Richterliche Geschäftsverteilung ab 01.01.2016

Das Präsidium
des Amtsgerichts Ludwigslust
Geschäfts-Nr.:
3204 E-2SH(Bd. 7)-01/15
Beschluss
vom 11. Dezember 2015
Die Bearbeitung und Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Ludwigslust für das Geschäftsjahr 2016 wird wie folgt geregelt:
A.
Allgemeines
I.
Bei dem Amtsgericht Ludwigslust sind zur Bearbeitung der richterlichen Geschäfte 18 Dezernate eingerichtet. Die allgemeine Bezeichnung "Richter" oder
"Dezernent" gilt für Richterinnen und Richter gleichermaßen.
II.
Die Verteilung der Geschäfte erfolgt nach Sachgebieten. Soweit innerhalb der
Sachgebiete für die Verteilung der Geschäfte auf die Dezernate eine namentliche
Buchstabenverteilung erfolgt, bleiben deutsche und fremdsprachliche Namenszusätze aller Art ( z. B. akademische Grade, Adelstitel oder -zusätze usw. wie etwa "Von", "Zu", "Al", "de", "di" u.a.m.) unberücksichtigt.
III.
Zivilsachen
III.1
Die ab dem 01.01.2016 neu eingehenden Zivilsachen gelangen im Turnus an die
zuständigen Dezernate. Die Zuteilung erfolgt mit einer gleichen Gewichtung der
Verfahren von jeweils 1,0.
III.2
Am Turnus nehmen die Dezernate 8, 9, 11 und 12 teil.
III.3
Der Turnus besteht aus aufeinanderfolgenden Runden mit jeweils einem Durchlauf. Ein Durchlauf enthält 73 Verfahren. Der Turnus beginnt am 01.01.2016 im
Dezernat 8.
III.4
In jedem Durchlauf entfallen, jeweils aufeinanderfolgend, auf
das Dezernat 8:
15 Verfahren,
das Dezernat 9:
18 Verfahren,
das Dezernat 11:
20 Verfahren,
das Dezernat 12:
20 Verfahren.
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III.5
Für die Reihenfolge der Zuteilung ist der Eingang der einzelnen Sache bei der
Zentralen Eingangsgeschäftsstelle für Zivilsachen (ZEGZ) maßgebend. Gehen
bei der ZEGZ gleichzeitig mehrere Sachen ein, ergibt sich die Reihenfolge aus
dem Alphabet. Maßgebend ist der erste Nachname der im Passivrubrum aufgeführten Partei. Bei selben Nachnamen entscheidet der erste Vorname. Enthält der
verfahrenseinleitende Antrag kein Passivrubrum (etwa Aufgebotssachen), ist der
erste Nachname der im Aktivrubrum aufgeführten Partei maßgebend. Bei selben
Nachnamen entscheidet der erste Vorname.
III.6
Abgaben innerhalb des Gerichts (z.B. wegen Sachzusammenhanges oder nach
Ausschluss des zunächst zuständigen Dezernenten) werden auf den Turnus angerechnet.
IV.
Familiensachen der Hauptstelle Ludwigslust
IV.1
Die ab dem 01.01.2016 neu eingehenden Familiensachen gelangen im Turnus an
die zuständigen Dezernate. Die Zuteilung erfolgt mit einer gleichen Gewichtung
der Verfahren von jeweils 1,0.
IV.2
Am Turnus nehmen die Dezernate 4 und 10 teil.
IV.3
Der Turnus besteht aus aufeinanderfolgenden Runden mit jeweils einem Durchlauf. Ein Durchlauf enthält 10 Verfahren. Der am 11.05.2015 begonnene Turnus
läuft unverändert weiter.
IV.4
In jedem Durchlauf entfallen, jeweils aufeinanderfolgend, auf
das Dezernat 4:
4 Verfahren,
das Dezernat 10
6 Verfahren.
IV.5
Für die Reihenfolge der Zuteilung ist der Eingang der einzelnen Sache bei der
Zentralen Eingangsgeschäftsstelle für Familiensachen (ZEGF) maßgebend. Gehen bei der ZEGF gleichzeitig mehrere Sachen ein, ergibt sich die Reihenfolge
aus dem Alphabet. Maßgebend ist der erste Nachname der im Passivrubrum aufgeführten Partei. Bei selben Nachnamen entscheidet der erste Vorname. Enthält
der verfahrenseinleitende Antrag kein Passivrubrum (etwa Adoptionssachen), ist
der erste Nachname der im Aktivrubrum aufgeführten Partei maßgebend. Bei
selben Nachnamen entscheidet der erste Vorname.
IV.6
Abgaben innerhalb des Gerichts (z.B. wegen Sachzusammenhanges oder nach
Ausschluss des zunächst zuständigen Dezernenten) werden auf den Turnus angerechnet.
V.
Familiensachen der Zweigstelle Parchim
V.1
Die ab dem 1.01.2016 neu eingehenden Familiensachen gelangen nach ihrer
Endziffer an die zuständigen Dezernate. Die Zuteilung erfolgt mit einer gleichen
Gewichtung der Verfahren von jeweils 1,0 an die Dezernate 13 und 14.
Die Verteilung ist bei der Zuständigkeit der einzelnen Dezernate geregelt.
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V.2
Für die Reihenfolge der Zuteilung ist der Eingang der einzelnen Sache bei der
Zentralen Eingangsgeschäftsstelle für Familiensachen (ZEGF) maßgebend. Gehen bei der ZEGF gleichzeitig mehrere Sachen ein, ergibt sich die Reihenfolge
aus dem Alphabet. Maßgebend ist der erste Nachname der im Passivrubrum aufgeführten Partei. Bei selben Nachnamen entscheidet der erste Vorname. Enthält
der verfahrenseinleitende Antrag kein Passivrubrum (etwa Adoptionssachen), ist
der erste Nachname der im Aktivrubrum aufgeführten Partei maßgebend. Bei
selben Nachnamen entscheidet der erste Vorname.
VI.
Vormundschafts-, Unterbringungs- und Betreuungssachen
(nachfolgend "Betreuungssachen")
VI.1
Die ab dem 1.01.2016 in der Hauptstelle Ludwigslust neu eingehenden und die
bis zum 31.12.2015 anhängig gewordenen Betreuungssachen gelangen nach
Buchstabenverteilung an die zuständigen Dezernate. Die Verteilung ist bei der
Zuständigkeit der einzelnen Dezernate geregelt.
VI.2
Abgaben innerhalb des Gerichts (z.B. nach Ausschluss des zunächst zuständigen
Dezernenten) werden auf den Turnus angerechnet.
VII.
Strafsachen
VII.1
Die ab dem 1.01.2016 in der Hauptstelle des Amtsgerichts Ludwigslust neu eingehenden Ermittlungs- und Strafsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende
und Jugendliche (Ls, Ds, Gs, Bs, BRs bzw. BwR, AR[S]) einschließlich der
Rechtshilfeersuchen gelangen nach Buchstabenverteilung an die zuständigen Dezernate. Die Verteilung ist bei der Zuständigkeit der einzelnen Dezernate geregelt.
VII.2
Die Bewährungsaufsicht folgt der Spruchrichtertzuständigkeit.
VII.3
Im Falle einer Verbindung ist die zuerst bei Gericht eingegangene Sache maßgebend. Sind die zu verbindenden Sachen am selben Tag eingegangen, ist das nach
der Geschäftsnummer der Staatsanwaltschaft ältere Verfahren maßgebend.
VIII.
Bußgeldsachen
VIII.1
Die ab dem 1.01.2016 in der Zweigstelle Parchim des Amtsgerichts Ludwigslust
neu eingehenden Bußgeldsachen gelangen im Turnus an die zuständigen Dezernate. Die Zuteilung erfolgt mit einer gleichen Gewichtung der Verfahren von jeweils 1,0.
VIII.2
Am Turnus nehmen die Dezernate 16 und 17 teil.
VIII.3
Der Turnus besteht aus aufeinanderfolgenden Runden mit jeweils einem Durchlauf. Ein Durchlauf enthält 10 Verfahren. Der am 11.05.2015 begonnene Turnus
läuft unverändert weiter.
VIII.4
In jedem Durchlauf entfallen auf
das Dezernat 16:
5 Verfahren, jeweils aufeinanderfolgend,
das Dezernat 17:
5 Verfahren, jeweils aufeinanderfolgend.
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VIII.5
Für die Reihenfolge der Zuteilung ist der Eingang der einzelnen Sache bei der
Zentralen Eingangsgeschäftsstelle für Bußgeldsachen (ZEGOWi) maßgebend.
Gehen bei der ZEGOWi gleichzeitig mehrere Sachen ein, ergibt sich die Reihenfolge aus dem Alphabet. Maßgebend ist der Nachname des (ältesten) Betroffenen. Bei selben Nachnamen entscheidet der (erste) Vorname.
IX.
Sachzusammenhangsregelungen
IX.1
In Zivil-und Familiensachen gelangen die in derselben Sache neu anhängig werdenden oder bereits anhängig gewordenen Verfahren/Anträge kraft Sachzusammenhanges unter Anrechnung auf den Turnus an den Dezernenten, bei dem das
zeitlich erste Verfahren noch anhängig ist oder vor nicht mehr als einem Jahr,
gerechnet vom Datum des Eingangs der neu anhängig werdenden oder oder bereits anhängig gewordenen Sache, abgeschlossen worden ist.
Für die Anknüpfung des Sachzusammenhangs an bereits abgeschlossene Verfahren gilt dies nur, soweit der Dezernent, der das bereits abgeschlossene Verfahren
bearbeitet hat, für das Dezernat noch zuständig ist.
Ist ein Verfahren trotz eines bestehenden Sachzusammenhanges von einem anderen Dezernenten bearbeitet worden, so verbleibt es bei dessen Zuständigkeit,
wenn er bereits eine mündliche Verhandlung durchgeführt oder im schriftlichen
Verfahren eine Entscheidung in der Sache getroffen hat. Wechselt dieser Dezernent seine Zuständigkeit vor Abschluss des Verfahrens, gelangt die Sache an den
kraft Sachzusammenhanges zuständigen Dezernenten.
IX.2
Als dieselbe Sache gelten
in Zivil- und Familiensachen Streitigkeiten,
- die zwischen denselben Parteien geführt werden und das gleiche Rechts- oder
Lebensverhältnis betreffen;
- wenn in getrennten Verfahren derselben oder verschiedener Parteien prozessuale Ansprüche aus den gleichen Rechts- oder Lebensverhältnissen hergeleitet
werden.
X.
In Zweifelsfällen über die Zuständigkeit entscheidet das Präsidium.
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B.
Sachgebiete und ihre Bearbeitung in der Hauptstelle Ludwigslust
I.
Dezernat 1 (Direktor des Amtsgerichts Merklin, OE 30)
1.
Zuständigkeit:
1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Ermittlungs- und
Strafsachen gegen Erwachsene (Cs, Ds, Bs, Gs, BRs bzw. BwR, AR[S]) einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.2
Entscheidung über die bis zum 31.12.2015 anhängig gewordenen und ab dem
1.01.2016 beim Amtsgericht Ludwigslust neu anhängig werdenden Anträge auf
Ablehnung oder die Selbstanzeige der anderen Richterinnen und Richter, ausgenommen Richter am Amtsgericht Manke, wegen der Besorgnis der Befangenheit;
1.3
Verhandlung und Entscheidung in Verfahren aus dem Dezernat 2, die das Revisionsgericht bei Aufhebung der Entscheidung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverweist;
1.4
Mitwirkung in den Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht unter dem
Vorsitz von Richter am Amtsgericht Manke;
1.5
Leitung der Zeugeninformationsstelle nach § 48 StPO;
1.6
die Hinterlegungssachen;
1.7
die von diesem Geschäftsverteilungsplan nicht erfassten richterlichen Geschäfte,
ausgenommen solche mit strafrechtlichem Bezug.
2.
2.1
2.2
2.3
Vertretung:
Richter am Amtsgericht Manke, auch für den Fall der Ablehnung des Richters
wegen der Besorgnis der Befangenheit;
Richter am Amtsgericht Rehbein;
Richter am Amtsgericht Hackbarth.
3.
Sitzungstage: Dienstag (Saal 2).
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II.
Dezernat 2 (Richter am Amtsgericht Manke, OE 31)
1.
Zuständigkeit:
1.1.
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Ermittlungs- und
Strafsachen, Strafvollstreckungssachen und Bewährungsüberwachungen gegen
Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche (Cs, Ds, Gs, Bs, BRs bzw. BwR,
VRJs, AR[S]) einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.2
die bis zum 10.05.2015 beim Ermittlungsrichter, beim Strafrichter des Amtsgerichts Parchim anhängig gewordenen Strafsachen, Strafvollstreckungssachen und
Bewährungsüberwachungen gegen Erwachsene (Cs, Ds, Gs, Bs, BRs bzw. BwR,
VRJs, AR[S]) einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.3
die bis zum 10.05.2015 beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Parchim
anhängig gewordenen Strafsachen, Strafvollstreckungssachen und Bewährungsüberwachungen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Ls, BRs bzw. BwR,
VRJs, AR[S]) einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.4
von den ab dem 1.01.2016 beim Ermittlungsrichter, beim Strafrichter, beim Jugendrichter, beim Schöffengericht und beim Jugendschöffengericht anhängig
werdenden Strafsachen und Strafvollstreckungssachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche einschließlich der Bewährungsüberwachungen
und der Rechtshilfeersuchen diejenigen Sachen, in denen der Nachname des (ältesten) Beschuldigten mit den Buchstaben H, I, K, L, M, N, U, V beginnt;
1.5
Verhandlung und Entscheidung in Verfahren aus dem Dezernat 1, die das Revisionsgericht bei Aufhebung der Entscheidung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverweist;
1.6
von den bis zum 31.12.2015 beim Amtsgericht Ludwigslust anhängig gewordenen und den ab dem 1.01.2016 anhängig werdenden Abschiebehaftsachen diejenigen Sachen, in denen der Nachname der / des Betroffenen mit den Buchstaben
H, I, K, L, M, N, U, V beginnt;
2.
2.1
2.2
2.3
Vertretung:
Direktor des Amtsgerichts Merklin, auch für den Fall der Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit;
Richter am Amtsgericht Hackbarth;
Richter am Amtsgericht Rehbein.
3.
Sitzungstage: Montag (Saal 1), Donnerstag (Saal 1).
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III.
Dezernat 3 (Richterin am Amtsgericht Müller)
1.
Zuständigkeit:
1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Unterbringungs-,
Vormundschafts- und Betreuungssachen (X, XIV, XVII) einschließlich der
Rechtshilfeersuchen, sofern nicht die Zuständigkeit der Familienabteilungen gegeben ist;
1.2
von den ab dem 01.01.2016 in der Hauptstelle des Amtsgerichts Ludwigslust anhängig werdenden Vormundschafts-, Unterbringungs- und Betreuungssachen (X,
XIV, XVII) einschließlich der Rechtshilfeersuchen diejenigen Sachen, in denen
der Nachname der/des Betroffenen mit dem Buchstaben L, M, P, Q, S, V, W beginnt, sofern nicht die Zuständigkeit der Familienabteilungen gegeben ist;
2.
2.1
Vertretung:
Richterin am Amtsgericht Dr. Früh-Thiele, auch für den Fall der Ablehnung der
Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit;
Richterin am Amtsgericht Richter;
Direktor des Amtsgerichts Merklin.
2.2
2.3
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IV.
Dezernat 4 (Richter am Oberlandesgericht Will)
1.
Zuständigkeit:
1.
Familiensachen (F, Fh):
1.1
die wieder aufgenommenen und wieder aufzunehmenden Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG;
1.2
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Familien- und
Familienstreitsachen (F, Fh) einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.3
die ab dem 01.01.2016 in der Hauptstelle des Amtsgerichts Ludwigslust anhängig werdenden Familien- und Familienstreitsachen (F, Fh) einschließlich der
Rechtshilfeersuchen im Turnus gem. Ziff. A.IV.;
1.4
die Standesamtssachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen im Turnus gem.
Ziff. A.IV.
2.
Vertretung:
2.1
Richter am Amtsgericht Dr. Dallmann, auch für den Fall der Ablehnung des
Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit;
2.2
Richter am Amtsgericht Manke;
2.3
Richterin am Amtsgericht Dr. Früh-Thiele.
3.
Sitzungstage: Mittwoch (Saal 1).
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V.
Dezernat 5 (Richter am Amtsgericht Rehbein, OE 34)
1.
1.1
Zuständigkeit:
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Ermittlungssachen, Strafsachen, Strafvollstreckungssachen und Bewährungsüberwachungen
gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
von den ab dem 01.01.2016 in der Hauptstelle des Amtsgerichts Ludwigslust
beim Ermittlungsrichter, beim Strafrichter, beim Jugendrichter, beim Schöffengericht und beim Jugendschöffengericht anhängig werdenden Strafsachen und
Strafvollstreckungssachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche
einschließlich der Bewährungsüberwachungen und der Rechtshilfeersuchen diejenigen Sachen, in denen der Nachname des (ältesten) Beschuldigten mit den
Buchstaben P, Q, R, S, W, X, Y, Z beginnt;
die Anträge nach dem SOG M-V;
Mitwirkung in den Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht unter dem
Vorsitz von Richter am Amtsgericht Hackbarth;
Verhandlung und Entscheidung in Verfahren aus dem Dezernat 7, die das Revisionsgericht bei Aufhebung der Entscheidung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverweist;
die von diesem Geschäftsverteilungsplan nicht erfassten richterlichen Geschäfte
mit strafrechtlichem Bezug;
von den bis zum 31.12.2015 beim Amtsgericht Ludwigslust anhängig gewordenen und den ab dem 1.01.2016 anhängig werdenden Abschiebehaftsachen diejenigen Sachen, in denen der Nachname der / des Betroffenen mit den Buchstaben
P, Q, R, S, W, X, Y, Z beginnt.
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
2.
2.1
2.2
2.3
Vertretung:
Richter am Amtsgericht Hackbarth, auch für den Fall der Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit;
Richter am Amtsgericht Manke;
Direktor des Amtsgerichts Merklin.
3.
Regelmäßige Sitzungstage: Montag, Mittwoch (Saal 2).
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VI.
Dezernat 6 (Richterin am Amtsgericht Dr. Früh-Thiele)
1.
Zuständigkeit:
1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Unterbringungs-,
Vormundschafts- und Betreuungssachen (X, XIV, XVII) einschließlich der
Rechtshilfeersuchen, sofern nicht die Zuständigkeit der Familienabteilungen gegeben ist;
1.2
von den ab dem 01.01.2016 in der Hauptstelle des Amtsgerichts Ludwigslust anhängig werdenden Vormundschafts-, Unterbringungs- und Betreuungssachen (X,
XIV, XVII) einschließlich der Rechtshilfeersuchen diejenigen Sachen, in denen
der Nachname der/des Betroffenen mit dem Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, H,
I, J, K, N, O beginnt, sofern nicht die Zuständigkeit der Familienabteilungen gegeben ist;
1.3
die Entscheidung über die Anträge auf Ablehnung oder die Selbstanzeige von
Direktor des Amtsgerichts Merklin und Richter am Amtsgericht Manke wegen
der Besorgnis der Befangenheit.
2.
Vertretung:
2.1
Richterin am Amtsgericht Richter; auch für den Fall der Ablehnung der Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit;
2.2
Richterin am Amtsgericht Müller;
2.3
Direktor des Amtsgerichts Merklin.
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VII.
Dezernat 7 (Richter am Amtsgericht Hackbarth, OE 33)
1.
Zuständigkeit:
1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Ermittlungssachen, Strafsachen, Strafvollstreckungssachen und Bewährungsüberwachungen
gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.2
von den ab dem 01.01.2016 in der Hauptstelle des Amtsgerichts Ludwigslust
beim Ermittlungsrichter, beim Strafrichter, beim Jugendrichter, beim Schöffengericht und beim Jugendschöffengericht anhängig werdenden Strafsachen und
Strafvollstreckungssachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche
einschließlich der Bewährungsüberwachungen und der Rechtshilfeersuchen diejenigen Sachen, in denen der Nachname des (ältesten) Beschuldigten mit den
Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, J, O, T beginnt;
1.3
alle Schöffenangelegenheiten (einschließlich des Vorsitzes im Schöffenwahlausschuss), auch als Jugendrichter;
1.4
Mitwirkung in den Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht unter dem
Vorsitz von Richter am Amtsgericht Rehbein;
1.5
von den bis zum 31.12.2015 beim Amtsgericht Ludwigslust anhängig gewordenen und den ab dem 1.01.2016 anhängig werdenden Abschiebehaftsachen diejenigen Sachen, in denen der Nachname der / des Betroffenen mit den Buchstaben
A, B, C, D, E, F, G, J, O, T beginnt;
1.6
Verhandlung und Entscheidung in Verfahren aus dem Dezernat 5, die das Revisionsgericht bei Aufhebung der Entscheidung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverweist.
2.
Vertretung:
2.1
Richter am Amtsgericht Rehbein, auch für den Fall der Ablehnung des Richters
wegen der Besorgnis der Befangenheit;
2.2
Direktor des Amtsgerichts Merklin;
2.3
Richter am Amtsgericht Manke.
3.
Regelmäßige Sitzungstage: Dienstag (Saal 1), Donnerstag (Saal 2).
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VIII.
Dezernat 8 (Richterin am Amtsgericht Richter, OE 42)
1.
Zuständigkeit:
1.1.
Zivilsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen:
1.1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Verfahren;
1.1.2
die Neueingänge ab dem 01.01.2016 im Turnus gem. Ziff. A.III;
1.2
Vormundschafts-, Unterbringungs- und Betreuungssachen (X, XIV, XVII)
1.2.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Verfahren;
1.2.2
von den ab dem 01.01.2016 in der Hauptstelle des Amtsgerichts Ludwigslust anhängig werdenden Sachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen diejenigen Sachen, in denen der Nachname der/des Betroffenen mit dem Buchstaben R, T, U,
X, Y, Z beginnt, sofern nicht die Zuständigkeit der Familienabteilungen gegeben ist.
2.
Vertretung:
2.1
in Vormundschafts-, Unterbringungs- und Betreuungssachen (X, XIV, XVII)
einschließlich der Rechtshilfeersuchen
2.1.1
Richterin am Amtsgericht Müller, auch für den Fall der Ablehnung der Richterin
wegen der Besorgnis der Befangenheit;
2.1.2
Richterin am Amtsgericht Dr. Früh-Thiele;
2.1.3
Direktor des Amtsgerichts Merklin.
2.2
in Zivilsachen
2.2.1
Richter Dr. Matz, auch für den Fall der Ablehnung der Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit;
2.2.2
Richter am Amtsgericht Jacobsen;
2.2.3
Richterin am Amtsgericht Dr. Düring.
3.
Regelmäßige Sitzungstage: Donnerstag (Saal 4).
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IX.
Dezernat 9 (Richter Dr. Matz, OE 43)
1.
Zuständigkeit:
1.1
Zivilsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen:
1.1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Verfahren;
1.1.2
die Neueingänge ab dem 01.01.2016 im Turnus gem. Ziff. A.III ;
1.2
die Beratungshilfesachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.3
die bis zum 31.12.2015 beim Amtsgericht Ludwigslust anhängig gewordenen
und die ab dem 1.01.2016 beim Amtsgericht Ludwigslust anhängig werdenden
Nachlass- und Auseinandersetzungssachen (IV-VI,V), jeweils einschließlich der
Rechtshilfeersuchen.
2.
Vertretung:
2.1
Richterin am Amtsgericht Richter, auch für den Fall der Ablehnung der Richterin
wegen der Besorgnis der Befangenheit;
2.2
Richterin am Amtsgericht Dr. Düring;
2.3
Richter am Amtsgericht Jacobsen.
3.
Regelmäßige Sitzungstage: Mittwoch (Saal 3).
gedruckt am: 19.12.2015
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3204 E-2SH(Bd. 7)-01/15
- 14 -
AG LWL GVP Richter ab 01.01.2016
X.
Dezernat 10 (Richter am Amtsgericht Dr. Dallmann)
1.
Zuständigkeit:
1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Familien- und
Familienstreitsachen (F, Fh) einschließlich der Rechtshilfeersuchen, ausgenommen die wieder aufgenommenen und wieder aufzunehmenden Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG;
1.2
die ab dem 01.01.20156 in der Hauptstelle des Amtsgerichts Ludwigslust anhängig werdenden Familien- und Familienstreitsachen (F, Fh) einschließlich der
Rechtshilfeersuchen, im Turnus gem. Ziff. A.IV., ausgenommen die wieder aufgenommenen und wieder aufzunehmenden Versorgungsausgleichsverfahren
gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG;
1.3
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Standesamtssachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.4
die ab dem 1.01.2016 anhängig werdenden Standesamtssachen einschließlich der
Rechtshilfeersuchen im Turnus gem. Ziff. A.IV.
2.
Vertretung:
2.1
2.2
2.3
Richter am Amtsgericht Will, auch für den Fall der Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit;
Richterin am Amtsgericht Dr. Früh-Thiele;
Richter am Amtsgericht Manke.
3.
Regelmäßige Sitzungstage: Mittwoch (Saal 5).
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XI.
Dezernat 11 (Richterin am Amtsgericht Dr. Düring, OE 44)
1.
Zuständigkeit:
1.1
Zivilsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen:
1.1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Verfahren;
1.1.2
die Neueingänge ab dem 01.01.2016 im Turnus gem. Ziff. A.III;
1.1.3
die bis zum 31.12.2015 anhängig gewordenen und die ab dem 1.01.2016
anhängig werdenden Wohnungseigentumssachen;
1.1.4
die Geschäfte des Güterichters gem. § 36 Abs. 5 FamFG und gem. § 278 Abs. 5
ZPO.
2.
Vertretung:
2.1
Richter am Amtsgericht Jacobsen, auch für den Fall der Ablehnung der Richterin
wegen der Besorgnis der Befangenheit;
2.2
Richter Dr. Matz;
2.3
Richterin am Amtsgericht Richter.
3.
Regelmäßige Sitzungstage: Mittwoch (Saal 4).
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XII.
Dezernat 12 (Richter am Amtsgericht Jacobsen, OE 41)
1.
Zuständigkeit:
1.1
Zivilsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen:
1.1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat eingegangenen Sachen;
1.1.2
die Neueingänge ab dem 01.01.2016 im Turnus gem. Ziff. A.III;
1.1.3
die bis zum 31.12.2015 anhängig gewordenen und die ab dem 1.01.2016
anhängig werdenden Anträge außerhalb anhängiger Zivilsachen (H);
2.
Vertretung:
2.1
Richterin am Amtsgericht Dr. Düring, auch für den Fall der Ablehnung der
Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit;
2.2
Richter am Amtsgericht Richter;
2.3
Richter Dr. Matz.
3.
Regelmäßige Sitzungstage: Dienstag (Saal 3).
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C.
Sachgebiete und ihre Bearbeitung in der Zweigstelle Parchim
XIII.
Dezernat 13 (Richter am Amtsgericht Alisch)
1.
Zuständigkeit:
1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Unterbringungs-,
Vormundschafts-, und Betreuungssachen (X, XIV, XVII) einschließlich der
Rechtshilfeersuchen, sofern nicht die Zuständigkeit der Familienabteilungen gegeben ist;
1.2
die ab dem 01.01.2016 in der Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust neu anhängig werdenden Vormundschafts-, Unterbringungs- und Betreuungssachen (X,
XIV, XVII) einschließlich der Rechtshilfeersuchen, sofern nicht die Zuständigkeit der Familienabteilungen gegeben ist;
1.3
die vor dem 01.09.2009 eingegangenen Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für Volljährige.
2.
Vertretung:
2.1
in der Zeit des mehr als 2 Wochen am Stück andauernden Erholungsurlaubs des
Richters:
der gem. gesondertem Beschluss des Präsidiums für den Wochenbereitschaftsdienst zuständige Richter;
2.2
2.2.1
in allen übrigen Vertretungsfällen:
Richter am Amtsgericht Söhnchen, auch für den Fall der Ablehnung des Richters
wegen der Besorgnis der Befangenheit;
Richter am Amtsgericht Bellut;
Richter Feilert;
Richterin am Amtsgericht Haller.
2.2.2
2.2.3
2.2.4
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XIV.
Dezernat 14 (Richter am Amtsgericht Bellut)
1.
Zuständigkeit:
1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Familien- und
Familienstreitsachen (F, Fh) einschließlich der Rechtshilfeersuchen und Erinnerungen / Beschwerden gegen Entscheidungen des Rechtspflegers;
1.2
von den ab dem 1.01.2016 in der Zweigstelle Parchim des Amtsgerichts Ludwigslust neu anhängig werdenden Familien- und Familienstreitsachen (F, Fh)
einschließlich der Rechtshilfeersuchen und Erinnerungen / Beschwerden gegen
Entscheidungen des Rechtspflegers diejenigen Verfahren mit den Endziffern 7,
8, 9.
2.
Vertretung:
2.1
2.2
2.3
2.4
Richter am Amtsgericht Söhnchen, auch für den Fall der Ablehnung des Richters
wegen der Besorgnis der Befangenheit;
Richter am Amtsgericht Alisch;
Richterin Feilert;
Richterin am Amtsgericht Haller.
3.
Regelmäßige Sitzungstage:
gedruckt am: 19.12.2015
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XV.
Dezernat 15 (Richter am Amtsgericht Söhnchen)
1.
Zuständigkeit:
1.1
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat anhängig gewordenen Familien- und
Familienstreitsachen (F, Fh) einschließlich der Rechtshilfeersuchen und Erinnerungen / Beschwerden gegen Entscheidungen des Rechtspflegers;
1.2
von den ab dem 11.05.2015 in der Zweigstelle Parchim des Amtsgerichts Ludwigslust neu anhängig werdenden Familien- und Familienstreitsachen (F, Fh)
einschließlich der Rechtshilfeersuchen und Erinnerungen / Beschwerden gegen
Entscheidungen des Rechtspflegers diejenigen Verfahren mit den Endziffern 0,
1, 2, 3, 4, 5, 6;
1.3
die Entscheidung über die in der Zweigstelle Parchim des Amtsgerichts Ludwigslust neu anhängig werdenden Anträge auf Ablehnung oder die Selbstanzeige
von Direktor des Amtsgerichts Merklin wegen der Besorgnis der Befangenheit.
2.
Vertretung:
2.1
2.2
2.3
2.4
Richter am Amtsgericht Bellut, auch für den Fall der Ablehnung des Richters
wegen der Besorgnis der Befangenheit;
Richter Feilert;
Richterin am Amtsgericht Haller;
Richter am Amtsgericht Alisch.
3.
Regelmäßige Sitzungstage:
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XVI.
Dezernat 16 (Richter am Amtsgericht Haller, OE 21)
1.
Zuständigkeit:
1.1
die bis zum 31.12.2015 beim Amtsgericht Parchim anhängig gewordenen Strafsachen des Jugendrichters gegen Jugendliche und Heranwachsende (Cs, Ds, Gs,
BRs bzw. BwR, VRJs, AR[S]) einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.2
die ab dem 01.01.2016 in der Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust neu anhängig werdenden Straf- und Strafvollstreckungssachen des Jugendrichters (Cs,
Ds, Gs, Bs, BRs bzw. BwR, VRJs, AR[S]) einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.3
von den bis zum 10.05.2015 beim Amtsgericht Parchim in der Abteilung 5 anhängig gewordenen Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen gegen
Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche die Verfahren mit den Endziffern
0, 1, 2, 3, 4, 5 sowie die Verfahren, in denen vor dem 11.05.2015 ein Hauptverhandlungstermin auf einen Mittwoch oder einen Freitag bestimmt worden ist;
1.4
die bis zum 31.12.2015 in dem Dezernat zu den OE 21 und 22 anhängig gewordenen Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen gegen Erwachsene,
Heranwachsende und Jugendliche;
1.4
die ab dem 01.01.2016 in der Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust neu anhängig werdenden Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen gegen
Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche im Turnus gem. Ziff. A.VIII.
2.
Vertretung:
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Richter Feilert, auch für den Fall der Ablehnung der Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit;
Direktor des Amtsgerichts Merklin;
Richter am Amtsgericht Söhnchen;
Richter am Amtsgericht Alisch;
Richter am Amtsgericht Bellut.
3.
Regelmäßige Sitzungstage:
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XVII.
Dezernat 17 (Richter Feilert, OE 25)
1.
Zuständigkeit:
1.1
von den bis zum 10.05.2015 beim Amtsgericht Parchim in der Abteilung 5 anhängig gewordenen Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen gegen
Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche die Verfahren mit den Endziffern
6, 7, 8, 9 sowie die Verfahren, in denen vor dem 11.05.2015 ein Hauptverhandlungstermin auf einen Dienstag oder einen Donnerstag bestimmt worden ist;
1.2
die bis zum 10.05.2015 beim Amtsgericht Parchim zur OE 18 anhängig gewordenen Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen gegen Erwachsene,
Heranwachsende und Jugendliche;
1.3
die bis zum 31.12.2015 im Dezernat 17 (OE 25) neu anhängig gewordenen Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche einschließlich der Rechtshilfeersuchen;
1.4
die ab dem 01.01.2016 in der Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust neu anhängig werdenden Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen gegen
Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche im Turnus gem. Ziff. A.VIII;
1.5
die bis zum 31.12.2015 beim Amtsgericht Ludwigslust anhängig gewordenen
und die ab dem 1.01.2016 anhängig werdenden Zwangsvollstreckungssachen
(M) einschließlich der Rechtshilfeersuchen.
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Vertretung:
Richterin am Amtsgericht Haller, auch für den Fall der Ablehnung des Richters
wegen der Besorgnis der Befangenheit;
Direktor des Amtsgerichts Merklin;
Richter am Amtsgericht Bellut;
Richter am Amtsgericht Alisch;
Richter am Amtsgericht Söhnchen.
3.
Regelmäßige Sitzungstage:
gedruckt am: 19.12.2015
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- 22 -
AG LWL GVP Richter ab 01.01.2016
XVIII. Dezernat 18 (Direktor des Amtsgerichts Merklin, OE 26)
1.
Zuständigkeit:
1.1
die bis zum 10.05.2015 beim Amtsgericht Ludwigslust anhängig gewordenen
Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche;
1.2
die richterlichen Entscheidungen in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, Grundbuch- und Hinterlegungssachen;
1.3
die Entscheidung über die in der Zweigstelle Parchim des Amtsgerichts Ludwigslust anhängigen und neu anhängig werdenden Anträge auf Ablehnung oder
die Selbstanzeige der anderen Richterinnen und Richter wegen der Besorgnis der
Befangenheit;
1.4
die von diesem Geschäftsverteilungsplan nicht erfassten richterlichen Geschäfte.
2.
Vertretung:
Es gilt die Regelung zur Vertretung des Richters gem. Ziff. B.I.2.
D.
Richterlicher Bereitschaftsdienst
Die richterlichen Geschäfte des Bereitschaftsdienstes werden mit gesondertem
Beschluss verteilt.
gez.
Merklin
gez.
Haller
Direktor
des Amtsgerichts
Richterin
am Amtsgericht
gez.
Manke
gez.
Rehbein
Richter
am Amtsgericht
Richter
am Amtsgericht
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