Gemeinde Katlenburg-Lindau Der Bürgermeister Gemeindeverwaltung - Bahnhofstraße 6 - 37191 Katlenburg-Lindau Ihre Ansprechpartnerin: Ina Danne Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau Ordnungsamt Zimmer 8 (Erdgeschoss) Aktenzeichen: 32 (0 55 52) 99 37 - 18 (0 55 52) 99 37 - 50 [email protected] Katlenburg-Lindau, 04.12.2015 Informationen und Hinweise zum Silvesterfeuerwerk Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Einwohnerinnen und Einwohner, auch in diesem Jahr wird der Höhepunkt vieler Neujahrsfeiern das Silvesterfeuerwerk sein. Der sorglose Umgang mit Feuerwerkskörpern führt jedoch jährlich zu Unfällen und Schäden in Millionenhöhe. Damit Ihnen der Start in das neue Jahr gelingt und nicht durch Unfug oder Unachtsamkeit missglückt, möchte ich Ihnen einige Tipps und Hinweise mit auf den Weg geben: Vorsicht ist vor allem bei vermeintlichen „Silvesterknallerschnäppchen“ geboten. Für ein sicheres Silvestervergnügen sollten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf die sogenannte BAM-Nummer achten. Nur Artikel mit diesem Zulassungszeichen sind von der Bundesanstalt für Materialforschung getestet und zugelassen – im Gegensatz zu ungeprüften und häufig gefährlichen Billigprodukten. Pyrotechnik der Kategorie II (hierzu zählen praktisch alle Sotimente, die in verschlossenen Plastikverpackungen angeboten werden, z.B. Raketen und Böller) darf an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht verkauft und auch nicht von diesen gezündet werden. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie II darf in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erfolgen. Das Abbrennen des Feuerwerks ist nur am Silvester- und Neujahrstag gestattet. Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie I (hierzu zählen Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk) dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie II ist nur in genehmigten Verkaufsräumen gestattet. Werden Ihnen im Freien oder auf Märkten pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie II angeboten, lehnen Sie diese im Interesse Ihrer und der Gesundheit anderer unbedingt ab. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Dies bedeutet, dass ein Mindestabstand von 200 m einzuhalten ist. Zudem ist in Niedersachsen die Verwendung von „Himmelslaternen“ aus Brandschutzgründen Konten der Gemeindekasse Kreissparkasse Northeim Volksb. Mitte Sprechstunden IBAN DE86262500010040002891 montags - freitags BIC NOLADE21NOM außer mittwochs auch 14.00 - 16.00 Uhr IBAN DE15260612910054310770 BIC GENODEF1DUD 8.30 - 12.30 Uhr Seite -2- generell verboten. Kommt es durch „Himmelslaternen“ zu einem Brandunglück, so kann dies als fahrlässige Brandstiftung geahndet werden. Allgemeine Hinweise für die Silvesternacht: Lesen Sie die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper in aller Ruhe und nicht erst kurz vor zwölf. Personen mit erhöhtem Alkoholkonsum sollten das Feuerwerk als Zuschauer genießen und das Zünden anderen überlassen. Feuerwerkskörper und Raketen nicht auf Menschen oder Tiere richten oder in deren Richtung werfen. Verwenden Sie Feuerwerkskörper niemals in geschlossenen Räumen und werfen Sie sie nicht von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern. Zünden Sie Ihr Feuerwerk nur in sicherem Abstand zu anderen Personen, Autos oder Gebäuden und achten Sie auf brennbare Gegenstände in der Umgebung. Raketen sollten Sie immer senkrecht, am besten aus einer leeren Flasche als „Startrampe“, abfeuern. Dabei auf einen festen Stand der „Startrampe“ achten. Achten Sie auf Bäume und Dachvorsprünge. Diese können, genau wie heftiger Wind, die Feuerwerkskörper in die falsche Richtung lenken. Denken Sie an die Haustiere! Schreckhafte Tiere sollten nicht allein gelassen werden; sorgen Sie für Schalldämpfung, indem Sie Türen und Rollläden schließen. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen und halten Sie Fenster und Balkontüren verschlossen, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen können. Werfen Sie angezündete Knallkörper sofort weg. Blindgänger sollten nicht erneut gezündet, sondern nach einer längeren Wartezeit mit Wasser unschädlich gemacht werden. Halten Sie einen Feuerlöscher bereit und machen Sie sich vor dem Fest mit der Gebrauchsanweisung vertraut. Verständigen Sie im Notfall sofort die Feuerwehr/ den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 und halten Sie einen Erste-Hilfe-Kasten (z.B. aus dem Auto) bereit. Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen. Meine Bitte an Sie: Tragen Sie zu einem ruhigen und sicheren Jahreswechsel bei, indem Sie obenstehende Informationen und Hinweise beachten und einhalten. Weisen Sie andere Personen auf Mängel oder Fehlverhalten hin, nur so können Unfälle vermieden werden. Eine unfallfreie Silvesternacht und ein gesundes und gutes neues Jahr 2016 wünscht Ihnen Ihr gez. Uwe Ahrens
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