 2007, 583
JA 2007, 468
JK 12/06, StGB § 250 II
Nr. 1/5
BGH
(2 StR 313/04)
JA 2005, 168;
JuS 2005, 188
BGH
(2 StR 283/03)
JA 2004, 431;
JuS 2004, 447;
JK 7/04, StGB § 249 / 9
BGH
RÜ 2003, 270;
BGH
(5 StR 445/08)
BGH
(3 StR 102/08)
BGH
(4 StR 394/06)
Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs „bei der Tat“, auch wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht erfolgt (Qualifizierung zwischen Vollendung und Beendigung)
Raub unter Verwendung von K.O.-Tropfen
Sukzessive Qualifikation der Raubdelikte
Verwendung einer Waffe nach vollendeter Raubtat
Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim Raub
Verwendung eines objektiv ersichtlich ungefährlichen
Gegenstandes beim Raub (Bestätigung der “LabelloRspr.”)
Zum Begriff des „Verwendens“ einer Waffe bei Drohung mit einer ungeladenen Schreckschusspistole,
wenn die zugehörige Munition in unmittelbarer Tatortnähe versteckt ist
Das Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen
Werkzeugs als Drohmittel bei § 250 II Nr. 1 StGB
setzt voraus, dass die Drohung von dem Bedrohten
wahrgenommen wird.
Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels
iSv § 250 I Nr. 1 b StGB wendet an, wer das Tatopfer
zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im
engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit
der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet.
Schreckschusspistole als Waffe: Wer bei einer Raubtat
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
28
(GSSt 2/02)
BGH
(2 StR 441/01)
BGH
(3 StR 52/02)
§ 251
§ 252
BGH
(2 StR 259/09)
BGH
(3 StR 46/01)
JuS 2003, 824;
JK 10/03, StGB § 250 II
Nr. 1 / 4;
JA 2004, 12
RÜ 2002, 512;
JuS 2002, 1128;
JK 1/03, StGB § 250 / 3
RÜ 2002, 362;
JK 1/03, StGB § 250 /
10;
JA 2003, 107
JK 3/10, StGB § 251/9
das Opfer mit einer geladenen Schreckschusswaffe,
bei der der Explosionsdruck nach vorn austritt, bedroht, verwendet eine Waffe.
Schreckschusspistole als Waffe
Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung umfasst auch die Risiken, die aus der individuellen Schadensdisposition des Opfers herrühren
Begehung des § 251 in Mittäterschaft
JuS 2001, 821;
Ist der Versuch der Erfolgsqualifizierung möglich?
JK 12/01, StGB § 251 /
8;
JA 2001, 751
BGH
RÜ 2016, 31
Wenn die Nötigungshandlung in der Beendigungspha(5 StR 385/15)
se schwerer wiegt, verdrängt der besonders schwere
räuberische Diebstahl den vorhergehenden Tatbestand
des § 249 StGB.
BGH
(3
StR JuS 2015, 1043
Es genügt, dass die Nötigungshandlung Folge des Be112/15)
BeckRS 2015, 15753
troffenseins ist, mithin zu diesem in Bezug steht. Ein
RÜ 2015, 719
solcher ist auch gegeben, wenn das Nötigungsmittel
im Rahmen der sogenannten Nachteile gegen eine andere Person angewendet wird, also während der sich
unmittelbar an das Betreffen auf frischer Tat anschließenden Verfolgung.
BGH
(3
StR JK 7/15, § 252 StGB
Vollendung und Mittäterschaft beim Diebstahl/ Zum
373/14)
NStZ 2015, 276
Kreis der tauglichen Täter eines räuberischen DiebJuS 2015, 78
stahls
BeckRS 2014, 20034
OLG Köln
JuS 2005, 1053
Ergreift der Täter unter Mitnahme der Beute die
(8 Ss 446/04)
Flucht, obwohl er die Möglichkeit hatte, sich ihrer zu
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
29
§ 259
§ 303
BGH
(1 StR 287/02)
BGH
(3 StR 69/13)
JK 5/03, StGB § 252 / 6
BGH
(1 StR 332/13)
JuS 2014, 181
JuS 2013, 1044
LG
Neubranden- JuS 2012, 1140
burg
(747 Js 9321/09 9
Ns 73/10)
BGH
RÜ 2010, 102
(3 StR 276/09)
§ 303a,
303b
§ 304
Vermögensdelikte
OLG Dresden
(1 Ss 48/04)
LG Wuppertal
(25
Qs
10
Js
1977/08)
OLG Hamburg (2
REV 72/13 (2))
KG
((4) 1 Ss 442-08
(243/08))
JK 2/05, StGB § 303 / 4
RÜ 2011, 25
JK 11/14, StGB § 304/1
JuS 2010, 958
entledigen, so rechtfertigt dies den Schluss, er habe
bei der hierbei erfolgten Gewaltanwendung auch in
Beuteerhaltungsabsicht gehandelt.
Nötigung zur Beutesicherung nach Raub oder Erpressung
Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch
Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolgs
voraus.
Konkurrenzverhältnis zwischen § 244a I StGB und §
303 I StGB. Der unter Verwirklichung der Tatmodalität
des § 243 I 2 Nr. 1 StGB begangene Bandendiebstahl
konsumiert nach Auffassung des BGH nicht das Unrecht der Sachbeschädigung.
Gewaltbegriff und Minderung der Gebrauchstauglichkeit von Äckern bei Umweltprotestaktionen gegen
„Amflora“-Genkartoffel
Keine teilweise Zerstörung eines Mehrfamilienhauses
durch Brandlegung bei Unbenutzbarkeit nur eines
Zimmers
Zur strafbaren Sachbeschädigung durch Graffiti oder
sonstige Farbsprühaktionen
Zur (Nicht-) Strafbarkeit des Schwarz-Surfens in offenen WLAN-Netzen
Gemeinschädliche Sachbeschädigung bei Graffiti an SBahn-Wagen
Übertragung des Kriteriums der Beeinträchtigung einer öffentlichen Funktion aus § 304 I
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
30
BGH
(2 StR 163/13)
BGH
(5 StR 358/14)
§ 253
JuS 2014, 366
Irrtum über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung
JA 2014, 947
Eine Strafbarkeit nach § 253 setzt voraus, dass die
Bereicherung nach der materiellen Rechtslage zu Unrecht angestrebt wird. Daran fehlt es, wenn der Täter
auf den Vermögensvorteil einen fälligen einredefreien
Anspruch besitzt. Geht der Täter irrtümlich von einem
solchen Anspruch aus, so kann dies den Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung entfallen lassn
BGH
(4
StR JK 10/14, StGB § 253/17 Bewertung einer vorausgegangenen bedrohlichen Si422/13)
StV 2014, 286
tuation als Drohung
BGH
JuS 2011, 1131
Zum erforderlichen Näheverhältnis von Genötigtem
(1 Ws 355/11)
und Geschädigtem bei der „Dreieckserpressung“
BGH
JuS 2011, 944
Wegen der Regelung in § 1 S.1 ProstG kommt die Er(3 StR 467/10)
pressung einer Prostituierten in der Form, dass ihr der
Verzicht auf das vereinbarte Entgelt abgenötigt wird,
erst dann in Betracht, wenn die abgesprochene sexuelle Handlung einvernehmlich vorgenommen worden
ist
BGH
RÜ 2010, 708
Erpressung mit Liechtensteiner Kontobelegen
(3 STR 474/09)
OLG Oldenburg
JA 2008, 901
Erpressung durch Drohung eines Richters, nicht auf
(1 Ws 371/08)
JK 5/09, StGB § 253/13 die Einstellung des Strafverfahrens hinzuwirken
BGH
RÜ 2007, 147;
Abgenötigter Verzicht auf eine wertlose Forderung
(3 StR 279/06)
JK 7/07, StGB § 253, §
255, § 240, § 263 / 12
OLG Jena
RÜ 2006, 540
Bereicherungsabsicht bei erzwungener Herausgabe
(1 Ss 259/05)
eines Mobiltelefons
BGH
RÜ 2006, 93
Raub – und nicht Erpressung – bei abgenötigter Preis(5 StR 366/05)
gabe eines Geldverstecks
OLG Karlsruhe
JA 2005, 332;
Drohung mit empfindlichem Übel und Verwerflich(1 Ss 76/03)
JK 8/05, StGB § 253 / 11 keitsprüfung bei § 253 StGB; hier: Erpressung durch
Forderung einer Gegenleistung durch einen Ladende-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
31
BGH
(5 StR 197/04)
BGH
(3 StR 173/03)
BGH
(3 StR 137/03)
BGH
(4 StR 578/01)
tektiv für das Fallenlassen einer Anzeige wegen Ladendiebstahls
RÜ 2004, 584;
Nötigt der im Besitz der EC-Karte befindliche Täter
JA 2005, 330
seinem Opfer die Preisgabe der Geheimzahl ab, um
sich die sofortige Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des Berechtigten gegen die die ECKarte akzeptierenden Banken zu eröffnen, so begeht
er eine Erpressung.
JK 6/04, StGB § 253 / 9 Überlässt ein Betäubungsmittelhändler seinem Kunden, der ihn über seine Zahlungsfähigkeit und willigkeit getäuscht hat, die verkauften Drogen ohne
Kaufpreiszahlung, hat er auch keinen Anspruch auf
deren Rückgabe, denn eine derartige Forderung ist
wegen unzulässiger Rechtsausübung mit Treu und
Glauben unvereinbar. Ihm steht daher nach Verbrauch
der Drogen durch den Kunden auch kein Anspruch auf
Geldersatz zu. Will er die Bezahlung mit Nötigungsmitteln durchsetzen, erstrebt er demgemäß eine unrechtmäßige Bereicherung iSd § 253 I StGB.
RÜ 2003, 500;
Will der Betäubungsmittelhändler die Bezahlung der
JK 6/04, StGB § 253 / 10 Betäubungsmittel mit Nötigungsmitteln durchsetzen,
erstrebt er eine unrechtmäßige Bereicherung iSd §
253 I StGB.
Ein Irrtum des Erpressers über die Unrechtmäßigkeit
der von ihm erstrebten Bereicherung liegt nicht schon
dann vor, wenn er sich nach den Anschauungen der
einschlägig kriminellen Kreise als berechtigter Inhaber
eines Anspruchs gegen das Opfer fühlt. Maßgeblich ist
vielmehr, ob er sich vorstellt, dass dieser Anspruch
auch von der Rechtsordnung anerkannt wird und er
seine Forderung demgemäß mit gerichtlicher Hilfe in
einem Zivilprozess durchsetzen könnte.
JK 1/03, StGB § 253 / 7 Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ist
normatives Tatbestandsmerkmal; stellt sich der Täter
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
32
§ 255
eine Anspruchsgrundlage vor, die von der Rechtsordnung nicht geschützt ist, so gilt für ihn § 16
BGH
RÜ 2002, 414;
Einen Vermögensschaden erleidet auch derjenige, der
(3 StR 4/02)
JK 8/03, StGB § 263 / 8; eine Geldleistung im Rahmen eines verbotenen oder
Mitsch, JuS 2003, 122
sittenwidrigen Geschäfts erbringt, ohne die Gegenleistung zu erhalten (s.a. § 253)
BGH
RÜ 2002, 29
Besitz eines belichteten Radarfilms hat keinen eigen(2 StR 159/01)
ständigen wirtschaftlichen Wert, daher kein Vermögensvorteil im Sinne von § 253 (siehe auch § 211)
BGH
JA 2016, 234
Der Tatbestand des § 255 StGB setzt in objektiver
(4 StR 335/15)
Hinsicht eine die Freiheit der Wilensentschließung und
der Willensbetätigung beeinträchtigende Drohung voraus, die dann anzunehmen ist, wenn der Bedrohte
die Ausführung der angedrohten Handlung für möglich
hält, dadurch in Furcht versetzt und durch diese
Furcht in seinem Entschluss beeinflusst wird. Ob der
Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt, ist
unerheblich. Entsprechend setzt der subjektive Tatbestand des § 255 StGB voraus, dass der Täter zumindest billigend in Kauf nimmt, dass die Drohung geeignet ist, bei dem Bedrohten Furcht vor ihrer Verwirklichung hervorzurufen.
BGH
(2
StR JK 2/16, § 255 StGB
In den Fällen des subjektiven Schadenseinschlags ist
186/15)
RÜ 2016, 104
bei der Schadensfeststellung der in dem Erlangten
enthaltene Gegenwert kompensatorisch zu berücksichtigen, den der Geschädigte mit zumutbarem Einsatz
realisieren kann.
BGH
(3
StR JA 2015, 551
Wird ein in seiner Wohnung überfallenes Opfer mit
595/14)
einem (jedenfalls körperlich überlegenen Täter) konfrontiert, der von ihm die Herausgabe von Geld fordert, so liegt die Annahme einer konkludenten Drohung mit einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben nahe.
Für einen Bandenraub, § 250 I Nr. 2 StGB, ist ausrei-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
33
BGH
(4
StR
208/14)
BGH
(4 StR 189/13)
BGH
(3 StR 318/10)
NStZ 2015, 36
JuS 2015, 467
JA 2014, 230
BGH
(4 StR 402/1)
RÜ 2011, 97
BGH
(2 StR 259/09)
JA 2010, 229
BGH
(4
663/98)
§ 263
JA 2011, 950
StR JK 1/00, StGB § 255/10
NStZ 1999, 350
BGH (2 StR 15/15 JA 2016, 151
und 2 StR 16/15)
chend, dass die Bande sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstählen verbunden hat (und nicht von
Raub-/räuberischen Erpressungstaten).
Zu den Anforderungen, die an die „Gegenwärtigkeit“
einer qualifizierten Drohung zu stellen sind.
Erzwungener Geschlechtsverkehr hat keinen Vermögenswert
Erfolgt die Vermögensverfügung bereits aufgrund eines täuschungsbedingten Irrtums, kann eine anschließende qualifizierte Nötigung („Sicherungserpressung“)
nicht mehr zur Vollendung des § 255 führen.
Kein Vermögensschaden bei Abpressen einer ECKarte, wenn das Konto ohnehin nicht gedeckt ist; Tateinheit zwischen Erpressung und Raub möglich, wenn
ein „zweiaktiges Geschehen“ vorliegt
Für die Zurechnung der Todesfolge bei mittäterschaftlicher räuberischer Erpressung kommt es auf zumindest bedingten Vorsatz bzgl. der Gewaltanwendung
oder Drohung sowie zumindest Leichtfertigkeit bzgl.
der Todesfolge an.
Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt laut BGH nach dem äußeren Erscheinungsbild der Vermögensschädigung
Eine Strafbarkeit wegen Computerbetrugs gem. § 263
a I Var. 3 StGB durch Benutzung einer Code-Larte und
dazugehöriger PIN-Nummer scheidet aus, wenn diese
zuvor im Wege eines Betrugs nach § 263 StGB erlangt
wurden. Dies ergibt sich aus einer notwendigen Gesamtbetrachtung des Geschehens, wonach der Täter
in einem solchen Fall zwar den berechtigten Inhaber
von Bankkarte und Geheimnummer im Sinne von §
263 StGB betrügt, nicht aber zusätzlich den Geldautomaten im Sinne von § 263 a StGB, wenn er die echte Bankkarte und die richrige Geheimnummer ver-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
34
BGH
(1
337/14)
StR RÜ 2015, 584
JuS 2015, 949
ZJS 2015, 535
JA 2015, 947
LSG
Berlin- JA 2015, 632
Brandenburg (L 9
KR 384/12)
BGH (1 StR 75/14) RÜ 2015, 236
BGH
(3
342/13)
StR JK
11/14,
263/106
StGB
BGH
(3
302/13)
StR JK
10/14,
StGB
263/105
NStZ 2014, 578
wendet.
Selbst ein nach § 932 BGB gutgläubiger Erwerb eines
Fahrzeuges stellt sich im Rahmen der Gesamtsaldierung nach § 263 StGB und der vornzunehmenden
wirtschaftlichen Bewertung des Erlangten als wertlos
dar, wenn sich dies lediglich als eine im Ergebnis wertlose kurzfristige Besitzposition an dem Fahrzeig darstellt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Täter dem
Opfer den Besitz an dem Fahrzeug – bspw. durch eine
veranlasste polizeiliche Sicherstellung – wieder abzunehmen beabsichtigt.
Stellt der Pächter einer Kundentoilette im Eingangsbereich einen Teller auf, ohne darauf hinzuweisen, dass
das von den Kunden hingegebene Trinkgeld den Mitarbeitern nicht zusätzlich zu dem ihnen im arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelt zufließt, kann darin ein
strafbarer Betrug liegen.
Wird bei einem notariellen Grundstückskaufvertrag
zugleich die dingliche Übertragung des Grundstücks
erklärt, dann stellt die spätere Erlasngung einer
Grundbuchberichtigung durch Vorspiegelung einer
Kaufpreiszahlung keine betrugsrelevante Vermögensverfügung mehr dar.
§ Betrugsstrafbarkeit infolge sog. Ping-Anrufe. Der anhand der Verkehrsauffassung zu ermittelnde Inhalt
einer konkludenten Täuschung hat auch zu berücksichtigen, ob der schlüssigen Erklärung auf Grund Gesetzes oder Vereinbarung ein bestimmter Gehalt zugewiesen wird (normativ vorstrukturierter Erklärungsgehalt).
§ Erlangt der Täter durch Täuschung eine Bankanweisung, kann ein Vermögensgefährdungsschaden im
Zeitpunkt der Übergabe des Überweisungsträgers
nicht angenommen werden, wenn bis zu dessen Zu-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
35
BGH (1 StR 13/13) JK
10/14,
StGB
263/105
NJW 2014, 2294
§
OLG Bamberg
(3 Ss 84/13)
BGH
(4 StR 479/13)
JuS 2014, 275
BGH
(2 StR 616/12)
BGH
(5 StR 182/14)
JA 2014, 790; BeckRS
2014, 14294
JA 2014, 875
BGH
(3 StR 342/13)
JuS 2014,
2014, 2054
BGH
(4 StR 586/13)
JuS 2014, 1133; BeckRS
2014, 19212; JA 2015,
74
JuS 2014, 658
848;
BGH (4 StR 21/14) JK 4/15, § 263 StGB
NJW
gang bei der Bank ein langer Zeitraum liegt.
Mit der Einreichung eines Subventionsantrags gibt der
Antragssteller zugleich die Erklärung ab, dass die geltend gemachten Kosten tatsächlich entstanden sind
und keine verdeckten Zahlungsrückflüsse oder sonstige nicht näher angegebene Provisionen enthalten.
Betrug durch Erschleichen einer Darlehenshingabe von
der Liebhaberin
(Wett-)Betrug; Voraussetzungen einer Täuschung
durch schlüssiges Verhalten beim Wetten auf vermeintlich manipulierte Sportereignisse
In die Kostenfalle getappt – Betreiben von „AboFallen“ im Internet ist betrügerisch
Sofern sich ein Vermögensnachteil bei Betrug und Untreue bereits objektiv aus dem wirtschaftlichen Vergleich von Leistung und Gegenleistung ergibt, bleibt
für eine Nachteilsbegründung über die Rechtsfigur des
persönlichen Schadenseinschlags kein Raum. Überhaupt muss offen bleiben, ob das Rechtsinstitut des
persönlichen Schadenseinschlages mit seiner normativierenden Schadensbestimmung in der bisherigen
Form beibehalten werden kann
In automatisiert durchgeführten, nach Herstellung der
Verbindung sogleich wieder abgebrochenen Telefonanrufen (so. Ping-Anrufe), die nur dazu dienen, die Angerufenen zu einem kostenpflichtigen Rückruf zu veranlassen, liegt eine betrugsrelevate Täuschung der
Angerufenen
Betrug durch Unterlassen: Garantenpflicht des
Rechtsanwalts vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung, Pflicht den Mandanten vor Abschluss einer
Erfolgshonorarvereinbarung über die voraussichtliche
gesetzliche Vergütung aufzuklären
Abrechnungsbetrug der Betreiberin eines amulanten
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
36
OLG
(4 StRR 184/13)
NJW 2014, 3170
NStZ 2014, 640
ZJS 2015, 239
JuS 2014, 561
BGH (2 StR 79/12) JuS 2013, 81
BGH (4StR 55/12)
JuS 2013, 656
BVerfG
(2 BvR 2500/09)
JuS 2012, 266;
JA 2012, 230
OLG Celle
(31 Ss 29/11)
JA 2012, 152
Pflegedienstes, deren Mitarbeiter nicht über die mit
der Kranken- und Pflegekasse vertraglich vereinbarte
Qualifikation verfügen
Betrugsstrafbarkeit bei Entgegennahme einer Spende,
die der Sammler von Anfang an nicht dem vorgegebenen wohltätigen Zweck zufließen lassen will
Wird bei einem Kauf über Umstände getäuscht, die
den Verkehrswert der Sache maßgeblich mitbestimmen, erleidet der dadurch zum Kaufabschluss bewogene Kunde einen Schaden regelmäßig nur dann,
wenn die Sache objektiv den vereinbarten Preis nicht
wert ist. Unerheblich ist demgegenüber regelmäßig,
ob die gelieferte Ware von geringerem Wert ist als die
vertraglich vereinbarte.
Bei der Prüfung, ob ein Schaden vorliegt, muss auch
berücksichtigt werden, ob der Getäuschte die gelieferte Sache für den von ihm vertraglich vorausgesetzten
Zweck verwenden kann.
Eine Täuschung ist darin zu sehen, dass der Wettende
selbst oder durch einen Vermittler bei der Abgabe der
Wette gegenüber dem Wettanbieter konkludent wahrheitswidrig erklärt, dass der Verlauf oder Ausgang der
gewetteten Spiele von ihm nicht beeinflusst worden
ist.
Zur verfassungsgemäßen Begrenzung der Betrugsstrafbarkeit muss der Vermögensschaden zumindest
als Mindestschaden durch nachvollziehbare Schätzung
beziffert werden können
Die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass
eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu
veranlassen, obwohl dem Antragsteller die Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung bewusst ist,
erfüllt den Tatbestand des versuchten Betrugs.
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
37
OLG Stuttgart
(2 Ws 33/11)
JuS 2012, 181
BGH
(3 StR 444/10)
RÜ 2011, 641
BGH
(3 StR 115/11)
BGH
(1 StR 458/10)
JA 2011, 790
BGH
(1 StR 529/10)
RÜ 2011, 377
OLG Frankfurt
(1 Ws 29/09)
JuS 2011, 470
OLG Frankfurt
(1 Ws 29/09)
OLG Oldenburg
(1 Ws 371/10)
OLG Frankfurt
(3 Ws 830/10)
OLG München
(4 St RR 159/07)
RÜ 2011, 169
BGH
(5 StR 394/08)
BGH
(3 StR 552/08)
OLG München
(5 St RR 246/09)
BGH
JK 2/10, StGB § 263/87
JA 2011, 710
RÜ 2011, 29;
Jura 2011, 863
JA 2011, 69
Jus 2010, 266
NStZ 2009, 156
RÜ 2010, 25
Die Teilnahme an einem Radrennen enthält gegenüber
den Verantwortlichen des Rennstalls die konkludente
Erklärung, bei Erbringung der geschuldeten Leistung
nicht gedopt zu sein.
Auch die Befreiung von streitigen und noch nicht fälligen Forderungen schließt einen Vermögensschaden
aus
Vermögensschaden beim Verkauf fremder Kraftfahrzeuge
Anforderungen an die Täuschungshandlung beim Verkauf von Diamanten als Wertanlage zu überhöhten
Preisen
Die konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Betrugsfälle als einheitliche Handlung steht der Annahme
von Gewerbsmäßigkeit nicht entgegen
Das OLG Frankfurt a.M. bewertet die „Abzocke” von
Internetnutzern durch „Abo-Fallen” als gewerbsmäßigen Betrug
Konkludente Täuschung bei „Kostenfalle“ im Internet
Betrug durch sog. „Ping“-Anrufe
Soziale Zweckverfehlung und damit Schaden auch bei
einem Darlehensvertrag denkbar
Betrug durch unterlassene Mitteilung über geänderte
Einkunftssituation, aufgrund derer staatliche Sozialleistungen fälschlicherweise weiterhin gewährt wurden
Betrug durch überhöhte Straßenreinigungsgebühren
JA 2009, 67
Vollendeter Eingehungsbetrug bei manipuliertem Lebensversicherungsvertrag
Betrug durch überhöhte Rechnungsstellung?
JA 2009, 903
Betrug beim Selbstbedienungstanken
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
38
(4 StR 254/09)
BGH
(4 StR 485/08)
OLG München
(5 St RR 012/09)
BGH
(1 StR 731/08)
BGH
(4 StR
BGH
(5 StR
BGH
(3 StR
BGH
(5 StR
BGH
(4 StR
58/08)
RÜ 2009, 102
536/08)
RÜ 2009, 28
Vollendeter Betrug schon durch Einreichen eines gestohlenen Schecks
Betrugsschaden durch Krediterschleichung
420/08)
543/07)
623/07)
BGH
(3 StR 462/06)
OLG Saarbrücken
(Ss
18/2007
[19/07])
BGH
(2 StR 69/07)
BGH
(1 StR 385/05)
BGH
(5 StR 181/06)
BGH
JK 12/09, StGB § 263/86 Kontoeröffnungs- und Verwertungsbetrug mittels ECKarte
JA 2009, 467
Verstecken von Lebensmitteln als konkludente Täuschung
RÜ 2009, 374
Rückbesinnung auf die wirtschaftliche SchadensbeZJS 2009, 300
stimmung ohne „konkrete Gefährdung“ oder „GefährJuS 2009, 756
dungsschaden“
JA 2009, 548
JK 11/09, StGB § 263/85
JK 4/09, StGB § 263 I/84 Zum wirtschaftlichen Vermögensbegriff
JK 10/08, StGB § 263 III
2 Nr. 1 Alt. 1/83
JA 2008, 660
JK 9/08, StGB § 263
a/15
JK 4/08, StGB § 263 / 82
Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit beim Betrug
JA 2008, 72
RÜ 2008, 376
Jura 2008, 453
RÜ 2007, 585; StGB §
263/22
JK 6/07, StGB § 263/79
Der Doppelverdiener – Betrug bei Eingehung eines
zweiten Anstellungsverhältnisses
RÜ 2007, 140
JA 2007, 389
JK 9/07 StGB § 263 / 80
JA 2007, 70
Täuschende Einwirkung auf den automatisierten Zahlungsverkehr
Zum Vermögensschaden bei Börsentermingeschäften
Entwendung und anschließende Benutzung von ECKarte und Sparbuch
Zum Vorliegen eines Vermögensschadens beim Anlagebetrug
Sportwettenbetrug durch manipulierte Fußballspiele
Irrtum bei rein mechanischen Tätigkeiten
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
39
(2 StR 57/06)
OLG Stuttgart
(2 Ss 475/06)
BGH
(1 StR 547/05)
KG
(1 Ss 22/05)
OLG München
(4 St RR 135/06)
BGH
(5 StR 64/06)
LG Ingolstadt
(2 Qs 69/05)
OLG Hamm
(1 Ss 58/06)
LG Berlin
(68 Js 451/05)
BGH
(1 StR 379/05)
BGH
(5 StR 334/05)
BGH
(2 StR 30/05)
BGH
(4 StR 559/04)
AG Siegburg
(20 Ds 421/03)
BGH
(5 StR 389/04)
BayObLG
(1 St RR 129/04)
BGH
RÜ 2007, 35
Erschlichener Rabatt als Vermögensschaden?
RÜ 2006, 646
Kassenärztlicher Abrechnungsbetrug: Irrtum bei standardisiertem Prüfverfahren
Vermögensschaden infolge sozialer Zweckverfehlung
RÜ 2006, 597
RÜ 2006, 589
JA 2007, 151
RÜ 2006, 586
JuS 2006, 945
RÜ 2006, 530
JuS 2006, 567
RÜ 2006, 316
Beweismittelbetrug durch Beschädigung der Bremsanlage eines PKW
Gebührenüberhebung durch unberechtigte Honorarvereinbarung?
Eingehungsbetrug – Vermögensschaden einer Kartenlegerin
Missbrauch einer Krankenversicherungskarte
Zur Strafbarkeit von Wetten auf manipulierte Fußballspiele
Persönlicher Schadenseinschlag beim Betrug durch
Fondsanlagen
Vermögensschaden bei Subventionsleistungen
RÜ 2006, 315
JA 2006, 492
RÜ 2005, 540;
Funktionswidrige Verwendung des LastschriftverfahJA 2006, 12
rens zur Verschaffung kurzfristiger Darlehen
JK 7/06, StGB § 263 / 78
RÜ 2005, 474;
Einrichtung einer 0190-Service-Rufnummer als VerJuS 2005, 1133
mögensverfügung?
JuS 2005, 566
Irrtum über das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals
„Täuschung“ i.S.d. § 263 StGB
RÜ 2005, 206;
Irrtumsbedingte Vermögensverfügung eines KassenJK 9/05, StGB § 263 / 76 beamten
RÜ 2005, 85;
Falsche Angaben in Anträgen zur AusbildungsfördeJK 9/05, StGB § 263 / 77 rung (BAföG-Betrug)
RÜ 2004, 651
Überhöhte Abrechnung kassenärztlicher Einzelleistun-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
40
(5 StR 165/03)
BGH
(5 StR 145/03)
BGH
(5 StR 136/04)
BGH
(3 StR 344/03)
BGH
(5 StR 308/03)
BGH
(1 StR 287/03)
BGH
(4 StR 239/03)
OLG Stuttgart
(1 Ws 15/03)
BGH
(1 StR 274/03)
OLG Frankfurt
(1 Ws 126/02)
BGH
(2 StR 332/02)
BGH
gen und Verordnungen
JK 8/04, StGB § 263 / 73 Anforderungen an den Vorsatz bei Vermögensminderung durch Vermögensgefährdung
RÜ 2004, 484;
Betrugsschaden bei Rabattgeschäft; Erschleichen eiJuS 2005, 81;
nes Sonderrabatts
JK 1/05, StGB § 263 / 75
RÜ 2004, 477
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug bei Zusammenfassung
mehrerer Betrugsdelikte zu einer rechtlichen Handlungseinheit
JA 2004, 513
Zum Vorliegen einer konkludenten Täuschung trotz
„eigentlich“ wahrer Tatsachenbehauptungen bei der
Übersendung von als Rechnungen aufgemachten Angeboten zur Eintragung in eine Datenbank gegenüber
Adressaten im Geschäftsleben
RÜ 2004, 148
Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei gefälschtem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
RÜ 2004, 145;
Lässt sich ein Patient mit Wissen des Kassenarztes ein
JK 10/04, StGB § 263 / medizinisch eindeutig nicht notwendiges Medikament
74
verschreiben und aushändigen, so begeht er keinen
Betrug zum eigenen Vorteil, macht sich jedoch u.U.
der Teilnahme an einer Untreue des Arztes schuldig.
JK 1/04, StGB § 263 / 71 Allein in der Verwendung eines Formularvertrags, der
den Vertragspartner unangemessen benachteiligt,
liegt unbeschadet der zivilrechtlichen Rechtslage keine
Täuschungshandlung.
RÜ 2004, 41
Vermögensverlust großen Ausmaßes iSv § 263 III 2
Nr. 2 erst ab 50.000 €
RÜ 2003, 551;
Zusendung rechnungsähnlicher Angebotsschreiben im
JuS 2004, 83;
kaufmännischen Verkehr ist Täuschungshandlung iSv
JK 5/04, StGB § 263 / 72 § 263 I StGB
RÜ aktuell 6/2003, 44;
Stoffgleichheit von Schaden und Bereicherung beim
JK 11/03, StGB § 263 / Anlagebetrug
70
RÜ aktuell 4/2003, 28;
Kein Vermögensschaden, wenn ein Rückforderungsan-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
41
(3 StR 4/02)
BGH
(3 StR 161/02)
OLG Köln
(SS 551/01)
BGH
(5 StR 318/01)
BayObLG
(5 St RR 176/01)
BGH
(1 StR 167/01)
§§ 263,
266
JuS 2003, 122
spruch besteht, Betrug beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (s.a. § 253)
Irrtum beim Betrug trotz Zweifeln des Opfers
RÜ 2003, 124;
JK 7/03, StGB § 263 / 69
RÜ 2002, 269
Betrug wegen Tankens ohne Bezahlung durch nichtwahrgenommenen Täter
RÜ 2002, 124
Kein Betrug bei Einfordern einer nicht mehr bestehenden Schuld durch Vorlage eines Schecks
JK 8/02, StGB § 263 / 68 Zurechnung des Wissens von Hilfspersonen des Verfügenden
JK 8/02, StGB § 263 / Vermögensschaden bei verbotenen Geschäften
67;
JA 2002, 454
BGH
JK 5/02, StGB § 263 / 65 Stoffgleichheit zwischen Vermögensschaden und Ver(3 StR 203/01)
mögensvorteil
BGH
JK 4/02, StGB § 263 / 64 Deliktische Zwangsarbeit und nichtige Forderungen als
(2 StR 128/01)
Vermögensobjekt
BGH
JK 11/01, StGB § 261 / Arbeitskraft als Vermögensbestandteil
(4 StR 315/00)
61
BGH
RÜ 2001, 462;
Betrug durch vorherige Preisabsprache zwischen den
(1 StR 576/00)
JuS 2002, 545;
Bietern im sog. freihändigen Vergabeverfahren
JK 2/02, StGB § 263 / 62
BGH
RÜ 2001, 317;
Täuschungshandlung durch rechnungsähnlich gestal(4 StR 439/00)
JuS 2001, 1039;
tetes Angebotsschreiben
JK 1/02, StGB § 263 /
62 ;
JA 2002, 364
BGH
RÜ 2001, 28;
Fehlbuchung; der BGH gibt die bisherige Unterschei(5 StR 433/00)
JuS 2001, 403 + 854;
dung zwischen Fehlbuchung und Fehlüberweisung auf
JK 5/01, StGB § 263 /
58;
JA 2001, 536
OLG Hamm (1 RVs NStZ-RR 2015, 213
Überlässt der berechtigte Kreditkarteninhaber seine
15/15)
JA 2015, 629
Kreditkarte einer anderen Person zur eigennützigen
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
42
OLG Celle (1 Ws JuS 2013, 179
248/12)
§ 263a
BGH (2 StR 15/15 RÜ 2015, 788
+ 2 StR 16/15)
JK 4/16, § 263a StGB
KG ((3)
216/13)
161
Ss NStZ-RR 2015, 111
JuS 2015, 756
OLG Koblenz (2
OLG 3 Ss 170/14)
KG
((3) 121 Ss 40/12
(26/12))
OLG Braunschweig
(Ss 64/07)
BGH
(5 StR 127/07)
RÜ 2015, 311
JK 9/15, § 263a StGB
JuS 2012, 1135
Verwendung, so ist die Weiterbenutzung dieser Kreditkarte nach dem Tod des Kreditkarteninhabers
grundsätzlcih nicht strafbar.
Zur Strafbarkeit bei Verursachung hoher Spendenwerbungskosten. Allein die Verursachung hoher Kosten
begründet keinen hinreichenden Tatverdacht wegen
Betrugs zum Nachteil der Spender, wenn die Spendenwerbeschreiben keine ausdrücklichen Angaben zur
Höhe der Kosten enthielten. Der drohende Verlust der
vorläufigen Anerkennung als gemeinnützig wegen
Verursachung hoher Kosten für die Spendenwerbung
stellt keine schadensgleiche Vermögensgefährdung i.S
von § 266 dar.
Wer vom berechtigten Karteninhaber die Bankkarte
nebst Geheimnummer durch Täuschung erlangt und
damit Abhebungen an Geldautomaten vornimmt,
begeht keinen Computerbetrug.
Wer einen Geldautomaten unter Ausnutzung technicher Unzulänglichkeiten leerspielt, die dem Automatenhersteller bekannt sind, erfüllt nicht den Tatbestand des § 263 a Abs. 1 Var. 4 StGB. Dieses Verhalten stellt – übertragen auf den Betrugstatbestand –
ein bloßes Ausnutzen eines bereits bestehenden Irrtums eines Leistenden dar, das auch gem. § 263 Abs.
1 StGB straflos ist.
Kein Computerbetrug durch Nutzung einer Tankkarte
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zum unmittelbaren Ansetzen beim versuchten Computerbetrug (§§ 263a, 22)
JK 10/08, StGB § 263 Ausnutzen eines Automatendefekts als Computerbea/16
trug
RÜ 2007, 479
Eingabe erfundener Daten in die EDV-Anlage eines
Finanzamts
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
43
OLG Dresden
(2 Ss 654/04)
OLG Karlsruhe
(3 Ws 134/02)
BGH
(2 StR 260/01)
§ 265a
KG
(1 Ss 32/11)
BGH
(4 StR 117/08)
§ 266
RÜ 2005, 425
Das Tatbestandsmerkmal des „unbefugten Verwendens von Daten“ ist betrugsspezifisch (einschränkend)
auszulegen. Ein Computerbetrug durch unbefugtes
Verwenden von Daten liegt nicht vor, wenn dem Täter
die Daten (EC-Karte mit PIN) vom Kontoinhaber überlassen worden waren und er damit lediglich absprachewidrig Geldabhebungen tätigt.
RÜ 2003, 215;
Täuschungsäquivalenz der unbefugten Verwendung
JK 1/05 StGB § 263 a / von Daten; Inanspruchnahme von Telekommunikati14
onsleistungen ohne Bezahlung
RÜ 2002, 214;
Kein Computerbetrug durch berechtigten ScheckkarJK 9/02, StGB § 263 a / teninhaber, der zum Ausgleich des abgehobenen Be13;
trages weder willens noch in der Lage ist (vgl. auch
JA 2002, 545
unter § 266 b)
JuS 2011, 1042
RÜ 2009, 234
JA 2009, 469
JK 9/09, StGB § 265a/4
OLG Hamm, Be- RÜ 2015, 374
schl. V. 12.3.2015
(1 RVs 15/15)
BGH
JuS 2014, 82
(5 StR 551/11)
BGH
JA 2014, 311
(4 StR 255/13)
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel lässt das
Mitsichführen eines scheckkartengroßen Schildes mit
einem Hinweis auf die fehlende Zahlungswilligkeit die
Leistungserschleichung nicht entfallen
Schlichtes Schwarzfahren als Beförderungsbetrug
Den Nutzer einer ihm vom Karteninhaber überlassenen Kreditkarte trifft gegenüber diesem keine Vermögensbetreuungspflicht.
Übernahme von Mietgarantien für Immobilienfonds –
„Berliner Bankkosortium“
Treue bedeutet, eine Gelegenheit nicht zu nutzen, die
sich bietet (auch nach Erlöschen des Rechtsverhältnisses muss die nach § 266 I Alt. 2 StGB erfoderliche
Treuebeziehung nicht notwendig wegfallen; vielmehr
ist es möglich, dass die bisherigen Treuepflichten
fortwirken und daher auch nach Beendigung des
Rechtsverhältnisses noch eine Strafbarkeit wegen Un-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
44
BGH
(1 StR 94/10)
JuS 2011, 1133
BGH
(4 StR 156/11)
RÜ 2011, 644
OLG Celle
(1 Ws 277/10)
JuS 2011, 657
BGH
(4 StR 409/10)
RÜ 2011, 238
BGH
(1 StR 220/09)
JuS 2011, 183
BVerfG
(2 BvR 2559/08)
BGH
(2 StR 153/09)
JA 2011, 69
Jura 2011, 617
RÜ 2010, 575
NRÜ 2010, 366
OLG Hamburg
(3 Ss 29/09)
BGH
(3 StR 576/08)
BVerfG
(2 BvR 1980/07)
BGH
(2 StR 587/07)
JuS 2009, 1144
RÜ 2009, 709
JuS 2009, 859
RÜ 2009, 30
JA 2009, 233
JK 6/09, StGB § 266/33
treue in Betracht kommt)
Pflichtwidrig ist nur der Verstoß gegen vermögensschützende Normen. Diese Eigenschaft kann aber vertraglich oder durch Satzung festgelegt werden.
Dem mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren befassten Rechtspfleger obliegt eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber beteiligten Gläubigern und
Schuldnern
Missbräuchliche Verwendung einer vom Arbeitgeber
überlassenen Tankkarte erfüllt nicht den Tatbestand
der Untreue
Es besteht eine Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger
Eine untreuerelevante Pflichtverletzung liegt beim Verstoß gegen außerstrafrechtliche Normen nur dann vor,
wenn die verletzte Vorschrift auch den Vermögensschutz bezweckt
§ 266 StGB ist mit Art. 103 II GG vereinbar
Untreue schon durch Umbuchungen vom Notaranderkonto auf Geschäftskonto bei geplanter nachfolgender
Auszahlung, wenn der Notar von einem geplanten Betrug zum Nachteil der finanzierenden Bank Kenntnis
erlangt hat (vgl. auch § 54d BeurkG)
Zum Schädigungsvorsatz bei der Untreue
Untreue durch Kreditvergabe bei Verletzung banküblicher Informations- und Prüfungspflichten
Verfassungsmäßigkeit des § 266 StGB
Untreue durch Unterhalten schwarzer Kassen
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
45
BGH
RÜ 2008, 437
(5 Str 354/07)
JK 10/08, StGB § 266/32
BGH
JK 12/07, StGB § 266 I /
(4 StR 117/06)
31
BGH
RÜ 2007, 96;
(2 StR 499/05)
JA 2008, 148
LG Dresden
RÜ 2006, 32
(10 Ns 202 Js 45 JK 4/07, StGB § 266 / 30
549/03)
BGH
JA 2006, 826
(2 StR 515/05)
BGH
RÜ 2006, 541
(1 StR 519/05)
JK 10/06, StGB § 266 /
29
OLG München
RÜ 2006, 532
(2 Ws 22/06)
BGH
RÜ 2006, 147
(3 StR 470/04)
JuS 2006, 379
JA 2006, 171
Jura 2007, 58
OLG Frankfurt a.M. JK 5/05, StGB § 266 / 27
(3 Ws 1106/02)
LG Düsseldorf
JK 5/05, StGB § 266 / 26
(XIV 5/03)
OLG Frankfurt a.M. JK 3/05 StGB § 266 / 25
BGH
RÜ 2005, 142
(5 StR 299/03)
BGH
(5 StR 165/03)
BGH
(2 StR 355/03)
BGH
(5 StR 73/03)
Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete
Untreue – Vermögensnachteil bei Bürgschaftsübernahme
Parteienfinanzierung durch verschleiertes Auslandsvermögen (Fall „Kanther“)
Untreue durch Missbrauch einer Tankkarte
Untreue durch die Anstellung von ungeeigneten Personen im öffentlich Dienst
Erfolgsort einer Untreue zum Nachteil einer GmbH
Eigenverwendung eines Sicherungseinbehalts
Kompensationslose Anerkennungsprämie für ausscheidende Vorstandsmitglieder (Fall Mannesman)
RÜ 2004, 595
Verschleierung von Vermögen und Sanktionen nach
dem ParteienG als Vermögensschaden
Aktienrechtliche Pflichtverletzung und Untreuevorwurf
– „Mannesmann-Fall“
Untreue durch Schmiergeldzahlungen
Treubruch durch Vereinbarung und Erhalt von „kickback“-Zahlungen aus dem Vermögen des Geschäftsherrn
Überhöhte Abrechnung kassenärztlicher Einzelleistungen und Verordnungen
Untreue durch Risikogeschäfte
RÜ 2004, 422;
JuS 2004, 1117;
Untreue durch existenzgefährdenden Eingriff in das
Vermögen einer Tochtergesellschaft – Bremer Vulkan
RÜ 2004, 651
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
46
BGH
(4 StR 239/03)
BGH
(1 StR 212/03)
BGH
(1 StR 372/01)
BGH
(1 StR 185/01)
BGH
(1 StR 215/01)
§ 266 a
BGH
§ 266 b
BGH
(2 StR 260/01)
§ 267
BGH
(4
190/15)
JA 2005, 95
RÜ 2004, 145
Ein Kassenarzt missbraucht seine gesetzliche Verpflichtungsbefugnis i.S.v. § 266 I 1.Alt., wenn er ein
Medikament zu Lasten der von ihm vertretenen Krankenkasse verschreibt, obwohl er weiß, dass es medizinisch eindeutig nicht notwendig ist.
RÜ 2004, 37;
Vermögensverlust großen Ausmaßes iSv § 266 II iVm
JuS 2004, 171
§ 263 III 2 Nr. 2 erst bei tatsächlichem Vermögensverlust, nicht schon bei Gefährdungsschaden
RÜ 2002, 459
Verstoß gegen die allgemeine beamtenrechtliche
Treuepflicht begründet nicht ohne weiteres eine Vermögensbetreuungspflicht
JK 10/02, StGB § 266 / Untreue durch Kreditvergabe
21
RÜ 2002, 219;
Sportförderung als Untreue des Vorstands und AufJK 11/02, StGB § 266 / sichtsrats einer AG nur bei gravierender Verletzung
22
einer Gesellschafterpflicht
JK 11/00, StGB § 266 a / Vorenthalten iSv § 266 a können nichtangeführte Ar1
beitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung auch sein,
wenn für den betreffenden Zeitraum kein Lohn ausgezahlt worden ist
RÜ 2002, 214;
Kein § 266 b bei missbräuchlicher Abhebung durch
JuS 2003, 537
berechtigten Karteninhaber am Automaten des Kreditinstituts, das Karte ausgestellt hat. (vgl. auch unter §
263 a)
Urkundsdelikte
OLG Celle
StR RÜ 2015, 784
JuS 2011, 1136
Für gewerbsmäßiges Handeln iSv § 267 Abs. 3 Nr. 1
StGB genügt es, dass die Urkundenfälschung dazu
dienen soll, durch andere vom Täter oder Dritte beabsichtigte Straftaten Gewinn zu erzielen.
TÜV-Plakette und KfZ-Kennzeichen bilden eine sog.
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
47
(31 Ss 30/11)
BGH
(5 StR 488/09)
OLG München
5 StR 354/09
NRÜ 2010, 318
NRÜ 2010, 268
OLG Oldenburg
RÜ 2009, 511
(Ss 389/08)
OLG Stuttgart
JuS 2006, 855
(1 Ss 13/06)
RÜ 2006, 593
AG Waldbröl
RÜ 2005, 645
(4 Ds 385/05)
JA 2006, 173
AG Pfaffenhofen a. JuS 2004, 1119;
d. Ilm
JK 12/04, StGB § 267 /
(Ds
12
Js 32
11937/02)
OLG Hamm
RÜ 2004, 366
(3 Ws 54/04)
BGH
RÜ aktuell 11/2003, 84;
(2 StR 411/02)
JK 3/04, StGB § 267 / 31
OLG Stuttgart
RÜ 2001, 511;
(4 Ss 130/01)
JK 7/02, StGB § 267 / 30
§ 268
„zusammengesetzte Urkunde“.
Computerausdruck und Telekopie sind keine Urkunden
mangels Verwechselbarkeit mit einem Originaldokument im vorliegenden Fall
Kennkarte mit Aufschrift „Deutsches Reich“, aber aktuellem Ausstellungsdatum hat keine Urkundseigenschaft.
Fehlende Urkundenqualität bei einem Telefax
Urkundenfälschung durch fotokopierten Behindertenparkausweis
Verändern der Untergrundfarbe von Kfz-Prüfplaketten
Urkundenfälschung in mittelbarer Täterschaft durch
nachträgliches Abändernlassen einer Schulaufgabe
Eine Fotokopie stellt keine Urkunde dar, wenn sie als
Reproduktion erscheint und verwendet wird.
Urkundenfälschung durch Fotokopie einer Collage
Falsche Stempelplaketten einer KfZ-Zulassungsstelle
ohne Angabe des Namens der Zulassungsstelle sind
keine unechte öffentliche Urkunde
OLG Köln
JK 6/02, StGB § 267 / 29 Die Veränderung eines ausgedruckten Parkscheins
(SS 264/01)
erfüllt weder den Tatbestand des § 267, noch den des
§ 263
OLG Düsseldorf
RÜ 2001, 22;
Eine Kopie ist im Regelfall keine Urkunde
(2 bSs 222/00)
JK 4/01, StGB § 267 / 28
BGH
(1
StR RÜ 2015, 516
Bei den durch einen Spielautomaten automatisch ge490/14)
JK 10/15, § 268 StGB
speicherten Spiel- und Umsatzzahlen handelt es sich
JuS 2015, 1132
um keine technische Aufzeichnung, soweit die Speicherinformation auf einem internen Gerätespeicher
und damit nicht auf einer vom Automaten ohne Ein-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
48
OLG München
(4 St RR 53/06)
OLG Karlsruhe
(3 SS 128/00)
BayObLG
(4 StRR 31/01)
§ 269
§ 271
§ 273
RÜ 2006, 479
JA 2007, 72
JK 1/07, StGB § 303/5
RÜ 2003, 30
RÜ 2001, 368
OLG Hamm
(5 Ss 347/08)
BGH
(3 StR 128/03)
BGH
(1 StR 31/14)
JuS 2009, 662
BGH
(3 StR 156/08)
RÜ 2009, 168
JK 11/09, StGB § 271/3
OLG Köln
(81 Ss 39/07)
JA 2007, 657
BGH
(2 StR 467/06)
OLG München
(5 St RR 109/05)
OLG Brandenburg
(2 SS 19/01)
BGH
RÜ 2007, 317
RÜ 2003, 415;
JK 7/04, StGB § 269 / 1
JA 2015, 310
RÜ 2006, 654
JK 4/07, StGB § 271/2
RÜ 2002, 364
RÜ 2010, 578
griff abtrennbaren Sache dauerhaft verkörpert sind.
Eine technische Aufzeichnung liegt dann vor, wenn die
Spiel- und Umsatzdaten ausgelesen und ausgedruckt
werden.
„Blenden“ einer Verkehrsüberwachungskamera
Abgrenzung zur Urkundsfälschung; Begriff des Störeingriffs
Ein Kraftfahrer, der das Fahrtenschreiberblatt in das
für die Aufzeichnung der Ruhezeiten vorgesehene
Fach legt, um damit über die Dauer seiner Lenkzeit zu
täuschen, stellt keine unechte technische Aufzeichnung her
Anmeldung eines Ebay Accounts unter falschem Namen
Wiederaufladen abtelefonierter Telefonkarten erfüllt §
269 I 2. Alt. StGB.
§§ 348, 271: Keine Erstreckung des öffentlichen Glaubens einer Zulassungsbescheinigung Teil II auf die
Angaben zur Person
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist auch hinsichtlich der Identität des Fahrzeugs im Straßenverkehr
eine öffentliche Urkunde
Keine Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung
durch unrichtige schriftliche Bestätigung betreffend
des Einzugs in eine Wohnung
Umfang der erhöhten Beweiskraft eines Adoptionsund Namensänderungsbeschlusses
Umfang der erhöhten Beweiskraft einer amtlichen
Meldebestätigung
Mittelbare Falschbeurkundung bei Asylantrag unter
falschem Namen
Ablösen eines behördlichen Aufklebers von ausländi-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
49
§ 274
§ 277
§ 278
§ 281
§ 348
(6.10.2009)
BGH
(2 StR 430/09)
OLG Hamm
(3 Ss 271/06)
OLG Frankfurt
(2 Ss 325/08)
OLG Frankfurt
(2 Ss 24/05)
OLG Stuttgart
(2 Ss 349/13)
BGH (1 StR 31/14)
RÜ 2010, 168
RÜ 2007, 201;
JK 8/07 StGB § 274 / 6
JA 2009, 551
RÜ 2006, 535
JuS 2014, 277
JA 2015, 311
JK 5/15, § 348 StGB
schem Führerschein
Nachteilsabsicht bezüglich Unterdrückung einer Urkunde mit nur potentieller Beweisbedeutung
Beeinträchtigung fremden Beweisführungsrechts als
„Nachteil“
Urkundsdelikt bei unzutreffender Behauptung einer
Vollmacht
Ohne ärztliche Untersuchung ausgestelltes Gesundheitszeugnis
Missbrauch von Ausweispapieren: Unberechtigte Verwendung eines fremden Behinderten-Parkausweises
Strafrechtlichen Schutz nach § 348 und § 271 StGB
genießen innerhalb einer öffentlichen Urkunde nur die
Tatsachen, auf die sich die spezielle öffentliche Beweiskraft erstreckt.
Widerstand
gegen
die
Staatsgewalt
§ 111
§ 113
OLG Celle
(32 Ss 125/12
OLG Stuttgart
(4 Ss 42/07)
OLG Dresden
OLG
21
319/14)
JuS 2014, 463
RÜ 2007, 374
(2 JK 6/15 § 113 StGB
Ss JuS 2015, 562
OLG Celle (31 Ss JuS 2013, 268
27/12)
Zur Strafbarkeit wegen Eintragung in eine Unterstützerliste eines Aufrufs zum „Schottern“
Öffentliches „Anreizen“ zur Fassung eines eigenständigen Tatentschlusses
Die „Gewalt“ als sehr weitgehender Blankettbegriff des
§ 113 I StGB ist einzelfallabhängig ausfüllungsbedürftig. Auch wenn ein Sich-Losreißen aus einem Festhaltegriff den Gewaltbegriff iSd § 113 I StGB erfüllen
kann, erfordert es doch stets eine Kraftäußerung , die
sich gegen die Person des Vollstreckenden richtet.
Ist die Diensthandlung, der Widerstand entgegengesetzt wird, nicht formell rechtmäßig (§ 113 III StGB),
stellt sie einen rechtswidrigen Angriff gegen den Betroffenen dar, gegen den sich dieser im Rahmen seines
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
50
BVerfG
(2 BvR 2238/07)
BVerfG
(1 BvR 1090/06)
KG
((5) 1 Ss 61/05
(12/05))
OLG Dresden
(3 SS 25/01)
KG
(1 SS 161/00)
Straftaten
gegen die öffentliche Ordnung
RÜ 2008, 709
JuS 2009, 78
JA 2009, 68
JK 4/09, StGB § 113/7
RÜ 2007, 475
JK 3/07 StGB § 113 / 6
RÜ 2006, 84
Notwehrrechts (§ 32 StGB) zur Wehr setzen darf. Die
Diensthandlung ist rechtswidrig, wenn Polizeibeamte
einen Betroffenen falsch belehrt haben.
Die Auslegung von Kfz als „Waffen“ verstößt gegen
Art. 103 II GG
Rechtmäßige Entfernung aus einer Versammlung?
(Rechtmäßigkeits-Begriff im Rahmen von § 113 StGB)
Ein Vollstreckungsbeamter handelt nicht rechtmäßig
i.S.v. § 113 Abs. 3 S. 1 StGB, wenn er die Pflicht zur
situationsangemessenen Beurteilung erkennbarer Eingriffsvoraussetzungen verletzt. Die Anforderungen an
die Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen erhöhen sich
umso mehr, je überschaubarer und gesicherter die von
dem Vollstreckungsbeamten vorgefundene Situation
ist.
Ein Handeln auf Befehl im Vertrauen auf dessen
Rechtmäßigkeit macht die Vollstreckungshandlung des
Untergebenen nicht „rechtmäßig“ i.S.v. § 113 Abs. 3 S.
1 StGB, wenn er das Fehlen der Eingriffsvoraussetzungen auch ohne besondere Prüfung der Sach- und
Rechtslage erkennen kann.
RÜ 2002, 78
Ein ohne Androhung angewendeter unmittelbarer
Zwang zur Durchsetzung einer Blutentnahme ist nicht
rechtmäßig im Sinne von § 113
RÜ 2001, 314;
Ohne die Belehrung des Tatvorwurfs ist eine FestnahJK 10/01, StGB § 113 / 5 me nicht rechtmäßig iSv § 113
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
51
§ 123
§ 126
§§ 129,
129 a
§ 132
§ 138
OLG Frankfurt a.M.
(1 Ss 189/05)
OLG Hamburg
(II – 143/04)
OLG Frankfurt
(2 Ss 71/02)
BGH
(5 StR 273/06)
BGH
(3 StR 94/04)
KG ((4) 121 Ss
247/12 (304/12))
KG
(2/5 1 Ss 111/06
51/06)
BayObLG
(2 St RR 103/02)
BGH
(5 StR 464/09)
BGH
(4 StR 533/03)
§ 145d
BGH
(1
337/14)
§ 146
BGH
JuS 2007, 191
Hausfriedensbruch in innerstädtischer B-Ebene
RÜ 2005, 137
Rechtmäßigkeit eines Bahnhofsverbots
RÜ 2002, 506
Versenden vermeintlicher Milzbrandbriefe (auch § 145
d)
JK 7/07 StGB § 129 I / 7 Zur Abgrenzung der kriminellen Vereinigung von der
Bande
JK 6/05, StGB § 129 / 6 Zum Begriff der kriminellen und der terroristischen
Vereinigung in § 129 und § 129 a StGB
JuS 2013, 853
Zur Strafbarkeit des Fahrens mit Blaulicht durch Private
RÜ 2007, 209
Einmaliges unbefugtes Auftreten als Staatsanwalt
JK 2/04, § 132 / 3
Amtsanmaßung durch einen Amtsträger
RÜ 2010, 581
JuS 2010, 832
RÜ 2004, 595;
JK 4/05, StGB § 138 / 3
Aufgabe der Rechtsprechung zur doppelten Anwendung des in dubio pro reo-Satzes bei § 138 StGB
Normatives Stufenverhältnis zwischen Nichtanzeige
einer geplanten Straftat und Beteiligung an der anzeigepflichtigen Tat
Auch wenn die angezeigte Straftat dieselbe Strafvorschrift erfüllt wie eine tatsächlich begangene, kann §
145 d Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklicht sein, sofern es
sich in ihrem Grundcharakter um eine gänzlich andere
Tat handelt, deren Aufklärung andere Ermittlungsmaßnahmen erfordern würde.
StR RÜ 2015, 584
JK 10/15, § 145d StGB
Geldund
Wertzeichenfälschung
RÜ 2007, 652
Geldfälschung durch Absatzhelfer (§§ 146 I Nr. 2 und
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
52
§ 152 a
(43 StR 359/07)
BGH
(4 StR 447/04)
BGH
(2 StR 138/02)
BGH
(2 StR 91/11)
BGH
(4 StR 284/00)
RÜ 2005, 540
3, 25 II StGB)
Sichverschaffen und Inverkehrbringen von Falschgeld
JK 4/03, StGB § 146 / 3; Übergabe von Falschgeld an verdeckten Ermittler ist
JA 2003, 189
nur Versuch des § 146
RÜ 2011, 709
Das Anbringen eines Skimming-Apparates an einem
Geldautomaten, um dadurch Daten zur Fälschung von
Geldkarten zu erlangen, stellt iRd § 152a noch keinen
Versuch dar.
RÜ 2001, 25;
Verfälschen einer ec-Karte zwecks bargeldloser ZahJuS 2001, 300;
lung im elektronischen Lastschriftverfahren
JK 8/01, StGB § 152 a /
2;
JA 2001, 747
Aussagedelikte
§ 164
OLG Stuttgart (2 RÜ 2015, 713
Ss 94/15)
JuS 2016, 82
BeckRS 2015, 15501
Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine
mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte
Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem
sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterchaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer
Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen.
BGH
(1
StR RÜ 2015, 377
Auch der Beschludigte im Strafverfahren macht sich
488/14)
JK 8/15, § 164 I StGB
bei beswusst wahrheitswidriger Bezichtigung einer unverdächtigen Person nach § 164 StGB strafbar. Weder
die Selbstbelastungsfreiheit noch das Recht auf Verteidigung stehen dem entgegen.
OLG Stuttgart
JuS 2015, 182; NStZ-RR Auslegung des objektiven Tatbestands des § 164 I
(5 Ss 253, 14)
2014, 276
StGB im Lichte des Schutzzwecks der Norm
Kammergericht
RÜ 2006, 476
Falschverdächtigung durch substanzarme Behauptung
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
53
(1 Ss 329/05)
OLG Hamm
RÜ 2006, 249
(2 Ws 316/05)
BGH
RÜ aktuell 7/2003, 53
(2 StR 7/03)
OLG Düsseldorf
JK 7/01, StGB § 164 / 5
(2b SS 164/005400 I)
Verdächtigung eines Belastungszeugen durch Bestreiten des Tatvorwurfs
Falschverdächtigung nur bei Eignung zur Einleitung
von Maßnahmen
Keine Vollendung des § 164 bei Richtigstellung der
Behauptung in räumlich-zeitlichem Zusammenhang
Straftaten
gegen Personenstand/Ehe/Fa
milie
§ 173
BVerfG
(2 BvR 392/07)
JuS 2008, 550
Strafbarkeit der Geschwisterinzest
§ 203
OLG Köln
(SS 254/00)
JK 8/01, StGB § 203 / 1
Rechtfertigung des Geheimnisverrats durch § 193
StGB
§ 257
BGH
(2 StR 302/11)
JuS 2012, 566
BGH
RÜ 2008, 511
Vorteil i.  S. des § 257 Absatz I StGB ist auch der an
einen Tatbeteiligten gezahlte, nicht aber der ihm versprochene Tatlohn
Strafbarkeit durch Zurverfügungstellen eines eBay-
Verletzung
des persönlichen Lebensund Geheimbereichs
Begünstigung
und Hehlerei
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
54
(4 StR 148/08)
JA 2008, 656
JK 5/09, StGB § 257/6
OLG Frankfurt a.M. RÜ 2005, 419
(2 Ws 66/04)
§ 258
BGH
(4
151/15)
StR RÜ 2015, 781
LG Augsburg
(3 KLs 400 Js
11061/10)
BGH
(2 Ars 199/06)
OLG Hamm
(3 Ss 625/03)
OLG Köln
(2
Ws
508509/02)
BGH
(1 StR 106/00)
§ 259
BGH
(4 StR 112/11)
JA 2011, 948
Accounts zum Absatz von Diebesgut
Ein durch Begünstigung sicherungsfähiger Tatvorteil
ist beim Vortäter auch dann noch unmittelbar vorhanden, wenn er betrügerisch erlangtes Geld auf sein
Bankkonto einzahlt und es später wieder abhebt.
Ein Hilfeleisten i.S.v. § 257 Abs. 1 StGB setzt voraus,
dass die Begünstigungshandlung objektiv geeignet ist,
dem Vortäter die durch die Vortat erlangten Tatvorteile gegen Entziehung zu sichern. Dabei reicht es, wenn
die Handlung generell geeignet ist, den Zugriff des
Verletzten zu erschweren.
Der Tatentschluss erfordert bei § 258 Abs. 1 StGB in
Bezug auf die Tathandlung und den Vereitelungserfolg
direkten Vorsatz, während für die Kenntnis der Vortat
bedingter Vorsatz ausreicht.
Zur eingeschränkten Strafbarkeit von Strafverteidigern wegen Strafvereitelung
JK 12/06, StGB § 258/16 Ausschluss des Verteidigers wegen Strafvereitelung /
Fall Zündel
RÜ 2004, 431
Strafvereitelung zugunsten eines jugendlichen Vortäters
JK 6/03, StGB § 258 / 15 Abgrenzung versuchter Strafvereitelung von noch
strafloser Vorbereitung
RÜ 2000, 373;
Die Grenzen zulässiger Verteidigung können überJK 1/01, StGB § 258 / 14 schritten sein, wenn dem Opfer eine Schmerzensgeldzahlung für eine zweifelhafte entlastende Aussage
versprochen wird und die Zahlung durch den Erfolg
der Aussage bedingt ist
JuS 2011, 1040
Eine Hehlerei liegt tatbestandlich nicht vor, wenn die
Vortat erst durch die Verfügung zu Gunsten des Erwerbers begangen wird.
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
55
BGH
(4 StR
BGH
(5 StR
BGH
(2 StR
BGH
(3 StR
BGH
(3 StR
Einzelfragen zur Absatzhilfe
JK 4/09, StGB § 259/25
Zur Vollendung der Hehlerei trotz Sicherstellung durch
die Polizei
Hehlerei bei der Weiterveräußerung der Beute an Gutgläubige durch den Hehler
Abgrenzung täterschaftlicher Absatzhilfe zur Beihilfe
an der Absatzhehlerei
Absatzhilfe durch Erkundigungen nach Verwertungsmöglichkeiten?
120/08)
219/08)
RÜ 2008, 716
329/08)
RÜ 2008, 238
402/07)
200/07)
BGH
(4 StR 453/04)
§ 261
JK 2/10, StGB § 259/26
RÜ 2007, 651
JA 2008, 231
JK 10/08, StGB § 259
I/24
RÜ 2005, 429
Versicherungsbetrug (§ 263 StGB) und Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) keine geeigneten Vortaten, da keine rechtswidrige Besitzlage hinsichtlich
der versicherten Sache geschaffen wird.
RÜ 2005, 268
Hehlerei bei Mitbesitz
BGH
(2 StR 423/03)
BGH
RÜ 2000, 293
(5 StR 80/00)
BGH (1 StR 33/15) RÜ 2015, 785
JK 1/16, § 261 I StGB
BVerfG
(2
BvR RÜ 2015, 716
2558/14, 2571/14
und 2573/14)
BGH
(4 StR 632/11)
JuS 2012, 1138
Keine vollendete Hehlerei iSv Absetzen/Absatzhilfe
beim Verkauf an eine Vertrauensperson der Polizei
Ist Buchgeld sowohl aus rechtmäßigen Zahlungseingängen als auch aus von § 261 Abs. 1 S. 2 StGB erfassten Straftaten hervorgegangen, handelt es ich dabei insgesamt um einen „Gegenstand“, der aus Vortaten „herrührt“, wenn der aus diesen Vortaten herrührende Anteil bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht völlig unerheblich ist.
Auch § 261 Abs. 1 StGB ist verfassungskonform im
subjektiven Bereich auszulegen, dass der Strafverteidiger entweder mit manipulativer Tendenz handelt
oder von der deliktischen Herkunft des Gegenstandes
sicher weiß.
Der BGH bestätigt die von der h.M. vertretenen
Grundsätze zur Strafbarkeit des Tankens ohne Zah-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
56
JA 2005, 840
lungsbereitschaft an einer SB-Tankstelle.
Zum Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche
und Hehlerei
Durchsuchung beim Verteidiger wegen Geldwäsche
RÜ 2005, 652
Vortäter als Mitglied einer „Geldwäscherbande“
RÜ 2005, 419
Ein Strafverteidiger, der eine aus einer Katalogtat
i.S.v. § 261 Abs. 1 Nr. 2 StGB stammende Kautionszahlung über ein Privatkonto leitet und im eigenen
Namen hinterlegt, kann sich wegen Geldwäsche, Begünstigung, Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung und Betrug strafbar machen.
Geldwäsche an Ersatzgegenständen
BGH
(1 StR 357/05)
BVerfG
(2 BvR 1975/03)
BGH
(2 StR 225/05)
OLG Frankfurt a.M.
(2 Ws 66/04)
JK 3/07, StGB § 261/8
OLG Karlsruhe
(3 Ws 108/04)
RÜ 2005, 202;
JK 11/05, StGB § 261 / 6
+7
JA 2004, 704
§ 261 II StGB ist mit dem GG vereinbar, soweit Strafverteidiger nur dann mit Strafe bedroht werden, wenn
sie im Zeitpunkt der Annahme ihres Honorars sichere
Kenntnis von dessen Herkunft hatten.
RÜ 2001, 459;
Ein Strafverteidiger, der sich mit Vermögen iSv § 261
JuS 2001, 1232;
I sich entlohnen lässt, begeht Geldwäsche
JK 3/02, StGB § 261 / 4
+ 5;
JA 2002, 14;
BVerfG
(2 BvR 1520/01)
BGH
(2 StR 513/00);
siehe auch
OLG Hamburg
(2 Ws 185/99)
RÜ 2000, 157;
JK 7/00, StGB § 261 / 3
BGH
JA 2011, 151
Insolvenzstraftaten
§ 283
Ein Beiseiteschaffen im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 1
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
57
(3 StR 314/09)
StGB liegt nur dann vor, wenn der Zugriff auf den
weggegebenen Vermögensbestandteil für einen Insolvenzverwalter im Rahmen der Gesamtvollstreckung
(Insolvenz) wesentlich erschwert wird
KG Berlin ((4) 1 Ss JuS 2013, 79
552/11 (327/11))
Die unklare Rechtslage, wie sie im Bereich der Sportwettenvermittlung durch Gesetzgebung, Verwaltung
und Rechtsprechung geschaffen worden ist, darf nicht
einseitig dem Normadressaten aufgebürdet werden.
Bei der Frage der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums
ist dies zu beachten.
Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten nach
Großbritannien an einen dort konzessionierten Buchmacher
Strafbarer Eigennutz
§ 284
OLG München
JK 3/07, StGB § 284/1
(5 StR RR 115/05)
Straftaten
gegen
den
Wettbewerb
§ 298
BGH
(4 StR 428/03)
JK 4/05, StGB § 298 / 1
„Rechtswidrige Absprache“ nur bei kartellwidriger Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen.
§ 323 a
OLG Hamm
(3 Ss 135/07)
RÜ 2008, 38
Innere Beziehung des Vollrauschtäters zur späteren
Rauschtat
OLG Karlsruhe
JK 6/05, StGB § 323 a / Zum Anwendungsbereich des § 323 a StGB (Volltrun-
Gemeingefährliche
Straftaten
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
58
§ 323 c
§ 326
(1 Ss 102/04)
7
kenheit) bei nicht auszuschließender Schuldfähigkeit
AG Saalfeld
JK 11/05, StGB § 323 c / Nimmt der Täter irrig an, dass die von ihm geleistete
(630 Js 23573/04) 5
Hilfe geeignet sei, die drohenden Schäden abzuwenden, so handelt er ohne den erforderlichen Vorsatz
i.S.d. § 323 c StGB.
LG Stuttgart
RÜ 2006, 365
Ausschlachten eines Autowracks als unerlaubtes Be(18 Qs 24/05)
handeln gefährlichen Abfalls
Verkehrsdelikte
§ 142
BGH (4 StR 92/14) JuS 2015, 372
Voraussetzungen des „Führens“ eines Kfz in der PerJK 9/15, §§ 315c, 316 son des Fahrlehrers
StGB
BGH
(4
StR NVZ 2014, 534
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallsort kann ge259/14)
JK 5/15 § 142
rechtfertigt oder entschuldigt sein, wenn der Betreffende sich zumindest auch deshalb von Unfallort entfernt hat, um eigene Verletzungen ärztlich behandeln
zu lassen.
OLG Köln
JuS 2011, 1038
Ein „Unfall im Straßenverkehr” liegt auch dann vor,
(1 RVs 138/11)
wenn der Führer eines auf öffentlicher Straße geparkten Lkw beim Ladevorgang ein Blech statt auf die Ladefläche versehentlich gegen die Seitenwand des Lkw
wirft und ein anderes Fahrzeug durch das abprallende
Metallteil beschädigt wird
BGH
JuS 2011, 274
Das Entfernen nicht vom Unfallort selbst, sondern von
(4 StR 413/10)
einem anderen Ort, an welchem der Täter erstmals
vom Unfall erfahren hat, erfüllt weder den Tatbestand
des § 142 Nr. 1 StGB noch des § 142 II Nr. 2 StGB
KG
JuS 2009, 1046
„Öffentliches Verkehrsraum“, wenn Gelände der All(2 Ss 330/08)
gemeinheit (= nicht durch persönliche Beziehungen
miteinander verbundener Personenkreis) zugänglich
ist
OLG Hamburg
RÜ 2009, 508
Kenntniserlangung von Beteiligung an einem Unfall
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
59
(1 Ss 31/09)
ZJS 2009, 442
AG
BerlinTiergarten
(290 Cs) 3032 Pis
5850-08
OLG Düsseldorf
(III-2 Ss 142/0769/07 III)
BVerfG
(2 BvR 2273/06)
JA 2009, 230
OLG Hamm
(4Ss 130/07)
OLG Nürnberg
(2 St OLG Ss
300/06)
BVerfG
(2 BvR 2273/06)
LG Berlin
(526 Qs 162/06)
OLG Stuttgart
(4 Ss 181/03)
OLG Köln
(Ss 54/02)
OLG Köln
(SS 64/01)
BGH
(StR 233/01)
§ 315 b
OLG Hamm
(III-1 RVs 15/14)
JK 8/08, StGB § 142/24
nach Verlassen des Unfallorts reicht nicht für eine Bestrafung nach § 142
Keine Fahrerflucht beim Beschädigen fremder Autos
beim Einladen
Verkehrsunfallflucht auch bei nachträglicher Kenntnis
von einem Unfallgeschehen?
JuS 2007, 689;
Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfallort
JA 2007, 549;
JK 8/07 StGB § 142 / 23;
Jura 2008, 135
RÜ 2007, 483
Vorsätzliche Schädigung als „Unfall im Straßenverkehr“?
RÜ 2007, 260
„Unfall im Straßenverkehr“ bei Bagatellschaden
RÜ 2007, 254
Pflicht zur Nachholung von Feststellungen bei unvorsätzlichem Verlassen des Unfallorts?
RÜ 2007, 210
„Unfall im Straßenverkehr“ beim Schieben einer Mülltonne
JK 2/04, StGB § 142 / 22 Zum Begriff des „Unfallbeteiligten“ bei nur mittelbarer
Mitverursachung des Unfalls
JK 11/02, StGB § 142 / Mutmaßliche Einwilligung in das Sich-Entfernen von
21
der Unfallstelle
RÜ 2002, 267
Beginn und Dauer der Wartefrist
RÜ 2002, 121;
„Unfall im Straßenverkehr„ nur dann, wenn sich in
JK 7/02, StGB § 142 / dem vorsätzlich herbeigeführten Schadensfall ein ver20;
kehrstypisches Unfallrisiko realisiert hat
JA 2002, 631
JA 2014, 474
„Fußgänger aufgepasst – Auto kommt!“ Auch der Teilnehmer am fließenden Straßenverkehr kann sich nach
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
60
BGH
(4
667/11)
BGH
(4 StR 340/11)
BGH
(4 StR 245/10)
BGH
(4 Str 373/09)
BGH
(4 StR 411/08)
BGH
(4 StR 617/07)
BGH
(4 StR 123/06)
BGH
(4 StR 292/05)
BGH
(4 StR 160/04)
BGH
(4 StR 377/03)
StR JuS 3013, 84
RÜ 2011, 648
RÜ 2011, 173;
JuS 2011, 660
JuS 2010, 364
§ 315b I StGB strafbar machen, wenn das Fahrzeug –
etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug – missbraucht
wird; erforderlich ist dann allerdings ein zumindest
bedingter Verletzungsvorsatz
Das abrupte Abbremsen eines Pkw in der Absicht, einen Auffahrunfall herbeizuführen, ist als „Hindernisbereiten“ i. S. des § 315b I Nr. 2 StGB zu werten.
Für die Beurteilung, ob durch das Auffahren eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert
hervorgerufen wurde, bedarf es genauer tatrichterlicher Feststellungen zu den Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge im Zeitpunkt der Kollision und der
Intensität ihres Aufpralls.
Anforderungen an das Bestehen einer konkreten Gefahr; „Beinahe-Unfall“-Rechtsprechung
Sach- und Gefährdungswertgrenze bleibt bei 750 €
Erfordernis zumindest eines Schädigungsvorsatzes;
bloßer Gefährdungsvorsatz genügt nicht
RÜ 2009, 33
Straßenverkehrseingriffe nur bei verkehrsspezifischen
JK 5/09, StGB § 315b/12 Gefahren mit Wirkung auf die Dynamik des Straßénverkehrs
JA 2008, 821
Feststellung des bedeutenden Werts einer fremden
Sache
RÜ 2006, 542
Griff des Beifahrers in das Fahrzeuglenkrad
JA 2006, 900
JuS 2007, 89
JK 7/06, StGB, § 315 b / Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch
11
Zufahren auf einen Polizeibeamten
RÜ 2004, 485
Grünstreifen als öffentlicher Verkehrsraum
RÜ 2004, 369;
JuS 2004, 832;
Bewusstes Anfahren einer Person auf einem Betriebsgelände; Auf einem Werksgelände findet kein öffentli-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
61
§ 316
§ 316 a
JA 2004, 869;
cher Straßenverkehr iSv § 315 b StGB statt, wenn der
JK 11/04, StGB § 315 b / Zutritt lediglich Werksangehörigen und Personen mit
10
individuell erteilter Erlaubnis möglich ist.
BGH
JK 11/03, StGB § 315 b / § 315 b ist auch bei unmittelbarer Herbeiführung des
(4 StR 103/02)
9
Fremdschadens anwendbar
BGH
RÜ 2003, 217;
Fahrzeug als Waffe
(4 StR 228/02)
JuS 2003, 926
OLG Oldenburg
JuS 2014, 756
Trunkenheit im Verkehr beim Führen einer Pferdekut(1 Ss 204/13)
sche, Anwendbarkeit des BAK-Grenzwertes von 1,1
‰
OLG Dresden
RÜ 2006, 154
Alkoholisierter Fahrlehrer als „Führer“ des Fahrschul(3 Ss 588/05)
JuS 2006, 468
wagens
JA 2006, 576
OLG Zweibrücken JK 10/04, StGB § 316 / 7 Voraussetzungen der (relativen) Fahruntüchtigkeit
(1 Ss 242/03)
nach Drogenkonsum
BGH
(4
StR ZJS 2016, 109
Zum Angriff auf die Entschlussfreiheit des Führers ei607/14)
nes Kraftfahrzeuges durch eine vorgetäuschte Polizeikontrolle.
BGH
JuS 2014, 1135; NStZ- Vortäuschen einer Polizeikontrolle als Angriff auf den
(2 StR 104/14)
RR 2014, 342; JA 2015, Fahrzeugführer
235
BGH
(4
StR JuS 2013, 366
Neben dem Führer eines Kraftfahrtzeuges kann auch
244/12)
der Mitfahrer taugliches Tatopfer i.S. des § 316a StGB
sein. Bei einem nicht verkehrsbedingten Halt bedarf es
der Feststellung zusätzlicher Umstände, die die Annahme rechtfertigen, dass die Tat unter Ausnutzung
der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs begangen worden ist.
BGH
RÜ 2008, 177
Anwendbarkeit des § 316 a Abs. 1 StGB, wenn das
(4 StR 338/07)
JA 2008, 313
Tatopfer bei Beginn des Angriffs noch nicht KraftfahrJK 7/08, StGB § 316 a / zeugführer war
8
BGH
RÜ 2006, 317
Erpresserischer Angriff auf haltenden Taxifahrer
(4 StR 444/05)
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
62
BGH
(4 StR 299/04)
BGH
(4 StR 394/03)
BGH
(4 StR 150/03)
BGH
(2 StR 152/02)
BGH
(3 StR 360/00)
RÜ 2005, 477;
Erpresserischer Angriff auf einen mit laufendem Motor
JA 2005, 842;
haltenden Taxifahrer
JuS 2005, 1134;
JK 1/06, StGB § 316 a /
7
RÜ 2005, 34
Begriff des „Mitfahrers“
JuS 2004, 352;
Einschränkende Auslegung des Tatbestandes des räuJA 2004, 515;
berischen Angriffs auf Kraftfahrer
JK 5/04, StGB § 316 a /
6
RÜ 2002, 509;
Erpresserischer Angriff im vorübergehend haltenden
JA 2003, 541
Taxi
RÜ 2001, 129;
Die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
JuS 2001, 717;
nutzt aus, wer als Mitfahrer den Fahrzeugführer zum
JK 8/01, StGB § 316 a / Anhalten an eine abgelegene Stelle bittet, um dort die
5;
Erpressung vorzunehmen
JA 2001, 452
Brandstiftungsdelikte
Allgemein BGH
(3 StR 112/04)
§ 306
OLG Stuttgart
(4 Ws 37/08)
§ 306a
BGH
(2 StR 399/10)
BGH
(3 StR 456/09)
JA 2005, 171
Rücktritt vom Versuch bei Brandstiftungsdelikten
JA 2008, 740
Grenzen der Todeszurechnung bei überobligatorischen
Rettungshandlungen
Unterschiedliche Auslegung des „teilweisen Zerstörens“ in Absatz 1 und Absatz 2 im Hinblick auf den
jeweiligen Normzweck
Anzünden eines Schuppens ist keine schwere Brandstiftung, wenn dieser nicht durch eine bauliche Verbindung mit einem nebenstehenden Wohngebäude als
bauliche Einheit zu werten ist. Abgestelltes Wohnmobil
kann grundsätzlich als der Wohnung eines Menschen
RÜ 2011, 305
JuS 2010, 830
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
63
§ 306 b
dienende Räumlichkeit zu sehen sein.
Schwere Brandstiftung bei „stellvertretender“ Entwidmung eines Wohngebäudes?
Inbrandsetzen funktionswesentlicher Gebäudeteile
BGH
(3 StR 54/07)
BGH
(5 StR 401/06)
BGH
(2 StR 381/04)
JuS 2007, 1056
BGH
(1 StR 347/04)
BGH
(4 StR 462/02)
RÜ 2004, 655;
JuS 2005, 276
JA 2003, 925
BGH
(4 StR 165/02)
JK 7/03, § 306 a / 3 + 4
BGH
(2 StR 267/08)
BGH
(3 StR 74/08)
JK 6/09, StGB § 306 b/4
BGH
(3 StR 454/06)
JA 2007, 743;
RÜ 2007, 425;
RÜ 2007, 532;
JK 11/07, StGB § 306b,
§§ 265, 303/3
RÜ 2000, 509
Betrug gegenüber der Feuerversicherung ist eine „andere Straftat“ iSv § 306 b
BGH
(3 StR 139/00)
RÜ 2007, 145
JuS 2007, 484
RÜ 2005, 91;
JuS 2005, 473
RÜ 2008, 507
Bedingte „Entwidmung“ eines Wohngebäudes; Entwidmung des Wohnzwecks durch den berechtigten
unmittelbaren Fremdbesitzer ohne Beteiligung des Eigentümers
Tateinheit oder Gesetzeseinheit im Verhältnis von §
306 a und § 306 c StGB?
1. Holzwände, die einzelne Kellerabteile abtrennen,
stellen keine wesentlichen Teile eines Wohngebäudes
dar. § 306 a I Nr. 1 nur (+), wenn das Feuer auf wesentliche Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken dienen,
übergreifen konnte.
2. § 306 e verlangt kein eigenhändiges Löschen. Der
Täter darf sich der Hilfe Dritter, z.B. der Feuerwehr,
bedienen.
Teilweises Zerstören eines Gebäudes durch Brandlegung; Versuch und Rücktritt bei der schweren Brandstiftung
Besonders schwere Brandstiftung nach „Entwidmung“
eines allein bewohnten Wohnhauses
Besonders schwere Brandstiftung und Betrugsversuch
bei Brandlegung durch versicherungsrechtlichen Repräsentanten
Ermöglichungsabsicht bei Brandstiftung
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
64
§ 306 c
BGH
(1 StR 347/04)
§ 306 d
BGH
(1 StR 422/04)
JK 8/05, StGB § 306 c / Diverse Konkurrenzfragen im Rahmen der Brandstif1
tungsdelikte, vor allem: Konkurrenz von schwerer
Brandstiftung und Brandstiftung mit Todesfolge
RÜ 2005, 309
Sorgfaltswidriger Umgang mit glimmender Zigarettenasche
Amtsdelikte
BGH
(1
399/14)
§ 331
BGH
(2 StR 486/03)
BGH
(5 StR 323/06)
BGH
(3 StR 212/07)
BGH
(4 StR 69/07)
BGH
(5 StR 453/05)
BGH
(4 StR 549/04)
BGH
(3 StR 301/03)
BGH
StR NJW 2015, 2675
JK 2/16, § 331 ff. StGB
RÜ 2004, 534
Eine Bestrafung wegen Bestechlichkeit eines Amtsträgers eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen
Union setzt eine zweistufige Prüfung der Amtsträgereigenschaft voraus. Zunächst ist seine Stellung nach
dem Recht des anderen Mitgliedstaats zu beurteilen
und bejahendenfalls (kumulativ) nach deutschem
Recht.
Angestellter der Deutschen Bahn AG als Amtsträger
JK 12/07, StGB §§ 331 Zur Bestimmtheit der Unrechtsvereinbarung und zur
ff. / 12
Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung bei der Bestechung von Ermessensbeamten
RÜ 2007, 589
Vorteilsannahme durch Einwerbung von WahlkampfJK 6/08, StGB § 331 spenden
Abs. 1 / 13
RÜ 2007, 535
Vorteilsnahme durch entgeltliche private Nebentätigkeit
JK 1/07, StGB § 331/11 Kommunale Mandatsträger sind in der Regel keine
Amtsträger
RÜ 2005, 542
Kein Beziehungsverhältnis zwischen Bußgeld und
JK 03/06, StGB § 331 / Diensthandlung
10
JA 2006, 251
JK 6/05, StGB § 331 / 9 Parteispenden und Vorteilsannahme
RÜ 2005, 372
Unrechtsvereinbarung schon bei Anschein der Käuf-
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
65
(5 StR 168/04)
BGH
(1 StR 541/01)
BGH
(1 StR 372/01);
§ 332
§ 333
lichkeit
JK 10/03, StGB § 332 / 8 Abgrenzung der Bestechlichkeit von der Vorteilsannahme bei der Einwerbung von Drittmitteln
siehe auch
JK 3/03, StGB § 331 / 7
RÜ2002, 459;
Eintreibung von Drittmitteln für Forschung und Lehre
JK 3/03, StGB § 331 / 7; erfüllen nicht den Tatbestand von § 331
siehe dazu auch
OLG Karlsruhe
(2 Ds 181/99)
OLG Hamm
(2 Ss 1238/00)
OLG Hamburg
(2 Gs 129/00)
BGH
(3 StR 389/05)
BGH
(5 StR 119/05)
RÜ 2000, 377;
JK 7/02, StGB § 331 / 5
BGH
(1 StR 541/01)
RÜ 2003, 80
BGH
(3 StR 131/01)
BGH
(GSSt 2/11)
JK 5/02, StGB § 332 / 7
JK 10/02, StGB § 331 / 6 Unrechtsvereinbarung als Kern der Bestechungstatbestände
RÜ 2001, 370
Strafbarkeit der Krankenhausärzte im Herzklappenskandal
RÜ 2006, 482
Fordern von Vorteilen durch indirekte Spendenbitte
RÜ 2006, 142
JuS 2012, 852
OLG
Düsseldorf JuS 2015, 850
(III-1 Ws 429/14) BeckRS 2015, 09347
Privatrechtlich organisierte Unternehmen im Bereich
der Daseinsvorsorge sind keine „sonstigen Stellen“ iSv
§ 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB
Die Annahme eines Vorteils reicht allein nicht aus, um
das „Sicht-Bereit-Zeigen„ im Sinne des § 332 III zu
bejahen
Vorteilserlangung durch außerdienstliche Handlungen
Beteiligung von Ärzten an sog. Pharma-Marketing,
Klärung der Frage, ob ein niedergelassener Vertragsarzt tauglicher Täter eines Korruptionsdelikts ist
Für die Strafbarkeit nach § 333 I StGB bedarf es einer
Unrechtsvereinbarung im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses zwischen dem gewährten Vorteil
und der Dienstausübung. Das Gegenseitigkeitsverhältnis kann fehlen, wenn in aller Offenheit durch den
Vorstand einer Gesellschaft Präsente an Amtsträger
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
66
§ 334
§ 339
BGH
(1 StR 260/08)
BGH
(4 StR 99/07)
BGH
(3 StR 492/10)
derjenigen Stadt übergeben werden, die Alleinaktionärin der fraglichen Gesellschaft ist.
Vorteilsgewährung durch Versendung von WM-Tickets
JK 5/09, StGB § 333/2
ZJS 2009, 578
JK 11/08, StGB § 333 I/1 Begriff des Vorteils und der Unrechtsvereinbarung im
Rahmen der Vorteilsgewährung
JuS 2012, 655
Auch solche Sach- oder Geldzuwendungen, die als
vertraglich vereinbartes und angemessenes Entgelt für
den von der Schule im Zusammenhang mit der jeweiligen Fotoaktion geleisteten organisatorischen Aufwand erbracht werden, können „Vorteile“ sein
BGH
JuS 2012, 655
Vereinbarkeit bestimmter Geschäftsmodelle der Schul(3 StR 492/10)
fotografie mit dem Korruptionsstrafrecht
BGH
(3
StR RÜ 2015, 648
Grenzen der Sperrwirkung der Rechtsbeugung
498/14)
JK 2/16, § 339 StGB
BGH
JuS 2014, 85
Heimliche nachträgliche Änderungen an den Urteilsbe(4 StR 84/13)
gründungen durch den Richter nach Ablauf der Frist
des § 274 I 2 StPO
BGH
JuS 2014, 850; NJW Der subjektive Tatbestand der Rechtsbeugung setzt
(2 StR 479/13)
2014, 1192
mindestens bedingten Vorsatz hinsichtlich eines VerJK 12/14, StGB § 339/5 stoßes gegen geltendes Recht sowie einer Bevorzugung oder Benachteiligung einer Partei voraus. Das
darüber hinausgehende subjektive Element einer bewussten Abkehr von Recht und Gesetz bezieht sich auf
die Schwere des Rechtsverstoßes. Auf eine persönliche
Gerechtigkeitsvorstellung des Richters kommt es nicht
an
OLG Naumburg
JuS 2012, 950
Zu den Voraussetzungen und zur Sperrwirkung des
(1 Ws 48/12)
Rechtsbeugungstatbestands
BGH
JuS 2012, 1042
Der BGH zeigt die möglichen Tatmodalitäten auf, we(2 StR 610/11)
gen derer sich ein Strafrichter der Rechtsbeugung
schuldig machen kann.
OLG Naumburg
JuS 2009, 79
Rechtsbeugung durch Kollegialgericht (Fall Görgülü)
(1 Ws 504/07)
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
67
§ 348
§ 353b
§ 353 d
Nr. 3
StGB
§ 356
BGH
(1 StR 394/07)
OLG Hamburg
(3 Ws 176/04)
BGH
(2 StR 88/01)
JK 7/08, StGB §§ 339, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, verminderte
258 a I, 21
Schuldfähigkeit
RÜ 2005, 316
Keine richterähnliche Stellung bei Leitung eines Planfeststellungsverfahrens
RÜ 2001, 417;
Die gesteigerte Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde
JK 5/02, StGB § 348 / 7 erstreckt sich nicht auf Tatsachen, deren unwahre
Kundgabe die Wirksamkeit der Beurkundung nicht berührt
BGH
RÜ 2003, 174
Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen durch
(5 StR 276/02)
Offenbarung von Gesetzesverstößen
BGH
JK 1/02, StGB § 353 b / Verletzung des Dienstgeheimnisses durch Negativaus(2 StR 488/00)
2
kunft
BVerfG
(2
BvR JK 12/14, StGB § 353d/1 Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB bei Ver429/12)
NJW 2014, 2777
öffentlichungen mit dem Willen des Betroffenen
OLG Karlsruhe
(3 Ss 143/01)
JK 4/03, StGB § 356 / 6
Parteiverrat durch Rechtsanwalt auch bei einverständlicher Scheidung
BGH
(2 StR 516/06)
BGH
(3 StR 492/04)
RÜ 2007, 370
BGH
(GSSt 1/05)
BGH
(GSSt 01/02)
gleiches Problem:
RÜ 2006, 34
Kuriertätigkeit als täterschaftliches Handeltreiben mit
Betäubungsmittel?
Für die Annahme einer Bandenabrede ist es nicht erforderlich, dass sich sämtliche Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe persönlich verabredet
haben und sich untereinander kennen, wenn nur jeder
den Willen hat, sich zur künftigen Begehung von
Straftaten mit (mindestens) zwei anderen zu verbinden.
Erfolglose Erwerbsbemühungen als vollendetes Handeltreiben; Schreckschusspistole als „Schusswaffe“
Mittäterschaftliche Zurechnung der Bewaffnung beim
Drogenhandel
BtMG
JuS 2006, 89
RÜ 2003, 262;
JuS 2003, 1238;
RÜ 2002, 263
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
68
BGH
3
369/01)
StR
StVO
§ 23 StVO BGH
(4 StR 92/14)
JA 2015, 232; BeckRS Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbil2015, 00391
dungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, dessen fortgeschrittener Ausbildungsstand zu einem Eingreifen in
der konkreten Situation keinen Anlass gibt, ist nicht
Führer des Kraftfahrtzeuges iSd § 23 I a 1 StVO
Sonstiges
§ 86 a
§ 89a
BGH (3 StR 88/14) JK 9/15, §§ 9, 86a StGB
NStZ 2015, 81
OLG Bamberg (2 JuS 2013, 566
Ss 63/12)
Tatort abstrakter Gefährdungsdelikte
BGH
(3 StR 486/06)
JA 2007, 551;
JK 8/07 StGB § 86a / 1
BVerfG
(1 BvR 150/03)
BVerfG
(1 BvR 204/03)
BVerfG
(1 BvR 150/03)
BGH
(3
StR
JA 2007, 237
Die Verwendung einer auf Bestellung von einer Privatperson neu angefertigten „Kennkarte“ des „Deutschen
Reiches“ mit Reichsadler und Hakenkreuz im Eichenlaubkranz auf der Vorderseite und dreifacher Anbringung eines entsprechenden Dienstsiegels auf der Innenseite ist nicht als Urkundenfälschung strafbar, da
ein solches Dokument selbst bei oberflächlicher Betrachtung nicht für ein amtliches Dokument der BRD
gehalten werden kann.
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen, um die Gegnerschaft zu dieser zum
Ausdruck zu bringen
Verwendung rechtsextremistischer Fantasieparole
JA 2007, 236
Strafbarkeit des so genannten Hitler-Grußes
RÜ 2006, 596
Wortlautschranke bei § 86a Abs. 2 S. 2 StGB
ZJS 2015, 232
Zur Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) des § 89a Abs.
Rechtsprechung Strafrecht Besonderer Teil – Stand: April 2016
69
243/13)
§ 168
BGH (5 StR 71/15)
§§ 308,
310
BGH
(3
438/15
StR
Art. 103
II GG
BGH
(2
495/12)
StR
Art. 54
SDÜ
EuGH
(M) )
(C-398/12
1, Abs. 2 Nr. 3 sowie zur Auslegung des Begriffs der
schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Sinne des
§ 89a Abs. 1 S. 2 StGB
RÜ 2015, 581
Zur „Asche“ im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB gehören
JA 2015, 872
sämtliche nach der Einäscherung verbleibenden RückJK 12/15, § 168 StGB
stände, d.h. auch die vormals mit einem Körper fest
verbundenenk, , nicht verbrennbaren Bestandteile.
RÜ 2016, 233
Sprengstoffe iSv § 308 Abs. 1, § 310 Abs. 1 Nr. 2
StGB sind alle Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen. Es kommt nicht darauf an, ob der Stoff fest,
flüssig oder gasförmig ist, ob er Beständigkeit hat oder
nur im Augenblick der Herstellung anwendbar und
wirksam ist oder ob die Explosion auf Zündung von
außen oder auf Selbstzündung beruht.
JK 10/14, GG Art. 103 Die richterrechtlich entwickelte Rechtsfigur der ungeII/6
lichartigen Wahlfeststellung verstößt gegen Art. 103 II
NStZ 2014, 392
GG.
RÜ 2016, 96
JuS 2015, 1045
Art. 54 SDÜ (Schengener DurchführungsübereinkomNJW 2014, 3010
men) ist dahin auszulegen, dass er Ermittlungen gegen
ZJS 2016, 245
dieselbe Person wegen derselben Tat in einem anderen
Vertragsstaat entgegensteht, wenn im Erstverfolgerstaat ein Einstellungsbeschluss erlassen wurde, der
eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens nur auf
Grund neuer Belastungstatsachen gestattet.