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Tipps zum Umgang mit Feuerwerk am 1. August
Für viele gehört das Feuerwerk zum 1. August wie das Brot zur Cervelat. Leider führt der
unvorsichtige Umgang mit Raketen, Vulkanen und Krachern in der Schweiz jährlich zu
zahlreichen
Verletzungen
und
vielen
Bränden.
Aufgrund
der
geringen
Niederschlagsmengen in diesem Sommer ist beim Abbrennen von Feuerwerk daher noch
mehr Vorsicht geboten.
Wenn es am 1. August dunkel wird, bringen Raketen, Knaller, bengalische Zündhölzer und
zischende Vulkane nicht nur Kinderaugen zum Leuchten. Damit aus dem Freudentag kein
Feuertag wird, ruft die Gebäudeversicherung Zug die Bevölkerung auf, folgende
Vorsichtsmassnahmen zu beachten.
Damit es nicht plötzlich brennt
Beim Kauf von Feuerwerk sollte man sich immer die Handhabung der einzelnen
Feuerwerkskörper erklären lassen und Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsbestimmungen
frühzeitig, am besten noch bei Tageslicht, lesen. Das Feuerwerk muss an einem kühlen,
trockenen und vor Kinderhand geschützten Ort aufbewahrt werden. Vor dem Abbrennen von
Feuerwerk sollte Wasser zum Löschen von kleinen Bränden oder Kühlen von Verbrennungen
bereitgestellt werden. Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40
bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich. Das Abbrennen
von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten. Die
Gebäudeversicherung Zug empfiehlt zudem, Gebäude vor verirrten Raketen zu schützen und
insbesondere Dachluken, Fenster und Balkontüren zu schliessen und Sonnenstoren einzuziehen.
Lampions bereiten länger Freude, wenn sie sicher und in genügendem Abstand zu brennbaren
Materialen wie beispielsweise Sonnenstoren aufgehängt werden. Brennt ein Feuerwerkskörper
nicht ab, sollte man sich diesem frühestens nach fünf Minuten nähern und keine
Nachzündversuche unternehmen. Raketen dürfen nur aus gut verankerten Flaschen oder einem
Rohr abgefeuert werden. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden. Basteleien an
Feuerwerkskörpern oder Eigenkreationen sind gefährlich und unzulässig. Auch sollte in der Nähe
von Feuerwerk nicht geraucht werden.
Kinder immer überwachen
Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Verbote während der
Feier helfen erfahrungsgemäss wenig. Besser ist es, das Kind altersgerecht im richtigen Umgang
mit Feuerwerk anzuleiten. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten Kinder und Feuerwerk von den
Erwachsenen immer beaufsichtigt werden.
Und wenn doch etwas passiert...
Leichte Verbrennungen können unter kaltem Wasser gekühlt werden. Bei Anzeichen von
schwereren Verletzungen sollte unverzüglich ein Arzt oder über die Notrufnummer 144 der
Rettungsdienst alarmiert werden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand,
muss sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 alarmiert werden.