Nachrichten aus dem Rathaus

Nachrichten aus dem Rathaus
Nr. 1301 / 28.12.2016
Stadt Nürnberg
Presse- und
Informationsamt
Tipps der Feuerwehr für eine sichere Silvesternacht
Leitung:
Dr. Siegfried Zelnhefer
Wegen leichtsinnigen Umgangs mit Feuerwerkskörpern kommt es rund
um Silvester regelmäßig zu leicht vermeidbaren Unfällen und Bränden.
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de
Für einen unbeschwerten Start ins neue Jahr rät die Feuerwehr
folgendes:

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das „BAM-Prüfzeichen“
achten. Diese Artikel wurden von der Bundesanstalt für
Materialforschung geprüft und weisen daher einen verlässlichen
Sicherheitsstandard auf.

Leichtsinniges Hantieren und Verhaltensfehler beim Umgang mit
Silvesterartikeln sowie „Basteleien“ führen häufig zu Bränden,
aber auch zu unnötigen Unfällen. Daher immer die
Gebrauchsanweisung beachten und die Artikel nicht
zweckentfremden.

Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Jugendliche
müssen die aufgedruckte Altersangabe beachten. Kinder unter
zwölf Jahren sollten auch beim Abbrennen von jugendfreien
Kleinfeuerwerksartikeln (Klasse I-Artikel, wie zum Beispiel
Wunderkerzen) beaufsichtigt werden.

Vorsicht beim Zünden von Feuerwerkskörpern! Die Feuerwehr
bittet, darauf zu achten, dass keine leicht brennbaren
Gegenstände in der Nähe sind. Feuerwerk nie in der Hand
behalten. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort
Sicherheitsabstand einnehmen. Kleidungsstücke aus Kunststoff
können leicht Feuer fangen. Schwere Verbrennungen sind leider
oft die Folge. „Versager“ niemals ein zweites Mal zünden.

Glühende Teile von Wunderkerzen dürfen nicht mit brennbaren
Gegenständen in Berührung kommen. Die Flugbahn und den
Abwurf von Feuerwerkskörpern so ausrichten, dass keine
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Personen, Tiere oder Gebäude getroffen werden. Auf Balkonen
und Dachvorsprüngen gelandete, durch Dachluken, Fenster und
Tore eingedrungene pyrotechnische Artikel sind jedes Jahr die
Ursache für verheerende Brände.

Dachluken, Fenster, Türen und Tore sollten in der Silvesternacht
geschlossen sein. Brennbare Gegenstände müssen von den
Balkonen genommen werden. Müll- und Wertstoffcontainer sollten
aus öffentlich zugänglichen Bereichen entfernt werden.

Bei starkem Wind ist es ratsam, auf das Abbrennen von Raketen
zu verzichten, um ein mögliches Abdriften zu vermeiden.

Nach übermäßigem Alkoholgenuss bitte keine Feuerwerkskörper
zünden.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand
kommen, muss sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert
werden.
In vielen großen Lokalen, Diskotheken und anderen Vergnügungs- und
Versammlungsstätten wird Silvester ausgiebig gefeiert. Die Gäste sollen
auf ihre Kosten kommen. Viele Veranstalter präsentieren zur Unterhaltung
der Besucherinnen und Besucher ausgefallene Ideen. Damit Bürgerinnen
und Bürger unbeschwert ins neue Jahr hinein feiern können, sollten
Betreiber von Lokalen, Diskotheken und anderen Vergnügungs- und
Versammlungsstätten und die Veranstalter von Events folgendes
beachten:

Für die Einhaltung der geltenden bau- und ordnungsrechtlichen
Sicherheitsvorschriften sind die Betreiber oder Veranstalter
verantwortlich. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass
o
die maximal zulässige Besucherzahl nicht überschritten
wird,
o
die Flucht- und Rettungswege freigehalten werden,
o
Türen im Verlauf von Fluchtwegen nicht versperrt sind,
o
alle Komponenten der Sicherheitsbeleuchtung und der
Notausgangsbeleuchtung funktionstüchtig sind,
o
Dekorationsartikel und deren Anbringung den
Brandschutzvorschriften entsprechen,
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o
keine unzulässigen pyrotechnischen oder
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feuergefährlichen Handlungen in den
Veranstaltungsräumen durchgeführt werden,
o
eine ausreichende Zahl an Feuerlöschern zur Verfügung
steht,
o
das Personal über das richtige Verhalten im Gefahrenfall
Kenntnis besitzt und
o
Feuerwehrzufahrten freigehalten werden.
tom