Vorlesung "Einführung in die Japanische Rechtssprache

Lehrstuhl Prof. Dr. Johannes Kaspar
Lehrbeauftragte Dr. Heike Alps, LL.M. (Chuo-Universität)
Vorlesung "Einführung in die Japanische
Rechtssprache – Arbeitsrecht" –
Wintersemester 2015/16
Lehrbeauftragte:
Dr. Heike Alps, LL.M. (Chuo Universität, Japan)
Einführungsveranstaltung:
Dienstag, 27.10.2015, 17.30 Uhr, Raum 2004
(Juristische Fakultät)
Vorlesungsveranstaltung:
Mittwoch, 28.10.2015, 17:30 Uhr, Raum 2002b
(Juristische Fakultät)
Samstag, 16.01.2016, 10:00 bis 16:00 Uhr, Raum 1011a
(Juristische Fakultät)
gemeinsame Temaki Zushi Zubereitung
Hinweis:
"Workshop/Einführung in das japanische Recht in Fällen",
18. bis 21.2.2016, Einzelheiten folgen
Die Vorlesung "Einführung in die Japanische Rechtssprache" findet in einem viersemestrigen Zyklus statt und deckt inhaltlich folgende Teilbereiche des japanischen Rechts ab:
I.
II.
III.
IV.
Allgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht
Arbeitsrecht und
Öffentliches Recht
Im Wintersemester 2015/16 steht die Rechtssprache im Arbeitsrecht im Mittelpunkt.
Die Einzelheiten werden in der gemeinsamen Einführungsveranstaltung mit Herrn
Dr. Schön am 27.10.2015 besprochen.
Der erste Termin der Vorlesung findet am Tag nach der Einführungsveranstaltung statt,
damit die interessierten Studierenden sich unmittelbar einen Einblick in das japanische
Recht verschaffen können. Um diesen besonders anschaulich zu gestalten, werden
Frau Dr. Alps und Herr Dr. Schön anhand von praktischen Fällen die unterschiedliche Behandlung von Rechtsfragen in Japan und Deutschland diskutieren.
Der zweite Termin der Vorlesung am 16.1.2016 startet mit einer Einführung in die japanische Sprache. Im Hauptteil der Veranstaltung werden dann einzelne Themenbereiche
aus dem japanischen Arbeitsrecht vorgestellt und anhand dieser Darstellung werden die
wesentlichen Rechtsbegriffe einschließlich Schreibweise und Aussprache erläutert. Das
japanische Arbeitsrecht verfügt über eine Reihe verblüffender Besonderheiten im Vergleich zu den deutschen arbeitsrechtlichen Regelungen. Sie werden insbesondere von der
Arbeitsordnung hören, einer Rechtsquelle, die im deutschen Rechtsraum gar nicht existiert; wir werden die in Japan üblichen Personalmaßnahmen wie die Versetzung und die
Entsendung besprechen, Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung und die Voraussetzungen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen diskutieren. Da das Arbeitsrecht in
Zukunft jeden und jede von Ihnen selbst betreffen wird, manche von Ihnen bereits jetzt
im Rahmen Ihrer studentischen Nebentätigkeit, ist die Beschäftigung mit diesem Rechtsgebiet im Hinblick auf die persönlichen Interessen immer von großer Bedeutung und
praktischem Nutzen. Nach der Veranstaltung möchten wir Ihnen einen kulturellen Einblick in die japanische Küche bieten und werden gemeinsam Temaki Zushi zubereiten.
Kenntnisse der japanischen Sprache sind für eine Befassung mit dem japanischen Recht
grundsätzlich wünschenswert, aber nicht Voraussetzung für eine Teilnahme an der Veranstaltung. Die Vorlesung ist für Studierende aller Semester geeignet.
Für diese Vorlesung kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Der Erwerb
aller vier Teilnahmebescheinigungen bezeugt die intensive Auseinandersetzung mit der
japanischen Rechtssprache in den wesentlichen Rechtsgebieten und kann Ihren Lebenslauf, wenn es beispielsweise um eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz geht, entscheidend von denen anderer Bewerber abheben.