Tipps zum Umgang mit Feuerwerk am 1. August Für viele gehört das Feuerwerk zum 1. August wie das Brot zur Cervelat. Leider führt der unvorsichtige Umgang mit Raketen, Vulkanen und Krachern in der Schweiz jährlich zu zahlreichen Verletzungen und vielen Bränden. Aufgrund der geringen Niederschlagsmengen in diesem Sommer ist beim Abbrennen von Feuerwerk daher noch mehr Vorsicht geboten. Wenn es am 1. August dunkel wird, bringen Raketen, Knaller, bengalische Zündhölzer und zischende Vulkane nicht nur Kinderaugen zum Leuchten. Damit aus dem Freudentag kein Feuertag wird, ruft die Gebäudeversicherung Zug die Bevölkerung auf, folgende Vorsichtsmassnahmen zu beachten. Damit es nicht plötzlich brennt Beim Kauf von Feuerwerk sollte man sich immer die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären lassen und Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsbestimmungen frühzeitig, am besten noch bei Tageslicht, lesen. Das Feuerwerk muss an einem kühlen, trockenen und vor Kinderhand geschützten Ort aufbewahrt werden. Vor dem Abbrennen von Feuerwerk sollte Wasser zum Löschen von kleinen Bränden oder Kühlen von Verbrennungen bereitgestellt werden. Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten. Die Gebäudeversicherung Zug empfiehlt zudem, Gebäude vor verirrten Raketen zu schützen und insbesondere Dachluken, Fenster und Balkontüren zu schliessen und Sonnenstoren einzuziehen. Lampions bereiten länger Freude, wenn sie sicher und in genügendem Abstand zu brennbaren Materialen wie beispielsweise Sonnenstoren aufgehängt werden. Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, sollte man sich diesem frühestens nach fünf Minuten nähern und keine Nachzündversuche unternehmen. Raketen dürfen nur aus gut verankerten Flaschen oder einem Rohr abgefeuert werden. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden. Basteleien an Feuerwerkskörpern oder Eigenkreationen sind gefährlich und unzulässig. Auch sollte in der Nähe von Feuerwerk nicht geraucht werden. Kinder immer überwachen Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Verbote während der Feier helfen erfahrungsgemäss wenig. Besser ist es, das Kind altersgerecht im richtigen Umgang mit Feuerwerk anzuleiten. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten Kinder und Feuerwerk von den Erwachsenen immer beaufsichtigt werden. Und wenn doch etwas passiert... Leichte Verbrennungen können unter kaltem Wasser gekühlt werden. Bei Anzeichen von schwereren Verletzungen sollte unverzüglich ein Arzt oder über die Notrufnummer 144 der Rettungsdienst alarmiert werden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand, muss sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 alarmiert werden.
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