Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung ab 03.09.2015

Amtsgericht Bergen auf Rügen
Geschäfts-Nr.:
3204/1 E
Protokoll
der Präsidiumssitzung des Amtsgerichts Bergen auf Rügen
vom 1. September 2015
Anwesende :
Direktor des Amtsgerichts Lüdtke (Vorsitzender des Präsidiums),
Richterin am Amtsgericht Klein-Cohaupt (Präsidiumsmitglied),
Richter am Amtsgericht Schäfer (Präsidiumsmitglied),
Richterin am Amtsgericht Seidel (Präsidiumsmitglied)
Richteröffentlichkeit :
Richterin am Amtsgericht Werthschulte
Richter am Amtsgericht Nolte
Verhindert:
Richterin am Amtsgericht Lemcke-Breuel (erkrankt)
Richterin am Amtsgericht Lemcke-Breuel wird längerfristig krankheitsbedingt ausfallen. Der
Präsident des Landgerichts Stralsund hat telefonisch mitgeteilt, dass bis zur mit der
Gerichtsstrukturreform vorgesehenen Auflösung des Gerichts am 23.11.2015 keine Unterstützung
möglich ist. Um vor diesem Hintergrund die unvermeidbaren Verzögerungen in den betroffenen
Dezernaten möglichst gering zu halten, hat das Präsidium für die Zeit bis zur mit der
Gerichtsstrukturreform vorgesehenen Auflösung des Gerichts am 23.11.2015 folgende neue
Vertretungsregel für das Dezernat 8 einstimmig beschlossen:
1. Vertreter für die Buchstaben S und V
: Richter am Amtsgericht Schäfer
1. Vertreter für die Buchstaben W bis Z
: Richterin am Amtsgericht Werthschulte
1. Vertreter für alle übrigen Sachen aus dem Dezernat 8 : Richterin am Amtsgericht Seidel
2. Vertreter für die Buchstaben S und V
: Richterin am Amtsgericht Werthschulte
2. Vertreter für die Buchstaben W bis Z
: Richterin am Amtsgericht Seidel
2. Vertreter für alle übrigen Sachen aus dem Dezernat 8 : Richter am Amtsgericht Schäfer
Amtsgericht Bergen auf Rügen
Schulstraße 1
18528 Bergen auf Rügen
Telefon (0 38 38) 80 44 0
Fax
(0 38 38) 80 44 44
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3. Vertreter für die Buchstaben S und V
: Richterin am Amtsgericht Seidel
3. Vertreter für die Buchstaben W bis Z
: Richter am Amtsgericht Schäfer
3. Vertreter für alle übrigen Sachen aus dem Dezernat 8 : Richterin am Amtsgericht Werthschulte
Die neue Vertretungsregelung gilt ab 3.9.2015. Ausgenommen sind die bereits bis zum 5.9.2015
terminierten F-Verfahren. Bei diesen bleibt es bei der bisherigen Regelung.
gez. Lüdtke
Direktor des Amtsgerichts